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22.08.2023

Handel mit großem Investitionsbedarf – HDE verlangt Fördermaßnahmen

Der Handel in Deutschland sieht einen hohen Investitionsbedarf in seinen Unternehmen. Viele Betriebe sind in der aktuellen Krise nicht in der Lage, notwendige Zukunftsinvestitionen finanziell zu stemmen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter mehr als 900 Handelsunternehmen. HDE-Präsident Alexander von Preen fordert deshalb klare und einfache Fördermaßnahmen von der Bundesregierung für Investitionen in Digitalisierung, eine Absenkung der Stromsteuer sowie weniger bürokratische Vorgaben.

„Der Konsum war über viele Jahre hinweg ein stabilisierender Faktor für die gesamte Volkswirtschaft. Die Pandemie aber ging bei vielen Handelsunternehmen an die Substanz, es sind keine finanziellen Reserven mehr übrig. Und jetzt kommen noch die hohe Inflation und in der Folge eine schlechte Verbraucherstimmung oben drauf. Das bringt viele Händlerinnen und Händler in eine extrem schwierige Lage“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Der Handel in Deutschland sieht einen hohen Investitionsbedarf in seinen Unternehmen. Viele Betriebe sind in der aktuellen Krise nicht in der Lage, notwendige Zukunftsinvestitionen finanziell zu stemmen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter mehr als 900 Handelsunternehmen. HDE-Präsident Alexander von Preen fordert deshalb klare und einfache Fördermaßnahmen von der Bundesregierung für Investitionen in Digitalisierung, eine Absenkung der Stromsteuer sowie weniger bürokratische Vorgaben.

„Der Konsum war über viele Jahre hinweg ein stabilisierender Faktor für die gesamte Volkswirtschaft. Die Pandemie aber ging bei vielen Handelsunternehmen an die Substanz, es sind keine finanziellen Reserven mehr übrig. Und jetzt kommen noch die hohe Inflation und in der Folge eine schlechte Verbraucherstimmung oben drauf. Das bringt viele Händlerinnen und Händler in eine extrem schwierige Lage“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Entsprechend der aktuellen HDE-Umfrage plant knapp ein Drittel der Handelsunternehmen vor allem aus dem Mittelstand in diesem Jahr keinerlei Investitionen. 42 Prozent der befragten Unternehmen investieren weniger als im Vorkrisenjahr 2019. Dabei sehen die Händlerinnen und Händler durchaus Bedarf: 48 Prozent wollen Mittel für Digitalisierung und Innovationsprojekte ausgeben. Hier stehen vor allem Social-Media-Aktivitäten (42%) sowie digitales Marketing (39%) und Maßnahmen auf der Fläche wie Geschäftsausstattung und Ladenbau (39%) sowie Warenwirtschaftssysteme (35%) im Fokus. Ein weiterer wichtiger Investitionsschwerpunkt ist der Klimaschutz. Die Unternehmen wollen in energiesparende Beleuchtung (38%), Photovoltaik (22%) sowie Elektromobilität und Ladesäulen (15%) investieren. Angesichts eines zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels baut der Einzelhandel zudem vor allem auch seine Aktivitäten zur Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeitenden (51%) aus.

„Die Branche weiß um ihren Investitionsbedarf. Angesichts der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation aber sind viele Unternehmen nicht in der Lage, sich für die Zukunft aufzustellen. Die im Zusammenhang mit der Pandemie getroffenen Maßnahmen konnte niemand in seinem Business-Plan haben. Und auch die in Folge des russischen Krieges in der Ukraine exorbitant gestiegene Inflation, die hohen Strom- und Energiekosten waren nicht absehbar. Deshalb ist es nun zwingend Aufgabe der Politik, die Unternehmen zu unterstützen. Ansonsten beschleunigt sich die Verödung unserer Innenstädte immer weiter“, so von Preen.

Der HDE-Präsident fordert in der aktuellen Debatte um mögliche politische Unterstützung für die Wirtschaft, die Fördersummen zu erhöhen und im Wachstumschancengesetz auch Investitionen für die Digitalisierung als förderfähig aufzuführen. Zudem setzt sich von Preen für eine Absenkung der Stromsteuer ein. „Neben gut ausgestatteten Förderprogrammen brauchen die Handelsunternehmen aber auch Freiräume für unternehmerische, kreative Ideen. Wir brauchen weniger Bürokratie und nicht immer neue, bis ins letzte Detail geregelte gesetzliche Vorgaben“, so der HDE-Präsident. Dabei gehe es beispielsweise um rechtssichere und einfachere Regelungen zur Sonntagsöffnung oder weniger Einschränkungen für den Geschäftsbetrieb durch Lärmschutzvorgaben in Innenstädten.

Quelle:

Handelsverband Deutschland

05.01.2023

Neue Studie: Innenstädte verlieren an Attraktivität

Der Einzelhandel bleibt der Anziehungspunkt Nummer eins für die Innenstädte. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass die Innenstädte durch die Corona-Einschränkungen der vergangenen beiden Jahre enorm gelitten haben und tiefe Spuren zurückbleiben. Das macht die cima.monitor – Deutschlandstudie Innenstadt 2022 deutlich.
Handelsverband Deutschland (HDE), Deutscher Städtetag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern deshalb gemeinsam ein stärkeres gesamtgesellschaftliches und politisches Engagement für die Stadtzentren und Ortskerne.

Der Einzelhandel bleibt der Anziehungspunkt Nummer eins für die Innenstädte. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass die Innenstädte durch die Corona-Einschränkungen der vergangenen beiden Jahre enorm gelitten haben und tiefe Spuren zurückbleiben. Das macht die cima.monitor – Deutschlandstudie Innenstadt 2022 deutlich.
Handelsverband Deutschland (HDE), Deutscher Städtetag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern deshalb gemeinsam ein stärkeres gesamtgesellschaftliches und politisches Engagement für die Stadtzentren und Ortskerne.

Die aktuelle Studie offenbart die wachsenden Herausforderungen für die Stadt- und Ortszentren. So gaben nahezu 20 Prozent der Deutschen an, die Innenstädte weniger oder gar nicht mehr zu besuchen. Zudem zeigt sich eine große Lücke zwischen der Attraktivität des Einzelhandels (zieht 56 Prozent der Innenstadtbesucher an) und anderen Branchen oder Aktivitäten. So ziehen beispielsweise die Gastronomie oder öffentliche Grünflächen bisher nur 17 Prozent der Innenstadtbesucher an. Deshalb bleiben Bund, Länder sowie alle weiteren Innenstadtakteure aufgefordert, weiterhin für verbesserte Rahmenbedingungen für attraktive Innenstädte zu sorgen.

„Der Einzelhandel ist und bleibt aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger der Anziehungspunkt Nummer eins. Daher ist der Einzelhandel nach wie vor die Schlüsselbranche für die weitere Entwicklung der Innenstädte,“ so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Dabei müsse aber auch festgestellt werden, dass diese Anziehungskraft in den Jahren vor den Krisen noch ein deutlich höheres Niveau hatte. Dennoch sticht der Einzelhandel aus allen weiteren Innenstadtfunktion positiv heraus, so dass die nachlassende Sogwirkung des Handels zunehmend Sorgen bereitet, da keine andere Funktion diese eins zu eins auszugleichen vermag.

„Innenstädte wandeln sich unablässig. Die Bürgerinnen und Bürgern erwarten mehr Vielfalt, Plätze zum Verweilen und für Begegnung, mehr Grünflächen, Gastronomie, Spiel, Sport, zum Wohnen und Arbeiten und das in hoher Qualität. Städte für Menschen, das ist unser Ziel“, ergänzt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.

„Die heute veröffentlichte Studie unterstreicht, dass es vielfältiger Maßnahmen zur Stabilisierung unserer Innenstädte und Ortskerne bedarf. Neben attraktiven Einkaufsmöglichkeiten brauchen wir zukünftig mehr Grün und Blau in unseren Innenstädten, aber auch spannende Gastronomie-, Kultur- Bildungs- und Freizeitangebote. Nur mit einem vielfältigen Nutzungsmix schaffen wir lebenswerte Innenstädte, die zum Besuch und zum Verweilen einladen“, sagt Dr. Gerd Landsberg, Hautgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

Die Erstellung der Deutschlandstudie wurde unter anderem mit Unterstützung des HDE sowie weiterer Partner der Best-Practice-Plattform www.unsere-stadtimpulse.de realisiert, die unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund initiiert worden ist. Die Durchführung der Studie oblag der CIMA Management + Beratung GmbH.

Download der Studie unter: www.einzelhandel.de/deutschlandstudie.

Quelle:

HDE

15.09.2022

BTE-Brandbrief an Wirtschaftsminister Habeck

Angesichts der dramatischen Entwicklungen der Energiepreise haben BTE-Präsident Steffen Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels - in Ergänzung eines Schreibens des HDE - in einem Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister Habeck Unterstützung und Entlastung für den nach zwei Krisenjahren besonders belasteten Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel gefordert. Denn angesichts der niedrigen Renditen arbeiten aktuell weite Teile der Branche bereits an der Grenze ihrer Wirtschaftlichkeit und sind daher keinesfalls in der Lage, die exorbitant steigenden Energiekosten zu tragen oder sogar über die Endverbraucherpreise weiterzugeben. Ein Auszug:
 

Angesichts der dramatischen Entwicklungen der Energiepreise haben BTE-Präsident Steffen Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels - in Ergänzung eines Schreibens des HDE - in einem Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister Habeck Unterstützung und Entlastung für den nach zwei Krisenjahren besonders belasteten Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel gefordert. Denn angesichts der niedrigen Renditen arbeiten aktuell weite Teile der Branche bereits an der Grenze ihrer Wirtschaftlichkeit und sind daher keinesfalls in der Lage, die exorbitant steigenden Energiekosten zu tragen oder sogar über die Endverbraucherpreise weiterzugeben. Ein Auszug:
 
„Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel erlebt das dritte Krisenjahr in Folge. Nachdem 2020 und 2021 bereits von der Corona-Pandemie und den Zwangsschließungen der Geschäfte geprägt waren, in denen die drei Branchen rund 30 Prozent Umsatz verloren haben und operativ hohe Verluste erlitten haben, leidet der gesamte Modeeinzelhandel in diesem Jahr nunmehr auch massiv unter den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs mit den daraus resultierenden Energiepreissteigerungen. So liegen die Umsätze der Geschäfte nach unseren Berechnungen aktuell im Durchschnitt mehr als zehn Prozent unter dem Niveau von 2019. Keine Einzelhandelsbranche hat seit 2020 ähnlich katastrophale existenzbedrohende Umsatzverluste eingefahren! Viele Unternehmen der Modebranche haben zur Rettung ihrer Existenz und hunderttausender Arbeitsplätze ihre Reserven längst aufgebraucht. Gerade die vielen selbstständigen Kaufleute, die mit ihrem Vermögen haften, haben in dieser Zeit oftmals ihre Altersversorgung aufgelöst. Viele Unternehmen sind verzweifelt und bangen um ihre Existenz. Hinzu kommt, dass auch die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der teilweise exorbitant angestiegenen Energiepreise weniger Geld für den Konsum u.a. von Bekleidung und Schuhe ausgeben können; aus der Energiekrise hat sich bereits eine Konsumkrise entwickelt.“
 
Vor diesem Hintergrund appellieren Jost und Pangels an Wirtschaftsminister Habeck, den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels an den angedachten Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen partizipieren zu lassen. Schließlich stehe dabei nicht nur viel für die Unternehmen auf dem Spiel, sondern auch für zahlreiche Innenstädte. Die Outfit-Branche stelle einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor für die Cities dar. Mehr als jedes zweite Geschäft in den deutschen Innenstädten sei (noch) ein Textil-, Schuh- oder Lederwarengeschäft und nähme damit als Gesamtheit eine herausragende Rolle als Frequenzerzeuger und Kundenmagnet ein. Als sog. zentren-/innenstadtrelevanter Sortimentsbereich trüge die Fashionbranche damit maßgeblich zur Multifunktionalität und Attraktivität von Innenstädten bei. Diese bedeutende Funktion werde ihm bekanntermaßen auch von der Raumordnung und Bauleitplanung zugesprochen.  
 
Jost und Pangels äußerten in dem Brief die Befürchtung, dass ohne Unterstützung bzw. finanzielle Hilfen für die gestiegenen Energiepreise viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler Ihre Geschäfte in Kürze aufgeben müssten und es zu einer drastischen Zunahme der Leerstände in den Innenstädten kommen würde. Dadurch würde der Verödung der Innenstädte als Einkaufsorte sowie Stätten der Begegnung und des sozialen Austauschs weiter Vorschub geleitest. Und es bestehe der berechtigte Zweifel, dass die entstehenden Leerstände durch Neugeschäftsansiedlungen und/oder andere Nutzungen auch nur annähernd adäquat kompensiert werden können.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

12.05.2021

BTE: für Warenspenden Steuerbegünstigung prüfen lassen

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 
Fazit: Jeder Textil- und Modehändler sollte vor der Spendenentscheidung unbedingt prüfen und sich ggf. bestätigen lassen, ob der Empfänger die entsprechenden Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III und der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt. Wichtig ist, auf eine Empfangsbestätigung zu bestehen, aus der ersichtlich ist, dass der unmittelbare Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist. Denn sonst verschenkt der Spender unnötig Geld bzw. muss mit Kosten rechnen. Schließlich könnten in einem solchen Fall bei der Überbrückungshilfe nur 90 Prozent des Einkaufspreises angesetzt werden und bei der Umsatzsteuer müsste der „fiktive Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende“ versteuert werden.

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

18.04.2021

BDSE Handelsverband Schuhe: Lockdown bringt den Schuhhandel an den Rand der Existenz

Abgesehen von kurzen und regional unterschiedlichen Öffnungsphasen, meist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, durfte der stationäre Fachhandel seine Ladentüren in diesem Jahr noch nicht öffnen. Jeden Monat, in dem der stationäre Schuhhandel geschlossen bleiben muss, gehen rund 700 Millionen Euro Umsatz verloren.  Nach den Verkaufssaisons Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/ Winter 2020/21 ist dies nun die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen auf einem großen Teil ihrer eingekauften Ware sitzen bleiben und hohe Verluste einfahren werden. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres hat der stationäre Schuhfachhandel pandemiebedingt und im Vergleich zur Vorcorona-Zeit schätzungsweise 1,5 Milliarden Umsatz eingebüßt.

Abgesehen von kurzen und regional unterschiedlichen Öffnungsphasen, meist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, durfte der stationäre Fachhandel seine Ladentüren in diesem Jahr noch nicht öffnen. Jeden Monat, in dem der stationäre Schuhhandel geschlossen bleiben muss, gehen rund 700 Millionen Euro Umsatz verloren.  Nach den Verkaufssaisons Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/ Winter 2020/21 ist dies nun die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen auf einem großen Teil ihrer eingekauften Ware sitzen bleiben und hohe Verluste einfahren werden. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres hat der stationäre Schuhfachhandel pandemiebedingt und im Vergleich zur Vorcorona-Zeit schätzungsweise 1,5 Milliarden Umsatz eingebüßt.

Da die staatlichen Hilfen bei weitem nicht reichen, zahlreiche Schuhhäuser sogar gänzlich leer ausgehen, werden viele Schuhhäuser den langanhaltenden Lockdown kaum überleben können. Nach einer aktuellen Handelsbefragung des HDE gehen 58 Prozent der Schuhfach-händler davon aus, dass sie ohne weitere staatliche Hilfen ihr Geschäft noch in diesem Jahr aufgeben müssen! Bei gut 3.000 Unternehmen mit rund 10.000 Stores sind empfindliche Lücken in unseren Innenstädten zu befürchten, zumal die wirtschaftliche Situation im Beklei-dungshandel ähnlich dramatisch ist.

Deutliche Verschiebung der Absatzkanäle
Die Pandemie führte im Schuhmarkt zu einer deutlichen Verschiebung der Marktanteile der Absatzkanäle. Eindeutiger Krisengewinner ist der Onlinehandel, der im vergangenen Jahr seinen Marktanteil nach BDSE-Berechnungen von 26 Prozent auf 34 Prozent ausbauen konnte. Gewachsen sind nicht nur die Online Pure Player wie bspw. Zalando, sondern auch die Online-Umsätze der Multichannel-Schuhhändler mit stationären Wurzeln, die ihren digitalen Vertriebsweg in den vergangenen 12 Monaten mangels Alternativen zum Teil kräftig ausbauten. Wie überhaupt viele kleine und mittelgroße Schuhgeschäfte in der Zeit des Shutdowns neue digitale Kommunikationskanäle zu ihren Kunden sich erschlossen oder ihre digitalen Tools aus Servicegründen weiter optimiert haben. Deren Online-Verkäufe, oftmals über Online-Marktplätze und -Plattformen getätigt, vermochten aber bei weitem nicht die Umsatz- und Renditeverluste des stationären Geschäfts auszugleichen. Aber sie konnten darüber zumindest den Kundenkontakt halten und versuchen, überschaubare Teile ihrer Warenüberhänge trotz Öffnungsverbot abzusetzen.

Rückläufiges Marktvolumen
Die Kanalverschiebungen finden in einem insgesamt rückläufigen Markt statt. Denn die Verbraucher halten sich mit ihren Konsumausgaben Corona-bedingt auch bei Schuhen aktuell zurück. Nach vorläufigen BDSE-Berechnungen schrumpfte das Marktvolumen bei Schuhen in 2020 um 13,5 Prozent auf 10,2 Mrd. Euro. Zwar konnte der Online- und Katalogversandhandel bei Schuhen um 15 Prozent zulegen, doch gingen in dieser Zeit dem stationären Schuhhandel rund 23 Prozent seiner Umsätze verloren. Neben den Schuhfachgeschäften mussten auch andere Vertriebsformen des Einzelhandels, die dem Lockdown unterlagen, bei ihren Schuhumsätzen zweistellige Einbußen verkraften, so beispielsweise die Schuhsortimente der Kauf- und Warenhäuser und jene der Bekleidungsgeschäfte.

"Schuhhandel muss wieder öffnen dürfen"
Die Schuhbranche hofft auf eine Nachbesserung der Corona-Hilfen. Dies insbesondere auch im Zuge der anstehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das mit einer Verlängerung der Lockdownphase und verschärften regionalen Öffnungsszenarien verbunden sein wird. Wenn schon der Nonfood-Handel diesen Kraftakt zur Eindämmung der Pandemie leisten soll, dann müsse der Staat auch für einen fairen Schadensausgleich sorgen. Wobei aus Sicht des BDSE und durch wissenschaftliche Studien des RKI, der TU Berlin und der Berufsgenossenschaft belegt sei, dass die Ansteckungsgefahr im Einzelhandel – insbesondere bei Beachtung der gängigen Abstands- und Hygienevorschriften – ausgesprochen gering sei.

Vor diesem Hintergrund fordern die Handelsverbände, dass bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes und den weiteren Corona-Maßnahmen das Problem bei der Wurzel gepackt wird. Gesetzgeber und Behörden sollten sich auf die wirklich wirksamen Lösungen zur Eindämmung der Pandemie konzentrieren und nicht auf Wirtschaftsbereiche, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum Effekte auf das Infektionsgeschehen haben. Hinzu komme beim Verkauf von Schuhen der Gesundheitsaspekt einer fachkundigen Beratung. Denn nicht nur bei Babys und Kindern, deren Füße in bestimmten Altersklassen rasch und innerhalb nur eines Jahres über mehrere Schuhgrößen hinweg wachsen, ist mit Blick auf die Passform eine qualifizierte und zeitnahe Beratung beim Schuhkauf sehr wichtig. Sondern auch bei Erwachsenen sei gut passendes Schuhwerk gesundheitlich geboten, nicht zuletzt um Fußdeformationen, Nervenschmerzen und Fehlhaltungen mit entsprechenden orthopädischen Folgeschäden vorzubeugen. Auch aus diesem Grund, und sich auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31. März dieses Jahres stützend, hat der BDSE unlängst nicht nur die Öffnung der Kinderschuhgeschäfte, sondern die Öffnung aller Schuhfachgeschäfte gegenüber Bund und Ländern gefordert.

Unabhängig davon kämpft der BDSE seit Monaten gemeinsam mit den Landesverbänden und dem HDE für eine Verbesserung der staatlichen Überbrückungshilfen. Noch immer erhalten viele kleine inhabergeführte Geschäfte, aber auch die großen Schuhfilialisten, überhaupt keine Überbrückungshilfen, um die aktuelle Krise zu überstehen. Und für die allermeisten jener Schuhgeschäfte, für die Hilfsgelder in den Fördermaßnahmen vorgesehen sind, reichen diese nicht aus, um die schließungsbedingten Verluste auch nur annähernd zu decken und die Unternehmen finanziell ausreichend zu entlasten.

Weitere Informationen:
BDSE Schuhmode
Quelle:

BDSE Handelsverband Schuhe anlässlich der Gallery SHOES & FASHION April 2021

18.03.2021

Warenspenden jetzt ohne Umsatzsteuer

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 
Diese Regelung ist ein Erfolg für BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE tatkräftig unterstützt wurden. Die Verbände werden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird. 

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

10.02.2021

BTE unterstützt Innenstadt-Kampagne „StadtHerzLeben“

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Die Bedeutung unserer Branche für die Attraktivität unserer Innenstädte, aber auch für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen wird noch immer von der Politik unterschätzt. Schließlich zählt der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel in Deutschland über 30.000 Unternehmen mit etwa 80.000 Verkaufshäusern und 420.000 Beschäftigten. Sie stehen für 60 Milliarden Euro Jahresbruttoumsatz mit unzähligen Kundenkontakten und persönlichen Begegnungen.

Als Folge der Pandemie besteht nun die Gefahr, dass viele familiengeführte Einzelhändler dauerhaft schließen müssen. Viele mittelständische Unternehmen, die vor Corona noch kerngesund waren, sind aktuell gefährdet.

Die Kampagne #StadtHerzLeben verlangt daher von der Politik eine angemessene und existenzsichernde Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden der staatlich verordneten Geschäftsschließungen - als Unterstützung für die Bewältigung der Corona-Krise. Die einzelnen Forderungen decken sich mit jenen des HDE und des BTE sowie der regionalen Handelsverbände.

Herzstück von #StadtHerzLeben ist eine Online-Petition, die möglichst alle Geschäfte in den Innenstädten, deren Mitarbeiter und vor allem auch deren Kunden unterzeichnen sollten. Ziel ist es, bis zum 23. Februar mindestens 50.000 Unterschriften zu erhalten. Im Anschluss soll die Petition durch die Initiatoren sowie BTE-Präsident Steffen Jost in Berlin an die Bundesminister Altmaier und Scholz überreicht werden.

Ein weiteres Tool von #StadtHerzLeben ist ein Content-Baukasten, der von Mode- und Schuhhäusern beim BTE über grass@bte.de kostenfrei angefordert werden kann. Dieser Baukasten enthält hilfreiche Unterlagen für eigene PR-Maßnahmen von Fachhändlern zur Verdeutlichung der dramatischen Situation, in der sich der Innenstadthandel befindet. Konkret sind dies ein Gesprächsleitfaden für Presseanfragen, Textempfehlungen für Newsletter und Social-Media Beiträge, Bildmaterial und Logos etc. sowie ein Erklär-PDF. Die aufgeführten Textbausteine sind lediglich als Vorschlag und Hilfestellung zu sehen. Die Unternehmen können gerne die Texte anpassen oder Umformulierungen vornehmen.

BTE-Empfehlung: Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle innerstädtische Fashionhändler, sich an beiden Petitionen zu beteiligen und auch die Mitarbeiter*innen und Kunden*innen entsprechend zu motivieren, ihre Unterschrift zu leisten. Bei #StadtHerzLeben kann man an der Petition teilnehmen über den Link www.openpetition.de/stadtherzleben; bei der Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“ über www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Hinweis: Modehäuser können den Link zur Petition für ihre Kunden auch auf ihre Website stellen, so wie bspw. bei L&T in Osnabrück: https://www.l-t.de/artikel/aktion-lebenswerte-innenstaedte.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

28.01.2021

Handelsverbände fordern Nachbesserung bei Überbrückungshilfe III

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

  • Laut Term Sheet berechnet sich die Warenabschreibung aus der „Differenz der kumulierten Einkaufspreise und der kumulierten Abgabepreise für die gesamte betrachtete Ware“, und zwar ohne Einkaufs- und Verkaufsaufwand. Dies ist unklar (z.B. Stichtag der Bewertung) und führt ggf. zu einem unnötig hohen Aufwand und zu Verzögerungen. Im schlechtesten Fall gibt es nur eine Erstattung, wenn der erzielte Preis unter dem Einkaufspreis liegt.
     
  • Die Warenabschreibung ist zudem nur Unternehmen erlaubt, die in 2020 einen Verlust ausweisen. Die allermeisten Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind damit außen vor. Großunternehmen über 750 Mio. Euro Jahresumsatz sind von der Überbrückungshilfe III sogar komplett ausgeschlossen.

Der HDE Handelsverband Deutschland setzt sich daher in enger Abstimmung mit den Landesverbänden des Einzelhandels sowie mit BTE, BDSE und BLE mit großem Engagement für Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe ein. Unbedingt notwendig sind u.a. eine Klarstellung der Warenbewertung - z.B. vollständiger Ansatz der branchenüblichen Berechnung der Teilwertabschläge - und der Wegfall der Diskriminierung von Einzelkaufleuten, Personengesellschaften sowie Großbetrieben und verbundenen Unternehmen. Zwingend ist auch das Anheben bzw. Streichen des maximalen monatlichen Zuschussbetrages; außerdem eine taggenaue Betrachtung von Schließungs- und Entschädigungszeitraum. Unsinnig ist zudem die Umsatz-Staffelung bei der Fixkostenentschädigung und der Ausschluss von Unternehmen, die 2019 – aus welchen Gründen auch immer – einen Verlust ausgewiesen haben. Zudem sollte hierbei der Anteil der nicht über KUG abgedeckten Personalkosten nicht auf 20 Prozent begrenzt werden.

Hinweis: BTE, BDSE und BLE appellieren noch einmal an alle Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler und vor allem deren Mitarbeiter*innen, sich an der in der letzten Woche gestarteten Aktion „Rettet meinen Arbeitsplatz“ zu beteiligen und dort vor allem die Petition zu unterzeichnen. Die Namen der Unterzeichner werden bewusst nicht auf der Website genannt, sondern ausschließlich an die zuständigen Ministerien übermittelt. Weitere Informationen unter www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Weitere Informationen:
Coronavirus
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

BTE-Präsident Steffen Jost (c) Juan Müller
BTE-Präsident Steffen Jost
18.12.2020

Offener Brief von BTE-Präsident Steffen Jost an die Fashion-Branche

In einem offenen Brief richtet sich der BTE-Präsident Steffen Jost an die Handels- und Textilbranche und spricht über die Auswirkungen und Folgen der Covid-19-Pandemie für die Industrie:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie hat der gesamten Fashion-Branche ein katastrophales Jahr beschert. Ausbleibende Umsätze in den Schließungswochen, einbrechende Umsätze danach, zu hohe Läger, zu hohe Abschriften und zu hohe Kosten! Liquiditätsprobleme und Rentabilitätsprobleme sind das traurige Ergebnis.

In einem offenen Brief richtet sich der BTE-Präsident Steffen Jost an die Handels- und Textilbranche und spricht über die Auswirkungen und Folgen der Covid-19-Pandemie für die Industrie:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie hat der gesamten Fashion-Branche ein katastrophales Jahr beschert. Ausbleibende Umsätze in den Schließungswochen, einbrechende Umsätze danach, zu hohe Läger, zu hohe Abschriften und zu hohe Kosten! Liquiditätsprobleme und Rentabilitätsprobleme sind das traurige Ergebnis.

Dies alles ist eine Mischung, die die Existenz vieler Firmen bedroht und allen Unternehmern allergrößte Sorge bereitet. Die Politik verspricht Hilfe, nur in den allermeisten Fällen kommt diese Hilfe nicht an oder sie entspricht nicht den tatsächlichen Bedürfnissen. Der 2. Shutdown wirft nun erneut unter verschärften Bedingungen die Frage der staatlichen Unterstützung auf. Die neuerlichen Versprechen und Ankündigungen der Politik hören sich deutlich besser an als zuvor, aber sie grenzen auch zahlreiche Unternehmen fälschlicherweise aus oder aber machen den Erhalt von Unterstützung von vielen Vorbedingungen abhängig. Diese zu erfüllen kostet Geld, aber vor allen Dingen Zeit und Zeit haben viele Unternehmen nicht. Der HDE und auch der BTE fordern deshalb neben der Tatsache, dass inhaltlich noch vieles nach zu justieren ist, vor allem ein schnelles Ausreichen von Hilfen, sonst kommen diese Hilfen für viele Unternehmen zu spät. Am Beispiel der Hilfen für die Gastronomie und Hotelbranche ist das Versagen der Politik zu beobachten.

Allen Verantwortlichen, Hauptamtlichen wie Ehrenamtlichen in den Landesverbänden, dem HDE in Berlin und auch in den Fachverbänden muss an dieser Stelle gedankt werden für den unermüdlichen Einsatz der letzten Wochen und auch Monate. Die extreme Arbeitsbelastung kannte da auch keine Feiertage und Wochenenden. Ohne das große Engagement gäbe es nur einen Bruchteil der Leistungen für den Handel, auch wenn man mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein darf.

In dieser Krise stellen wir fest, wie wichtig die Interessensvertretung durch die Verbände ist, die im Übrigen auch durch die Politik gefordert ist. Mit Einzelunternehmen in der Kommunikation wäre die Politik heillos überfordert, Partikularinteresse zu befriedigen ist auch nicht das Ziel. Um so unverständlicher ist, dass gerade in unserer Branche die Unterstützung der Verbände und damit auch der wichtigen Lobbyarbeit von vielen als unnötig angesehen wird. Dies gilt für Großunternehmen, aber auch für mittlere und kleinere Betriebe.

Wenn Verbandslobby unnötig wäre, hätte auch die Automobilindustrie keinen Verband, die großen Lebensmittelkonzerne wären nicht im HDE und vieles mehr. Das Gegenteil ist aber der Fall, aus gutem Grund, nur zum Nulltarif gibt es das nicht! Gerade der Handel braucht eine starke Vertretung in Berlin und in den Ländern, weil traditionell der Handel bei der Politik ein geringes Ansehen hat. Die Leistung des Handels hat sich der Politik noch nie erschlossen, diese Fehleinschätzung hat bereits historische Wurzeln.

Vor dem Hintergrund der Pandemie und den existenziellen Nöten des Handels bereiten wir uns nun auf die Orderrunde Herbst/Winter 2021 vor. Es ist Zeit an die zu denken, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten Partner des Handels waren und auch an die, die nur ihr eigenes Unternehmen im Blick hatten. Honorieren wir das durch entsprechende Orders oder entsprechend deutliche Minderungen dieser. Hoffen wir auch, dass wir im Laufe des neuen Jahres wieder zur Normalität zurückkehren können. Übertriebener Optimismus ist sicher fehl am Platze, gefragt ist vielmehr solide und vorsichtige kaufmännische Handlungsweise.

Trotz aller Sorgen und aktueller Probleme wünsche ich im Namen des BTE Ihnen und Ihren Mitarbeitern schöne Festtage. Halten Sie durch, der Modehandel wird auch 2021 noch gebraucht werden und starten Sie gut und gesund in das hoffentlich erfolgreiche Neue Jahr.

Steffen Jost BTE-Präsident

Weitere Informationen:
BTE Steffen Jost Covid-19
Quelle:

BTE Handelsverband Textil

03.12.2020

BTE: Überbrückungshilfen und Millionen für die Innenstädte

Der BTE meldet Erfolge in der politischen Interessenvertretung des Einzelhandels. Dank der intensiven Bemühungen des HDE Handelsverband Deutschland habe die Bundesregierung Ende November zwei wichtige Hilfen beschlossen, von denen insbesondere zahlreiche Modehändler profitieren werden:
 

Der BTE meldet Erfolge in der politischen Interessenvertretung des Einzelhandels. Dank der intensiven Bemühungen des HDE Handelsverband Deutschland habe die Bundesregierung Ende November zwei wichtige Hilfen beschlossen, von denen insbesondere zahlreiche Modehändler profitieren werden:
 

  • Überbrückungshilfe – Durch die Erleichterung der Zugangsbedingungen können jetzt auch Modehändler in den Genuss der Überbrückungshilfe kommen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber 2019. Antragsberechtigte Unternehmen, die  entweder im November oder im Dezember 2020 oder in beiden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten erlitten haben und keine außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“ bzw. „Dezemberhilfe“) erhalten, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe III für den oder die entsprechenden, Monate (November und/oder Dezember) beantragen.
     
  • Innenstadt-Unterstützung – Der Bundestag hat in einem ersten Schritt 25 Millionen Euro für Konzepte zur Zukunft unserer Innenstädte bereitgestellt. Die Einzelhandelsorganisation fordert aktuell einen insgesamt 500 Mio. Euro umfassenden Innenstadtfonds.

Als weiteren HDE-Erfolg wertet der BTE die Verschiebung des im November 2019 vom Kabinett beschlossenen Plastiktüten-Verbots auf einen deutlich späteren Zeitpunkt. Anstatt der ursprünglich geplanten „Aufbrauchfrist“ von sechs Monaten, trete das Verbot erst Ende 2021 in Kraft. Dadurch erhielten die Unternehmen deutlich mehr Zeit, um Restbestände abzubauen. Die ökologisch unsinnige Entsorgung von Milliarden Plastiktüten werde damit abgemildert.
 
Der (Textil)Handel verfügt mit dem HDE über eine zielführende und erfolgreiche Interessenvertretung in Berlin, der vom BTE in seinen Bemühungen speziell bei textil- bzw. moderelevanten Themenstellungen tatkräftig unterstützt werde, so das Fazit des Kölner Verbandes. Finanziert werde diese Arbeit über die Mitgliedsbeiträge der Einzelhandelsverbände. Der BTE freue sich daher über jedes Textil- und Modeunternehmen, das Mitglied im Einzelhandelsverband ist oder wird und damit die künftige Arbeit der Einzelhandelsorganisation unterstütze. Gerade in diesen Zeiten sei eine schlagkräftige und finanziell wie personell gut ausgestattete Interessenvertretung dringend geboten.

Weitere Informationen:
Coronavirus Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE/BDSE/BLE/VDB