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08.06.2026

BVMed fordert für Medizinprodukte Ausnahmeregelung beim PFAS-Beschränkungsverfahren

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in einer Stellungnahme zum PFAS-Beschränkungsverfahren für eine umfassende und unbegrenzte Ausnahmeregelung für Medizinprodukte einschließlich ihrer Herstellung und der vorgelagerten Lieferkette aus. „Wo geeignete Alternativen noch nicht verfügbar sind, in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein werden oder nicht eingesetzt werden können, hätten Beschränkungen, die die Sicherheit und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen oder zur Einstellung von Produkten führen, direkte negative Folgen für die Patientensicherheit und die Gesundheitsversorgung“, warnt der BVMed zur öffentlichen Konsultation des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) im Rahmen des PFAS-Beschränkungsverfahrens der   Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in einer Stellungnahme zum PFAS-Beschränkungsverfahren für eine umfassende und unbegrenzte Ausnahmeregelung für Medizinprodukte einschließlich ihrer Herstellung und der vorgelagerten Lieferkette aus. „Wo geeignete Alternativen noch nicht verfügbar sind, in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein werden oder nicht eingesetzt werden können, hätten Beschränkungen, die die Sicherheit und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen oder zur Einstellung von Produkten führen, direkte negative Folgen für die Patientensicherheit und die Gesundheitsversorgung“, warnt der BVMed zur öffentlichen Konsultation des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) im Rahmen des PFAS-Beschränkungsverfahrens der   Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).

Der BVMed bemängelt in seiner Stellungnahme insbesondere den Definitionsrahmen des aktuellen Vorschlags, der nicht als direktes Instrument zur Regulatorischen Gruppierung gedacht ist und die Vielfalt innerhalb der PFAS-Stoffgruppe für den Medizinproduktesektor nicht angemessen berücksichtigt. „Aufgrund ihrer hohen sozioökonomischen Relevanz und ihrer wesentlichen Rolle bei der Gewährleistung der Kontinuität der Patientenversorgung, stellen Medizinprodukte eine spezifische Verwendungskategorie dar“, argumentiert die BVMed-Regulatory-Expertin und Stellvertretende Geschäftsführerin Dr. Christina Ziegenberg. „Dies kommt insbesondere in der Tatsache zum Tragen, dass der SEAC befristete Ausnahmeregelungen für invasive und implantierbare Produkte unterstützt, gleichwertige Ausnahmeregelungen für alle anderen Medizinprodukte, die nicht unter diese beiden Kategorien fallen, jedoch fehlen.“

Die OECD definiert PFAS ausdrücklich als eine breite, strukturbasierte Kategorie, die als Ausgangspunkt und nicht als direkte Grundlage für regulatorische Gruppierungen oder Managemententscheidungen gedacht ist. Sie hebt zudem die erhebliche Vielfalt innerhalb des PFAS-Universums hervor, einschließlich Polymeren und Nicht-Polymeren mit stark unterschiedlichen physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften. Diese Vielfalt sollte sich in den regulatorischen Ansätzen widerspiegeln. 

Der BVMed kritisiert, dass der aktuelle Vorschlag diesen Unterschieden nicht ausreichend Rechnung trägt und stattdessen eine weitgehend einheitliche Gefahrenannahme auf die gesamte Gruppe angewendet wird.

Zur sozioökonomischen Relevanz betont der BVMed, dass Medizinprodukte für die Diagnose und Behandlung von Krankheiten sowie für die Patientensicherheit und die Kontinuität der Versorgung von entscheidender Bedeutung sind. „Viele Anwendungen sind lebenserhaltend oder unerlässlich, um Komplikationen zu verhindern und die Lebensqualität zu verbessern oder erhalten.“ Zudem seien die mit Medizinprodukten verbundenen Gesamtmengen an PFAS im Vergleich zum gesamten PFAS-Markt gering. 

„Eine weitreichende PFAS-Beschränkung auf Medizinprodukte wäre weder wissenschaftlich ausreichend differenziert noch im Hinblick auf die sozioökonomischen Auswirkungen und Risiken für das Gesundheitswesen verhältnismäßig“, so das Fazit des BVMed.

Zum weiteren Vorgehen: Die SEAC-Konsultation ist ein wichtiger Meilenstein im   PFAS-Beschränkungsverfahren. Ende 2026 wird das SEAC Abschlussgutachten erwartet, Anfang 2027 ein Entwurf der Europäischen Kommission zur Änderung des Anhangs XVII der REACH Verordnung. Ein Inkrafttreten wäre Ende 2027/2028 möglich.

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed

08.06.2026

Entgelttransparenz: Südwesttextil fordert substanzielle Nachbesserung

Südwesttextil sieht bei der EU-Entgelttransparenzrichtlinie erheblichen Korrekturbedarf – insbesondere zum Erhalt der Tarifautonomie und zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie.  

Die Frist für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht ist am gestrigen 07.06.2026 abgelaufen. In der Bundespolitik wird die Kritik an der Richtlinie lauter – die zuständige Bundesfamilienministerin Karin Prien hat nun den erheblich höheren Bürokratieaufwand benannt und angekündigt, sich um Nachverhandlungen auf EU-Ebene bemühen zu wollen.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie bekennt sich klar zum Ziel der Entgeltgleichheit – als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband warnt Südwesttextil aber vor den erheblichen bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen, die mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie einhergehen. In einem Positionspapier fordert der Verband insbesondere, dass bewährte Prinzipien – insbesondere die Tarifautonomie und die Angemessenheitsvermutung – erhalten bleiben und dass die Regulierung bürokratiearm und praxistauglich umgesetzt wird.

Südwesttextil sieht bei der EU-Entgelttransparenzrichtlinie erheblichen Korrekturbedarf – insbesondere zum Erhalt der Tarifautonomie und zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie.  

Die Frist für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht ist am gestrigen 07.06.2026 abgelaufen. In der Bundespolitik wird die Kritik an der Richtlinie lauter – die zuständige Bundesfamilienministerin Karin Prien hat nun den erheblich höheren Bürokratieaufwand benannt und angekündigt, sich um Nachverhandlungen auf EU-Ebene bemühen zu wollen.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie bekennt sich klar zum Ziel der Entgeltgleichheit – als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband warnt Südwesttextil aber vor den erheblichen bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen, die mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie einhergehen. In einem Positionspapier fordert der Verband insbesondere, dass bewährte Prinzipien – insbesondere die Tarifautonomie und die Angemessenheitsvermutung – erhalten bleiben und dass die Regulierung bürokratiearm und praxistauglich umgesetzt wird.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Richtlinie schießt in ihrer aktuellen Form weit über das Ziel hinaus – sie weitet Auskunftsansprüche und Berichtspflichten nicht nur unverhältnismäßig aus, sondern bedroht auch Tarifautonomie und Wettbewerbsfähigkeit. Wir begrüßen vor diesem Hintergrund die Bestrebungen der Bundesregierung sich für Nachbesserungen einzusetzen, auch wenn diese reichlich spät kommen. Jetzt ist schnelles, konsolidiertes Handeln auf EU-Ebene erforderlich, gerade um in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten den politischen Willen zu einem wirksamen Bürokratieabbau mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.“

Aktuell gelten mit dem Entgelttransparenzgesetz bereits umfangreiche Regelungen, darunter individuelle Auskunftsansprüche und Berichtspflichten. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie weitet diese Vorgaben jedoch erheblich aus, verschärft Sanktionen und Klagemöglichkeiten und führt zu zusätzlichem Organisations- und Dokumentationsaufwand sowie einer Verschlechterung der prozessualen Ausgangslage für Unternehmen. Besonders kritisch bewertet Südwesttextil die Auswirkungen auf die Tarifautonomie: Tarifverträge gewährleisten bereits heute ein hohes Maß an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung bei der Entgeltfindung. Durch den Wegfall bestehender Privilegierungen für tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen sowie die vorgesehene Überprüfung tariflicher Bewertungssysteme greift die Richtlinie in den verfassungsrechtlich geschützten Gestaltungsspielraum der Tarifparteien ein. Darüber hinaus erhöhen neue Kriterien zur Bewertung gleichwertiger Arbeit und die Ausweitung von Vergleichsgruppen auf konzern- und unternehmensübergreifende sowie hypothetische Vergleichsfälle die Komplexität und schaffen zusätzliche Rechtsunsicherheit. Auch die verpflichtende Gehaltstransparenz im Bewerbungsverfahren schränkt die Flexibilität von Arbeitgebern ein und kann den Wettbewerb um Fachkräfte weiter verschärfen. Südwesttextil fordert daher eine nationale Umsetzung, die Tarifautonomie und bewährte tarifliche Bewertungssysteme behält sowie praxistaugliche und rechtssichere Rahmenbedingungen für die Unternehmen sicherstellt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

03.06.2026

bvse: Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie bleibt hinter den Erwartungen zurück

„Das Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie bleibt hinter unseren Erwartungen zurück“, kommentiert Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, die Verabschiedung des Programms durch die Bundesregierung.

Aus Sicht des bvse war die Erwartung klar: Nach zahlreichen Strategien, Ankündigungen und Zielsetzungen sollten nun konkrete Maßnahmen folgen, die den Übergang zur Kreislaufwirtschaft tatsächlich beschleunigen.

Stattdessen enthalte das Aktionsprogramm in weiten Teilen bekannte Absichtserklärungen und bereits formulierte Forderungen.

„Man ist angetreten, um die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Herausgekommen sind vielfach neue Formulierungen für alte Forderungen. Das wirkt streckenweise wie alter Wein in neuen Schläuchen“, so Rehbock.

„Das Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie bleibt hinter unseren Erwartungen zurück“, kommentiert Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, die Verabschiedung des Programms durch die Bundesregierung.

Aus Sicht des bvse war die Erwartung klar: Nach zahlreichen Strategien, Ankündigungen und Zielsetzungen sollten nun konkrete Maßnahmen folgen, die den Übergang zur Kreislaufwirtschaft tatsächlich beschleunigen.

Stattdessen enthalte das Aktionsprogramm in weiten Teilen bekannte Absichtserklärungen und bereits formulierte Forderungen.

„Man ist angetreten, um die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Herausgekommen sind vielfach neue Formulierungen für alte Forderungen. Das wirkt streckenweise wie alter Wein in neuen Schläuchen“, so Rehbock.

Besonders kritisch bewertet der bvse die Ausgestaltung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Obwohl Bund, Länder und Kommunen als wichtige Nachfrager eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von Märkten für Recyclingrohstoffe und zirkuläre Produkte spielen könnten, bleibt das Aktionsprogramm nach Einschätzung des Verbandes weitgehend unverbindlich.

Statt klarer Vorgaben und rechtlich durchsetzbarer Anforderungen sei vor allem von Empfehlungen, Leitfäden und einer „Hinwirkung“ auf die öffentliche Hand die Rede.

„Gerade im Bereich der nachhaltigen Beschaffung hätten wir uns deutlich mehr gewünscht. Öffentliche Auftraggeber müssen stärker verpflichtet werden, Produkte aus der Kreislaufwirtschaft einzusetzen. Entscheidend ist, dass solche Vorgaben auch überprüfbar und im Zweifel rechtlich durchsetzbar sind. Freiwilligkeit allein hat bislang nicht zum gewünschten Erfolg geführt“, betont Rehbock.

Zwar begrüßt der bvse ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, das jährliche Auftragsvolumen für zirkuläre Produkte bei Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung kontinuierlich zu steigern und regulatorische Hemmnisse abzubauen. Allerdings fehlten konkrete Zielgrößen, Zeitpläne und messbare Zwischenziele.

„Was fehlt, ist ein belastbarer Mechanismus zur Erfolgskontrolle. Wer mehr Kreislaufwirtschaft will, muss auch messen, ob die Nachfrage nach zirkulären Produkten und Rezyklaten tatsächlich steigt“, fordert Rehbock. Deshalb sei ein transparentes Monitoring notwendig, das Fortschritte dokumentiere und Defizite offenlege.

Nach Auffassung des bvse offenbart das Aktionsprogramm damit ein grundlegendes Problem der deutschen Kreislaufwirtschaftspolitik: Die politischen Ziele werden immer ambitionierter, während verbindliche Instrumente zur Marktstärkung häufig fehlen. Gerade die Recyclingwirtschaft brauche jedoch verlässliche Absatzmärkte und klare Investitionssignale. Rehbock: „Wieder wird eine große Chance vertan, der deutschen Kreislaufwirtschaft den dringend notwendigen Schub nach vorne zu geben.“

„Die Nachfrage nach Rezyklaten muss endlich spürbar steigen. Die Recyclingwirtschaft investiert seit Jahren in Anlagen, Technologien und Kapazitäten. Was fehlt, sind stabile Märkte. Wenn die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion nicht konsequent nachkommt, wird das Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft nicht erreichbar sein“, so der bvse-Hauptgeschäftsführer und weiter: „Momentan bewegen wir uns nicht in Richtung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, sondern immer weiter davon weg. Eine desaströse Entwicklung, die mit kurzfristig belastbaren Maßnahmen aufgehalten und umgekehrt werden muss.

Der bvse fordert daher, das Aktionsprogramm zeitnah um verbindliche Vorgaben für die öffentliche Beschaffung, konkrete Zielwerte für den Einsatz von Sekundärrohstoffen und zirkulären Produkten sowie ein wirksames Monitoring zu ergänzen. Nur so könne aus den richtigen Zielen auch eine messbare Umsetzung werden.

01.06.2026

HDE warnt vor Steuererhöhungen

Angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise in Deutschland warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor zusätzlichen steuerlichen Belastungen für Unternehmen und Verbraucher. Aus Sicht des Verbandes müssen steuer- und finanzpolitische Maßnahmen jetzt konsequent darauf ausgerichtet werden, Wachstumskräfte zu stärken und die Konjunktur zu stabilisieren. Steuererhöhungen, unabhängig davon, an welcher Stelle sie ansetzen, würden dieses Ziel gefährden. Während höhere Steuern auf Arbeits- und Kapitaleinkommen Investitionen und Wachstum hemmen, würden höhere Verbrauchssteuern den privaten Konsum zusätzlich belasten.

Nach Auffassung des HDE müssen deshalb insbesondere die staatlichen Ausgaben stärker in den Fokus rücken. Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts seien Einsparungen notwendig. Dabei sollten insbesondere bestehende Finanzhilfen und steuerliche Subventionen überprüft werden.

Angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise in Deutschland warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor zusätzlichen steuerlichen Belastungen für Unternehmen und Verbraucher. Aus Sicht des Verbandes müssen steuer- und finanzpolitische Maßnahmen jetzt konsequent darauf ausgerichtet werden, Wachstumskräfte zu stärken und die Konjunktur zu stabilisieren. Steuererhöhungen, unabhängig davon, an welcher Stelle sie ansetzen, würden dieses Ziel gefährden. Während höhere Steuern auf Arbeits- und Kapitaleinkommen Investitionen und Wachstum hemmen, würden höhere Verbrauchssteuern den privaten Konsum zusätzlich belasten.

Nach Auffassung des HDE müssen deshalb insbesondere die staatlichen Ausgaben stärker in den Fokus rücken. Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts seien Einsparungen notwendig. Dabei sollten insbesondere bestehende Finanzhilfen und steuerliche Subventionen überprüft werden.

„Die wichtigste steuerpolitische Maßnahme bleibt eine spürbare Entlastung bei der Einkommensteuer sowie eine Abflachung des Tarifs. Entlastungen müssen nicht nur bei niedrigen Einkommen, sondern insbesondere auch in der breiten Mittelschicht und bei Personenunternehmen ankommen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Einkommensteuer sei zugleich die zentrale Unternehmenssteuer des Mittelstands. Positiv bewertet der HDE daher die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbesserungen bei der Besteuerung reinvestierter Gewinne. Die bestehenden Regelungen seien bislang nicht praxistauglich und müssten grundlegend reformiert werden. Mehr Investitionen der Unternehmen seien eine wesentliche Voraussetzung für die Überwindung der Wirtschaftskrise.

Zugleich spricht sich der HDE klar gegen Überlegungen zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. „In der aktuellen konjunkturellen Lage wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ein wirtschaftspolitischer Irrweg. Der private Konsum befindet sich angesichts geopolitischer Krisen und volkswirtschaftlicher Stagnation in einer Schockstarre. Das Konsumklima ist eingebrochen und das bloße Gedankenspiel einer Mehrwertsteuererhöhung wirkt in dieser ohnehin fragilen Lage als massiver Konsumkiller“, so Genth.

Darüber hinaus warnt der Verband vor weiteren Differenzierungen bei den Mehrwertsteuersätzen. Das bestehende System sei bereits heute hochkomplex. Die Abgrenzung einzelner Waren und die Zuordnung der jeweils geltenden Steuersätze beschäftigten regelmäßig die Gerichte. Aus Sicht des HDE darf die Mehrwertsteuer deshalb nicht weiter verkompliziert werden.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland 

28.05.2026

Geldbuße gegen Temu: EU-Kommission muss Druck aufrechterhalten

Die EU-Kommission hat am 28. Mai 2026 eine hohe Geldbuße gegen Temu wegen häufiger Produktsicherheitsverstöße bekannt gegeben. Für Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des bevh, ist das eine längst überfällige Entscheidung: 
 
„Die von der EU-Kommission verhängte Strafe gegen Temu zeigt, dass der Schutz unserer Rechtsordnung in Europa durchaus funktioniert. Wir gehen davon aus, dass Temu die Konsequenzen aus der Entscheidung zieht und die schon seit Langem angemahnten Schritte zur Einhaltung europäischen Rechts gehen wird. Hierfür ist entscheidend, dass die EU die Umsetzung konsequent überwacht und das Unternehmen im Ernstfall weiter sanktioniert.“

Die EU-Kommission hat am 28. Mai 2026 eine hohe Geldbuße gegen Temu wegen häufiger Produktsicherheitsverstöße bekannt gegeben. Für Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des bevh, ist das eine längst überfällige Entscheidung: 
 
„Die von der EU-Kommission verhängte Strafe gegen Temu zeigt, dass der Schutz unserer Rechtsordnung in Europa durchaus funktioniert. Wir gehen davon aus, dass Temu die Konsequenzen aus der Entscheidung zieht und die schon seit Langem angemahnten Schritte zur Einhaltung europäischen Rechts gehen wird. Hierfür ist entscheidend, dass die EU die Umsetzung konsequent überwacht und das Unternehmen im Ernstfall weiter sanktioniert.“

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh

Das Mercedes-Benz Museum bot den Rahmen für die Jahrestagung von Südwesttextil. ©Joshua Lehmann für Südwesttextil
Das Mercedes-Benz Museum bot den Rahmen für die Jahrestagung von Südwesttextil.
24.05.2026

80 Jahre Südwesttextil

Bei der Jahrestagung 2026 blickte Südwesttextil auf die wirtschaftlich schwierige Lage und auf acht Jahrzehnte Verbandsgeschichte zurück. 

Über 100 Vertreterinnen und Vertreter der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Gäste aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft kamen am Mittwoch, dem 20.05.2026, zur diesjährigen Jahrestagung des Verbands zusammen, die zugleich im Zeichen des 80-jährigen Jubiläums stand. Das Mercedes-Benz Museum bot den Rahmen für den Blick auf Geschichte, Innovation und Zukunftsorientierung der Industrie. Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle erinnerte in seiner Rede an die Entstehungsgeschichte: „Seit 1946 ist aus Baden und Württemberg, aus Textil und Bekleidung, ein gemeinsamer Verband zusammengewachsen. Eine starke Gemeinschaft, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zusammensteht.“ 

Bei der Jahrestagung 2026 blickte Südwesttextil auf die wirtschaftlich schwierige Lage und auf acht Jahrzehnte Verbandsgeschichte zurück. 

Über 100 Vertreterinnen und Vertreter der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Gäste aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft kamen am Mittwoch, dem 20.05.2026, zur diesjährigen Jahrestagung des Verbands zusammen, die zugleich im Zeichen des 80-jährigen Jubiläums stand. Das Mercedes-Benz Museum bot den Rahmen für den Blick auf Geschichte, Innovation und Zukunftsorientierung der Industrie. Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle erinnerte in seiner Rede an die Entstehungsgeschichte: „Seit 1946 ist aus Baden und Württemberg, aus Textil und Bekleidung, ein gemeinsamer Verband zusammengewachsen. Eine starke Gemeinschaft, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zusammensteht.“ 

Unter dem Leitgedanken „Gemeinsam für die textile Zukunft“ verband Südwesttextil die Perspektiven der Branche mit einer Einordnung der aktuellen wirtschaftlichen Lage. Die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie ist mit Umsatzeinbußen und einem harten internationalen Wettbewerb konfrontiert – sowohl preis- als auch technologieseitig. Hohe Standortkosten und regulatorische Anforderungen verschärfen die Situation zusätzlich. 

Mit Blick auf diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung sprach Bodo Th. Bölzle von tiefgreifenden Herausforderungen für den Standort und warnte vor einem gravierenden Verlust industrieller Wertschöpfung. Gleichzeitig machte er deutlich: „Wir werden – bei allen Herausforderungen – nicht in den Abgesang auf die Industrie einstimmen. Wir sind überzeugt von der Vielfalt der Industriezweige hier im Bundesland und, dass in der Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren, auch diese Krise bewältigt werden kann.“ 

Die Textil- und Bekleidungsindustrie sieht sich als innovationsstarken und transformationserfahrenen Wirtschaftszweig, der aktiv zur Zukunft des Standorts beiträgt. Der Verband fordert deshalb einen wettbewerbsfähigen europäischen Wirtschaftsraum mit strategischen Partnerschaften, konsequentem Bürokratieabbau, schnellere und modernere staatliche Prozesse sowie faire Wettbewerbsbedingungen durch eine stärkere Kontrolle von Importstandards. Hinzu kommen Investitionen in digitale und energetische Infrastruktur sowie eine Reform des Vergaberechts, die Qualität und Langlebigkeit stärker berücksichtigt.

Mit Gastredner Wolfgang Bosbach nahm die Jahrestagung auch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen in den Blick. Unter dem Titel „Krieg & Krisen – der neue Normalfall? Klartext bei Textil!“ sprach der ehemalige Bundestagsabgeordnete über aktuelle globale Konflikte, wirtschaftliche Unsicherheiten und die Folgen für Unternehmen und Industrie.

Zwischen Historie und Zukunft wurde bei der Jahrestagung vor allem eines deutlich: Der politische Handlungsbedarf ist angesichts der Bedrohung von Wettbewerbsfähigkeit und industrieller Wertschöpfung groß.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

20.05.2026

BVMed: „MedTech ist Schlüsseltechnologie

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär und Kanzleramtsminister Thorsten Frei vorgestellten Roadmaps der Hightech Agenda Deutschland als „wichtigen Schritt, um den MedTech-Standort Deutschland zu stärken“. „Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Wir brauchen vor allem einen Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Prävention“, sagte der BVMed-Vorstandsvorsitzende Mark Jalaß auf einem Preview-Termin mit den beiden Kabinettsmitgliedern im Bundeskanzleramt.

Die Medizintechnik sei am Standort Deutschland mit über 1.500 überwiegend mittelständischen Unternehmen noch sehr stark aufgestellt. „Wir müssen aber aufpassen, in Schlüsseltechnologien nicht abgehängt zu werden“, so Jalaß. Zentrales Anliegen der Hightech Agenda muss es deshalb aus Sicht des BVMed sein, schnellere Innovationszyklen und Marktzugänge in Deutschland zu etablieren, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. 

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär und Kanzleramtsminister Thorsten Frei vorgestellten Roadmaps der Hightech Agenda Deutschland als „wichtigen Schritt, um den MedTech-Standort Deutschland zu stärken“. „Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Wir brauchen vor allem einen Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Prävention“, sagte der BVMed-Vorstandsvorsitzende Mark Jalaß auf einem Preview-Termin mit den beiden Kabinettsmitgliedern im Bundeskanzleramt.

Die Medizintechnik sei am Standort Deutschland mit über 1.500 überwiegend mittelständischen Unternehmen noch sehr stark aufgestellt. „Wir müssen aber aufpassen, in Schlüsseltechnologien nicht abgehängt zu werden“, so Jalaß. Zentrales Anliegen der Hightech Agenda muss es deshalb aus Sicht des BVMed sein, schnellere Innovationszyklen und Marktzugänge in Deutschland zu etablieren, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. 

„Medizintechnik ist eine Hightech-Branche und Schlüsseltechnologie mit hoher Innovations- und Forschungsquote. Wir brauchen deshalb innovationsfreundliche Rahmenbedingungen und eine hohe strategische Souveränität“, so der BVMed-Vorsitzende. „Der BVMed steht als Partner bereit, seine MedTech-Expertise einzubringen und die Roadmap mit konkreten, versorgungsrelevanten Maßnahmen zu füllen.“

Die Hightech Agenda müsse dabei eng mit dem Pharma- und MedTech-Strategieprozess koordiniert werden. „Es darf keine parallelen Strategieprozesse ohne Abstimmung mit der MedTech-Branche geben“, so Jalaß. Die im März 2026 zugesicherte enge Koordination zwischen den Ministerien BMFTR und BMG müsse nun strukturell abgesichert werden.

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed

13.05.2026

HDE begrüßt Debatte um mehr Arbeitszeitflexibilität

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um eine Reform des Arbeitszeitgesetzes betont der HDE, dass das aktuelle Konzept im Arbeitszeitgesetz mit einer täglichen Höchstarbeitszeit überholt ist und einer digitalisierten Arbeitswelt nicht mehr gerecht wird, zudem erschwere es die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um eine Reform des Arbeitszeitgesetzes betont der HDE, dass das aktuelle Konzept im Arbeitszeitgesetz mit einer täglichen Höchstarbeitszeit überholt ist und einer digitalisierten Arbeitswelt nicht mehr gerecht wird, zudem erschwere es die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

„Mit dem Arbeitszeitgesetz wurde damals die EU-Arbeitszeitrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dabei wurden die Gestaltungsspielräume der EU-Richtlinie in Deutschland nicht voll ausgeschöpft. Der HDE fordert daher seit Langem den Wegfall der täglichen Höchstarbeitszeit und einen Wechsel hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Dies schafft mehr Flexibilität im Alltag, ohne dass sich dadurch aber die Gesamtwochenarbeitszeit der Menschen erhöht. Diese Reform im Arbeitszeitgesetz wäre auch im Einklang mit geltendem EU-Recht, das ja selbst von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ausgeht. Klar sei aber auch, dass eine Reform des Arbeitszeitgesetzes die Vertrauensarbeitszeit erhalten müsse, das sehe schließlich auch der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus guten Gründen so vor. Eine hochbürokratische und zudem mittelstandsfeindliche elektronische Arbeitszeiterfassungspflicht ist hingegen strikt abzulehnen, noch dazu in der Wirtschaftskrise.“ sagt HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik, Steven Haarke. Aber auch die ununterbrochene Ruhezeit im Arbeitszeitgesetz von elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit sei zu unflexibel und müsse im Zuge einer Reform überdacht werden, so Haarke.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland