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16.04.2020

BTE-Kampagne #mitAbstand: kostenlose Vorlagen für den Modehandel

Ab 20. April dürfen Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Wichtigste Vorgabe in diesem Zusammenhang ist die Einhaltung von Mindestabständen.

Um den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bei der entsprechenden Kundenkommunikation im Geschäft zu unterstützen, hat der BTE die Kampagne #mitAbstand konzipiert. Entwickelt wurden dazu mehrere Motive und Slogans mit Branchenbezug, die allen Unternehmen als kostenlose Druckvorlagen (Plakate, Bodenaufkleber und Kleberollen) zur Verfügung gestellt werden. Die Motive ermahnen im spielerischen Ansatz die Kunden, die empfohlenen 1,5 Meter Abstand zu halten. Die BTE-Abstandshalter können anstelle oder zusätzlich zu den üblichen Abstandshaltern (z.B. "Bitte beachten Sie 1,5 m Abstand") genutzt werden.

Hinweis: Alle Vorlagen stehen zum Download bereit unter https://www.bte.de/mitabstand/. Jeder Händler muss vor der Nutzung unbedingt prüfen, ob die Vorlagen den Vorgaben des eigenen Bundelandes entsprechen!

Ab 20. April dürfen Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Wichtigste Vorgabe in diesem Zusammenhang ist die Einhaltung von Mindestabständen.

Um den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bei der entsprechenden Kundenkommunikation im Geschäft zu unterstützen, hat der BTE die Kampagne #mitAbstand konzipiert. Entwickelt wurden dazu mehrere Motive und Slogans mit Branchenbezug, die allen Unternehmen als kostenlose Druckvorlagen (Plakate, Bodenaufkleber und Kleberollen) zur Verfügung gestellt werden. Die Motive ermahnen im spielerischen Ansatz die Kunden, die empfohlenen 1,5 Meter Abstand zu halten. Die BTE-Abstandshalter können anstelle oder zusätzlich zu den üblichen Abstandshaltern (z.B. "Bitte beachten Sie 1,5 m Abstand") genutzt werden.

Hinweis: Alle Vorlagen stehen zum Download bereit unter https://www.bte.de/mitabstand/. Jeder Händler muss vor der Nutzung unbedingt prüfen, ob die Vorlagen den Vorgaben des eigenen Bundelandes entsprechen!

Weitere Informationen:
Social distancing Coronavirus
Quelle:

BTE/BLE/VDB

16.04.2020

BTE kritisiert Ungleichbehandlung bei Ladenöffnung

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE verlangt daher, spätestens von Anfang Mai an grünes Licht für die Öffnung aller Geschäfte zu geben. „Es darf keinen weiteren Zwischenschritt mit einer neuen Verkaufsflächenbegrenzung geben“, fordert der BTE-Sprecher. „Ansonsten werden etliche große Häuser den Shutdown nicht überleben!“

 

Weitere Informationen:
Coronavirus Öffnungszeiten
Quelle:

BTE/BLE/VDB

01.04.2020

Coronakrise: BTE, BDSE und BLE fordern Hilfen von der Politik

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

  • Die saisonalen Warenangebote, die ein Aufholen der Umsätze fast unmöglich machen und zu einer schnellen Entwertung der Warenbestände führen.
  • Der zunehmende Waren- und Liquiditätsdruck durch anhaltende Lieferungen.
  • Die lange, globale Lieferkette, die schnelle Reaktionen unmöglich macht.
  • Die marktwirtschaftlich nicht tolerierbare Schlechterstellung des stationären Fachhandels gegenüber dem Onlinehandel und anderer Vertriebswege, die weiterhin Textilien, Schuhe und Lederwaren verkaufen dürfen.

Aufgrund dieser besonderen Gemengelage – so die drei Verbände - stünden tausende Unternehmen – von der kleinen Boutique bis zum großen Warenhaus – und mit ihnen Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Einzelhandel und in der mittelbar betroffenen Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende April würden zu zahlreichen Insolvenzen führen. Dauere die Schließung auch im Mai noch an, würde es zu einem dramatischen Anstieg der Leerstände in den Cities kommen. Damit verändere sich das Gesicht der Städte grundlegend und für immer, was auch dramatische Folgen für die Attraktivität und Finanzausstattung der Städte und Gemeinden hätte!

BTE, BDSE und BLE haben daher die Übernahme der laufenden Betriebskosten sowie den Wertverlust des aktuellen Warenbestandes über einen Hilfsfonds gefordert. Alternativ wurden ein Schutzpaket für Mietverbindlichkeiten und Verbesserungen bei KfW-Darlehen und Kurzarbeitergeld angeregt. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern und Kommunen bereits jetzt einen verlässlichen Fahrplan „für die Zeit danach“ entwerfen. Konkret:

  • Unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen nach Ende der erzwungenen Ladenschließung: Damit könnten die verlorenen Umsätze unter Umständen zumindest teilweise aufgeholt werden. Denkbar wäre z.B. monatlich ein verkaufsoffener Sonntag, der über Sondererlasse der Bundesländer genehmigt werden könnte.
  • Schrittweise Öffnung der Geschäfte: Hierbei könnte man sich an Auflagen, wie sie derzeit für den Lebensmitteleinzelhandel bestehen, orientieren. Hier sollten unbedingt bundesweit einheitliche Regelungen umgesetzt werden, die auch für den Handel praktikabel und zu überwachen sind.
  • Perspektivische Maßnahmen zur zeitnahen Belebung der Innenstädte: Freier Zugang der Innenstädte für den Verkehr ermöglichen durch z.B. zeitlich begrenzte Lockerung oder gänzliche Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Pkw-Verkehr (z.B. Umweltspuren, Umweltzonen); neues oder angepasstes Investitionszulagengesetz für Innenstädte; Änderung/Anpassung der Städtebaufördermittel; Änderung des Planungsrechts zugunsten des innerstädtischen Einzelhandels.
Weitere Informationen:
Coronavirus Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

Geldscheine werden aus Baumwollfasern hergestellt (c) pixabay
Geldscheine werden aus Baumwollfasern hergestellt
17.02.2020

Baumwolltagung: Passion for Cotton!

  • 35. Internationale Baumwolltagung Bremen vom 25. - 27. März 2020
  • Spannend: Fluoreszierende Baumwolle, magnetische Baumwolle, Baumwolle als perfektes Funktionstextil – State of the Art der technischen Produkte

Bremen: Die Internationale Baumwolltagung vom 25. bis 27. März präsentiert Fachbesuchern aus allen wesentlichen Kontinenten im historischen Rathaus am Marktplatz der Hansestadt Bremen hochaktuelle und zukunftsträchtige Themen der Baumwolltextilbeschaffungskette und diskutiert daraus resultierende Herausforderungen für den Markt. Dabei sind Wissenschaft und Praxis gleichermaßen vertreten.

  • 35. Internationale Baumwolltagung Bremen vom 25. - 27. März 2020
  • Spannend: Fluoreszierende Baumwolle, magnetische Baumwolle, Baumwolle als perfektes Funktionstextil – State of the Art der technischen Produkte

Bremen: Die Internationale Baumwolltagung vom 25. bis 27. März präsentiert Fachbesuchern aus allen wesentlichen Kontinenten im historischen Rathaus am Marktplatz der Hansestadt Bremen hochaktuelle und zukunftsträchtige Themen der Baumwolltextilbeschaffungskette und diskutiert daraus resultierende Herausforderungen für den Markt. Dabei sind Wissenschaft und Praxis gleichermaßen vertreten.

Schon am Eröffnungstag, am Mittwoch, den 25. März, beschäftigt sich eine hochspannende Session mit alternativer und bisher wenig bekannter Verwendung des natürlichen, erneuerbaren und biologisch abbaubaren Rohstoffs Baumwolle in innovativen Produkten mit hohem Nutzwert. Innerhalb der Session ,Innovative Textile and Technical Products‘ wird anhand von vier Beispielen deutlich, dass die Nutzung von Baumwolle weit über Haushaltstextilien und Bekleidung hinausgeht. Vielmehr ist Baumwolle wegen ihrer intelligenten Eigenschaften auch in technischen Produkten oder auch in Smart-Textilien zu finden.

Michael Jänecke, Director Brand Management Technical Textiles & Textile Processing bei der Messe Frankfurt, leitet mit seiner umfassenden Markterfahrung die Session. Schon seit vielen Jahren ist er unter anderem für die Organisation internationalen Leitmessen Techtextil und Texprocess verantwortlich.

Fallbeispiel 1:
Nachhaltige Baumwolle für fälschungssichere Geldscheine

Bernadette O’Brian vom Directorat Banknoten bei der Europäischen Zentralbank in Frankfurt (EZB) ist verantwortlich für die umwelt- und gesundheitsgerechte sowie die fälschungssichere Produktion von Banknoten. In ihrem Vortrag ‚Der Einsatz von nachhaltigen Baumwollfasern in Euro-Banknoten‘ beleuchtet sie im Rahmen der globalen Nachhaltigkeitsstrategie der EZB die europaweiten Herstellungspraktiken von Banknotenpapier inklusive der Kontrolle der Fertigungsprozesse.

Fallbeispiel 2:
Fluoreszierende, supermagnetische und wasserabweisende Baumwolle

Dr. Filipe Natalio gehört als leitender Mitarbeiter und Forscher dem Weizmann Institut für Wissenschaft in Rehovot, Israel an und arbeitet hier für die Abteilung Pflanzen- und Umweltforschung, angeschlossen an das Kimmel Zentrum für Archäologische Studien. Er präsentiert unter dem Thema ‚Rohstofflandwirtschaft: Die Züchtung von Baumwolle mit einzigartigen Funktionen‘ Ergebnisse seiner Arbeiten, bei denen Baumwolle mit fluoreszierenden, supermagnetischen und wasserabweisenden Fähigkeiten ausgestattet werden kann. Dies geschieht nicht etwa durch eine chemische Veränderung, sondern biologisch durch die Implementierung eines speziell entwickelten Glukosemoleküls in Baumwolle. Die Entwicklung hat das Potential, großformatig in baumwollbasierten Funktionsmaterialien und -textilien eingesetzt zu werden.

Fallbeispiel 3:
Innovative Wattierungen und Gewebe für Einrichtung und Outdoor

In einem Doppelvortrag stellen Matthias Boehme und Daniel Odermatt innovative Textilien für den Einrichtungs- und Outdoorsektor vor. Matthias Boehme ist Inhaber der Bremer Agentur Textile Solutions & Consulting. Er präsentiert Produktideen für Wattierungen zur Anwendung in Möbeln des deutschen Vliesstoff- und Composite-Herstellers Norafin Industries, Mildenau. Diese sind nicht etwa aus ölbasierten Chemiefasern, sondern aus Baumwolle und weiteren biobasierten Naturfasern und finden Anwendung im Bereich Heimtex (z. B. Tapeten) oder auch bei funktionellen Komponenten für technische Textilien und für Bekleidungsentwicklungen.

Daniel Odermatt ist Divisionmanager der Gewebemanufaktur Stotz & Co. AG, Zürich, Schweiz. Das Unternehmen ist bekannt für die Entwicklung hochfunktionaler Baumwollgewebe. Zum Beispiel werden Extra-Langstapelfasern weich gesponnen und gezwirnt und dann in höchstmöglicher Dichte verwoben. Das Resultat ist ein dichtes Allwettergewebe mit natürlichen Eigenschaften und höchstem Tragekomfort. Das Material ist regenfest, absolut winddicht und mit einer Atmungsaktivität ausgestattet, die nur mit Naturmaterialien erreicht werden kann.

Fallbeispiel 4:
3D-Gewebe aus Baumwolle/Leinen zur Behandlung von Hautkrankheiten

Dr. Iwona Frydrych von der Universität für Technologie in Łódź, Polen, ist Professorin an der Fakultät für Materialentwicklung und Textildesign. Ihr Thema ist die Unterstützung medizinischer Behandlung von Hautkrankheiten durch ein 3D-Design für Bekleidung aus Baumwoll-Leinen-Mischungen. Auf das Material werden Mikrokapseln mit erwiesen hautberuhigenden Pflanzensubstanzen aufgetragen. Das so ausgerüstete Material hat direkten Kontakt mit der Haut. Der Inhalt der Mikrokapseln wird durch Körperwärme und -feuchtigkeit freigesetzt. Studien zufolge führt dies zu einer Linderung von Hautbeschwerden.

 

Quelle:

Bremer Baumwollbörse

13.02.2020

Warenvernichtung im Modehandel: absolute Ausnahme!

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 
Die BTE-Daten aus dem Textilhandel liefern eine seriöse Basis für die politische Diskussionen rund um das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Mitte 2020 in Kraft treten soll. Denn darin sind Obhutspflichten vorgesehen, die u.a. die Rücknahme, die Wiederverwendung und die Verwertung von Waren sowie Kostenbeteiligungen bei Umweltmaßnahmen regeln. Besonders im Fokus stehen dabei Textilien und Elektronikartikel. Details zu den Anforderungen und Pflichten werden dann in einer nachgelagerten Verordnung geregelt.
 
Im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse der BTE-Befragung:
 

  • Die Hälfte aller Umfrageteilnehmer aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel konnte die gesamte eingekaufte Ware an ihre Kunden verkaufen oder zumindest an die Lieferanten zurückgeben. Bei der anderen Hälfte lagen die Restbestände bei rund drei Prozent, so dass im gesamten Umfragepanel im Durchschnitt der beiden letzten Jahre lediglich 1,5 Prozent der angebotenen Ware nicht verkauft wurde.
  • Die übrig gebliebene Ware wurde zu zwei Dritteln (= 1 Prozent) an gemeinnützige Organisationen gespendet. 0,2 Prozent landeten bei einem Aufkäufer bzw. Sonderpostenhändler und nur 0,2 Prozent bei einem Entsorger/Recycler. Davon wurde nach Angaben der Umfrageteilnehmer die Hälfte tatsächlich verbrannt oder deponiert, die andere Hälfte der Ware wurde recycelt und z.B. zu Füllstoff verarbeitet. Die Warenvernichtung ist mit 0,1 Prozent der im Modehandel angebotenen Ware also eine Ausnahme.
  • Hauptgrund für Entsorgung bzw. Recycling von Ware ist die Beschädigung oder Verschmutzung durch den Kunden (63 Prozent). Weitere wichtige Gründe sind Mängel an der Ware (17 Prozent), lediglich bei 14 Prozent der Teilnehmer ist der weitere Verkauf wirtschaftlich unrentabel.
  • Bei der Frage nach geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung von Warenvernichtung regte eine Mehrheit der Umfrageteilnehmer an, die Spendenfähigkeit zu erleichtern sowie das Überangebot an Ware im Markt zu verringern. Vor allem mittelständische Händler (bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz) plädierten zudem dafür, kostenfreie Online-Retouren gesetzlich zu verbieten.

Fazit: Die Vernichtung von unverkaufter Ware ist im Textil- und Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Artikeln - z.B. Hosen oder Shirts - können gemäß der Umfrage statistisch lediglich 15 nicht an Kunden verkauft oder an den Lieferanten zurückgegeben werden. Von diesen 15 werden 10 vom Handel an gemeinnützige Organisationen gespendet und zwei bis drei landen bei einem Aufkäufer oder Sonderpostenhändler. Lediglich die restlichen zwei bis drei Hosen oder Shirts werden entsorgt oder recycelt, wobei es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln handeln dürfte, die tatsächlich nicht verkauft werden kann oder darf.
 
Der BTE wird den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und im Gespräch mit dem Bundesumweltministerium die Interessen der Branche vertreten.

Weitere Informationen:
Warenvernichtung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Keime und Viren auf der Wäsche unter Kontrolle (c) Hohenstein
Keime und Viren auf der Wäsche unter Kontrolle
04.02.2020

Keime und Viren auf der Wäsche unter Kontrolle

  • auch in Zeiten von Coronavirus und Co.

BÖNNIGHEIM - Das Coronavirus bestimmt seit geraumer Zeit die Berichterstattung. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat nun auch den internationalen Notstand ausgerufen. Die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. und ihre Mitglieder stehen Wäschereikunden zur Seite, um einen sicheren Umgang mit den Krankheitserregern zu gewährleisten. Zertifizierte Wäschereien können schnell und einfach über die Suchfunktion auf der Webseite der Gütegemeinschaft gefunden werden.

Im Umgang mit gebrauchter und potenziell kontaminierter Wäsche ist besonders wichtig, dass diese direkt in der medizinischen Einrichtung so gesammelt und transportiert wird, dass von ihr keine Infektions- oder Kontaminationsgefahr ausgeht. Empfehlenswert ist außerdem die Kennzeichnung der dichten Behältnisse und eine enge Abstimmung zwischen Wäscherei und Kunde. Ebenfalls muss sichergestellt werden, dass die saubere Wäsche nach der Aufbereitung so transportiert und gelagert wird, dass sie nicht rekontaminiert werden kann.

  • auch in Zeiten von Coronavirus und Co.

BÖNNIGHEIM - Das Coronavirus bestimmt seit geraumer Zeit die Berichterstattung. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat nun auch den internationalen Notstand ausgerufen. Die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. und ihre Mitglieder stehen Wäschereikunden zur Seite, um einen sicheren Umgang mit den Krankheitserregern zu gewährleisten. Zertifizierte Wäschereien können schnell und einfach über die Suchfunktion auf der Webseite der Gütegemeinschaft gefunden werden.

Im Umgang mit gebrauchter und potenziell kontaminierter Wäsche ist besonders wichtig, dass diese direkt in der medizinischen Einrichtung so gesammelt und transportiert wird, dass von ihr keine Infektions- oder Kontaminationsgefahr ausgeht. Empfehlenswert ist außerdem die Kennzeichnung der dichten Behältnisse und eine enge Abstimmung zwischen Wäscherei und Kunde. Ebenfalls muss sichergestellt werden, dass die saubere Wäsche nach der Aufbereitung so transportiert und gelagert wird, dass sie nicht rekontaminiert werden kann.

Bei Fragen zu desinfizierenden Waschverfahren und den Gütezeichen 992/2 bis 992/4 stehen Ihnen die Experten der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. gerne zur Verfügung.

Quelle:

Im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.
Marketing & Business Development Hohenstein

19.12.2019

Offener Brief des BTE-Präsidenten, Steffen Jost

Offener Brief an die Branche

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Offener Brief an die Branche

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das zu Ende gehende Jahr 2019 war für den mittelständischen Modehandel sicher nicht einfach, hat aber doch für einige hoffnungsvolle Lichtblicke gesorgt. So haben rund die Hälfte der Unternehmen ihren Umsatz steigern können, was sicher auch der niedrigen Vorlage aus 2018 geschuldet ist. Ob es für die gesamte Modebranche zu einem Plus reicht, müssen die letzten Tage des Jahres zeigen.

 

Eines kann man aber bereits jetzt mit Sicherheit sagen: In der Branche hat 2019 ein Umdenken eingesetzt. Das katastrophale Jahr 2018 mit seinem „endless summer“ hat allen Verantwortlichen erbarmungslos offengelegt, dass der Modehandel endlich umsteuern muss. Weg von immer mehr und immer früher reduzierter Ware und hin zu gezieltem, kurzfristigerem und bedarfsgerechterem Einkauf. 2018 war insoweit ein heilsamer Schock, um die nicht mehr zeitgemäße Praktiken im Modebusiness wirksam und – hoffentlich – nachhaltig zu ändern.

 

Und es funktioniert! Etliche Kollegen haben erlebt, dass sie mit weniger Ware ihren Umsatz halten oder sogar steigern konnten. Vor allem aber sind die erzielten Spannen höher, weil der Warendruck und damit die Abschriften sinken. Das ist auch zwingend notwendig, da die Kosten für gute Mitarbeiter und einen inspirierenden POS weiter steigen werden. Der Modehandel muss diesen Weg also unbedingt weiter beschreiten und darf nicht in alte Verhaltensmuster zurückfallen!

 

Natürlich benötigt der Handel dazu entsprechende Angebote seiner Industriepartner. Und tatsächlich sehen wir ein Umdenken bei immer mehr Lieferanten. Der Handel honoriert das bei seiner Order in der Regel auch und muss dies künftig noch konsequenter umsetzen, will er bei hohem Servicegrad seine Umsatzrendite steigern.

 

Andererseits gibt es auf Industrieseite aber noch zu viele Unternehmen, welche die Zeichen der Zeit nicht erkennen und ein „Weiter so“ praktizieren wollen. Zum Teil setzen sie dabei einseitig auf Wachstumsstrategien und Marktanteilsgewinne. Vor beidem kann ich an dieser Stelle nur warnen. Wohin das führen kann, hat man ja zuletzt an etlichen Schieflagen prominenter Marken gesehen. Auch dort brauchen wir ein Umdenken in Richtung nachhaltig rentabler Konzepte, und zwar für beide Seiten. Hohe Marktanteile waren, sind und werden auch künftig kein Garant für auskömmliche Renditen sein!

 

Trotz aller positiven Ansätze innerhalb der Modebranche muss man konstatieren, dass sich die Rahmenbedingungen speziell für den stationären Modehandel zuletzt verschlechtert haben. Die Diskussionen oder Beschlüsse zu Fahrverboten, zu Plastiktüten oder zu Sonntagsöffnungen belasten primär den innerstädtischen Handel. Trotzdem wundert und beklagt sich die Politik dann noch, dass immer weniger junge Menschen Einzelhändler werden wollen und immer mehr Standorte ausbluten und die Zahl der Leerstände zunimmt!

 

Beispiel Sonntagsöffnung: Im Onlinehandel ist der Sonntag der mit Abstand umsatzstärkste Tag. Doch wenn der stationäre Handel einige wenige Male an diesem Tag öffnen will, muss er hohe Hürden überwinden und wird dennoch oft noch kurzfristig von Gewerkschaften und Kirchen gestoppt. Die Verdi-Verantwortlichen und Kirchenvertreter fördern damit tendenziell schlechter bezahlte Arbeitsplätze in den Auslieferungslagern von Amazon und Zalando zu Lasten der vielen qualifizierten Stellen im personalintensiven Fachhandel. Hier braucht der stationäre Modehandel endlich einfache und verlässliche Genehmigungsverfahren, um den Wettbewerbsvorteil des Online-Handel zumindest zeitweise ausgleichen zu können!

 

Beispiel Plastiktüten: Die mit der Politik ausgehandelte Selbstverpflichtung des Handels hat dazu geführt, dass die Zahl der an den Kunden abgegebenen Kunststofftragetaschen drastisch reduziert wurde. Trotzdem sollen Plastiktüten 2020 mit einer kurzen Aufbrauchfrist verboten werden. Da viele Kollegen noch über hohe Bestände verfügen, müssten die Reste dann entsorgt werden – teuer und unökologisch!

 

Beispiel Outlet-Center: An vielen Standorten sollen neue Factory Outlet Center (FOC) entstehen oder bestehende großzügig erweitert werden. Leidtragende sind die Händler im Einzugsgebiet, deren Kunden mit Schnäppchen-Versprechen ins FOC gelockt werden. Dabei belegen Medienberichte immer wieder, dass dort in nicht unerheblichem Umfang minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen verkauft werden. Das ist zwar verboten, wird nach BTE-Recherchen aber von den verantwortlichen Stellen kaum oder nicht kontrolliert. Der BTE wird dieses Thema daher noch stärker ins Visier nehmen!

 

Fazit: Der mittelständische Modehandel hat gute Zukunftschancen, wenn er die richtigen Prioritäten setzt und dabei die passenden Partner auf Lieferantenseite findet. Die zu Beginn angesprochenen Herausforderungen innerhalb der Branche müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern lösen. In den anderen Punkten brauchen wir die Einsicht und Hilfe der zuständigen Stellen in Politik und Verwaltung. Den dort Verantwortlichen muss klar werden, dass die absehbaren negativen Entwicklungen vor allem den örtlichen, Gewerbesteuer zahlenden Handel benachteiligt. Bevorzugt werden dagegen Formate, die wenig oder nichts zum Erhalt der Innenstadt oder der lokalen Steuerkraft beitragen. Der stationäre Modehandel verlangt hier keine Privilegien, sondern erwartet lediglich eine faire Gleichbehandlung im Wettbewerb mit anderen Verkaufskanälen!

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeitern schöne Festtage und einen guten Start ins Jahr 2020!

 

Steffen Jost, BTE-Präsident

Quelle:

BTE e.V.

Beirat SmartERZ, Foto (v.l.n.r.): Ivo Harzdorf, Bernhard Beck, Jana Dost, Dr. Michael Wegener, Sven Schulze (c) P3N MARKETING GMBH
Beirat SmartERZ, Foto (v.l.n.r.): Ivo Harzdorf, Bernhard Beck, Jana Dost, Dr. Michael Wegener, Sven Schulze
29.11.2019

SmartErz: Neue Generation von Werkstoffen und Systemkomponenten entsteht im Erzgebirge

 Ideen für erste Forschungsprojekte zum Aufbau des Technologie- und Wirtschaftsclusters Smart Composites eingereicht

Die Unternehmer des Erzgebirges sind aus Tradition visionär. Dieser Tradition verpflichtend hat sich ein Bündnis SmartERZ (Smart Composites Erzgebirge) von derzeit 160 Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft auf den Weg gemacht, um in den nächsten fünf Jahren einen innovationsgetriebenen Strukturwandel in der Region Erzgebirge zu initiieren. Das daraus entstehende Technologie- und Wirtschaftscluster im Rahmen des Programms "WIR! – Wandel durch Innovation in der Region" wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Führung des Projekts übernahm nach über zwei Jahren intensiver Vorbereitung im Sommer diesen Jahres die Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH (WFE). Strategische Unterstützung erhält sie dabei vom Bündnisbeirat unter Leitung von Jana Dost, Geschäftsführerin der IHK Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge und der TU Chemnitz.

 Ideen für erste Forschungsprojekte zum Aufbau des Technologie- und Wirtschaftsclusters Smart Composites eingereicht

Die Unternehmer des Erzgebirges sind aus Tradition visionär. Dieser Tradition verpflichtend hat sich ein Bündnis SmartERZ (Smart Composites Erzgebirge) von derzeit 160 Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft auf den Weg gemacht, um in den nächsten fünf Jahren einen innovationsgetriebenen Strukturwandel in der Region Erzgebirge zu initiieren. Das daraus entstehende Technologie- und Wirtschaftscluster im Rahmen des Programms "WIR! – Wandel durch Innovation in der Region" wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Führung des Projekts übernahm nach über zwei Jahren intensiver Vorbereitung im Sommer diesen Jahres die Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH (WFE). Strategische Unterstützung erhält sie dabei vom Bündnisbeirat unter Leitung von Jana Dost, Geschäftsführerin der IHK Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge und der TU Chemnitz.

Interdisziplinäre Forschung ist Prämisse
SmartERZ hat die Aufgabe, die Innovationsfähigkeit der regionalen Unternehmen im Bereich der Smart Composites nachhaltig zu formen und zu stärken. Smart Composites sind neuartige Verbundwerkstoffe wie z. B. textilverstärkte Kunststoffe mit smarten, also intelligenten, Funktionen. Diese entstehen durch das Einbringen von Sensoren, Aktoren und weiteren miniaturisierten Elektronikkomponenten in unterschiedliche Materialien. Smart Composites gelten als Schlüsseltechnologie und verzeichnen ein sehr dynamisches Wachstum. Sie gehören zu den entscheidenden Treibern bei der Entstehung neuer Produkte. Funktionsintegrierte Verbundwerkstoffe machen mit ihren multifunktionalen Eigenschaften z. B. Autos leichter, Brücken sicherer oder Prothesen flexibler. Die Einsatzfelder sind aber bei weitem noch nicht erschlossen und gehen über Massenmärkte auch in absolute High-Tech Nischen der Industrie wie z. B. der Luft- und Raumfahrt. Nach Expertenschätzungen basieren bis zu 70 Prozent aller neuen Erzeugnisse auf diesen Werkstoffen.

29.10.2019

Teilwertabschläge: Jetzt an BTE-Umfrage beteiligen!

  • Kostenfrei für Händler

In diesen Wochen steht in vielen mittelständischen Mode- und Textilfachgeschäften die Bewertung des Warenlagers für die steuerliche Ermittlung des Gewinns für 2018 an. Dabei ist die Festlegung der Teilwertabschläge nach wie vor ein zentraler Streitpunkt im Falle von Betriebsprüfungen durch das zuständige Finanzamt. Den BTE erreichen aktuell wieder Anfragen und Meldungen aus dem Handel, dass viele Prüfer sich schwer tun, Mode-bedingte Abwertungen zu akzeptieren. Mitunter wird sogar der Ansatz von Teilwertabschlägen gänzlich abgelehnt.
 

  • Kostenfrei für Händler

In diesen Wochen steht in vielen mittelständischen Mode- und Textilfachgeschäften die Bewertung des Warenlagers für die steuerliche Ermittlung des Gewinns für 2018 an. Dabei ist die Festlegung der Teilwertabschläge nach wie vor ein zentraler Streitpunkt im Falle von Betriebsprüfungen durch das zuständige Finanzamt. Den BTE erreichen aktuell wieder Anfragen und Meldungen aus dem Handel, dass viele Prüfer sich schwer tun, Mode-bedingte Abwertungen zu akzeptieren. Mitunter wird sogar der Ansatz von Teilwertabschlägen gänzlich abgelehnt.
 
Die Abschläge sollten also gut begründet werden. Um steuerlich anerkannt zu werden, müssen Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Preissenkungen und des Umfangs des betroffenen Warenbestands durch betriebliche Unterlagen belegt werden. Dazu müssen Aufzeichnungen über die tatsächlichen Preisherabsetzungen geführt werden. Der Bundesfinanzhof hat in diesem Zusammenhang nach Artikeln und Gängigkeitsgruppen gegliederte Minuslisten akzeptiert, in denen die Preisabschläge festgehalten sind. Die Aufzeichnungen müssen dann erkennen lassen, inwieweit die Reduzierungen auf die am Bilanzstichtag vorhandenen und auf die erst später hinzugekommenen Waren entfallen.

Weitere Informationen:
Teilwertabschläge
Quelle:

BTE/BLE/VDB

 World Cotton Day am 7. Oktober: Zum ersten Mal in der Geschichte der Baumwollindustrie © Ernst Grimmelt
Arbeiter in einer Entkörnungsfabrik in Tansania
07.10.2019

World Cotton Day am 7. Oktober: Zum ersten Mal in der Geschichte der Baumwollindustrie

Gerade am 7. Oktober sollten Sie sich den Fasergehalt in Ihrer Bekleidung mal etwas genauer ansehen.  Denn am 7. Oktober ist Weltbaumwolltag.

Baumwolle umgibt uns tagtäglich. Sie schützt uns, ist weich, hautfreundlich und unglaublich belastbar. Wir kennen sie als Jeans, Oberhemd, T-Shirt, Handtuch oder Gardine, Baumwollfasern finden wir sogar in unseren Banknoten. Und Baumwolle hat weltweit eine große Bedeutung, insbesondere für die 200 bis 250 Millionen Menschen, die von der Naturfaser leben. Der am 7. Oktober zum ersten Mal von der Baumwollindustrie gefeierte World Cotton Day soll auf die Bedeutsamkeit des Roh-stoffs Baumwolle aufmerksam machen.

Die Welthandelsorganisation WTO organisiert den World Cotton Day in Zusammen-arbeit mit den Sekretariaten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD), dem International Trade Center (ITC) und dem International Cotton Advisory Committee ( ICAC).

Gerade am 7. Oktober sollten Sie sich den Fasergehalt in Ihrer Bekleidung mal etwas genauer ansehen.  Denn am 7. Oktober ist Weltbaumwolltag.

Baumwolle umgibt uns tagtäglich. Sie schützt uns, ist weich, hautfreundlich und unglaublich belastbar. Wir kennen sie als Jeans, Oberhemd, T-Shirt, Handtuch oder Gardine, Baumwollfasern finden wir sogar in unseren Banknoten. Und Baumwolle hat weltweit eine große Bedeutung, insbesondere für die 200 bis 250 Millionen Menschen, die von der Naturfaser leben. Der am 7. Oktober zum ersten Mal von der Baumwollindustrie gefeierte World Cotton Day soll auf die Bedeutsamkeit des Roh-stoffs Baumwolle aufmerksam machen.

Die Welthandelsorganisation WTO organisiert den World Cotton Day in Zusammen-arbeit mit den Sekretariaten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD), dem International Trade Center (ITC) und dem International Cotton Advisory Committee ( ICAC).

Die Idee stammt aus dem offiziellen Antrag der Cotton-4 auf Anerkennung eines Weltbaumwolltages durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen, der die Bedeutung von Baumwolle als globaler Rohstoff widerspiegelt.

Als eine der führenden Baumwollorganisationen unterstützt auch die Bremer Baumwollbörse den World Cotton Day. Jens D. Lukaczik, Präsident der Bremer Baumwollbörse: „Baumwolle ist die wichtigste Naturfaser in der Textilindustrie mit einem Anteil von rund einem Viertel. Wir, als weltweit agierende, für die Qualitätsprüfung der Fasern zuständige Rohstofforganisation und internationale Schiedsgerichtstelle, unterstützen den World Cotton Day.“

Baumwolle ist eine Naturfaser und ein nachwachsender Rohstoff. Hier bekräftigt Präsident Lukaczik:  „Zudem ist Baumwolle biologisch abbaubar. Sie hinterlässt keine Mikroplastikverschmutzung im Meer und bedroht nicht die Gesundheit der Meeresbewohner. Auch aus Umweltgesichtspunkten ist Baumwolle absolut zu empfehlen, denn es handelt sich um einen nachwachsenden Rohstoff, der im Verbund bzw. Fruchtwechsel mit anderen Pflanzen immer wieder neu produziert werden kann.“

Vizepräsidentin Stephanie Silber erklärt: „Baumwolle wird vollständig verarbeitet.  Nicht nur die Faser, die der Textilindustrie dient, sondern die gesamte Pflanze bis zum letzten Zweig, kann verwertet werden. So werden die Samenkörner ausgepresst, es entsteht hochwertiges Öl sowie Viehfutter, die Pflanzenzweige können sogar als Material für Möbel verwendet.“

Quelle:

Bremer Baumwollbörse

mtex+ startete Nachwuchswettbewerb „TexCycle Award mtex+ 2020“ (c) mtex+, Ulf Schulz
1. Preis Birke Weber und Svenja Wallenstein
02.10.2019

mtex+ startete Nachwuchswettbewerb „TexCycle Award mtex+ 2020“

  • 8. Fair & Convention for Hightech Textiles erstmals in attraktivem Ambiente in der Chemnitzer City

Die am 9./10. Juni 2020 in Chemnitz stattfindende 8. mtex+ „Fair & Convention for Hightech Textiles“ hat für Studierende, Auszubildende und Absolventen der Fachgebiete Textil, Textiltechnik sowie Textil- und Modedesign den Wettbewerb „TexCycle Award mtex+ 2020“ ausgeschrieben. Gefragt sind tragfähige Ideen für umweltbewusstes und wirtschaftlich nachhaltiges Handeln zum Themenkreis Recycling - Upcycling – Downcycling von Textilien aller Art. Die Bewerber können zurückgreifen auf Ergebnisse von Projektarbeiten oder Praktika ab 2016.  „Damit knüpfen wir an den 2018/2019 vom Sachsen!Textil e. V., Chemnitz, und dem Branchenverband Plauener Spitze und Stickereien e. V. veranstalteten TexCycle-Nachwuchswettbewerb an. Zudem unterstützen der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) und weitere Partner den Contest“, erläutert Messechef André Rehn. Einsendeschluss ist der 31. Januar 2020; die Preisverleihung erfolgt während der Eröffnungsveranstaltung der 8. mtex+. 

  • 8. Fair & Convention for Hightech Textiles erstmals in attraktivem Ambiente in der Chemnitzer City

Die am 9./10. Juni 2020 in Chemnitz stattfindende 8. mtex+ „Fair & Convention for Hightech Textiles“ hat für Studierende, Auszubildende und Absolventen der Fachgebiete Textil, Textiltechnik sowie Textil- und Modedesign den Wettbewerb „TexCycle Award mtex+ 2020“ ausgeschrieben. Gefragt sind tragfähige Ideen für umweltbewusstes und wirtschaftlich nachhaltiges Handeln zum Themenkreis Recycling - Upcycling – Downcycling von Textilien aller Art. Die Bewerber können zurückgreifen auf Ergebnisse von Projektarbeiten oder Praktika ab 2016.  „Damit knüpfen wir an den 2018/2019 vom Sachsen!Textil e. V., Chemnitz, und dem Branchenverband Plauener Spitze und Stickereien e. V. veranstalteten TexCycle-Nachwuchswettbewerb an. Zudem unterstützen der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) und weitere Partner den Contest“, erläutert Messechef André Rehn. Einsendeschluss ist der 31. Januar 2020; die Preisverleihung erfolgt während der Eröffnungsveranstaltung der 8. mtex+. 

Die mtex+ schärft ihr Profil und wechselt ab 2020 in eine attraktive Umgebung - das neue Carlowitz Congresscenter in der Chemnitzer City.  „Aus meiner Sicht der ideale Ort, um im Zentrum der leistungsstarken mitteldeutschen Industrie- und Forschungsregion neue Ideen, Lösungsansätze und Verfahren zu diskutieren. In moderierten Workshops; mit Experten unterschiedlicher Sparten und anhand der in der Ausstellung präsentierten Exponate“, sagt Michael Bauer, Vize-Vorsitzender des vti-Vorstands und Geschäftsführer der Curt Bauer GmbH, Aue: „Denn: Weder im betrieblichen Alltag noch auf großen Fachmessen haben wir die nötige „Muße“ für solch ein entspanntes fachübergreifendes Brainstorming wie zur eigens dafür konzipierten mtex+. Aussteller und Fachbesucher profitieren gleichermaßen davon.“  

Zu den Fotos:

  • Den 1. Preis beim unlängst beendet Wettbewerb um den TexCycle Award 2019“ erhielten Birke Weber (l.), und Svenja Wallenstein, HTW Berlin, für ihre aus Faserresten geschaffenen Versandpackungen mit dem Titel „Fasermarmor“
  • Den 2. Rang belegte Laura del Giudice, Hochschule Reutlingen, die aus Schnittresten filigrane Spitzen angefertigt hatte.
  • Drittplatzierte sind Julia Hahn (im Bild) und Susanne Schmidt, Westsächsische Hochschule Zwickau. Sie entwarfen dekoratives Wohnzubehör aus Spulenrollen, die in Webereien als Abfall entsorgt werden.  (Foto: Markus Schneider).
Quelle:

mtex+ press service + vti-pressedienst

30.09.2019

BTE: Modeverkauf über Plattformen kritisch bewertet

  • BTE-Präsidium: Richtigen Weg weiter verfolgen!

Mitte September tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von Steffen Jost in Köln. Dabei wurde konstatiert, dass die Frühjahr/Sommer-Saison besser als im klimatisch schwierigen Vorjahr verlaufen sei. Berichtet wurde von leicht höheren Umsätzen, geringeren Abschriften, späteren Sale-Phasen und auch gezielterer (Vor)Order, was zu einem insgesamt niedrigeren Lagerdruck führte.
 
Dennoch konnten die Umsätze des Jahres 2017 nicht durchweg erreicht oder sogar übertroffen werden. Es ist daher nach Ansicht des BTE-Präsidiums entscheidend, dass die Modebranche den eingeschlagenen Weg weiter mit Konsequenz verfolgt und auf ihrem richtigen Weg nicht stehen bleibt. Auch für 2020 soll man defensiv einkaufen und sich Limite offen halten. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr/Sommer 2019 zeigen, dass auch kurzfristig noch attraktive Ware verfügbar ist. Zitat: Hoher Warenbestand ist kein Umsatzgarant.
 

  • BTE-Präsidium: Richtigen Weg weiter verfolgen!

Mitte September tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von Steffen Jost in Köln. Dabei wurde konstatiert, dass die Frühjahr/Sommer-Saison besser als im klimatisch schwierigen Vorjahr verlaufen sei. Berichtet wurde von leicht höheren Umsätzen, geringeren Abschriften, späteren Sale-Phasen und auch gezielterer (Vor)Order, was zu einem insgesamt niedrigeren Lagerdruck führte.
 
Dennoch konnten die Umsätze des Jahres 2017 nicht durchweg erreicht oder sogar übertroffen werden. Es ist daher nach Ansicht des BTE-Präsidiums entscheidend, dass die Modebranche den eingeschlagenen Weg weiter mit Konsequenz verfolgt und auf ihrem richtigen Weg nicht stehen bleibt. Auch für 2020 soll man defensiv einkaufen und sich Limite offen halten. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr/Sommer 2019 zeigen, dass auch kurzfristig noch attraktive Ware verfügbar ist. Zitat: Hoher Warenbestand ist kein Umsatzgarant.
 
Vom BTE-Präsidium kritisch bewertet wurde, dass immer mehr Modehändler ihr Heil (zusätzlich) im Verkauf über Plattformen suchen. Zwei Beispielrechnungen machten klar, dass die Kosten solcher Transaktionen bei einer fast reinen Grenzkostenbetrachtung zwischen 48,9 und 54,3 Prozent liegen. Bei einer Vollkosten-Rechnung kann der Modeverkauf über Plattformen damit betriebswirtschaftlich kaum sinnvoll sein. Dieser Vertriebsweg wäre damit allenfalls als Notmaßnahme zur Veräußerung des Warenlagers bzw. zur primären Liquiditätsgewinnung sinnvoll. Positive Aspekte wären allenfalls noch, dass mit Hilfe dieses Vertriebswegs Mindestmengen bei der Order leichter erreicht werden als allein über das Fachgeschäft. Zudem kann es dadurch eine Grundauslastung im Geschäft geben, was die Stimmung bei den Mitarbeitern hebt und auch das Image als modernes Unternehmen fördert.
 
Sehr kritisch wird vom BTE-Präsidium bewertet, dass die Kunden-Daten beim Plattform-Vertrieb an Amazon & Co. gelangen. Schließlich ist bekannt, dass die Plattformen diese immer wieder nutzen, um dem Handel seine Kunden mit Rabatten abzuwerben. Dieser Gefahr muss sich jeder teilnehmende Modehändler immer wieder bewusst werden!

Weitere Informationen:
Onlinehandel Onlineshopping
Quelle:

BTE/BLE/VDB

03.09.2019

Situation des deutschen Schuheinzelhandels 2019

  • Erstes Halbjahr mit leichtem Umsatzwachstum
  • Online-Handel mit leichtem Aufwind
  • Innenstädte bereiten Sorgen
  • Sinkende Zahl an Schuhgeschäften
  • Zuversichtlich für das 2. Halbjahr

Erstes Halbjahr mit leichtem Umsatzwachstum
Anders als im vergangenen Jahr, als das Frühjahrsgeschäft praktisch ausfiel, kann das Wetter in diesem Jahr bislang als saisongerecht bezeichnet werden. Der jahreszeitlich angemessene Witterungsverlauf trug sicher seinen Teil dazu bei, dass der Schuhfachhandel im ersten Halbjahr ein kleines Umsatzplus erzielen konnte. Damit gelang es, die Umsatzdelle aus dem Vorjahr wieder auszugleichen. Nach Berechnungen des BDSE erreichten die stationären Schuhgeschäfte in den ersten sechs Monaten ein Umsatzvolumen von 3,5 Mrd.

Euro. Unter Berücksichtigung auch der übrigen Vertriebsformen, die ebenfalls Schuhe im Sortiment führen – wie Warenhäuser, (Online-)Versender oder der Modehandel –, dürfte der Gesamtumsatz mit Schuhen im ersten Halbjahr 5,6 Mrd. Euro betragen haben.

  • Erstes Halbjahr mit leichtem Umsatzwachstum
  • Online-Handel mit leichtem Aufwind
  • Innenstädte bereiten Sorgen
  • Sinkende Zahl an Schuhgeschäften
  • Zuversichtlich für das 2. Halbjahr

Erstes Halbjahr mit leichtem Umsatzwachstum
Anders als im vergangenen Jahr, als das Frühjahrsgeschäft praktisch ausfiel, kann das Wetter in diesem Jahr bislang als saisongerecht bezeichnet werden. Der jahreszeitlich angemessene Witterungsverlauf trug sicher seinen Teil dazu bei, dass der Schuhfachhandel im ersten Halbjahr ein kleines Umsatzplus erzielen konnte. Damit gelang es, die Umsatzdelle aus dem Vorjahr wieder auszugleichen. Nach Berechnungen des BDSE erreichten die stationären Schuhgeschäfte in den ersten sechs Monaten ein Umsatzvolumen von 3,5 Mrd.

Euro. Unter Berücksichtigung auch der übrigen Vertriebsformen, die ebenfalls Schuhe im Sortiment führen – wie Warenhäuser, (Online-)Versender oder der Modehandel –, dürfte der Gesamtumsatz mit Schuhen im ersten Halbjahr 5,6 Mrd. Euro betragen haben.

Schuhhäuser, die zusätzlich zum Angebot in ihren Geschäften auch Ware über das Internet verkaufen, schnitten dabei besser ab als ihre rein stationären Mitbewerber. Allerdings registrieren viele der sog. Multichannel-Händler, dass ihre Online-Umsätze nicht immer auch rentable Umsätze sind. Der Wettbewerb im Netz ist intensiv, und hohe Retourenquoten nagen oftmals an den Roherträgen ihres digitalen Vertriebskanals. So mancher Fachhändler hat sich daher zwischenzeitlich wieder aus dem E-Commerce verabschiedet, zumal bei kleineren Unternehmen häufig die Kraft für ein erfolgreiches zweigleisiges Geschäftsmodell mit eigenem Web-Shop fehlt. Andere Schuhhändler dagegen betrachten den Online-Vertrieb als wichtiges zukünftiges Standbein und bauen diesen Absatzkanal konsequent weiter aus. Hier sind die größeren Anbieter im Vorteil, können sie doch die hohen Investitionen in die Entwicklung leistungsfähiger Omnichannel-Lösungen leichter stemmen. Schuhfilialisten wie Deichmann und Görtz weisen denn auch nach wie vor zweistellige Wachstumsraten in ihrem Online-Vertriebskanal aus.
 
Kleinere Schuhgeschäfte nutzen heute vielfach den Verkauf über digitale Marktplätze, da sich die technische Anbindung und das Warenhandling in der Regel relativ komfortabel und ohne große Investitionen über Online-Plattformen organisieren lassen.

Online-Handel mit leichtem Aufwind
Unternehmen mit Schwerpunkt im Internet-Handel, namentlich die Pure Player und Versandhändler, sind im Schuhmarkt im ersten Halbjahr erneut gewachsen. Nach Schätzungen des BDSE betrug das Plus etwa 5 Prozent.  

Auch wenn der Zuwachs im Vergleich zu früheren Jahren moderat ausfällt, so gelingt es dem Online-Vertrieb nach wie vor, seine Marktposition im Wettbewerb auszubauen. Wie die erwähnten Beispiele Deichmann und Görtz zeigen, gilt dies für das Online-Business insgesamt, also auch für das digitale Geschäft der Multichannel-Anbieter. Der gesamte Online-Umsatz an Schuhen – von Pure Playern und Multichannel-Händlern – dürfte derzeit gut 22 Prozent betragen. Fast 80 Prozent der Schuhe werden demnach von den Kunden noch immer in stationären Geschäften gekauft.

Innenstädte bereiten Sorgen
Die Verschiebung der Marktanteile zugunsten des reinen Internet-Handels, wie sie in vielen Konsumgüterbranchen zu beobachten ist, belastet zunehmend die innerstädtischen Einkaufslagen. So führt das Online-Shopping zu rückläufigen Kundenbesuchen in den Innenstädten, wodurch vielerorts das stationäre Business unter Druck gerät. Zumal die Mietverträge, die der Schuhhandel in frequenzstärkeren Zeiten und häufig mit längeren Laufzeiten abgeschlossen hat, den neuen Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend gerecht werden. Hier sind die Vermieter – auch im eigenen Interesse – aufgefordert, im Rahmen von Nachverhandlungen den Fachgeschäften entgegenzukommen, nicht zuletzt um insgesamt die Innenstadt-Standorte am Leben zu halten, deren Versorgungsfunktion zu stärken und einem wachsenden Leerstand aufgrund von Ladenschließungen vorzubeugen.
 
Sinkende Zahl an Schuhgeschäften
Bereits seit einigen Jahren ist die Zahl der Schuhfachgeschäfte rückläufig. Nach Schätzungen des BDSE sind aktuell rund 3.600 Schuhhandels-Unternehmen mit insgesamt ca. 10.000 Standorten/Filialen im Markt aktiv. Blieb früher die Zahl der Standorte aufgrund der Expansion von Filialisten recht stabil, verzeichnet das Statistische Bundesamt seit 2016 auch bei den örtlichen Verkaufsstellen eine rückläufige Entwicklung. Bei schwächelnden Leistungskennzahlen im stationären Bereich müssen die Schuhfilialisten ihre einzelnen Niederlassungen stärker im Blick behalten, was in den vergangenen Jahren bei auslaufenden Mietverträgen zu der ein oder anderen Standortschließung führte.
 
Zuversichtlich für das 2. Halbjahr
Für die zweite Jahreshälfte ist der BDSE zuversichtlich. In den ersten sieben Monaten konnten die Umsatzverluste des insgesamt schwachen Vorjahres ausgeglichen werden. Bei nicht ganz so hochsommerlichen Temperaturen im August lief zudem das Herbstgeschäft ordentlich an. Sollte das Wetter mitspielen und in den Herbst- und Wintermonaten einen „normalen“ saisonalen Verlauf zeigen, könnte der Schuheinzelhandel das aufgelaufene Umsatzplus bis Jahresende halten, vielleicht sogar noch ausbauen.

Weitere Informationen:
Schuheinzelhandel Schuhe Schuhmesse GDS
Quelle:

BDSE Handelsverband Schuhe

LDT Nagold: 50 Textilbetriebswirte BTE starten ins Berufsleben (c) LDT Nagold
22.07.2019

LDT Nagold: 50 Textilbetriebswirte BTE starten ins Berufsleben

Die LDT Nagold verabschiedete am 19. Juli 2019 „50 Textilbetriebswirte BTE“ (darunter einmal mit Fachrichtung Schuhe) ins Berufsleben. Wie immer Ende Juli waren es zwei Abschlussklassen des 2-jährigen Vollzeitmodells, die mit Eltern, Freunden und Bekannten zum Abschlussevent an die LDT Nagold gekommen waren. Rüdiger Jung, der Geschäftsführer Pädagogik & Organisation, ging in seiner Abschlussrede vor rund 300 Gästen auf die Geschehnisse in der Branche wie auch an der LDT in den vergangenen zwei Jahre ein. Jung betonte, dass die LDT Absolventen ‚bestens für die Praxis gerüstet‘ seien und dass die Branche weiterhin sehr gerne bei der Besetzung von Nachwuchspositionen auf LDT Absolventen zurückgreife. Anschließend überreichten er zusammen mit seinem Geschäftsführungskollegen Manfred Mroz den Absolventen ihre Zeugnisurkunden und beglückwünschte sie zu ihrem Erfolg. Die ‚Jahrgangsbeste‘, Ramona Omerovic, die ihr LDT Studium mit 1,3 abschloss erhielt den Titel ‚Textilbetriebswirt BTE mit Auszeichnung‘.

Die LDT Nagold verabschiedete am 19. Juli 2019 „50 Textilbetriebswirte BTE“ (darunter einmal mit Fachrichtung Schuhe) ins Berufsleben. Wie immer Ende Juli waren es zwei Abschlussklassen des 2-jährigen Vollzeitmodells, die mit Eltern, Freunden und Bekannten zum Abschlussevent an die LDT Nagold gekommen waren. Rüdiger Jung, der Geschäftsführer Pädagogik & Organisation, ging in seiner Abschlussrede vor rund 300 Gästen auf die Geschehnisse in der Branche wie auch an der LDT in den vergangenen zwei Jahre ein. Jung betonte, dass die LDT Absolventen ‚bestens für die Praxis gerüstet‘ seien und dass die Branche weiterhin sehr gerne bei der Besetzung von Nachwuchspositionen auf LDT Absolventen zurückgreife. Anschließend überreichten er zusammen mit seinem Geschäftsführungskollegen Manfred Mroz den Absolventen ihre Zeugnisurkunden und beglückwünschte sie zu ihrem Erfolg. Die ‚Jahrgangsbeste‘, Ramona Omerovic, die ihr LDT Studium mit 1,3 abschloss erhielt den Titel ‚Textilbetriebswirt BTE mit Auszeichnung‘.

Gut nachgefragt war auch der Fachabschluss ‚Business English IHK‘, der ebenfalls im Rahmen des Studiums an der LDT absolviert werden konnte. Das Ziel dieses studienintegrierten Kurses, das ‚Business English Certificate‘ der IHK Nordschwarzwald, wurde von 36 Studenten erreicht! Die ‚Ausbildereignungsprüfung‘, besser bekannt als ‚AdA-Schein‘, legten 49 Absolventen erfolgreich ab.

Quelle:

LDT Nagold

16.07.2019

Bremer Baumwollbörse: Unsicherheit ist das neue Normal

Baumwollpreise weiterhin unter Druck
Beim Handelsstreit zwischen den Vereinigten Staaten und China wechselte das Erwartungspendel nach dem G20 Treffen im Juni in Osaka von Eskalation in Richtung Versöhnung. Dennoch sind die Folgen des nun schon ein Jahr anhaltenden Schlagabtausches im Markt deutlich spürbar. Die USA und China gehören zu den Big Playern der internationalen Baumwollwirtschaft. Die USA sind der größte Baumwollexporteur und der viertgrößte Baumwollproduzent mit anwachsenden Beständen. China ist neben Indien der weltgrößte Produzent, der größte Konsument und gleichzeitig größter Importeur von Baumwolle.

Dies ist auch der Grund, warum sich im internationalen Baumwollwollhandel starke Verunsicherung bei Vertragsabschlüssen breit gemacht hat. In der Folge nahm die Volatilität der Baumwollpreise weiter zu.

Baumwollpreise weiterhin unter Druck
Beim Handelsstreit zwischen den Vereinigten Staaten und China wechselte das Erwartungspendel nach dem G20 Treffen im Juni in Osaka von Eskalation in Richtung Versöhnung. Dennoch sind die Folgen des nun schon ein Jahr anhaltenden Schlagabtausches im Markt deutlich spürbar. Die USA und China gehören zu den Big Playern der internationalen Baumwollwirtschaft. Die USA sind der größte Baumwollexporteur und der viertgrößte Baumwollproduzent mit anwachsenden Beständen. China ist neben Indien der weltgrößte Produzent, der größte Konsument und gleichzeitig größter Importeur von Baumwolle.

Dies ist auch der Grund, warum sich im internationalen Baumwollwollhandel starke Verunsicherung bei Vertragsabschlüssen breit gemacht hat. In der Folge nahm die Volatilität der Baumwollpreise weiter zu.

Seit einem Jahr lassen rückläufige Werte aller maßgeblichen Preisindizes wie Cotlook A*, NY Futures ** und auch des CIF Bremen*** sinkende Preise erkennen. Zu Beginn des Monats Juni 2018, also der ersten Erhöhung von Einfuhrzöllen durch die USA und der Erhöhung von Zöllen auf Agrarprodukte in China, wurde Baumwolle auf Basis des A Index noch mit 100 cts/lb gehandelt. Die Notierungen fielen im August/September letzten Jahres auf 94 ct/lb, als die Handelsspannungen durch erhöhte Importzölle und Gegenzölle zunahmen. Im Zeitraum zwischen Oktober 2018 und April 2019 folgte ein weiterer Rückgang mit Schwankungsbreiten zwischen 80 ct/lb im Februar und 88 ct/lb im April. Als die Verhandlungen zur Beilegung des Streits Anfang Mai einen Rückschlag erlitten, wurde nur noch 76 ct/lb notiert. Mit Stand 15. Juli lag die Notierung bei 73,65 ct/lb.

 

Weitere Informationen:
Bremer Baumwollbörse
Quelle:

Bremer Baumwollbörse

(c) BTE
15.07.2019

Nina Kiesow ist neue BLE-Präsidentin

Am 12. Juli 2019 hat die Delegiertenversammlung des BLE Handelsverband Lederwaren in Mainhausen Nina Kiesow (Kiesow seit 1850, Kleve) einstimmig zur neuen BLE-Präsidentin gewählt. Die Textilbetriebswirtin BTE (42) löst damit den bisherigen Vorsitzenden Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) ab, der zusammen mit Dr. Joachim Stoll (Leder Stoll/koffer24.de, Frankfurt) als einer von zwei BLE-Vize-Präsidenten weiterhin dem BLE-Vorstand angehört.
 
Erneut ins BLE-Präsidium gewählt wurden Olaf Hrastnig (Koffer Ecke, Ludwigsburg), Jens Koch (Lederwaren Koch, Hildesheim), Ernst Läuger (Fa. Marstaller, München) Katharina Meißner (Leder Meißner, Kiel) und Jörn Schiffler (Galeria Karstadt Kaufhof, Essen/Köln). Kooptiert wurden zudem Dimitrios Ioannidis (Assima Verbund, Neuss) und Hans-Peter Stückler (Goldkrone, Mainhausen). Verabschiedet wurde Bernhard Offermann (Offermann Leder in Mode, Köln), der sich nach 20 Jahren Mitarbeit im BLE-Präsidium nicht mehr zur Wahl stellte.

Am 12. Juli 2019 hat die Delegiertenversammlung des BLE Handelsverband Lederwaren in Mainhausen Nina Kiesow (Kiesow seit 1850, Kleve) einstimmig zur neuen BLE-Präsidentin gewählt. Die Textilbetriebswirtin BTE (42) löst damit den bisherigen Vorsitzenden Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) ab, der zusammen mit Dr. Joachim Stoll (Leder Stoll/koffer24.de, Frankfurt) als einer von zwei BLE-Vize-Präsidenten weiterhin dem BLE-Vorstand angehört.
 
Erneut ins BLE-Präsidium gewählt wurden Olaf Hrastnig (Koffer Ecke, Ludwigsburg), Jens Koch (Lederwaren Koch, Hildesheim), Ernst Läuger (Fa. Marstaller, München) Katharina Meißner (Leder Meißner, Kiel) und Jörn Schiffler (Galeria Karstadt Kaufhof, Essen/Köln). Kooptiert wurden zudem Dimitrios Ioannidis (Assima Verbund, Neuss) und Hans-Peter Stückler (Goldkrone, Mainhausen). Verabschiedet wurde Bernhard Offermann (Offermann Leder in Mode, Köln), der sich nach 20 Jahren Mitarbeit im BLE-Präsidium nicht mehr zur Wahl stellte.

Quelle:

Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.

03.07.2019

Verkaufsdaten-Austausch bei geringer Konkurrenzbeziehung unkritisch

  • Im Zweifelsfall Compliance-Erklärung von Lieferanten verlangen

Im letzten Jahr hat der BTE davor gewarnt, dass der Informationsaustausch zwischen Händlern und Lieferanten, die eigene Shops betreiben, einen Kartellrechtsverstoß darstellen kann. Dies hatte das Bundeskartellamt vorher dem BTE in einem Schreiben mitgeteilt. Begründung: Die Herausgabe von vollständigen Verkaufsdaten (Produkt und erzielter Verkaufspreis) sei kartellrechtlich kritisch zu sehen und geeignet, die wettbewerbliche Freiheit des Händlers zu beschränken.
 
Jetzt hat das Kartellamt eine unverbindliche Einschätzung eines konkreten Falles vorgenommen. Der betroffene Industriepartner betreibt zwar einen eigenen Online-Shop und (vergleichsweise wenige) eigene Stores, der dadurch erzeugte (Preis)Wettbewerb ist nach Ansicht des Kartellamtes allerdings moderat. In dieser Konstellation sah die Beschlussabteilung der Aufsichtsbehörde keine spürbare Wettbewerbsverzerrung durch die freiwillige Übertragung tagesaktueller Verkaufsdaten.
 

  • Im Zweifelsfall Compliance-Erklärung von Lieferanten verlangen

Im letzten Jahr hat der BTE davor gewarnt, dass der Informationsaustausch zwischen Händlern und Lieferanten, die eigene Shops betreiben, einen Kartellrechtsverstoß darstellen kann. Dies hatte das Bundeskartellamt vorher dem BTE in einem Schreiben mitgeteilt. Begründung: Die Herausgabe von vollständigen Verkaufsdaten (Produkt und erzielter Verkaufspreis) sei kartellrechtlich kritisch zu sehen und geeignet, die wettbewerbliche Freiheit des Händlers zu beschränken.
 
Jetzt hat das Kartellamt eine unverbindliche Einschätzung eines konkreten Falles vorgenommen. Der betroffene Industriepartner betreibt zwar einen eigenen Online-Shop und (vergleichsweise wenige) eigene Stores, der dadurch erzeugte (Preis)Wettbewerb ist nach Ansicht des Kartellamtes allerdings moderat. In dieser Konstellation sah die Beschlussabteilung der Aufsichtsbehörde keine spürbare Wettbewerbsverzerrung durch die freiwillige Übertragung tagesaktueller Verkaufsdaten.
 
Aber Vorsicht: Wenn Händler und Marke in einem intensiven Wettbewerbsverhältnis stehen, dürfte das Bundeskartellamt die automatische Übermittlung von Sales Reports mit realisierten Verkaufspreisen strenger beurteilen. Der kartellrechtlich sicherste Weg ist dann, die Verkaufspreisdaten erst mit zeitlicher Verzögerung an den Lieferanten zu übermitteln. Wie lange dieser zeitliche Nachlauf sein muss, um jegliches Risiko auszuschließen, ist ungeklärt. Eine Verzögerung von einem Monat dürfte in der Modebranche nach BTE-Ansicht regelmäßig genügen, solange die Wettbewerbsbehörden keine strengeren Vorgaben machen.
 
Zur rechtlichen Absicherung fordern einige Modehändler eine Compliance-Erklärung von ihren entsprechenden Lieferanten. Dabei wird häufig folgende Formulierung der Kanzlei Gleiss Lutz (Stuttgart) genutzt:
„Daten über Verkaufspreise und –mengen (nachfolgend „Verkaufsdaten“) bilden für den Modehändler und Lieferanten eine wichtige Erkenntnisquelle für die Preis- und Sortimentsgestaltung, Vertriebsstrategie, Produkt- und Sortimentsplanung. Zur Sicherstellung der Kartellrechtskonformität bei der Übermittlung unserer Verkaufsdaten an die Firma ……………………… (nachfolgend „Lieferant“ genannt) verpflichtet sich der Lieferant wie folgt:

  1. Der Lieferant wird unsere Verkaufsdaten vertraulich behandeln und insbesondere an keinen anderen Modehändler weitergeben.
     
  2. Der Lieferant wird auf unsere Verkaufspreise keinen unzulässigen Einfluss nehmen, insbesondere nicht durch Ausübung von Druck, Zwang oder durch Gewährung von finanziellen Anreizen zur Einhaltung der Unverbindlichen Verkaufspreisempfehlung des Lieferanten.
     
  3. Der Lieferant wird unsere Verkaufsdaten nicht dazu nutzen, die Verkaufspreise in seinem eigenen Endverbrauchergeschäft (Direktgeschäft online und offline) auf unsere Preise abzustimmen, sondern wird dies durch ausreichende Sicherungsmaßnahmen (z.B. unternehmensinterne Vertraulichkeitsverpflichtungen, „Chinese Walls“, etc.) verhindern. Diese Maßnahmen sind auf unser Verlangen hin offenzulegen.

Verstößt der Lieferant gegen eine der oben genannten Zusagen, werden wir die Übermittlung unserer Verkaufspreisdaten stoppen.“

Weitere Informationen:
Datenschutzverordnung Datenaustausch
Quelle:

BTE/BLE/VDB

18.06.2019

BTE empfiehlt Sommer-Schluss-Verkauf erst ab 29. Juli

  • Strategien für weiteren „endless summer“ entwickeln

Im letzten Jahr hat der „endlose Sommer“, der bis weit in den Oktober dauerte, den Start in die Herbstsaison massiv behindert. Problematisch war dabei, dass etliche Modehäuser die Sommerware bereits Monate vorher oft mit hohen Preisabschlägen verramscht hatten und für die sommerlichen Hitzewochen keine passende Ware nachziehen konnten. Hinsichtlich der Warenversorgung dürfte die Situation in dieser Saison kaum anders sein.
 
Auch für dieses Jahr haben erste Wetterforscher bereits einen langen und warmen Sommer prognostiziert. Angesichts des bisher vergleichsweise normalen Frühjahrswetters, das den Verkauf echter Sommerware – bis auf kurze Phasen - noch nicht richtig angekurbelt hat, wären frühe „Summer-Sales“ daher betriebswirtschaftlich falsch und schädlich für die Rendite!
 
Tatsächlich gab es zuletzt die üblichen „Sale-Ankündigungen“, nach BTE-Beobachtungen waren die Preisreduzierungen im breiten Markt aber noch verhältnismäßig moderat. Außerdem betrafen sie primär Übergangsware und ältere Monatsprogramme.
 

  • Strategien für weiteren „endless summer“ entwickeln

Im letzten Jahr hat der „endlose Sommer“, der bis weit in den Oktober dauerte, den Start in die Herbstsaison massiv behindert. Problematisch war dabei, dass etliche Modehäuser die Sommerware bereits Monate vorher oft mit hohen Preisabschlägen verramscht hatten und für die sommerlichen Hitzewochen keine passende Ware nachziehen konnten. Hinsichtlich der Warenversorgung dürfte die Situation in dieser Saison kaum anders sein.
 
Auch für dieses Jahr haben erste Wetterforscher bereits einen langen und warmen Sommer prognostiziert. Angesichts des bisher vergleichsweise normalen Frühjahrswetters, das den Verkauf echter Sommerware – bis auf kurze Phasen - noch nicht richtig angekurbelt hat, wären frühe „Summer-Sales“ daher betriebswirtschaftlich falsch und schädlich für die Rendite!
 
Tatsächlich gab es zuletzt die üblichen „Sale-Ankündigungen“, nach BTE-Beobachtungen waren die Preisreduzierungen im breiten Markt aber noch verhältnismäßig moderat. Außerdem betrafen sie primär Übergangsware und ältere Monatsprogramme.
 
Der BTE rät dringend davon ab, bereits jetzt aktuelle Sommerware zu reduzieren oder dem Kunden werblich eine große Reduzierungswelle vorzugaukeln. Die Modebranche braucht im zunehmend härter werdenden Markt vielmehr eine ausreichend lange Phase mit regulären Preisen, um die notwendigen Erträge erwirtschaften zu können. Sollte sich der meteorologische Start in den Herbst erneut nach hinten verschieben, funktioniert das nur über eine längere Normalpreisphase in der Saisonmitte. Echte Sommerware kann man bei passender Witterung bis weit in den Juli hinein zum vollen Preis verkaufen.
 
Hinweis: Für den diesjährigen Start in den Sommer-Schluss-Verkauf empfiehlt der BTE den 29. Juli 2019. Erfahrungsgemäß wird dieser Termin auch von den Medien durch entsprechende Berichte begleitet und beschert der Branche kostenlose PR und zusätzliche Frequenz zum Abverkauf der Saison-Restware. Der BTE und der HDE Handelsverband Deutschland werden vor dem Schlussverkauf wieder entsprechende Pressemeldungen verbreiten.

Weitere Informationen:
Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE/BLE/VDB

13.06.2019

Bremer Baumwollbörse: Vorstand wählt neues Präsidium

Der Vorstand der Bremer Baumwollbörse hat am 13. Juni anlässlich der 145. ordentlichen Generalversammlung das Präsidium des Vereins neu gewählt. Präsident bleibt Jens D. Lukaczik (53), geschäftsführender Gesellschafter der in Bremen ansässigen Cargo Control Germany GmbH & Co. KG. Neu als Vizepräsidentin gewählt wurde Stephanie Silber (39), Geschäftsführerin der Otto Stadtlander GmbH, Bremen. Ernst Grimmelt (52), geschäftsführender Gesellschafter der Velener Textil GmbH in Velen, Westfalen und Fritz A. Grobien (61), geschäftsführender Gesellschafter der Albrecht, Müller-Pearse & Co. Trade (GmbH & Co.) KG, Bremen wurden als Vizepräsidenten wiedergewählt.

Der Vorstand der Bremer Baumwollbörse hat am 13. Juni anlässlich der 145. ordentlichen Generalversammlung das Präsidium des Vereins neu gewählt. Präsident bleibt Jens D. Lukaczik (53), geschäftsführender Gesellschafter der in Bremen ansässigen Cargo Control Germany GmbH & Co. KG. Neu als Vizepräsidentin gewählt wurde Stephanie Silber (39), Geschäftsführerin der Otto Stadtlander GmbH, Bremen. Ernst Grimmelt (52), geschäftsführender Gesellschafter der Velener Textil GmbH in Velen, Westfalen und Fritz A. Grobien (61), geschäftsführender Gesellschafter der Albrecht, Müller-Pearse & Co. Trade (GmbH & Co.) KG, Bremen wurden als Vizepräsidenten wiedergewählt.

Während der Generalversammlung fanden auch Neuwahlen des Vorstandes statt.
Neu vertreten als jetzt vollständig stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand ist Peter Spoerry, Spoerry 1886 AG, Flums. Er war bisher als Vertreter der Schweizer Textilindustrie tätig und hat nun beide Positionen inne. Wiedergewählt in den Vorstand wurden Jan Kettelhack, Hch. Kettelhack GmbH + Co. KG, Rheine, Axel Trede, Cotton Service International GmbH, Bremen, und Hannes Drolle, Getzner Textil AG, Bludenz/Österreich. Weitere Mitglieder des Vorstands sind Henning Hammer, Otto Stadtlander GmbH, Bremen und Jean-Paul Haessig, RCMA Asia PTE LTD, Singapur. Als beratendes Mitglied der österreichischen Textilindustrie ist Manfred Kern, Linz Textil Holding AG, Linz im Vorstand vertreten. Die Mitglieder des Vorstandes und des Präsidiums sind Unternehmer aus verschiedenen Bereichen der Baumwolllieferkette, z. B. Handel, Verarbeitung und Logistik. Auch durch diese vielfältigen Kompetenzen verfügt die Bremer Baumwollbörse über Zugang zu einem umfassenden Netzwerk sowie weltweiten Informationsressourcen in der gesamten Baumwollindustrie.

Im Verlauf der Generalversammlung im 147. Geschäftsjahr erstatteten der Vorstand und die Geschäftsstelle den Mitgliedern Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr und legten satzungsgemäß die Rechnungsablage vor. Dazu gehörten Informationen zur Weltbaumwollsituation, ein Tätigkeitsbericht zu Aktivitäten des Vereins sowie der ICA Bremen GmbH. Hinzu kam ein Überblick über die Investitionen in den Werterhalt des Gebäudes der Bremer Baumwollbörse, eines der ältesten erhaltenen Kontorhäuser der Hansestadt Bremen. Zum Abschluss der Generalversammlung referierte Moritz Döbler, Chefredakteur des Weser-Kurier und Vorstand der Bremer Tageszeitungen AG zum Thema „Digitalisierung in der Medienwelt“.

05.06.2019

Neues Verpackungsgesetz: Erste Händler abgemahnt

  • Amazon-, Ebay- und Online-Händler betroffen

Bekanntlich trat am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Viele Händler sind der Ansicht, dass sie davon nicht betroffen sind. Doch das ist oft falsch!

Tatsache ist: Alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen mussten diese grundsätzlich bis 31.12. 2018 in dem öffentlichen Register LUCID registrieren und lizenzieren. Für die große Mehrzahl der Verpackungen ist dafür der Lieferant zuständig, in folgenden Fällen ist aber der Modehändler in der Registrierungs-Pflicht:

  • Amazon-, Ebay- und Online-Händler betroffen

Bekanntlich trat am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Viele Händler sind der Ansicht, dass sie davon nicht betroffen sind. Doch das ist oft falsch!

Tatsache ist: Alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen mussten diese grundsätzlich bis 31.12. 2018 in dem öffentlichen Register LUCID registrieren und lizenzieren. Für die große Mehrzahl der Verpackungen ist dafür der Lieferant zuständig, in folgenden Fällen ist aber der Modehändler in der Registrierungs-Pflicht:

  • Versandverpackungen an (Online)Kunden,
  • für den Kunden kostenfreies Geschenk- oder Seidenpapier,
  • selbst erstellte (Preis-)Etiketten an der Ware,
  • Tragetüten, wenn diese nicht nachweislich vom Hersteller lizenziert wurden,
  • Briefumschläge(!), in denen der Händler Werbung etc. an seine Kunden schickt und
  • Verpackungen von Wareneinkäufen im Ausland, wenn er für den Transportweg haftet.

Problematisch für Verweigerer: Im öffentlichen Register LUCID kann jedermann einsehen, welche Händler (und Lieferanten) sich bereits registriert haben. Wenn ein Modehändler also online verkauft - auch über Amazon oder Ebay - und sich nicht registriert hat, ist der Gesetzesverstoß offensichtlich. Tatsächlich erhielten bereits bundesweit Händler mit dieser Fall-Konstellation entsprechende Abmahnungen von Rechtsanwälten zugeschickt.

Hinweis: Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Online-Händler (für Versandverpackungen) gibt es nur im Fall gebrauchter Verpackungen. Sind diese bereits - wie z.B. Schuhkartons - nachweislich an einem dualen System beteiligt, entfällt hierfür die Registrierungspflicht. Angemeldet werden müssten dann nur darüber hinaus gehende Verpackungen (Kordel, Klebeband etc.).

BTE-Tipp: Jeder Textilhändler sollte prüfen, ob er unter die Voraussetzungen des Verpackungsgesetzes fällt. Wer (auch) online verkauft, sollte sich schnellstens in dem öffentlichen Register LUCID unter www.verpackungsregister.org registrieren und einen Vertrag mit einem Dualen System abschließen. In der preisgünstigsten Variante liegen die jährlichen Kosten lediglich im zwei- bis niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.

Weitere Informationen:
Verpackungsgesetz
Quelle:

BTE/BLE/VDB