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KI-Plattform für visuelles Marketing im Mode-Einzelhandel (c) Cyberlink
01.06.2026

KI-Plattform für visuelles Marketing im Mode-Einzelhandel

CyberLink, bekannt für Multimedia-Software bietet mit MyEdit Business eine browserbasierte KI-Plattform, die Einzelhändler, Mode-Stores und stationäre Geschäfte dabei unterstützt, ihr Produktmarketing eigenständig und kanalübergreifend umzusetzen. Die Lösung vereint Bildoptimierung, Hintergrundgestaltung und Videogenerierung in einer zentralen Oberfläche – direkt im Browser, ohne Installation und ohne Designkenntnisse.

Ob Instagram, eigener Webshop oder Marktplätze wie Zalando oder Amazon: Kaufentscheidungen fallen zum großen Teil auf Basis visueller Eindrücke. Produktfotos und kurze Videos sind entscheidend dafür, ob ein Artikel angeklickt wird oder nicht. Für Einzel- und Modehändler ist die professionelle Produktion von Inhalten mit erheblichem Aufwand verbunden: Externe Fotografen, Agenturen oder spezialisierte Software erfordern ein Budget und Vorlaufzeiten, die das Tagesgeschäft selten zulässt. Die Folge sind uneinheitliche Darstellungen, verzögerte Kampagnen und ungenutztes Verkaufspotenzial.

CyberLink, bekannt für Multimedia-Software bietet mit MyEdit Business eine browserbasierte KI-Plattform, die Einzelhändler, Mode-Stores und stationäre Geschäfte dabei unterstützt, ihr Produktmarketing eigenständig und kanalübergreifend umzusetzen. Die Lösung vereint Bildoptimierung, Hintergrundgestaltung und Videogenerierung in einer zentralen Oberfläche – direkt im Browser, ohne Installation und ohne Designkenntnisse.

Ob Instagram, eigener Webshop oder Marktplätze wie Zalando oder Amazon: Kaufentscheidungen fallen zum großen Teil auf Basis visueller Eindrücke. Produktfotos und kurze Videos sind entscheidend dafür, ob ein Artikel angeklickt wird oder nicht. Für Einzel- und Modehändler ist die professionelle Produktion von Inhalten mit erheblichem Aufwand verbunden: Externe Fotografen, Agenturen oder spezialisierte Software erfordern ein Budget und Vorlaufzeiten, die das Tagesgeschäft selten zulässt. Die Folge sind uneinheitliche Darstellungen, verzögerte Kampagnen und ungenutztes Verkaufspotenzial.

Produktbilder flexibel an Saison und Kampagne anpassen
Mit MyEdit Business können vorhandene Produktfotos schnell und unkompliziert für unterschiedliche Einsatzzwecke aufbereitet werden. Hintergründe lassen sich je nach Saison, Aktion oder Markenwelt anpassen. Für Mode- und Fashionhändler eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten: Outfits können in verschiedenen Stilwelten in Szene gesetzt, Vorher-Nachher-Darstellungen für Styling-Beispiele erstellt oder Produkte für unterschiedliche Zielgruppen neu in Szene gesetzt werden, ohne erneutes Shooting oder Agenturauftrag.

Bewegtbild und Social Media-Content im Tagesrhythmus
Reichweite auf Instagram, TikTok und Co erfordert Kontinuität: wöchentliche Produkt-Highlights, aktuelle Trends, kurzfristige Aktionen. Mit MyEdit Business können statische Produktbilder automatisiert in kurze Videoclips umgewandelt werden, die sich für Reels, TikTok-Posts oder Werbeeinblendungen eignen. Mit einfachen Texteingaben lassen sich zudem passende Werbemotive und Beiträge in plattformgerechten Formaten generieren.

Aktionen und Verkaufsanlässe kurzfristig umsetzen
Ob Sonderverkauf, Weihnachten, lokale Events oder spontane Rabattaktionen: Im Einzelhandel entscheidet oft die Reaktionsgeschwindigkeit über den Erfolg einer Kampagne. Mit MyEdit Business lassen sich visuelle Inhalte für solche Anlässe innerhalb kürzester Zeit erstellen und über verschiedene Kanäle ausspielen: vom Webshop-Banner über Social-Media-Posts bis hin zu Bildern für Messenger-Dienste wie WhatsApp. Stationäre Händler können so ihre digitalen und physischen Verkaufskanäle enger verzahnen und ihr Schaufenster auch online wirkungsvoll inszenieren.

Einstieg kostenlos, Skalierung nach Bedarf
MyEdit Business ist in einer kostenlosen Basisversion verfügbar. Für eine intensivere Nutzung stehen monatliche und jährliche Abonnements zur Verfügung; zusätzliche Credits können flexibel hinzugebucht werden. Unternehmen jeder Größe können so bedarfsgerecht einsteigen und ihre Content-Produktion bei Sortimentswechseln, Saisonkampagnen oder Verkaufsaktionen unkompliziert hochskalieren.

28.05.2026

Geldbuße gegen Temu: EU-Kommission muss Druck aufrechterhalten

Die EU-Kommission hat am 28. Mai 2026 eine hohe Geldbuße gegen Temu wegen häufiger Produktsicherheitsverstöße bekannt gegeben. Für Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des bevh, ist das eine längst überfällige Entscheidung: 
 
„Die von der EU-Kommission verhängte Strafe gegen Temu zeigt, dass der Schutz unserer Rechtsordnung in Europa durchaus funktioniert. Wir gehen davon aus, dass Temu die Konsequenzen aus der Entscheidung zieht und die schon seit Langem angemahnten Schritte zur Einhaltung europäischen Rechts gehen wird. Hierfür ist entscheidend, dass die EU die Umsetzung konsequent überwacht und das Unternehmen im Ernstfall weiter sanktioniert.“

Die EU-Kommission hat am 28. Mai 2026 eine hohe Geldbuße gegen Temu wegen häufiger Produktsicherheitsverstöße bekannt gegeben. Für Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des bevh, ist das eine längst überfällige Entscheidung: 
 
„Die von der EU-Kommission verhängte Strafe gegen Temu zeigt, dass der Schutz unserer Rechtsordnung in Europa durchaus funktioniert. Wir gehen davon aus, dass Temu die Konsequenzen aus der Entscheidung zieht und die schon seit Langem angemahnten Schritte zur Einhaltung europäischen Rechts gehen wird. Hierfür ist entscheidend, dass die EU die Umsetzung konsequent überwacht und das Unternehmen im Ernstfall weiter sanktioniert.“

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh

19.05.2026

Greenwashing ade? EmpCo verschärft die Regeln – Handel unter Zeitdruck

Mit der Umsetzung der EU Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EU) 2024/825“ (EmpCo) in deutsches Recht gelten ab dem 27. September 2026 deutlich strengere Regeln für Umweltaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Anfang 2026 wurden die Vorgaben in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) übernommen und verkündet. Für den Textil  und Schuheinzelhandel entsteht damit ein kurzfristiger Anpassungsdruck, da keine Übergangsfristen vorgesehen sind.
 
Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing zu unterbinden und Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen. Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sind unzulässig, sofern sie nicht durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt werden. In der Praxis ist dies derzeit nur durch staatlich anerkannte Typ I Umweltzeichen, wie das EU Ecolabel oder den Blauen Engel, möglich.
 

Mit der Umsetzung der EU Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EU) 2024/825“ (EmpCo) in deutsches Recht gelten ab dem 27. September 2026 deutlich strengere Regeln für Umweltaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Anfang 2026 wurden die Vorgaben in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) übernommen und verkündet. Für den Textil  und Schuheinzelhandel entsteht damit ein kurzfristiger Anpassungsdruck, da keine Übergangsfristen vorgesehen sind.
 
Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing zu unterbinden und Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen. Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sind unzulässig, sofern sie nicht durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt werden. In der Praxis ist dies derzeit nur durch staatlich anerkannte Typ I Umweltzeichen, wie das EU Ecolabel oder den Blauen Engel, möglich.
 
„Die EmpCo trifft den Handel in einer besonders sensiblen Phase“, sagt Sönke Padberg, Geschäftsführer des BTE. „Dass es keine Übergangsfrist für bestehende und bereits georderte Ware gibt, erhöht den Zeitdruck für die Unternehmen erheblich.“
 
Etablierte Siegel wie OEKO TEX® Standard 100, GOTS oder GRS bleiben weiterhin zulässig, jedoch nur zur Beschreibung klar abgegrenzter Material  oder Prozesseigenschaften. Verboten sind zudem unternehmenseigene Nachhaltigkeitssiegel sowie irreführende Darstellungen durch textliche Umweltaussagen, Icons, Farben oder Bildwelten, die einen „grünen“ Gesamteindruck vermitteln. Auch Klimaversprechen unterliegen strengen Vorgaben. 
 
„Die EmpCo zwingt den Handel, die gesamte Nachhaltigkeits  und Marketingkommunikation kritisch zu überprüfen – online wie offline“, fügt Marika Hanschke, Referentin für Kreislaufwirtschaft, hinzu. „Der Handel muss nun schnellstmöglich tätig werden.“
 
Um rechtzeitig EmpCo konform zu sein, sollten Händler nun folgende Schritte einleiten: 

  1. Nachhaltigkeitskommunikation prüfen: Alle Aussagen im Onlineshop, auf Social Media, am POS sowie auf Verpackungen und Etiketten müssen geprüft werden. Allgemeine Begriffe (z.B. „nachhaltig“, „grün“) müssen angepasst und präzisiert werden. 
  2. Icons, Bilder und Designs auditieren: Natur Symbolik, grüne Icons und Bildsprache müssen auf implizite Umweltaussagen geprüft, ersetzt und gegebenenfalls vollständig aus der Kommunikation entfernt werden. 
  3. Produkt  und Unternehmenskommunikation in Bezug auf Klimaneutralität klar trennen: Produktbezogene Aussagen zu Klimaneutralität prüfen und strengstens vermeiden. Unternehmensaussagen, wie z.B. „klimaneutral bis 2045“, sind weiterhin unter konkreten Vorgaben möglich.
  4. Risiken und Prozesse strukturieren: Claim Guidelines entwickeln, Beleg- und Freigabeprozesse für Marketing und Produktdaten etablieren und Mitarbeitende im Marketing, Vertrieb und Handel schulen. 
  5. Bestandsware bewerten: Es muss geprüft werden, welche Ware von allgemeinen Umweltaussagen betroffen ist und ob eine Umetikettierung oder Zusatzinformationen am POS erforderlich sind.
  6. Wer jetzt strukturiert prüft und rechtzeitig nachschärft, reduziert rechtliche Risiken, Folgekosten und Reputationsschäden. Der BTE wird die Entwicklungen begleiten und den Handel weiter bei der Umsetzung unterstützen.
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

13.05.2026

HDE begrüßt Debatte um mehr Arbeitszeitflexibilität

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um eine Reform des Arbeitszeitgesetzes betont der HDE, dass das aktuelle Konzept im Arbeitszeitgesetz mit einer täglichen Höchstarbeitszeit überholt ist und einer digitalisierten Arbeitswelt nicht mehr gerecht wird, zudem erschwere es die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um eine Reform des Arbeitszeitgesetzes betont der HDE, dass das aktuelle Konzept im Arbeitszeitgesetz mit einer täglichen Höchstarbeitszeit überholt ist und einer digitalisierten Arbeitswelt nicht mehr gerecht wird, zudem erschwere es die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

„Mit dem Arbeitszeitgesetz wurde damals die EU-Arbeitszeitrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dabei wurden die Gestaltungsspielräume der EU-Richtlinie in Deutschland nicht voll ausgeschöpft. Der HDE fordert daher seit Langem den Wegfall der täglichen Höchstarbeitszeit und einen Wechsel hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Dies schafft mehr Flexibilität im Alltag, ohne dass sich dadurch aber die Gesamtwochenarbeitszeit der Menschen erhöht. Diese Reform im Arbeitszeitgesetz wäre auch im Einklang mit geltendem EU-Recht, das ja selbst von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ausgeht. Klar sei aber auch, dass eine Reform des Arbeitszeitgesetzes die Vertrauensarbeitszeit erhalten müsse, das sehe schließlich auch der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus guten Gründen so vor. Eine hochbürokratische und zudem mittelstandsfeindliche elektronische Arbeitszeiterfassungspflicht ist hingegen strikt abzulehnen, noch dazu in der Wirtschaftskrise.“ sagt HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik, Steven Haarke. Aber auch die ununterbrochene Ruhezeit im Arbeitszeitgesetz von elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit sei zu unflexibel und müsse im Zuge einer Reform überdacht werden, so Haarke.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland