BTE: Bundesumweltministerium soll bei EPR nachbessern
Nach monatelangen Konsultationen liegen mit den am 27.03.2026 veröffentlichten Eckpunkten des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur nationalen Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe erstmals konkrete Leitlinien vor. Der BTE hat sich gemeinsam mit dem HDE und weiteren Verbänden frühzeitig und intensiv in den Prozess eingebracht. Einige u.a. vom BTE vorgetragenen Vorschläge finden sich in den Eckpunkten des Ministeriums wieder, jedoch besteht an einigen Stellen Konkretisierungs- und Nachbesserungsbedarf.
Ab April 2028 werden Hersteller verpflichtet, im Rahmen der EPR eine Gebühr zu entrichten, um die Finanzierung von Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling von Alttextilien und Altschuhen sicherzustellen. Hervorzuheben sind insbesondere die vorgesehene wettbewerbliche Organisation des Systems sowie die geplante Einbindung der betroffenen Akteure, etwa durch eine Kommission für Alttextilien sowie eine Gemeinsame Stelle.
Der BTE macht deutlich, dass bei der weiteren Ausgestaltung der EPR Regeln Augenmaß unbedingt erforderlich sei. „Die Eckpunkte setzen erste Impulse. Jetzt geht es darum, die vorgesehenen Regeln so auszugestalten, dass sie in der Praxis tragfähig, bürokratiearm und für alle Marktakteure fair umsetzbar sind“, betonen Gudrun Höck und Marika Hanschke, Referentinnen für Kreislaufwirtschaft beim BTE. Maßgeblich sei, dass die Gebührenstruktur dabei transparent und verhältnismäßig geregelt bzw. gestaffelt werden müsse. Gerade angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage im Modehandel müsse sichergestellt werden, dass zusätzliche finanzielle Belastungen auf ein zwingend notwendiges Mindestmaß begrenzt werden.
Im weiteren politischen Prozess sei eine sorgfältige Nachschärfung maßgeblich. Der BTE bemängelt, dass eine klare Zuordnung von Zuständigkeiten bei der Registrierung, der Genehmigung und der Systemaufsicht über eine zuständige Behörde fehlten. Außerdem ist aus Sicht des BTE ein wirksamer Vollzug von Ordnungswidrigkeiten unverzichtbar, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer sicherzustellen. Insbesondere die effektive Marktüberwachung internationaler Onlineplattformen, der konsequente Umgang mit Trittbrettfahrern sowie ein wirksames Vorgehen zur weiteren Eindämmung von Ultra-Fast-Fashion sind hierbei erforderlich. Darüber hinaus weist der BTE darauf hin, dass Schuhe zwar vom Anwendungsbereich erfasst sind, bislang jedoch nicht gesondert berücksichtigt werden. Um sachgerechte Lösungen für die spezifischen Material- und Verwertungsströme von Schuhen zu berücksichtigen, sei eine separate fachliche Behandlung erforderlich, etwa durch eine eigene Kommission für Altschuhe.
Als Interessenvertretung des deutschen Textil , Schuh und Lederwareneinzelhandels wird der BTE den weiteren politischen Prozess eng begleiten und die Belange und Perspektiven der Branche aktiv einbringen. Ziel des BTE bleibt ein EPR System, das ökologische Ziele wirksam unterstützt und die Besonderheiten textiler und schuhspezifischer Materialströme angemessen berücksichtigt. Zugleich wird der BTE den Handel durch praxisnahe Informationen, Orientierungshilfen und begleitende Formate bei der Umsetzung der EPR-Anforderungen unterstützen.
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit BMUKN Bundesumweltministerium Erweiterte Herstellerverantwortung EPR Alttextilien
BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

