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19.09.2017

Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe starten

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Am 10. Oktober 2017 (Anmeldeschluss: 3. Oktober) starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Am 10. Oktober 2017 (Anmeldeschluss: 3. Oktober) starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

  • Der Lehrgang „Bekleidung verkaufen mit Herz und Verstand“ vermittelt in fünf monatlichen Lehrbriefen mit je rund 50 Seiten umfangreiche Kenntnisse über Damen- und Herrenoberbekleidung sowie über erfolgreiche Verkaufsgespräche.
  • Der Schuh-Lehrgang „Wissen erweitern – Beratung verbessern – Erfolg steigern“ besteht ebenfalls aus fünf leicht verständlichen Lehrbriefen mit je ca. 70 Seiten zu den Themen Bedarfsermittlung, Fußgesundheit, Schuhmaterialien und –pflege sowie Verkaufsgespräch.

Hinweis: Bestellung und weitere Informationen beim BTE, An Lyskirchen 14, 50676 Köln, Fax 0221/92 15 09 10, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de  (Rubrik: Fachliteratur/Schulungsmaterial).

 

Weitere Informationen:
Weiterbildung Modehandel
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
21.08.2017

Chrom VI weiter ein Problem

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

Weitere Informationen:
Chrom VI Schuh- und Lederindustrie
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln