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EVOLVE von Checkpoint Systems Foto: Pixabay
12.08.2021

Belastung durch elektromagnetische Felder bei EAS-Systemen

  • Aktuelle EAS-Systeme von Checkpoint Systems erfüllen die in Deutschland geltenden Anforderungen in Bezug auf die Belastung durch elektromagnetische Felder

Eine Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend
„Beim Einsatz von elektronischen Artikelsicherungssystemen (EAS-Systemen) zur Diebstahlprävention sind Einzelhändler verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern durchzuführen. Eine Konformitätserklärung des Herstellers ist dafür nicht ausreichend“, sagt ein Sprecher der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik.

Die CSA Group, ein international anerkannter und akkreditierter Anbieter von Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen, hat die elektronischen Radiofrequenz-Warensicherungssysteme von Checkpoint Systems in deren Auftrag geprüft und bestätigt die Einhaltung der in Deutschland geltenden Anforderungen in Bezug auf die Belastung durch elektromagnetische Felder.

  • Aktuelle EAS-Systeme von Checkpoint Systems erfüllen die in Deutschland geltenden Anforderungen in Bezug auf die Belastung durch elektromagnetische Felder

Eine Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend
„Beim Einsatz von elektronischen Artikelsicherungssystemen (EAS-Systemen) zur Diebstahlprävention sind Einzelhändler verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern durchzuführen. Eine Konformitätserklärung des Herstellers ist dafür nicht ausreichend“, sagt ein Sprecher der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik.

Die CSA Group, ein international anerkannter und akkreditierter Anbieter von Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen, hat die elektronischen Radiofrequenz-Warensicherungssysteme von Checkpoint Systems in deren Auftrag geprüft und bestätigt die Einhaltung der in Deutschland geltenden Anforderungen in Bezug auf die Belastung durch elektromagnetische Felder.

Es bestehe daher keine Notwendigkeit für Angestellte oder Kunden, einen Sicherheitsabstand zu den Radiofrequenz (RF)-Antennen und Deaktivierungseinrichtungen der aktuellen EVOLVE- und NEO-Serie von Checkpoint Systems einzuhalten. Auch die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) bestätigt, dass für die beiden genannten Produktreihen aussagekräftige Unterlagen vorliegen.

Die CSA Group kommt in ihrem Prüfbericht zum positiven Fazit: „Checkpoint Systems hält die vorgeschriebenen Grenzwerte für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern direkt an den Antennen und Deaktivierungseinrichtungen ein, das heißt in einem Abstand von null Zentimetern. Daher ist es nicht notwendig, einen Sicherheitsabstand zu den Systemen von Checkpoint Systems einzuhalten“, sagt ein Sprecher der CSA Group. „Für die Beurteilung wurden die einschlägigen europäischen und nationalen Vorschriften und Normen herangezogen.“

Source:

Carta GmbH für Checkpoint Systems