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Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
Steffen Jost, Rolf Pangels
18.04.2024

ZFO-Sonntagsöffnung: OLG Zweibrücken fordert weiteres Gutachten

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 
Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den Einzelhandel im Einzugsgebiet.
 
In den beiden Vorinstanzen vor dem Verwaltungsgericht und dem OLG Zweibrücken war Jost unterlegen. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hatte im Juli 2023 jedoch ein Urteil des OLG Zweibrücken von August 2022 aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im ZFO entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
Obwohl bereits zwei Gutachten zur räumlichen Wettbewerbssituation und Spürbarkeit bzw. Beeinträchtigung des ZFO auf andere Einzelhändler im Einzugsbereich vorliegen, verlangt das OLG Zweibrücken nunmehr abermals ein Gutachten zu diesen beiden Themenkomplexen. Hierdurch entstehen erneut Kosten, die vom Kläger (Jost) zu tragen sind. Zusätzliche, weitere Ausgaben z.B. für Anwälte und ggf. sogar eine weitere Verhandlung beim BGH sind zu erwarten.
 
In Anbetracht der bereits entstandenen Kosten im sechsstelligen Bereich bittet der BTE um finanzielle Unterstützung durch den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel und gerne auch anderen betroffenen Branchen. Schließlich hätten sowohl Steffen Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft. Der Ausgang des Verfahrens könnte auch grundsätzlich weitreichende Bedeutung für die Bewertung von Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von erweiterten Ladenöffnungszeiten anderer FOCs in Deutschland haben.
 
Alle Unternehmen, die den BTE bzw. Steffen Jost bei seinem Kampf gegen die nicht mehr sachgerechte Sonntagsöffnung im ZFO unterstützen möchten, können einen selbst festgelegten Betrag auf das Konto des BTE e.V. bei der Kreissparkasse Köln, IBAN DE73 3705 0299 0000 0253 86, Kennwort „Sonntagsöffnung ZFO“ überweisen. Der Einzahlungsbeleg sollte als Nachweis beim Finanzamt ausreichen, der BTE bestätigt zusätzlich aber gerne die finanzielle Unterstützung.
 
Der BTE versichert, dass die Gelder ausschließlich zur Finanzierung des Gutachtens bzw. des weiteren Prozesse verwendet werden. Sollten wider Erwarten die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, werden die überschüssigen Gelder für die Branchenarbeit des BTE verwendet. Für Rückfragen steht BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels gerne zur Verfügung unter Tel. 0171 1537337, E-Mail pangels@bte.de.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Photo: OCSiAl
24.11.2022

OCSiAl: Graphene nanotubes expand textiles’ functionality

  • ESD protection in harsh environments:
  • Polymer-coated chemical-resistant fabrics and fireproof special textiles with expanded electrostatic discharge (ESD) safety function have been developed.
  • Graphene nanotubes used as an electrostatic dissipative material make it possible to add ESD protection without compromising resistance to aggressive environments.
  • Efficient working loadings starting from 0.06% are sufficient for stable anti-static properties fully compliant with safety standards and position graphene nanotubes far ahead of other conductive materials.

Protective clothing, upholstery, and industrial fabrics that experience harsh conditions require advanced performance. Depending on the final application, specialty textiles can be augmented with flame retardancy, durability, chemical protection, and other properties. Additionally, ESD protection is obligatory in the chemical, rescue, mining, oil & gas, automotive manufacturing, and many other industries that are subject to safety regulations.
 

  • ESD protection in harsh environments:
  • Polymer-coated chemical-resistant fabrics and fireproof special textiles with expanded electrostatic discharge (ESD) safety function have been developed.
  • Graphene nanotubes used as an electrostatic dissipative material make it possible to add ESD protection without compromising resistance to aggressive environments.
  • Efficient working loadings starting from 0.06% are sufficient for stable anti-static properties fully compliant with safety standards and position graphene nanotubes far ahead of other conductive materials.

Protective clothing, upholstery, and industrial fabrics that experience harsh conditions require advanced performance. Depending on the final application, specialty textiles can be augmented with flame retardancy, durability, chemical protection, and other properties. Additionally, ESD protection is obligatory in the chemical, rescue, mining, oil & gas, automotive manufacturing, and many other industries that are subject to safety regulations.
 
In applications where multifunctionality of textile is required, graphene nanotubes overcome the limitations of other conductive materials such as unstable anti-static properties; degradation of strength, or chemical or fire resistance; complicated manufacturing processes; dusty production; carbon contamination on the material’s surface; or limited color options. Recent developments show that graphene nanotubes provide ESD protection to textiles in full compliance with safety standards and without degrading the textile’s resistance to harsh environments, greatly enhancing the value of textiles.
 
One such example is textiles coated with fluoroelastomer (a polymer that is highly resistant to chemicals) augmented with graphene nanotubes from OCSiAl. Nanotubes provide the material with surface resistivity of 10^6–10^8 Ω/sq compliant with EN, ISO, and ATEX standards for personal protective equipment. This new technology opens the door for the fabric to be used in high-level protective suits, combining exceptional protection from chemicals with electrostatic discharge protection.
 
Another example is how graphene nanotube technology is being acknowledged as a replacement for metal yarns in fireproof and anti-static textiles, protecting against sparks, splashes of molten metal, high temperatures, and the risk of sudden electrostatic discharge. While metal yarns require a specific knitting process and storage conditions, incorporating nanotubes in a fabric does not require any changes in the manufacturing process as the water-based dispersion is introduced into the fabric at the fluoro-organic treatment stage. The fabric with OCSiAl’s graphene nanotubes has been proven to maintain the pre-set level of ESD protection (surface resistance of 10^7 Ω) after numerous washes.
 
Permanent and stable electrical conductivity, facilitated by graphene nanotubes, is not only a matter of safety but brings additional value in augmenting dust-repellent properties and touchscreen compatibility for comfort and time savings. At the same time, the ultralow nanotube concentrations result in maintained manufacturing processes and mechanical properties, and improve product aesthetics by making it possible to use a wide range of colors. Altogether, these benefits allow textile manufacturers to create next-generation special textiles with expanded functionality.

 

30.09.2019

FOC: BTE fordert faire Wettbewerbs-bedingungen

  • Sonderöffnungszeiten im Fokus

Die zunehmende Verbreitung von FOC wird vom betroffenen Einzelhandel sehr kritisch gesehen. Das Problem: Solange sich Genehmigung und Betrieb der FOC an geltende gesetzliche Bestimmungen halten, lässt sich mit rechtlichen Mitteln kaum dagegen vorgehen.
 
Besonders ärgerlich wird ein FOC zudem, wenn diesem im Wettbewerb unfaire Sonderöffnungszeiten (Sonntagsöffnungen) zugestanden werden, die keinen sachlich gerechtfertigten Bezug (mehr) haben. Dies dürfte z.B. im Fall Zweibrücken gegeben sein, da der Regelungsanlass „Flugplatz Zweibrücken“ kein Verkehrsflughafen mit einem regelmäßigen Linienverkehr und entsprechendem Verkehrsaufkommen mehr ist.
 
Ähnlich verhält es sich bei den Begründungen der Sonderöffnungszeiten der „Schuhmeile Hauenstein“ sowie die öffentlich kolportierten Überlegungen zu Sonntagöffnungen des geplanten Schuh-FOCs „Schuhfachmarktzentrum Pirmasens“. Beide sind aus Sicht des BTE und des Handelsverbands Schuhe BDSE problematisch.
 

  • Sonderöffnungszeiten im Fokus

Die zunehmende Verbreitung von FOC wird vom betroffenen Einzelhandel sehr kritisch gesehen. Das Problem: Solange sich Genehmigung und Betrieb der FOC an geltende gesetzliche Bestimmungen halten, lässt sich mit rechtlichen Mitteln kaum dagegen vorgehen.
 
Besonders ärgerlich wird ein FOC zudem, wenn diesem im Wettbewerb unfaire Sonderöffnungszeiten (Sonntagsöffnungen) zugestanden werden, die keinen sachlich gerechtfertigten Bezug (mehr) haben. Dies dürfte z.B. im Fall Zweibrücken gegeben sein, da der Regelungsanlass „Flugplatz Zweibrücken“ kein Verkehrsflughafen mit einem regelmäßigen Linienverkehr und entsprechendem Verkehrsaufkommen mehr ist.
 
Ähnlich verhält es sich bei den Begründungen der Sonderöffnungszeiten der „Schuhmeile Hauenstein“ sowie die öffentlich kolportierten Überlegungen zu Sonntagöffnungen des geplanten Schuh-FOCs „Schuhfachmarktzentrum Pirmasens“. Beide sind aus Sicht des BTE und des Handelsverbands Schuhe BDSE problematisch.
 
Vor diesem Hintergrund hat der BTE, gemeinsam mit den Schwesterverbänden BDSE und BLE, eine Anfrage beim zuständigen Ministerium in Rheinland-Pfalz eingereicht und um Überprüfung des Sachverhalts gebeten. Parallel holten die drei Bundesfachverbände eine wettbewerbsrechtliche Expertise dazu ein. Erste Ergebnisse liegen bereits vor, die Prüfungen sind in die Wege geleitet.

Weitere Informationen:
Fashion Outlet Center
Quelle:

BTE/BLE/VDB