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01.11.2023

bvse und DIHK kritisieren falsche Anreize des WPG

Die einhundertprozentige Gleichsetzung von thermischer Abwärme aus Abfallverbrennungsanlagen mit Erneuerbarer Energie steht nicht nur im Widerspruch zu EEG und BEHG, sie gefährdet zudem die Einhaltung der Abfallhierarchie und dient nicht dem angestrebten Ziel der Klimaneutralität.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich bvse und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an die federführenden Bundestags-Ausschüsse gewandt, in denen das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) im nächsten Schritt beraten wird.

Die einhundertprozentige Gleichsetzung von thermischer Abwärme aus Abfallverbrennungsanlagen mit Erneuerbarer Energie steht nicht nur im Widerspruch zu EEG und BEHG, sie gefährdet zudem die Einhaltung der Abfallhierarchie und dient nicht dem angestrebten Ziel der Klimaneutralität.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich bvse und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an die federführenden Bundestags-Ausschüsse gewandt, in denen das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) im nächsten Schritt beraten wird.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt nun auch der Entwurf des WPG (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) im Ergebnis die Energieerzeugung aus der Abwärme thermischer Abfallbehandlungsanlagen zu 100 Prozent der der sogenannten Erneuerbaren Energien gleich. Ein Umstand, den bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock vehement kritisiert:
"Im deutschen Restmüll befinden sich laut Umweltbundesamt lediglich rund 32 Prozent Anteile, die nicht mehr stofflich wiederverwertet werden können und nur noch für die energetische Verwertung geeignet sind. Durchschnittlich 68 Prozent des Restmülls dagegen besteht aus Wertstoffen, die durch entsprechende Getrenntsammlung und Aufbereitung als neue Ressourcen dem Wirtschaftskreislauf wieder zur Verfügung gestellt werden können. Mit der Anerkennung thermischer Abwärme als Erneuerbarer Energie, wie jetzt auch im WPG vorgesehen, würden falsche Anreize „Pro“ Müllverbrennung gesetzt. Die eigentlich politisch gewollte Lenkungswirkung für mehr Kreislaufwirtschaft geht so verloren, im Ergebnis wird mehr CO2 freigesetzt und der Sicherung unserer Rohstoffversorgung wird eine wichtige Quelle entzogen. Dass der Entwurf des WPG  an dieser Stelle der falschen Logik des GEG folgt, macht den Umstand keinesfalls besser, dass zugunsten kommunaler Interessen sowohl der Kreislaufwirtschaft als auch allen Bemühungen zur EU-Klimaneutralität Steine in den Weg gelegt werden“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Die 100 %-Regelung des WPG steht darüber hinaus im Widerspruch zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dort gilt der bislang nicht förderfähige Strom aus Müllverbrennungsanlagen nur zu etwa 50 Prozent als erneuerbar. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Energie aus der Müllverbrennungsanlage in verschiedenen Gesetzen derart unterschiedlich bewertet werden sollte“, machen der bvse-Hauptgeschäftsführer sowie der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der DIHK, Dr. Achim Dercks, in ihrer gemeinsamen Stellungnahme deutlich.

Da nur rund 32 Prozent des Restmülls, der tatsächlich nicht mehr verwertet werden kann, nach der Abfallhierarchie für eine thermische Behandlung in Frage kommt, müsste entsprechend auch die Anrechnung als Erneuerbare Energie in Höhe dieser realen bzw. realistischen Größenordnungen erfolgen: „Wir plädieren für eine entsprechende Änderung der Bewertungen von Wärme aus thermischer Abfallverwertung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, und das über alle relevanten gesetzlichen Regelwerke, also auch EEG und GEG, hinweg, lautet die Forderung von bvse und DIHK.

„Es ist an der Zeit, Kreislaufwirtschaft und Energiewirtschaft zusammenzuführen und das Abfallrecht mit dem Energierecht ordnungspolitisch konsistent und sachgerecht zu verzahnen“, betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Er zeigt sich zuversichtlich, dass im Parlamentarischen Verfahren doch noch ein Umdenken und entsprechende Regelungen „Pro“ Kreislaufwirtschaft erfolgen.

23.06.2023

"Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als 'grüne' Fernwärme"

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

23.06.2023

Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als „grüne“ Fernwärme

Sehr geehrter Herr Bundesminister Habeck,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Geywitz,
Sehr geehrte Ausschussmitglieder,

im gegenwärtig diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) birgt die Einstufung von Wärme aus der Abfallverbrennung als unvermeidbare Abwärme die Gefahr, den Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes zuwiderzulaufen.

Nach § 3 Absatz 1 Nummer 30a GEG würden künftig Wärmenetze, die mit Energie aus der Verbrennung von Abfällen gespeist werden, in vollem Umfang zur Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Anforderungen an Heizungsanlagen (65-Prozent-Vorgabe gemäß § 71 Absatz 1) beitragen. Wärme aus der Müllverbrennung ist jedoch keineswegs unvermeidbar!

Abwärme aus der Müllverbrennung auf eine Stufe mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu stellen, würde die massenhafte Vernichtung wertvoller Ressourcen und die damit einhergehende Klimabelastung für viele weitere Jahrzehnte zementieren. Die vorgenommene Einstufung von Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung als unvermeidbare Abwärme sollte deshalb aus dem GEG sowie dem WPG gestrichen werden. Wärme aus thermischer Abfallbehandlung muss reduziert statt gefördert werden.

Die Potenziale einer Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, der Sortierung von Wertstoffen sowie die Nutzung nicht recycelbarer Abfälle als Ersatzbrennstoffe, die fossile Energieträger in höherwertigen energetischen Prozessen ersetzen, können nur ausgeschöpft werden, wenn die Müllverbrennung nicht attraktiver gemacht wird. Derzeit sind immer noch bis zu zwei Drittel des Inhalts der durchschnittlichen Restmülltonne in Deutschland recycelbare Abfälle. Dies sind insbesondere Bioabfälle, aber auch Altpapier, Verpackungsabfälle oder Elektroaltgeräte.

Allein durch den Vollzug bestehender Gesetze (BioabfallVO, VerpackG, GewerbeabfallVO) würden fünf Millionen Tonnen weniger Abfälle verbrannt werden, dies entspricht einer Reduktion der Abfallverbrennungskapazitäten um ein Fünftel (Öko-Institut (2019): Kapazitäten der energetischen Verwertung von Abfällen in Deutschland und ihre zukünftige Entwicklung in einer Kreislaufwirtschaft).

Statt Anreize für eine bessere Abfallgetrenntsammlung zu setzen, würde das GEG sowie das WPG in seiner jetzigen Form gerade jene Kommunen belohnen, die besonders viel Restmüll und somit Müllwärme produzieren.

Auch steht die Anrechnung der Müllwärme als unvermeidbare Abwärme im Widerspruch zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Bei der Abfallverbrennung werden in Deutschland jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt, deren fossile Anteile ab 2024 CO2-bepreist werden. Wieso die Verbrennung von Abfällen, insbesondere von Wertstoffen wie Metalle, Kunststoffe und Papier, angesichts dieser im BEHG hinterlegten CO2-Emissionen nun im Rahmen des GEG sowie des WPG auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung einzahlen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Die Wärme aus der Verbrennung insbesondere des biogenen Anteils in Abfallverbrennungsanlagen im geplanten GEG sowie im WPG als erneuerbare Energie einzustufen, ist eine weitere Fehlannahme, die Kreislaufwirtschaftsambitionen konterkariert. Auch im BEHG, das mit der Bepreisung von CO2-Emissionen aus der Müllverbrennung einen richtigen Ansatz zu deren Reduktion verfolgt, werden die Emissionen durch die Verbrennung organischen Kohlenstoffs nicht ausreichend berücksichtigt.

Organische Abfälle gehören aufgrund ihres stofflichen Werts als Düngemittel, der auch energetisch deutlich vorteilhafteren sowie klimaschonenderen Behandlungsoption durch Biogasanlagen und ihres hohen Wassergehalts eindeutig nicht in die thermische Verwertung. Im GEG und WPG sollte daher die Abfallverbrennung nicht oder maximal mit einem gesetzlich definierten unvermeidbaren Abfallverbrennungsanteil zur Erfüllung der Vorgaben an die erneuerbare Wärmeversorgung beitragen dürfen.

Der gesetzlich definierte Anteil sollte sich dabei an der niedrigsten in deutschen Kommunen anfallenden spezifischen Restmüllmenge orientieren und regelmäßig angepasst werden. Ansonsten wird es zu der absurden Situation kommen, dass Kommunen auf dem Papier klimaneutrale Wärmenetze betreiben, in Wirklichkeit aber weiterhin vermeidbares (!) CO2 über ihre Abfallverbrennungsanlagen emittieren. Dies kann nicht im Interesse einer ernst gemeinten Klima- und Ressourcenpolitik sein.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse