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15.08.2022

BVMed: „Hygienemaßnahmen konsequenter umsetzen und adäquat finanzieren“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem neuen Positionspapier, Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen konsequenter umzusetzen und adäquat zu finanzieren. „Das strikte Einhalten von grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen schützt vor der Verbreitung von Infektionen und dient damit der Wahrung von Gesundheit und Leben. Mit der jetzigen Sommer-Corona-Welle 2022 nehmen Bewusstsein und Hygiene-Compliance in der Bevölkerung jedoch leider wieder spürbar ab“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed fordert unter anderem ausreichende Ressourcen, eine adäquate Erstattung sowie eine zügige Umsetzung von hygienerelevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem neuen Positionspapier, Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen konsequenter umzusetzen und adäquat zu finanzieren. „Das strikte Einhalten von grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen schützt vor der Verbreitung von Infektionen und dient damit der Wahrung von Gesundheit und Leben. Mit der jetzigen Sommer-Corona-Welle 2022 nehmen Bewusstsein und Hygiene-Compliance in der Bevölkerung jedoch leider wieder spürbar ab“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed fordert unter anderem ausreichende Ressourcen, eine adäquate Erstattung sowie eine zügige Umsetzung von hygienerelevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag.

Das BVMed-Positionspapier wurde vom BVMed-Fachbereich „Nosokomiale Infektionen“ (FBNI) erarbeitet. Nosokomiale Infektionen stehen im zeitlichen Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder in ambulanten Praxen. Nach aktuellen Schätzungen sind außerhalb von Pandemien jährlich etwa 8,9 Millionen Menschen in der EU von solchen behandlungsassoziierten Infektionen betroffen. Die häufigsten Formen sind Lungenentzündung, Harnwegs- und Wundinfektionen bis hin zur Sepsis (Blutvergiftung). Allein in Deutschland sterben jedes Jahr bis zu 20.000 Menschen an diesen Infektionen – das sind schätzungsweise sechsmal so viele Tote wie bei Straßenverkehrsunfällen. Zudem ist bereits etwa ein Drittel der Bakterien, die diese Infektionen verursachen, gegen Antibiotika resistent.

Bis zu einem Drittel der nosokomialen Infektionen gelten als vermeidbar. Die konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen und der Einsatz risikominimierender Medizinprodukte und -technologien sind nach Ansicht des BVMed „effektive Mittel zur Vermeidung von behandlungsassoziierten Infektionen. Dies führt zu erheblichen Kosten- und Ressourceneinsparungen im Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität.“

Das BVMed-Positionspapier schlägt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung vor, wie:

  • Jährliche Daten von hoher Qualität:
    Daten zu nosokomialen Infektionen müssen in ihrem Umfang jährlich veröffentlicht werden, um durch Transparenz Aufmerksamkeit auf die Dimension des Problems zu lenken.
  • Umsetzung in Verordnungen:
    Empfehlungen von Experten, wie die der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO), sollten in den Landeshygieneverordnungen der Bundesländer explizit Berücksichtigung finden. Sie müssen in den medizinischen Einrichtungen vollständig umgesetzt werden.
  • Ausreichende Ressourcen:
    Um hohe Hygienestandards und effektiven Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen aufrecht zu erhalten und dauerhaft zu gewährleisten, ist eine ausreichende Versorgung mit entsprechenden Ressourcen unabdingbar. Neben vermehrtem Einsatz gut aus- und regelmäßig weitergebildeten Personals gehören dazu auch spezifische Medizinprodukte und -technologien.
  • Adäquate Erstattung:
    Angesichts des steigenden Kostendrucks auf die Sachkosten im Krankenhaus und vieler im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht berücksichtigter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im ambulanten Sektor stehen wir für eine auskömmliche Erstattung dieser Maßnahmen in allen medizinischen Einrichtungen. Die notwendigen Aufwände für Hygienemaßnahmen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen von medizinischen sowie pflegerischen Behandlungen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen konsequent evaluiert und vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Bundesländer und die Pflegeversicherung erstattet werden.
  • Umsetzung von relevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag:
    Der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung stellt vielversprechende Maßnahmen in Aussicht, die einen Einfluss auf den Infektionsschutz haben. Hierzu gehören: der Nationale Präventionsplan, Umwelt und Nachhaltigkeit, Verbesserung der Situation in der Pflege, Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Pandemievorsorge, sowie die Stärkung des RKI. Diese wichtigen Themen müssen nun mit Nachdruck angegangen werden.

„Patient:innen und Mitarbeiter:innen in medizinischen Einrichtungen haben ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden“, so der Appell des BVMed.

Quelle:

BVMed

18.06.2020

Befristete USt-Reduzierung: BVMed fordert Klarheit für Hilfsmittelversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat den GKV-Spitzenverband aufgefordert, den bürokratischen Aufwand der zeitlich befristeten Umsatzsteuer-Absenkung für die Hilfsmittel-Leistungserbringer zu reduzieren.

"Die kurzfristige und zeitlich befristete Umsatzsteuerabsenkung ab dem 1. Juli 2020 bedeutet für die MedTech-Unternehmen einen erheblichen Umstellungs- und Mehraufwand", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed spricht sich deshalb für begleitende Maßnahmen aus, um die Umsetzung möglichst unbürokratisch zu vollziehen. "Für den Bereich der Hilfsmittel-Versorgungen und -Abrechnungen sehen wir den GKV-Spitzenverband in der Verantwortung, handhabbare Umsetzungsregelungen zu schaffen", sagt BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat den GKV-Spitzenverband aufgefordert, den bürokratischen Aufwand der zeitlich befristeten Umsatzsteuer-Absenkung für die Hilfsmittel-Leistungserbringer zu reduzieren.

"Die kurzfristige und zeitlich befristete Umsatzsteuerabsenkung ab dem 1. Juli 2020 bedeutet für die MedTech-Unternehmen einen erheblichen Umstellungs- und Mehraufwand", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed spricht sich deshalb für begleitende Maßnahmen aus, um die Umsetzung möglichst unbürokratisch zu vollziehen. "Für den Bereich der Hilfsmittel-Versorgungen und -Abrechnungen sehen wir den GKV-Spitzenverband in der Verantwortung, handhabbare Umsetzungsregelungen zu schaffen", sagt BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer wird von den in der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) zusammengeschlossenen Hersteller- und Leistungserbringerverbänden, wie dem BVMed, grundsätzlich begrüßt. Allerdings sorgt die ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020 geltende Maßnahme im Rahmen der Hilfsmittelversorgung und -abrechnung für immense Aufwände auf Seiten der Leistungserbringer. "Die befristete Umsatzsteuerabsenkung bedeutet für die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen einen enormen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand. Sämtliche Verträge und insbesondere die Abrechnungssysteme müssen vorübergehend angepasst werden", so Pohl. "Vor allem aber braucht es Klarheit, wie sich die Steueranpassungen in den Genehmigungs- und Abrechnungsprozessen abbilden lassen." Die Krankenkassenseite müsse deshalb gemeinsame Regeln schaffen, die die bestehenden Unklarheiten beheben und dabei den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering halten.

Insbesondere sei aus Sicht der Hilfsmittel-Unternehmen sicherzustellen, dass ungeklärte, diffuse oder variierende technische oder administrative Umsetzungs-Anforderungen nicht zu Absetzungen der Versorgung führen – "beispielsweise wenn aufgrund abweichender Steuersätze der genehmigte Kostenvoranschlag von der Abrechnung abweicht. Oder wenn mehrmonatige Abrechnungen aufgrund variierender Steuersätze gesplittet durchgeführt werden müssten, obwohl sie eventuell vertraglich anders vereinbart sind", erklärt Pohl. Für derlei Fälle sind aus Sicht des BVMed einheitliche Umsetzungshinweise durch den GKV-Spitzenverband erforderlich. Regelungsbedarf sieht der BVMed zudem bei der Umsetzung monatsübergreifender Versorgungen, die sich über einen Zeitraum erstrecken, in denen unterschiedliche Steuersätze gelten.

Weitere Informationen:
BVMed Umsatzsteuer
Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

07.04.2020

COVID-19 | BVMed: GKV sollen Kosten für Schutzausrüstung für Homecare übernehmen

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat den GKV-Spitzenverband in einem Schreiben gebeten, analog zu dem Vorgehen bei Kassenärzten, Kassenzahnärzten und Pflegepersonal auch die Kosten für die Ausstattung der Fachkräfte der Homecare-Unternehmen mit medizinischer Schutzausrüstung zu übernehmen. Homecare müsste dafür Teil der Verteilung von Schutzausrüstung durch das Beschaffungsamt des Innenministeriums werden. "Eine solche Maßnahme würde den ambulanten Verbleib der zu Hause versorgten Patienten sichern, die Kliniken entlasten und die Homecare-Unternehmen bei ihrem Mehraufwand unterstützen", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie hat der GKV-Spitzenverband bereits eine Unterstützung der Kassenärzte, der Kassenzahnärzte sowie des Pflegepersonals bei der Ausstattung und insbesondere bei Abrechnung und Finanzierung der erforderlichen Schutzausrüstung vereinbart. "Diese Entscheidung halten wir für sinnvoll, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und dabei die Infektionsrisiken für Gesundheitspersonal und Patienten zu reduzieren", schreibt der BVMed.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat den GKV-Spitzenverband in einem Schreiben gebeten, analog zu dem Vorgehen bei Kassenärzten, Kassenzahnärzten und Pflegepersonal auch die Kosten für die Ausstattung der Fachkräfte der Homecare-Unternehmen mit medizinischer Schutzausrüstung zu übernehmen. Homecare müsste dafür Teil der Verteilung von Schutzausrüstung durch das Beschaffungsamt des Innenministeriums werden. "Eine solche Maßnahme würde den ambulanten Verbleib der zu Hause versorgten Patienten sichern, die Kliniken entlasten und die Homecare-Unternehmen bei ihrem Mehraufwand unterstützen", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie hat der GKV-Spitzenverband bereits eine Unterstützung der Kassenärzte, der Kassenzahnärzte sowie des Pflegepersonals bei der Ausstattung und insbesondere bei Abrechnung und Finanzierung der erforderlichen Schutzausrüstung vereinbart. "Diese Entscheidung halten wir für sinnvoll, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und dabei die Infektionsrisiken für Gesundheitspersonal und Patienten zu reduzieren", schreibt der BVMed.

In gleicher Situation befinden sich auch die Fachkräfte der Homecare-Unternehmen, die Patienten vor Ort mit den erforderlichen Hilfs- und Verbandmitteln, enteraler Ernährung sowie den hierfür erforderlichen Dienstleistungen versorgen. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während COVID-19 sehen zwar bereits Regelungsvorschläge vor, um den physischen Kontakt zwischen Versorgern und Patienten zu reduzieren. Die persönliche Versorgung am Patienten ist im Homecare-Bereich aber teilweise unverzichtbar. Dies betrifft beispielsweise die Bereiche Beatmungstherapie, Tracheostoma-Versorgung, künstliche Ernährung, Wund- und Stomaversorgung bei Komplikationen, notwendige rehatechnische Versorgungen sowie die Versorgung von Patienten im Rahmen des Entlassmanagements.

"Aufgrund der aktuellen Beschaffungslage und preislicher Entwicklungen von Schutzausrüstungen entsteht den Hilfsmittelleistungserbringern und Homecare-Unternehmen zunehmend eine Situation, in der sie die erforderliche Versorgung am Patienten nicht sicherstellen können", informiert der BVMed. Deshalb sei eine Lösung analog zu den Ärzten und Zahnärzten auf der Grundlage der durch das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums beschafften Schutzausrüstung sinnvoll. Der BVMed bietet als maßgebliche Spitzenorganisation der Hilfsmittelleistungserbringer auf Bundesebene seine Unterstützung bei der Koordination an. Alternativ wäre auch eine individuelle Bezuschussung der Hilfsmittelleistungserbringer und Homecare-Unternehmen denkbar.

 

Weitere Informationen:
Homecare Coronavirus
Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.