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Webinar

08.12.2022, Online
Textilkennzeichnung von A bis Z

BTE-Webinar am 8. Dezember 2022 10 bis 14 Uhr
Webinar „Textilkennzeichnung von A bis Z

Nach Beobachtung des BTE kam es zuletzt im Mode- und Textileinzelhandel verstärkt zu Kontrollen der Aufsichtsbehörden und nachfolgend zu Beanstandungen und Bußgeldandrohungen, weil die Ware nicht korrekt gemäß EU-Textilkennzeichnungsverordnung ausgezeichnet war – z.B. nur in englischer Sprache. Grundsätzlich verantwortlich dafür sind zwar die Hersteller, bei Eigenmarken und Einkäufen/Importen in/aus ausländischen Modezentren sind aber die Händler unmittelbar in der Pflicht.
 
Hinzu kommt: Erster Ansprechpartner und Adressat von Abmahnungen und ggf. Bußgeldern ist der Händler. Zwar kann dieser u.U. Regress beim Lieferanten nehmen, das ist aber lästig und die Ansprüche sind womöglich auch nicht leicht durchzusetzen.
 
Besonders auffällig sind falsche Textilkennzeichnungen im Webshop. Da in den letzten Jahren immer mehr Modehändler einer Online-Shop eröffnet haben, hat die Zahl der entsprechenden Abmahnungen zuletzt deutlich zugenommen. Hier ist zudem allein der Shop-Betreiber in der Pflicht, korrekte Angaben auf seiner Website zu machen.
 
Das bedeutet: Jeder (Online)Händler sollte über die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben der Kennzeichnung von Textilerzeugnissen Bescheid wissen und ggf. die korrekte Textilkennzeichnung von seinen Lieferanten einfordern!
 
Um den Textilhandel und auch seine Lieferanten über die wichtigsten Anforderungen des Textilkennzeichnungsgesetzes zu informieren, veranstaltet der BTE am 8. Dezember 2022 von 10 bis 14 Uhr das Webinar „Textilkennzeichnung von A bis Z“. Es soll die Teilnehmer in die Lage versetzen, typische Fehler bei der Kennzeichnung zu erkennen und somit Abmahnungen und Bußgelder zu verhindern.
 
Zudem werden weitere wichtige Kennzeichnungspflichten behandelt, wie z.B.  die Herstellerkennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz. Hier besteht in der Praxis oft Uneinigkeit, welche Adresse (Lieferant, Händler oder sogar beide?) tatsächlich auf dem Produkt stehen muss. In diesem Zusammenhang wird das aktuelle Urteil des EUGH vom 7. Juli 2022 zur Produkthaftung des „Quasiherstellers“ besprochen. Überdies geht das Seminar auch auf die Fragen der Ursprungskennzeichnung (made in) und der Kennzeichnung Schuhen ein.

Referent ist Rechtsanwalt Thomas Lange, Hauptgeschäftsführer von GermanFashion, Köln.
 
Hinweis: Die Teilnehmergebühr beträgt für Mitglieder im Einzelhandelsverband 99 EUR, sonst 149 EUR, jeweils zzgl. MwSt. Weitere Informationen und Anmeldung beim BTE unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).