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Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas (c) Südwesttextil
03.04.2020

Corona-Hilfe: Zinslose Kredite für Mittelstand geplant

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die geplante Nachbesserung des Rettungsschirms des Wirtschaftsministeriums für den Mittelstand im Land, mit dem auch Unternehmen mit 51 bis 250 Beschäftigen in der Corona-Krise massiv unter die Arme gegriffen werden soll. Vorgesehen ist eine Unterstützung mit zinslosen Krediten in Höhe von bis zu 750 000 Euro je Unternehmen. Die Kredite sollen für drei Monate fließen und ab Anfang Mai bereitstehen, vorausgesetzt, dass die Landesregierung und der Landtag zustimmen. Bisher gab es kein Soforthilfeprogramm des Landes für diese Unternehmensgröße.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die geplante Nachbesserung des Rettungsschirms des Wirtschaftsministeriums für den Mittelstand im Land, mit dem auch Unternehmen mit 51 bis 250 Beschäftigen in der Corona-Krise massiv unter die Arme gegriffen werden soll. Vorgesehen ist eine Unterstützung mit zinslosen Krediten in Höhe von bis zu 750 000 Euro je Unternehmen. Die Kredite sollen für drei Monate fließen und ab Anfang Mai bereitstehen, vorausgesetzt, dass die Landesregierung und der Landtag zustimmen. Bisher gab es kein Soforthilfeprogramm des Landes für diese Unternehmensgröße.

„Es ist allerhöchste Zeit für diesen guten Vorschlag der Wirtschaftsministerin. Wir danken Frau Hoffmeister-Kraut, dass sie unsere dringenden Appelle erhört hat und unsere große Sorge um die hoch innovative Textil- und Bekleidungsindustrie teilt. Unseren Vorschlag einer ‚Mittelstandsbrücke‘ finden wir im Konzept der Liquiditäts-brücke weitestgehend wieder“, kommentierte Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. „Die Herzkammer unserer Wirtschaft, der industrielle Mittelstand, steht im Feuer. Deshalb ist es wichtig, dass das Konzept des Wirtschaftsministeriums jetzt schnell, das heißt in der nächsten Woche, zum Tragen kommt und das Geld auch gerne noch vor Mai an die ersten Firmen fließt,“ so Haas weiter.

Südwesttextil hatte Anfang März nach den ersten Ankündigungen des Bundesfinanzministers, Kredite unbegrenzt zur Verfügung zu stellen, darauf hingewiesen, dass es nicht nur Darlehen und Steuerstundungen brauche, sondern dringend auch über Direkthilfen und Zahlungsübernahmen nachgedacht werden müsse. Vor allem für Betriebe, deren Beschäftigtenzahl im oberen zweistelligen oder unteren dreistelligen Bereich liegt und die gegenwärtig die massivsten Liquiditätsengpässe haben. In Betrieben mit Belegschaften zwischen 50 und 250 Mitarbeitern arbeiten in Baden-Württemberg genauso viele Menschen wie in den Betrieben bis 50 Mitarbeiter (jeweils ein Drittel aller Beschäftigten).

(c) Deutscher Textilreinigungsverband e.V.
20.03.2020

Mittelständische Wäschereien beklagen bis zu 100 Prozent Umsatzeinbußen

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Hotels, Caterer, Restaurants und Gastronomiebetriebe generieren bereits jetzt weit weniger Umsatz und können ihre Dienstleister teils nur verzögert bezahlen.
Da laut einer Angabe des DEHOGA-Verbands der Umsatzrückgang dort schon vor dem Verbot der touristischen Übernachtungen und den Versammlungsverboten bei bis zu 80 % lag, wird sich die Situation auch für die Wäschereien, die diese Betriebe mit sauberer Wäsche versorgen, deutlich verschärfen.

Die Kosten der Wäschereien - die Personalkosten von Hotelwäschereien betragen etwa 50% - sowie Darlehen für Textilien und Maschineninvestitionen – treiben die Unternehmen bei dem wegbrechenden Umsatz in größte Liquiditätsprobleme.

Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ein "Maßnahmepaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus" vorgestellt. Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst u.a. folgende Maßnahmen:

  • Flexibles Kurzarbeitergeld und Arbeitszeitenregelung
  • Liquiditätshilfen durch Stundung von Steuerzahlungen
  • Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite

Der DTV fordert von der Politik insbesondere schnelles Handeln auch für die kleineren und mittelständischen Unternehmen wie Wäschereien und textile Dienstleister:

  • Die Kreditvergabe über Bürgschaftsbanken ist kompliziert und langwierig und hilf in der aktuellen Situation nicht. Hier bedarf es schneller Soforthilfen in Form von Finanzspritzen und Zuschüssen, um akuten Liquiditätsproblemen begegnen zu können
  • Die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist für viele kleinere Betriebe neu und kompliziert. Es bedarf eines praxisgerechten Handelns der Arbeitsagenturen. Anzeigen und Anträge müssen schnellstens bearbeitet und beantwortet werden.

· Gleiches gilt bei der Stundung von Steuerzahlungen. Auch hier ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe durch die Finanzämter notwendig.

 

Quelle:

Deutscher Textilreinigungsverband e.V.

16.03.2020

Textilarbeitgeber begrüßen Krisenmanagement

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land, um die Wirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern: So hat Arbeitsminister Heil heute klargestellt, dass das „erleichterte Kurzarbeitergeld“ wegen Corona-Betroffenheit rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden könne. Laut Heil sei die Beantragung für Unternehmen bereits möglich. Zuständig seien die Arbeitsagenturen vor Ort.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land, um die Wirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern: So hat Arbeitsminister Heil heute klargestellt, dass das „erleichterte Kurzarbeitergeld“ wegen Corona-Betroffenheit rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden könne. Laut Heil sei die Beantragung für Unternehmen bereits möglich. Zuständig seien die Arbeitsagenturen vor Ort.

Weiter sei die Ankündigung des Bundesfinanzministers, Kredite unbegrenzt zur Verfügung zu stellen, ein wichtiges, vermutlich aber nicht ausreichendes Signal: „Es braucht nicht nur Darlehen und Steuerstundungen. Wir werden auch über Direkthilfen und Zahlungsübernahmen nachdenken müssen. Und: Das Geld muss dann auch rechtzeitig ankommen“, so Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Puffer verleihe die Ankündigung der Justizministerin, die Insolvenzantragspflicht bis Ende September auszusetzen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist sei in der derzeitigen Lage viel zu kurz. Der geplante Shutdown mit Schließung aller Geschäfte bis auf Supermärkte würde die Lage der Bekleidungshersteller noch weiter dramatisieren. Die angekündigten Schließungen von Autofabriken wäre für viele textile Zulieferer im Südwesten eine Hiobsbotschaft. „Wir brauchen jetzt unbürokratische Hilfe und ich kann nur hoffen, dass der Staat solche Abläufe unter dem Druck der Ereignisse organisieren kann“, so Haas. Er wünsche sich von den Bundes- und Landeseinrichtungen jetzt eine Fähigkeit zum Krisenmanagement, wie sie auch von vielen Betrieben derzeit bewiesen werde.

Zur Arbeit des Verbands sagte Haas: „Die Lage verändert sich gerade stündlich. Unser Team ist im Homeoffice, aber vollumfänglich arbeitsfähig. Unsere Juristen beraten unsere Mitglieder seit heute Morgen ununterbrochen. Die digital vernetzte Geschäftsstelle von Südwesttextil funktioniert. Und wir bereiten weitere, auch Live-Kommunikationsplattformen zur tagesaktuellen Information unserer Mitglieder vor.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie – Südwesttextil e.V.

03.07.2019

BTE Clearing-Center wächst weiter

  • Komfortable EDI-Anbindung für fast 1.200 Modehändler

 
Wer sein Modegeschäft effizient führen will, kommt speziell im mittleren Genre um den elektronischen Datenaustausch (EDI) kaum herum. Bei der konkreten Umsetzung hilft bereits seit 2001 das BTE Clearing-Center, das seine führende Stellung zuletzt weiter ausbauen konnte. Denn obwohl die Zahl der Mode-Unternehmen in Deutschland seit Jahren stetig sinkt, ist das Transaktionsvolumen des BTE Clearing-Centers in dieser Zeit stark gewachsen. Aktuell sind fast 1.200 Unternehmen mit ca. 3.600 POS aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel angeschlossen – vom Monomarken-Store über Platzhirsch-Häuser bis zu größeren Modefilialisten.
 
Die Nutzer schätzen den problemlosen elektronischen Datenaustausch ohne nennenswerte Investitionen und bei niedrigen monatlichen Gebühren. Im Durchschnitt zahlen die angeschlossenen Modehändler nur etwa 50 Euro für diese EDI-Dienstleistung.
 

  • Komfortable EDI-Anbindung für fast 1.200 Modehändler

 
Wer sein Modegeschäft effizient führen will, kommt speziell im mittleren Genre um den elektronischen Datenaustausch (EDI) kaum herum. Bei der konkreten Umsetzung hilft bereits seit 2001 das BTE Clearing-Center, das seine führende Stellung zuletzt weiter ausbauen konnte. Denn obwohl die Zahl der Mode-Unternehmen in Deutschland seit Jahren stetig sinkt, ist das Transaktionsvolumen des BTE Clearing-Centers in dieser Zeit stark gewachsen. Aktuell sind fast 1.200 Unternehmen mit ca. 3.600 POS aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel angeschlossen – vom Monomarken-Store über Platzhirsch-Häuser bis zu größeren Modefilialisten.
 
Die Nutzer schätzen den problemlosen elektronischen Datenaustausch ohne nennenswerte Investitionen und bei niedrigen monatlichen Gebühren. Im Durchschnitt zahlen die angeschlossenen Modehändler nur etwa 50 Euro für diese EDI-Dienstleistung.
 
Auch die Zahl der angeschlossenen Lieferanten ist hoch. Insgesamt sind fast 600 Lieferanten mit rund 1.050 Markenkollektionen angebunden. Jährlich werden mittlerweile ca. 15 Millionen Daten konvertiert. Abgewickelt werden dabei folgende Geschäftsvorgänge: Artikelstammdaten/Preiskataloge (PRICAT), Bestellungen (ORDERS), Bestellbestätigungen (ORDRSP), Lieferscheine (DESADV), Abverkaufsmeldungen (SLSRPT), Lagerbestandsberichte (INVRPT), Rechnungen (INVOIC+eINVOIC), Wareneingangsmeldung (RECADV) und Zahlungsavise (REMADV).
 
Voraussetzung für die Nutzung des BTE Clearing-Centers ist lediglich die Anbindung des verwendeten EDV-Warenwirtschaftssystems. Rund 30 WWA-Systemanbiete des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels verfügen über die BTE-Schnittstelle. Die meisten der angeschlossenen Händler verwenden die Systeme von Fee und Prohandel, auf Platz 3 steht Advarics, das mit ihrer Cloud-Lösung im Fashionmarkt zuletzt stark zugelegt hat. In der Nutzer-Rangliste folgen dann: Limmersoft, DdD, Futura, Intelligix, Subsidia, HIS-Ariston, IRICS, BSP-BITS, Imperial, Landau, ECC/ETOS und BE-terna. Die Breite der verwendeten WWS-Systeme zeigt auch, wie groß das Spektrum der Clearing-Center-Nutzer mit Blick auf Unternehmensgröße, Lifestyle-Segment und Geschäftsmodell ist.
 
Hinweis: Neben dem Datenaustausch bietet das BTE Clearing-Center auch komfortable Archivlösungen und die papierlose, elektronische Rechnungsabwicklung. Informationen zum gesamten Angebot im Internet unter www.bte-clearing-center.de oder direkt beim BTE, Stefanie Fonrobert/Gudrun Höck, Tel. 0221/921509-12/11, E-Mail clearingcenter@bte.de.

Weitere Informationen:
Clearing-Center
Quelle:

BTE/BLE/VDB

01.10.2018

BTE-Präsidium plädiert für Ausbildungsoffensive

  • Frequenzmessungen immer wichtiger

Mitte September tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von BTE-Präsident Steffen Jost in Köln. Dabei wurde konstatiert, dass der Umsatz im Modehandel per Ende August im mittelständischen Modehandel im Durchschnitt im niedrigen einstelligen Prozentbereich unter dem Vorjahr liegen dürfte. Sommerware wurde allgemein zwar sehr gut verkauft, große Probleme bereitete jedoch die Frühjahrs- bzw. Übergangsware. Modische Bekleidung kann in der Regel nicht immer für die nächste Saison eingelagert werden, entsprechend hoch dürften die Abschriften im Frühjahr gewesen sein. Bezogen auf die Sortimente liefen vor allem Kindermode und Bettwaren schlecht.

Als Konsequenz wurden im Modehandel bei der Orderrunde die Limite gekürzt und versucht, die Warenauslieferung zeitlich noch stärker nach Bedarf zu steuern. Für die Termin- und Mengen-Planung wird dabei immer öfter der Durchschnitt der letzten drei oder fünf Jahre angesetzt. Extreme Wetterphasen – wie der Sommer 2018 – lassen sich auch damit allerdings nicht bewältigen.

  • Frequenzmessungen immer wichtiger

Mitte September tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von BTE-Präsident Steffen Jost in Köln. Dabei wurde konstatiert, dass der Umsatz im Modehandel per Ende August im mittelständischen Modehandel im Durchschnitt im niedrigen einstelligen Prozentbereich unter dem Vorjahr liegen dürfte. Sommerware wurde allgemein zwar sehr gut verkauft, große Probleme bereitete jedoch die Frühjahrs- bzw. Übergangsware. Modische Bekleidung kann in der Regel nicht immer für die nächste Saison eingelagert werden, entsprechend hoch dürften die Abschriften im Frühjahr gewesen sein. Bezogen auf die Sortimente liefen vor allem Kindermode und Bettwaren schlecht.

Als Konsequenz wurden im Modehandel bei der Orderrunde die Limite gekürzt und versucht, die Warenauslieferung zeitlich noch stärker nach Bedarf zu steuern. Für die Termin- und Mengen-Planung wird dabei immer öfter der Durchschnitt der letzten drei oder fünf Jahre angesetzt. Extreme Wetterphasen – wie der Sommer 2018 – lassen sich auch damit allerdings nicht bewältigen.

Problematisch war im ersten Halbjahr wieder die Entwicklung der Kunden-Frequenzen. Dennoch zeichnen viele Maklerbüros aus nachvollziehbarem Interesse immer wieder ein eher positives Bild von den Einkaufsstraßen, die auf schwer nachweisbaren Passantenzählungen beruhen. Dabei gibt es mittlerweile sehr gute Laser-Frequenzmess-Geräte, die in immer mehr Städten eingesetzt werden (siehe z.B. http://www.hystreet.com).

Auch für den Textileinzelhandel kann sich die Zählung der Besucher-Frequenz in den Läden lohnen, um die Conversion Rate zu ermitteln. Diese Zahlen helfen ggf. auch bei Diskussionen mit Vermietern, die bei Mietpreisverhandlungen mit einer (zu hohen?) Außenfrequenz argumentieren.

Darüber hinaus beschäftigte sich das BTE-Präsidium mit aktuellen Entwicklungen bei der Berufsausbildung im (Textil)Einzelhandel und hatte dazu die HDE-Ausbildungsexpertin Katharina Weinert eingeladen. Weinert berichtete, dass es  2017 im Einzelhandel erstmalig mehr angebotene Ausbildungsstellen als Bewerber gab. Und diese Situation dürfte sich aufgrund der demographischen Entwicklung noch verschärfen.

Das BTE-Präsidium sprach sich daher einstimmig für eine geplante HDE-Kampagne aus, die mehr junge Leute für eine Ausbildung im Einzelhandel begeistern soll. Zielgruppe sind Schüler und Studenten bzw. Studienabbrecher, aber auch Lehrer und Eltern.

Weitere Informationen:
Ausbildung Ausbildungsinitiative
Quelle:

BTE/BLE/VDB

03.09.2018

BTE: Datenschutz

  • Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Nach BTE-Recherchen ist es bislang nicht zu nennenswerten Abmahnungen gekommen. Vor allem halten sich – wie erwartet – die Datenschutzbehörden im Moment noch zurück. Dies dürfte sich nach Meinung von Experten allerdings in den nächsten Monaten ändern.

Problematisch für alle Unternehmen ist vor allem, dass es nach wie vor rechtliche Grauzonen im Datenschutzrecht gibt. Und immer wieder geraten neue Bereiche in den Fokus, die zum Start der Verordnung nicht beachtet wurden. Aktuell zu nennen sind z.B. die Kartenzahlungen an der Kasse, die derzeit meist nicht DSGVO-konform abgewickelt werden.

Hinweis: Wer sich einen aktuellen Überblick über die Situation beim Datenschutzrecht verschafft will, sollte dafür den BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln nutzen. Dirk Schöttelndreier von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen (Kassel) berichtet dort über die Erfahrungen und die aktuelle Situation mit dem neuen DSGVO.

  • Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Nach BTE-Recherchen ist es bislang nicht zu nennenswerten Abmahnungen gekommen. Vor allem halten sich – wie erwartet – die Datenschutzbehörden im Moment noch zurück. Dies dürfte sich nach Meinung von Experten allerdings in den nächsten Monaten ändern.

Problematisch für alle Unternehmen ist vor allem, dass es nach wie vor rechtliche Grauzonen im Datenschutzrecht gibt. Und immer wieder geraten neue Bereiche in den Fokus, die zum Start der Verordnung nicht beachtet wurden. Aktuell zu nennen sind z.B. die Kartenzahlungen an der Kasse, die derzeit meist nicht DSGVO-konform abgewickelt werden.

Hinweis: Wer sich einen aktuellen Überblick über die Situation beim Datenschutzrecht verschafft will, sollte dafür den BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln nutzen. Dirk Schöttelndreier von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen (Kassel) berichtet dort über die Erfahrungen und die aktuelle Situation mit dem neuen DSGVO.

Wichtig: Der Eintritt zum Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ ist für alle Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhändler sowie für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei. Alle anderen Teilnehmer (z.B. Dienstleister) zahlen eine Eintrittsgebühr von 195 Euro zzgl. MwSt. Anmeldungen beim BTE, Alexandra Müller, Tel. 0221/921509-41, E-Mail: mueller@bte.de oder unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

Weitere Informationen:
BTE DSGVO
Quelle:

BTE/BLE/VDB

15.01.2018

EFG: kostenlose DMI-Orderinfo

Modefachgeschäfte, die Mitglied der beim BTE angesiedelten EFG European Fashion Group (EFG) sind, erhalten rechtzeitig vor den Berliner Messen eine vom DMI Deutschen Mode-Institut speziell für EFG-Mitglieder verfasste Orderinfo. Mitglieder loben die praxisrelevante Information, die so rechtzeitig vorliegt, dass vom ersten Messetag an eine gute Orientierung bei der Order geboten wird. Die besonderen Vorteile:

  • komprimierte und präzise Informationen für die Order von DOB, HAKA und Accessoires
  • Original-Hersteller-Bilder der Saison, Komplett-Looks und Street-Styles
  • sehr frühe Verfügbarkeit
  • viele Abbildungen
  • kostenfrei im Rahmen der EFG-Mitgliedschaft

Die Einstellung der rund 50-seitigen Orderinfo erfolgt spätestens am 10. Januar 2018 im EFG-Intranet (Log-in erforderlich!). Nach den Berliner Messen erhalten die EFG-Mitglieder zusätzlich einen DMI-Trendletter, der die Trend-Highlights der Berliner Tage noch einmal zusammenfasst und somit weitere Order-Sicherheit gibt.

Modefachgeschäfte, die Mitglied der beim BTE angesiedelten EFG European Fashion Group (EFG) sind, erhalten rechtzeitig vor den Berliner Messen eine vom DMI Deutschen Mode-Institut speziell für EFG-Mitglieder verfasste Orderinfo. Mitglieder loben die praxisrelevante Information, die so rechtzeitig vorliegt, dass vom ersten Messetag an eine gute Orientierung bei der Order geboten wird. Die besonderen Vorteile:

  • komprimierte und präzise Informationen für die Order von DOB, HAKA und Accessoires
  • Original-Hersteller-Bilder der Saison, Komplett-Looks und Street-Styles
  • sehr frühe Verfügbarkeit
  • viele Abbildungen
  • kostenfrei im Rahmen der EFG-Mitgliedschaft

Die Einstellung der rund 50-seitigen Orderinfo erfolgt spätestens am 10. Januar 2018 im EFG-Intranet (Log-in erforderlich!). Nach den Berliner Messen erhalten die EFG-Mitglieder zusätzlich einen DMI-Trendletter, der die Trend-Highlights der Berliner Tage noch einmal zusammenfasst und somit weitere Order-Sicherheit gibt.

Hinweis: Die Vorteilsgemeinschaft EFG bietet gegen einen geringen Jahresbeitrag darüber hinaus viele weitere Vergünstigungen und Sonderpreise, z. B. bei den Warenbezugskosten über Hängeversand und Paket-Dienstleister, beim elektronischen Zahlungsverkehr und bei Warenwirtschaftssystemen. Weitere Informationen über eine EFG-Mitgliedschaft bei Stefanie Fonrobert, Tel.: 0221/92 15 09-12, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de. Dort können in der Rubrik „Leistungen“ alle Interessierte auch die EFG-DMI-Orderinfos zur vergangenen Orderrunde eingesehen werden.

Weitere Informationen:
Orderhilfen Saisonplanung
Quelle:

BTE/BLE/VDB