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(c) Messe Düsseldorf GmbH
19.06.2023

A+A Expert Talk: Focus on sustainability and the circular economy

  • The A+A Expert Talks head into their third round

On 20 June 2023 between 10.00 am and 11.30 am experts from the fields of sustainability, circular economy, environmental protection as well as corporate fashion and product management will be presenting lectures and discussing the topics of sustainability in supply chains, standardisation and quality seals as well as the associated challenges and solutions in cooperation with German Fashion. They will thereby provide a platform for the exchange of knowledge, experience and innovative approaches.

The focus on sustainability and the circular economy reflects the growing relevance of these topics in the world of work. More and more companies recognise the need to make their business practices more sustainable and optimise the use of resources.

This Expert Talk will be presented by Irina Olm, In-House Lawyer & Counsel of GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. and Expert for Circular Economy and CSR, who will contribute her know-how on the European level.  

  • The A+A Expert Talks head into their third round

On 20 June 2023 between 10.00 am and 11.30 am experts from the fields of sustainability, circular economy, environmental protection as well as corporate fashion and product management will be presenting lectures and discussing the topics of sustainability in supply chains, standardisation and quality seals as well as the associated challenges and solutions in cooperation with German Fashion. They will thereby provide a platform for the exchange of knowledge, experience and innovative approaches.

The focus on sustainability and the circular economy reflects the growing relevance of these topics in the world of work. More and more companies recognise the need to make their business practices more sustainable and optimise the use of resources.

This Expert Talk will be presented by Irina Olm, In-House Lawyer & Counsel of GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. and Expert for Circular Economy and CSR, who will contribute her know-how on the European level.  

Benjamin Helfritz, Head of Quality in Digital and Green Transformation, DIN – German Institute for Standardisation, will introduce participants to the new standards for the Green Transition.  
The Digital Product Passport (DPP) is needed for both the green and digital transition. However, it will only achieve its full added value if interoperability is ensured between existing and emerging systems. The use of the DPP promotes more sustainability and digital progress.

Henk Vanhoutte, Secretary General, European Safety Federation (ESF) and Lucia Mendori, Regulatory Affairs Associate / Chair ESF Working Group Sustainability will present practical examples and concrete application factors for sustainable PPE as well as solutions for sustainable jobwear. They will provide an overview of survey results from their members regarding various sustainability aspects – pointing to how the industry is treating this important topic but also flagging up the limits to the sustainability of PPE.

Lena Bay Høyland, Product Director of the Swedish workwear manufacturer Fristads Kansas will share the sustainability strategy of her company which has committed to minimise its environmental impact by targets and effective measures. The progress made by Fristads Kansas was measured using concrete figures and audits. This is a use case highlighting the innovations and challenges associated with sustainable jobwear.

By organising the Expert Talks the leading international trade fair A+A jointly with its strategic partners from the German Federal Association for Occupational Safety and Health (Basi), Fraunhofer IPA, German Fashion (Modeverband Deutschland e.V.), DGUV (Germany Statutory Accident Insurance), BAuA (Federal Agency for Occupational Safety and Health), BMAS (Ministry of Labour and Social Affairs), IVPS Interessenverbund Persönliche Schutzausrüstung e.V. (PPE Stakeholder Association) as well as IFA (Institute for Occupational Safety) will provide its community with a networking and information platform.

07.10.2022

BVMed unterstützt GKV-Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Die BVMed-Expert:innen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur „für Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sowie absorbierende Hygieneprodukte“, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

„Die EU ermöglicht einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag ist sinnvoll, denn er entlastet die Krankenkassen und Krankenhäuser und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Herstellern. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz muss endlich umgesetzt werden!“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Source:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

25.01.2022

BVMed unterstützt GKV-Spitzenverband bei erhöhter Pflegehilfsmittel-Vergütung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In den neuen „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 13. Januar 2022 hebt der GKV-SV die Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel rückwirkend ab dem 1. Januar und zunächst bis 31. März 2022 auf. In einem Schreiben des Spitzenverbandes von Ende 2021 heißt es zudem, dass sich für eine Verlängerung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale „im Interesse der Versicherten“ ausgesprochen wurde. Der BVMed unterstützt dieses Anliegen. Nach Ansicht des deutschen Medizintechnik-Verbands sollte die Regelung gesetzlich angegangen werden – beispielsweise in der bevorstehenden Pflegereform.

Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzausrüstung und weitere Hygieneartikel, die im Rahmen des Schutzes vor Infektionsgefahren benötigt werden – besonders für die vulnerablen Gruppen der Pflegebedürftigen sowie zum Schutz des Pflegepersonals und der pflegenden Angehörigen. Der Bedarf nach solchen Pflegehilfsmitteln sei bei gleichzeitig anhaltenden Preissteigerungen nach wie vor erhöht, argumentiert der BVMed. Es sei zudem davon auszugehen, dass das durch die Pandemie gesteigerte Hygienebewusstsein dauerhaft erhöht bleibe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

04.03.2021

BVMed: Verlängerung der Pflegehilfsmittel-Pauschale

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht die vom Bundestag mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz beschlossene Verlängerung der erhöhten monatlichen Pflegehilfsmittel-Pauschale als „ersten Schritt“. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro gilt damit zunächst bis Ende 2021 weiter. Der BVMed setzt sich weiterhin für eine dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale ein, da von einer langfristigen Erhöhung der Kosten beispielsweise für Hygienemaßnahmen ausgegangen werden kann. „Im nächsten Schritt muss die Befristung aufgehoben werden. Wir müssen die gestiegenen Kosten langfristig finanzieren, um die Pflegebedürftigen und die Pflegenden besser zu schützen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht die vom Bundestag mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz beschlossene Verlängerung der erhöhten monatlichen Pflegehilfsmittel-Pauschale als „ersten Schritt“. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro gilt damit zunächst bis Ende 2021 weiter. Der BVMed setzt sich weiterhin für eine dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale ein, da von einer langfristigen Erhöhung der Kosten beispielsweise für Hygienemaßnahmen ausgegangen werden kann. „Im nächsten Schritt muss die Befristung aufgehoben werden. Wir müssen die gestiegenen Kosten langfristig finanzieren, um die Pflegebedürftigen und die Pflegenden besser zu schützen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Nach Ansicht des BVMed gibt es mit dem gestiegenen Hygienebewusstsein bei pflegenden Angehörigen und dem Pflegepersonal sowie gestiegenen Preisen für Desinfektionsmittel oder Schutzausrüstung „gute Gründe für die dauerhafte Anhebung der Pflegehilfsmittel-Pauschale“. Bei den Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzausrüstung und weitere Hygieneartikel, „die im Rahmen des Schutzes vor Infektionsgefahren gerade für die vulnerable Gruppe der Pflegebedürftigen und zum Schutz des Pflegepersonals und der pflegenden Angehörigen besonders benötigt werden“, so der BVMed.

Der Bundestag hatte im letzten Jahr aufgrund des erhöhten Bedarfs nach diesen Produkten bei stark steigenden Kosten die Erhöhung dieser Pauschale von 40 auf 60 Euro im Zuge der epidemischen Lage beschlossen. „Die Verlängerung dieser Regelung trägt angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie auch den Belastungen der zu Pflegenden sowie der Pflegekräfte Rechnung“, so der deutsche Medizintechnik-Verband. Außerdem sind nach wie vor eine stark erhöhte Nachfrage sowie höhere Preise in diesen Produktsegmenten festzustellen. „Wir gehen auch langfristig aufgrund des weltweiten Bedarfes nicht von einer Reduktion aus. Die Politik darf die Pflegebedürftigen und die Pflegenden hier nicht im Stich lassen“, appelliert BVMed-Geschäftsführer Möll.

Martin Dulig (rechts), Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides für den Aufbau des Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungszentrums für Schutzausrüstungen gegen Infektionserreger an den Geschäftsführenden Kaufmännischen Direktor des Sächsischen Textilforschungsinstitutes e. V. (STFI), Andreas Berthel. Foto: SMWA/Jungmann.
06.10.2020

Beratungszentrum für Schutzausrüstungen erhält Förderung vom Freistaat Sachsen

Die Maskenpflicht hilft während der Corona-Pandemie, die Ausbreitung der Viren einzudämmen. Viele Schutzfunktionen von Atemschutzmasken sind materialseitig vorgegeben und werden bereits am Ausgangsmaterial oder an den Materialverbunden ermittelt. Ist dies erfolgt, besteht für die nachfolgende Stufe der Konfektion einer Maske die berechtigte Möglichkeit einer auch am Endprodukt vorhandenen Schutzfunktion. Diese muss jedoch unabdingbar am gesamten Schutzsystem (z. B. der Atemschutzmaske) nachgewiesen, d. h. geprüft und nachfolgend zertifiziert sein. Daher müssen für Forschung und Entwicklung von Spinnvlies- oder Meltblown-Vliesstoffen bzw. deren Verbünde Möglichkeiten geschaffen werden, die eine über alle Prozessstufen vom Material bis zum Endprodukt reichende Bewertung der Schutzfunktion verlässlich erlauben.

Die Maskenpflicht hilft während der Corona-Pandemie, die Ausbreitung der Viren einzudämmen. Viele Schutzfunktionen von Atemschutzmasken sind materialseitig vorgegeben und werden bereits am Ausgangsmaterial oder an den Materialverbunden ermittelt. Ist dies erfolgt, besteht für die nachfolgende Stufe der Konfektion einer Maske die berechtigte Möglichkeit einer auch am Endprodukt vorhandenen Schutzfunktion. Diese muss jedoch unabdingbar am gesamten Schutzsystem (z. B. der Atemschutzmaske) nachgewiesen, d. h. geprüft und nachfolgend zertifiziert sein. Daher müssen für Forschung und Entwicklung von Spinnvlies- oder Meltblown-Vliesstoffen bzw. deren Verbünde Möglichkeiten geschaffen werden, die eine über alle Prozessstufen vom Material bis zum Endprodukt reichende Bewertung der Schutzfunktion verlässlich erlauben.

Das Sächsische Textilforschungsinstitut e. V. (STFI) verfügt über verschiedene Prüfmethoden und -geräte zur Materialklassifizierung hinsichtlich Staubpartikel-Filtrationsleistung (Druckdifferenz, Abscheidegrad fester Partikel, Porengrößenanalyse) sowie ausgewählte Anzug- und Flächenprüfungen zum Chemikalienschutz. Technik für eine anforderungsgerechte Prüfung der für Atemschutz erforderlichen Einsatzmaterialien ist gegenwärtig aber weder in Sachsen noch im Institut verfügbar.

„Das ist ein Zustand, der sich in Zukunft ändern muss.“ so Andreas Berthel, Geschäftsführender Kaufmännischer Direktor des STFI. „Daher haben wir beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) den Antrag zum Aufbau eines Forschungs- Entwicklungs- sowie Beratungszentrums für Schutzausrüstung gegen Infektionserreger gestellt.“

Im Mittelpunkt steht dabei der Aufbau eines Prüfstandes für Atemschutzmasken und sonstiger medizinischer Schutzausrüstung. Damit wird auch dem Wunsch des Bundes entsprochen, dass die Bundesländer Möglichkeiten zur Überprüfung von Atemschutzmasken, auch über jetzige Krisensituationen hinaus, schaffen.

Zur Jahresmitgliederversammlung des Verbandes der Nord- Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) am 24.09.2020 wurde der Grundstein für das Projekt gelegt. Martin Dulig, sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überreichte Andreas Berthel einen Förderbescheid vom SMWA. Mit Mitteln der Landestechnologieförderung und mit einem GRW-Investitionszuschuss wird das Vorhaben des Sächsischen Textilforschungsinstitutes unterstützt, um die dringend benötigten Prüfkapazitäten zur Zertifizierung von FFP-Masken zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu schaffen.

 

More information:
STFI Masken Atemschutzmasken
Source:

Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. (STFI)

24.03.2020

Schutzausrüstung: Südwesttextil vernetzt Hersteller

Mundschutzmasken und Schutzanzüge für die medizinische Versorgung werden immer knapper. Gleichzeitig melden sich immer mehr Textilproduzenten, die ihre Fertigungskapazitäten für die Herstellung von Schutzausrüstung anbieten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hat am Wochenende begonnen, die unterschiedlichen Interessenbekundungen und Herstellerangebote zu vernetzen. „Wir haben am Samstag mit unserer Task-Force zunächst via Mail koordiniert, dann in den Sozialen Medien. Seit heute nutzen wir unsere Webplattform www.place2tex.com, um Unternehmen mit verschiedenen Kompetenzen gebündelt zu listen und so in Kontakt miteinander zu bringen“, sagt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.

Mundschutzmasken und Schutzanzüge für die medizinische Versorgung werden immer knapper. Gleichzeitig melden sich immer mehr Textilproduzenten, die ihre Fertigungskapazitäten für die Herstellung von Schutzausrüstung anbieten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hat am Wochenende begonnen, die unterschiedlichen Interessenbekundungen und Herstellerangebote zu vernetzen. „Wir haben am Samstag mit unserer Task-Force zunächst via Mail koordiniert, dann in den Sozialen Medien. Seit heute nutzen wir unsere Webplattform www.place2tex.com, um Unternehmen mit verschiedenen Kompetenzen gebündelt zu listen und so in Kontakt miteinander zu bringen“, sagt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.

Place2tex ist die Website eines vom Land Baden-Württemberg geförderten Projektes, das Südwesttextil mit der Allianz Faserbasierte Werkstoffe (AFBW) betreibt und mit dem die Innovationskultur im textilen Mittelstand unterstützt werden soll. Der dortige „Marktplatz“ eigne sich aber sehr gut, um in der aktuellen Krise Netzwerkarbeit zu machen. Auch Politik und weitere öffentliche Einrichtungen seien sehr schnell darauf aufmerksam geworden. „Wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht zu Tode koordinieren, aber am Ende nichts produzieren“, warnt Haas. Aber eine Sammlung der Kompetenzen und Kontakte, wie Place2tex sie jetzt aufbaut, gebe es einfach noch nicht.

(c) DTV e.V.
08.11.2018

Europäisches Forum zur Standardisierung persönlicher Schutzausrüstung und Textilpflege

Am 7. November 2018 veranstaltete Small Business Standards (SBS) ein Forum, um die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Regulierungen für persönliche Schutzausrüstung (PSA) und die Pflege von Textilien zu diskutieren. Das Forum war Teil eines Projekts von SBS, dem Deutschen Textilreinigungs-Verband (DTV) und dem Europäischen Verband von KMU, die Sicherheitsprodukte herstellen (SME-Safety). Die Initiative zielte darauf ab, die Standardisierungsanforderungen von KMU, die PSA herstellen, vertreiben und reinigen oder Hygiene- und Sterilisationsdienste für medizinische Geräte wie wiederverwendbare OP-Textilien anbieten, besser zu verstehen und zu erfüllen.

Am 7. November 2018 veranstaltete Small Business Standards (SBS) ein Forum, um die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Regulierungen für persönliche Schutzausrüstung (PSA) und die Pflege von Textilien zu diskutieren. Das Forum war Teil eines Projekts von SBS, dem Deutschen Textilreinigungs-Verband (DTV) und dem Europäischen Verband von KMU, die Sicherheitsprodukte herstellen (SME-Safety). Die Initiative zielte darauf ab, die Standardisierungsanforderungen von KMU, die PSA herstellen, vertreiben und reinigen oder Hygiene- und Sterilisationsdienste für medizinische Geräte wie wiederverwendbare OP-Textilien anbieten, besser zu verstehen und zu erfüllen.

Anlässlich des ersten SBS-Forums zu Standardisierungsfragen im Bereich von PSA und Textilpflege präsentierten die SBS-Branchenverbände DTV und SME Safety die Ergebnisse der diesjährigen Aktivitäten. Vertreter der Industrie und der in der Normung tätigen KMU sowie Vertreter der EU-Kommission und von CEN-CENELEC erörterten den Beitrag europäischer KMU zur Entwicklung europäischer und internationaler Normen. Alle Teilnehmer begrüßten Erfolge wie die Integration des Textilpflegesektors als offiziell anerkannten Stakeholder, der von der neuen PSA Verordnung betroffen ist und den Beitrag der Branche zu einem Handbuch für die Umsetzung der PSA-Verordnung, das von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde.

Trotz dieser Erfolge bestehen weiterhin institutionelle Hindernisse für die Beteiligung von KMU an Normungsaktivitäten. Hersteller von PSA, Textilpflegeverbände und Mitglieder der technischen Arbeitsgruppen in den Normungsgremien äußerten zudem Bedenken hinsichtlich der kurzen Zeit, die für den Übergang vom alten Rechtsrahmen (der PSA-Richtlinie 686/89) zur neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 vorgesehen ist. Der Einjahreszeitraum (der am 21. April 2019 endet) reicht nach Ansicht der Branchenteilnehmer nicht aus, um die betroffenen Produkte erneut zu zertifizieren. Grund dafür ist auch die begrenzte Anzahl benannter Stellen, die für entsprechende Produkttests verantwortlich sind. Darüber hinaus wiesen die Vertreter der Industrie auf das Fehlen harmonisierter Standards zur Unterstützung der neuen Verordnung hin, die insbesondere für KMU schwerwiegende Folgen haben, da diese nicht über die erforderlichen Ressourcen zur Entwicklung eigener Konformitätsbewertungsverfahren verfügen.

Um die Interessenvertretung von KMU im Normungsprozess zu stärken, vereinbarten mehrere nationale Textilpflegeverbände den Aufbau eines Netzwerks zum europaweiten Austausch von Informationen, Positionen und Fachwissen. Ziel ist es, der europäischen KMU-Gemeinschaft technisches Fachwissen und relevante Informationen zur praktischen Umsetzung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Standards zur Verfügung zu stellen.

Angesichts dieser Herausforderungen bekräftigten der Präsident von SME-Safety, Alberto Spasciani, und der DTV-Geschäftsführer, Andreas Schumacher, ihren Plan, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verbänden im Bereich PSA und Textilpflege weiter zu institutionalisieren. Zu diesem Zweck legten die Verbände ein Memorandum of Understanding vor, das diverse Ziele verfolgt:

  • Verbreitung von Informationen über laufende Rechtsvorschriften und Normung im Bereich PSA und Textilpflege, z.B. die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und die neue Verordnung über Medizinprodukte (EU) 2017/745;
  • Feedback-Anregung und Zusammenfassen von Eindrücken in der Umsetzung der neuen Verordnungen durch die KMU-Mitglieder der Verbände;
  • Koordinierung konsensbasierter Positionen zu KMU-Themen, die für die sektorspezifische Gesetzgebung und Normung relevant sind;
  • Erstellung von Inhalten, um die Mitglieder über neu veröffentlichte Gesetze und Normen zu informieren.

Die Textilpflegeverbände der Tschechischen Republik, des Vereinigten Königreichs, Belgiens und Schwedens waren die ersten, die die Initiative unterstützten. In den kommenden Monaten planen SBS, DTV und SME-Safety, die Initiative voranzutreiben und weitere KMU-Verbände für eine Mitarbeit im Netzwerk zu gewinnen.

 

 

Source:

Deutscher Textilreinigungs-Verband e.V.