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11.02.2019

Kaum Preissteigerungen in der Modebranche

  • Aktuelle Zahlen für 2018

Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2018 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt deutlich geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Bei Bekleidung waren die Preise praktisch unverändert, während sich die gesamte Lebenshaltung um fast zwei Prozent verteuerte. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.

  • Aktuelle Zahlen für 2018

Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2018 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt deutlich geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Bei Bekleidung waren die Preise praktisch unverändert, während sich die gesamte Lebenshaltung um fast zwei Prozent verteuerte. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.

Einzelhandelspreisindex: Dieser Wert differenziert nach Wirtschaftszweigen. Führt also ein Bekleidungsgeschäft auch Schuhe und Lederwaren, so fließen die Preissteigerungen der beiden textilfremden Sortimente anteilmäßig in den Index für den „Handel mit Bekleidung“ ein. Dieser stieg im Jahresdurchschnitt von 2017 auf 2018 minimal von 107,9 auf 108,0 (+ 0,1 %), im Handel mit Textilien (Haustextilien, Meterware etc.) erhöhte er sich von 114,1 auf 115,2 (+ 1,0 %). Im Schuhhandel wurde ein Anstieg von 109,7 auf 110,8 (+ 1,0 %) errechnet; im Lederwarenhandel stieg der Index von 110,8 auf 110,9 (+ 0,1 %). Zum Vergleich: Die gesamten Einzelhandelspreise (ohne Kfz) erhöhten sich im gleichen Zeitraum von 108,6 auf 110,6 (+ 1,8 %).

Verbraucherpreisindex: Bei diesem Wert werden die Einzelhandelspreise mit den tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben der privaten Haushalte für die einzelnen Waren gewichtet. Der Jahresdurchschnittswert für Bekleidungsartikel ist danach von 2017 auf 2018 unverändert bei 108,2 geblieben, während er bei Heimtextilien von 110,2 auf 111,4 (+ 1,1 %) stieg. Die Schuhpreise erhöhten sich von 110,1 auf 111,3 (+ 1,1 %). Zum Vergleich: Die gesamte Lebenshaltung hat sich im gleichen Zeitraum um 1,9 % von 109,3 auf 111,4 verteuert.

Indizes der Einzelhandels- und Verbraucherpreise
  2018 2017
Einzelhandel gesamt (ohne Kfz) 110,6 108,6
darunter mit überwiegend:    
Bekleidung    108,0 107,9
Textilien    115,2 114,1
Schuhen    110,8 109,7
Lederwaren/Reisegepäck 110,9 110,8
Verbraucherpreisindex gesamt 111,4 109,3
darunter mit überwiegend:    
Bekleidung    108,2 108,2
Heimtextilien    111,4 110,2
Schuhen 111,3 110,1

Quelle: Statistisches Bundesamt (Stand: Januar 2019)

Quelle:

BTE/BLE/VDB

08.11.2018

Premiere beim BTE-Infotag: Neue FASHION CLOUD-Einkäufer-App

  • Kostenloser Eintritt am 13. November in Köln

Das digitale Endlosregal des Dienstleisters FASHION CLOUD, mit dem - z.B. über die App „Clara“ - vor allem Out-of-stock-Situationen von Fachhändlern im Kundengespräch bequem gelöst werden können, erfreut sich steigender Beliebtheit. Jetzt macht das Hamburger Start-up den nächsten Schritt. Durch eine Fusion mit dem niederländischen Unternehmen Nyon wird eine Plattform entstehen, über die Modehandel und Industrie ihre Vororder, Nachorder und den Content-Austausch organisieren können.
 
Bereits jetzt - also auch in der nächsten Orderrunde - können die Kunden von FASHION CLOUD  die Vororder-App „OrderWriter“ für ihr Business nutzen. Mithilfe von OrderWriter behält der Händler während der Vororder den Überblick über sämtliche Bestellungen und die Order-Budgets. Alle Auftragsdaten können „unkompliziert per Knopfdruck" mit dem eigenen Warenwirtschaftssystem synchronisiert werden. In den Niederlanden arbeitet bereits die Hälfte aller relevanten Fashion- und Schuhhändler mit dieser Vororder-App. In Deutschland werden die ersten Händler und inländischen Lieferanten aktuell angebunden.

  • Kostenloser Eintritt am 13. November in Köln

Das digitale Endlosregal des Dienstleisters FASHION CLOUD, mit dem - z.B. über die App „Clara“ - vor allem Out-of-stock-Situationen von Fachhändlern im Kundengespräch bequem gelöst werden können, erfreut sich steigender Beliebtheit. Jetzt macht das Hamburger Start-up den nächsten Schritt. Durch eine Fusion mit dem niederländischen Unternehmen Nyon wird eine Plattform entstehen, über die Modehandel und Industrie ihre Vororder, Nachorder und den Content-Austausch organisieren können.
 
Bereits jetzt - also auch in der nächsten Orderrunde - können die Kunden von FASHION CLOUD  die Vororder-App „OrderWriter“ für ihr Business nutzen. Mithilfe von OrderWriter behält der Händler während der Vororder den Überblick über sämtliche Bestellungen und die Order-Budgets. Alle Auftragsdaten können „unkompliziert per Knopfdruck" mit dem eigenen Warenwirtschaftssystem synchronisiert werden. In den Niederlanden arbeitet bereits die Hälfte aller relevanten Fashion- und Schuhhändler mit dieser Vororder-App. In Deutschland werden die ersten Händler und inländischen Lieferanten aktuell angebunden.

Wer sich über OrderWriter und die weiteren FASHION CLOUD Services informieren will, kann dafür den Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ von BTE, BDSE und BLE am 13. November in Köln nutzen, auf dem FASHION CLOUD die neue Einkäufer-App erstmalig öffentlich vorstellen wird. Zudem werden beim Infotag weitere hochinteressante digitale Innovationen präsentiert - von effizienten Kunden-Apps über intelligente Lösungen für Payment und Medienmanagement bis zum neuen Connected Retail-Programm von Zalando. Abgerundet wird der Infotag durch ein Praxis-Referat über die aktuelle Situation rund um das neue Datenschutzrecht.

Hinweis: Der Eintritt zum Infotag ist für Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhändler und Fashion-Lieferanten sowie für alle Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei! Sonstige Teilnehmer (z.B. Dienstleister) zahlen eine Eintrittsgebühr von 195 Euro zzgl. MwSt. Da die Teilnehmerzahl auf rund 100 Personen begrenzt ist, sollten sich Interessenten sofort anmelden - entweder per E-Mail an mueller@bte.de oder online unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen). Dort sind auch weitere Informationen zum Programm und den Ausstellern verfügbar.

Weitere Informationen:
BTE-Infotag
Quelle:

BTE e.V.

03.09.2018

BDSE: Umsätze schwächeln

  • Pressemitteilung anlässlich der Pressekonferenz auf der Gallery SHOES am 3. September 2018
  • BDSE, Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels, Köln

Das Jahr 2018 lief für den Schuheinzelhandel bisher recht enttäuschend. Ultimo Juli schlossen sechs Monate mit einem Umsatzminus ab, lediglich der April brachte ein Plus. Insgesamt musste der stationäre Schuhfachhandel im ersten Halbjahr einen Umsatzrückgang von durchschnittlich etwa 1,5 Prozent hinnehmen. Dabei taten sich die kleinen und mittleren Fachgeschäfte beim Umsatz oftmals deutlich schwerer als die Großfilialisten, die über Flächenexpansion und höhere Anteile im Online-Geschäft teilweise sogar leicht zulegen konnten. Kleinere Schuhgeschäfte ohne Online-Aktivitäten mussten dagegen im Durchschnitt ein Umsatzminus von 4 Prozent verkraften.

  • Pressemitteilung anlässlich der Pressekonferenz auf der Gallery SHOES am 3. September 2018
  • BDSE, Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels, Köln

Das Jahr 2018 lief für den Schuheinzelhandel bisher recht enttäuschend. Ultimo Juli schlossen sechs Monate mit einem Umsatzminus ab, lediglich der April brachte ein Plus. Insgesamt musste der stationäre Schuhfachhandel im ersten Halbjahr einen Umsatzrückgang von durchschnittlich etwa 1,5 Prozent hinnehmen. Dabei taten sich die kleinen und mittleren Fachgeschäfte beim Umsatz oftmals deutlich schwerer als die Großfilialisten, die über Flächenexpansion und höhere Anteile im Online-Geschäft teilweise sogar leicht zulegen konnten. Kleinere Schuhgeschäfte ohne Online-Aktivitäten mussten dagegen im Durchschnitt ein Umsatzminus von 4 Prozent verkraften.

Das Saisongeschäft stellte jedoch alle Betriebsgrößen vor große Herausforderungen. Der Saisonverlauf belegt einmal mehr, dass das Schuhbusiness extrem wetterabhängig ist: Das Frühjahrsgeschäft fiel witterungsbedingt in diesem Jahr weitgehend aus. Der rapide Wechsel von winterlichen Temperaturen im März zum Jahrhundertsommer bereits ab April ließ die Kundin von der gefütterten Stiefelette direkt in die Sandalette schlüpfen.

Die anhaltende Hitze in den Monaten Juli und August verschärften die Lage noch. Offene Schuhe ausverkauft, Übergangsware Ladenhüter. Es war schwierig, witterungsgerechte Ware bei den Lieferanten nachzubestellen. Das Herbstgeschäft lief aufgrund der Rekordtemperaturen nicht wie gewohnt an, die Bedarfskäufer hielten sich bislang zurück. So blieben auch die Umsätze im Juli in vielen Unternehmen unter Vorjahresniveau.

Kundenfrequenzen rückläufig

Die schwache Nachfrage spiegelt sich in den rückläufigen Besucherzahlen der Innenstädte wider. Laut ShopperTrak liegt die Kundenfrequenz in diesem Jahr (bis einschließlich Juli) deutschlandweit 7,5 Prozent unter dem Wert des Jahres 2017. Seit dem Monat April weisen die Messergebnisse besonders hohe Frequenzrückgänge in den Shoppingmeilen aus.

Online gewinnt

Während sich das stationäre Geschäft derzeit extrem schwer tut, kann das Online-Business mit Schuhen nach wie vor Wachstumszahlen vermelden. Aber auch online lief das Geschäft zäher: Laut Statistischem Bundesamt erzielten die Internet-Pure-Player und Versandhäuser in den Sortimenten Textil, Schuhen und Lederwaren (Schuhe werden bei den amtlichen Zahlen nicht separat aus-gewiesen) im ersten Halbjahr ein Plus von lediglich 2 Prozent. Im Vorjahr lag das Wachstum der Internet-Versender noch bei 9 Prozent.

Insgesamt schätzt der BDSE den Online-Anteil am Marktvolumen mit Schuhen aktuell auf rund 20 Prozent. Hierin enthalten sind u.a. die Internet-Umsätze des stationären Schuhhandels. Eine wachsende Zahl von Schuhgeschäften – aktuell etwa jedes dritte Schuhfachgeschäft – ist mittlerweile in irgendeiner Form im digitalen Vertrieb aktiv. Etwa ein Viertel aller Schuh-Verkäufe via Internet entfallen auf die Multichannel-Anbieter. Die meisten von ihnen vertreiben über Online-Portale, wobei nach einer aktuellen BDSE-Befragung die ganz über-wiegende Zahl ihre Marktplatzaktivitäten weiter ausbauen möchte.
Supply Chain optimierungsfähig

Die zunehmende Unberechenbarkeit der Kundennachfrage mit hohen Schwan-kungen im Einkaufstiming stellt eine wachsende Herausforderung für den gesamten Schuhhandel dar. Solche Veränderungen im Kundenverhalten ver-langen dringend nach einer Anpassung der Beschaffungs- und Belieferungs-strukturen in unserer Branche. Hierauf müssen sich alle Marktpartner – Handel wie Industrie – einstellen:
Der Schuhandel muss flexibler in seiner Ordervergabe werden und mehr Einkaufsbudget für die Nachorder und das In-Season-Geschäft bereitstellen. Dies erfordert allerdings, dass Markenhersteller die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie dem Schuhhandel auch spätere Bestelltermine und differen-ziertere und verlässliche Liefertermine anbieten können. Dies gilt gleichermaßen für den Ausbau der Nachlieferfähigkeit bei Standard-Modellen bzw. Never-out-of-Stock Artikeln und Nachbestellungen im Rahmen der sogenannten Digitalen Regalverlängerung für das stationäre Schuh-Business. So erhoffen sich 85 Prozent der vom BDSE unlängst befragten stationären Schuhhändler, dass die Lieferanten die Nachbestellmöglichkeit einzelner Größen oder Farben (stark) ausbauen. Mit Blick auf die Warenverfügbarkeit im Internet gewiss eine sehr berechtigte Forderung.

Warenverfügbarkeit ist das eine, spannende Sortimente das andere. Die Kunden sind dank Internet immer informierter und werden zudem wählerischer. Darauf muss sich der Schuhhandel einstellen. Gerade stationär gewinnen kundenzentrierte, sorgfältig kuratierte Sortimente bei attraktiver Waren-präsentation und bestmöglicher Beratung an Bedeutung. Schuhgeschäfte müssen derzeit an vielen Stellschrauben drehen, um Kundenfrequenz und Umsätze anzukurbeln.

In diesem Zusammenhang sind Schuhmessen wie die Gallery Shoes äußert hilfreich. Denn sie fungiert sowohl als Einkaufsplattform als auch als Kommunikationsdrehscheibe. Die Einkäufer sollten die Gallery Shoes daher nicht nur zur Sichtung der Kollektionen nutzen, sondern auch die aktuellen Themen zur Optimierung der Wertschöpfungskette in die Ordergespräche einfließen lassen.

Weitere Informationen:
Schuhe Gallery Shoes BDSE
Quelle:

BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels

03.09.2018

BTE: Datenschutz

  • Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Nach BTE-Recherchen ist es bislang nicht zu nennenswerten Abmahnungen gekommen. Vor allem halten sich – wie erwartet – die Datenschutzbehörden im Moment noch zurück. Dies dürfte sich nach Meinung von Experten allerdings in den nächsten Monaten ändern.

Problematisch für alle Unternehmen ist vor allem, dass es nach wie vor rechtliche Grauzonen im Datenschutzrecht gibt. Und immer wieder geraten neue Bereiche in den Fokus, die zum Start der Verordnung nicht beachtet wurden. Aktuell zu nennen sind z.B. die Kartenzahlungen an der Kasse, die derzeit meist nicht DSGVO-konform abgewickelt werden.

Hinweis: Wer sich einen aktuellen Überblick über die Situation beim Datenschutzrecht verschafft will, sollte dafür den BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln nutzen. Dirk Schöttelndreier von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen (Kassel) berichtet dort über die Erfahrungen und die aktuelle Situation mit dem neuen DSGVO.

  • Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat das neue Datenschutzrecht (DSGVO) in Kraft. Nach BTE-Recherchen ist es bislang nicht zu nennenswerten Abmahnungen gekommen. Vor allem halten sich – wie erwartet – die Datenschutzbehörden im Moment noch zurück. Dies dürfte sich nach Meinung von Experten allerdings in den nächsten Monaten ändern.

Problematisch für alle Unternehmen ist vor allem, dass es nach wie vor rechtliche Grauzonen im Datenschutzrecht gibt. Und immer wieder geraten neue Bereiche in den Fokus, die zum Start der Verordnung nicht beachtet wurden. Aktuell zu nennen sind z.B. die Kartenzahlungen an der Kasse, die derzeit meist nicht DSGVO-konform abgewickelt werden.

Hinweis: Wer sich einen aktuellen Überblick über die Situation beim Datenschutzrecht verschafft will, sollte dafür den BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln nutzen. Dirk Schöttelndreier von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen (Kassel) berichtet dort über die Erfahrungen und die aktuelle Situation mit dem neuen DSGVO.

Wichtig: Der Eintritt zum Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ ist für alle Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhändler sowie für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei. Alle anderen Teilnehmer (z.B. Dienstleister) zahlen eine Eintrittsgebühr von 195 Euro zzgl. MwSt. Anmeldungen beim BTE, Alexandra Müller, Tel. 0221/921509-41, E-Mail: mueller@bte.de oder unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

Weitere Informationen:
BTE DSGVO
Quelle:

BTE/BLE/VDB

20.02.2018

Moderate Preissteigerungen in der Modebranche

Aktuelle Zahlen für 2017
 
Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2017 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Die Preise für Schuhe zogen jedoch überdurchschnittlich an. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.
 
Einzelhandelspreisindex: Dieser Wert differenziert nach Wirtschaftszweigen. Führt also ein Bekleidungsgeschäft auch Schuhe und Lederwaren, so fließen die Preissteigerungen der beiden textilfremden Sortimente anteilmäßig in den Index für den „Handel mit Bekleidung“ ein. Dieser stieg durchschnittlich von 2016 auf 2017 von 106,5 auf 107,9 (+ 1,3 %), im Handel mit Textilien (Haustextilien, Meterware etc.) erhöhte er sich von 112,5 auf 114,1 (+ 1,4 %). Im Schuhhandel wurde ein Anstieg von 107,3 auf 109,7 (+ 2,2 %) errechnet; im Lederwarenhandel stieg der Index von 109,4 auf 110,6 (+ 1,1 %).
Aktuelle Zahlen für 2017
 
Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2017 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Die Preise für Schuhe zogen jedoch überdurchschnittlich an. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.
 
Einzelhandelspreisindex: Dieser Wert differenziert nach Wirtschaftszweigen. Führt also ein Bekleidungsgeschäft auch Schuhe und Lederwaren, so fließen die Preissteigerungen der beiden textilfremden Sortimente anteilmäßig in den Index für den „Handel mit Bekleidung“ ein. Dieser stieg durchschnittlich von 2016 auf 2017 von 106,5 auf 107,9 (+ 1,3 %), im Handel mit Textilien (Haustextilien, Meterware etc.) erhöhte er sich von 112,5 auf 114,1 (+ 1,4 %). Im Schuhhandel wurde ein Anstieg von 107,3 auf 109,7 (+ 2,2 %) errechnet; im Lederwarenhandel stieg der Index von 109,4 auf 110,6 (+ 1,1 %). Zum Vergleich: Die gesamten Einzelhandelspreise erhöhten sich im gleichen Zeitraum von 106,2 auf 108,4 (+ 2,1 %).
 
Verbraucherpreisindex: Bei diesem Wert werden die Einzelhandelspreise mit den tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben der privaten Haushalte für die einzelnen Waren gewichtet. Der Jahresdurchschnittswert für Bekleidungsartikel ist danach von 2016 auf 2017 von 106,1 auf 107,5 (+ 1,3 %) und bei Heimtextilien von 109,4 auf 110,2 (+ 0,7 %) gestiegen. Die Schuhpreise erhöhten sich von 107,4 auf 109,8 (+ 2,2 %). Zum Vergleich: Die gesamte Lebenshaltung hat sich im gleichen Zeitraum um 1,8 % von 107,4 auf 109,3 verteuert.
 
Indizes der Einzelhandels- und Verbraucherpreise
  Basisjahr 2010 = 100
  2015 2016 2017
Einzelhandelsindex gesamt 105,8 106,2 108,4
darunter mit überwiegend:
Bekleidung 105,9 106,5 107,9
Textilien 109,5 112,5 114,1
Schuhen 106,7 107,3 109,7
Lederwaren/Reisegepäck 107,6 109,4 110,6
Verbraucherpreisindex gesamt 106,9 107,4 109,3
darunter mit überwiegend:
Bekleidung 105,8 106,1 107,5
Heimtextilien 107,7 109,4 110,2
Schuhen 106,7 107,4 109,8

Quelle: Statistisches Bundesamt (Stand: Februar 2018)

Quelle:

BTE/BLE/VDB

BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

1. Halbjahr: Modefachhandel auf Vorjahresniveau

  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich.
  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich. Während mit Damenbekleidung und der Herrenmode ein kleines Umsatzplus erzielt werden konnte, fielen die Kinderbekleidung und vor allem Haustextilien im mittleren einstelligen Bereich zurück.
 
Hinweis: Für den Handel mit Textilien (Meterwaren, Handarbeiten, Betten und Haustextilien) errechnete das Statistische Bundesamt im ersten Halbjahr ein Umsatzminus in Höhe von 1,5 Prozent. Dagegen kann sich der Handel mit Vorhängen, Gardinen und Teppichen sogar über ein Plus von 0,8 Prozent freuen.
 
Überdurchschnittlich hat sich der Online-/Versandhandel in den ersten sechs Monaten 2017 entwickelt. So veröffentlicht das Statistische Bundesamt für den „Versand- und Internethandel mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren“ per Ende Juni ein Umsatzplus in Höhe von 6,4 Prozent. Dieser Wert liegt etwas unter der Wachstumsrate des allgemeinen Online-/Versandhandels, der danach ein Plus von 7,9 Prozent erzielen konnte.
 
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
BTE Handelsverband Textil
14.08.2017

Ausländische Lieferanten: Deutsches Recht vereinbaren!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Da vergleichbare effiziente Interessenvertretungen im Ausland nicht oder kaum existieren, ist die Rechtsposition des Handels dort schlechter. Besonders im Mittelmeerraum fehlt bei Käufen von Bekleidung und auch Schuhen oder Lederwaren gelegentlich gegenüber Herstellern ein wichtiger Rechtsbehelf.

Der BTE empfiehlt daher: Wer nicht einzelvertraglich mit seinem Lieferanten eine dem deutschen § 479 Abs. 2 BGB entsprechende Regelung vereinbaren will oder kann, sollte versuchen, generell die Geltung deutschen Rechts in Verträgen mit Ausländern festzulegen. Im Zweifel ist dies die Handels-freundlichere und im Streitfalle auch besser durchsetzbare Rechtsordnung!

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil