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08.08.2022

BTE: Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 
Der Vorsitzende Richter Ulf Petry betonte bei der Urteilsverkündung, dass seine Kammer gar nicht über die „allgemeine Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnungen im Outlet“ zu befinden hatte. Vielmehr sei es um die Frage gegangen, ob die von Jost beklagte Modefirma Betty Barclay sich als Mieterin im Outlet einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Josts Modegeschäften in anderen Städten verschafft haben könnte. Dies wurde vom Gericht so nicht gesehen. Weil eine Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung dem Zweibrücker Outlet viele Sonntagsöffnungen zugesteht, habe Betty Barclay darauf vertrauen dürfen, dass das Unternehmen sein Geschäft auch dementsprechend so betreiben darf.
 
Die Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel, so der Verband, sei damit überhaupt nicht thematisiert worden. Allerdings wurde die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde BTE-Präsident Steffen Jost in enger Abstimmung mit dem BTE das weitere Vorgehen entscheiden.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.09.2018

Elektronische Archivierung: Spätestens jetzt starten!

  • Neues Angebot des BTE Clearing-Centers

Schon seit einigen Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben, dass steuerlich relevante Dokumente, die zwischen Lieferant und Handel elektronisch ausgetauscht werden, als Originalbelege fälschungssicher und digital für zehn Jahre archiviert werden müssen. Trotzdem wurde dies im inhabergeführten Modehandel bislang häufig nicht in dieser Form praktiziert.

Dabei bietet  die elektronische Archivierung von Dokumenten große Vorteile: Jederzeit und ortsunabhängig per Knopfdruck auf Geschäftsdokumente wie Bestellungen, Bestellbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheine zugreifen zu können, ist effizient und zeitsparend. Denn damit entfallen aufwändige manuelle Ablagen und Suchprozesse.

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Schon seit einigen Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben, dass steuerlich relevante Dokumente, die zwischen Lieferant und Handel elektronisch ausgetauscht werden, als Originalbelege fälschungssicher und digital für zehn Jahre archiviert werden müssen. Trotzdem wurde dies im inhabergeführten Modehandel bislang häufig nicht in dieser Form praktiziert.

Dabei bietet  die elektronische Archivierung von Dokumenten große Vorteile: Jederzeit und ortsunabhängig per Knopfdruck auf Geschäftsdokumente wie Bestellungen, Bestellbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheine zugreifen zu können, ist effizient und zeitsparend. Denn damit entfallen aufwändige manuelle Ablagen und Suchprozesse.

Mit einem neuen Service unterstützt das BTE Clearing-Center ab sofort seine Kunden, damit sie die digitale Archivierung komfortabel, mittelstandsfreundlich und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend umsetzen können. Sowohl bei der revisionssicheren digitalen Ablage der originären EDI-Dateien als auch bei den sonstigen Geschäftsabläufen kann künftig auf eine webbasierte mehrstufige Archivlösung des BTE Clearing-Centers genutzt werden. Die Vorteile der digitalen Archivierung im Überblick:

  • gesetzeskonforme Ablage von (digitalen) Geschäftsdokumenten
  • schneller und ortsunabhängiger Datenzugriff und rückverfolgbare Datenbearbeitung
  • mit Zugriffsrechten belegbare Dateneinsicht und –weiterbearbeitung
  • Platz-, Zeit- und Materialersparnis
  • hohe Transparenz/Dokumentation sämtlicher archivierter Geschäftsvorfälle

Das neue BTE-Serviceangebot gestattet eine revisionssichere Aufbewahrung steuerrelevanter Dokumente nach GoBD. Diese gesetzlichen ‚Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff‘ verlangen Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und Wiederauffindbarkeit von Geschäftsdokumenten. Die geordnete Ablage von relevanten Unterlagen erleichtert zudem das gezielte Recherchieren und ermöglicht ein effizientes Dokumenten-Management-System (DMS).

Um den Erfordernissen aller Unternehmenstypen und -größen gerecht zu werden, bietet das BTE Clearing Center drei verschiedene Angebotspakete zur elektronischen Archivierung an: Im Grundpaket ‘BTE Archiv Basic‘ werden alle originären EDI-Dokumente automatisiert extern archiviert. Bei den weiteren Stufen ‚Archiv Plus‘ und ‚Archiv Pro‘ können zusätzlich im Unternehmen vorliegende digitale Dokumente oder eingescannte Papierdokumente in das externe Archivsystem übertragen bzw. hochgeladen werden. Die Anzahl der Zugriffsberechtigten und das Speichervolumen sind wählbar.

Für Handelsunternehmen, die bereits eine eigene interne Archivlösung einsetzen, gibt es darüber hinaus ein weiteres Leistungsangebot: Sie können die EDI-Originaldateien sowie daraus erzeugte lesbare pdf-Dokumente per FTP-Zugang abrufen und im eigenen Archivsystem abspeichern.

Die Nutzung der elektronischen Archivierung ist zu mittelstandsfreundlichen Konditionen möglich. So beginnen in der Basic-Version die monatlichen Gebühren bei rund 10 Euro (EDI-Daten), wobei keine Einrichtungsgebühr anfällt.

Hinweis: Alle Informationen zu den Angebotspaketen einschließlich der Preisliste und der zuständigen Ansprechpartner sind abzurufen auf der Website www.bte-clearing-center.de.

Quelle:

BTE/BLE/VDB