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02.02.2022

BTE-Unternehmerbefragung: Verlorenes Jahr für viele Outfithändler

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 
Positiv ist festzuhalten, dass sich durch Lieferprobleme die Lagersituation bei Herbst/Winterware etwas entspannt hat. 36 Prozent der Teilnehmer vermeldeten per Mitte/Ende Januar unterdurchschnittliche Restbestände, bei 45 Prozent lagen sie im Durschnitt und nur bei 19 Prozent über dem normalen Level.
 
Bezüglich des Umsatzes für 2022 sind die befragten Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhändler eher optimistisch. 57 Prozent gehen von einem Plus gegenüber 2021 aus, fast ein Viertel sogar zweistellig. 27 Prozent rechnen mit einem Pari, nur 15 Prozent mit einem Minus.
 
Bei der Vororder sind die Outfithändler dennoch gespalten. 29 Prozent gehen mit höheren, 39 Prozent mit gleichbleibenden und 32 Prozent mit niedrigeren Mengenplanungen in die Orderrunde für Herbst/Winter 2022. Und das, obwohl über 90 Prozent der Umfrageteilnehmer derzeit mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Versorgung mit aktueller Ware ausgehen, fast die Hälfte davon sogar bei über 10 Prozent der Ware. Lediglich 7 Prozent sehen keinerlei Verzögerungen oder Ausfälle.
 
Etwas stärker gewichtet werden dürften dabei Nachhaltigkeits- bzw. ökologische Aspekte. Denn 80 Prozent der Umfrageteilnehmer registrieren hier eine zunehmende Sensibilität der Kunden – auch wenn es in der Gesamtbetrachtung vielfach noch Einzelfälle sind. Sechs von zehn Umfrageteilnehmer wollen diesen Trend daher beim Einkauf zumindest moderat berücksichtigen. Jeder vierte plant, hier sogar deutlich stärkere Akzente zu setzen. Fünf Prozent der Befragten monieren allerdings, dass das Angebot an entsprechender Ware noch zu gering ist.
 
Hinweis: An der Befragung nahmen über einhundert Unternehmen teil. Mehr als drei Viertel haben ihren Sortimentsschwerpunkt bei Bekleidung.

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BTE-Umfrage Umfrage
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BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

13.01.2022

BTE-Unternehmerumfrage 2022 gestartet

Wie bewerten Sie das Jahr 2021 und die Aussichten für 2022? Wie ist ihre Lagersituation bei Herbst- und Winterware? Rechnen Sie mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Herbst/Winter 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 

Wie bewerten Sie das Jahr 2021 und die Aussichten für 2022? Wie ist ihre Lagersituation bei Herbst- und Winterware? Rechnen Sie mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Herbst/Winter 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 
Dies sind einige der Fragen aus der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage. Jedes Unternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel ist eingeladen, einige Fragen über das Jahr 2021 sowie seine Pläne und Erwartungen für 2022 zu beantworten. Alle Antworten werden vertraulich behandelt. Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden. Der BTE bittet um Beantwortung bis 28. Januar 2022 und um eine rege Beteiligung, um ein möglichst repräsentatives Bild der Branche zu erhalten und die Wünsche und Forderungen der Unternehmen noch besser vertreten zu können. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Februar veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.

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BTE-Umfrage
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BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

12.01.2022

BTE begrüßt BGH-Urteil zur Mietminderung

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

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BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

06.01.2022

BTE: Textilien/Bekleidung sind „notwendiger Bedarf“

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 
Zur Unterstützung klagewilliger Unternehmen hat der BTE daher ein Argumentationspapier erstellt, das die Notwendigkeit regelmäßiger Käufe von Textilien und Bekleidung (inkl. Schuhen) verdeutlicht. Es zeigt auf, dass die Mehrzahl der jährlich fast 60 Mode- und Textilkäufe der Bundesbürger bedarfsgetrieben ist, weil die Artikel z.B. verschleißen oder nicht mehr passen. Es eignet sich ggf. auch zur Vorbereitung von Gesprächen mit dem eigenen Landtagsabgeordneten über die unakzeptable Ungleichbehandlung von Einzelhandelsbranchen.
 
Hinweis: Das Argumentationspapier ist auf www.bte.de (Startseite: Informationen für die Branche) abrufbar. Der BTE ist als Verband selbst nicht klageberechtigt.

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2G Klage Stationärer Einzelhandel
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BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

21.12.2021

BTE fordert 2G-Abschaffung und Erstattung der Kosten

  • Sorge um verängstigte Mitarbeiter

Der stationäre Bekleidungs-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel befindet sich aktuell in einer dramatischen und vielfach existenzbedrohenden Situation. Mit dem Anstieg der Inzidenzen im Herbst sind die Frequenzen in den Innenstädten und den Modegeschäften stark eingebrochen. „Speziell in Standorten mit 2G-Beschränkung kommen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit nicht einmal mehr die Hälfte der Kunden“ berichtete BTE-Präsident Steffen Jost (Modehäuser Jost, Grünstadt) anlässlich einer digitalen BTE-Pressekonferenz am 14. Dezember.
 
Der Frequenzverlust wirkt sich auch auf die Umsätze aus. Die Einbußen lagen hier zuletzt bei rund einem Drittel gegenüber 2019. Tatsächlich haben die allermeisten stationären Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte aktuell noch nicht einmal die Umsätze des bereits katastrophalen ersten Corona-Jahres 2020 erreicht. Jost: „Derzeit geht der BTE davon aus, dass die Umsätze zum Jahresende rund fünf Prozent unter 2020 landen werden. Und 2020 gab es branchenweit bereits einen Umsatzeinbruch in Höhe von 25 Prozent.“
 

  • Sorge um verängstigte Mitarbeiter

Der stationäre Bekleidungs-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel befindet sich aktuell in einer dramatischen und vielfach existenzbedrohenden Situation. Mit dem Anstieg der Inzidenzen im Herbst sind die Frequenzen in den Innenstädten und den Modegeschäften stark eingebrochen. „Speziell in Standorten mit 2G-Beschränkung kommen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit nicht einmal mehr die Hälfte der Kunden“ berichtete BTE-Präsident Steffen Jost (Modehäuser Jost, Grünstadt) anlässlich einer digitalen BTE-Pressekonferenz am 14. Dezember.
 
Der Frequenzverlust wirkt sich auch auf die Umsätze aus. Die Einbußen lagen hier zuletzt bei rund einem Drittel gegenüber 2019. Tatsächlich haben die allermeisten stationären Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte aktuell noch nicht einmal die Umsätze des bereits katastrophalen ersten Corona-Jahres 2020 erreicht. Jost: „Derzeit geht der BTE davon aus, dass die Umsätze zum Jahresende rund fünf Prozent unter 2020 landen werden. Und 2020 gab es branchenweit bereits einen Umsatzeinbruch in Höhe von 25 Prozent.“
 
Der BTE fordert daher als Hilfe für die stark geschädigten Unternehmen der Branche, dass die Schäden der Lockdowns und der aktuellen Einschränkungen endlich erstattet werden. „Hier müssen die aktuellen Hilfsprogramme unbedingt angepasst werden,“ verlangt Jost. „Vor allem die derzeitige Eintrittsschwelle von 30 Prozent Umsatzverlust liegt viel zu hoch“.
 
In der Mode-, Schuh- und Lederwarenbranche herrscht zudem weitgehend Unverständnis und Entsetzen über die erneuten Einschränkungen durch die 2G-Regelung. „Wir haben den Eindruck, dass unsere Geschäfte erneut das Bauernopfer sind, damit die Politik Aktivität und Handlungsstärke demonstrieren kann,“ kritisiert BTE-Präsident Jost.
 
Als Leidtragende der aktuellen Regelungen sieht BTE-Vizepräsident Andreas Bartmann (Fa. Globetrotter, Hamburg) vor allem die Verkaufskräfte. „Diese werden aktuell vielfach Opfer wüster Beschimpfungen und Pöbeleien, vor allem unsere Mitarbeiterinnen haben daher regelrecht Angst“, berichtet Bartmann. Schließlich sind nach BTE-Schätzungen deutlich mehr als die Hälfte der rund 60.000 Mode-, Schuh- und Lederwarenläden üblicherweise nur mit maximal zwei oder drei Personen besetzt, nicht selten sogar nur mit einer Person. „Der Staat lässt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier buchstäblich im Stich. Hier benötigen wir zeitnah Lösungen!“, verlangt Bartmann.
 
Der BTE fordert daher von der Politik die Abschaffung der unsinnigen 2G-Beschränkungen und die Erstattung der angefallenen Kosten bzw. Verluste. Sollte dies kurzfristig nicht zu realisieren sein, müssen zumindest die Kontrollen – z.B. mit 2G-Bändchen und in Form von Stichproben – erheblich erleichtert werden. BTE-Präsident Jost: „Unsere Mitarbeiter sind keine Hilfspolizisten und können solche hoheitlichen Aufgaben nicht übernehmen!“
 
Harsche Kritik äußert der BTE auch an der willkürlich erscheinenden Festlegung, welche Sortimente von den einzelnen Bundesländern als lebensnotwendig erachtet werden. Während z.B. in Bayern die Schuhgeschäfte ohne Beschränkungen öffnen dürfen, fallen diese in allen anderen Bundesländern unter die 2G-Regelungen. „Wir halten die bundesweite Freistellung von 2G für Schuhgeschäfte für absolut notwendig. Insbesondere Kinder brauchen wegen schnell wachsender Füße zum Teil sehr oft und kurzfristig neue Schuhe“, konstatiert BTE-Präsidiumsmitglied Carsten Obermeier (Schuh-Neumann, Hannover). „Es darf nicht sein, dass Kinder mit deformierten Füßen dafür bezahlen, dass ihre Eltern sich nicht impfen lassen wollen oder können!“

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BTE Stationärer Einzelhandel
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BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

03.12.2021

BTE plädiert für zentrale 2G-Prüfungen durch Kommunen und City-Marketing

In Anbetracht der Herausforderungen, die sich infolge der beschlossenen 2G-Prüfungen im Einzelhandel für die Unternehmen ergeben, fordert der BTE die Unterstützung der City-Organisationen sowie der Kommunen. BTE-Hauptgeschäfts-führer Rolf Pangels: „Vor allem die Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler in Innenstädten stehen vor großen Herausforderungen, weil sie vielfach z.B. zusätzliches Personal für die Prüfungen und die Dokumentation benötigen. Hinzu kommen aktuell noch unklare Vorschriften bzw. Vorgaben, die eine Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben erschweren.“
 
Der BTE fordert daher, den ohnehin durch die Pandemie stark geschädigten City-Handel mit pragmatischen Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entlasten. „Denkbar sind zentrale, gemeinschaftliche Prüfungen mit z.B. Zugangsbändchen, wie sie bereits auf Weihnachtsmärkten oder in Einkaufszentren praktiziert werden,“ regt Pangels an. Denn damit entfallen für den Handel teure und für den Kunden lästige Mehrfachprüfungen. „Das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Kommunen und das City-Marketing“.  
 

In Anbetracht der Herausforderungen, die sich infolge der beschlossenen 2G-Prüfungen im Einzelhandel für die Unternehmen ergeben, fordert der BTE die Unterstützung der City-Organisationen sowie der Kommunen. BTE-Hauptgeschäfts-führer Rolf Pangels: „Vor allem die Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler in Innenstädten stehen vor großen Herausforderungen, weil sie vielfach z.B. zusätzliches Personal für die Prüfungen und die Dokumentation benötigen. Hinzu kommen aktuell noch unklare Vorschriften bzw. Vorgaben, die eine Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben erschweren.“
 
Der BTE fordert daher, den ohnehin durch die Pandemie stark geschädigten City-Handel mit pragmatischen Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entlasten. „Denkbar sind zentrale, gemeinschaftliche Prüfungen mit z.B. Zugangsbändchen, wie sie bereits auf Weihnachtsmärkten oder in Einkaufszentren praktiziert werden,“ regt Pangels an. Denn damit entfallen für den Handel teure und für den Kunden lästige Mehrfachprüfungen. „Das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Kommunen und das City-Marketing“.  
 
Üblicherweise besuchen die meisten Verbraucher in den Innenstädten mehr als ein Geschäft. Nach BTE-Erkenntnissen gehen die Kunden allein beim Modeshopping im Durchschnitt bereits in mehr als drei Textilgeschäfte. „Im Weihnachtsgeschäft dürfte die Zahl der besuchten Läden noch höher liegen“, meint Pangels.

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BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

02.12.2021

BTE kritisiert 2G-Regelung scharf und fordert Schadenersatz

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 
Zur Eindämmung der Pandemie sei die Zugangsbeschränkung im Handel für Ungeimpfte ohnehin untauglich. Diverse wissenschaftliche Untersuchungen hätten mehrfach belegt, dass der Handel kein Infektionstreiber ist. „Speziell in Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel waren die Kundenfrequenzen in den letzten Wochen zudem extrem gering, während sich z.B. in Bussen und Bahnen oder auch in anderen Geschäften weiterhin die Kunden drängeln dürfen“, bemerkt Jost. „Anscheinend will die Politik mit diesem sinnlosen Aktionismus vom eigenen Versagen ablenken, zu der ich ausdrücklich auch die unterbliebene flächendeckende Ausstattung der Schulen mit geeigneten Lüftungsanlagen zähle.“   
 
Für den betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist der nun zu erwartende Kundenschwund um weitere 30 Prozent als Folge der 2G-Einschränkung dramatisch und existenzbedrohend. Schließlich ist es seit dem Frühjahr 2020 nunmehr die vierte Saison in Folge, die durch fragwürdige und jetzt womöglich verfassungswidrige politische Maßnahmen ruiniert werde, so der Verband. Textil- und Schuhhäuser aus 2G-Gebieten vermelden aktuell hohe Umsatzeinbußen von 30 bis 50 Prozent. Da die Kosten unverändert bleiben, landet der betroffene Handel damit zwangsläufig tief in den roten Zahlen. „Weil der Umsatz des gesamten stationären Modehandels nach unseren Schätzungen jetzt schon aufgelaufen rund 30 Prozent unter Vor-Corona-Niveau liegt, werden viele Unternehmen die erneute Beschränkung ohne massive staatliche Hilfen nicht überleben“, prognostiziert Steffen Jost.
 
Der BTE-Präsident fordert die Politik daher auf, den Modehandel nicht weiter zum Opfer der verfehlten Impf-Kampagne zu machen. „Die Unternehmer haben gerne Überzeugungsarbeit für die Impfung geleistet und werden als Dank dafür jetzt mit unsinnigen Beschränkungen bestraft. Ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens ist vor diesem Hintergrund das Mindeste, was wir von der Politik verlangen!“, fordert Jost

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BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

22.11.2021

Steffen Jost als BTE-Präsident wiedergewählt

  • Neue Mitglieder im erweiterten BTE-Präsidium

Wenige Tage nach der rechtskräftigen Verschmelzung der Handelsverbände Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) auf den BTE fand am 19. November 2021 die diesjährige Delegiertenversammlung des neuen BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren in digitaler Form statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2022 verabschiedet.
 
Zudem stand eine turnusmäßige Wahl des BTE-Präsidiums an, das im Zuge der Verschmelzung gemäß der neuen BTE-Satzung vergrößert wurde. Dabei wurde Steffen Jost in seinem Amt bestätigt, ebenso Andreas Bartmann (Globetrotter Ausrüstung, Hamburg) als Vizepräsident.
 

  • Neue Mitglieder im erweiterten BTE-Präsidium

Wenige Tage nach der rechtskräftigen Verschmelzung der Handelsverbände Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) auf den BTE fand am 19. November 2021 die diesjährige Delegiertenversammlung des neuen BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren in digitaler Form statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2022 verabschiedet.
 
Zudem stand eine turnusmäßige Wahl des BTE-Präsidiums an, das im Zuge der Verschmelzung gemäß der neuen BTE-Satzung vergrößert wurde. Dabei wurde Steffen Jost in seinem Amt bestätigt, ebenso Andreas Bartmann (Globetrotter Ausrüstung, Hamburg) als Vizepräsident.
 
Neu ins Präsidium gewählt wurden von der BTE-Delegiertenversammlung Jürgen Ahrens (Fa. Hagemeyer, Minden), Carlo Focke (Fa. Bruns, Neuruppin) und Mark Rauschen (Fa. L&T Lengermann & Trieschmann, Osnabrück), aus dem BLE-Vorstand die bisherige Präsidentin Nina Kiesow (Kiesow seit 1851, Kleve) und Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) sowie aus dem Schuhfachhandel Carsten Obermeier (Schuh-Neumann, Hannover). Wiedergewählt wurden Karin Busnel-Knappertsbusch (Galeria, Essen), Adrian Cüppers (Ernsting‘s family, Coesfeld), Martin Knauff (Wohnen&Sparen, Bad Hersfeld), Lars Messerich (Modehaus Messerich, Bitburg), Jens Ristedt (Ristedt City Modehaus, Bremen) und Volker Warth (Fa. Keller-Warth, Biberach).
 
Aus dem BTE-Präsidium ausgeschieden sind Andrea Benker-Ritter (Kurtenbach, Limburg) und Andreas Kleine (Fa. Bruno Kleine, Harsewinkel), die nicht mehr kandidierten. Steffen Jost bedankte sich bei beiden für ihre langjährige engagierte Mitarbeit zum Wohle der Branche. Außerdem würdigte er die Verdienste der langjährigen BDSE-Präsidentin Brigitte Wischnewski (Schuhhaus Meyer, Lübbecke), die nicht für das BTE-Präsidium kandidierte.

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BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

18.11.2021

Black Friday: BTE warnt vor rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Risiken

Eine unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke „Black Friday" generell gelöscht worden sei. Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen.

Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren, weiterhin wirksam. Wer sich am diesjährigen „Black Friday" beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter www.blackfridaysale.de schließen.

Eine unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke „Black Friday" generell gelöscht worden sei. Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen.

Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren, weiterhin wirksam. Wer sich am diesjährigen „Black Friday" beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter www.blackfridaysale.de schließen.

Ob es angesichts der aktuellen Lieferschwierigkeiten und ggf. teilweisen Warenknappheit betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, bereits Ende November erste und womöglich umfangreiche Preissignale zu setzen, sollte jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler überdies kritisch hinterfragen. Angesichts der nach wie vor schlechten Ertragssituation als Folge des langen Lockdowns und gleichzeitig prognostizierter Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite dürften frühe und breite Reduzierungen in diesem Jahr besonders problematisch sein. Allenfalls gezielte Angebote und Rabatte auf echte Altware oder schlecht laufende Artikel könnten nach Meinung des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren Ende November betriebswirtschaftlich angeraten sein.

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Black Friday
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BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren