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19.07.2021

Unterschiedliche Schlussverkaufs-Praktiken im Handel

Üblicherweise geht der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel Ende Juli in die finale Reduzierungsphase. Den Höhepunkt markiert dann der inoffizielle Sommer-Schluss-Verkauf, der in der Regel am letzten Juli-Montag startet. „Corona hat diese Praxis jedoch zum dritten Mal in Folge massiv gestört“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.
 
Grundsätzlich hat die gesamte Modebranche massiv unter der Pandemie gelitten, die Folgen sind jedoch je nach Standort und Unternehmensgröße zum Teil sehr unterschiedlich. Nach Erkenntnissen von BTE und BDSE besonders hart getroffen hat es die großen Unternehmen in den Toplagen der Großstädte. Fehlende Touristen und Messegäste sowie Millionen Arbeitnehmer im Homeoffice haben die Kundenfrequenzen und damit die Umsätze dort extrem einbrechen lassen. „Zudem gab es für die Großbetriebe deutlich weniger staatliche Hilfen“, weiß Augustin.
 

Üblicherweise geht der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel Ende Juli in die finale Reduzierungsphase. Den Höhepunkt markiert dann der inoffizielle Sommer-Schluss-Verkauf, der in der Regel am letzten Juli-Montag startet. „Corona hat diese Praxis jedoch zum dritten Mal in Folge massiv gestört“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.
 
Grundsätzlich hat die gesamte Modebranche massiv unter der Pandemie gelitten, die Folgen sind jedoch je nach Standort und Unternehmensgröße zum Teil sehr unterschiedlich. Nach Erkenntnissen von BTE und BDSE besonders hart getroffen hat es die großen Unternehmen in den Toplagen der Großstädte. Fehlende Touristen und Messegäste sowie Millionen Arbeitnehmer im Homeoffice haben die Kundenfrequenzen und damit die Umsätze dort extrem einbrechen lassen. „Zudem gab es für die Großbetriebe deutlich weniger staatliche Hilfen“, weiß Augustin.
 
Die Lagerbestände in diesen Unternehmen dürften daher nach Einschätzung von BTE und BDSE besonders hoch sein. So werben manche Großunternehmen bereits seit einiger Zeit mit Rabatten bis zu 50 Prozent und mehr – stationär und online. Andere, darunter viele kleine und mittlere Mode- und Schuhgeschäfte, versuchen dagegen, sich aktuell mit größeren Sale-Aktionen noch zurückzuhalten. „Die Unternehmen stecken in dem Dilemma, dass einerseits die Läger aktuell noch (zu) voll sind, man sich andererseits nach drei katastrophalen Saisons in Folge hohe Preisreduzierungen aus wirtschaftlichen Gründen aber kaum leisten kann“, analysiert Augustin.
 
Als Folge rechnen BTE und BDSE per Ende Juli mit differenzierten Sale-Strategien im Mode- und Schuhhandel. Weil im Frühjahr die meisten Geschäfte nicht oder nur kurz geöffnet waren, dürfte die Auswahl an reduzierter Frühjahrsmode, wie Jacken oder leichte Pullover, besonders groß sein. „Da der letzte Winter-Schluss-Verkauf aufgrund des Lockdowns weitgehend ausfiel, kann man sich wohl vereinzelt auch auf Schnäppchen aus dem letzten Herbst/Winter freuen“, prognostiziert Augustin.

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Schlussverkauf, Sale
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BTE/BLE/BDSE/VDB

12.05.2021

BTE: für Warenspenden Steuerbegünstigung prüfen lassen

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 
Fazit: Jeder Textil- und Modehändler sollte vor der Spendenentscheidung unbedingt prüfen und sich ggf. bestätigen lassen, ob der Empfänger die entsprechenden Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III und der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt. Wichtig ist, auf eine Empfangsbestätigung zu bestehen, aus der ersichtlich ist, dass der unmittelbare Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist. Denn sonst verschenkt der Spender unnötig Geld bzw. muss mit Kosten rechnen. Schließlich könnten in einem solchen Fall bei der Überbrückungshilfe nur 90 Prozent des Einkaufspreises angesetzt werden und bei der Umsatzsteuer müsste der „fiktive Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende“ versteuert werden.

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BTE/BLE/BDSE/VDB

23.04.2021

BTE, BDSE und BLE kritisieren Bundesnotbremse

Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Denn das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken, so die Handelsverbände. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 

Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Denn das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken, so die Handelsverbände. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vollkommen unverständlich ist der Shutdown für BTE, BDSE und BLE angesichts der Erkenntnis, dass das Einkaufen im Einzelhandel weitgehend risikolos ist.  Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Technischen Universität (TU) Berlin belegen, dass das Shopping mit Maske und einer Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche kaum Ansteckungsgefahren birgt. Pangels: „Die Schließung des betroffenen Non-Food-Fachhandels leistet also keinen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie!“
 
Überdies seien die realen Ansteckungsrisiken speziell im Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel noch geringer als in den Studien errechnet. So gingen nach Recherchen von BTE, BDSE und BLE die Forscher von RKI und TU bei ihren Modellen zum situationsbedingten R-Wert im Nonfood-Fachhandel von einer Einkaufdauer von zwei Stunden aus. Gemäß einer aktuellen Umfrage der drei Fachverbände lag die Besuchsdauer der Kunden zuletzt aber in der Regel nur zwischen 30 und 60 Minuten, und zwar sowohl in kleinen Fachgeschäften als auch in großen Modehäusern. Außerdem werde nur extrem selten die bei der Studie angesetzte Grenze von einem Kunden pro 10 qm erreicht. „Nach unseren Schätzungen dürfte der R-Wert in der Realität beim Modeshopping derzeit also bei maximal 0,5 liegen“, rechnet Pangels.
 
BTE, BDSE und BLE fordern daher die Politik auf, nunmehr sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu ergreifen. Pangels: „Der stationäre Fachhandel darf nicht weiterhin als Bauernopfer dienen, weil die Politik die wahren Treiber der Pandemie nicht fassen kann oder will!“

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BTE/BLE/BDSE/VDB

10.02.2021

BTE unterstützt Innenstadt-Kampagne „StadtHerzLeben“

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Die Bedeutung unserer Branche für die Attraktivität unserer Innenstädte, aber auch für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen wird noch immer von der Politik unterschätzt. Schließlich zählt der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel in Deutschland über 30.000 Unternehmen mit etwa 80.000 Verkaufshäusern und 420.000 Beschäftigten. Sie stehen für 60 Milliarden Euro Jahresbruttoumsatz mit unzähligen Kundenkontakten und persönlichen Begegnungen.

Als Folge der Pandemie besteht nun die Gefahr, dass viele familiengeführte Einzelhändler dauerhaft schließen müssen. Viele mittelständische Unternehmen, die vor Corona noch kerngesund waren, sind aktuell gefährdet.

Die Kampagne #StadtHerzLeben verlangt daher von der Politik eine angemessene und existenzsichernde Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden der staatlich verordneten Geschäftsschließungen - als Unterstützung für die Bewältigung der Corona-Krise. Die einzelnen Forderungen decken sich mit jenen des HDE und des BTE sowie der regionalen Handelsverbände.

Herzstück von #StadtHerzLeben ist eine Online-Petition, die möglichst alle Geschäfte in den Innenstädten, deren Mitarbeiter und vor allem auch deren Kunden unterzeichnen sollten. Ziel ist es, bis zum 23. Februar mindestens 50.000 Unterschriften zu erhalten. Im Anschluss soll die Petition durch die Initiatoren sowie BTE-Präsident Steffen Jost in Berlin an die Bundesminister Altmaier und Scholz überreicht werden.

Ein weiteres Tool von #StadtHerzLeben ist ein Content-Baukasten, der von Mode- und Schuhhäusern beim BTE über grass@bte.de kostenfrei angefordert werden kann. Dieser Baukasten enthält hilfreiche Unterlagen für eigene PR-Maßnahmen von Fachhändlern zur Verdeutlichung der dramatischen Situation, in der sich der Innenstadthandel befindet. Konkret sind dies ein Gesprächsleitfaden für Presseanfragen, Textempfehlungen für Newsletter und Social-Media Beiträge, Bildmaterial und Logos etc. sowie ein Erklär-PDF. Die aufgeführten Textbausteine sind lediglich als Vorschlag und Hilfestellung zu sehen. Die Unternehmen können gerne die Texte anpassen oder Umformulierungen vornehmen.

BTE-Empfehlung: Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle innerstädtische Fashionhändler, sich an beiden Petitionen zu beteiligen und auch die Mitarbeiter*innen und Kunden*innen entsprechend zu motivieren, ihre Unterschrift zu leisten. Bei #StadtHerzLeben kann man an der Petition teilnehmen über den Link www.openpetition.de/stadtherzleben; bei der Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“ über www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Hinweis: Modehäuser können den Link zur Petition für ihre Kunden auch auf ihre Website stellen, so wie bspw. bei L&T in Osnabrück: https://www.l-t.de/artikel/aktion-lebenswerte-innenstaedte.

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BTE/BLE/BDSE/VDB

28.01.2021

Handelsverbände fordern Nachbesserung bei Überbrückungshilfe III

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

  • Laut Term Sheet berechnet sich die Warenabschreibung aus der „Differenz der kumulierten Einkaufspreise und der kumulierten Abgabepreise für die gesamte betrachtete Ware“, und zwar ohne Einkaufs- und Verkaufsaufwand. Dies ist unklar (z.B. Stichtag der Bewertung) und führt ggf. zu einem unnötig hohen Aufwand und zu Verzögerungen. Im schlechtesten Fall gibt es nur eine Erstattung, wenn der erzielte Preis unter dem Einkaufspreis liegt.
     
  • Die Warenabschreibung ist zudem nur Unternehmen erlaubt, die in 2020 einen Verlust ausweisen. Die allermeisten Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind damit außen vor. Großunternehmen über 750 Mio. Euro Jahresumsatz sind von der Überbrückungshilfe III sogar komplett ausgeschlossen.

Der HDE Handelsverband Deutschland setzt sich daher in enger Abstimmung mit den Landesverbänden des Einzelhandels sowie mit BTE, BDSE und BLE mit großem Engagement für Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe ein. Unbedingt notwendig sind u.a. eine Klarstellung der Warenbewertung - z.B. vollständiger Ansatz der branchenüblichen Berechnung der Teilwertabschläge - und der Wegfall der Diskriminierung von Einzelkaufleuten, Personengesellschaften sowie Großbetrieben und verbundenen Unternehmen. Zwingend ist auch das Anheben bzw. Streichen des maximalen monatlichen Zuschussbetrages; außerdem eine taggenaue Betrachtung von Schließungs- und Entschädigungszeitraum. Unsinnig ist zudem die Umsatz-Staffelung bei der Fixkostenentschädigung und der Ausschluss von Unternehmen, die 2019 – aus welchen Gründen auch immer – einen Verlust ausgewiesen haben. Zudem sollte hierbei der Anteil der nicht über KUG abgedeckten Personalkosten nicht auf 20 Prozent begrenzt werden.

Hinweis: BTE, BDSE und BLE appellieren noch einmal an alle Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler und vor allem deren Mitarbeiter*innen, sich an der in der letzten Woche gestarteten Aktion „Rettet meinen Arbeitsplatz“ zu beteiligen und dort vor allem die Petition zu unterzeichnen. Die Namen der Unterzeichner werden bewusst nicht auf der Website genannt, sondern ausschließlich an die zuständigen Ministerien übermittelt. Weitere Informationen unter www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

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Coronavirus
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BTE/BLE/BDSE/VDB

06.01.2021

BTE: Politik lässt stationären Fashionhandel und Innenstädte langsam sterben

  • Riesige Verluste und gigantische Lawine unverkaufter Ware durch verlängerten Lockdown

Der beschlossene Lockdown bis mindestens Ende Januar wird zahlreiche Modegeschäfte, Schuhläden und Kaufhäuser in den Ruin treiben. Bereits die aktuelle Schließung hat zu dramatischen Einbußen geführt. So hat der stationäre Fashionhandel nach ersten Hochrechnungen allein im Dezember mehr als die Hälfte seines Umsatzes verloren. „Für das Gesamtjahr 2020 gehen wir von einem historischen Umsatzeinbruch von rund 30 Prozent aus“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Da die Kosten und vor allem der Wareneinkauf durch die langen Vorlaufzeiten in der internationalen Lieferkette kaum angepasst werden konnten, stehen viele Geschäfte nunmehr vor dem endgültigen Aus.“
 

  • Riesige Verluste und gigantische Lawine unverkaufter Ware durch verlängerten Lockdown

Der beschlossene Lockdown bis mindestens Ende Januar wird zahlreiche Modegeschäfte, Schuhläden und Kaufhäuser in den Ruin treiben. Bereits die aktuelle Schließung hat zu dramatischen Einbußen geführt. So hat der stationäre Fashionhandel nach ersten Hochrechnungen allein im Dezember mehr als die Hälfte seines Umsatzes verloren. „Für das Gesamtjahr 2020 gehen wir von einem historischen Umsatzeinbruch von rund 30 Prozent aus“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Da die Kosten und vor allem der Wareneinkauf durch die langen Vorlaufzeiten in der internationalen Lieferkette kaum angepasst werden konnten, stehen viele Geschäfte nunmehr vor dem endgültigen Aus.“
 
Zu den ausbleibenden Einnahmen, mit denen in den nächsten Wochen eigentlich die neue Frühjahrsware bezahlt werden müsste, gesellt sich ein gewaltiges Warenproblem. Durch den verlängerten Lockdown wird sich nach Schätzungen der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) im stationären Handel bis Ende Januar eine riesige Lawine von einer halben Milliarde unverkaufter Modeartikel auftürmen. „Allein die Umsatzverluste des gesamten Winter-Lockdowns dürften sich bis Ende Januar auf rund 10 Mrd. aufsummieren“, prognostiziert Pangels. „Durch den Wert- und Preisverfall der Ware am Saisonende sind diese Einbußen später nicht mehr aufzuholen.“   
 
Die drei Verbände registrieren als Folge eine massiv wachsende Welle der Wut und Empörung im Fashionhandel wegen unzureichender Hilfen der Politik. Viele Händler fühlen sich mittlerweile als Bauernopfer für ausbleibende Erfolge der Politik bei der Pandemie-Bekämpfung. „Die Unternehmen haben registriert, dass es in ihrer eigenen Belegschaft und auch bei Kollegen keine nennenswerten Infizierungen gab und ziehen daher die Sinnhaftigkeit des Lockdowns in Zweifel“ berichtet Pangels.
 
BTE, BDSE und BLE fordern daher von der Politik schnelle und ausreichende Kompensation und Unterstützung, die unbedingt auch die besondere Warenproblematik in der Modebranche berücksichtigt. Die bisher angekündigten Hilfen sind dafür absolut unzureichend und bieten dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel keine Perspektive. „Die angekündigte Bazooka des Bundesfinanzministers legt derzeit den stationären Fashionhandel und damit auch viele lebenswerte Innenstädte in Schutt und Asche“, schimpft Pangels. „Wenn die Politik nicht schnellstens umsteuert, gehen tausende Geschäfte und damit zehntausende Arbeitsplätze allein im stationären Fashionhandel verloren!“
 
Pangels zusätzlich: „Strategien zur Bekämpfung/Eindämmung der Pandemie mit einer Halbwertszeit von zwei oder drei Wochen sind für den Fashionhandel tödlich. Es ist dringend Zeit für eine mittel- und längerfristige Perspektive und vielleicht auch für ein Umdenken bezüglich der anzuwendenden Maßnahmen. Wir brauchen auch in der volatilen Pandemiephase ein gewisses Maß an Verlässlichkeit.“

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BTE BDSE BLE VDB Fashionhandel Coronavirus
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BTE/BDSE/BLE/VDB

18.12.2020

„Weihnachtsaktion“ der Modehändler: Geschenke für Abgeordnete

Viele Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler richten aktuell einen eindringlichen Appell direkt an ihre/n Landtags- und Bundestagsabgeordneten vor Ort. Mit einem Modeartikel (z.B. Schal) aus der aktuellen Winterkollektion als Geschenk an die/den Abgeordnete/n, der nun wegen des Lockdowns nicht verkauft werden kann, appellieren sie an die Verantwortung der Politik für den gesamten Mode- und Innenstadthandel. In einem Begleitbrief machen sie dabei mit Fakten und Argumenten auf die brisante Lage des Unternehmens und einer gesamten Branche aufmerksam.

Diese persönliche Aktion wird von den Branchenverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begleitet und durch die regionalen Handelsverbände unterstützt.  

Viele Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler richten aktuell einen eindringlichen Appell direkt an ihre/n Landtags- und Bundestagsabgeordneten vor Ort. Mit einem Modeartikel (z.B. Schal) aus der aktuellen Winterkollektion als Geschenk an die/den Abgeordnete/n, der nun wegen des Lockdowns nicht verkauft werden kann, appellieren sie an die Verantwortung der Politik für den gesamten Mode- und Innenstadthandel. In einem Begleitbrief machen sie dabei mit Fakten und Argumenten auf die brisante Lage des Unternehmens und einer gesamten Branche aufmerksam.

Diese persönliche Aktion wird von den Branchenverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begleitet und durch die regionalen Handelsverbände unterstützt.  

Für interessierte Händler haben BTE, BDSE und BLE ein Musterschreiben für einen beizulegenden Brief formuliert, das individuell angepasst werden kann. Das Musterschreiben steht auf den Websites von BTE, BDSE und BLE www.bte.de, www.bdse.org und www.lederwareneinzelhandel.de (Startseite) für alle interessierte Einzelhändler bereit.

Hinweis: Die Adressen der lokalen Abgeordneten sind einsehbar unter https://www.abgeordnetenwatch.de

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Coronakrise Politik
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BTE/BLE/BDSE/VDB

03.12.2020

BTE: Überbrückungshilfen und Millionen für die Innenstädte

Der BTE meldet Erfolge in der politischen Interessenvertretung des Einzelhandels. Dank der intensiven Bemühungen des HDE Handelsverband Deutschland habe die Bundesregierung Ende November zwei wichtige Hilfen beschlossen, von denen insbesondere zahlreiche Modehändler profitieren werden:
 

Der BTE meldet Erfolge in der politischen Interessenvertretung des Einzelhandels. Dank der intensiven Bemühungen des HDE Handelsverband Deutschland habe die Bundesregierung Ende November zwei wichtige Hilfen beschlossen, von denen insbesondere zahlreiche Modehändler profitieren werden:
 

  • Überbrückungshilfe – Durch die Erleichterung der Zugangsbedingungen können jetzt auch Modehändler in den Genuss der Überbrückungshilfe kommen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber 2019. Antragsberechtigte Unternehmen, die  entweder im November oder im Dezember 2020 oder in beiden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten erlitten haben und keine außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“ bzw. „Dezemberhilfe“) erhalten, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe III für den oder die entsprechenden, Monate (November und/oder Dezember) beantragen.
     
  • Innenstadt-Unterstützung – Der Bundestag hat in einem ersten Schritt 25 Millionen Euro für Konzepte zur Zukunft unserer Innenstädte bereitgestellt. Die Einzelhandelsorganisation fordert aktuell einen insgesamt 500 Mio. Euro umfassenden Innenstadtfonds.

Als weiteren HDE-Erfolg wertet der BTE die Verschiebung des im November 2019 vom Kabinett beschlossenen Plastiktüten-Verbots auf einen deutlich späteren Zeitpunkt. Anstatt der ursprünglich geplanten „Aufbrauchfrist“ von sechs Monaten, trete das Verbot erst Ende 2021 in Kraft. Dadurch erhielten die Unternehmen deutlich mehr Zeit, um Restbestände abzubauen. Die ökologisch unsinnige Entsorgung von Milliarden Plastiktüten werde damit abgemildert.
 
Der (Textil)Handel verfügt mit dem HDE über eine zielführende und erfolgreiche Interessenvertretung in Berlin, der vom BTE in seinen Bemühungen speziell bei textil- bzw. moderelevanten Themenstellungen tatkräftig unterstützt werde, so das Fazit des Kölner Verbandes. Finanziert werde diese Arbeit über die Mitgliedsbeiträge der Einzelhandelsverbände. Der BTE freue sich daher über jedes Textil- und Modeunternehmen, das Mitglied im Einzelhandelsverband ist oder wird und damit die künftige Arbeit der Einzelhandelsorganisation unterstütze. Gerade in diesen Zeiten sei eine schlagkräftige und finanziell wie personell gut ausgestattete Interessenvertretung dringend geboten.

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BTE/BDSE/BLE/VDB

27.11.2020

BTE Eilmeldung: Novemberhilfen wohl ab 40 Prozent Umsatzrückgang

Aktuell mehren sich die Anzeichen, dass es für Handelsunternehmen - und damit auch für den besonders betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel - Überbrückungshilfen geben soll, wenn deren Umsatzminus im November mindestens 40 Prozent beträgt.

Jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler, der aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegt und die Beantragung der sog. „Novemberhilfe“ erwägt, sollte sich daher kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut überlegen. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden, so der Verband.

Aktuell mehren sich die Anzeichen, dass es für Handelsunternehmen - und damit auch für den besonders betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel - Überbrückungshilfen geben soll, wenn deren Umsatzminus im November mindestens 40 Prozent beträgt.

Jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler, der aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegt und die Beantragung der sog. „Novemberhilfe“ erwägt, sollte sich daher kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut überlegen. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden, so der Verband.

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Überbrückungshilfen
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BTE/BLE/BDSE/VDB

04.11.2020

„BTE Innovation Week“ als virtuelle Ausstellung

  • Online-Ausstellung vom 9. bis 16. November kostenfrei für Fashionbranche
  • Jetzt zur 1. BTE Innovation Week anmelden!

Die Corona-Pandemie zwingt und motiviert den Fashionhandel, sich zur Stabilisierung der Umsätze und Senkung der Kosten noch intensiver mit digitalen Innovationen zu beschäftigen. Jedes Handelsunternehmen sollte hier auf einem möglichst aktuellen Informationsstand sein.
 
Doch wegen der aktuellen Kontaktbeschränkungen fehlt es leider an Gelegenheiten, innovative Produkte und neue Dienstleistungen einer größeren Anzahl von Einzelhändlern in physischer Form zu präsentieren. Der BTE verlagert daher in Kooperation mit den Verbänden des Schuh- und des Lederwareneinzelhandels BDSE und BLE das in der Modebranche etablierte BTE-Innovations-Forum ins Web: Vom 9. bis 16. November 2020 findet erstmalig die „BTE Innovation Week“ als rein virtuelle Ausstellung statt.
 

  • Online-Ausstellung vom 9. bis 16. November kostenfrei für Fashionbranche
  • Jetzt zur 1. BTE Innovation Week anmelden!

Die Corona-Pandemie zwingt und motiviert den Fashionhandel, sich zur Stabilisierung der Umsätze und Senkung der Kosten noch intensiver mit digitalen Innovationen zu beschäftigen. Jedes Handelsunternehmen sollte hier auf einem möglichst aktuellen Informationsstand sein.
 
Doch wegen der aktuellen Kontaktbeschränkungen fehlt es leider an Gelegenheiten, innovative Produkte und neue Dienstleistungen einer größeren Anzahl von Einzelhändlern in physischer Form zu präsentieren. Der BTE verlagert daher in Kooperation mit den Verbänden des Schuh- und des Lederwareneinzelhandels BDSE und BLE das in der Modebranche etablierte BTE-Innovations-Forum ins Web: Vom 9. bis 16. November 2020 findet erstmalig die „BTE Innovation Week“ als rein virtuelle Ausstellung statt.
 
Der Besuch der BTE-Innovation Week ist überaus komfortabel. Ab 9. November, 10 Uhr, können die virtuellen Stände der Aussteller acht Tage lang rund um die Uhr (24/7) besucht werden. Darüber hinaus gibt es interaktive Sessions, in denen einige Aussteller zusätzlich live ihr Angebot vorstellen und erläutern. Hierfür ist jeweils eine gesonderte Anmeldung erforderlich, da die Teilnehmerzahl bei den Sessions auf 30 Personen begrenzt ist.
 
Ergänzt wird das Vortragsprogramm durch eine Keynote von Prof. Dr. Niklas Mahrdt vom Media Economics Institut (Köln) über Social Media im Fashionhandel sowie einen Vortrag der BBE Handelsberatung, wie man öffentliche Fördermittel für digitale Investitionen erhält. Beide Vorträge können durchgängig abgerufen werden.
 
Insgesamt präsentieren auf der BTE Innovation Week 17 Aussteller innovative Lösungen und Tools, die der Modebranche in der aktuellen Situation hochinteressante Möglichkeiten bieten, um Umsätze zu stabilisieren, Kundenbindung zu stärken oder Kosten zu senken. Die Neuheiten kommen u.a. aus folgenden Bereichen:
•    Kundenansprache über Apps und Social Media Kanäle
•    Effiziente Marktplatz- und Cloud-Nutzung
•    Content- und Daten-Management
•    Aufbau eines Webshops
•    Kundenbeziehungsmanagement/CRM
•    Preisoptimierung durch Einsatz künstlicher Intelligenz
•    Effiziente Personaleinsatzplanung
•    Digitale Showrooms und Ordermöglichkeiten
•    Zukunftsfähige Warenwirtschafts- und Kassensysteme
•    Elektronischer Datenaustausch und Online-Archivierung
•    Bequeme Vermittlung von Ratenkrediten
•    Ermittlung und Analyse von aktuellen Modetrends
 
Wichtig: Der Zugang zur BTE Innovation Week erfolgt für alle Textil-, Schuh-, Sport- und Lederwarenhändler, sämtliche Mitglieder des Einzelhandelsverbands sowie für Fashion-Hersteller über eine kostenfreie Anmeldung unter https://www.innovation-week.de/. Sonstige Teilnehmer bezahlen 149 EUR zzgl. MwSt.

Source:

BTE/BLE/VDB

01.07.2020

BTE: Modebranchen bleiben Corona-Verlierer

Während viele Einzelhandelsbranchen nach Ende des Lockdowns die während der erzwungenen Geschäftsschließung verlorenen Umsätze aufholen konnten, bleiben der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin die großen Verlierer der Corona-Krise. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren“ im Mai erneut stark, und zwar um 22,5 Prozent. „Aufgelaufen per Ende Mai liegen die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte beim Umsatz sogar um durchschnittlich 32,4 Prozent unter dem Vorjahr“, so Prof. Dr. Siegfried Jacobs von der Hauptgeschäftsführung der Handelsverbände Textil und Schuhe.

Während viele Einzelhandelsbranchen nach Ende des Lockdowns die während der erzwungenen Geschäftsschließung verlorenen Umsätze aufholen konnten, bleiben der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin die großen Verlierer der Corona-Krise. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren“ im Mai erneut stark, und zwar um 22,5 Prozent. „Aufgelaufen per Ende Mai liegen die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte beim Umsatz sogar um durchschnittlich 32,4 Prozent unter dem Vorjahr“, so Prof. Dr. Siegfried Jacobs von der Hauptgeschäftsführung der Handelsverbände Textil und Schuhe.

Wie dramatisch die Situation im Outfithandel nach wie vor ist, zeigt der Vergleich mit anderen Non-Food-Branchen. Einrichtungs- und Elektrogeschäfte liegen nach einer Aufholjagd beim Umsatz Ende Mai nur noch knapp unter Vorjahr, der gesamte Online-Handel hat in den ersten fünf Monaten sogar um 17,5 Prozent zugelegt. „Die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte haben dagegen nach ersten Hochrechnungen auch im Juni weiter an Umsatz verloren und sind damit weit von einer Normalität entfernt“, weiß Prof. Jacobs.

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass manche Outfit-Geschäfte die Senkung der MwSt. aktuell nicht an die Kunden weitergeben. Denn sie brauchen diese Einsparung, um ihre eigene Existenz zu sichern - ähnlich wie die ebenfalls stark betroffene Gastronomie. Jacobs: „Dies ist auch ein kleiner Beitrag zum Erhalt attraktiver Innenstädte, die immer noch erheblich unter der Corona-Krise leiden“.

Ohnehin profitierten die Kunden während der vielerorts schon gestarteten ersten Reduzierungs-Phase von den saisonüblichen Rabatten. „Durch die aktuellen Preisnachlässe und Kundenkarten-Rabatte wir die MwSt.-Senkung überkompensiert“, konstatiert Jacobs.

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BTE/BDSE/BLE/VDB

17.04.2020

BTE fordert: Bundesweite Teilöffnungen auf 800 qm erlauben!

Ab 20. April dürfen in fast allen Bundesländern die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Uneinheitlich behandelt wird dabei allerdings die Frage, ob größere Geschäfte und Warenhäuser ihre Verkaufsfläche auf 800 qm verkleinern dürfen und dann zumindest auf einer Teilfläche ihre Produkte verkaufen können.

Der BTE fordert in diesem Zusammenhang, dass es allen größeren Geschäften erlaubt sein muss, zumindest auf 800 qm ihre Kunden zu bedienen. „Aus Wettbewerbsgründen dürfen größere Geschäfte und Warenhäuser keinesfalls weiter diskriminiert werden“, fordert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Ab 20. April dürfen in fast allen Bundesländern die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Uneinheitlich behandelt wird dabei allerdings die Frage, ob größere Geschäfte und Warenhäuser ihre Verkaufsfläche auf 800 qm verkleinern dürfen und dann zumindest auf einer Teilfläche ihre Produkte verkaufen können.

Der BTE fordert in diesem Zusammenhang, dass es allen größeren Geschäften erlaubt sein muss, zumindest auf 800 qm ihre Kunden zu bedienen. „Aus Wettbewerbsgründen dürfen größere Geschäfte und Warenhäuser keinesfalls weiter diskriminiert werden“, fordert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Nach Ansicht des BTE gibt es für diese Beschränkung keine wirklich nachvollziehbaren Gründe. Die Unternehmen könnten durch entsprechende Absperrungen bzw. Maßnahmen andere Verkaufsbereiche isolieren und damit Kunden fernhalten. Durch eine Teilöffnung eines großen Mode- oder Warenhauses mit mehreren tausend Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche auf lediglich 800 qm werden nach Überzeugung des BTE sicherlich auch nicht größere Menschenmassen in die Innenstädte strömen. Pangels: „Bei der Politik gehen anscheinend die Pferde durch, wenn infolge der Lockerungen überfüllte Innenstädte erwartet werden. Das ist völlig absurd.“   

Pangels verweist zudem darauf, dass die 800 qm-Grenze eine Größe des Bauplanungsrecht ist. „Diese Grenze nunmehr ohne wirkliche Reflektion auf Hygieneaspekte anzusetzen bzw. anzuwenden, entbehrt jeder nachvollziehbaren Grundlage“, so der BTE-Hauptgeschäftsführer.  

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16.04.2020

BTE-Kampagne #mitAbstand: kostenlose Vorlagen für den Modehandel

Ab 20. April dürfen Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Wichtigste Vorgabe in diesem Zusammenhang ist die Einhaltung von Mindestabständen.

Um den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bei der entsprechenden Kundenkommunikation im Geschäft zu unterstützen, hat der BTE die Kampagne #mitAbstand konzipiert. Entwickelt wurden dazu mehrere Motive und Slogans mit Branchenbezug, die allen Unternehmen als kostenlose Druckvorlagen (Plakate, Bodenaufkleber und Kleberollen) zur Verfügung gestellt werden. Die Motive ermahnen im spielerischen Ansatz die Kunden, die empfohlenen 1,5 Meter Abstand zu halten. Die BTE-Abstandshalter können anstelle oder zusätzlich zu den üblichen Abstandshaltern (z.B. "Bitte beachten Sie 1,5 m Abstand") genutzt werden.

Hinweis: Alle Vorlagen stehen zum Download bereit unter https://www.bte.de/mitabstand/. Jeder Händler muss vor der Nutzung unbedingt prüfen, ob die Vorlagen den Vorgaben des eigenen Bundelandes entsprechen!

Ab 20. April dürfen Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Wichtigste Vorgabe in diesem Zusammenhang ist die Einhaltung von Mindestabständen.

Um den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bei der entsprechenden Kundenkommunikation im Geschäft zu unterstützen, hat der BTE die Kampagne #mitAbstand konzipiert. Entwickelt wurden dazu mehrere Motive und Slogans mit Branchenbezug, die allen Unternehmen als kostenlose Druckvorlagen (Plakate, Bodenaufkleber und Kleberollen) zur Verfügung gestellt werden. Die Motive ermahnen im spielerischen Ansatz die Kunden, die empfohlenen 1,5 Meter Abstand zu halten. Die BTE-Abstandshalter können anstelle oder zusätzlich zu den üblichen Abstandshaltern (z.B. "Bitte beachten Sie 1,5 m Abstand") genutzt werden.

Hinweis: Alle Vorlagen stehen zum Download bereit unter https://www.bte.de/mitabstand/. Jeder Händler muss vor der Nutzung unbedingt prüfen, ob die Vorlagen den Vorgaben des eigenen Bundelandes entsprechen!

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16.04.2020

BTE kritisiert Ungleichbehandlung bei Ladenöffnung

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE verlangt daher, spätestens von Anfang Mai an grünes Licht für die Öffnung aller Geschäfte zu geben. „Es darf keinen weiteren Zwischenschritt mit einer neuen Verkaufsflächenbegrenzung geben“, fordert der BTE-Sprecher. „Ansonsten werden etliche große Häuser den Shutdown nicht überleben!“

 

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02.04.2020

Umsatzeinbruch im Textilhandel: BTE widerspricht Sachverständigenrat

Aktuell geht der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem wahrscheinlichsten Basisszenario davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung im Zeitraum Mitte März bis Mitte Mai 2020 aufgrund der Geschäftsschließungen um 30 Prozent sinkt. Begründet wird dies mit dem hohen Online-Anteil und der nach wie vor geöffneten Lebensmittelgeschäfte, die ebenfalls Bekleidungsartikel verkaufen.

Nach Berechnungen des BTE liegt der Marktanteil des gesamten Onlinehandels für Bekleidung bei maximal 30 Prozent. In dieser Zahl enthalten sind auch die Online-Umsätze von vorwiegend stationären Modegeschäften. Weitere rund 10 Prozent entfallen auf Einzelhandelsgeschäfte, die geöffnet bleiben dürfen und als Randsortiment Bekleidung führen, wie den Lebensmittelhandel und SB-Warenhäuser. Dagegen ist der Umsatz aller geschlossener Modegeschäfte und Warenhäuser (ohne deren Online-Umsatz) auf Null gesunken. „60 Prozent des Marktes erzielen damit aktuell gar keinen Umsatz“, rechnet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Aktuell geht der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem wahrscheinlichsten Basisszenario davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung im Zeitraum Mitte März bis Mitte Mai 2020 aufgrund der Geschäftsschließungen um 30 Prozent sinkt. Begründet wird dies mit dem hohen Online-Anteil und der nach wie vor geöffneten Lebensmittelgeschäfte, die ebenfalls Bekleidungsartikel verkaufen.

Nach Berechnungen des BTE liegt der Marktanteil des gesamten Onlinehandels für Bekleidung bei maximal 30 Prozent. In dieser Zahl enthalten sind auch die Online-Umsätze von vorwiegend stationären Modegeschäften. Weitere rund 10 Prozent entfallen auf Einzelhandelsgeschäfte, die geöffnet bleiben dürfen und als Randsortiment Bekleidung führen, wie den Lebensmittelhandel und SB-Warenhäuser. Dagegen ist der Umsatz aller geschlossener Modegeschäfte und Warenhäuser (ohne deren Online-Umsatz) auf Null gesunken. „60 Prozent des Marktes erzielen damit aktuell gar keinen Umsatz“, rechnet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Auch die Annahme, dass die Kundennachfrage aktuell stärker zu den Onlineshops wandere, sei nicht nachvollziehbar. Nach Recherchen des BTE sind derzeit auch die Online-Umsätze mit Bekleidung rückläufig. So rechnet z.B. Zalando mit einem Umsatzrückgang aufgrund der Coronakrise. „Wir gehen daher aktuell davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung während des Shutdowns um 60 bis 70 Prozent sinkt!“ schätzt Augustin.

„Wer jetzt im Homeoffice arbeitet oder sogar in Kurzarbeit ist, denkt kaum über Modekäufe nach – auch nicht im Internet,“ betont der BTE-Sprecher. Aktuell und perspektivisch fehlten zudem die üblichen Kaufanlässe, wie ein Familientreffen zu Ostern, der Osterurlaub oder der Tanz in den Mai. Dies treffe gleichermaßen auch den Schuh- und Lederwarenhandel. „Es ist auch nicht zu erwarten, dass die nun unterbleibenden Käufe nach dem Ende des Shutdowns in größerem Maße aufgeholt werden, da sehr viele Verbraucher dann weniger Geld zur Verfügung haben werden“.

Die aktuellen Schließungen sind für den stationären Modehandel auch deshalb existenzbedrohend, weil sie in eine Phase fallen, in der es normalerweise keine größeren Rabattaktionen gibt. Aber selbst das scheint sich durch den wachsenden Liquiditätsdruck und immer voller werdender Warenlager derzeit zu ändern, wie die Preisaktionen der letzten Tage im Onlinehandel zeigen. „Die aktuellen Hilfen der Politik für den gesamten stationären Fashionhandel müssen daher dringend ausgebaut werden!“, fordert BTE-Sprecher Augustin.

 

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BTE/BLE/BDSE/VDB

27.03.2020

Fashionhandel: Täglich über 10 Mio. Modeartikel unverkauft!

Die Coronakrise trifft den stationären Modehandel bis ins Mark. Die erzwungene Schließung zehntausender Boutiquen, Schuh- und Lederwarengeschäfte sowie Mode- und Warenhäuser bedroht bereits kurzfristig die Existenz der allermeisten Unternehmen – und damit Hundertausende von Arbeitsplätzen.

Der Verkaufs-Stopp verursacht ein massives Waren-Problem in den Geschäften. Nach Berechnungen der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) werden an normalen Verkaufstagen im Durchschnitt täglich mehr als 10 Millionen Hosen, Shirts, Schuhe und Taschen verkauft, die nun nicht über die Ladentheke gehen. „Ende März dürfte die Summe der unverkauften, aber vom Handel bereits bezahlten Teile die 100-Millionen-Grenze überschritten haben“, schätzt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Die Coronakrise trifft den stationären Modehandel bis ins Mark. Die erzwungene Schließung zehntausender Boutiquen, Schuh- und Lederwarengeschäfte sowie Mode- und Warenhäuser bedroht bereits kurzfristig die Existenz der allermeisten Unternehmen – und damit Hundertausende von Arbeitsplätzen.

Der Verkaufs-Stopp verursacht ein massives Waren-Problem in den Geschäften. Nach Berechnungen der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) werden an normalen Verkaufstagen im Durchschnitt täglich mehr als 10 Millionen Hosen, Shirts, Schuhe und Taschen verkauft, die nun nicht über die Ladentheke gehen. „Ende März dürfte die Summe der unverkauften, aber vom Handel bereits bezahlten Teile die 100-Millionen-Grenze überschritten haben“, schätzt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Zusätzliches Problem: Da im Modehandel eine kontinuierliche Warenbelieferung mittlerweile die Regel ist, bekommen die Geschäfte in den nächsten Wochen vertragsgemäß weiterhin neue Ware geliefert - trotz geschlossener Läden! „Je länger die Schließung dauert, desto unwahrscheinlicher wird es, dass die Ware noch verkauft werden kann“, weiß Pangels. Denn durch den modischen Wechsel lassen sich Hosen oder Schuhe aus der Frühjahrskollektion im Sommer kaum noch verkaufen. „Allein der Wertverlust der Ware ist für viele Händler ruinös!“

Die Folge sind gigantische Mengen unverkaufter Ware. Viele Geschäfte haben dafür nicht einmal Lagermöglichkeiten. „Sollte die Schließung über den April hinaus fortbestehen, rechnen wir nicht nur mit tausenden Insolvenzen in Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche, sondern auch mit über einer Milliarde unverkaufter Artikel“, warnt Pangels. Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler brauchen daher neben schnellen Krediten auch finanzielle Soforthilfen. „Der Staat könnte z.B. die Kosten für die bereits bezahlte Ware über einen Hilfsfonds übernehmen“, fordert Pangels.

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BTE/BLE/BDSE/VDB