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Foto: Textil vernetzt
24.06.2022

Fachtagung von Textil vernetzt auf der Techtextil

Seit knapp fünf Jahren begleitet das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt kleine und mittlere Unternehmen der Textil- und Modeindustrie, des Textilmaschinenbaus und angrenzender Branchen beim Ausbau ihrer digitalen Fitness.

Wie die textile Wertschöpfung mit Blockchain, KI und Robotik nachhaltiger, individueller und zuverlässiger werden kann, stand im Fokus der diesjährigen Fachtagung des Kompetenzzentrums anlässlich der Techtextil Messe in Frankfurt.

Dass Mensch und Maschine im Zusammenspiel wesentlich zur Effizienzsteigerung der Produktion beitragen, verdeutlichte Dirk Zschenderlein, Leiter Intelligente Produktionssysteme, Modellierung und Prozessmanagement am Sächsischen Textilforschungsinstitut in Chemnitz in seinem Vortrag. „Automatisierung und Robotik unterstützen die Menschen bei ihrer Arbeit und werden in Zukunft noch mehr und einfacher einsetzbar sein“, so Zschenderlein.

Seit knapp fünf Jahren begleitet das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt kleine und mittlere Unternehmen der Textil- und Modeindustrie, des Textilmaschinenbaus und angrenzender Branchen beim Ausbau ihrer digitalen Fitness.

Wie die textile Wertschöpfung mit Blockchain, KI und Robotik nachhaltiger, individueller und zuverlässiger werden kann, stand im Fokus der diesjährigen Fachtagung des Kompetenzzentrums anlässlich der Techtextil Messe in Frankfurt.

Dass Mensch und Maschine im Zusammenspiel wesentlich zur Effizienzsteigerung der Produktion beitragen, verdeutlichte Dirk Zschenderlein, Leiter Intelligente Produktionssysteme, Modellierung und Prozessmanagement am Sächsischen Textilforschungsinstitut in Chemnitz in seinem Vortrag. „Automatisierung und Robotik unterstützen die Menschen bei ihrer Arbeit und werden in Zukunft noch mehr und einfacher einsetzbar sein“, so Zschenderlein.

Nachhaltigkeit steht für das Kompetenzzentrum Textil vernetzt im Fokus auf dem Weg hin zu einer digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Wie Unternehmen die digitale Transformation gestalten, Chancen erkennen und Herausforderungen meistern, darüber diskutierten Holger Fischer von BEAS Technology und Peter Brunsberg von bagjack.

„Mut zur Veränderung ist eine Triebkraft für neue Geschäftsmodelle“, so Alexander Artschwager, verantwortlich für die Gesamtkonzeption der Digital Textile Microfactory am Schaufenster an den Deutschen Instituten für Textil- und Faserforschung, und erläuterte. wie durch Micro Factories neue Produktionsstrukturen für Nearshoring abgebildet werden können.

Quelle:

Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge Fotos: Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.05.2022

Europäische Lieferketten-Richtlinie: BVMed fordert Begrenzung auf direkte Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Deutschland habe mit dem Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) bereits eine umfassende nationale gesetzliche Regelung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschaffen. „Viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland und andere wirtschaftliche Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise die Krankenhäuser bereiten sich intensiv auf die Umsetzung des LkSG vor. Eine Abänderung des LkSG als Folge einer stark abweichenden EU-Richtlinie würde erheblichen Mehraufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeuten“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Der BVMed spricht sich daher für eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz kompatible und praxistaugliche europäische Regelung aus. Dies sei im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission durch die deutliche Erweiterung des Anwendungsbereiches, beispielswiese durch die Einbeziehung von negativen Umweltfolgen, sowie die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung nicht gegeben. „Als Lösung könnte hier eine Begrenzung auf die direkten Zulieferer greifen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed konzentriert sich in seiner Stellungnahme zum CSDDD auf vier Punkte:

  1. Als Anforderungen an eine praxistaugliche Lieferkettenregulierung müsse der Anwendungsbereich eindeutig auf die direkten Zulieferer begrenzt werden. Während Unternehmen in direkten Geschäftsbeziehungen in der Lage sind, Sorgfaltspflichten effektiv zu adressieren und Verantwortung zu übernehmen, so ist dies in der weiteren und immer komplexer werdenden Lieferkette nicht der Fall.
     
  2. Es sei nicht sinnvoll, grundlegende Bewertungen über die menschenrechtliche Situation in die Hände einzelner Unternehmen zu legen, während sich der Staat an dieser Stelle aus der Verantwortung zieht. Daher sollten die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste von Ländern erstellen, bei denen Unternehmen annehmen können, dass die Zulieferer aus diesen Ländern alle Kriterien erfüllen. Eine solche Safe Harbour-Regelung würde einen klaren und erfüllbaren Rahmen bieten in dem die Unternehmen unter stabilen Bedingungen operieren können. Dies verringerte den Verwaltungsaufwand und die Rechtsrisiken für die Unternehmen erheblich.
     
  3. Es ergeben sich bei den Umweltfolgen erhebliche Unklarheiten, was die konkrete Auslegung angehe. Einerseits wäre es wünschenswert, wenn die jeweiligen Rechtsnormen des Heimatlandes des Zulieferers für die Bewertung herangezogen würden, andererseits bringe die Bewertung einer Vielzahl von lokalen Umweltgesetzen viele Unternehmen an den Rand der Leistbarkeit. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte sich auf die Achtung der Menschenrechte konzentrieren. Eine Erweiterung um den Bereich „Umwelt“ würde aufgrund uneinheitlicher Standards zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Das gelte auch für das Vorhaben, in dieser Richtlinie Klimaschutzziele festzuschreiben.
     
  4. Nach Einschätzung des BVMed umfasst der Begriff der „Wertschöpfungskette“, wie im Richtlinienvorschlag angeführt, auch die Kund:innen der Branche (beispielsweise Krankenhäuser). Wenn dem so sei, könnte der Fall eintreten, dass Medizintechnik-Unternehmen einzelne Kunden, falls diese gegen die Kriterien der Richtlinie verstoßen, nicht mehr beliefern dürften und die Versorgung von Patientinnen und Patienten eventuell nicht sichergestellt werden könne. Dies wäre aus humanitären Gesichtspunkten eine nicht akzeptable Einschränkung der Versorgung und träfe insbesondere Patientinnen und Patienten in Drittländern und Ländern mit bereits heute eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Der Verband schlägt daher vor, dass für den sogenannten Downstream-Teil der Wertschöpfungskette eine humanitäre Ausnahme etabliert wird. Dies könne analog zur Regelung bei Sanktionen (beispielweise bei den Russland-Sanktionen) vollzogen werden.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

25.05.2022

31. Mitgliederversammlung des vti diskutierte aktuelle Wirtschaftsthemen

Am 24. Mai 2022 trafen sich die Mitgliedsunternehmen des des Verbands der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. zur 31. Mitgliederversammlung, um aktuelle wirtschafts- und außenpolitische Fragen, insbesondere zur Energiepolitik und den Auswirkungen des Ukrainekrieges, zu beraten. Besonders die Sorge um die Versorgungssicherheit mit Gas und Strom sowie die exorbitant gestiegenen Energiekosten beschäftigen derzeit die Textiler.

Im Bericht des Vorstandes nahm Thomas Lindner, Geschäftsführer der Strumpfwerk Lindner GmbH und vti-Vorstandsvorsitzender, die Vielzahl der aktuellen Problemstellungen auf, die die mittelständisch geprägten Textilunternehmen in ihrer Komplexität zurzeit stark fordern. Formuliert wurde der klare Auftrag ab die politischen Entscheider in den Ländern, dem Bund und der EU, den Mittelstand zu stärken und nicht mit immer neuen Regelungen zu belasten.

Die Mitglieder des Verbandes nahmen im internen Teil der Mitgliederversammlung den Bericht des Vorstands sowie den Jahresabschluss für das Jahr 2021 an. Damit konnte satzungsgemäß dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung erteilt werden.

Am 24. Mai 2022 trafen sich die Mitgliedsunternehmen des des Verbands der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. zur 31. Mitgliederversammlung, um aktuelle wirtschafts- und außenpolitische Fragen, insbesondere zur Energiepolitik und den Auswirkungen des Ukrainekrieges, zu beraten. Besonders die Sorge um die Versorgungssicherheit mit Gas und Strom sowie die exorbitant gestiegenen Energiekosten beschäftigen derzeit die Textiler.

Im Bericht des Vorstandes nahm Thomas Lindner, Geschäftsführer der Strumpfwerk Lindner GmbH und vti-Vorstandsvorsitzender, die Vielzahl der aktuellen Problemstellungen auf, die die mittelständisch geprägten Textilunternehmen in ihrer Komplexität zurzeit stark fordern. Formuliert wurde der klare Auftrag ab die politischen Entscheider in den Ländern, dem Bund und der EU, den Mittelstand zu stärken und nicht mit immer neuen Regelungen zu belasten.

Die Mitglieder des Verbandes nahmen im internen Teil der Mitgliederversammlung den Bericht des Vorstands sowie den Jahresabschluss für das Jahr 2021 an. Damit konnte satzungsgemäß dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung erteilt werden.

Quelle:

vti-pressedienst

13.05.2022

BTE-Umfrage: Lieferprobleme führen zu Umsatzeinbußen

Die Lieferverzögerungen und -ausfälle bei Frühjahr/Sommer-Ware belasten viele Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler. Nach einer aktuellen BTE-Umfrage berichten aktuell lediglich fünf Prozent der teilnehmenden Unternehmen über keine oder nur minimale Probleme. Ware im einstelligen prozentualen Mengenbereich fehlen bei 37 Prozent der Händler, bei weiteren 37 Prozent liegen die Ausfälle und Verzögerungen bei 10 bis 20 Prozent. Und bei immerhin 21 Prozent der Teilnehmer ist mehr als 20 Prozent der Frühjahr/Sommer-Ware verspätet oder (noch) nicht angeliefert worden.
 
Die Folge sind zum Teil schmerzliche Umsatzeinbußen. Ein Drittel der Umfrageteilnehmer schätzt die Mindereinnahmen auf 10 bis 20 Prozent, bei fünf Prozent fehlen sogar mehr als 20 Prozent in der Kasse. 43 Prozent der Textil- und Outfithändler schätzen, dass sie Einnahmen im einstelligen Prozentbereich verloren haben und nur 18 Prozent der Teilnehmer berichten von keinerlei oder nur minimalen Einbußen.
 

Die Lieferverzögerungen und -ausfälle bei Frühjahr/Sommer-Ware belasten viele Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler. Nach einer aktuellen BTE-Umfrage berichten aktuell lediglich fünf Prozent der teilnehmenden Unternehmen über keine oder nur minimale Probleme. Ware im einstelligen prozentualen Mengenbereich fehlen bei 37 Prozent der Händler, bei weiteren 37 Prozent liegen die Ausfälle und Verzögerungen bei 10 bis 20 Prozent. Und bei immerhin 21 Prozent der Teilnehmer ist mehr als 20 Prozent der Frühjahr/Sommer-Ware verspätet oder (noch) nicht angeliefert worden.
 
Die Folge sind zum Teil schmerzliche Umsatzeinbußen. Ein Drittel der Umfrageteilnehmer schätzt die Mindereinnahmen auf 10 bis 20 Prozent, bei fünf Prozent fehlen sogar mehr als 20 Prozent in der Kasse. 43 Prozent der Textil- und Outfithändler schätzen, dass sie Einnahmen im einstelligen Prozentbereich verloren haben und nur 18 Prozent der Teilnehmer berichten von keinerlei oder nur minimalen Einbußen.
 
Dabei ist die Hoffnung, dass die unterbliebenen Umsätze in der laufenden Saison noch aufgeholt werden, eher gering. 22 Prozent der Umfrageteilnehmer sehen hier keinerlei Chancen, ein Drittel glaubt zumindest, dass bis zur Hälfte der nicht getätigten Umsätze aufzuholen sind. Nur eine Minderheit der Händler sind zuversichtlich, die verlorenen Umsätze zu einem großen Teil (12 %) oder sogar vollständig (17 %) aufholen zu können. Weitere 17 Prozent halten diese Frage aktuell nicht für beantwortbar.
 
Hinsichtlich der bald eingehenden Herbst/Winter-Ware berichten alle Umfrageteilnehmer von mehr oder weniger hohen Preissteigerungen im Vergleich zur letzten Herbst/Winter-Saison. 48 Prozent gehen von einstelligen prozentualen Verteuerungen aus, bei 50 Prozent der Händler liegen die Preiserhöhungen zwischen 10 und 20 Prozent. Zwei Prozent der Teilnehmer schätzen sogar, dass die durchschnittliche Preissteigerung der Herbst/Winter-Ware bei mehr als 20 Prozent liegt.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) Andrea Fabry / Ettlin AG
05.05.2022

Textil fordert Perspektiven in der Energiekrise

Die baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsunternehmen trifft der Anstieg der Energiepreise hart – der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil appelliert an die Politik, die Energiekrise gemeinsam zu bewältigen – für die Zukunft regionaler Textilproduktion. Die Wertschöpfungsketten von Textilien sind komplex und in Baden-Württemberg sind sie wie in kaum einer anderen Region noch vollständig vorhanden. Die Explosion der Energiepreise setzt aber viele der überwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe extrem unter Druck.

In einer Befragung durch den Gesamtverband textil+mode im März gaben mehr als 35 Prozent der Unternehmen an, dass sie mit einer Strompreissteigerung von 10 Prozent fertig werden müssen. Knapp 15 Prozent der befragten Unternehmen tragen sogar über 20 Prozent Steigerung – dramatisch wird dieses Bild, angesichts der Angabe von über 70 Prozent der Unternehmen, keine Vertragsbindung bei den Stromlieferanten zu haben. Unterstützungen in Form von Zuschüssen, Steuererleichterungen und Entlastungen für energieintensive Betriebe sind daher unerlässlich.

Die baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsunternehmen trifft der Anstieg der Energiepreise hart – der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil appelliert an die Politik, die Energiekrise gemeinsam zu bewältigen – für die Zukunft regionaler Textilproduktion. Die Wertschöpfungsketten von Textilien sind komplex und in Baden-Württemberg sind sie wie in kaum einer anderen Region noch vollständig vorhanden. Die Explosion der Energiepreise setzt aber viele der überwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe extrem unter Druck.

In einer Befragung durch den Gesamtverband textil+mode im März gaben mehr als 35 Prozent der Unternehmen an, dass sie mit einer Strompreissteigerung von 10 Prozent fertig werden müssen. Knapp 15 Prozent der befragten Unternehmen tragen sogar über 20 Prozent Steigerung – dramatisch wird dieses Bild, angesichts der Angabe von über 70 Prozent der Unternehmen, keine Vertragsbindung bei den Stromlieferanten zu haben. Unterstützungen in Form von Zuschüssen, Steuererleichterungen und Entlastungen für energieintensive Betriebe sind daher unerlässlich.

Bodo Th. Bölzle, Präsident von Südwesttextil und CEO des Bönnigheimer Nähgarnherstellers AMANN Group, erklärt:
„Die textilen Mittelständler in Baden-Württemberg haben als Industrie bereits mehrere Transformationen gemeistert – als Industrie stellen wir uns auf die Energiewende ebenso ein wie auf neue gesetzliche Regularien. Trotzdem gefährden die steigenden Energiepreise die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit auch die Möglichkeit in Zukunft noch Textilien entlang der Wertschöpfungskette hier vor Ort herstellen zu können.“

Der Verband verweist gemeinsam mit dem Bündnis für faire Energiewende auf die Bedeutung, die insbesondere dem Mittelstand zukommt, wenn es darum geht, Lieferketten aufrechtzuerhalten. Die globale Fragilität fordere ein Umdenken in der Industriepolitik und eine Investition in die gemeinsame Zukunft. Die Unternehmen benötigen jetzt direkte Zuschüsse und eine schnellere Umsetzung der geplanten Maßnahmen der Bundesregierung ohne hohe bürokratische Hürden. Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie im europäischen und internationalen Vergleich gilt es den Mittelstand durch eine Senkung der Steuersätze für Strom und Gas zu stärken. Eine Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Entlastungsregeln ohne Verschärfung der Voraussetzungen sieht Südwesttextil ebenso als wichtiges Signal seitens der Politik in Richtung Industrie für eine gemeinsame Bewältigung der Krise.

05.05.2022

Tarifabschluss 2022 für die Nord-Ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie

Nach zwei ergebnislosen Treffen konnte am 5. Mai 2022 in der dritten Verhandlungsrunde zwischen den Tarifparteien eine Einigung erzielt werden. Nach einer schwierigen 17-stündigen Verhandlung steht der Tarifabschluss fest. Demnach erhalten die Beschäftigten der Textilindustrie in Brandenburg, Berlin-Ost, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über eine Laufzeit von 25 Monaten in zwei Schritten zusammen 5,6 Prozent mehr Entgelt. Neben einer Entgelterhöhung um 4,1 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 wird diese um weitere 1,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2023 gesteigert. Außerdem erhalten die Beschäftigten zum Mai 2022 eine Einmalzahlung von 200,00 EUR brutto und zum August 2022 nochmals 120,00 EUR. Die Höhe der Einmalzahlungen wird für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit angeglichen.

Nach zwei ergebnislosen Treffen konnte am 5. Mai 2022 in der dritten Verhandlungsrunde zwischen den Tarifparteien eine Einigung erzielt werden. Nach einer schwierigen 17-stündigen Verhandlung steht der Tarifabschluss fest. Demnach erhalten die Beschäftigten der Textilindustrie in Brandenburg, Berlin-Ost, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über eine Laufzeit von 25 Monaten in zwei Schritten zusammen 5,6 Prozent mehr Entgelt. Neben einer Entgelterhöhung um 4,1 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 wird diese um weitere 1,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2023 gesteigert. Außerdem erhalten die Beschäftigten zum Mai 2022 eine Einmalzahlung von 200,00 EUR brutto und zum August 2022 nochmals 120,00 EUR. Die Höhe der Einmalzahlungen wird für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit angeglichen.

Ab dem 1. August 2022 erhöhen sich auch die Vergütungen für alle Auszubildenden auf 855,00 EUR im ersten Ausbildungsjahr gestaffelt auf bis zu 1.020,00 EUR im vierten Lehrjahr. Im folgenden Jahr ab dem 1. August 2023 gibt es dann im ersten Jahr der Ausbildung 880,00 EUR und wiederum gestaffelt im vierten Ausbildungsjahr 1.045,00 EUR. Für die Beschäftigten wird das Urlaubsgeld ab diesem Jahr auf 690,00 EUR und ab 2023 auf 720,00 EUR steigen. Alle Auszubildenden erhalten die Hälfte des zusätzlichen Urlaubsgeldes.

Des Weiteren einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, dass die Jahressonderzahlungen ab dem Jahr 2023 in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Monatsbruttoverdienstes bzw. der monatlichen Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Darüber hinaus werden die Regelungen der Altersteilzeit vom 30. April 2019 für alle Beschäftigten fortgeführt und enden dann zum 31. Mai 2024.

Der Entgelttarifvertrag und die Tarifverträge zur Ausbildungsvergütung sowie zu den Jahressonderzahlungen sind erstmals mit einer Frist von zwei Monaten zum 31. Mai 2024 kündbar.
Die IG Metall, Bezirksleitung Berlin – Brandenburg – Sachsen, und der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) schlossen so eine tragfähige tarifrechtliche Basis für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den tarifgebundenen Unternehmen der Textilindustrie ab. Für die Tarif- und Sozialpartner verhandelten von der IG Metall die Verhandlungsführerinnen Stefanie Haberkern und Miriam Bürger und für die Arbeitgeberseite die Mitglieder des Tarif- und Sozialausschusses des vti unter Vorsitz von André Lang, Geschäftsführer der Norafin Industries GmbH aus Mildenau im Erzgebirge.

Das Verbandsgebiet des Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) umfasst die neuen Bundesländer, in denen rund 16.000 Mitarbeiter der Branche beschäftigt sind, davon mit Schwerpunkt in Sachsen 12.000 und in Thüringen 2.500 Beschäftigte. Damit vertritt der vti die Interessen der Textil- und Bekleidungsunternehmen in einer der viertgrößten deutschen Textilregion. Moderne Spinnereien, Webereien, Strickereien, Wirkereien, Vliesstoffhersteller, Stickereien, Veredelungsbetriebe und Konfektionäre sind hier ebenso ansässig wie leistungsfähige Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

„Die sehr intensiven Gespräche waren auch von der gegenwärtig äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage der Textilunternehmen mit exorbitant gestiegenen Energiekosten und einem deutlich höheren Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport geprägt.  Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen wurde mit dem Abschluss ein weiterer Schritt zur Angleichung der Entgelte an das Westniveau gemacht. Insbesondere mit den Einmalzahlungen im Mai und August wurde der besonders schwierigen Situation der Beschäftigten in den unteren Gehaltsgruppen Rechnung getragen. Wir haben mit dem vorliegenden Abschluss einen tragfähigen Kompromiss erreicht, der auch unseren Unternehmen eine Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre gewährleistet“ fasst André Lang, Vorsitzender des Tarif- und Sozialausschusses des vti, das Ergebnis zusammen.

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti)

textile network geht neue Wege und startet mit einem Podcast für die Textilbranche. Gast der ersten Folge ist Jane Ehlers von der Nachhaltigkeitsberatung akzente © Jane Ehlers
Jane Ehlers, Leiterin des Berliner Büros der Nachhaltigkeitsberatung akzente, ist zu Gast in der ersten Folge des textile network-Podcasts.
04.05.2022

Jane Ehlers im textile network Podcast

  • textile network geht neue Wege und startet mit einem Podcast für die Textilbranche. Gast der ersten Folge ist Jane Ehlers von der Nachhaltigkeitsberatung akzente.

Im neuen Podcast von textile network aus dem Meisenbach Verlag setzen wir uns mit aktuellen Themen und Entwicklungen aus der Branche auseinander, die wir gemeinsam mit Experten und Expertinnen aus der Textil- und Modeindustrie kompetent und kompakt beleuchten und diskutieren. In regelmäßiger Abständen erscheinen neue Folgen, die sowohl auf der Website als auch bei gängigen Anbietern wie Spotify zu finden sein werden.

  • textile network geht neue Wege und startet mit einem Podcast für die Textilbranche. Gast der ersten Folge ist Jane Ehlers von der Nachhaltigkeitsberatung akzente.

Im neuen Podcast von textile network aus dem Meisenbach Verlag setzen wir uns mit aktuellen Themen und Entwicklungen aus der Branche auseinander, die wir gemeinsam mit Experten und Expertinnen aus der Textil- und Modeindustrie kompetent und kompakt beleuchten und diskutieren. In regelmäßiger Abständen erscheinen neue Folgen, die sowohl auf der Website als auch bei gängigen Anbietern wie Spotify zu finden sein werden.

  • Folge 1 mit Jane Ehlers

textile network-Objektleiterin Sibylle Michel begrüßt in der ersten Episode Jane Ehlers, die Leiterin des Berliner Büros der Nachhaltigkeitsberatung akzente. Die Agentur hilft Unternehmen, Organisationen und Marken auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Im Gespräch mit Jane Ehlers geht es vor allem um folgende Fragen rund um das Thema Greenwashing: Woran erkennen Verbraucherinnen und Verbraucher Greenwashing? Was sollten insbesondere Textilunternehmen beim Marketing beachten? Und inwieweit ändert das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz etwas an der Problematik Greenwashing?

02.05.2022

BVMed startet Informationskampagne zur EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR)

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, wird in den nächsten Wochen eine Informationskampagne durchführen, um auf bundes- sowie europapolitischer Ebene Lösungsvorschläge für die Umsetzung der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) voranzutreiben. „Unter dem Hashtag #MDReady werden wir auf die dramatischen Ressourcendefizite, die möglichen Folgen für die Versorgung mit Medizinprodukten und unsere Lösungsvorschläge hinweisen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Am 18. Mai 2022 wird der BVMed zudem auf einer MDR-Branchenkonferenz die Situation mit allen Beteiligten diskutieren.

Die MDR gilt seit dem 26. Mai 2021. Am 26. Mai 2024 endet die so genannte Übergangsperiode („Grace Period“). Die MDR regelt die Zertifizierung von allen medizintechnischen Bestands- sowie Neuprodukten neu. Dafür müssen rund 450.000 verschiedene Bestandsprodukte einer neuen Konformitätsbewertung unterzogen werden. Die MDR bringt dabei umfassende Herausforderungen für alle Hersteller mit sich. „Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen gelangen an die Grenzen des Machbaren“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, wird in den nächsten Wochen eine Informationskampagne durchführen, um auf bundes- sowie europapolitischer Ebene Lösungsvorschläge für die Umsetzung der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) voranzutreiben. „Unter dem Hashtag #MDReady werden wir auf die dramatischen Ressourcendefizite, die möglichen Folgen für die Versorgung mit Medizinprodukten und unsere Lösungsvorschläge hinweisen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Am 18. Mai 2022 wird der BVMed zudem auf einer MDR-Branchenkonferenz die Situation mit allen Beteiligten diskutieren.

Die MDR gilt seit dem 26. Mai 2021. Am 26. Mai 2024 endet die so genannte Übergangsperiode („Grace Period“). Die MDR regelt die Zertifizierung von allen medizintechnischen Bestands- sowie Neuprodukten neu. Dafür müssen rund 450.000 verschiedene Bestandsprodukte einer neuen Konformitätsbewertung unterzogen werden. Die MDR bringt dabei umfassende Herausforderungen für alle Hersteller mit sich. „Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen gelangen an die Grenzen des Machbaren“, so Möll.

Die Hoffnung, nach der einjährigen Verschiebung des MDR-Geltungsbeginns von 2020 auf 2021 ein voll funktionsfähiges System bis zum Geltungsbeginn vorliegen zu haben, ist nach Ansicht des BVMed nicht erfüllt worden. „Das System ist faktisch nur teilweise arbeitsfähig. Von 25.000 benötigten Zertifikaten sind bislang noch nicht einmal 1.000 ausgestellt worden“, erläutert der BVMed. Es gibt dabei nicht nur einen Stau bei der Zertifizierung von Bestandsprodukten, sondern auch einen Stau bei Innovationen, da viele Entwicklungsressourcen in die MDR-Regulatorik gehen.

Der BVMed fordert deshalb:

  1. einen raschen Ausbau der Kapazitäten der Benannten Stellen,
  2. einen sinnvollen und zielgerichteten Einsatz der begrenzten Ressourcen durch einen pragmatischen Umgang mit Bestandsprodukten,
  3. eine Verschiebung der Übergangsperiode.
(c) BVMed
04.04.2022

BVMed startet Bewertungsverfahren-Datenbank „BVData“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für die MedTech-Branche eine Datenbank „BVData“ zu den Bewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgebaut (G-BA). Die BVMed-Datenbank ist die erste ihrer Art. Sie bereitet aus der Perspektive der MedTech die Methodenbewertungsverfahren des G-BA und weiterer beteiligter Organisationen strukturiert auf. „Mit den vollständig recherchierbaren Datensätzen zur Erprobung und Bewertung von Medizinprodukten können die MedTech-Unternehmen alle Daten schnell und aussagekräftig analysieren. Eine enorme Arbeitserleichterung“, beschreibt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die BVMed-Datenbank „BVData“ wird neben den G-BA-Dokumenten auch alle vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereitgestellten Daten zu veröffentlichten Verfahren und deren Abläufen aufbereiten – von der Eröffnung des Verfahrens bis zur abschließenden Bewertung. Dokumente, die der BVMed exklusiv im Stellungnahmeverfahren erhalten hat, werden ergänzend hinterlegt. Darüber hinaus werden auch die Qualitätssicherungsdaten vom G-BA zur Analyse der Fallzahlen eines Verfahrens eingepflegt.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für die MedTech-Branche eine Datenbank „BVData“ zu den Bewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgebaut (G-BA). Die BVMed-Datenbank ist die erste ihrer Art. Sie bereitet aus der Perspektive der MedTech die Methodenbewertungsverfahren des G-BA und weiterer beteiligter Organisationen strukturiert auf. „Mit den vollständig recherchierbaren Datensätzen zur Erprobung und Bewertung von Medizinprodukten können die MedTech-Unternehmen alle Daten schnell und aussagekräftig analysieren. Eine enorme Arbeitserleichterung“, beschreibt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die BVMed-Datenbank „BVData“ wird neben den G-BA-Dokumenten auch alle vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereitgestellten Daten zu veröffentlichten Verfahren und deren Abläufen aufbereiten – von der Eröffnung des Verfahrens bis zur abschließenden Bewertung. Dokumente, die der BVMed exklusiv im Stellungnahmeverfahren erhalten hat, werden ergänzend hinterlegt. Darüber hinaus werden auch die Qualitätssicherungsdaten vom G-BA zur Analyse der Fallzahlen eines Verfahrens eingepflegt.

(c) VDMA
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des VDMA Textilmaschinenbau: Verena Thies, Dr. Janpeter Horn, Regina Brückner.
31.03.2022

VDMA: Dr. Janpeter Horn neuer Vorsitzender des Fachverbands Textilmaschinen

Dr. Janpeter Horn, Geschäftsführer der August Herzog Maschinenfabrik, ist neuer Vorsitzender des VDMA Fachverbands Textilmaschinen. Dr. Horn wurde auf der Mitgliederversammlung des Verbandes in Leonberg gewählt. Komplettiert wird der neue Vorstand durch Frau Regina Brückner, geschäftsführende Gesellschafterin der Brückner Trockentechnik und Frau Verena Thies, geschäftsführende Gesellschafterin der Thies Textilmaschinen, die zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurden.

Nach seiner Wahl erklärte Dr. Horn: „Ich freue mich, Frau Brückner und Frau Thies an meiner Seite zu haben. Beide sind seit vielen Jahren im Vorstand des VDMA Textilmaschinen sowie im Europäischen Komitee der Textilmaschinenhersteller CEMATEX tätig. Mit diesem Team sind wir gut aufgestellt, um die Interessen der Branche auf nationaler und internationaler Ebene wirksam zu vertreten.“

Herzog mit Sitz im norddeutschen Oldenburg ist ein Traditionsunternehmen und zugleich der innovativste Entwickler und Hersteller von Flecht- und Spulmaschinen. Weltweite Referenzen in der Flecht- und Wickeltechnik bestätigen die Technologie- und Qualitätsführerschaft des Unternehmens.

Dr. Janpeter Horn, Geschäftsführer der August Herzog Maschinenfabrik, ist neuer Vorsitzender des VDMA Fachverbands Textilmaschinen. Dr. Horn wurde auf der Mitgliederversammlung des Verbandes in Leonberg gewählt. Komplettiert wird der neue Vorstand durch Frau Regina Brückner, geschäftsführende Gesellschafterin der Brückner Trockentechnik und Frau Verena Thies, geschäftsführende Gesellschafterin der Thies Textilmaschinen, die zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurden.

Nach seiner Wahl erklärte Dr. Horn: „Ich freue mich, Frau Brückner und Frau Thies an meiner Seite zu haben. Beide sind seit vielen Jahren im Vorstand des VDMA Textilmaschinen sowie im Europäischen Komitee der Textilmaschinenhersteller CEMATEX tätig. Mit diesem Team sind wir gut aufgestellt, um die Interessen der Branche auf nationaler und internationaler Ebene wirksam zu vertreten.“

Herzog mit Sitz im norddeutschen Oldenburg ist ein Traditionsunternehmen und zugleich der innovativste Entwickler und Hersteller von Flecht- und Spulmaschinen. Weltweite Referenzen in der Flecht- und Wickeltechnik bestätigen die Technologie- und Qualitätsführerschaft des Unternehmens.

Der neue Fachverbandsvorstand für die Legislaturperiode bis 2026 setzt sich zusammen aus:

  • Dr. Janpeter Horn (Vorsitzender), August Herzog Maschinenfabrik
  • Regina Brückner (stellvertretende Vorsitzende), BRÜCKNER Trockentechnik
  • Verena Thies (Stellvertretende Vorsitzende), THIES
  • Peter D. Dornier, Lindauer DORNIER
  • Stefan Flöth, A. Monforts Textilmaschinen
  • Arno Gärtner, KARL MAYER STOLL Textilmaschinenfabrik
  • Markus Kleindorp, MEMMINGER-IRO
  • Andreas Lukas, ANDRITZ Küsters
  • Benjamin Mayer, Mayer & Cie.
  • Dr. Jörg Morgner, Temafa Maschinenfabrik
  • Benjamin Reiners, Reiners + Fürst
  • Dr. Uwe Rondé, Saurer Gruppe
  • Eric Schöller, Groz-Beckert
  • Georg Stausberg, Oerlikon Textile
  • Heinrich Trützschler, Trützschler Gruppe
Weitere Informationen:
VDMA Textilmaschinen
Quelle:

VDMA e. V.
Textilmaschinen

25.03.2022

vti: Situation für Textilfirmen „paradox, prekär und bedrohlich“

„Die Situation ist für viele mittelständische Textilproduzenten paradox, prekär und bedrohlich. Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, doch die Erträge decken kaum noch den Aufwand – betriebswirtschaftlich stehen die Uhren auf Fünf vor Zwölf.“ Darauf weist der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) in einer am 24. März 2022 in Chemnitz veröffentlichten Medieninformation hin. „Unsere Firmen kämpfen nicht nur mit exorbitant gestiegenen Energiekosten, sondern auch mit deutlich höherem Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport. Das alles lässt sich nicht auf die Verkaufspreise umlegen“, erklärte vti-Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Jenz Otto. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. (textil + mode), Berlin, kosten Strom und Gas mittlerweile fast fünfmal mehr als 2021. Beim Ankauf von Chemiefasern betragen die Preissteigerungen rund 70 Prozent; bei den für die Textilveredlung wichtigen Farbstoffen 40 Prozent.

„Die Situation ist für viele mittelständische Textilproduzenten paradox, prekär und bedrohlich. Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, doch die Erträge decken kaum noch den Aufwand – betriebswirtschaftlich stehen die Uhren auf Fünf vor Zwölf.“ Darauf weist der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) in einer am 24. März 2022 in Chemnitz veröffentlichten Medieninformation hin. „Unsere Firmen kämpfen nicht nur mit exorbitant gestiegenen Energiekosten, sondern auch mit deutlich höherem Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport. Das alles lässt sich nicht auf die Verkaufspreise umlegen“, erklärte vti-Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Jenz Otto. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. (textil + mode), Berlin, kosten Strom und Gas mittlerweile fast fünfmal mehr als 2021. Beim Ankauf von Chemiefasern betragen die Preissteigerungen rund 70 Prozent; bei den für die Textilveredlung wichtigen Farbstoffen 40 Prozent.

„Sicher kann die Politik nicht alles regeln. Fakt ist jedoch, dass die Energiekosten in Deutschland weit über denen in anderen europäischen Ländern liegen. Deshalb setzen wir uns gemeinsam mit dem Gesamtverband vehement für die spürbare Senkung der Energiepreise ein“, so Jenz Otto. In diesem Zusammenhang verweist er darauf, dass den in zwei Pandemie-Jahren finanziell überstrapazierten Unternehmen KfW-Kredite nicht helfen: „Wir brauchen schnell und ohne Umschweife eine direkte Entlastung des produzierenden Mittelstands, der ja gemeinhin als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft gilt.“ vti-Vorstandsvorsitzender Thomas Lindner, Chef der Strumpfwerk Lindner GmbH, Hohenstein-Ernstthal, erinnert daran, dass die heimischen Textilfirmen in den vergangenen Jahren alle technischen Möglichkeiten zur Senkung des Energieaufwandes genutzt haben: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht; doch das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Eile tut not, damit wir unsere Waren weiterhin zu weltmarktfähigen Preisen anbieten können.“

Andreas Ludwig, Geschäftsführer der Thorey Gera Textilveredlung GmbH, Gera, verweist auf den hohen Strom- und Gasbedarf von Textilveredelungsunternehmen: „Wir rüsten beispielsweise Gesundheits- und Medizintextilien mit den gewünschten Funktionen aus – ein wichtiger Teil der Wertschöpfungskette. Kurzfristig können wir jedoch nicht auf alternative Energieträger umstellen.“ Wie Henry Schuck, Chef der Textil-Gruppe Finzel & Schuck, Limbach-Oberfrohna, hervorhebt, geht es momentan um Sein oder Nichtsein mittelständischer Betriebe: „Infolge der andauernden Corona-Krise wurden und werden in der Branche bereits die Reserven angegriffen. Die neuerlichen Belastungen gehen an die Substanz.“

Quelle:

vti / P3N MARKETING GMBH

Foto Pixabay
13.03.2022

Cotton Campaign beendet Boykott-Aufruf: Usbekische Baumwollernte frei von Kinder- und Zwangsarbeit

Usbekische Baumwolle ist rehabilitiert: Die Cotton Campaign lässt ihren langjährigen Boykottaufruf fallen. „Wir freuen uns über diesen längst überfälligen Schritt“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von Gesamtmasche. „Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) berichtet schon seit mehreren Jahren positiv zur usbekischen Baumwollernte: Kinder- und Zwangsarbeit gehören dort der Vergangenheit an.“ Die EU gewährt dem Land seit 2021 sogar zollfreien Marktzugang und honoriert damit Usbekistans besondere Anstrengungen im Sozial- und Umweltbereich.

Für die deutsche Textilbranche ist das Ende des Boykotts eine gute Nachricht. Der Handel mit usbekischen Baumwollprodukten war zwar nie sanktioniert, doch seit 2009 hatten insgesamt 331 international tätige Marken und Einzelhändler ein „Baumwollversprechen“ der NGO unterzeichnet. „Der Boykott-Aufruf der Cotton Campaign vergrößerte Usbekistans Abhängigkeit von Russland und China“, meint Silvia Jungbauer. „Diese Entwicklung können wir jetzt aufhalten.“

Usbekische Baumwolle ist rehabilitiert: Die Cotton Campaign lässt ihren langjährigen Boykottaufruf fallen. „Wir freuen uns über diesen längst überfälligen Schritt“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von Gesamtmasche. „Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) berichtet schon seit mehreren Jahren positiv zur usbekischen Baumwollernte: Kinder- und Zwangsarbeit gehören dort der Vergangenheit an.“ Die EU gewährt dem Land seit 2021 sogar zollfreien Marktzugang und honoriert damit Usbekistans besondere Anstrengungen im Sozial- und Umweltbereich.

Für die deutsche Textilbranche ist das Ende des Boykotts eine gute Nachricht. Der Handel mit usbekischen Baumwollprodukten war zwar nie sanktioniert, doch seit 2009 hatten insgesamt 331 international tätige Marken und Einzelhändler ein „Baumwollversprechen“ der NGO unterzeichnet. „Der Boykott-Aufruf der Cotton Campaign vergrößerte Usbekistans Abhängigkeit von Russland und China“, meint Silvia Jungbauer. „Diese Entwicklung können wir jetzt aufhalten.“

Die ILO spornt indessen internationale Hersteller an, sich in dem Land zu engagieren, denn inzwischen gilt Usbekistan als nachhaltige Beschaffungsalternative zu China. Die ILO attestiert Usbekistan in ihrem aktuellen Monitoringbericht, dass die Baumwollernte frei von Kinder- und Zwangsarbeit abläuft. Seit April 2021 gewährt die Europäische Union Usbekistan zollfreien Marktzugang durch den Sonderstatus “GSP+”. Diesen erhalten nur Entwicklungsländer, die erwiesenermaßen 27 internationale Konventionen in den Bereichen Arbeit, Soziales, Umwelt und Menschenrechte umgesetzt haben und auch einhalten.

Seit 2021 arbeitet GESAMTMASCHE mit dem usbekischen Textilverband UZTEKSTILPROM in einem Partnerschaftsprojekt zusammen, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert wird. Das Projekt bietet Unternehmen in Deutschland und Usbekistan eine Plattform für wirtschaftliche Kooperation und soll den nachhaltigen Handel zwischen beiden Ländern stärken.

Quelle:

Gesamtmasche e.V.

07.03.2022

BTE: Schuhhandel hatte 2021 erneut schwieriges Jahr

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels anlässlich der SHOES Düsseldorf 6. bis 8. März 2022

Das vergangene Jahr war bereits das zweite Jahr, in dem der stationäre Schuhhandel unter der Pandemie und den Corona-Maßnahmen kräftig gelitten hat. Seit dem Ausbruch der Pandemie waren die meisten Schuhgeschäfte bis heute an rund der Hälfte aller möglichen Verkaufstage zwangsgeschlossen oder Einschränkungen wie der 2G-Regel unterworfen. Dies hat kräftige Spuren bei Umsatz und Ertrag hinterlassen.

Nach ersten Schätzungen des BTE, der Ende 2021 mit dem Handelsverband Schuhe (BDSE) fusionierte, endete das vergangene Jahr im Schuhfachhandel mit einem Umsatzminus von etwa 3 Prozent. Damit liegen nun die Schuhgeschäfte im Durchschnitt rund 25 Prozent unter den Umsätzen, die sie in Vor-Corona-Zeiten erzielt hatten.

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels anlässlich der SHOES Düsseldorf 6. bis 8. März 2022

Das vergangene Jahr war bereits das zweite Jahr, in dem der stationäre Schuhhandel unter der Pandemie und den Corona-Maßnahmen kräftig gelitten hat. Seit dem Ausbruch der Pandemie waren die meisten Schuhgeschäfte bis heute an rund der Hälfte aller möglichen Verkaufstage zwangsgeschlossen oder Einschränkungen wie der 2G-Regel unterworfen. Dies hat kräftige Spuren bei Umsatz und Ertrag hinterlassen.

Nach ersten Schätzungen des BTE, der Ende 2021 mit dem Handelsverband Schuhe (BDSE) fusionierte, endete das vergangene Jahr im Schuhfachhandel mit einem Umsatzminus von etwa 3 Prozent. Damit liegen nun die Schuhgeschäfte im Durchschnitt rund 25 Prozent unter den Umsätzen, die sie in Vor-Corona-Zeiten erzielt hatten.

Zwar wachsen die Online-Umsätze jener Schuhhäuser, die neben dem POS-Umsatz auch einen digitalen Vertriebsweg unterhalten, doch konnten die Online-Umsatzanteile den Rückgang im stationären Business nicht kompensieren. Zwei Drittel der Schuhhändler verzeichnen einen Online-Umsatzanteil von unter 10 Prozent vom Gesamtumsatz. Dabei handelt es sich um Verkäufe über Plattformen, den eigenen Webshop oder über Social Media-Verkaufsaktivitäten.

Die Online-Umsätze mit Schuhen insgesamt, inkl. jener der Online-Pure Player, stiegen in 2021 nach ersten BTE-Berechnungen um 12 bis 15 Prozent. Vor diesem Hintergrund haben sich die Marktanteile auch im vergangenen Jahr weiter zugunsten des Online-Handels verschoben. Der BTE geht davon aus, dass nach knapp 35 Prozent in 2020 der Onlineanteil mit Schuhen auf aktuell 40 Prozent gewachsen ist. Während die Corona-Maßnahmen das stationäre Business hart trafen und es förmlich ausbremsten, wirkten sie für den Online-Handel wie ein Konjunkturpaket.

Der stationäre Schuhhandel durchlief im vergangenen Jahr eine Berg- und Talfahrt. Bis einschließlich Mai mussten die Schuhgeschäfte in den meisten Bundesländern geschlossen bleiben und konnten sich nur über Click&Collect oder Click&Meet über Wasser halten. Nach dem Re-Opening zog dann in den Sommermonaten das Geschäft kräftig an, so dass über eine ausgesprochen starke Verbrauchernachfrage ein Gutteil der im Lockdown verlorenen Umsätze wieder aufgeholt werden konnte. Allerdings brach mit Einführung von 2G im November die Umsatzkurve erneut und heftig nach unten hin ab. Selbst im normalerweise stark frequentierten Weihnachtsgeschäft fehlten vielerorts 30 bis 40 Prozent der Kunden, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Verkaufserlöse.

Insgesamt verlief das letzte Jahr je nach Betriebsform und Standort sehr unterschiedlich. Entsprechend ist die Spreizung der Umsatzentwicklung sehr groß. Kleine inhabergeführte Fachgeschäfte mit traditionell starker Kundenbindung kamen meist besser durch das Jahr als so mancher größerer Filialist, der in Shopping-Zentren oder in Normalzeiten hoch frequentierten Haupteinkaufslagen der Metropolen vertreten ist. Denn die Einkaufszentren mit ihrem hohen gastronomischen Mieterbesatz waren schwach besucht und in den Highstreets fehlten oftmals die Kunden aus dem weiteren Umland sowie Touristen und Messebesucher aus dem Ausland. Kleine Standorte konnte dagegen davon profitieren, dass viele Menschen im Homeoffice arbeiteten und sie ihren Einkaufsradius deutlich einschränkten.

Bei rückläufigen stationären Umsätzen und steigenden Online-Verkäufe dürfte das Marktvolumen mit Schuhen in 2021 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2020 geblieben sein. Damals betrug das Marktvolumen nach den Berechnungen des BTE 10,2 Milliarden Euro und lag um 1,6 Milliarden Euro bzw. 13 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019. Eindeutiger Corona-Verlierer ist der stationäre Schuhhandel, dem – wie bereits erwähnt – noch immer 25 Prozent seiner früheren Umsätze fehlen.

Dank staatlicher Hilfsprogramme schlugen sich diese Umsatzverluste nicht in vollem Umfang in den Bilanzen des Schuhfachhandels nieder. Über rückzahlbare KfW-Kredite und neue Bankkredite konnten sie ihre Liquidität sichern und mittels Kurzarbeit und Überbrückungshilfen die Kostenseite entlasten. Anders hätte ein größerer Teil der Unternehmen das abgelaufene Jahr auch wohl kaum überstanden.

Mit den vor einigen Tagen beschlossenen Lockerungen ist nun die Zuversicht in den Schuhgeschäften zurückgekehrt. Zwar herrscht noch immer ein gewisses Maß an Verunsicherung in der Bevölkerung, aber es ist abzusehen, dass sich diesbezüglich bald wieder Normalität im Einkaufsverhalten einstellt und bei den Menschen – wie bereits nach dem Ende des letzten Lockdowns – die Freude am Shoppen in den Schuhgeschäften zurückkehrt. Ein unbeschwerter Einkauf wird sich allerdings erst einstellen, wenn die Ukraine-Krise überwunden ist. Darauf hoffen alle.

 

Weitere Informationen:
Schuhe Schuhhandel SHOES
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Rolf Pangels
Rolf Pangels
25.02.2022

BTE: Überbrückungshilfe deckt nur 16 Prozent der Umsatzausfälle im Outfithandel

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 
Ganz im Gegenteil würden die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel bei weitem nicht ausreichend sein. Die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen habe dazu geführt, dass viele Kosten nicht angesetzt werden konnten. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, weiß Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“
 
Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten könnten von der Politik auch keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden. Schließlich gebe es auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass es im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben hat. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften sei also epidemiologisch sinnlos und im Vergleich z.B. zu den - trotz immer wieder bekannt gewordenen Corona-Ausbrüchen - weiterhin geöffneten Industriebetrieben absolut willkürlich gewesen. „Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen“, fordert Pangels. So müsse z.B. unbedingt die 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen gesenkt werden. „Wie würden wohl die verantwortlichen Politiker reagieren, wenn sie mit einer haltlosen Begründung zwei Jahre unbezahlt blieben und von ihrem Ersparten leben müssten?“, fragt Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.02.2022

IVC: Chemiefaserindustrie wird nur marginal vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

"Es freut uns", so der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser Dr. Wilhelm Rauch, "dass die Koalition jetzt auch unsere Beurteilung des Energiemarktes und des wettbewerbsverzerrenden Faktors Energiekosten erkannt hat. Dies kommunizieren wir bereits seit zehn Jahren. Leider kommt diese Einsicht spät - vermutlich zu spät. Alle unsere Unternehmen werden nur marginal von einer solchen Senkung profitieren.“

„Aktuell legen wir bei jeder Tonne Fasern, die produziert wird, Geld drauf,“ sagt der Vorsitzende des IVC-Energieausschusses, Frank Heimann, Managing Director der Advansa Manufacturing GmbH. Was das für den Industriestandort Deutschland und letztlich auch die Europäische Union bedeutet, braucht wenig Phantasie. „Wenn wir an der hohen Qualität unserer Erzeugnisse festhalten und wenn wir weiterhin höchsten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz leben wollen, brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen.“ fordert Klaus Holz, 1. IVC-Vorsitzender (General Manager Trevira GmbH). Ein Teil der Fairness bedeute global vergleichbare, also geringere Energiepreise. Die Gefahr, dass ansonsten nur noch Produkte als Importe unsere Märkte erreichten, die mit Blick auf den Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz unter deutlich anderen Bedingungen hergestellt wurden, sei greifbar nahe.

Der Entfall der EEG-Umlage stelle nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Weitere Maßnahmen seien gefragt. Da knapp die Hälfte der Stromkosten auf vom Staat zu verantwortenden Abgaben bestehe, sollte es eine leichte Übung sein, diese zu reduzieren. Als nächste Maßnahme zur Kostensenkung böte sich beispielsweise die Streichung der Stromsteuer an. Die produzierenden Unternehmen bräuchten schnelle Entlastung.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

Foto: GDH e.V.
Angela Breiter
04.02.2022

Neuer Vorstand der GDH e.V.: Angela Breiter erste Frau an der Spitze der Hutbranche

Die Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH) hat ein neues, ehrenamtliches Führungsteam, das einstimmig bei der Online-Mitgliederversammlung im Januar 2022 gewählt wurde. Fünf von sieben Mitgliedern sind neu dabei – auch die 1. Vorsitzende Angela Breiter (Jahrgang 1991). Die 30-Jährige führt zusammen mit ihrem Bruder Alexander Breiter in 5. Generation die drei Geschäfte des 1863 gegründeten Familienunternehmens Hut-Breiter mit Stammsitz in München.

Angela Breiter löst Andreas Voigtländer ab, der 24 Jahre lang die Geschicke der GDH leitete. Der jetzt 63-jährige Inhaber von Hut Mühlenbeck, Wiesbaden, wurde in der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Nach wie vor wird der Hutspezialist durch seine Expertise den Verband unterstützen und die Branchenumfragen der GDH betreuen.

Die Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH) hat ein neues, ehrenamtliches Führungsteam, das einstimmig bei der Online-Mitgliederversammlung im Januar 2022 gewählt wurde. Fünf von sieben Mitgliedern sind neu dabei – auch die 1. Vorsitzende Angela Breiter (Jahrgang 1991). Die 30-Jährige führt zusammen mit ihrem Bruder Alexander Breiter in 5. Generation die drei Geschäfte des 1863 gegründeten Familienunternehmens Hut-Breiter mit Stammsitz in München.

Angela Breiter löst Andreas Voigtländer ab, der 24 Jahre lang die Geschicke der GDH leitete. Der jetzt 63-jährige Inhaber von Hut Mühlenbeck, Wiesbaden, wurde in der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Nach wie vor wird der Hutspezialist durch seine Expertise den Verband unterstützen und die Branchenumfragen der GDH betreuen.

2. Vorsitzende ist Siegfried Seidl (1972), Hut Mayer aus Neuötting, der viel Erfahrung durch sein achtjähriges Engagement im GDH-Vorstand mitbringt. Die beiden Vorstandsvorsitzenden werden durch den fünfköpfigen Vorstandsbeirat unterstützt. Neben Annette Wahl, die bereits seit zwei Wahlperioden als stellv. Vorsitzende aktiv war, haben sich vier neue Persönlichkeiten der Hutbranche erfolgreich zur Wahl gestellt:

  • Alexander Ehrhard (1985), Hut Streibich, Mainz
  • Sabine Falkenhagen (1964), Gebr. Hut Falkenhagen, Hamburg
  • Niko Paraschos (1968), Hut-Boutique, Arnsberg-Neheim
  • Helena Ruth Scarpone (1992), Hutsalon Ruth Stoll, Bad Säckingen
  • Annette Wahl (1968), Hut Nagel, Karlsruhe

Im Juni 2022 will sich die GDH zu einer zweiten Mitgliederversammlung treffen – diesmal persönlich – um motiviert den Neubeginn unter verjüngter Flagge die Zeit noch der Corona-Krise zu planen. Gemeinsam mit der GDH-Geschäftsführerin Kirsten Reinhardt stehen für 2022 verschiedene Aktivitäten an, beispielsweise die Kampagne zum `Internationalen Tag des Hutes´ am 25. November, an dem die GDH-Mitglieder den Titel `Hutträger des Jahres´ seit 2013 an prominente Persönlichkeiten verleihen.

Weitere Informationen:
GDH e.V. Vorstandsvorsitzender Vorstand
Quelle:

GDH

02.02.2022

BTE-Unternehmerbefragung: Verlorenes Jahr für viele Outfithändler

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 
Positiv ist festzuhalten, dass sich durch Lieferprobleme die Lagersituation bei Herbst/Winterware etwas entspannt hat. 36 Prozent der Teilnehmer vermeldeten per Mitte/Ende Januar unterdurchschnittliche Restbestände, bei 45 Prozent lagen sie im Durschnitt und nur bei 19 Prozent über dem normalen Level.
 
Bezüglich des Umsatzes für 2022 sind die befragten Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhändler eher optimistisch. 57 Prozent gehen von einem Plus gegenüber 2021 aus, fast ein Viertel sogar zweistellig. 27 Prozent rechnen mit einem Pari, nur 15 Prozent mit einem Minus.
 
Bei der Vororder sind die Outfithändler dennoch gespalten. 29 Prozent gehen mit höheren, 39 Prozent mit gleichbleibenden und 32 Prozent mit niedrigeren Mengenplanungen in die Orderrunde für Herbst/Winter 2022. Und das, obwohl über 90 Prozent der Umfrageteilnehmer derzeit mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Versorgung mit aktueller Ware ausgehen, fast die Hälfte davon sogar bei über 10 Prozent der Ware. Lediglich 7 Prozent sehen keinerlei Verzögerungen oder Ausfälle.
 
Etwas stärker gewichtet werden dürften dabei Nachhaltigkeits- bzw. ökologische Aspekte. Denn 80 Prozent der Umfrageteilnehmer registrieren hier eine zunehmende Sensibilität der Kunden – auch wenn es in der Gesamtbetrachtung vielfach noch Einzelfälle sind. Sechs von zehn Umfrageteilnehmer wollen diesen Trend daher beim Einkauf zumindest moderat berücksichtigen. Jeder vierte plant, hier sogar deutlich stärkere Akzente zu setzen. Fünf Prozent der Befragten monieren allerdings, dass das Angebot an entsprechender Ware noch zu gering ist.
 
Hinweis: An der Befragung nahmen über einhundert Unternehmen teil. Mehr als drei Viertel haben ihren Sortimentsschwerpunkt bei Bekleidung.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Umfrage
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

21.01.2022

BVMed: Diskussion der EU-Produkthaftungs-Richtlinie und KI-Haftung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der BVMed hält eine Verschärfung der Haftungsregelungen generell für nicht geeignet, um Vertrauen in KI Systeme zu erhöhen. Vertrauen kann nur dann erzeugt werden, wenn Schäden durch KI-Systeme vermieden werden und Medizinprodukte sicher sind. „Dies wird durch klare und umsetzbare Vorgaben zur Zertifizierung von KI-Software in der Medizintechnik erreicht“, so BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx.

Das BVMed-Positionspapier finden Sie hier.

Martina Bandte © Gesamtmasche
19.01.2022

Gesamtmasche: „Mittelstand im Wettbewerb künstlich schlechter gestellt“

  • Skepsis trotz guter Auftragslage
  • Hersteller kämpfen mit Überregulierung und anhaltend hohen Beschaffungspreisen

Zum Jahresauftakt sorgt eine gute Auftragslage bei den deutschen Maschenherstellern für stabile Geschäfte. Doch die Ruhe trügt: „Optimistisch ist die Branche nicht“, betont Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Die Lage im stationären Modeeinzelhandel ist katastrophal, und praktisch alle Hersteller haben mit einem immensen Kostenschub zu kämpfen.“ Die Folgen der Corona-Krise, überschießende Beschaffungspreise, Rohstoffknappheit und Chaos bei der Fracht belasten die Branche enorm. „Doch statt uns in dieser angespannten Lage zu entlasten, bürdet uns die Politik ständig weitere Regulierungen auf“, kritisiert die Familienunternehmerin.

  • Skepsis trotz guter Auftragslage
  • Hersteller kämpfen mit Überregulierung und anhaltend hohen Beschaffungspreisen

Zum Jahresauftakt sorgt eine gute Auftragslage bei den deutschen Maschenherstellern für stabile Geschäfte. Doch die Ruhe trügt: „Optimistisch ist die Branche nicht“, betont Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Die Lage im stationären Modeeinzelhandel ist katastrophal, und praktisch alle Hersteller haben mit einem immensen Kostenschub zu kämpfen.“ Die Folgen der Corona-Krise, überschießende Beschaffungspreise, Rohstoffknappheit und Chaos bei der Fracht belasten die Branche enorm. „Doch statt uns in dieser angespannten Lage zu entlasten, bürdet uns die Politik ständig weitere Regulierungen auf“, kritisiert die Familienunternehmerin.

Angesichts der positiven Umsatzentwicklung im Inland und steigender Auftragseingänge bewegt sich der Geschäftsklimaindex der Maschenindustrie zum 1. Quartal 2022 mit 17,96 im deutlich positiven Bereich (Indexwert zum 4. Quartal 2021: 14,54). Allerdings klagen viele Hersteller über rückläufige Erträge. Über ein Viertel beklagt, dass die zu erzielenden Preise nicht mehr auskömmlich sind. Verbandspräsidentin Martina Bandte: „Im Handel und bei großen industriellen Abnehmern lassen sich die Kostensteigerungen nur schwer weitergeben. Die Endverbraucher sind bei Textilwaren eher noch sparsamer geworden als vor der Corona-Pandemie.“

Auch die Verschiebungen der internationalen Kräfteverhältnisse machten der Branche Sorgen. Die abnehmende Bedeutung Europas im globalen Wirtschaftskontext erschwere und verteuere vor allem für kleine und mittlere Unternehmen die Beschaffung. „Statt Unternehmen mit geeigneten Strategien zu unterstützen, stellt die Politik vor allem den Mittelstand im Wettbewerb künstlich schlechter. Paradebeispiele sind das neue Lieferkettengesetz und eine ideologisierte Energiepolitik. Teuer, wirkungslos, wohlstandsmindernd – das ist das Etikett, das man getrost auf verschiedene aktuelle Politiken kleben kann.“

BVMed und VKD veröffentlichen aktualisierte Musterverträge (c) BVMed | VKD/Lopata
18.01.2022

BVMed und VKD veröffentlichen aktualisierte Musterverträge

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben die aktualisierten „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ veröffentlicht. Die 26-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben die aktualisierten „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ veröffentlicht. Die 26-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.

„Die Zusammenarbeit zwischen Medizinprodukteunternehmen und Ärzt:innen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeiter:innen ist notwendig für die Weiterentwicklung innovativer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten, ist wichtig für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung und ist politisch erwünscht“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. Doch die Zusammenarbeit braucht neben den geltenden gesetzlichen Regeln „konkrete Empfehlungen und Handlungsvorgaben für eine praxistaugliche Umsetzung“. Die gemeinsamen Musterverträge von VKD und BVMed bieten eine bewährte Grundlage für die rechtmäßige Zusammenarbeit im Gesundheitsmarkt.

Die Musterverträge, die 2006 erstmals mit dem VKD vereinbart wurden, können unter www.bvmed.de/mustervertraege heruntergeladen werden.