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18.09.2026

Betriebliche Mitbestimmung modernisieren: Klare Regeln für schnellere Entscheidungen

In der aktuellen Debatte um eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes bekräftigt Südwesttextil seine Forderungen nach einer Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Verfahren müssen beschleunigt und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen sichergestellt werden.

Die betriebliche Mitbestimmung muss mit den Veränderungen von Arbeitswelt und Technologie Schritt halten. Den notwendigen Reformbedarf hat auch der Koalitionsausschuss von Union und SPD erkannt: In seinem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli 2026 kündigt er an, die Einführung von Software, Updates und technischen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Implementierung von KI zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Sozialpartner sollen Vorschläge erarbeiten, wie die Zusammenarbeit dafür auch durch Regelungen im Betriebsverfassungsrecht erleichtert werden kann.

In der aktuellen Debatte um eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes bekräftigt Südwesttextil seine Forderungen nach einer Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Verfahren müssen beschleunigt und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen sichergestellt werden.

Die betriebliche Mitbestimmung muss mit den Veränderungen von Arbeitswelt und Technologie Schritt halten. Den notwendigen Reformbedarf hat auch der Koalitionsausschuss von Union und SPD erkannt: In seinem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli 2026 kündigt er an, die Einführung von Software, Updates und technischen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Implementierung von KI zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Sozialpartner sollen Vorschläge erarbeiten, wie die Zusammenarbeit dafür auch durch Regelungen im Betriebsverfassungsrecht erleichtert werden kann.

Südwesttextil sieht darin einen wichtigen Ansatzpunkt für eine umfassendere Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Bereits im Februar hat der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband in einem Positionspapier konkreten Änderungsbedarf aufgezeigt. Auch BDA-Präsident Rainer Dulger hat die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes aktuell erneut in die öffentliche Debatte gerückt: Beteiligung müsse ermöglicht werden, gleichzeitig müssten rechtzeitige Entscheidungen möglich bleiben.

Digitale Arbeitswelt braucht zeitgemäße Regeln
Besonders deutlich wird der Reformbedarf beim Einsatz digitaler Technologien. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen mit, die zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von Arbeitnehmern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kann bereits die objektive technische Eignung zur Überwachung ausreichen. Mit der zunehmenden Digitalisierung, dem Einsatz von KI und immer mehr datenverarbeitenden Anwendungen droht der Mitbestimmungstatbestand damit einen immer größeren Teil der betrieblichen IT zu erfassen. Südwesttextil fordert deshalb eine Präzisierung: Entscheidend sollte sein, ob eine technische Einrichtung tatsächlich zur Überwachung genutzt wird und eine nicht nur unerhebliche Überwachung ermöglicht. Damit greift das Positionspapier genau die Fragestellung auf, die nun auch der Koalitionsausschuss mit Blick auf eine schnellere Einführung von Software, Updates und technischen Einrichtungen adressiert.

Gleichzeitig müssen Mitbestimmungsverfahren verlässliche Zeiträume haben. Südwesttextil schlägt eine Frist von zwei Wochen für eine erste sachlich begründete Stellungnahme des Betriebsrats vor. Für Eil- und Notfälle braucht es zudem eine rechtssichere Möglichkeit, notwendige Maßnahmen vorläufig umzusetzen, wenn die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sollen dabei nachgelagert gewahrt bleiben.

Modernisierung muss Handlungsfähigkeit stärken
Darüber hinaus fordert Südwesttextil unter anderem, Zustimmungsverweigerungen an sachliche und unmittelbar mitbestimmungsrelevante Gründe zu binden, die Mitbestimmung konsequenter auf kollektive Sachverhalte zu konzentrieren und Einigungsstellenverfahren effizienter auszugestalten.

Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, betont: „Dass der Koalitionsausschuss den Reformbedarf bei der Einführung von Software und KI erkannt hat, ist ein wichtiges Signal. Jetzt kommt es darauf an, die Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung konsequent im Sinne der Handlungsfähigkeit der Unternehmen zu gestalten. Sie muss Verfahren vereinfachen und beschleunigen – und darf nicht mit zusätzlicher Bürokratie oder einer Ausweitung von Mitbestimmungsrechten verbunden sein. Das Leitprinzip der betrieblichen Mitbestimmung, wonach unternehmerische Entscheidungen mitbestimmungsfrei bleiben, muss auch in einer modernen Arbeitswelt gewahrt werden.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

AMRC - Jody Turner
18.09.2026

Vom Labor an den Webstuhl

Die UK Fashion & Textile Association richtet einen Teil ihrer Weaving Conference 2026 gezielt auf den Transfer von Forschung in die industrielle Weberei aus. Die Session „From Labs to Looms“ bringt Fachleute des Manufacturing Technology Centre, des National Manufacturing Institute Scotland und des Advanced Manufacturing Research Centre mit Herstellern zusammen.

Im Mittelpunkt stehen nicht einzelne Laborergebnisse, sondern die Schritte zwischen Forschung und industrieller Nutzung: Versuche, Investitionsentscheidungen, Zusammenarbeit und die Qualifikation der Beschäftigten. Die Konferenz adressiert damit eine praktische Hürde vieler mittelständischer Textilunternehmen, die Zugang zu Forschungsinfrastruktur und neuen Fertigungsmethoden benötigen, ohne eigene große F&E-Abteilungen aufzubauen.

UKFT verknüpft die technische Diskussion mit dem Thema Skills. Neue Webtechnologien werden erst produktiv, wenn Unternehmen Verfahren sicher bewerten, einführen und im laufenden Betrieb beherrschen können.

Die UK Fashion & Textile Association richtet einen Teil ihrer Weaving Conference 2026 gezielt auf den Transfer von Forschung in die industrielle Weberei aus. Die Session „From Labs to Looms“ bringt Fachleute des Manufacturing Technology Centre, des National Manufacturing Institute Scotland und des Advanced Manufacturing Research Centre mit Herstellern zusammen.

Im Mittelpunkt stehen nicht einzelne Laborergebnisse, sondern die Schritte zwischen Forschung und industrieller Nutzung: Versuche, Investitionsentscheidungen, Zusammenarbeit und die Qualifikation der Beschäftigten. Die Konferenz adressiert damit eine praktische Hürde vieler mittelständischer Textilunternehmen, die Zugang zu Forschungsinfrastruktur und neuen Fertigungsmethoden benötigen, ohne eigene große F&E-Abteilungen aufzubauen.

UKFT verknüpft die technische Diskussion mit dem Thema Skills. Neue Webtechnologien werden erst produktiv, wenn Unternehmen Verfahren sicher bewerten, einführen und im laufenden Betrieb beherrschen können.

Quelle:

UK Fashion & Textile Association (UKFT)

10.09.2026

EUDI-Wallet „d-you“ stärkt den Onlinehandel

Mit dem geplanten Start der deutschen European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) „d-you“ ab Januar 2027 wird E-Commerce deutlich sicherer und vertrauenswürdiger. Birgit Janik, Leiterin Steuern, Finanzen & Controlling beim bevh, sieht von der Kontoerstellung bis zur Warenübergabe auf der letzten Meile große Vorteile für Verbraucher und Händler: 
 

Mit dem geplanten Start der deutschen European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) „d-you“ ab Januar 2027 wird E-Commerce deutlich sicherer und vertrauenswürdiger. Birgit Janik, Leiterin Steuern, Finanzen & Controlling beim bevh, sieht von der Kontoerstellung bis zur Warenübergabe auf der letzten Meile große Vorteile für Verbraucher und Händler: 
 
„Die EUDI-Wallet ist ein wichtiger Schritt für mehr digitale Souveränität und Sicherheit für Endverbraucher, Bezahldienstleister und den Handel im europäischen Raum. Wir freuen uns, dass Deutschland im Zeitplan liegt, um die nationale Wallet ‚d-you‘ bereitzustellen. Insbesondere im E-Commerce wird die einfachere Verifizierung von Identitäten dazu führen, dass Abbruchraten sowie Betrugsrisiken vor, während und nach dem Checkout sinken. Die Akzeptanzverpflichtung für Händler ist zwar grundsätzlich kritisch zu sehen. Wir gehen jedoch davon aus, dass langfristig die positiven Effekte – mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr und ein einfacherer Know-your-Customer-Prozess – für Händler und Plattformen überwiegen werden. Ein wichtiger nächster Schritt ist nun, dass vor allem Logistiker ‚d-you‘ bei der Zustellung auf der letzten Meile nutzen, um die Übergabe sensibler Güter wie Medikamente oder Hochpreisprodukte sicherer zu machen.“

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh 

08.09.2026

BTE fordert Abschaffung der Sonderregelung für zusätzliche verkaufsoffene Sonntage am Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO)

Der BTE fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz erneut auf, die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes unverzüglich aufzuheben. Damit müssen die unrechtmäßigen Öffnungen an zwölf Feriensonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO), die seit vielen Jahren zulasten vieler Mode-, Schuh- und Lederwareneinzelhändler im Einzugsbereich des Centers gehen, endgültig beendet werden. Nach mehreren Urteilen und Beschlüssen der verschiedenen Instanzen und Gerichte steht unzweifelhaft fest, dass die Verordnung verfassungswidrig und damit nichtig ist. Die Landesregierung hat keinen Ermessensspielraum mehr, sie muss jetzt handeln. 
 

Der BTE fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz erneut auf, die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes unverzüglich aufzuheben. Damit müssen die unrechtmäßigen Öffnungen an zwölf Feriensonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO), die seit vielen Jahren zulasten vieler Mode-, Schuh- und Lederwareneinzelhändler im Einzugsbereich des Centers gehen, endgültig beendet werden. Nach mehreren Urteilen und Beschlüssen der verschiedenen Instanzen und Gerichte steht unzweifelhaft fest, dass die Verordnung verfassungswidrig und damit nichtig ist. Die Landesregierung hat keinen Ermessensspielraum mehr, sie muss jetzt handeln. 
 
„Es ist absurd, dass die bereits seit 2014 unzulässige und unlautere Praktik der Öffnungen an Feriensonntagen im ZFO dennoch bis heute fortgeführt wird. Im Laufe der letzten Jahre hat sich bei uns und vielen betroffenen Mode-, Schuh- und Lederwarenunternehmen der Eindruck verfestigt, dass erst langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren das Handeln von Politik und Verwaltung erzwingen müssen. Das hinterlässt leider ebenso Zweifel an der Verlässlichkeit unserer Rechtsstaatlichkeit wie auch letztendlich an der Wahrung von Grundrechten“, so BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels. 

Da das ZFO bislang alle Feriensonntage geöffnet und öffentlich erklärt hat, an den unrechtmäßigen Öffnungen festhalten zu wollen, besteht aus Sicht des BTE akuter politischer Handlungsbedarf. „Vor diesem Hintergrund erwarten wir jetzt keine weitere Verschleppung beim Prozess zur Abschaffung der Verordnung. Die erforderlichen Verfahren und Abstimmungen müssen beschleunigt und mit höchster Priorität vorangetrieben werden. Nach unserem Verständnis bedarf es bei der Abschaffung einer verfassungswidrigen Verordnung auch eigentlich keinerlei weiterer Diskussionen“, so Pangels abschließend. 

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

08.09.2026

Masche wächst weltweit

Der weltweite Exportwert von Maschenbekleidung hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt und 2025 rund 289,1 Milliarden US-Dollar erreicht. 2006 waren es 145,2 Milliarden US-Dollar. Damit entwickelte sich Maschenbekleidung dynamischer als Webbekleidung, deren Exportwert im gleichen Zeitraum von 158,5 auf 257,7 Milliarden US-Dollar stieg. Nach einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie auf Basis unter anderem von ICAC-Daten stellen Maschen- und Webbekleidung inzwischen zusammen knapp 60 Prozent der weltweiten Textil- und Bekleidungsexporte.

Der weltweite Exportwert von Maschenbekleidung hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt und 2025 rund 289,1 Milliarden US-Dollar erreicht. 2006 waren es 145,2 Milliarden US-Dollar. Damit entwickelte sich Maschenbekleidung dynamischer als Webbekleidung, deren Exportwert im gleichen Zeitraum von 158,5 auf 257,7 Milliarden US-Dollar stieg. Nach einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie auf Basis unter anderem von ICAC-Daten stellen Maschen- und Webbekleidung inzwischen zusammen knapp 60 Prozent der weltweiten Textil- und Bekleidungsexporte.

Die Entwicklung wird nicht nur durch mehr Bekleidungskonsum getragen. Casualwear, Sportswear und Athleisure begünstigen Konstruktionen, die Komfort, Bewegungsfreiheit und Funktion bereits über Faser, Garn und Maschenstruktur integrieren. Gleichzeitig verschiebt sich der Fasermix. Baumwollbasierte Maschenbekleidung steigerte ihren Exportwert seit 2006 von 69,9 auf 128,3 Milliarden US-Dollar. Die von ICAC als „man-made and synthetic“ ausgewiesene Gruppe wuchs im selben Zeitraum noch stärker von 35,6 auf 99,2 Milliarden US-Dollar. 2025 entfielen 44,5 Prozent der Maschenwarenexporte auf Baumwollprodukte und 34,4 Prozent auf die Gruppe der Chemie- und Synthesefasern.

Gesamtmasche weist zugleich auf einen Zielkonflikt hin: Polyester stellt inzwischen einen sehr großen Anteil der globalen Faserproduktion, doch 2024 waren dem Beitrag zufolge lediglich zwölf Prozent des weltweit produzierten Polyesters recycelt; der überwiegende Teil des Recyclingpolyesters stammt weiterhin aus PET-Flaschen statt aus Alttextilien. Parallel erhöhen Fast und Ultra Fast Fashion den Mengen- und Preisdruck. Der weltweite Markt wächst also, während zirkuläre Rohstoffströme und Wertschöpfung pro Teil nicht im gleichen Tempo vorankommen.

Auch geografisch sortiert sich der Markt neu. China bleibt führender Textil- und Bekleidungsexporteur, während Bangladesch und Vietnam stark aufgeholt haben. Auf der Nachfrageseite verlieren die USA relativ an Gewicht, während sich zusätzliche Nachfrage breiter auf Europa, Asien, Lateinamerika und den Nahen Osten verteilt. Für europäische Maschenhersteller sieht Gesamtmasche Chancen vor allem dort, wo Qualität, Funktion, Spezialisierung, innovative Konstruktionen und verlässliche Lieferketten stärker wiegen als der reine Mengenpreis.

Geschäftsklimaindex  3. Q 2026 Grafik (c) GESAMTMASCHE e. V.
07.09.2026

Maschenunternehmen erwarten Personalabbau: Entlastung versprochen – Belastungen steigen

Das Geschäftsklima der deutschen Maschenindustrie bleibt im dritten Quartal tief im Minus. Die aktuelle Lage hat sich nochmals deutlich verschlechtert. Die Erwartungen hellen sich etwas auf. Doch die Belastungen am Standort wachsen weiter. 

Der GESAMTMASCHE-Geschäftsklimaindex verbessert sich im dritten Quartal 2026 nur geringfügig von –28,22 auf –27,47 Punkte. Dahinter steht eine deutliche Schere: Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage fällt von –28,47 auf –34,72 Punkte. Die Erwartungen für die kommenden Monate steigen dagegen von –27,98 auf –19,05 Punkte. 

„Die Unternehmen hoffen auf Besserung. Aber die wirtschaftliche Realität wird zunächst noch härter“, sagt GESAMTMASCHE-Präsidentin Martina Bandte. „Die Politik verspricht Entlastung, doch bei den Unternehmen kommt das Gegenteil an. So entsteht keine Trendwende.“ 

Das Geschäftsklima der deutschen Maschenindustrie bleibt im dritten Quartal tief im Minus. Die aktuelle Lage hat sich nochmals deutlich verschlechtert. Die Erwartungen hellen sich etwas auf. Doch die Belastungen am Standort wachsen weiter. 

Der GESAMTMASCHE-Geschäftsklimaindex verbessert sich im dritten Quartal 2026 nur geringfügig von –28,22 auf –27,47 Punkte. Dahinter steht eine deutliche Schere: Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage fällt von –28,47 auf –34,72 Punkte. Die Erwartungen für die kommenden Monate steigen dagegen von –27,98 auf –19,05 Punkte. 

„Die Unternehmen hoffen auf Besserung. Aber die wirtschaftliche Realität wird zunächst noch härter“, sagt GESAMTMASCHE-Präsidentin Martina Bandte. „Die Politik verspricht Entlastung, doch bei den Unternehmen kommt das Gegenteil an. So entsteht keine Trendwende.“ 

Die schwache Nachfrage setzt den Unternehmen weiter zu. 52 Prozent bewerten ihre Inlandsumsätze als schlecht, beim Auslandsumsatz sind es knapp 55 Prozent. Rund 46 Prozent melden schlechte Auftragseingänge, 42 Prozent eine schlechte Ertragslage. Für die kommenden Monate rechnen 37,5 Prozent der Unternehmen mit sinkender Personalstärke. 

Bürokratieabbau? Die Rechnung geht nicht auf. 
Beim versprochenen Bürokratieabbau klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Die EU-Kommission beziffert die möglichen jährlichen Einsparungen ihrer bisherigen Vereinfachungsvorschläge und weiterer Initiativen auf 15 Milliarden Euro. Dem stehen nach Berechnungen der dänischen EU-Ratspräsidentschaft aus jüngerer und laufender EU-Gesetzgebung 70,9 bis 85,9 Milliarden Euro neue jährliche Bürokratiekosten für Unternehmen gegenüber. Hinzu kommen bis zu 69,9 Milliarden Euro einmalige Kosten. 

„Deutschland setzt bei der Umsetzung von EU-Vorgaben oft noch eins drauf“, kritisiert Bandte. „Dieses Gold-Plating bringt deutsche Unternehmen auch im europäischen Binnenmarkt gegenüber ihren Wettbewerbern ins Hintertreffen.“

Quelle:

GESAMTMASCHE e. V