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20.07.2026

BTE: Aufschwungsprogramm der Koalition muss zügig im Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel ankommen

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren bewertet das von der Regierungskoalition vorgelegte Programm für Aufschwung und Beschäftigung als ersten wichtigen Impuls. Aus Sicht des Verbandes enthält das Maßnahmenpaket einige richtige Ansätze, um Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und den Standort Deutschland zu entlasten. Entscheidend ist nun, dass die Reformen schnell und mit klarem Blick auf den mittelständischen Modehandel umgesetzt werden. 

„Das Programm setzt an richtigen Stellen an. Für den Modehandel zählt jetzt aber, dass die Maßnahmen nicht nur angekündigt, sondern im betrieblichen Alltag spürbar werden. Unsere Branche braucht mehr Konsumkraft, weniger Bürokratie, tragbare Arbeitskosten und faire Wettbewerbsbedingungen", erklärt BTE-Präsident Mark Rauschen.

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren bewertet das von der Regierungskoalition vorgelegte Programm für Aufschwung und Beschäftigung als ersten wichtigen Impuls. Aus Sicht des Verbandes enthält das Maßnahmenpaket einige richtige Ansätze, um Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und den Standort Deutschland zu entlasten. Entscheidend ist nun, dass die Reformen schnell und mit klarem Blick auf den mittelständischen Modehandel umgesetzt werden. 

„Das Programm setzt an richtigen Stellen an. Für den Modehandel zählt jetzt aber, dass die Maßnahmen nicht nur angekündigt, sondern im betrieblichen Alltag spürbar werden. Unsere Branche braucht mehr Konsumkraft, weniger Bürokratie, tragbare Arbeitskosten und faire Wettbewerbsbedingungen", erklärt BTE-Präsident Mark Rauschen.

Steuerentlastung kann Konsum stärken – Wirkung kommt spät 
Positiv bewertet der BTE, dass die Koalition Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2027 bei der Einkommensteuer entlasten will. Der BTE hatte in den letzten Monaten immer wieder deutlich betont, dass die Bürgerinnen und Bürger effektiv mehr Geld im Portemonnaie brauchen, um wieder mit Zuversicht im stationären Handel einzukaufen. Doch wenn Konsumimpulse erst verzögert wirken, helfen sie vielen Unternehmen nicht bei aktuellen Liquiditäts-, Bestands- und Margenproblemen.

Bürokratieabbau muss messbar werden 
Der BTE begrüßt die angekündigten Schritte zum Bürokratierückbau. Dazu zählen ein Berichtsentlastungsgesetz, die Vermeidung neuer Berichtspflichten, die Überprüfung nationaler Dokumentationspflichten und das Ziel, mindestens jede vierte dieser Pflichten binnen zwölf Monaten abzuschaffen. Auch die geplante Abschaffung weiterer betrieblicher Beauftragter, soweit diese nicht europarechtlich vorgegeben sind, wird aus BTE-Sicht Unternehmen deutlich entlasten.

„Bürokratie ist längst zu einem Standort- und Wettbewerbsrisiko geworden. Händlerinnen und Händler müssen ihre Zeit wieder stärker für Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Sortimente, Digitalisierung und Innenstadtengagement einsetzen können – nicht für immer neue Nachweise, Berichte und Formulare", so BTE-Präsident Mark Rauschen.

Arbeitsmarkt: Flexibilität sichern, Minijobs nicht zusätzlich belasten 
Der BTE lehnt die Erhöhung des Pauschalsteuersatzes bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent entschieden ab. „Die Abgabenbelastung für Arbeitgeber ist mit rund 30 Prozent ohnehin bereits hoch, obwohl Minijobs im Einzelhandel ein zentrales Instrument zur Bewältigung erhöhter Nachfragespitzen darstellen. Gerade in Zeiten ohnehin zunehmender bürokratischer Herausforderungen für Unternehmen würden Minijobs aus betrieblicher Sicht damit zu einer noch größeren finanziellen Belastung werden", so Rauschen.

Innenstädte brauchen den stationären Modehandel 
Kritisch bewertet der BTE, dass das Programm längere Sonntagsöffnungszeiten lediglich für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken vorsieht. Damit wird die Rolle des stationären Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels als Frequenzanker vieler Innenstädte nicht ausreichend berücksichtigt.

Der BTE appelliert folglich an die Bundesregierung und den Bundestag, die nun angekündigten Maßnahmen zügig, mittelstandstauglich und mit messbarer Entlastungswirkung umzusetzen.  

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

20.07.2026

BTE fordert vereinfachte Sonntagsöffnungen und flexible Handhabung

Der BTE plädiert in der aktuellen Debatte um Sonntagsöffnungen zuvorderst für eine unkomplizierte Genehmigungspraxis. Denn die derzeitigen immensen Auflagen und Hürden der einzelnen Bundesländer sowie der Städte und Gemeinden führen vielfach dazu, dass verkaufsoffene Sonntage gar nicht erst beantragt werden – aus Angst, dass der geforderte Anlassbezug nicht ausreicht und womöglich kurzfristig vor Gericht gekippt wird. „Im schlechtesten Fall bleiben die betroffenen Unternehmen dann nicht nur auf den dafür aufgewendeten Organisations- und Arbeitskosten sitzen, sondern müssen sogar noch die nicht geleisteten Arbeitsstunden der eingeplanten Verkaufskräfte bezahlen, das ist ein Unding", klagt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Der BTE plädiert in der aktuellen Debatte um Sonntagsöffnungen zuvorderst für eine unkomplizierte Genehmigungspraxis. Denn die derzeitigen immensen Auflagen und Hürden der einzelnen Bundesländer sowie der Städte und Gemeinden führen vielfach dazu, dass verkaufsoffene Sonntage gar nicht erst beantragt werden – aus Angst, dass der geforderte Anlassbezug nicht ausreicht und womöglich kurzfristig vor Gericht gekippt wird. „Im schlechtesten Fall bleiben die betroffenen Unternehmen dann nicht nur auf den dafür aufgewendeten Organisations- und Arbeitskosten sitzen, sondern müssen sogar noch die nicht geleisteten Arbeitsstunden der eingeplanten Verkaufskräfte bezahlen, das ist ein Unding", klagt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Pangels fordert daher die Abschaffung des Anlassbezugs, der sich in der Praxis als viel zu kompliziert und unsicher herausgestellt hat. Der Handel braucht statt bürokratischer Hürden jetzt klare und praktikable Rahmenbedingungen, um seinen Kunden ein verlässliches sonntägliches Einkaufserlebnis bieten zu können. „Das ist auch der Wunsch der meisten Mitarbeitenden, um im weiter zunehmenden Wettbewerb mit dem rund um die Uhr verfügbaren Onlinehandel ihren Arbeitsplatz zu sichern", berichtet Pangels.

Bezüglich der Zahl verkaufsoffener Sonntage plädiert der BTE für Flexibilität, da die Wünsche im Handel in diesem Punkt oft weit auseinandergehen. Bis zu vier Sonntagsöffnungen pro Jahr dürften in den meisten Städten wirtschaftlich sinnvoll und für die Mitarbeitenden tragbar sein. „Für attraktive Standorte kann ich mir aber auch 10 bis 12 Sonntage vorstellen", konstatiert Pangels. „Die Sonderregelung für Bäder und Touristenzentren zeigt ja, dass in Deutschland sogar noch weit großzügigere Sonntagsöffnungen funktionieren können - und zwar für Kunden, Mitarbeitende und den Handel gleichermaßen."

Einfache Bedingungen für Sonntagsöffnungen hält Pangels auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen für geboten. Als Beispiel nennt er die dubiose Sonderregelung zugunsten des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO), die sogar vom Bundesgerichtshof als verfassungswidrig beurteilt wurde und den betroffenen Modehändlern im Einzugsgebiet des Centers großen wirtschaftlichen Schaden zufügt. „Die Politik sollte nun endlich die unsägliche Bürokratie rund um die Sonntagsöffnung abschaffen, für Wettbewerbsgleichheit sorgen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Stärkung der Innenstädte leisten", fordert Pangels.    

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

15.07.2026

bevh für Liberalisierung des Ladenschlusses

Aktuell wird eine bundesweit einheitliche Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten am Wochenende diskutiert. Alien Mulyk, Hauptgeschäftsführerin des bevh, befürwortet die Forderung. 
 
"Wir unterstützen die Initiative der Handelsverbände zu einer Liberalisierung des Ladenschlusses in Deutschland. Starre Regelungen passen nicht mehr zu den Bedürfnissen und der Lebensrealität von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ein moderner Handel braucht moderne Regeln. Dazu gehört auch, die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte weiterzuentwickeln. Eine zeitgemäße Arbeitsorganisation, die Flexibilität ermöglicht und zugleich verlässliche Standards für Beschäftigte wahrt, muss ebenfalls Teil dieser Debatte sein."

Aktuell wird eine bundesweit einheitliche Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten am Wochenende diskutiert. Alien Mulyk, Hauptgeschäftsführerin des bevh, befürwortet die Forderung. 
 
"Wir unterstützen die Initiative der Handelsverbände zu einer Liberalisierung des Ladenschlusses in Deutschland. Starre Regelungen passen nicht mehr zu den Bedürfnissen und der Lebensrealität von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ein moderner Handel braucht moderne Regeln. Dazu gehört auch, die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte weiterzuentwickeln. Eine zeitgemäße Arbeitsorganisation, die Flexibilität ermöglicht und zugleich verlässliche Standards für Beschäftigte wahrt, muss ebenfalls Teil dieser Debatte sein."

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.

14.07.2026

Schlechte Stimmung bei Händlern und Verbrauchern

Viele Einzelhändler in Deutschland sehen sich in schwierigem Fahrwasser. Kosten für Energie und Beschäftigung steigen, gleichzeitig bewegen sich Umsätze und Gewinne auf einem zu niedrigen Niveau. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 600 Unternehmen aus der Branche. Der Verband fordert deshalb klare und rasche Weichenstellungen von der Politik, um die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu verbessern.

Viele Einzelhändler in Deutschland sehen sich in schwierigem Fahrwasser. Kosten für Energie und Beschäftigung steigen, gleichzeitig bewegen sich Umsätze und Gewinne auf einem zu niedrigen Niveau. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 600 Unternehmen aus der Branche. Der Verband fordert deshalb klare und rasche Weichenstellungen von der Politik, um die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu verbessern.

„Die Lage kann und darf uns nicht zufriedenstellen. Die Stimmung bei Verbrauchern und Unternehmen ist auf dem gleichen Niveau wie im zweiten Corona-Lockdown. Die Situation ist noch dramatischer als sie es im eher bescheidenen Vorjahr bereits war“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Nach der aktuellen HDE-Umfrage bewerten 42 Prozent der befragten Handelsunternehmen ihre derzeitige Geschäftslage als schlecht. Bei fast zwei Dritteln der Befragten hat sich die Geschäftslage im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verschlechtert. Vor einem Jahr lag dieser Wert noch bei 51 Prozent. Im Ergebnis stehen häufig rückläufige Gewinne. 69 Prozent berichten von gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Gewinnen. „Das Problem für viele Unternehmen sind die steigenden Kosten für Beschäftigung, Energie und Wareneinkauf - bei gleichzeitig stagnierenden Umsätzen“, so von Preen weiter.

Und auch der Blick auf die kommenden Monate fällt nicht positiv aus: Für das laufende Jahr rechnen 65 Prozent der Befragten mit Umsätzen leicht oder deutlich unter Vorjahr. Im vergangenen Jahr lag dieser Wert bei 53 Prozent. Nur 18 Prozent gehen von Umsatzsteigerungen im Vergleich zu 2025 aus. Der HDE hält angesichts der aktuellen Lage an seiner bereits Anfang des Jahres getroffenen Prognose für das laufende Jahr fest und kalkuliert somit mit einem nominalen Umsatzplus im Einzelhandel in Deutschland von zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wird der Einzelhandel in diesem Jahr demnach 697,4 Milliarden Euro umsetzen. Davon entfallen 601,1 Milliarden Euro auf den stationären Einzelhandel und 96,3 Milliarden Euro auf den Online-Handel.

„Der Einzelhandel ist wichtiger Wirtschaftsfaktor und eine wichtige Säule für die gesamte Gesellschaft. Das große Engagement der Branche in den Innenstädten, in der kommunalen Arbeit vor Ort und in Ehrenämtern ist für alle unverzichtbar. Auch deshalb muss die Politik nun sehr schnell die richtigen Entscheidungen treffen und umsetzen, um die Rahmenbedingungen zu verbessern“, so der HDE-Präsident weiter. Die jüngsten Einigungen der Koalition seien dabei ein wichtiger erster Schritt, es gebe aber nach wie vor sehr viel mehr zu tun.

Zudem warnt der HDE ausdrücklich vor einer Abschaffung von oder Verschlechterungen bei den Minijobs. „800.000 Minijobber im Einzelhandel und viele Unternehmen in der Branche sind auf einen vernünftigen und zukunftssicheren Umgang mit dieser Beschäftigungsform angewiesen. Da sollte die Politik nicht mit den Lebensmodellen vieler Menschen spielen“, so von Preen. Darüber hinaus brauche es einen verbindlichen Deckel von 40 Prozent bei den Lohnnebenkosten.

08.07.2026

EmpCo-Richtlinie: HDE fordert praktikable Übergangs- und Abverkaufsfristen

In Deutschland droht in Folge einer neuen EU-Richtlinie weiterhin die Vernichtung von Waren und Verpackungen in großem, kaum absehbarem Umfang. Die Wirtschaft rechnet mit Schäden in Millionenhöhe. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert daher von der EU-Kommission ein Einlenken sowie praktikable Übergangs- und Abverkaufsfristen.

Hintergrund sind neue Regeln, unter anderem für die Werbung mit Umweltaussagen und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Sie mussten aufgrund der sogenannten „EmpCo-Richtlinie“ in das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert werden. „Unzählige bereits produzierte und im Lager der Unternehmen befindliche Produkte und Verpackungen aller Sortimente sind damit ab dem 27.09.2026 nicht mehr rechtskonform und dürfen nicht mehr verkauft werden. Dies ist eine Folge der fehlenden, beziehungsweise unzureichenden Abverkaufs- und Übergangsbestimmungen in der Richtlinie“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

In Deutschland droht in Folge einer neuen EU-Richtlinie weiterhin die Vernichtung von Waren und Verpackungen in großem, kaum absehbarem Umfang. Die Wirtschaft rechnet mit Schäden in Millionenhöhe. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert daher von der EU-Kommission ein Einlenken sowie praktikable Übergangs- und Abverkaufsfristen.

Hintergrund sind neue Regeln, unter anderem für die Werbung mit Umweltaussagen und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Sie mussten aufgrund der sogenannten „EmpCo-Richtlinie“ in das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert werden. „Unzählige bereits produzierte und im Lager der Unternehmen befindliche Produkte und Verpackungen aller Sortimente sind damit ab dem 27.09.2026 nicht mehr rechtskonform und dürfen nicht mehr verkauft werden. Dies ist eine Folge der fehlenden, beziehungsweise unzureichenden Abverkaufs- und Übergangsbestimmungen in der Richtlinie“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Dieses Versäumnis in der Normsetzung will die EU nun mit einem kürzlich veröffentlichten „Common Understanding“ des europäischen CPC-Netzwerks beheben. Die ausdrücklich nicht rechtsverbindliche Auslegungshilfe sieht vor, dass Behörden bei der Rechtsdurchsetzung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und einen maßgeschneiderten Durchsetzungsansatz verfolgen, um Warenvernichtungen zu vermeiden. „Unabhängig von den grundsätzlichen rechtlichen Bedenken ist diese europäische Auslegungshilfe für deutsche Händler weitgehend wertlos“, so Genth. Denn in Deutschland erfolgt die Rechtsdurchsetzung im Lauterkeitsrecht durch private klagebefugte Einrichtungen, wie Wirtschafts- oder Verbraucherverbände. Diese werden durch die Veröffentlichung der EU nicht adressiert und sind an die Empfehlungen des CPC-Netzwerks nicht gebunden.

Um Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden, müssen deutsche Händler daher weiterhin ab dem 27.09.2026 alle nicht mehr rechtskonformen Produkte aus dem Sortiment nehmen und vernichten. „Der von der EU angestrebte verbesserte Umweltschutz und die intendierten Nachhaltigkeitsziele werden so konterkariert. Die EU-Kommission sollte die Richtlinie deshalb endlich um praxisgerechte Übergangs- und Abverkaufsfristen ergänzen. Nur so lässt sich für alle Marktteilnehmer in Europa Rechtssicherheit schaffen, statt mit rechtsstaatlich bedenklichen Konstruktionen die Versäumnisse der Vergangenheit zu kaschieren“, fordert Genth.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

03.07.2026

Neue Zollgebühren: HDE drängt auf schnelleren Customs Data Hub

Seit 1. Juli gelten die neuen EU-Zollgebühren für Pakete aus Drittstaaten. Für Warensendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro werden künftig je nach Warenkategorie drei Euro Gebühren erhoben.

„Das ist ein wichtiges Signal und ein großer Schritt. Wir haben uns seit rund drei Jahren für diese Maßnahme eingesetzt und werten die Einführung der Gebühr als klaren Erfolg. Die neue Regelung allein wird jedoch nicht verhindern, dass weiterhin unsichere Produkte, falsch deklarierte Waren oder Verstöße gegen europäische Verbraucher-, Umwelt- und Produktsicherheitsstandards auf den Binnenmarkt gelangen. Die Zollgebühr gleicht lediglich einen finanziellen Wettbewerbsnachteil aus, sie kann eine wirksame Marktüberwachung nicht ersetzen. Hier besteht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Seit 1. Juli gelten die neuen EU-Zollgebühren für Pakete aus Drittstaaten. Für Warensendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro werden künftig je nach Warenkategorie drei Euro Gebühren erhoben.

„Das ist ein wichtiges Signal und ein großer Schritt. Wir haben uns seit rund drei Jahren für diese Maßnahme eingesetzt und werten die Einführung der Gebühr als klaren Erfolg. Die neue Regelung allein wird jedoch nicht verhindern, dass weiterhin unsichere Produkte, falsch deklarierte Waren oder Verstöße gegen europäische Verbraucher-, Umwelt- und Produktsicherheitsstandards auf den Binnenmarkt gelangen. Die Zollgebühr gleicht lediglich einen finanziellen Wettbewerbsnachteil aus, sie kann eine wirksame Marktüberwachung nicht ersetzen. Hier besteht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Abhilfe schaffen soll der EU-weit geplante Customs Data Hub. Der Start des Hubs ist jedoch erst für das Jahr 2028 vorgesehen. „Wir brauchen den Customs Data Hub deutlich früher als bislang vorgesehen. Importeure und Onlinehändler aus Drittstaaten sollten ihre Zolldaten zentral und einheitlich bereitstellen müssen, damit Auffälligkeiten bei Warenwerten, Sendungsmengen oder Herkunftsangaben schneller erkannt werden können. Angesichts von täglich rund zwölf Millionen Paketen, die allein Temu und Shein in die Europäische Union liefern, ist ein Start erst im Jahr 2028 nicht ausreichend“, erklärt Tromp.

„Darüber hinaus muss klar sein, dass jeder Händler und jede Plattform aus Drittstaaten einen finanziell leistungsfähigen und tatsächlich erreichbaren Repräsentanten innerhalb der EU haben muss. Nur so können Verstöße wirksam sanktioniert und die Einhaltung europäischer Vorschriften sichergestellt werden“, so Tromp.

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu ermöglich, fordert Tromp: „Wer sich dauerhaft nicht an die Regeln hält, darf daraus keinen Wettbewerbsvorteil ziehen. Deshalb muss im äußersten Fall auch die Sperrung von Plattformen oder Händlern möglich sein, die wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen. Sanktionen entfalten nur dann Wirkung, wenn sie glaubwürdig sind und bei Regelverstößen konsequent angewendet werden. Erst dann können faire Wettbewerbsbedingungen dauerhaft gewährleistet werden.“

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland