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Das Kundenerlebnis im Fokus: Wie kann der stationäre Einzelhandel in der Pandemie Kunden binden? (c) Checkpoint Systems
Schaufenster Shopping
08.12.2021

Das Kundenerlebnis im Fokus

  • Wie kann der stationäre Einzelhandel in der Pandemie Kunden binden?

Die Vorweihnachtszeit als traditionell umsatzstarke Zeit für den Einzelhandel ist auch in diesem Jahr von Corona überschattet. Viele Kunden sind verunsichert und scheuen den Weg in die Innenstädte. Durch funktionierende Omnichannel-Lösungen, eine attraktive Warenpräsentation und eine optimierte Auslage können Einzelhändler Kunden dennoch begeistern. Tipps dafür gibt Checkpoint Systems als One-Stop-Shop für technologisch fortschrittliche Einzelhandelslösungen.

  • Wie kann der stationäre Einzelhandel in der Pandemie Kunden binden?

Die Vorweihnachtszeit als traditionell umsatzstarke Zeit für den Einzelhandel ist auch in diesem Jahr von Corona überschattet. Viele Kunden sind verunsichert und scheuen den Weg in die Innenstädte. Durch funktionierende Omnichannel-Lösungen, eine attraktive Warenpräsentation und eine optimierte Auslage können Einzelhändler Kunden dennoch begeistern. Tipps dafür gibt Checkpoint Systems als One-Stop-Shop für technologisch fortschrittliche Einzelhandelslösungen.

Moderne Technologien helfen Einzelhändlern, die aktuellen Unwägbarkeiten der Pandemie ein Stück weit zu mildern und ihren Kunden trotz allem ein ansprechendes Einkaufserlebnis zu bieten. Die Umstellung auf Online und Omnichannel ist einer dieser Schritte, der schon im letzten Weihnachtsgeschäft einen Teil des potenziellen Verlustes gemildert hat. Corona hat die digitale Transformation beschleunigt. BOPIS, also „buy online pick up in store“, hat sich als Omnichannel-Ansatz während des letzten Pandemiewinters besonders bewährt. Auch McKinsey sagte vorher, dass Einzelhändler, welche einen flexiblen Omnichannel-Ansatz nutzen, sich am schnellsten von der Pandemie erholen werden. Inzwischen haben sich die meisten Unternehmen an die neue Realität angepasst und setzen moderne Technologien ein.

Hybride Ansätze sind überlebenswichtig
Die Voraussetzung für einen funktionierenden Omnichannel-Ansatz ist eine genaue Bestandsübersicht. Nur so können Einzelhändler das richtige Produkt zur richtigen Zeit am richtigen Ort anbieten. Möglich ist das durch Technologien wie die Radiofrequenz-Identifikation (RFID). Checkpoint Systems hat dafür die HALO-Plattform entwickelt, eine RFID-Lösung, die Nachbestellung einfacher, schneller und effizienter macht. So ist es beispielsweise möglich, die Bestände von der Fabrik bis zum Laden zu verfolgen, so dass Händler genau wissen, wo sich ihre Bestände befinden und wann sie eintreffen werden. Dies spart Einzelhändlern Zeit, verbessert das Einkaufserlebnis der Kunden und steigert den Umsatz. Sorgfältig ausgearbeitete Omnichannel-Strategien können dafür sorgen, dass Einzelhändler die Bedürfnisse ihrer Kunden besser kennen, ihnen die passenden Produkte anbieten können und so langfristig eine höhere Kundenbindung schaffen. Ein konsistentes Markenerlebnis – online wie offline – ist hier entscheidend.

Offene Warenpräsentation für mehr Umsatz
Kunden, die lieber vor Ort als online einkaufen, möchten gerade in der aktuellen Zeit so schnell wie möglich die benötigten Produkte in den Einkaufswagen legen und zur Kasse gehen. Eine offene Warenpräsentation ist hier hilfreich. Statt erst auf einen Mitarbeiter warten zu müssen, der gesicherte Ware aus einem Schrank entnehmen kann, können Kunden direkt das Gewünschte in den Wagen legen. Das ist nicht nur praktischer, sondern fördert nachweislich durch Impulskäufe den Umsatz. Gleichzeitig entlastet die offene Warenpräsentation das Ladenpersonal, welches dadurch mehr Zeit für Beratung hat – gerade jetzt ein wichtiger Punkt, um verunsicherte Kunden wilkommen zu heißen und persönlich anzusprechen.

Moderne Warensicherungslösungen ermöglichen eine solche offene Warenpräsentation. Die Alpha High-Theft Solutions von Checkpoint Systems können beispielsweise zum Schutz von Kleidung, Elektronik, Schmuck oder Alkohol eingesetzt werden, ohne dass zusätzliches Sicherheitspersonal benötigt wird. Die Alpha High-Theft Solutions fungieren auch als visuelle Abschreckung für potenzielle Diebe. Einzelhändler schützen somit ihre Margen und ehrliche Kunden profitieren durch die erhöhte Warenverfügbarkeit – denn alles, was laut Inventur im Laden sein sollte, ist durch die reduzierte Diebstahlchance auch noch vorhanden. Gerade in Krisenzeiten sind klare Strategien zur Verlustprävention wichtig, da hier erfahrungsgemäß die Ladendiebstähle ansteigen. Untersuchungen zur weltweiten Rezession von 2008 / 2009 zeigen, dass bei steigender Arbeitslosigkeit und knapper werdenden Mitteln der Ladendiebstahl zunimmt. Auch die Maskenpflicht, die zu einer gesteigerten Anonymität beim Einkaufen führt, ermutigt potenzielle Diebe.

Richtig positionierte Auslagen und gut bestückte Regale
Auch die Gestaltung und der Aufbau eines stationären Geschäfts sind für das Kundenerlebnis maßgebend. Alle vorhandenen Auslagen sollten richtig positioniert und alle Regale gut gefüllt sein. Denn ein Produkt kann nur verkauft werden, wenn es im Laden sichtbar ist. Kunden, welche Produkte entnehmen und an anderer Stelle wieder in das Regal stellen, können dafür sorgen, dass die Auslage im Geschäft nicht mehr ansprechend auf potenzielle Käufer wirkt. „Display Compliance“ ist eine einfache RFID-Anwendung von Checkpoint Systems, mit der die Auslage eingescannt und mit dem ursprünglichen Regalplan verglichen werden kann. Das spart Zeit, da schnell festgestellt werden kann, ob die Auslage korrekt positioniert und die Regale entsprechend gefüllt sind. Und durch die RFID-Technologie kann das Verkaufspersonal außerdem jeden vorrätigen Artikel leicht auffinden. Die gesparte Zeit kann für Beratungsgespräche mit Kunden genutzt werden. Konsumten profitieren so von einer ansprechenden Auslage und von Personal, das bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

ISPO, Messe München GmbH (c) ISPO, Messe München GmbH
05.07.2018

ISPO Digitize Summit: Richtiges Format zur richtigen Zeit

  • Erfolgreiche Premiere mit mehr als 400 Teilnehmern  
  • 20 Prozent internationale Teilnehmer  
  • Keynotes und Workshops sorgen für volle Reihen

 
Mit 443 Teilnehmern aus Sportfachhandel und Sportartikelindustrie fand von 28. bis 29. Juni der ISPO Digitize Summit, die erste Digital-Konferenz für die Sportartikelbranche, statt. Das Event zeigte, dass die Nachfrage an digitalen Lösungen ebenso groß ist, wie der Wissensdurst nach Information. Zusammenfassungen der Vorträge und Eindrücke des zweitägigen Summits sind auf ispo.com zu lesen.   
 

  • Erfolgreiche Premiere mit mehr als 400 Teilnehmern  
  • 20 Prozent internationale Teilnehmer  
  • Keynotes und Workshops sorgen für volle Reihen

 
Mit 443 Teilnehmern aus Sportfachhandel und Sportartikelindustrie fand von 28. bis 29. Juni der ISPO Digitize Summit, die erste Digital-Konferenz für die Sportartikelbranche, statt. Das Event zeigte, dass die Nachfrage an digitalen Lösungen ebenso groß ist, wie der Wissensdurst nach Information. Zusammenfassungen der Vorträge und Eindrücke des zweitägigen Summits sind auf ispo.com zu lesen.   
 
„Die Atmosphäre war geladen mit Neugier und Aufbruchstimmung, sowohl unter den Besuchern als auch Sprechern und Ausstellern“, blickt Tobias Gröber, Geschäftsbereichsleiter Konsumgütermessen und verantwortlich für die ISPOGruppe, auf den zweitägigen ISPO Digitize Summit zurück. „Der Bedarf an digitalen Lösungen in der Sportartikelbranche ist vorhanden. Das hat die Veranstaltung gezeigt. Der Summit war ein wichtiger erster Schritt und Anstoß für die Sportbranche, nun muss sie sich weiter öffnen. Das Bewusstsein ist da. Wir glauben, dass das Thema schnell wachsen wird und damit auch die Plattform“, fasst Giuseppe Lumia, Team Lead Sales bei Wirecard, seine Eindrücke zusammen.  
 
Von den 443 Besuchern kamen 20 Prozent aus dem Ausland. Aus dem Bereich der Sportindustrie waren 65 Prozent der Besucher vertreten, 35 Prozent aus dem Handel. Wie groß das Interesse an digitalen Themen ist, zeigten die vollen Vortragsreihen sowie zahlreichen Fragen und anregenden Diskussionen im Anschluss an die Vorträge und Workshops.
 
Individuelle Praxisworkshops  
Die digitale Transformation verändert die Struktur der gesamten Wertschöpfungskette. Die Anforderungen an digitale Lösungen sind daher sehr unterschiedlich. Christoph Rapp, Projektleiter von ISPO Digitize, sieht darin den Mehrwert des Summits: „Unser Konzept, mit einem Mix aus Ausstellungsfläche, Keynotes, Workshops und persönliche Coachings, erlaubt es auf spezifische Anforderungen individuell einzugehen.“ Bei einem gemeinsamen Workshop von Mammut und Foursource, drehte sich zum Beispiel alles darum, wie wichtig eine durchgängige digitale Transformation für die Bekleidungsindustrie ist. Die MobileBusiness-Expertin Heike Scholz stellte den Sportfachhändlern hingegen innovative Konzepte und Lösungen vor, mit denen der Handel die Chancen der Digitalisierung für sich nutzen kann.  
 
Top-Speaker sorgen für volle Reihen
Mit Keynote-Sprechern von BMW über Telekom bis hin zu AmazonPay wurden Impulse von außerhalb der Sportbranche gegeben. Was die Sportbranche von ihnen lernen kann wurde beispielsweise beim Vortrag von Peter Schwarzenbauer (BMW) deutlich. Mit digitalen Services, die um das Automobil entstehen, werden dem Endverbraucher Erlebnisse bereitet. Diese Erfahrung ist auch auf die Sportartikelbranche übertragbar. Jyri Hautamäki, Deputy Vice President bei Fenix Outdoor International, freut sich über den Input von außen: „Oft gewinnt man die meiste Inspiration von Sprechern, die nicht aus der eigenen Branche kommen. Beim ISPO Digitize Summit hatten wir die Gelegenheit, Kontakte außerhalb unserer eigenen Reihen aufzubauen.“  
 
Digtial Readiness Check: Erste Auswertung zeigt Defizite auf
Die Dynamik der Sportbranche trifft beim Thema Digitalisierung auf nur wenige Unternehmen zu. Das zeigt die erste anonyme Auswertung des Digital Readiness Checks, an dem bislang 500 Vertreter aus der Sportbranche teilgenommen haben. Der Stand der Digitalisierung sei bei den meisten Unternehmen erschreckend, fasst Professor Karl Peter Fischer von der Hochschule für angewandtes Management in Ismaning die ersten Ergebnisse zusammen. Vor allem die Sporthändler seien in Sachen Digitalisierung noch im Hintertreffen. Weiter zeigen die Ergebnisse, dass zahlreiche Unternehmen die Digitalisierung entweder gerade erst planen oder erst vor kurzem damit begonnen haben. „Während des Summits wurden wir darin bestätigt, dass wir die richtige Lösung für die Sportbranche haben. Gleichzeitig haben wir erkannt, dass der Sportfachhandel noch Schwierigkeiten hat, digitale Aufgaben anzunehmen, oft aus Mangel an Ressourcen“, resümiert Christian Seidl, Geschäftsführer Sales und Marketing, TIE KINETIX.  
 
ISPO Digitize geht in die nächste Runde  
Bereits in dieser Woche wird das Format ISPO Digitize fortgesetzt: In China spricht Eric Cao, IT-Leiter bei Nike, im Rahmen der ISPO Shanghai darüber, wie Hersteller digitale Lösungen nutzen können, um innovative Produkte auf den Markt zu bringen. Wie die Digitalisierung ihren Weg in internationale Fußballvereine findet, darüber spricht Alexander Jobst, Marketing Direktor von Schalke 04. Vertreter von Anta, Columbia, The North Face, Toread und Under Armour diskutieren im ISPO Shanghai Digitize Forum über rentable Digitallösungen für Sportunternehmen. In München geht das Format 2019 wieder an den Start und wird in die bestehenden Plattformen ISPO Munich (3. bis 6. Februar 2019) sowie in die OutDoor by ISPO (30. Juni bis 3. Juli 2019) integriert.

Weitere Informationen:
ISPO ISPO Digitize Summit
Quelle:

ISPO, Messe München GmbH

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

BTE Handelsverband Textil
19.09.2017

AGB: Für stationäre Modehändler kaum notwendig

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

Hinweis: Der Handelsverband Deutschland HDE hat aktuell seine Muster-AGB für den Online-Handel aktualisiert. Mitglieder im Einzelhandelsverband (Log in) können diese downloaden unter www.einzelhandel.de (Rubrik: Recht).

 

Weitere Informationen:
Modehandel AGB
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln