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06.10.2023

Droht Mode- und Schuhhandel Insolvenz- und Schließungswelle wegen Rückforderung von Coronahilfen?

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 
Für die nähere Zukunft befürchtet der BTE weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Verantwortlich dafür sind vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die hohen Umsatzverluste wegen der erzwungenen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 im stationären Outfithandel ausgeglichen werden sollten. Vor allem die Überbrückungshilfe III konnte zumindest einen Teil der Einbußen kompensieren und somit die Existenz vieler Unternehmen retten.
 
Allerdings mehren sich derzeit die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Händler. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
 
Der BTE fordert daher von den politischen Entscheidern klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe. Schließlich waren gerade die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand die größten Leidtragenden der staatlichen Corona-Beschränkungen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen zwingend erforderlich!
 
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt. Dieses benennt die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf und steht allen Interessenten kostenfrei zum Download bereit unter www.bte.de (Rubrik: Presse).

Weitere Informationen:
Coronakrise Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Foto: STFI
19.04.2023

STFI: Rückblick zum 16. Symposium TEXTILE FILTER

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Während der Coronakrise kam es auch in der Textilindustrie zu einem Zusammenbruch der Lieferketten. Die Lieferketten erholen sich, dafür wird die Wirtschaft gegenwärtig durch eine Energiekrise gebeutelt. Alternative Energiequellen wie Wasserstoff sind leider noch nicht ausgereift und stehen für eine umfassende Nutzung nicht bereit. Ansätze, um Energie einzusparen, sind Minimalauftragsverfahren in der Ausrüstung, die Wärmerückgewinnung, das Recycling oder die Einsparung von Verpackungen für den Transport.

Ein weiter Themenkomplex des Symposiums widmete sich der Normung und Standardisierung der Filterprüfungen. Zu erwähnen sind hier die Prüfung von Luftfiltern in Kombination mit Brandschutz für Züge, die Prüfung von Luftfiltern für Haushalt, öffentliche Räume und Industrieanlagen oder die Entwicklung von Labortestverfahren zur beschleunigten Alterungsprüfung von mobilen Entstaubungsanlagen.

Mehrere Vorträge hatten die Modellierung und Simulation von Prozessen der Vliesstoffherstellung (z. B. die virtuelle Produktion, Beeinflussung der Wolkigkeit von Extrusionsvliesstoffen oder die Verteilung von Spinnfasern und -filamenten), den Aufbau und die Charakteristik von Filtervliesstoffen (z. B. Flächenstruktur, Druckverlustkurve, Partikeltransport und -adsorption) sowie die Aerosolverteilung bzw. die Filtereffektivität in Abhängigkeit der Platzierung der Luftfilter im Raum zum Inhalt.

Auf dem Symposium wurden zudem auch verschiedene neue Materialien und Produkte vorgestellt. Dabei sind besonders hervorzuheben:

  • Flüssigkeitsgefüllte Hohlfasern für die Abwasserreinigung
  • Neue Spezialpapiere für Luftwärmeüberträger, bei dem ein kräuselfähiges Mikro-/Nanofasermu-
  • ltifilamentgarn mit Einzelfaserdurchmessern von < 1,0 μm Fasern nach dem Island-in-the-Sea Schmelzspinnverfahren hergestellt werden
  • 3D-Absorbervliesstoffe mit integrierter Gassensorik (PAKs) für die Schutzbekleidung von Einsatzkräften im Bereich Feuerwehr
  • Getuftete Filterstrukturen kombiniert mit leitfähigen Interdigitalstrukturen für die Luftfiltration
  • Kompakte Luftfilterelemente und deren Optimierung
  • Einsatz von Ionisatoren für die Aerosolabscheidung im Filter

Abschließend stellte das STFI in eigener Sache geplante bzw. bereits realisierte Investitionen vor, die die technisch/technologische Basis und die Prüfkompetenz des Institutes erweitern. In Kurzvorträgen wurde die Errichtung einer Nassvliesanlage mit 600 mm Arbeitsbreite vorgestellt, die besonders für den Filterbereich und das Forschungsfeld Textilrecycling neue Entwicklungen ermöglichen wird. Für den Bereich Nähwirktechnik wurde eine neue Maliwatt- Maschine mit optimierter Arbeitsstelle investiert. Die Errichtung eines Prüfstandes für FFP2-Masken, der auch für die Prüfung von Filtern eingesetzt werden kann, erweitert die Prüfkompetenz des Hauses erheblich. Sein variabler Aufbau ermöglicht auch die Prüfung von neuentwickelten Vliesstoffen, deren Konstruktion durch Simulation optimiert wurde.

Quelle:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V.

OMPG vereinfacht Prüfungen auf antivirale Wirksamkeit (c) OMPG
Plaquetitertest des Bakteriophagen phi6
25.04.2021

OMPG vereinfacht Prüfungen auf antivirale Wirksamkeit

  • Mehr denn je steht die antibakterielle und antivirale Ausrüstung von Textilien und Kunststoffen im Fokus von Forschung und Entwicklung. Wie gut die Materialien wirken, musste bisher durch aufwändige Testmethoden mit der Anzucht spezieller Viren ermittelt werden. Kommen stattdessen Bakteriophagen zum Einsatz, ergibt sich eine deutliche Effizienzsteigerung bei vergleichbaren Ergebnissen.

Für die Prüfung antiviraler Materialien existieren internationale Standards, darunter die ISO 18184 (Bestimmung der antiviralen Aktivität von Textilerzeugnissen) und die ISO 21702 (Messung der antiviralen Aktivität an Kunststoffen und anderen nicht-porösen Oberflächen). Beide Normen legen als Testorganismen das Influenza-A-Virus (Grippevirus) und das Feline Calicivirus (FCV, Katzenschnupfen) zu Grunde.

  • Mehr denn je steht die antibakterielle und antivirale Ausrüstung von Textilien und Kunststoffen im Fokus von Forschung und Entwicklung. Wie gut die Materialien wirken, musste bisher durch aufwändige Testmethoden mit der Anzucht spezieller Viren ermittelt werden. Kommen stattdessen Bakteriophagen zum Einsatz, ergibt sich eine deutliche Effizienzsteigerung bei vergleichbaren Ergebnissen.

Für die Prüfung antiviraler Materialien existieren internationale Standards, darunter die ISO 18184 (Bestimmung der antiviralen Aktivität von Textilerzeugnissen) und die ISO 21702 (Messung der antiviralen Aktivität an Kunststoffen und anderen nicht-porösen Oberflächen). Beide Normen legen als Testorganismen das Influenza-A-Virus (Grippevirus) und das Feline Calicivirus (FCV, Katzenschnupfen) zu Grunde.

„Da Anzucht und Kultivierung von Viren, im Speziellen von humanpathogenen Viren, in Zellkulturen relativ aufwändig sind, hat die OMPG die Prüfungen auf antivirale Wirksamkeit durch die Verwendung von Bakteriophagen deutlich vereinfacht“, sagt Dr. Thomas Dauben, Laborleiter Biologie. „Bakteriophagen infizieren spezifisch Bakterien und sind daher nicht nur einfacher und schneller zu kultivieren als die normgeforderten Viren, sondern stellen zudem auch kein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar.“

Der von der OMPG verwendete Bakteriophagen phi6 gehört zur Gattung der Cystoviren und damit zur einzigen Bakteriophagen-Familie mit einer vollständigen Virushülle. Aufgrund dieser morphologischen Eigenschaft verfügt der Bakteriophage auch über einen Vermehrungszyklus, der mit jenem von anderen behüllten humanpathogenen Viren, wie Influenza A oder SARS-CoV-2, vergleichbar ist. „Aus diesem Grund eignet er sich hervorragend als Surrogatvirus – also als vergleichbarer Alternativvirus – für derartige humanpathogene Viren“, so Dr. Dauben. Folglich können mit der von der OMPG modifizierten Prüfmethode nun die antiviralen Prüfungen von Textilien und Kunststoffen einfacher und effizienter durchgeführt werden.

Die Weiterentwicklung von Prüfmethoden durch die OMPG läuft auch mit der Materialforschung am Thüringischen Institut für Textil- und Kunststoff-Forschung (TITK) Hand in Hand. Dort ist die antimikrobielle Ausrüstung von Kunststoffen seit langem ein wichtiger Arbeitsgegenstand. Sowohl eigens entwickelte antibakterielle Silber- und Zink-basierte Additive als auch antivirale Beschichtungen wurden bereits im Rahmen von Forschungsprojekten untersucht.

Hintergrund: Ablauf einer Prüfung auf antibakterielle und antivirale Wirksamkeit

Die Prüfverfahren sind an die jeweiligen antibakteriellen Prüfnormen für Textilien (DIN EN ISO 20743) und Kunststoffe (ISO 22196) angelehnt: Hierbei werden jeweils zwei Bakterienarten, ein gram-positives und ein gram-negatives Bakterium, für die Testung verwendet. Diese werden in einer definierten Zellzahl auf die Proben aufgebracht und nach einer Kontaktzeit von 24 Stunden wieder abgelöst. Anschließend wird die Lebendzellzahl im Vergleich zu einem Kontrollmaterial bestimmt. Die Keimzahlreduktion entspricht der antibakteriellen Wirksamkeit. Für diese Prüfungen ist die OMPG bereits von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) akkreditiert.

Analog hierzu werden antivirale Prüfungen durchgeführt: Eine vorgegebene Anzahl an Viren wird auf die Proben aufgetragen und nach zwei Stunden (Textilien) bzw. 24 Stunden (Kunststoffe) wieder abgelöst. Die Anzahl der Viren wird dann mittels eines Plaquetitertests bestimmt, indem die Viren in einer dekadischen Verdünnungsreihe auf einen Zellrasen aufgebracht und die entstehenden zellfreien Zonen, sogenannte „Plaques“, gezählt werden. Daraus kann der Virustiter auf den Proben berechnet und im Vergleich zu einem nicht antiviral-ausgerüsteten Kontrollmaterial die Virusreduktion ermittelt werden. Diese Reduktion entspricht der antiviralen Wirksamkeit.

Weitere Informationen:
OMPG Plaquetitertest
Quelle:

TITK-Gruppe

75 Jahre Hohenstein - Mit festen Wurzeln weltweit vernetzt © Hohenstein
Heute zeigt sich Hohenstein am Stammsitz in Bönnigheim mit Schloss und modernen Gebäudekomplexen als vielseitiger Dienstleister.
04.01.2021

75 Jahre Hohenstein - Mit festen Wurzeln weltweit vernetzt

BÖNNIGHEIM - Der Textilprüfdienstleister und Forschungspartner Hohenstein hat Grund zum Feiern: In diesem Jahr steht das 75-jährige Firmenjubiläum an. Grund zur Freude auch für Prof. Dr. Stefan Mecheels, Inhaber des in dritter Generation familiengeführten Unternehmens: “Unser Motto We live textiles ist nicht nur auf das Jubiläumsjahr gemünzt, sondern drückt genau das aus, was uns seit vielen Jahrzehnten ausmacht – unsere kollektive Begeisterung für Textilien und die Chance, in der textilen Welt mit unseren Lösungsansätzen etwas zu bewegen.“

BÖNNIGHEIM - Der Textilprüfdienstleister und Forschungspartner Hohenstein hat Grund zum Feiern: In diesem Jahr steht das 75-jährige Firmenjubiläum an. Grund zur Freude auch für Prof. Dr. Stefan Mecheels, Inhaber des in dritter Generation familiengeführten Unternehmens: “Unser Motto We live textiles ist nicht nur auf das Jubiläumsjahr gemünzt, sondern drückt genau das aus, was uns seit vielen Jahrzehnten ausmacht – unsere kollektive Begeisterung für Textilien und die Chance, in der textilen Welt mit unseren Lösungsansätzen etwas zu bewegen.“

Erfolgreiche Wurzeln
Als Prof. Dr.-Ing. Otto Mecheels im Frühjahr 1946 die damaligen Hohensteiner Institute auf Schloss Hohenstein bei Bönnigheim gründete, legte er den Grundstein für ein international agierendes Unternehmen. Sein Sohn, Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Mecheels führte das Familienunternehmen mit zeitgemäßen Strukturen und neuen Bereichen wie beispielsweise der Tragekomfortprüfung von Bekleidung, der Textilveredlung oder der Wäscherei/Chemischreinigung erfolgreich weiter. Im Jahr 1995 übergab er die Leitung an seinen Sohn, Prof. Dr. Stefan Mecheels, der mit neuen Akzenten wie beispielsweise der Schadstoffanalytik auch den globalen Erfolg des STANDARD 100 by OEKO-TEX® vorantrieb und die internationale Ausrichtung des Unternehmens bis heute prägt. Noch mehr Marktnähe gewährleisten nicht zuletzt das seit 2011 bestehende Prüflabor in Hongkong sowie die 2018 eröffneten Hohenstein Textil-Prüflabore in Bangladesch und Indien.

Lösungen für die globale Textilindustrie
Heute ist Hohenstein auf die Prüfung, Zertifizierung und Erforschung textiler Produkte aller Art spezialisiert. Mit insgesamt über 1.000 Beschäftigten am Stammsitz in Bönnigheim und in den mehr als 40 Niederlassungen, Kontaktbüros und Laboren weltweit stellt sich das Unternehmen den aktuellen und globalen Herausforderungen der textilen Welt.

„Gerade das Thema Nachhaltigkeit bei der Herstellung von Textilien beschäftigt uns derzeit intensiv“, erklärt Stefan Mecheels. „Aber auch wenn es um die Digitalisierung von Prozessen bei der Entwicklung von Bekleidung geht, sind wir mit unserem neuen Hohenstein „Digital Fitting Lab“ schon einen großen Schritt weiter. Mit dem Einsatz moderner 3D- und 4D-Technologien auf Basis unserer traditionellen Passform- und Schnitt-Expertise ermitteln wir die perfekte Passform für die Produkte unserer Auftraggeber.“

Zur Eindämmung des Coronavirus müssen derzeit in weiten Teilen des öffentlichen Raums Mund-Nasen-Masken getragen werden. Da gerade auch diese sog. Community Masken gesetzlichen und funktionellen Anforderungen genügen müssen, hat Hohenstein schon seit Frühsommer 2020 ein Qualitätslabel für Geprüfte Community Masken im Angebot. Das Qualitätslabel reiht sich als eigenständiger Qualitätsnachweis in den Kreis der bestehenden Hohenstein Qualitätslabels ein. Diese genießen seit langem eine hohe Glaubwürdigkeit im Handel und beim Verbraucher und bieten einen hohen Wiedererkennungswert am Point of Sale.

Eine weitere clevere Lösung des Prüfdienstleisters ist die Entwicklung einer Hygiene-Monitoring-Box (HyMo-Box), die es ermöglicht, Hygiene-Proben in allen Lebensbereichen zu nehmen und im Labor überprüfen zu lassen.

Jubiläum
Hohenstein plant für Mitte des Jahres eine Pressekonferenz mit Regional- und Fachjournalisten, um dem 75-jährigen Firmenjubiläum auch in der Öffentlichkeit seinen gebührenden Stellenwert einzuräumen. „Dieses Jubiläum feiern wir, weil es uns nicht nur gelungen ist, uns immer wieder an den rasch verändernden Markt anzupassen, sondern auch Entwicklungen durch unsere erfolgreiche Forschungsarbeit vorwegzunehmen. Dafür möchte ich mich vor allem bei unseren Mitarbeitern bedanken, die ganz nach dem Motto We live textiles mit ganz viel Herzblut dabei sind. Ein ganz besonderer Dank gilt auch unseren Kunden, die uns teilweise schon seit Jahrzehnten vertrauen“, so Stefan Mecheels. Er ergänzt: „Ich bin davon überzeugt, dass wir mit unseren Lösungen für die Textilbranche auch künftig gut aufgestellt sind.“

Hohenstein: Hohenstein prüft nach europäischem Leitfaden für Alltagsmasken (c) Hohenstein
Beim Prüfdienstleister Hohenstein geben standardisierte Prüfverfahren Aufschluss darüber, ob Atmungsfreundlichkeit und Filterleistung von Alltagsmasken ausreichend gegeben sind.
03.12.2020

Hohenstein prüft nach europäischem Leitfaden für Alltagsmasken

Alltagsmasken tragen dazu bei, andere Menschen zu schützen. Sie sind ein wichtiger Baustein, um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Aber: Um ihre Funktion zu erfüllen, müssen sie bestimmten Anforderungen genügen. Der Prüfdienstleister und Forschungspartner Hohenstein hat bereits mit der Einführung seines Qualitätslabels für Geprüfte Community Masken einen großen Schritt in Richtung Sicherheit und Funktionalität gemacht. Nun prüft Hohenstein auch nach dem ersten europäischen Leitfaden für Alltagsmasken, dem CEN Workshop Agreement (CWA) 17553:2020.  

Alltagsmasken tragen dazu bei, andere Menschen zu schützen. Sie sind ein wichtiger Baustein, um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Aber: Um ihre Funktion zu erfüllen, müssen sie bestimmten Anforderungen genügen. Der Prüfdienstleister und Forschungspartner Hohenstein hat bereits mit der Einführung seines Qualitätslabels für Geprüfte Community Masken einen großen Schritt in Richtung Sicherheit und Funktionalität gemacht. Nun prüft Hohenstein auch nach dem ersten europäischen Leitfaden für Alltagsmasken, dem CEN Workshop Agreement (CWA) 17553:2020.  

Der neue europäische Leitfaden „CWA 17553:2020–Community facecoverings–Guide to minimum requirements, methods of testing and use“ legt Mindestanforderungen für  Konstruktion, Leistungsbeurteilung, Kennzeichnung und Verpackung sowohl von wiederverwendbaren als auch von Einweg-Alltagsmasken fest. Zielsetzung ist es, die Hersteller von Masken, die ihre Produktion auf nicht-medizinische Alltagsmasken umgestellt haben, zu unterstützen. Sie erhalten damit eine schnelle und unkomplizierte Hilfestellung bezüglich der Anforderungen an solche Masken. Denn: Auch Alltagsmasken müssen die gesetzlichen Anforderungen an Textilien erfüllen und bestimmten funktionellen Ansprüchen genügen. Europaweit einheitliche Sicherheitsstandards sollen aber auch dazu beizutragen, die COVID-19-Pandemie länderübergreifend einzudämmen. Damit kommt insbesondere die Gewährleistung der Produktqualität und Haltbarkeit zum Tragen. Klare Produktinformationen tragen dazu bei, dass Verbraucher auf die Sicherheit von Alltagsmasken vertrauen können. Der Leitfaden kann somit für Anbieter auch als Vermarktungshilfe im internationalen Wettbewerb fungieren.

Beim Prüfdienstleister Hohenstein geben standardisierte Prüfverfahren Aufschluss darüber, ob Atmungsfreundlichkeit und Filterleistung von Alltagsmasken ausreichend gegeben sind. Zu den weiteren Qualitätsparametern zählen die Überprüfung der Waschbarkeit, die Beurteilung der Passform und der Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen sowie der Mindestanforderungen an Kennzeichnung und Gebrauchshinweisen. Hersteller von Alltagsmasken können auch vom Hohenstein Qualitätslabel für Geprüfte Community Masken mit seinem hohen Wiedererkennungswert im Markt profitieren, indem sie ihre Produkt-Performance mit wenigen Zusatzprüfungen oder der Schadstoffprüfung nach STANDARD 100 by OEKO-TEX® belegen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.hohenstein.de/CWA-Standard sowie www.hohenstein.de/hql-community-masken.  

 

Weitere Informationen:
Hohenstein Atemschutzmasken Covid-19
Quelle:

Hohenstein

30.10.2020

SGL Carbon SE: Vorstand beschließt Restrukturierungsprogramm

  • Auf Basis des aktuellen Stands der neuen 5-Jahresplanung ergibt sich Notwendigkeit einer Wertminderung

(Market Abuse Regulation N° 596/2014)
•    Wertminderungsbedarf in Höhe von 80-100 Mio. € im vierten Quartal 2020 im Geschäftsbereich CFM
•    Restrukturierungsprogramm beschlossen mit Einsparziel von über 100 Mio. € bis zum Jahr 2023
•    Prognose 2020 für Konzernumsatz und operatives Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen bestätigt
•    Prognose 2020 für Konzernergebnis reduziert auf minus 130-150 Mio. €

  • Auf Basis des aktuellen Stands der neuen 5-Jahresplanung ergibt sich Notwendigkeit einer Wertminderung

(Market Abuse Regulation N° 596/2014)
•    Wertminderungsbedarf in Höhe von 80-100 Mio. € im vierten Quartal 2020 im Geschäftsbereich CFM
•    Restrukturierungsprogramm beschlossen mit Einsparziel von über 100 Mio. € bis zum Jahr 2023
•    Prognose 2020 für Konzernumsatz und operatives Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen bestätigt
•    Prognose 2020 für Konzernergebnis reduziert auf minus 130-150 Mio. €

Im aktuellen Stand der 5-Jahresplanung, die sich derzeit in der Erstellung befindet, zeichnen sich bereits heute signifikante Abweichungen vor allem in den Marktsegmenten Automobil, Luftfahrt und Windenergie im Geschäftsbereich Composites – Fibers & Materials (CFM) ab. Die Entwicklung bei Automobil und Luftfahrt wird auch pandemiebedingt niedriger als im letzten 5-Jahresplan erwartet. Dagegen wächst das Geschäft mit der Windenergie deutlich stärker als antizipiert. Diese Veränderung im Produktmix führt zu einem niedrigeren mittelfristigen Ergebnis bei CFM im Vergleich zur alten 5-Jahresplanung. Aufgrund dieser Abweichungen zum letzten 5-Jahresplan wurde eine anlassbezogene Werthaltigkeitsüberprüfung durchgeführt. Daraus zeichnet sich ein nicht zahlungswirksamer Wertminderungsaufwand von 80-100 Mio. € ab, der im vierten Quartal 2020 gebucht wird.

Der Vorstand der SGL Carbon SE hat heute auch entschieden, ein Restrukturierungsprogramm umzusetzen, mit dem das Unternehmen Einsparungen in Höhe von mehr als 100 Mio. € bis zum Jahr 2023 (gegenüber dem Basisjahr 2019) avisiert. Diese Einsparungen setzen sich zusammen aus einem geplanten sozialverträglichen Personalabbau von über 500 Mitarbeitern und umfangreichen Sachkosteneinsparungen vor allem in den Bereichen Reisekosten, Beraterkosten sowie externe Dienstleistungen. Zur Umsetzung dieses Restrukturierungsprogramms werden insgesamt Kosten in Höhe von etwa 40 Mio. € erwartet. Etwas mehr als die Hälfte hiervon wird voraussichtlich im vierten Quartal 2020 aufwandswirksam gebucht, wogegen die dazugehörigen Auszahlungen im Wesentlichen erst im Jahr 2021 erwartet werden.

Damit wird eine teilweise Anpassung der Prognose für 2020 erforderlich. Die solide operative Entwicklung im dritten Quartal 2020 mit zwischen 220 bis 230 Mio. € im Konzernumsatz und zwischen 13 und 15 Mio. € im operativen Konzern-EBIT1 vor Sondereinflüssen (zuzüglich rund 9 Mio. positive Einmaleffekte) liegt im Rahmen der Einschätzung für das Gesamtjahr 2020. Allerdings dürfte sich das Konzernergebnis nun aufgrund der Rückstellungen für die Umsetzung des Restrukturierungsprogramms sowie der Wertminderung unter dem Vorjahresergebnis von minus 90 Mio. € und in etwa zwischen minus 130 und 150 Mio. € entwickeln (bisherige Prognose: Verbesserung auf einen negativen niedrigen zweistelligen Mio. €-Betrag).

Mit einer Liquidität von 167 Mio. € zum 30. September 2020 (gegenüber 137 Mio. € zum Jahresende 2019) und weiteren im vierten Quartal 2020 erwarteten Mittelzuflüssen aus erfolgreich umgesetzten Maßnahmen zur Generierung von zusätzlichen Finanzmitteln ist das Unternehmen solide aufgestellt. Damit ist die Liquidität mehr als ausreichend für die Ende 2020 geplante Kaufpreiszahlung für SGL Composites USA in Höhe von 62 Mio. USD sowie die erwarteten Auszahlungen für das Restrukturierungsprogramm vor allem im Geschäftsjahr 2021. Darüber hinaus besteht weiterhin Zugang zum syndizierten Kredit über 175 Mio. €, der unverändert nicht gezogen ist.

Die Quartalsmitteilung zum 30. September 2020 wird wie geplant am 12. November 2020 veröffentlicht.

Weitere Details zum neuen 5-Jahresplan sowie die Prognose für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Vorlage des Geschäftsberichts 2020 am 25. März 2021 veröffentlicht.

*Die Verwendung von Kennzahlen in dieser Mitteilung erfolgt analog der Definition im Geschäftsbericht 2019 und im Zwischenbericht zum 30. Juni 2020. Es gab gegenüber der ursprünglichen Prognose keine Veränderungen im Konsolidierungskreis bzw. Bilanzierungsmethode.

Weitere Informationen:
SGL Carbon Composites Fibers
Quelle:

SGL CARBON SE

Hans-Jürgen Schmidt (links), Geschäftsführer von DORNIER, und Lars Öller (rechts), Leitung Technologiezentrum Webmaschinen (c) CF
Hans-Jürgen Schmidt (links), Geschäftsführer von DORNIER, und Lars Öller (rechts), Leitung Technologiezentrum Webmaschinen
28.10.2020

Lindauer DORNIER initiiert Entwicklung von wiederverwendbaren Masken an den DITF

  • Fertigung von One Piece Masks aus Präzisionsgewebe in Jacquard-Webtechnik

Angestoßen durch den Webmaschinenhersteller Lindauer DORNIER, starten die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) ein Projekt zur Entwicklung wiederverwendbarer, medizinischer Gesichtsmasken auf Basis hochpräziser Luftdüsen-Webtechnik. Das Vorhaben schafft die Voraussetzungen, um zusammen mit namhaften Industriepartnern aus der Region und dem Hohenstein Institut für Textilinnovation gGmbH innerhalb von 4-6 Monaten die Entwicklung, Prüfung, Zulassung, Anlaufproduktion und den Reinigungsservice für wiederverwendbare medizinische Gesichtsmasken aufzubauen. Das Projekt wurde zusammen mit zwei weiteren herausragenden Corona-Projekten aus 120 landesweit eingereichten Anträgen ausgewählt und wird mit 195 000 Euro durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unterstützt.

  • Fertigung von One Piece Masks aus Präzisionsgewebe in Jacquard-Webtechnik

Angestoßen durch den Webmaschinenhersteller Lindauer DORNIER, starten die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) ein Projekt zur Entwicklung wiederverwendbarer, medizinischer Gesichtsmasken auf Basis hochpräziser Luftdüsen-Webtechnik. Das Vorhaben schafft die Voraussetzungen, um zusammen mit namhaften Industriepartnern aus der Region und dem Hohenstein Institut für Textilinnovation gGmbH innerhalb von 4-6 Monaten die Entwicklung, Prüfung, Zulassung, Anlaufproduktion und den Reinigungsservice für wiederverwendbare medizinische Gesichtsmasken aufzubauen. Das Projekt wurde zusammen mit zwei weiteren herausragenden Corona-Projekten aus 120 landesweit eingereichten Anträgen ausgewählt und wird mit 195 000 Euro durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unterstützt.

Das nun bewilligte Projekt unter Leitung von Dr. Hans Jürgen Bauder, Bereichsleiter Webtechnologien an den DITF, adressiert diese Anforderungen mit einem völlig neuen Fertigungsansatz: Während die gängigen Schutzmasken aus Vliesstoff hergestellt und nach einmaligem Gebrauch weggeworfen werden, setzen die Denkendorfer Forscher auf „konfektionsfreie“ One Piece Masks aus leistungsfähigem Präzisionsgewebe in Jacquard-Webtechnik und schaffen ergänzend die Voraussetzung zur Mehrfachverwendung, um Abfall zu sparen und Lieferengpässe zu vermeiden. Es wird ein innovatives Herstellungskonzept für flexibel anpassbare Masken mit deutlich verbessertem Tragekomfort und damit auch höherer Schutzfunktion realisiert. Die Herstellkosten liegen nach erster Kalkulation bei 6-8 Cent/Maske und bieten damit eine realistische Grundlage für die Massenproduktion.

Für das ambitionierte Vorhaben nutzen die DITF modernste Technik verbundener Textilmaschinenbauer und Textilhersteller: Lindauer Dornier stellt die benötigten Luftdüsenwebmaschinen zur Verfügung, die Stäubli AG ist Projektpartner für die Jacquardwebtechnik. Für die aufwendige Herstellung des Kettbaums und das Einziehen der Kettfäden hat Global Safety Textiles Unterstützung zugesagt. Die Firma TWD-Fibres liefert für die Prototypen und die Anlaufproduktion antimikrobielle Filamentgarne und Texturgarne. Parallel werden aus den DITF Technika voraussichtlich auch sogenannte Splittfasern, die eine erhöhte Abscheideleistung begünstigen und fast so fein sind wie die Fasern für Masken aus Meltblow-Vliesstoff, eingesetzt.

Die medizinischen Gesichtsmasken müssen nicht steril, aber zwingend keimarm (desinfiziert) sein. Projektpartner ist deshalb auch das Reinigungsunternehmen Textilpflege Mayer, das sich dieser Aufgabe annimmt und für die Bewertung der Masken mit dem Ortenau Klinikum in Offenburg zusammenarbeitet. Die Prüfung der Masken nach den Vorgaben der EN 14683 führt das Hohenstein Institut für Textilinnovation gGmbH durch.

Der Fokus im Projekt liegt im technischen Design der gewebten Gesichtsmaske, das den 15 Textilunternehmen in Europa, die insgesamt mehr als 200 Jaquard-Webmaschinen betreiben, für die Herstellung zur Verfügung gestellt werden soll. Die Fertigungseinstellungen der an den DITF entwickelten Masken können sofort auf bestehende Produktions-anlagen übertragen werden. Damit wären die 15 Webereien kurzfristig in der Lage, zusammen über 2 Millionen Masken pro Tag herzustellen – ein nennenswerter Beitrag für die weitere Stabilisierung der Versorgungslage mit Schutzmasken.

 

Weitere Informationen finden Sie im Anhang

Weitere Informationen:
DITF Dornier Masken Covid-19
Quelle:

DITF

Martin Dulig (rechts), Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides für den Aufbau des Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungszentrums für Schutzausrüstungen gegen Infektionserreger an den Geschäftsführenden Kaufmännischen Direktor des Sächsischen Textilforschungsinstitutes e. V. (STFI), Andreas Berthel. Foto: SMWA/Jungmann.
06.10.2020

Beratungszentrum für Schutzausrüstungen erhält Förderung vom Freistaat Sachsen

Die Maskenpflicht hilft während der Corona-Pandemie, die Ausbreitung der Viren einzudämmen. Viele Schutzfunktionen von Atemschutzmasken sind materialseitig vorgegeben und werden bereits am Ausgangsmaterial oder an den Materialverbunden ermittelt. Ist dies erfolgt, besteht für die nachfolgende Stufe der Konfektion einer Maske die berechtigte Möglichkeit einer auch am Endprodukt vorhandenen Schutzfunktion. Diese muss jedoch unabdingbar am gesamten Schutzsystem (z. B. der Atemschutzmaske) nachgewiesen, d. h. geprüft und nachfolgend zertifiziert sein. Daher müssen für Forschung und Entwicklung von Spinnvlies- oder Meltblown-Vliesstoffen bzw. deren Verbünde Möglichkeiten geschaffen werden, die eine über alle Prozessstufen vom Material bis zum Endprodukt reichende Bewertung der Schutzfunktion verlässlich erlauben.

Die Maskenpflicht hilft während der Corona-Pandemie, die Ausbreitung der Viren einzudämmen. Viele Schutzfunktionen von Atemschutzmasken sind materialseitig vorgegeben und werden bereits am Ausgangsmaterial oder an den Materialverbunden ermittelt. Ist dies erfolgt, besteht für die nachfolgende Stufe der Konfektion einer Maske die berechtigte Möglichkeit einer auch am Endprodukt vorhandenen Schutzfunktion. Diese muss jedoch unabdingbar am gesamten Schutzsystem (z. B. der Atemschutzmaske) nachgewiesen, d. h. geprüft und nachfolgend zertifiziert sein. Daher müssen für Forschung und Entwicklung von Spinnvlies- oder Meltblown-Vliesstoffen bzw. deren Verbünde Möglichkeiten geschaffen werden, die eine über alle Prozessstufen vom Material bis zum Endprodukt reichende Bewertung der Schutzfunktion verlässlich erlauben.

Das Sächsische Textilforschungsinstitut e. V. (STFI) verfügt über verschiedene Prüfmethoden und -geräte zur Materialklassifizierung hinsichtlich Staubpartikel-Filtrationsleistung (Druckdifferenz, Abscheidegrad fester Partikel, Porengrößenanalyse) sowie ausgewählte Anzug- und Flächenprüfungen zum Chemikalienschutz. Technik für eine anforderungsgerechte Prüfung der für Atemschutz erforderlichen Einsatzmaterialien ist gegenwärtig aber weder in Sachsen noch im Institut verfügbar.

„Das ist ein Zustand, der sich in Zukunft ändern muss.“ so Andreas Berthel, Geschäftsführender Kaufmännischer Direktor des STFI. „Daher haben wir beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) den Antrag zum Aufbau eines Forschungs- Entwicklungs- sowie Beratungszentrums für Schutzausrüstung gegen Infektionserreger gestellt.“

Im Mittelpunkt steht dabei der Aufbau eines Prüfstandes für Atemschutzmasken und sonstiger medizinischer Schutzausrüstung. Damit wird auch dem Wunsch des Bundes entsprochen, dass die Bundesländer Möglichkeiten zur Überprüfung von Atemschutzmasken, auch über jetzige Krisensituationen hinaus, schaffen.

Zur Jahresmitgliederversammlung des Verbandes der Nord- Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) am 24.09.2020 wurde der Grundstein für das Projekt gelegt. Martin Dulig, sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überreichte Andreas Berthel einen Förderbescheid vom SMWA. Mit Mitteln der Landestechnologieförderung und mit einem GRW-Investitionszuschuss wird das Vorhaben des Sächsischen Textilforschungsinstitutes unterstützt, um die dringend benötigten Prüfkapazitäten zur Zertifizierung von FFP-Masken zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu schaffen.

 

Weitere Informationen:
STFI Masken Atemschutzmasken
Quelle:

Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. (STFI)

08.06.2020

Hohenstein Qualitätslabel für Geprüfte Community Masken

Zur Eindämmung des Coronavirus müssen derzeit in weiten Teilen des öffentlichen Raumes Mund-Nasen-Masken getragen werden. Da diese sog. Community Masken gesetzlichen und funktionellen Anforderungen genügen müssen, bietet der Prüfdienstleister und Forschungspartner Hohenstein ab sofort ein Qualitätslabel für Geprüfte Community Masken an.

Zur Eindämmung des Coronavirus müssen derzeit in weiten Teilen des öffentlichen Raumes Mund-Nasen-Masken getragen werden. Da diese sog. Community Masken gesetzlichen und funktionellen Anforderungen genügen müssen, bietet der Prüfdienstleister und Forschungspartner Hohenstein ab sofort ein Qualitätslabel für Geprüfte Community Masken an.

Im Unterschied zu medizinischen Gesichtsmasken und partikelfiltrierenden Halbmasken, gelten textile Community Masken nicht als Medizinprodukte oder Persönliche Schutzausrüstung, die definierte Schutzfunktionen gewährleisten müssen. Dennoch unterliegen auch sie –egal ob zur Einweg- oder Mehrwegverwendung – funktionellen Ansprüchen. Durch leicht verständliche Produktinformation auf dem Label unterstützt Hohenstein Hersteller dabei, die Transparenz für Nutzer von Community Masken zu erhöhen. Ein entscheidendes Kriterium für Konsumenten ist der Nachweis der Atmungsfreundlichkeit: Standardisierte Prüfverfahren geben Aufschluss darüber, ob das verwendete Material etwa zu dicht ist und das Atmen erschwert. Zu den weiteren Qualitätsparametern zählen die Überprüfung der Waschbarkeit, die Beurteilung der Passform sowie die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen. Die auf dem Label ausgelobten Qualitätskriterien können flexibel erweitert werden um die Schadstoffprüfung nach STANDARD 100 by OEKO-TEX® als Indikator für hautverträgliche Textilien und die Überprüfung der Zytotoxizität in Anlehnung an die Prüfung von Medizinprodukten.

Quelle:

Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG

11.05.2020

Textilhersteller klagen über Werbeverbot bei Facebook und Google

In der Textil- und Bekleidungsindustrie gibt es großen Unmut über das Geschäftsgebaren von Facebook und Google. Immer mehr Unternehmen seien von den Anzeigensperren für Maskenwerbung betroffen, so der Verband Südwesttextil. Er beklagt ein geschäftsschädigendes Vorgehen der Internetkonzerne: „Corona und Lockdown sind für einige Mitglieder schon existenzgefährdend. Mit Masken haben sie kurzfristig einen neuen Markt bedient. Doch Facebook und Google schotten den wichtigen Absatzkanal Internet gerade massiv ab“, kritisiert Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.

In der Textil- und Bekleidungsindustrie gibt es großen Unmut über das Geschäftsgebaren von Facebook und Google. Immer mehr Unternehmen seien von den Anzeigensperren für Maskenwerbung betroffen, so der Verband Südwesttextil. Er beklagt ein geschäftsschädigendes Vorgehen der Internetkonzerne: „Corona und Lockdown sind für einige Mitglieder schon existenzgefährdend. Mit Masken haben sie kurzfristig einen neuen Markt bedient. Doch Facebook und Google schotten den wichtigen Absatzkanal Internet gerade massiv ab“, kritisiert Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.

Wenn Facebook und Google gegen Fake-Produkte, Wucherer und die Verknappung von Medizinprodukten vorgehen wollten, dann setze der Algorithmus dies gerade fehlerhaft um. Faktisch werde ein Werbeverbot für Medizinprodukte zum Anzeigenstopp für alle Maskenanbieter. „Bei zusammen 150.000 Mitarbeitern bei Facebook und Google wird sich ja wohl jemand finden, der seriöse von unseriösen Anbietern trennen kann“, so Haas. Es zeige sich: Nicht jede künstliche Intelligenz führe ohne gesunden Menschenverstand zu schlauen Ergebnissen. Statt einer computerisierten Anzeigenprüfung erwarte Südwesttextil eher eine Anbieterprüfung. Andere Plattformen wie Ebay würden dies bereits sehr viel differenzierter gestalten. Südwesttextil werde das Werbeverbot juristisch prüfen lassen, und auch Politik sowie Wettbewerbshüter seien aufgerufen, die Rettungsinsel „Internet“ für viele Mittelständler wieder zugängig zu machen.

Insbesondere in den USA war Druck auf die Netzwerke ausgeübt worden, Werbung für Masken und Desinfektionsmittel mit dem Hintergrund zu unterbinden, dass keiner mit der Corona-Angst unlautere Profite machen und die Waren zu weit überhöhten Preisen verkaufen sollte. Zum anderen sollte die bereits bestehende Knappheit an Schutzausrüstung nicht dadurch verschärft werden, dass Kunden außerhalb des medizinischen Sektors diesem die dringend benötigten Ausrüstungsgegenstände entziehen.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. (6489)