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24.08.2022

Südwesttextil: Zukunft regionaler Textilproduktion in Gefahr

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern nach dem Waschlappen zu greifen. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil freut sich über die erneute Aufmerksamkeit für textile Produkte in Krisenzeiten, schlägt aber Alarm angesichts der sich zuspitzenden wirtschaftlichen Situation in den Betrieben.

Bereits Anfang Mai hatte Südwesttextil vor den Auswirkungen der hohen Energiepreise auf die Innovationskraft der Branche gewarnt und die Politik zu deutlichen Entlastungen der Wirtschaft aufgefordert. Der Verband sieht insbesondere die Zukunft regionaler Textilproduktion in Gefahr, für die es eine Vollständigkeit der Wertschöpfungskette, insbesondere der energieintensiven Textilveredlung, bedarf.

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern nach dem Waschlappen zu greifen. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil freut sich über die erneute Aufmerksamkeit für textile Produkte in Krisenzeiten, schlägt aber Alarm angesichts der sich zuspitzenden wirtschaftlichen Situation in den Betrieben.

Bereits Anfang Mai hatte Südwesttextil vor den Auswirkungen der hohen Energiepreise auf die Innovationskraft der Branche gewarnt und die Politik zu deutlichen Entlastungen der Wirtschaft aufgefordert. Der Verband sieht insbesondere die Zukunft regionaler Textilproduktion in Gefahr, für die es eine Vollständigkeit der Wertschöpfungskette, insbesondere der energieintensiven Textilveredlung, bedarf.

Es freut uns, dass die Politik in Krisenzeiten erneut auf Textilien verweist. Unsere Unternehmen bieten mit ihren Produkten für viele Herausforderungen eine Lösung“, betont Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil. „Die Bereitschaft der Textiler war und ist groß, in lokale Produktion zu investieren und sie trotz hohen Regulierungsdrucks noch zusätzlich nachhaltig und innovativ zu gestalten. Das zeigte bereits die schnell hochgefahrene Maskenproduktion. Von den öffentlichen Bekundungen der Politik, regionale Lieferketten zu erhalten und sogar zurückzuholen, merken wir allerdings wenig. Wir brauchen jetzt und für die Zukunft umfangreiche Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Existenz unserer Unternehmen sichert!“

Quelle:

Südwesttextil e. V.

01.02.2022

BVMed: Neue KFZ-Verbandkasten-Norm um medizinische Gesichtsmasken ergänzt

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

  • Aufnahme von Gesichtsmasken Typ I nach DIN EN 14683: Auf Initiative des Gesetzgebers sowie Anregung von verschiedenen Verbänden und Organisationen hat das für den Bereich „Erste Hilfe“ zuständige DIN-Gremium die Aufnahme von Gesichtsmasken als zusätzlichen Hygieneschutz vorgenommen.
  • Entfall eines Dreiecktuches DIN 13168 D: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch ein Dreiecktuch im Verbandkasten enthalten sein muss.
  • Entfall des Verbandtuches DIN 13152 BR: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch das größere Verbandtuch DIN 13152 A im Verbandkasten enthalten sein muss.
(c) Hohenstein
27.01.2022

Hohenstein prüft und zertifiziert FFP-Atemschutzmasken

Der Textil-Dienstleister Hohenstein hat seine Akkreditierungen als Prüflabor und Zertifizierungsstelle um FFP-Atemschutzmasken nach DIN EN 149 erfolgreich erweitert und damit sein Portfolio im textilen Maskenbereich komplettiert. Die notwendigen Funktions- und Sicherheitsprüfungen an Community Masken, medizinischen Masken und FFP-Masken tragen mit zur Verbrauchersicherheit bei. Darüber hinaus ist Hohenstein seit September 2021 Mitglied im Maskenverband Deutschland, der die Kompetenz aller Maskenhersteller sowie Lieferanten in Deutschland bündelt, und unterstützt den Arbeitskreis Qualität mit seiner Expertise im Bereich der textilen Schutzbekleidung.

Der Textil-Dienstleister Hohenstein hat seine Akkreditierungen als Prüflabor und Zertifizierungsstelle um FFP-Atemschutzmasken nach DIN EN 149 erfolgreich erweitert und damit sein Portfolio im textilen Maskenbereich komplettiert. Die notwendigen Funktions- und Sicherheitsprüfungen an Community Masken, medizinischen Masken und FFP-Masken tragen mit zur Verbrauchersicherheit bei. Darüber hinaus ist Hohenstein seit September 2021 Mitglied im Maskenverband Deutschland, der die Kompetenz aller Maskenhersteller sowie Lieferanten in Deutschland bündelt, und unterstützt den Arbeitskreis Qualität mit seiner Expertise im Bereich der textilen Schutzbekleidung.

Partikelfiltrierende Halbmasken (Filtering Face Pieces) dienen primär dem Eigenschutz ihrer Träger und sollen sie vor schädlichen Aerosolen, Partikeln und Tröpfchen schützen. Für FFP-Atemschutzmasken gibt es verschiedene Schutzstufen (FFP 1-3), abhängig davon, wie gut sie flüssige und feste Partikel zurückhalten. Im Arbeitsschutz sind sie Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und fallen unter die Kategorie III. Ihre Schutzfunktion ist europaweit durch die Norm DIN EN 149:2009-08 festgeschrieben, die Laborprüfungen und praktische Leistungsprüfungen mit Probanden erfordert. Den verlässlichen Nachweis für die Sicherheit von FFP-Schutzmasken führt das Hohenstein Prüflabor in mehreren Prüfschritten durch:

  • Mit einer Sichtprüfung beurteilen die Hohenstein Experten die korrekte Kennzeichnung, die Verständlichkeit der beiliegenden Anleitung zur Verwendung der Masken sowie die Funktionalität und Verpackung.   
  • Durch Laborprüfungen können u.a. Atemwiderstand, Durchlassgrad des Filtermediums und die nach innen gerichtete Leckage ermittelt werden. Die praktische Leistung von FFP-Masken wird durch realistische Tests mit Probanden beurteilt.
  • Mithilfe von Probanden lassen sich auch weitere Parameter wie etwa die Hautverträglichkeit, das Sichtfeld oder der Komfort der Kopfbänderung beurteilen.
  • Optionale Prüfungen wie z. B. die Prüfung von FFP-Masken auf schädliche Inhaltsstoffe vervollständigen den Sicherheitsnachweis.

Da seit Beginn der Pandemie besonders viele FFP-Atemschutzmasken mit zweifelhaften und sogar falschen Kennzeichnungen im Umlauf sind, ist eine verlässliche und neutrale Prüfung und Zertifizierung dieser Produkte unabdingbar. Hohenstein mit seiner langjährigen, umfangreichen Erfahrung bei der Prüfung und Zertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung bietet damit den idealen Service für Kunden, die Wert auf eine Prüfqualität „Made in Germany“ legen.

Als Prüflabor für Medizinprodukte ist Hohenstein auch in der Lage, medizinische Gesichtsmasken u.a. auf ihre bakterielle Filterleistung, den Differenzialdruck als Indikator für die Atmungsaktivität sowie die mikrobiologische Reinheit und Zytotoxizität zu prüfen. Medizinische Gesichtsmasken fallen unter die Medizinprodukteverordnung 2017/745 und erfüllen die Anforderungen gemäß EN 14683. Der Prüfdienstleister Hohenstein hat bereits im Juni 2020 mit der Einführung seines Qualitätslabels für Geprüfte Community Masken einen großen Schritt in Richtung Sicherheit und Funktionalität gemacht und prüft auch nach dem ersten europäischen Leitfaden für Alltagsmasken, dem CEN Workshop Agreement (CWA) 17553:2020.

© Recyda GmbH
22.12.2021

Fraunhofer UMSICHT testet Verpackungstool

Wie kreislauffähig sind alltägliche Verpackungen?
Verpackungen sind komplex: eine Umverpackung aus Karton, Einzelteile zusätzlich in PET-Folie verpackt, ein wasserlösliches Label oder vielleicht eine Klebefolie. Um die Rezyklierbarkeit alltäglicher Verpackungen zu bewerten, müssen Verpackungsart, -komponenten und -materialien berücksichtigt werden. Zudem sind umfangreiche Kenntnisse über (multi-)nationale Vorgaben notwendig. Die Recyda GmbH hat ein flexibles Bewertungstool entwickelt, welches verschiedene Vorgaben (»Regelwerke«) der Recyclingfähigkeit modellieren kann. Fraunhofer UMSICHT hat die digitale Umsetzung der Vorgaben des MstSZSVr (Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister) als eines der in Recyda abgebildeten Regelwerke geprüft. Das Ergebnis: Recyda ist ein nutzerfreundliches Bewertungstool, das die Rezyklierbarkeit von Verpackungen analysiert. Es kann auch als Hilfestellung herangezogen werden, um zukünftige Verpackungen so zu gestalten, dass sie auf Recyclingfähigkeit optimiert sind.

Wie kreislauffähig sind alltägliche Verpackungen?
Verpackungen sind komplex: eine Umverpackung aus Karton, Einzelteile zusätzlich in PET-Folie verpackt, ein wasserlösliches Label oder vielleicht eine Klebefolie. Um die Rezyklierbarkeit alltäglicher Verpackungen zu bewerten, müssen Verpackungsart, -komponenten und -materialien berücksichtigt werden. Zudem sind umfangreiche Kenntnisse über (multi-)nationale Vorgaben notwendig. Die Recyda GmbH hat ein flexibles Bewertungstool entwickelt, welches verschiedene Vorgaben (»Regelwerke«) der Recyclingfähigkeit modellieren kann. Fraunhofer UMSICHT hat die digitale Umsetzung der Vorgaben des MstSZSVr (Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister) als eines der in Recyda abgebildeten Regelwerke geprüft. Das Ergebnis: Recyda ist ein nutzerfreundliches Bewertungstool, das die Rezyklierbarkeit von Verpackungen analysiert. Es kann auch als Hilfestellung herangezogen werden, um zukünftige Verpackungen so zu gestalten, dass sie auf Recyclingfähigkeit optimiert sind.

Das webbasierte Tool zeichnet sich durch einen klar strukturierten Aufbau aus, der es neuen Anwendern nach einer halb- bis einstündigen Einarbeitungszeit ermöglicht, eigene Verpackungsprojekte einzupflegen und ihre Recyclingfähigkeit digital zu bewerten. Unterschieden nach Verpackungsart, Verpackungskomponenten und Verpackungsmaterialien können Anwendende ihre Verpackung in wenigen Prozessschritten — dargestellt in einzelnen Eingabemasken — bewerten. Innerhalb der Masken vereinfachen vordefinierte Verpackungsarten die Eingabe; neben der Art werden auch Gewicht und Volumen der Verpackung abgefragt ebenso wie Fragen zu Farbe und Ablösbarkeit der Verpackungskomponenten. Das Ergebnis wird — je nach verwendetem Regelwerk — skaliert in Prozent bzw. farbig dargestellt und mit Hinweisen zur Einordnung im Vergleich zu den jeweiligen (trans)nationalen Regelungen versehen. Fraunhofer UMSICHT testete das Tool anhand verschiedener Musterverpackungen.

Das Recyda Tool wird stetig weiterentwickelt und mit neuesten Daten zu länderspezifischen Recyclingvorgaben aktualisiert. Fraunhofer UMSICHT empfiehlt als weitere Ergänzung, zusätzlich ein Glossar zu den Begrifflichkeiten des MstSZSVr zur Verfügung zu stellen und regelmäßig zu aktualisieren, damit auch Fachfremde das Tool nutzen können. Zudem halten die Forschenden es für sinnvoll, Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Entsorgungsmöglichkeiten oder Trennbarkeiten zu erstellen.

Weitere Informationen:
Fraunhofer UMSICHT UMSICHT Verpackung
Quelle:

Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT

03.11.2021

BVMed für Beibehaltung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Sie stehen dabei in engem Austausch mit Angehörigen und Pflegefachpersonen. Die Anpassung der Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 60 Euro im Zuge der epidemischen Lage war für diese Unternehmen ein wichtiger Schritt, um den Bedarf der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nach Pflegehilfsmitteln decken zu können. „Doch auch nach dem 31. Dezember 2021 muss dies sichergestellt werden. Aus unserer Sicht ist es daher essenziell, den erhöhten Leistungsanspruch gemäß § 40 Absatz SGB XI auch über dieses Datum hinaus beizubehalten“, schreibt der BVMed an das BMG.

Die weiter steigenden Preise sind nach Ansicht von BVMed-Expertin Juliane Pohl nicht alleine auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. „Auch die allgemeine Preisentwicklung, die stark ansteigenden Energie- und Rohstoffpreise sowie die explosionsartige Entwicklung der Frachtkosten tragen zu den gestiegenen Kosten bei“, so Pohl. Die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wurde seit Einführung der Pflegeversicherung nur einmalig im Jahre 2015 angehoben. „Diese Anhebung liegt somit bereits sechs Jahre zurück und lässt die allgemeinen Preisentwicklungen der letzten Jahre – auch ungeachtet der COVID-bedingten Verschärfungen – unberücksichtigt“, argumentiert der deutsche MedTech-Verband.

Die weiter steigende Nachfrage nach Hygiene- und Schutzprodukten ist nach Ansicht des BVMed zudem Folge eines gestiegenen Bewusstseins für die Bedeutung des Infektionsschutzes. „Infektionsprävention nimmt an Bedeutung zu. Viele der Hygienemaßnahmen waren bereits vor der COVID-Pandemie notwendig, wurden jedoch oftmals vernachlässigt. Mit einem Rückgang der Nachfrage auf das Niveau vor der Corona-Pandemie ist daher nicht zu rechnen“, so Pohl. Ein weiterer Aspekt ist aus Sicht des BVMed, dass immer mehr Produkte unter den Pflegehilfsmitteln erfasst werden. So wurden vom GKV-Spitzenverband unter anderem FFP2-Masken in die Pauschale aufgenommen.

vti: Beschaffer und regionale Hersteller grenzübergreifend vernetzt (c) Wolfgang Schmidt
Die vti-Dialogveranstaltung Forum health.textil brachte Einkäufer aus Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Behörden mit heimischen Produzenten von Gesundheits- und Schutztextilien zusammen.
06.10.2021

vti: Beschaffer und regionale Hersteller grenzübergreifend vernetzt

vti-Dialogveranstaltung Forum health.textil thematisiert Gesundheits- und Schutztextilien und bringt heimische Produzenten mit Vertretern aus Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Behörden sowie politischen Akteuren zusammen Am 30. September 2021 fand das Forum health.textil, veranstaltet vom Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti), bereits zum zweiten Mal statt. Über
70 Teilnehmer waren der Einladung des Textilverbandes gefolgt, um sich zu Arbeits-, Sicherheits- und Schutztextilien sowie Medizintextilien auszutauschen.

Eröffnet durch die Generalkonsulin von Tschechien JUDr. Markéta Meissnerová konnte der vti mit dem abwechslungsreichen Rahmenprogramm zahlreiche Impulse zur Zusammenarbeit sowie für zukünftige Entwicklungen schaffen. Die Expertenvorträge thematisierten unter anderem den Einsatz von Textilien in Medizin und Gesundheitswesen sowie die textile Kreislaufwirtschaft und die Nachhaltigkeit von Schutztextilien.

vti-Dialogveranstaltung Forum health.textil thematisiert Gesundheits- und Schutztextilien und bringt heimische Produzenten mit Vertretern aus Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Behörden sowie politischen Akteuren zusammen Am 30. September 2021 fand das Forum health.textil, veranstaltet vom Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti), bereits zum zweiten Mal statt. Über
70 Teilnehmer waren der Einladung des Textilverbandes gefolgt, um sich zu Arbeits-, Sicherheits- und Schutztextilien sowie Medizintextilien auszutauschen.

Eröffnet durch die Generalkonsulin von Tschechien JUDr. Markéta Meissnerová konnte der vti mit dem abwechslungsreichen Rahmenprogramm zahlreiche Impulse zur Zusammenarbeit sowie für zukünftige Entwicklungen schaffen. Die Expertenvorträge thematisierten unter anderem den Einsatz von Textilien in Medizin und Gesundheitswesen sowie die textile Kreislaufwirtschaft und die Nachhaltigkeit von Schutztextilien.

Ergänzt wurde das Vortragsprogramm durch eine Ausstellung von mehr als 20 deutschen und tschechischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. So präsentierte zum Beispiel die TEG Textile Expert Germany GmbH FFP2-Masken Made im Vogtland. Die JUNGMICHEL TEXTIL GmbH aus Plauen, eines der jüngsten vti-Mitglieder, stellte Mehrweg-Textilien für Medizin & Gesundheitswesen vor.
Als traditionsreiches Modeunternehmen erweiterte die Friedrich Seidel GmbH, während der Pandemie ihr Bekleidungsportfolio und zeigte im Rahmen der Ausstellung Mehrweg- Schutzkittel, die dank einer speziellen PUR-Beschichtung sprüh-, wisch- und dampfsterilisierbar sind. Die Vowalon Beschichtung GmbH aus Treuen erläutern dem Fachpublikum die Ergebnisse aus der hauseigenen Labor- und Anwendungstechnik. So leisten die PUR-Beschichtungen bei Kleidung und Polstern einen Beitrag zum Schutz von Kindern und Erwachsenen, Patienten und medizinischem Personal in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen vor Infektionen. Durch das Forum konnte der Dialog mit Unternehmen und Verbänden aus der tschechischen Republik intensiviert werden. So waren u. a. die ATOK Association of Textile-Clothing-Leather Industry (deutsch: Verband der Textil-Bekleidung-Leder-Industrie) und der Czech Nanotechnology Industries Association (deutsch: Verband der Nanotechnologie-Industrie der Tschechischen Republik) vor Ort.

„Wir blicken auf eine erfolgreiche Veranstaltung zurück. Die Gespräche haben gezeigt, dass das Thema Sicherheits-, Schutz- und Medizintextilien auch 2021 von höchster Relevanz ist. Umso mehr gilt es auf die Kompetenzen unserer Produzenten zurückzugreifen und auch unsere tschechischen Nachbarn mit ins Boot zu holen,“ resümiert Jenz Otto, vti- Hauptgeschäftsführer.

© STFI/ait Plan GmbH
22.07.2021

STFI legt Grundstein für neues Nachhaltigkeitszentrum

  • Erweiterte Forschungskompetenzen mit neuen Technika für Prüfung und Textilrecycling

Am 22. Juli 2021 legte das Sächsische Textilforschungsinstitut e. V. (STFI) auf einem rund 9.000 m² großen Baugelände in Chemnitz den Grundstein für einen neuen Gebäudekomplex. Die Vergrößerung des Forschungsinstitutes schafft Platz für neue Anlagen und erweitert die Kompetenzen im Bereich Textilrecycling und Prüfung. Der Bau des neuen Zentrums für Nachhaltigkeit wird vom Freistaat Sachsen anteilig gefördert und soll im kommenden Jahr fertiggestellt werden.

  • Erweiterte Forschungskompetenzen mit neuen Technika für Prüfung und Textilrecycling

Am 22. Juli 2021 legte das Sächsische Textilforschungsinstitut e. V. (STFI) auf einem rund 9.000 m² großen Baugelände in Chemnitz den Grundstein für einen neuen Gebäudekomplex. Die Vergrößerung des Forschungsinstitutes schafft Platz für neue Anlagen und erweitert die Kompetenzen im Bereich Textilrecycling und Prüfung. Der Bau des neuen Zentrums für Nachhaltigkeit wird vom Freistaat Sachsen anteilig gefördert und soll im kommenden Jahr fertiggestellt werden.

Dem Begriff der Nachhaltigkeit soll in vielerlei Hinsicht Rechnung getragen werden: Hauptschwerpunkte der zukünftigen Arbeiten im neuen Zentrum für Nachhaltigkeit am STFI werden das faserbasierte mechanische Recycling von textilen Flächen und Garnen und nachfolgende Forschungsarbeiten zu deren Wiederverwendbarkeit sein. Die Technika werden mit modernsten Filteranlagen sowie einer Fotovoltaik-Anlage ausgerüstet. Weiterhin werden im Gebäude Prüfstände für Laserschutzkleidung, Atemschutzmasken und weiterer medizinischer Schutzausrüstung aufgebaut. Mit diesen Investitionen will man den Anforderungen an ein leistungsstarkes Prüfinstitut gerecht werden.

Mit der Einbindung eines modernen Showrooms in den Gebäudekomplex, der sowohl als Beratungs- als auch Kreativraum genutzt werden kann, wird die Möglichkeit geschaffen, Ergebnisse von Forschungsarbeiten in Szene zu setzen und in entspannter Atmosphäre mit Partnern über zukünftige Forschungsinhalte zu diskutieren.

Ein zusätzliches Highlight sind 10 nicht öffentliche Ladestationen für batterieelektrische Fahrzeuge, damit Gäste und Mitarbeiter ihre PKW mit Energie versorgen können.

Quelle:

STFI e.V.

Hohenstein: Neue Europäische Medizinprodukte-Verordnung (c) Hohenstein
25.05.2021

Hohenstein: Neue Europäische Medizinprodukte-Verordnung

Herstellern von Medizinprodukten stehen weitreichende Veränderungen ins Haus: Die neue EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) ersetzt die Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG) sowie die Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG). Die Übergangsfrist endet am 26. Mai 2021. Das akkreditierte Hohenstein Prüflabor für Medizinprodukte ist bestens darauf vorbereitet, Effizienz und Sicherheit von Medizinprodukten gemäß der neuen Verordnung zu überprüfen. Viele der Prüfverfahren für Medizinprodukte bilden die Grundlage für die Dokumentation im Rahmen einer Konformitätsbewertung.

Herstellern von Medizinprodukten stehen weitreichende Veränderungen ins Haus: Die neue EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) ersetzt die Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG) sowie die Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG). Die Übergangsfrist endet am 26. Mai 2021. Das akkreditierte Hohenstein Prüflabor für Medizinprodukte ist bestens darauf vorbereitet, Effizienz und Sicherheit von Medizinprodukten gemäß der neuen Verordnung zu überprüfen. Viele der Prüfverfahren für Medizinprodukte bilden die Grundlage für die Dokumentation im Rahmen einer Konformitätsbewertung.

Was ändert sich mit der MDR?
Die neue MDR richtet sich insbesondere an Hersteller von Medizinprodukten, aber auch Betreiber oder Händler von Medizinprodukten wie etwa Sanitätshäuser oder Apotheken sind von den umfangreichen Anforderungen betroffen. Weitreichende Änderungen ergeben sich durch neue Melde- und Dokumentationspflichten. Die Meldung von sogenannten Vorkommnissen bezog sich bislang auf schwerwiegende Ereignisse oder Fehlfunktionen, die den Patienten lebensbedrohlich verletzen oder ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen könnten. Künftig fallen darunter alle unerwünschten Wirkungen beim Patienten sowie sämtliche Mängel und Fehlfunktionenvon Medizinprodukten. Dazu gehört dann auch beispielsweise eine fehlerhafte Gebrauchsanweisung. Die neue MDR rückt aber auch gestiegene Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten mehr ins Blickfeld.

Hohenstein bietet Lösungen
Ziel der neuen MDR für Medizinprodukte ist ein lebenszyklusbasierter Sicherheitsansatz, der durch klinische Daten und neue Anforderungen wie Transparenz und Rückverfolgbarkeit untermauert werden soll. Das erfordert vonseiten der Hersteller u. a. ein Qualitätsmanagementsystem, ein System für produktspezifisches Risikomanagement sowie eine umfangreiche klinische Bewertung. Das akkreditierte Hohenstein Prüflabor für Medizinprodukte unterstützt Inverkehrbringer von Medizinprodukten durch schnelle und professionelle Prüfnachweise für die technische Dokumentation, Risikobetrachtung und klinische Bewertung. Aber auch andere Akteure der Lieferkette von Medizinprodukten können durch die Hohenstein Prüfverfahren ihre Konformität gemäß den Anforderungen der MDR sicherstellen. Auf Wunsch führt Hohenstein auch Untersuchungen und Tests außerhalb gängiger Normen durch, wenn Medizinprodukte z. B. einen besonderen gesundheitsfördernden Zweck haben, der als solcher deklariert werden soll.

Akkreditiert und vernetzt
Hohenstein ist vor allem auf Prüfungen für Medizinprodukte der Klasse I spezialisiert und somit beispielsweise für Prüfungen an medizinischen Masken nach DIN EN 14683 von der DAkkS akkreditiert. Des Weiteren werden in den Hohenstein Laboren die Funktion und Wirksamkeit von OP-Textilien nach DIN EN 13795 oder von Kompressionsstrümpfen nach RAL-GZ 387 geprüft. Der Nachweis der Körperverträglichkeit (Biokompatibilität) erfolgt bei Hohenstein durch Prüfungen aus der Normenreihe DIN EN ISO 10993, z. B. anhand der Prüfung auf Zytotoxizität nach DIN EN ISO 10993-5 oder mittels chemischer Analyse nach DIN EN ISO 10993-18. Die Hohenstein Experten sind in der Branche sehr gut vernetzt: Gemeinsam mit der Heilbronner “seleon GmbH“ als ein führender, international tätiger Anbieter von Dienstleistungen für Medizintechnik, besteht eine Partnerschaft die Fragen rund um das Thema Regulatory Affairs beantworten kann. Darüber hinaus ist Hohenstein von der Landesgesellschaft BIOPRO Baden-Württemberg GmbH beauftragt worden, als Moderator Konsortien mit interessierten Medizintechnik-Unternehmen zu bilden. Diese Konsortien sollen im Rahmen des MDR Soforthilfeprogramms Basisdokumente für einzelne Medizinprodukte-Gruppen erarbeiten.