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23.07.2026

Digital Markets Act: Untersuchung gegen Google abgeschlossen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet es positiv, dass die EU-Kommission nach mehr als zwei Jahren Ermittlung eine Entscheidung zur Einhaltung von Art. 6, Absatz 5 des Digital Market Acts (DMA) durch Google getroffen hat. Die Umsetzung der Kommissionsentscheidung muss jetzt zu einer wirklich diskriminierungsfreien Anzeige der Suchergebnisse führen. Der HDE lehnt die von einigen Preisvergleichsplattformen für sich geforderten garantierten Plätze in der Anzeige ab.

Das würde letztlich nur eine zusätzliche obligatorische Vermittlungsebene zwischen Einzelhändlern und Verbrauchern begünstigen. Verbraucher müssen aber auch zukünftig in der Lage sein, auf Wunsch Angebote direkt von Händlern finden zu können.

Im Rahmen der Untersuchung prüfte die EU-Kommission, ob Google bei der Gestaltung und Anzeige von Ergebnissen auf der Google-Suchergebnisseite eigene Dienste entgegen den Vorgaben des DMA bevorzugt behandelt hat. In der Kommissionsentscheidung wurde nun ein Verstoß gegen die Vorgaben des DMA festgestellt.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet es positiv, dass die EU-Kommission nach mehr als zwei Jahren Ermittlung eine Entscheidung zur Einhaltung von Art. 6, Absatz 5 des Digital Market Acts (DMA) durch Google getroffen hat. Die Umsetzung der Kommissionsentscheidung muss jetzt zu einer wirklich diskriminierungsfreien Anzeige der Suchergebnisse führen. Der HDE lehnt die von einigen Preisvergleichsplattformen für sich geforderten garantierten Plätze in der Anzeige ab.

Das würde letztlich nur eine zusätzliche obligatorische Vermittlungsebene zwischen Einzelhändlern und Verbrauchern begünstigen. Verbraucher müssen aber auch zukünftig in der Lage sein, auf Wunsch Angebote direkt von Händlern finden zu können.

Im Rahmen der Untersuchung prüfte die EU-Kommission, ob Google bei der Gestaltung und Anzeige von Ergebnissen auf der Google-Suchergebnisseite eigene Dienste entgegen den Vorgaben des DMA bevorzugt behandelt hat. In der Kommissionsentscheidung wurde nun ein Verstoß gegen die Vorgaben des DMA festgestellt.

„Der DMA muss durchgesetzt und Rechtsklarheit über die Auslegung der Vorgaben geschaffen werden“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Dementsprechend sei es ein wichtiges Signal, dass nun endlich eine Entscheidung vorliegt. Gleichzeitig seien damit nicht alle Probleme automatisch ausgeräumt. Es ginge jetzt darum sicherzustellen, dass in der Folge der Entscheidung keine unfaire Wettbewerbssituation erzeugt wird. Eine diskriminierungsfreie Anzeige von Suchergebnissen sei zwingend notwendig für den Handel. Während der gesamten Untersuchung hatten sich der HDE wie auch weitere Akteure eingebracht, an Workshops beteiligt und Feedback geliefert. „Uns war es wichtig, die Bedeutung der Online-Sichtbarkeit für Einzelhändler jeder Größe deutlich zu machen“, so Tromp.

Direkte Online-Vertriebskanäle seien für den Handel sowie für die Verbraucher unverzichtbar. Schon jetzt werde die Branche vor große Herausforderungen gestellt, da sich bestimmte Änderungen, die zur Einhaltung des DMA erforderlich sind, negativ auf Geschäftsmodelle auswirken könnten. „Eine rechtskonforme Lösung ist von großer Wichtigkeit. Doch die Kommissionsentscheidung nun darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung von Händlern führen“, betont Tromp. Das Ziel des DMA, transparente, faire und diskriminierungsfreie Bedingungen anzuwenden, dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Es sei zu begrüßen, dass sich Vertreter von Google zu dem Thema bereits im Dialog mit EU-Kommission, dem Handel sowie weiteren Stakeholdern befinden.

„Im Sinne von Fairness und Wettbewerbsfähigkeit sowie im Hinblick auf die Intention des DMA muss die Online-Sichtbarkeit für alle Akteure weiterhin gewährleistet sein, unabhängig davon, ob es sich um einen Preisvergleichsdienst oder einen Händler handelt“, betont Tromp. Es dürfe kein Geschäftsmodell unverhältnismäßig gegenüber einem anderen begünstigt werden.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

23.07.2026

DMA-Bußgeld gegen Google: Wichtiges Signal für fairen Marktzugang im E-Commerce

Die EU-Kommission hat heute mitgeteilt, dass sie eine Geldbuße von 890 Mio. Euro wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act gegen Google verhängt hat. Die bevh-Hauptgeschäftsführerin Alien Mulyk begrüßt die konsequente Durchsetzung von EU-Regulierung: 
 
"Für Onlinehändler ist es entscheidend, dass Kundinnen und Kunden sie finden können. Deshalb ist es nur konsequent, dass die EU-Kommission nun endlich nach langen Ermittlungen eine Geldbuße gegen Google verhängt hat. Wer seine Marktdominanz nutzt, um systematisch eigene Angebote zu bevorzugen und so den Zugang von Händlerinnen und Händlern zu ihrer Kundschaft zu erschweren, schadet dem Wettbewerb. Es wird nun darauf ankommen, die von Google vorgeschlagenen Änderungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Digital Markets Act gerecht werden. Gerade in Hinblick auf die zunehmende Nutzung von KI beim Onlineshopping muss die EU-Kommission auch künftig genau darüber wachen, dass ein fairer Marktzugang gewährleistet ist."

 

Die EU-Kommission hat heute mitgeteilt, dass sie eine Geldbuße von 890 Mio. Euro wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act gegen Google verhängt hat. Die bevh-Hauptgeschäftsführerin Alien Mulyk begrüßt die konsequente Durchsetzung von EU-Regulierung: 
 
"Für Onlinehändler ist es entscheidend, dass Kundinnen und Kunden sie finden können. Deshalb ist es nur konsequent, dass die EU-Kommission nun endlich nach langen Ermittlungen eine Geldbuße gegen Google verhängt hat. Wer seine Marktdominanz nutzt, um systematisch eigene Angebote zu bevorzugen und so den Zugang von Händlerinnen und Händlern zu ihrer Kundschaft zu erschweren, schadet dem Wettbewerb. Es wird nun darauf ankommen, die von Google vorgeschlagenen Änderungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Digital Markets Act gerecht werden. Gerade in Hinblick auf die zunehmende Nutzung von KI beim Onlineshopping muss die EU-Kommission auch künftig genau darüber wachen, dass ein fairer Marktzugang gewährleistet ist."

 

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh 

20.07.2026

Digitaler Produktpass: Südwesttextil fordert überprüfbare Daten und fairen Vollzug

Anlässlich der Durchführungsverordnung zum zentralen Digitalen Produktpassregister mahnt Südwesttextil eine praxistaugliche Umsetzung an. Nur mit kontrollierbaren Angaben und wirksamer Marktüberwachung kann ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.

Mit dem Digitalen Produktpass (DPP) führt die EU im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) ein zentrales Instrument für mehr Transparenz und Kreislauffähigkeit ein. Doch das Tempo der Umsetzung läuft der Klärung zentraler Grundfragen voraus: in der letzten Woche wurde die Durchführungsverordnung zum DPP-Register veröffentlicht. Seit dieser Woche ist die erstmalige Registrierung von Organisationen sowie der Zugriff auf eine Testumgebung möglich. Der erste delegierte Rechtsakt für Textilien wird für Ende 2026 erwartet, mit anschließend rund 18 Monaten Übergangsfrist. 

Anlässlich der Durchführungsverordnung zum zentralen Digitalen Produktpassregister mahnt Südwesttextil eine praxistaugliche Umsetzung an. Nur mit kontrollierbaren Angaben und wirksamer Marktüberwachung kann ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.

Mit dem Digitalen Produktpass (DPP) führt die EU im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) ein zentrales Instrument für mehr Transparenz und Kreislauffähigkeit ein. Doch das Tempo der Umsetzung läuft der Klärung zentraler Grundfragen voraus: in der letzten Woche wurde die Durchführungsverordnung zum DPP-Register veröffentlicht. Seit dieser Woche ist die erstmalige Registrierung von Organisationen sowie der Zugriff auf eine Testumgebung möglich. Der erste delegierte Rechtsakt für Textilien wird für Ende 2026 erwartet, mit anschließend rund 18 Monaten Übergangsfrist. 

„Der Digitale Produktpass kann die Stärken unserer Branche – Qualität, Langlebigkeit, Transparenz – sichtbar machen und ein echtes Differenzierungsmerkmal werden. Das gelingt aber nur, wenn die Daten überprüfbar sind und der Vollzug funktioniert. Ein Pass, der sich auf ungeprüfte Selbstauskünfte stützt, belastet die regelkonformen europäischen Hersteller und nützt am Ende denen, die schon heute EU-Regulatorik unterlaufen“, so Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Wie real diese Gefahr ist, zeigt der Online-Handel: 2025 gelangten laut IW-Studie im Auftrag des Handelsverbands rund 12 Millionen Pakete aus Drittstaaten pro Tag in die EU. Bei dieser Ware wären grundsätzlich der Wirtschaftsakteur bzw. dessen Bevollmächtigter zur Registrierung der Produkte verpflichtet. Die Wirksamkeit des Digitalen Produktpasses hängt jedoch entscheidend davon ab, dass die hinterlegten Informationen auch überprüft werden können. Zoll- und Marktüberwachungsbehörden stoßen aber schon jetzt angesichts der hohen Zahl importierter Produkte an ihre Grenzen, sodass derzeit unklar ist, wie viele der in den Verkehr gebrachten Güter europäische Standards unterlaufen. Die inhaltliche Prüfung von Millionen Produktpässen ist daher unrealistisch. Der DPP droht zur Bürokratielast für regelkonforme Hersteller zu werden. 

Aus Perspektive von Südwesttextil muss der Digitale Produktpass daher von Beginn an mit Verifizierung und wirksamer Marktüberwachung verbunden werden, damit ungeprüfte Importe keinen leichteren Marktzugang erhalten als nachweislich konforme Produkte. Da die Textil- und Bekleidungsindustrie äußerst heterogen ist; von Mode über Berufsbekleidung bis hin zu Heimtextilien, sind die Anforderungen zudem nach Produktart und Geschäftsmodell zu differenzieren, schrittweise einzuführen und so auszugestalten, dass auch kleine und mittlere Unternehmen sie umsetzen können. 

Südwesttextil fordert die politischen Entscheidungsträger auf, die in der Ökodesign-Verordnung vorgesehenen Folgenabschätzungen auch für den Digitalen Produktpass sorgfältig durchzuführen und die Branche frühzeitig in die Ausgestaltung des delegierten Rechtsakts für Textilien einzubinden. Ziel sollte eine praxistaugliche Ausgestaltung sein, die den Digitalen Produktpass nicht inhaltlich überfrachtet, sondern auf das erforderliche Maß beschränkt und überprüfbar ausgestaltet.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

14.07.2026

Schlechte Stimmung bei Händlern und Verbrauchern

Viele Einzelhändler in Deutschland sehen sich in schwierigem Fahrwasser. Kosten für Energie und Beschäftigung steigen, gleichzeitig bewegen sich Umsätze und Gewinne auf einem zu niedrigen Niveau. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 600 Unternehmen aus der Branche. Der Verband fordert deshalb klare und rasche Weichenstellungen von der Politik, um die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu verbessern.

Viele Einzelhändler in Deutschland sehen sich in schwierigem Fahrwasser. Kosten für Energie und Beschäftigung steigen, gleichzeitig bewegen sich Umsätze und Gewinne auf einem zu niedrigen Niveau. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 600 Unternehmen aus der Branche. Der Verband fordert deshalb klare und rasche Weichenstellungen von der Politik, um die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu verbessern.

„Die Lage kann und darf uns nicht zufriedenstellen. Die Stimmung bei Verbrauchern und Unternehmen ist auf dem gleichen Niveau wie im zweiten Corona-Lockdown. Die Situation ist noch dramatischer als sie es im eher bescheidenen Vorjahr bereits war“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Nach der aktuellen HDE-Umfrage bewerten 42 Prozent der befragten Handelsunternehmen ihre derzeitige Geschäftslage als schlecht. Bei fast zwei Dritteln der Befragten hat sich die Geschäftslage im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verschlechtert. Vor einem Jahr lag dieser Wert noch bei 51 Prozent. Im Ergebnis stehen häufig rückläufige Gewinne. 69 Prozent berichten von gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Gewinnen. „Das Problem für viele Unternehmen sind die steigenden Kosten für Beschäftigung, Energie und Wareneinkauf - bei gleichzeitig stagnierenden Umsätzen“, so von Preen weiter.

Und auch der Blick auf die kommenden Monate fällt nicht positiv aus: Für das laufende Jahr rechnen 65 Prozent der Befragten mit Umsätzen leicht oder deutlich unter Vorjahr. Im vergangenen Jahr lag dieser Wert bei 53 Prozent. Nur 18 Prozent gehen von Umsatzsteigerungen im Vergleich zu 2025 aus. Der HDE hält angesichts der aktuellen Lage an seiner bereits Anfang des Jahres getroffenen Prognose für das laufende Jahr fest und kalkuliert somit mit einem nominalen Umsatzplus im Einzelhandel in Deutschland von zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wird der Einzelhandel in diesem Jahr demnach 697,4 Milliarden Euro umsetzen. Davon entfallen 601,1 Milliarden Euro auf den stationären Einzelhandel und 96,3 Milliarden Euro auf den Online-Handel.

„Der Einzelhandel ist wichtiger Wirtschaftsfaktor und eine wichtige Säule für die gesamte Gesellschaft. Das große Engagement der Branche in den Innenstädten, in der kommunalen Arbeit vor Ort und in Ehrenämtern ist für alle unverzichtbar. Auch deshalb muss die Politik nun sehr schnell die richtigen Entscheidungen treffen und umsetzen, um die Rahmenbedingungen zu verbessern“, so der HDE-Präsident weiter. Die jüngsten Einigungen der Koalition seien dabei ein wichtiger erster Schritt, es gebe aber nach wie vor sehr viel mehr zu tun.

Zudem warnt der HDE ausdrücklich vor einer Abschaffung von oder Verschlechterungen bei den Minijobs. „800.000 Minijobber im Einzelhandel und viele Unternehmen in der Branche sind auf einen vernünftigen und zukunftssicheren Umgang mit dieser Beschäftigungsform angewiesen. Da sollte die Politik nicht mit den Lebensmodellen vieler Menschen spielen“, so von Preen. Darüber hinaus brauche es einen verbindlichen Deckel von 40 Prozent bei den Lohnnebenkosten.

Kick-off meeting in Denkendorf. Foto: DITF
Kick-off meeting in Denkendorf.
12.07.2026

Forschungsprojekt ALADIN: Zirkuläre und bedarfsgerechte Textilproduktion in Europa

Die Produktion von Textilien kann nachhaltig gestaltet werden, indem kurze Lieferketten genutzt werden und Überproduktion verhindert wird. Dies kann bereits heute erreicht werden, wenn bestehende Infrastrukturen intelligent vernetzt und effizient genutzt werden. Gleichzeitig wird die Produktion kreislauffähig, wenn innovative Technologien und Materialien eingesetzt werden, die eine hochwertige Wiederverwertung ermöglichen. Das Forschungsprojekt ALADIN schafft die Voraussetzung dafür. Es wurde im Mai 2026 gestartet und wird im Rahmen des Horizon Europe Programm von der EU mit 5 Millionen Euro kofinanziert.

Unter der Koordination der Deutschen Instituten für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) erarbeiten und integrieren die Projektpartner Plattformen, Technologien und tragfähige Geschäftsmodelle für eine zirkuläre Textilproduktion. ALADIN steht dabei für Advanced LocAl and Digital Innovation Network for Circular Garments und verfolgt das Ziel, tragfähige Geschäftsmodelle für eine zirkuläre Textilproduktion zu etablieren.

Das Konzept beruht auf vier Säulen:

Die Produktion von Textilien kann nachhaltig gestaltet werden, indem kurze Lieferketten genutzt werden und Überproduktion verhindert wird. Dies kann bereits heute erreicht werden, wenn bestehende Infrastrukturen intelligent vernetzt und effizient genutzt werden. Gleichzeitig wird die Produktion kreislauffähig, wenn innovative Technologien und Materialien eingesetzt werden, die eine hochwertige Wiederverwertung ermöglichen. Das Forschungsprojekt ALADIN schafft die Voraussetzung dafür. Es wurde im Mai 2026 gestartet und wird im Rahmen des Horizon Europe Programm von der EU mit 5 Millionen Euro kofinanziert.

Unter der Koordination der Deutschen Instituten für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) erarbeiten und integrieren die Projektpartner Plattformen, Technologien und tragfähige Geschäftsmodelle für eine zirkuläre Textilproduktion. ALADIN steht dabei für Advanced LocAl and Digital Innovation Network for Circular Garments und verfolgt das Ziel, tragfähige Geschäftsmodelle für eine zirkuläre Textilproduktion zu etablieren.

Das Konzept beruht auf vier Säulen:

  • Digitale Plattform für Dienstleistungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)
  • Regionale Zusammenarbeit zur Förderung der lokalen Produktion
  • Technologien für Recycling-Strategien
  • Lokale und erneuerbare Rohstoffe

Die Projektpartner kommen aus den sechs Ländern Deutschland, Rumänien, Belgien, Frankreich, Tschechien und Italien. Sie bringen vielfältige Kompetenzen mit, zum Beispiel in den Bereichen Design, Sticken, Digitaldruck, Digitalisierung, Recycling, KI und Microfactory-Produktion. Diese unterschiedlichen Erfahrungen ermöglichen eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für B2B- und B2B2C-Beziehungen.

Die Partner werden innovative Technologien wie ein Modul für einen digitalen Produktpass und einen KI-gestützten Ökodesign-Assistenten entwickeln. Ergänzend arbeiten sie an Bekleidungstextilien, darunter ringgesponnene Garne aus recycelter Baumwolle. Ein umfassender Transfer der Projektergebnisse sorgt für eine nachhaltige Wirkung. Es entsteht ein Netzwerk, das gemeinsam die Infrastruktur nutzt – vom Design über die Produktion bis hin zum Kundenservice und zum Recycling.

Zur Validierung des Ansatzes werden drei konkrete Anwendungsfälle umgesetzt: ein teilautomatisiert produziertes T Shirt, ein smarter Parka sowie ein zirkuläres, wandlungsfähiges Blazer Kleid.

Dabei kommen nachhaltige Materialien wie biobasierte Fasern und recycelte Textilien zum Einsatz, die so verarbeitet werden, dass sie am Ende ihres Lebenszyklus leichter wiederverwertet werden können. Die Produktion erfolgt lokal in Microfactories, die Produkte sind maßgefertigt nach den Wünschen der Kunden.

Darüber hinaus werden klein- und mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups aktiv in zwei offene Ausschreibungen eingebunden und Interessengruppen in die Gestaltung der Plattform einbezogen. Zusätzlich werden Innovationen im Ökosystem gefördert, etwa in den Bereichen Automatisierung, Produktionstechnologien und digitale Dienstleistungen.

Langfristig zielt das Projekt darauf ab, ein europaweites Netzwerk von Microfactories aufzubauen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und den Einsatz nachhaltiger Materialien deutlich zu steigern. Gleichzeitig sollen Abfälle reduziert und die regionale Wertschöpfung gestärkt werden.

ALADIN bringt dafür die Industrie, die Kunden, die Politik und die Wissenschaft an einen Tisch – für eine nachhaltige, kreislauffähige Textilproduktion. Auf diese Weise wird ALADIN auch Vorbild für ähnliche Netzwerke sein, wodurch sich die positiven Effekte für Markt und Umwelt vervielfachen.

Dieses Projekt wurde im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont Europa“ der Europäischen Union unter der Fördervereinbarung Nr. 101294463 finanziell unterstützt. Die darin zum Ausdruck gebrachten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitalisierung (HADEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Förderbehörde können dafür haftbar gemacht werden.

Quelle:

Deutsche Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf DITF

03.07.2026

Neue Zollgebühren: HDE drängt auf schnelleren Customs Data Hub

Seit 1. Juli gelten die neuen EU-Zollgebühren für Pakete aus Drittstaaten. Für Warensendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro werden künftig je nach Warenkategorie drei Euro Gebühren erhoben.

„Das ist ein wichtiges Signal und ein großer Schritt. Wir haben uns seit rund drei Jahren für diese Maßnahme eingesetzt und werten die Einführung der Gebühr als klaren Erfolg. Die neue Regelung allein wird jedoch nicht verhindern, dass weiterhin unsichere Produkte, falsch deklarierte Waren oder Verstöße gegen europäische Verbraucher-, Umwelt- und Produktsicherheitsstandards auf den Binnenmarkt gelangen. Die Zollgebühr gleicht lediglich einen finanziellen Wettbewerbsnachteil aus, sie kann eine wirksame Marktüberwachung nicht ersetzen. Hier besteht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Seit 1. Juli gelten die neuen EU-Zollgebühren für Pakete aus Drittstaaten. Für Warensendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro werden künftig je nach Warenkategorie drei Euro Gebühren erhoben.

„Das ist ein wichtiges Signal und ein großer Schritt. Wir haben uns seit rund drei Jahren für diese Maßnahme eingesetzt und werten die Einführung der Gebühr als klaren Erfolg. Die neue Regelung allein wird jedoch nicht verhindern, dass weiterhin unsichere Produkte, falsch deklarierte Waren oder Verstöße gegen europäische Verbraucher-, Umwelt- und Produktsicherheitsstandards auf den Binnenmarkt gelangen. Die Zollgebühr gleicht lediglich einen finanziellen Wettbewerbsnachteil aus, sie kann eine wirksame Marktüberwachung nicht ersetzen. Hier besteht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Abhilfe schaffen soll der EU-weit geplante Customs Data Hub. Der Start des Hubs ist jedoch erst für das Jahr 2028 vorgesehen. „Wir brauchen den Customs Data Hub deutlich früher als bislang vorgesehen. Importeure und Onlinehändler aus Drittstaaten sollten ihre Zolldaten zentral und einheitlich bereitstellen müssen, damit Auffälligkeiten bei Warenwerten, Sendungsmengen oder Herkunftsangaben schneller erkannt werden können. Angesichts von täglich rund zwölf Millionen Paketen, die allein Temu und Shein in die Europäische Union liefern, ist ein Start erst im Jahr 2028 nicht ausreichend“, erklärt Tromp.

„Darüber hinaus muss klar sein, dass jeder Händler und jede Plattform aus Drittstaaten einen finanziell leistungsfähigen und tatsächlich erreichbaren Repräsentanten innerhalb der EU haben muss. Nur so können Verstöße wirksam sanktioniert und die Einhaltung europäischer Vorschriften sichergestellt werden“, so Tromp.

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu ermöglich, fordert Tromp: „Wer sich dauerhaft nicht an die Regeln hält, darf daraus keinen Wettbewerbsvorteil ziehen. Deshalb muss im äußersten Fall auch die Sperrung von Plattformen oder Händlern möglich sein, die wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen. Sanktionen entfalten nur dann Wirkung, wenn sie glaubwürdig sind und bei Regelverstößen konsequent angewendet werden. Erst dann können faire Wettbewerbsbedingungen dauerhaft gewährleistet werden.“

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

Der fünfte R(h)einTex-Textilstammtisch findet am 16. Juli 2026 an der Hochschule Niederrhein am Campus Mönchengladbach statt. Foto: HSNR
Der fünfte R(h)einTex-Textilstammtisch findet am 16. Juli 2026 an der Hochschule Niederrhein am Campus Mönchengladbach statt.
03.07.2026

R(h)einTex-Textilstammtisch: Zukunft der Textilbranche am Niederrhein

Die Hochschule Niederrhein (HSNR) lädt am 16. Juli 2026 zum fünften R(h)einTex-Textilstammtisch (14:00 bis 17:00 Uhr) ein. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, Verbände sowie Interessenvertretungen der Textil- und Bekleidungsindustrie und bietet aktuelle Einblicke in politische und wirtschaftliche Entwicklungen der Branche.
 
Veranstaltungsort ist das Gebäude S (Raum 301, Webschulstr. 43) der HSNR in Mönchengladbach. Die Teilnahme ist kostenfrei und sowohl vor Ort als auch digital möglich. Eine Anmeldung ist bis zum 5. Juli 2026 möglich Rückfragen können per E-Mail an rheintex@hs-niederrhein.de gerichtet werden.
 
Veranstaltet wird der Stammtisch gemeinsam mit dem Forschungsinstitut für Textil und Bekleidung (FTB), dem Niederrhein Institut für Regional- und Strukturforschung (NIERS) sowie dem Competence Center Textiles and Logistics (CTL).
 

Die Hochschule Niederrhein (HSNR) lädt am 16. Juli 2026 zum fünften R(h)einTex-Textilstammtisch (14:00 bis 17:00 Uhr) ein. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, Verbände sowie Interessenvertretungen der Textil- und Bekleidungsindustrie und bietet aktuelle Einblicke in politische und wirtschaftliche Entwicklungen der Branche.
 
Veranstaltungsort ist das Gebäude S (Raum 301, Webschulstr. 43) der HSNR in Mönchengladbach. Die Teilnahme ist kostenfrei und sowohl vor Ort als auch digital möglich. Eine Anmeldung ist bis zum 5. Juli 2026 möglich Rückfragen können per E-Mail an rheintex@hs-niederrhein.de gerichtet werden.
 
Veranstaltet wird der Stammtisch gemeinsam mit dem Forschungsinstitut für Textil und Bekleidung (FTB), dem Niederrhein Institut für Regional- und Strukturforschung (NIERS) sowie dem Competence Center Textiles and Logistics (CTL).
 
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen zwei Fachvorträge, die aktuelle Entwicklungen aus Politik und Wissenschaft beleuchten. Ergänzt werden diese durch eine gemeinsame Diskussionsrunde.
 
Zunächst gibt Alexandra Landsberg (Abteilungsleiterin für Nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Circular Economy und Transformation im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW) Einblicke in den aktuellen politischen Diskussionsstand zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland.
 
Im Anschluss präsentiert Dr. Olena Provolotska (Institut NIERS der HSNR) Ergebnisse einer Unternehmensbefragung zur Lage der Textilbranche am Niederrhein sowie zu deren aktuellen und zukünftigen Erwartungen.
 
Die Moderation der Veranstaltung übernimmt Prof. Dr. Angelika Krehl. Neben den Fachimpulsen bietet der R(h)einTex-Textilstammtisch Raum für Austausch, Diskussion und Networking innerhalb der Branche.

03.07.2026

Südwesttextil: Wichtige Maßnahmen im Reformpaket von Union und SPD – Umsetzung entscheidend

Südwesttextil sieht wichtige Signale für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, mahnt jedoch eine konsequente und schnelle Realisierung der Vorhaben an.

In dieser Woche haben Union und SPD mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ ein Paket mit 34 Maßnahmen als Ergebnis des Koalitionsausschusses präsentiert. Südwesttextil begrüßt, dass mit der Modernisierung des Datenschutzes, der Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten sowie der Bestellungspflicht von betrieblichen Beauftragten Entlastungen geschaffen werden sollen. Die Entwicklung einer neuen Außenwirtschaftsstrategie muss aus Perspektive der Branche dringend wirksamen Schutz vor Massenimporten zu Dumpingpreisen schaffen und gleichzeitig Vergabeprozesse auf Resilienz und die Teilhabe europäischer Unternehmen ausrichten. 

Südwesttextil sieht wichtige Signale für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, mahnt jedoch eine konsequente und schnelle Realisierung der Vorhaben an.

In dieser Woche haben Union und SPD mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ ein Paket mit 34 Maßnahmen als Ergebnis des Koalitionsausschusses präsentiert. Südwesttextil begrüßt, dass mit der Modernisierung des Datenschutzes, der Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten sowie der Bestellungspflicht von betrieblichen Beauftragten Entlastungen geschaffen werden sollen. Die Entwicklung einer neuen Außenwirtschaftsstrategie muss aus Perspektive der Branche dringend wirksamen Schutz vor Massenimporten zu Dumpingpreisen schaffen und gleichzeitig Vergabeprozesse auf Resilienz und die Teilhabe europäischer Unternehmen ausrichten. 

Positiv bewertet Südwesttextil zudem die Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Ausweitung der Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung, der erneuten Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber sowie das Aufheben des Schriftformerfordernisses bei Befristungen zu Beginn des nächsten Jahres. Die angekündigte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung greift die Position des Verbands auf und ist ein wichtiges Signal. Denn Unternehmen tragen bei einer Arbeitsunfähigkeit erhebliche finanzielle Lasten, demgegenüber müssen nachvollziehbare und verlässliche Voraussetzungen für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit stehen.  

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Der Koalitionsausschuss hat wichtige, aber auch überfällige Einigungen erzielt. Die im Reformpaket enthaltenen Maßnahmen können Entlastungen und eine Stärkung von Arbeitsmarkt und Wettbewerbsfähigkeit bewirken. Wir haben allerdings grundsätzlich in Deutschland kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem. Sollten die Vorhaben nur eingeschränkt, verzögert und mit neuer Bürokratie belastet umgesetzt werden, sehen wir keine substanzielle Chance auf eine Wirtschaftswende.“ 

Das kann beispielhaft am zuletzt erschienenen Referentenentwurf für die Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes aufgezeigt werden. Dieser bleibt deutlich hinter den Zusagen des Koalitionsvertrags zurück, indem er die dringend benötigte Flexibilisierung unter die Bedingung der Zustimmung der Gewerkschaft stellt und diese nicht tarifgebundenen Arbeitgebern gar nicht ermöglicht. Gleichzeitig erschwert die Verpflichtung zur elektronischen und taggleichen Arbeitszeiterfassung die heute vielfach gelebte Vertrauensarbeitszeit und belastet Betriebe mit Bürokratie. Südwesttextil fordert daher dringend eine erhebliche Nachbesserung des Gesetzesentwurfs. 

Entscheidend wird zudem sein, dass die bis Oktober durch die Sozialpartner auszuarbeitenden Vorschläge zur digitalen Transformation tatsächlich zu schnelleren und einfacheren Verfahren der betrieblichen Mitbestimmung führen. Solche Erleichterungen dürfen jedoch nicht von einer Tarifbindung abhängig gemacht werden. Südwesttextil hat sich dazu schon umfassend geäußert und fordert insbesondere auch das Betriebsverfassungsrecht deutlich zu verschlanken. 

Eindrücke vom Besuch der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, an der Westsächsischen Hochschule Zwickau Foto: WHZ/ C. Zahn
02.07.2026

Bundesministerin Dorothee Bär zu Gast an der WHZ

Die Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ) begrüßte am 30. Juni die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, zu einem Besuch auf dem Campus in Zwickau. Sie war der Einladung des Bundestagsabgeordneten Carsten Körber gefolgt und an diesem Tag zu Gast in Zwickau.

Im Mittelpunkt des Termins an der WHZ stand zunächst ein Austausch von Bundesministerin Bär mit der Hochschulleitung, Oberbürgermeisterin Constance Arndt, Vertretern der Wirtschaft sowie Forschenden der WHZ. Dabei wurde insbesondere über die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaftsregion Westsachsen und die Bedeutung innovativer sowie industrienaher Hochschulforschung und Technologien für die Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit diskutiert. 

Die Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ) begrüßte am 30. Juni die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, zu einem Besuch auf dem Campus in Zwickau. Sie war der Einladung des Bundestagsabgeordneten Carsten Körber gefolgt und an diesem Tag zu Gast in Zwickau.

Im Mittelpunkt des Termins an der WHZ stand zunächst ein Austausch von Bundesministerin Bär mit der Hochschulleitung, Oberbürgermeisterin Constance Arndt, Vertretern der Wirtschaft sowie Forschenden der WHZ. Dabei wurde insbesondere über die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaftsregion Westsachsen und die Bedeutung innovativer sowie industrienaher Hochschulforschung und Technologien für die Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit diskutiert. 

Anschließend erhielt die Bundesministerin Einblicke in ausgewählte, anwendungsnahe Forschungsprojekte der WHZ. Vorgestellt wurden Ergebnisse aus dem Bereich New Mobility für vernetzte Verkehrssysteme, ein KI-basiertes Assistenzsystems zur Unterstützung von Operationsteams bei der Zählkontrolle sowie Forschungs- und Transferaktivitäten der All Electric Society Alliance, die Lösungen für eine klimaneutrale, digital vernetzte und elektrifizierte Gesellschaft entwickelt. Darüber hinaus informierte sich Bär über aktuelle Entwicklungen in der Medizintechnik sowie über die Konzeption und Herstellung zukunftsorientierter elektronischer und mikromechanischer Sensorsysteme. Den Abschluss des Besuchs bildete eine Führung durch den Reinraum des neuen Hochtechnologiezentrums, welches sich derzeit in den letzten Zügen der Bauphase befindet. Mit dem Reinraum, einem Experimental-OP und zahlreichen weiteren Laboren wird das Gebäude künftig modernste Forschungs- und Lehrbedingungen für Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bieten.

Bundesministerin Bär sagte: „Mit der Hightech Agenda Deutschland wollen wir Deutschland wieder zum Top-Technologieland machen. Auch Zwickau ist hierfür ein Standort mit großem Potenzial. Die neuen Entwicklungen an der WHZ geben zudem Anlass zu Optimismus, was den Strukturwandel in der Transformationsregion Westsachsen betrifft.“
Prof. Jan Schubert, Prorektor Forschung an der WHZ erklärt dazu: „Den großen Herausforderungen, vor denen die mittelständisch geprägte Region Westsachsen steht, wollen wir als WHZ gemeinsam mit den Unternehmen durch anwendungsnahe Forschung und Transfer begegnen. Durch innovative und wirtschaftlich tragfähige Lösungen wollen wir die Zukunftsperspektiven der Region positiv gestalten.“

Quelle:

Westsächsische Hochschule Zwickau