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07.10.2022

BVMed unterstützt GKV-Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Die BVMed-Expert:innen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur „für Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sowie absorbierende Hygieneprodukte“, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

„Die EU ermöglicht einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag ist sinnvoll, denn er entlastet die Krankenkassen und Krankenhäuser und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Herstellern. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz muss endlich umgesetzt werden!“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Source:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

01.02.2022

BVMed: Neue KFZ-Verbandkasten-Norm um medizinische Gesichtsmasken ergänzt

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

  • Aufnahme von Gesichtsmasken Typ I nach DIN EN 14683: Auf Initiative des Gesetzgebers sowie Anregung von verschiedenen Verbänden und Organisationen hat das für den Bereich „Erste Hilfe“ zuständige DIN-Gremium die Aufnahme von Gesichtsmasken als zusätzlichen Hygieneschutz vorgenommen.
  • Entfall eines Dreiecktuches DIN 13168 D: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch ein Dreiecktuch im Verbandkasten enthalten sein muss.
  • Entfall des Verbandtuches DIN 13152 BR: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch das größere Verbandtuch DIN 13152 A im Verbandkasten enthalten sein muss.
04.03.2021

BVMed: Verlängerung der Pflegehilfsmittel-Pauschale

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht die vom Bundestag mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz beschlossene Verlängerung der erhöhten monatlichen Pflegehilfsmittel-Pauschale als „ersten Schritt“. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro gilt damit zunächst bis Ende 2021 weiter. Der BVMed setzt sich weiterhin für eine dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale ein, da von einer langfristigen Erhöhung der Kosten beispielsweise für Hygienemaßnahmen ausgegangen werden kann. „Im nächsten Schritt muss die Befristung aufgehoben werden. Wir müssen die gestiegenen Kosten langfristig finanzieren, um die Pflegebedürftigen und die Pflegenden besser zu schützen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht die vom Bundestag mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz beschlossene Verlängerung der erhöhten monatlichen Pflegehilfsmittel-Pauschale als „ersten Schritt“. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro gilt damit zunächst bis Ende 2021 weiter. Der BVMed setzt sich weiterhin für eine dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale ein, da von einer langfristigen Erhöhung der Kosten beispielsweise für Hygienemaßnahmen ausgegangen werden kann. „Im nächsten Schritt muss die Befristung aufgehoben werden. Wir müssen die gestiegenen Kosten langfristig finanzieren, um die Pflegebedürftigen und die Pflegenden besser zu schützen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Nach Ansicht des BVMed gibt es mit dem gestiegenen Hygienebewusstsein bei pflegenden Angehörigen und dem Pflegepersonal sowie gestiegenen Preisen für Desinfektionsmittel oder Schutzausrüstung „gute Gründe für die dauerhafte Anhebung der Pflegehilfsmittel-Pauschale“. Bei den Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzausrüstung und weitere Hygieneartikel, „die im Rahmen des Schutzes vor Infektionsgefahren gerade für die vulnerable Gruppe der Pflegebedürftigen und zum Schutz des Pflegepersonals und der pflegenden Angehörigen besonders benötigt werden“, so der BVMed.

Der Bundestag hatte im letzten Jahr aufgrund des erhöhten Bedarfs nach diesen Produkten bei stark steigenden Kosten die Erhöhung dieser Pauschale von 40 auf 60 Euro im Zuge der epidemischen Lage beschlossen. „Die Verlängerung dieser Regelung trägt angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie auch den Belastungen der zu Pflegenden sowie der Pflegekräfte Rechnung“, so der deutsche Medizintechnik-Verband. Außerdem sind nach wie vor eine stark erhöhte Nachfrage sowie höhere Preise in diesen Produktsegmenten festzustellen. „Wir gehen auch langfristig aufgrund des weltweiten Bedarfes nicht von einer Reduktion aus. Die Politik darf die Pflegebedürftigen und die Pflegenden hier nicht im Stich lassen“, appelliert BVMed-Geschäftsführer Möll.

(c) stfi
22.02.2021

vti: FFP2-Sicherheit „made in Saxony“ contra Billigpreise aus China

Sächsische Mittelständler kämpfen mit Innovation und Know-how im Bereich der FFP2-Masken gegen minderwertige Qualität aus Asien.

„Den Mittelständlern wurden von der Bundesregierung viele Millionen für die Entwicklung von textiler Schutzausrüstung in der Pandemie versprochen. Doch angekommen ist bei den Textilern in Sachsen bis jetzt nichts“, stellt Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti), enttäuscht fest. Während die deutschen Bürger in den Apotheken nach wie vor Masken aus China mit teilweise fragwürdigen Kennzeichnungen auf die Gutscheine der Bundesregierung erhielten, würden für die Qualitätsmasken „made in Germany“ internationale Vertriebswege aufgebaut.

Sächsische Textilunternehmen aus dem vti-Verbandsgebiet, die den Aufrufen der Regierung zur Produktion von Schutzausrüstung im Frühjahr 2020 mit Euphorie, viel Enthusiasmus, hohen Investitions- und Entwicklungskosten gefolgt sind und den Versprechungen vertraut haben, seien bei der Förderung leer ausgegangen.

Sächsische Mittelständler kämpfen mit Innovation und Know-how im Bereich der FFP2-Masken gegen minderwertige Qualität aus Asien.

„Den Mittelständlern wurden von der Bundesregierung viele Millionen für die Entwicklung von textiler Schutzausrüstung in der Pandemie versprochen. Doch angekommen ist bei den Textilern in Sachsen bis jetzt nichts“, stellt Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti), enttäuscht fest. Während die deutschen Bürger in den Apotheken nach wie vor Masken aus China mit teilweise fragwürdigen Kennzeichnungen auf die Gutscheine der Bundesregierung erhielten, würden für die Qualitätsmasken „made in Germany“ internationale Vertriebswege aufgebaut.

Sächsische Textilunternehmen aus dem vti-Verbandsgebiet, die den Aufrufen der Regierung zur Produktion von Schutzausrüstung im Frühjahr 2020 mit Euphorie, viel Enthusiasmus, hohen Investitions- und Entwicklungskosten gefolgt sind und den Versprechungen vertraut haben, seien bei der Förderung leer ausgegangen.

Das weltweit agierende Unternehmen Norafin Industries (Germany) GmbH (Norafin) führt die Tradition der Textil- und Vliesstoffindustrie fort.
Als die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 in Deutschland ankam, entstand ein neuer Produktionszweig bei Norafin.

Der Vliesstoffspezialist Norafin fand sich mit dem Anlagenbauer XENON Automatisierungstechnik GmbH aus Dresden zusammen. Beide Unternehmen entwickelten eine High-Tech-Maskenproduktionsanlage, die zertifizierte FFP2-Masken vollautomatisiert, ohne manuelle Arbeitsschritte produziert. Ab Juni waren 20.000 Alltagsmasken „Nora LIGHT“ pro Woche mit der ersten Pilot-Anlage möglich. Mittlerweile ist bereits der Nachfolgetyp mit einer Kapazität von 250.000 Masken pro Woche in Betrieb.

Die zertifizierte FFP2 Maske „Nora F“ filtert mindestens 94 Prozent der Partikel und Aerosole größer als 0,6 μm. Damit minimiert sie für den Träger und sein Gegenüber das Corona-Infektionsrisiko im geforderten Standard.Die Maske besteht aus vier Schichten Spezialvliesstoff. Die Außenlage (100 Prozent PET) sorgt für Stabilität und eine erste Filterung von Staub, die doppelte Mittellage (100 Prozent Polypropylen) sichert die Filtration der Aerosole ab und die Innenlage (ebenfalls 100 Prozent PET) transportiert die Feuchtigkeit der Atemluft nach außen.

Diese Masken können auch in der industriellen Anwendung in rauen Arbeitsumgebungen für den sicheren Arbeitsschutz im Umgang mit Glasfasern, Metall, diversen Kunststoffen und Ölnebel sorgen.

Die nächste Innovationsstufe der „Nora F“ ist mit drei Schwerpunkten bereits fest geplant. Dabei stehen die Nachhaltigkeit mit recyclingfähigen und kompostierbaren Materialien, die antivirale und bakterielle Funktionalität sowie der Tragekomfort im Blickpunkt des Entwicklungsteams um Marc Jolly, Head of R&D und Johannes Loos, Business Unit Manager bei Norafin.

André Lang, Geschäftsführer von Norafin, und sein Team sind hochmotiviert an die Entwicklung und Herstellung der Masken gegangen, haben viele Zusatzschichten mit den XENON-Ingenieuren für die Maske „made in Saxony“ aufgebracht und jeweils hohe sechsstellige Summen investiert. Umso enttäuschter war das Team als der Ablehnungsbescheid für die Förderung der sächsischen Maskenproduktion vom Bundeswirtschaftsministerium einen Tag vor Weihnachten ankam.
Norafin geht daher jetzt auch eigene internationale Vertriebswege.

Dr.-Ing. Jenz Otto vom vti plant für die Unterstützung der Vertriebsaktivitäten der Unternehmen aus dem Verband auch in diesem Jahr wieder eine Präsentationsveranstaltung mit Anwendern textiler Gesundheits- und Schutzausrüstung am 28. September 2021 in Chemnitz.

 

Martin Dulig (rechts), Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides für den Aufbau des Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungszentrums für Schutzausrüstungen gegen Infektionserreger an den Geschäftsführenden Kaufmännischen Direktor des Sächsischen Textilforschungsinstitutes e. V. (STFI), Andreas Berthel. Foto: SMWA/Jungmann.
06.10.2020

Beratungszentrum für Schutzausrüstungen erhält Förderung vom Freistaat Sachsen

Die Maskenpflicht hilft während der Corona-Pandemie, die Ausbreitung der Viren einzudämmen. Viele Schutzfunktionen von Atemschutzmasken sind materialseitig vorgegeben und werden bereits am Ausgangsmaterial oder an den Materialverbunden ermittelt. Ist dies erfolgt, besteht für die nachfolgende Stufe der Konfektion einer Maske die berechtigte Möglichkeit einer auch am Endprodukt vorhandenen Schutzfunktion. Diese muss jedoch unabdingbar am gesamten Schutzsystem (z. B. der Atemschutzmaske) nachgewiesen, d. h. geprüft und nachfolgend zertifiziert sein. Daher müssen für Forschung und Entwicklung von Spinnvlies- oder Meltblown-Vliesstoffen bzw. deren Verbünde Möglichkeiten geschaffen werden, die eine über alle Prozessstufen vom Material bis zum Endprodukt reichende Bewertung der Schutzfunktion verlässlich erlauben.

Die Maskenpflicht hilft während der Corona-Pandemie, die Ausbreitung der Viren einzudämmen. Viele Schutzfunktionen von Atemschutzmasken sind materialseitig vorgegeben und werden bereits am Ausgangsmaterial oder an den Materialverbunden ermittelt. Ist dies erfolgt, besteht für die nachfolgende Stufe der Konfektion einer Maske die berechtigte Möglichkeit einer auch am Endprodukt vorhandenen Schutzfunktion. Diese muss jedoch unabdingbar am gesamten Schutzsystem (z. B. der Atemschutzmaske) nachgewiesen, d. h. geprüft und nachfolgend zertifiziert sein. Daher müssen für Forschung und Entwicklung von Spinnvlies- oder Meltblown-Vliesstoffen bzw. deren Verbünde Möglichkeiten geschaffen werden, die eine über alle Prozessstufen vom Material bis zum Endprodukt reichende Bewertung der Schutzfunktion verlässlich erlauben.

Das Sächsische Textilforschungsinstitut e. V. (STFI) verfügt über verschiedene Prüfmethoden und -geräte zur Materialklassifizierung hinsichtlich Staubpartikel-Filtrationsleistung (Druckdifferenz, Abscheidegrad fester Partikel, Porengrößenanalyse) sowie ausgewählte Anzug- und Flächenprüfungen zum Chemikalienschutz. Technik für eine anforderungsgerechte Prüfung der für Atemschutz erforderlichen Einsatzmaterialien ist gegenwärtig aber weder in Sachsen noch im Institut verfügbar.

„Das ist ein Zustand, der sich in Zukunft ändern muss.“ so Andreas Berthel, Geschäftsführender Kaufmännischer Direktor des STFI. „Daher haben wir beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) den Antrag zum Aufbau eines Forschungs- Entwicklungs- sowie Beratungszentrums für Schutzausrüstung gegen Infektionserreger gestellt.“

Im Mittelpunkt steht dabei der Aufbau eines Prüfstandes für Atemschutzmasken und sonstiger medizinischer Schutzausrüstung. Damit wird auch dem Wunsch des Bundes entsprochen, dass die Bundesländer Möglichkeiten zur Überprüfung von Atemschutzmasken, auch über jetzige Krisensituationen hinaus, schaffen.

Zur Jahresmitgliederversammlung des Verbandes der Nord- Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) am 24.09.2020 wurde der Grundstein für das Projekt gelegt. Martin Dulig, sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überreichte Andreas Berthel einen Förderbescheid vom SMWA. Mit Mitteln der Landestechnologieförderung und mit einem GRW-Investitionszuschuss wird das Vorhaben des Sächsischen Textilforschungsinstitutes unterstützt, um die dringend benötigten Prüfkapazitäten zur Zertifizierung von FFP-Masken zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu schaffen.

 

More information:
STFI Masken Atemschutzmasken
Source:

Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. (STFI)

24.03.2020

Schutzausrüstung: Südwesttextil vernetzt Hersteller

Mundschutzmasken und Schutzanzüge für die medizinische Versorgung werden immer knapper. Gleichzeitig melden sich immer mehr Textilproduzenten, die ihre Fertigungskapazitäten für die Herstellung von Schutzausrüstung anbieten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hat am Wochenende begonnen, die unterschiedlichen Interessenbekundungen und Herstellerangebote zu vernetzen. „Wir haben am Samstag mit unserer Task-Force zunächst via Mail koordiniert, dann in den Sozialen Medien. Seit heute nutzen wir unsere Webplattform www.place2tex.com, um Unternehmen mit verschiedenen Kompetenzen gebündelt zu listen und so in Kontakt miteinander zu bringen“, sagt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.

Mundschutzmasken und Schutzanzüge für die medizinische Versorgung werden immer knapper. Gleichzeitig melden sich immer mehr Textilproduzenten, die ihre Fertigungskapazitäten für die Herstellung von Schutzausrüstung anbieten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hat am Wochenende begonnen, die unterschiedlichen Interessenbekundungen und Herstellerangebote zu vernetzen. „Wir haben am Samstag mit unserer Task-Force zunächst via Mail koordiniert, dann in den Sozialen Medien. Seit heute nutzen wir unsere Webplattform www.place2tex.com, um Unternehmen mit verschiedenen Kompetenzen gebündelt zu listen und so in Kontakt miteinander zu bringen“, sagt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.

Place2tex ist die Website eines vom Land Baden-Württemberg geförderten Projektes, das Südwesttextil mit der Allianz Faserbasierte Werkstoffe (AFBW) betreibt und mit dem die Innovationskultur im textilen Mittelstand unterstützt werden soll. Der dortige „Marktplatz“ eigne sich aber sehr gut, um in der aktuellen Krise Netzwerkarbeit zu machen. Auch Politik und weitere öffentliche Einrichtungen seien sehr schnell darauf aufmerksam geworden. „Wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht zu Tode koordinieren, aber am Ende nichts produzieren“, warnt Haas. Aber eine Sammlung der Kompetenzen und Kontakte, wie Place2tex sie jetzt aufbaut, gebe es einfach noch nicht.