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04.10.2023

BTE-Umfrage: Kunden beklagen Leerstände und schlechte Erreichbarkeit

Den Kunden des innerstädtischen Mode- und Schuhhandels missfallen aktuell vor allem leerstehende und unattraktive Gebäude bzw. Plätze sowie die schlechte Erreichbarkeit der Innenstädte. Dies hat eine aktuelle Kundenbefragung im Auftrag des BTE ergeben. Von Ende August bis Mitte September wurden dazu an sechs Wochentagen – darunter zwei Samstage – in 14 Städten (4 Groß-, 4 Mittel- und 6 Kleinstädte) insgesamt rund 3.600 Mode- und Schuheinkäufer befragt. Parallel gab es eine bundesweite Online-Befragung bei 570 weiteren Personen.

Bei den offen gestellten Fragen (keine vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zeigten sich vor allem zwei Problembereiche:

Den Kunden des innerstädtischen Mode- und Schuhhandels missfallen aktuell vor allem leerstehende und unattraktive Gebäude bzw. Plätze sowie die schlechte Erreichbarkeit der Innenstädte. Dies hat eine aktuelle Kundenbefragung im Auftrag des BTE ergeben. Von Ende August bis Mitte September wurden dazu an sechs Wochentagen – darunter zwei Samstage – in 14 Städten (4 Groß-, 4 Mittel- und 6 Kleinstädte) insgesamt rund 3.600 Mode- und Schuheinkäufer befragt. Parallel gab es eine bundesweite Online-Befragung bei 570 weiteren Personen.

Bei den offen gestellten Fragen (keine vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zeigten sich vor allem zwei Problembereiche:

  1. Mehr als die Hälfte der Modekunden stört sich am unattraktiven Erscheinungsbild (Leerstände, schlechter baulicher Zustand, Ramschläden, wenig Grün, zu viel Müll und Dreck).
  2. Fast die Hälfte kritisiert die schlechte Erreichbarkeit der Innenstädte. Das betrifft zuerst die Pkw-Kunden, aber auch der ÖPNV wird als zu unpünktlich und zu wenig verlässlich bewertet. Dabei reisten 45 Prozent der Befragten mit dem Auto an, 36 Prozent mit Bus und Bahn, 10 Prozent per Fahrrad und 7 Prozent kamen zu Fuß.

Problematisch ist der zweite Problempunkt, weil laut der Befragung im Durchschnitt die Käuferquote bei den Pkw-Kunden mit 43 Prozent besonders hoch ist. Wer mit dem ÖPNV anreist, kauft noch zu 34 Prozent Bekleidung, Schuhe und Accessoires. Fahrradfahrer und Fußgänger rangieren mit Kaufquoten von 27 und 22 Prozent am Ende.
 
Zudem kaufen die Pkw-Kunden überdurchschnittlich viele Teile ein: 45 Prozent zwei bis drei Teile, 12 Prozent vier bis fünf Teile und 10 Prozent mehr als fünf Teile. Bei Nutzern von Bus und Bahn sind dies noch 53 Prozent (2 bis 3 Teile), acht Prozent (4 bis 5 Teile) bzw. vier Prozent (über 5 Teile). Wer dagegen zu Fuß oder per Fahrrad in die City kommt, kauft so gut wie nie mehr als drei Teile.
 
Auch im Mode- und Schuhhandel sehen die Kunden zum Teil noch Defizite. Bei der Frage nach den Wünschen der Modekunden an den Handel landete „mehr Events“ mit einer Quote von 40 Prozent vorne. Auf den weiteren Plätzen folgen der Wunsch nach schöneren Geschäften (39 Prozent), mehr individuelle Stilberatung (36 Prozent), bessere Verknüpfung von online und offline-Angeboten (35 Prozent), inspirierendere Sortimente (33 Prozent) und mehr Sitzgelegenheiten/Chill-Bereiche in den Geschäften (31 Prozent).
 
Bestätigt hat die BTE-Kundenbefragung, dass der Modeeinkauf mit einer Quote von fast zwei Drittel nach wie vor den wichtigsten Grund zum Besuch der Innenstädte darstellt. Jeder zweite Modeeinkauf wird dabei mit anderen Aktivitäten gekoppelt wie Arbeit, Behördengänge oder – vor allem am Samstag – Besuche der Gastronomie oder kulturelle Aktivitäten.
 
Als wichtigste Innenstadt-Branche müsse der Textil- und Schuhhandel damit ein hohes Interesse an der Attraktivität des eigenen Standorts haben. Der BTE appelliert daher an alle Mode- und Schuhhändler, sich vor Ort in den entsprechenden Verbänden und Werbegemeinschaften zu engagieren.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

18.03.2022

Umsatz mit Bekleidung und Textilien steigt 2021 auf 64 Mrd. Euro

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der gesamte Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund fünf Prozent bzw. drei Milliarden Euro auf rund 64 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Zwar sanken die Umsätze fast aller stationären Vertriebsformate - nach dem bereits hohen Einbruch um fast ein Viertel in 2020 - im letzten Jahr aufgrund des langen Lockdowns erneut, die Zuwächse im Onlinehandel konnten dies aber mehr als ausgleichen. Der Umsatz des Vor-Corona-Jahres 2019 in Höhe von 67 Mrd. Euro wurde aber deutlich verfehlt.
 
Die Umsätze speziell des stationären Textilfachhandels (inkl. Haus- und Heimtextilien) sanken im vergangenen Jahr um etwa fünf Prozent auf rund 29 Milliarden Euro. Die Textil- und Bekleidungsumsätze von Warenhäusern, Lebensmitteldiscountern und anderer stationärer Geschäfte ohne textilen Schwerpunkt fielen nach BTE-Schätzungen ebenfalls um einen einstelligen Prozentsatz auf rund 14 Milliarden Euro. Um fast ein Viertel auf ca. 21 Mrd. Euro zugelegt hat dagegen der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels, wodurch dessen Marktanteil in 2021 auf rund 33 Prozent stieg.
 

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der gesamte Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund fünf Prozent bzw. drei Milliarden Euro auf rund 64 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Zwar sanken die Umsätze fast aller stationären Vertriebsformate - nach dem bereits hohen Einbruch um fast ein Viertel in 2020 - im letzten Jahr aufgrund des langen Lockdowns erneut, die Zuwächse im Onlinehandel konnten dies aber mehr als ausgleichen. Der Umsatz des Vor-Corona-Jahres 2019 in Höhe von 67 Mrd. Euro wurde aber deutlich verfehlt.
 
Die Umsätze speziell des stationären Textilfachhandels (inkl. Haus- und Heimtextilien) sanken im vergangenen Jahr um etwa fünf Prozent auf rund 29 Milliarden Euro. Die Textil- und Bekleidungsumsätze von Warenhäusern, Lebensmitteldiscountern und anderer stationärer Geschäfte ohne textilen Schwerpunkt fielen nach BTE-Schätzungen ebenfalls um einen einstelligen Prozentsatz auf rund 14 Milliarden Euro. Um fast ein Viertel auf ca. 21 Mrd. Euro zugelegt hat dagegen der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels, wodurch dessen Marktanteil in 2021 auf rund 33 Prozent stieg.
 
Für das laufende Jahr erhofft sich vor allem der stationäre Textil- und Modehandel eine Belebung der Kundennachfrage, die aktuell allerdings durch die hohen Inzidenzen und nicht zuletzt den Krieg in der Ukraine und dessen Folgen deutlich beeinträchtigt wird. Zwar hat es in den letzten Wochen immer wieder Tage mit erfreulicher Resonanz gegeben, die Umsätze und vor allem die Kundenfrequenzen liegen aber in der Regel immer noch deutlich unter Vor-Corona-Niveau. Die stationären Modegeschäfte brauchen daher weiterhin staatliche Unterstützung, die unbedingt auch unterhalb der bisherigen Schwelle von 30 Prozent Umsatzverlust bei den Überbrückungshilfen einsetzen muss.
 
Unabdingbar für das Überleben tausender Textil-, Schuh- und Modegeschäfte sind zudem Investitionen in die Innenstädte. Nach einer aktuellen BTE-Kundenbefragung aus den beiden ersten März-Wochen ist der Einkauf unverändert das meistgenannte Motiv für einen Innenstadt-Besuch. Der Modehandel wurde dabei von zwei Drittel der Befragten als Ziel angegeben. Der BTE rief daher alle Modehändler, Immobilieneigentümer und nicht zuletzt Bund, Länder und Kommunen dazu auf, gemeinsam die Attraktivität der Innenstädte zu steigern. So wünschen die Kunden in den Geschäften und Innenstädten vor allem mehr Sitzgelegenheiten, schöner gestaltete Plätze mit mehr Grün und Wasser, eine bessere Erreichbarkeit sowie mehr Aktivitäten bzw. Events. Mehr als ein Drittel der Befragten wünscht zudem die Möglichkeit für Shopping am Sonntag.

 

Weitere Informationen:
Onlinehandel Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

12.01.2022

BTE begrüßt BGH-Urteil zur Mietminderung

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

11.02.2021

Lockdown-Verlängerung: Nächster Supergau für den stationären Fashionhandel

Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beurteilen die Fachverbände als weiteren herben Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche werde sich trotz der von Verbänden und einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE entgehen dem stationären Fashionhandel selbst im umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
 
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
 

Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beurteilen die Fachverbände als weiteren herben Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche werde sich trotz der von Verbänden und einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE entgehen dem stationären Fashionhandel selbst im umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
 
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
 
Im März werde sich diese Situation noch einmal dramatisch verschärfen. Der Start in die Frühjahrsaison und speziell die Wochen vor Ostern sind für die Fashionbranche eine der wichtigsten Verkaufszeiträume. „Wenn die Geschäfte dann noch geschlossen sind, wird das vielen Fashionhändlern endgültig das Genick brechen und zusätzliche Leerstände in den Innenstädten hinterlassen!“, prognostiziert Pangels.
 
Unverständlich sei die weitere Schließung der Geschäfte auch deshalb, weil zahlreiche und unabhängig voneinander erstellte Studien und Gutachten belegten, dass der stationäre Einzelhandel kein Hotspot für Corona-Infektionen ist. Pangels: „Der Fashionhandel leistet also ein sinnloses Sonderopfer zur Pandemiebekämpfung, während so manch dubiose Online-Verkaufsplattform von der Politik mit zusätzlichem Umsatz und Gewinn beglückt wird. Die Politik opfert derzeit die Fashionbranche auf dem Altar einer scheinbar einzig möglichen Strategie zur Covid-Bekämpfung: der Schließung von Geschäften“.
 
Die Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III seien für den Fashionhandel zwar durchaus erfreulich, könnten aber bei weitem nicht die horrenden Umsatzausfälle und Verluste, die sich durch die Geschäftsschließungen ergeben, ausgleichen.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

10.02.2021

BTE unterstützt Innenstadt-Kampagne „StadtHerzLeben“

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Die Bedeutung unserer Branche für die Attraktivität unserer Innenstädte, aber auch für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen wird noch immer von der Politik unterschätzt. Schließlich zählt der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel in Deutschland über 30.000 Unternehmen mit etwa 80.000 Verkaufshäusern und 420.000 Beschäftigten. Sie stehen für 60 Milliarden Euro Jahresbruttoumsatz mit unzähligen Kundenkontakten und persönlichen Begegnungen.

Als Folge der Pandemie besteht nun die Gefahr, dass viele familiengeführte Einzelhändler dauerhaft schließen müssen. Viele mittelständische Unternehmen, die vor Corona noch kerngesund waren, sind aktuell gefährdet.

Die Kampagne #StadtHerzLeben verlangt daher von der Politik eine angemessene und existenzsichernde Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden der staatlich verordneten Geschäftsschließungen - als Unterstützung für die Bewältigung der Corona-Krise. Die einzelnen Forderungen decken sich mit jenen des HDE und des BTE sowie der regionalen Handelsverbände.

Herzstück von #StadtHerzLeben ist eine Online-Petition, die möglichst alle Geschäfte in den Innenstädten, deren Mitarbeiter und vor allem auch deren Kunden unterzeichnen sollten. Ziel ist es, bis zum 23. Februar mindestens 50.000 Unterschriften zu erhalten. Im Anschluss soll die Petition durch die Initiatoren sowie BTE-Präsident Steffen Jost in Berlin an die Bundesminister Altmaier und Scholz überreicht werden.

Ein weiteres Tool von #StadtHerzLeben ist ein Content-Baukasten, der von Mode- und Schuhhäusern beim BTE über grass@bte.de kostenfrei angefordert werden kann. Dieser Baukasten enthält hilfreiche Unterlagen für eigene PR-Maßnahmen von Fachhändlern zur Verdeutlichung der dramatischen Situation, in der sich der Innenstadthandel befindet. Konkret sind dies ein Gesprächsleitfaden für Presseanfragen, Textempfehlungen für Newsletter und Social-Media Beiträge, Bildmaterial und Logos etc. sowie ein Erklär-PDF. Die aufgeführten Textbausteine sind lediglich als Vorschlag und Hilfestellung zu sehen. Die Unternehmen können gerne die Texte anpassen oder Umformulierungen vornehmen.

BTE-Empfehlung: Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle innerstädtische Fashionhändler, sich an beiden Petitionen zu beteiligen und auch die Mitarbeiter*innen und Kunden*innen entsprechend zu motivieren, ihre Unterschrift zu leisten. Bei #StadtHerzLeben kann man an der Petition teilnehmen über den Link www.openpetition.de/stadtherzleben; bei der Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“ über www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Hinweis: Modehäuser können den Link zur Petition für ihre Kunden auch auf ihre Website stellen, so wie bspw. bei L&T in Osnabrück: https://www.l-t.de/artikel/aktion-lebenswerte-innenstaedte.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB