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Fashion Net: Düsseldorf Fashion Days 2021 können stattfinden (c) Fashion Net Düsseldorf e.V.
13.01.2021

Fashion Net: Düsseldorf Fashion Days 2021 können stattfinden

Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW steht jetzt fest: Düsseldorf Fashion Days (DFD) können wie bisher geplant im Zeitraum vom 27. Januar bis zum 3. Februar stattfinden. Das Fachpublikum kann in der Orderwoche zum Monatswechsel nach Terminvergabe-System und unter strenger Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Order in den über 600 Showrooms durchführen. Die Gallery FASHION & Shoes findet ausschließlich als digitales Format statt – mit verlängerter Laufzeit vom 28. Januar bis zum 15. Februar. The Supreme Group geht mit temporären Showrooms in der gewohnten Location B1 für Hersteller und Agenturen sowie für den Handel an den Start.

Zum Hintergrund: Laut der aktuellen Verordnung bleibt der Betrieb von Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden zulässig. Das Ordergeschäft, insbesondere im Rahmen der DFD, kann in den Showrooms stattfinden. Wie bereits im vergangenen Jahr ist die Beachtung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Order. Showrooms sind verpflichtet, die Verordnung in Eigenverantwortung umzusetzen.

Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW steht jetzt fest: Düsseldorf Fashion Days (DFD) können wie bisher geplant im Zeitraum vom 27. Januar bis zum 3. Februar stattfinden. Das Fachpublikum kann in der Orderwoche zum Monatswechsel nach Terminvergabe-System und unter strenger Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Order in den über 600 Showrooms durchführen. Die Gallery FASHION & Shoes findet ausschließlich als digitales Format statt – mit verlängerter Laufzeit vom 28. Januar bis zum 15. Februar. The Supreme Group geht mit temporären Showrooms in der gewohnten Location B1 für Hersteller und Agenturen sowie für den Handel an den Start.

Zum Hintergrund: Laut der aktuellen Verordnung bleibt der Betrieb von Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden zulässig. Das Ordergeschäft, insbesondere im Rahmen der DFD, kann in den Showrooms stattfinden. Wie bereits im vergangenen Jahr ist die Beachtung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Order. Showrooms sind verpflichtet, die Verordnung in Eigenverantwortung umzusetzen.

Aufgrund des harten Lockdowns bis Ende Januar entfallen die Fashion Net Shuttles in Rotation, welche Einkäufer sonst im Rahmen der DFD zur innerstädtischen Fortbewe-gung zu den Orderzentren und Messen nutzen konnten. Stattdessen findet das Fachpublikum auf der Fashion Net Website sowie in der kürzlich neu gelaunchten Fashion Net App alle Informationen zur DFD inklusive dem aktuellen Leitfaden für Hygiene- und Schutzmaßnahmen, Showrooms, Marken sowie eine Reihe von digitalen Informations- und Service-Angeboten.

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PR + Presseagentur textschwester