Aus der Branche

Zurücksetzen
4 Ergebnisse
13.02.2020

Warenvernichtung im Modehandel: absolute Ausnahme!

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 
Die BTE-Daten aus dem Textilhandel liefern eine seriöse Basis für die politische Diskussionen rund um das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Mitte 2020 in Kraft treten soll. Denn darin sind Obhutspflichten vorgesehen, die u.a. die Rücknahme, die Wiederverwendung und die Verwertung von Waren sowie Kostenbeteiligungen bei Umweltmaßnahmen regeln. Besonders im Fokus stehen dabei Textilien und Elektronikartikel. Details zu den Anforderungen und Pflichten werden dann in einer nachgelagerten Verordnung geregelt.
 
Im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse der BTE-Befragung:
 

  • Die Hälfte aller Umfrageteilnehmer aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel konnte die gesamte eingekaufte Ware an ihre Kunden verkaufen oder zumindest an die Lieferanten zurückgeben. Bei der anderen Hälfte lagen die Restbestände bei rund drei Prozent, so dass im gesamten Umfragepanel im Durchschnitt der beiden letzten Jahre lediglich 1,5 Prozent der angebotenen Ware nicht verkauft wurde.
  • Die übrig gebliebene Ware wurde zu zwei Dritteln (= 1 Prozent) an gemeinnützige Organisationen gespendet. 0,2 Prozent landeten bei einem Aufkäufer bzw. Sonderpostenhändler und nur 0,2 Prozent bei einem Entsorger/Recycler. Davon wurde nach Angaben der Umfrageteilnehmer die Hälfte tatsächlich verbrannt oder deponiert, die andere Hälfte der Ware wurde recycelt und z.B. zu Füllstoff verarbeitet. Die Warenvernichtung ist mit 0,1 Prozent der im Modehandel angebotenen Ware also eine Ausnahme.
  • Hauptgrund für Entsorgung bzw. Recycling von Ware ist die Beschädigung oder Verschmutzung durch den Kunden (63 Prozent). Weitere wichtige Gründe sind Mängel an der Ware (17 Prozent), lediglich bei 14 Prozent der Teilnehmer ist der weitere Verkauf wirtschaftlich unrentabel.
  • Bei der Frage nach geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung von Warenvernichtung regte eine Mehrheit der Umfrageteilnehmer an, die Spendenfähigkeit zu erleichtern sowie das Überangebot an Ware im Markt zu verringern. Vor allem mittelständische Händler (bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz) plädierten zudem dafür, kostenfreie Online-Retouren gesetzlich zu verbieten.

Fazit: Die Vernichtung von unverkaufter Ware ist im Textil- und Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Artikeln - z.B. Hosen oder Shirts - können gemäß der Umfrage statistisch lediglich 15 nicht an Kunden verkauft oder an den Lieferanten zurückgegeben werden. Von diesen 15 werden 10 vom Handel an gemeinnützige Organisationen gespendet und zwei bis drei landen bei einem Aufkäufer oder Sonderpostenhändler. Lediglich die restlichen zwei bis drei Hosen oder Shirts werden entsorgt oder recycelt, wobei es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln handeln dürfte, die tatsächlich nicht verkauft werden kann oder darf.
 
Der BTE wird den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und im Gespräch mit dem Bundesumweltministerium die Interessen der Branche vertreten.

Weitere Informationen:
Warenvernichtung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

03.09.2019

Situation des deutschen Schuheinzelhandels 2019

  • Erstes Halbjahr mit leichtem Umsatzwachstum
  • Online-Handel mit leichtem Aufwind
  • Innenstädte bereiten Sorgen
  • Sinkende Zahl an Schuhgeschäften
  • Zuversichtlich für das 2. Halbjahr

Erstes Halbjahr mit leichtem Umsatzwachstum
Anders als im vergangenen Jahr, als das Frühjahrsgeschäft praktisch ausfiel, kann das Wetter in diesem Jahr bislang als saisongerecht bezeichnet werden. Der jahreszeitlich angemessene Witterungsverlauf trug sicher seinen Teil dazu bei, dass der Schuhfachhandel im ersten Halbjahr ein kleines Umsatzplus erzielen konnte. Damit gelang es, die Umsatzdelle aus dem Vorjahr wieder auszugleichen. Nach Berechnungen des BDSE erreichten die stationären Schuhgeschäfte in den ersten sechs Monaten ein Umsatzvolumen von 3,5 Mrd.

Euro. Unter Berücksichtigung auch der übrigen Vertriebsformen, die ebenfalls Schuhe im Sortiment führen – wie Warenhäuser, (Online-)Versender oder der Modehandel –, dürfte der Gesamtumsatz mit Schuhen im ersten Halbjahr 5,6 Mrd. Euro betragen haben.

  • Erstes Halbjahr mit leichtem Umsatzwachstum
  • Online-Handel mit leichtem Aufwind
  • Innenstädte bereiten Sorgen
  • Sinkende Zahl an Schuhgeschäften
  • Zuversichtlich für das 2. Halbjahr

Erstes Halbjahr mit leichtem Umsatzwachstum
Anders als im vergangenen Jahr, als das Frühjahrsgeschäft praktisch ausfiel, kann das Wetter in diesem Jahr bislang als saisongerecht bezeichnet werden. Der jahreszeitlich angemessene Witterungsverlauf trug sicher seinen Teil dazu bei, dass der Schuhfachhandel im ersten Halbjahr ein kleines Umsatzplus erzielen konnte. Damit gelang es, die Umsatzdelle aus dem Vorjahr wieder auszugleichen. Nach Berechnungen des BDSE erreichten die stationären Schuhgeschäfte in den ersten sechs Monaten ein Umsatzvolumen von 3,5 Mrd.

Euro. Unter Berücksichtigung auch der übrigen Vertriebsformen, die ebenfalls Schuhe im Sortiment führen – wie Warenhäuser, (Online-)Versender oder der Modehandel –, dürfte der Gesamtumsatz mit Schuhen im ersten Halbjahr 5,6 Mrd. Euro betragen haben.

Schuhhäuser, die zusätzlich zum Angebot in ihren Geschäften auch Ware über das Internet verkaufen, schnitten dabei besser ab als ihre rein stationären Mitbewerber. Allerdings registrieren viele der sog. Multichannel-Händler, dass ihre Online-Umsätze nicht immer auch rentable Umsätze sind. Der Wettbewerb im Netz ist intensiv, und hohe Retourenquoten nagen oftmals an den Roherträgen ihres digitalen Vertriebskanals. So mancher Fachhändler hat sich daher zwischenzeitlich wieder aus dem E-Commerce verabschiedet, zumal bei kleineren Unternehmen häufig die Kraft für ein erfolgreiches zweigleisiges Geschäftsmodell mit eigenem Web-Shop fehlt. Andere Schuhhändler dagegen betrachten den Online-Vertrieb als wichtiges zukünftiges Standbein und bauen diesen Absatzkanal konsequent weiter aus. Hier sind die größeren Anbieter im Vorteil, können sie doch die hohen Investitionen in die Entwicklung leistungsfähiger Omnichannel-Lösungen leichter stemmen. Schuhfilialisten wie Deichmann und Görtz weisen denn auch nach wie vor zweistellige Wachstumsraten in ihrem Online-Vertriebskanal aus.
 
Kleinere Schuhgeschäfte nutzen heute vielfach den Verkauf über digitale Marktplätze, da sich die technische Anbindung und das Warenhandling in der Regel relativ komfortabel und ohne große Investitionen über Online-Plattformen organisieren lassen.

Online-Handel mit leichtem Aufwind
Unternehmen mit Schwerpunkt im Internet-Handel, namentlich die Pure Player und Versandhändler, sind im Schuhmarkt im ersten Halbjahr erneut gewachsen. Nach Schätzungen des BDSE betrug das Plus etwa 5 Prozent.  

Auch wenn der Zuwachs im Vergleich zu früheren Jahren moderat ausfällt, so gelingt es dem Online-Vertrieb nach wie vor, seine Marktposition im Wettbewerb auszubauen. Wie die erwähnten Beispiele Deichmann und Görtz zeigen, gilt dies für das Online-Business insgesamt, also auch für das digitale Geschäft der Multichannel-Anbieter. Der gesamte Online-Umsatz an Schuhen – von Pure Playern und Multichannel-Händlern – dürfte derzeit gut 22 Prozent betragen. Fast 80 Prozent der Schuhe werden demnach von den Kunden noch immer in stationären Geschäften gekauft.

Innenstädte bereiten Sorgen
Die Verschiebung der Marktanteile zugunsten des reinen Internet-Handels, wie sie in vielen Konsumgüterbranchen zu beobachten ist, belastet zunehmend die innerstädtischen Einkaufslagen. So führt das Online-Shopping zu rückläufigen Kundenbesuchen in den Innenstädten, wodurch vielerorts das stationäre Business unter Druck gerät. Zumal die Mietverträge, die der Schuhhandel in frequenzstärkeren Zeiten und häufig mit längeren Laufzeiten abgeschlossen hat, den neuen Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend gerecht werden. Hier sind die Vermieter – auch im eigenen Interesse – aufgefordert, im Rahmen von Nachverhandlungen den Fachgeschäften entgegenzukommen, nicht zuletzt um insgesamt die Innenstadt-Standorte am Leben zu halten, deren Versorgungsfunktion zu stärken und einem wachsenden Leerstand aufgrund von Ladenschließungen vorzubeugen.
 
Sinkende Zahl an Schuhgeschäften
Bereits seit einigen Jahren ist die Zahl der Schuhfachgeschäfte rückläufig. Nach Schätzungen des BDSE sind aktuell rund 3.600 Schuhhandels-Unternehmen mit insgesamt ca. 10.000 Standorten/Filialen im Markt aktiv. Blieb früher die Zahl der Standorte aufgrund der Expansion von Filialisten recht stabil, verzeichnet das Statistische Bundesamt seit 2016 auch bei den örtlichen Verkaufsstellen eine rückläufige Entwicklung. Bei schwächelnden Leistungskennzahlen im stationären Bereich müssen die Schuhfilialisten ihre einzelnen Niederlassungen stärker im Blick behalten, was in den vergangenen Jahren bei auslaufenden Mietverträgen zu der ein oder anderen Standortschließung führte.
 
Zuversichtlich für das 2. Halbjahr
Für die zweite Jahreshälfte ist der BDSE zuversichtlich. In den ersten sieben Monaten konnten die Umsatzverluste des insgesamt schwachen Vorjahres ausgeglichen werden. Bei nicht ganz so hochsommerlichen Temperaturen im August lief zudem das Herbstgeschäft ordentlich an. Sollte das Wetter mitspielen und in den Herbst- und Wintermonaten einen „normalen“ saisonalen Verlauf zeigen, könnte der Schuheinzelhandel das aufgelaufene Umsatzplus bis Jahresende halten, vielleicht sogar noch ausbauen.

Weitere Informationen:
Schuheinzelhandel Schuhe Schuhmesse GDS
Quelle:

BDSE Handelsverband Schuhe

13.06.2019

BTE/BDSE/BLE: Stationäre Einzelhändler nicht benachteiligen!

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

Diese Forderung ist auch schon deshalb sachlich geboten, da im Zuge des Multi-Channeling Online- und Offline-Vertriebskanäle immer stärker zusammenwachsen. Schließlich betreiben viele – auch mittelständische - Händler zusätzlich einen Online-Shop und führen dafür oftmals keine getrennten Warenbestände. Überdies existieren auch im stationären Handel Warenrücknahmen, weil etliche Händler ihren Kunden nach dem Kauf zum Teil großzügige Rückgabemöglichkeiten einräumen. Als Folge werden auch stationäre Geschäfte immer wieder mit Artikeln konfrontiert, die nicht mehr verkauft werden können.

Ein generelles Entsorgungs-Verbot von Kunden-Rückgaben – stationär und online – lehnen BTE, BDSE und BLE ab. Denn in Ausnahmefällen kommt es vor, dass zurückgegebene Ware so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass Warenspenden für den Empfänger (hygienisch) unzumutbar oder unbrauchbar sind.

Weitere Informationen:
Stationärer Einzelhandel Umsatzsteuer
Quelle:

BTE/BDSE/BLE

08.05.2018

Hochschule Niederrhein erhält 880.000 Euro für Center Textillogistik

Mönchengladbach, 8. Mai. Die Hochschule Niederrhein erhält bis zum Jahr 2021 880.000 Euro für ihr Center Textillogistik (CTL), das im vergangenen Jahr in Kooperation mit dem Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik (IML) gegründet wurde. Das anwendungsnahe Forschungszentrum kann mit dem jetzt zugesagten Geld zum 1. Juni die Arbeit aufnehmen. Das CTL soll Innovationstreiber für die Textilindustrie der Region sein. In Vollbesetzung werden elf Personen, von der studentischen Hilfskraft bis zum wissenschaftlichen Mitarbeiter, für das CTL forschen und Industrieprojekte bearbeiten.

Leiter des neu geschaffenen Centers ist Prof. Dr.-Ing. Markus Muschkiet, Professor für Textillogistik am Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein. Er sieht seine Aufgabe darin, die Themenkomplexe Logistik und Textil zusammen zu bringen. Dafür nutzt das neugeschaffene Center Textillogistik die Kompetenz des Fraunhofer IML in Dortmund für das Thema Logistik und die Kompetenz des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein für das Thema Textilien.

Mönchengladbach, 8. Mai. Die Hochschule Niederrhein erhält bis zum Jahr 2021 880.000 Euro für ihr Center Textillogistik (CTL), das im vergangenen Jahr in Kooperation mit dem Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik (IML) gegründet wurde. Das anwendungsnahe Forschungszentrum kann mit dem jetzt zugesagten Geld zum 1. Juni die Arbeit aufnehmen. Das CTL soll Innovationstreiber für die Textilindustrie der Region sein. In Vollbesetzung werden elf Personen, von der studentischen Hilfskraft bis zum wissenschaftlichen Mitarbeiter, für das CTL forschen und Industrieprojekte bearbeiten.

Leiter des neu geschaffenen Centers ist Prof. Dr.-Ing. Markus Muschkiet, Professor für Textillogistik am Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein. Er sieht seine Aufgabe darin, die Themenkomplexe Logistik und Textil zusammen zu bringen. Dafür nutzt das neugeschaffene Center Textillogistik die Kompetenz des Fraunhofer IML in Dortmund für das Thema Logistik und die Kompetenz des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein für das Thema Textilien.

„Logistik ist in der Textilbranche ein entscheidender Erfolgsfaktor“, weiß Muschkiet, der vor seiner Berufung an die Hochschule Niederrhein Logistikmanager bei Zalando war. „Das hat mit schnellen Saisonwechseln, der hohen Importquote, Retouren im Online-Handel sowie einer Vielzahl weiterer Aspekte zu tun. Für die Textilunternehmen ist Logistik eine wesentliche Kernkompetenz. Hier kann die Wissenschaft die Wirtschaft entscheidend unterstützen.“

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat nun die Anschubfinanzierung in Höhe von mindestens 880.000 Euro bis 2021 zugesagt. Es ist beabsichtigt, die Fördermittel in den Jahren 2019 und 2021 um insgesamt 300.000 Euro zu erhöhen. Dies soll jedoch erst „nach Vorliegen der haushaltrechtlichen Voraussetzungen“ geschehen, heißt es im Zuwendungsbescheid. Damit käme das Center für Textillogistik auf eine Gesamtförderung von 1,18 Millionen Euro. Nach 2021 soll sich das Center Textillogistik selbst durch das Einwerben von Industrie- und Forschungsmitteln finanzieren und so zu einem dauerhaften Bestandteil von Hochschule, Stadt und Region werden.

Für Hochschulpräsident Prof. Dr. Hans-Hennig von Grünberg ist der Förderbescheid ein Grund zur Freude: „Damit kommen wir unserem Ziel einer Textile City Mönchengladbach ein großes Stück näher. Wir verzahnen unsere Schwerpunkte Textil und Logistik auf innovative Weise und erreichen damit einen weiteren Innovationsschub für die Region.“

Quelle:

Hochschule Niederrhein
University of Applied Sciences