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21.06.2021

Neues Lieferkettengesetz: Einige Problempunkte für den Handel abgemildert

BTE und HDE fordern einheitliche europäische Regelung
 
Am 11. Juni hat der Bundestag das neue Lieferkettengesetz verabschiedet, dem jetzt nur noch der Bundesrat zustimmen muss. Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf hätten – auch dank intensiver Gespräche des HDE Handelsverband Deutschland, so der BTE – einige besonders problematische Punkte abgemildert werden können.
 

BTE und HDE fordern einheitliche europäische Regelung
 
Am 11. Juni hat der Bundestag das neue Lieferkettengesetz verabschiedet, dem jetzt nur noch der Bundesrat zustimmen muss. Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf hätten – auch dank intensiver Gespräche des HDE Handelsverband Deutschland, so der BTE – einige besonders problematische Punkte abgemildert werden können.
 

  • Unter das Gesetz fallen jetzt auch ausländische Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform mit einer Zweigniederlassung in Deutschland. Betroffen ab 2023 sind Niederlassungen ab 3.000 Beschäftigten, ab dem Jahr 2024 auch Niederlassungen ab 1.000 Beschäftigte. Damit dürfte der Wettbewerbsnachteil deutscher gegenüber ausländischen stationären Unternehmen zumindest ein Stück weit ausgeglichen werden. Bezüglich ausländischer Versender sowie Plattformen sind aber weiterhin Wettbewerbsnachteile zu erwarten.
     
  • Ein Risiko für alle geschützten Rechtspositionen in §2 des Lieferkettengesetzes liegt erst dann vor, wenn tatsächliche Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dafürsprechen. Das Gesetz begründet keine zusätzlichen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen über die bisherige Rechtslage hinaus. Bestehende Ansprüche, die nach internationalem Privatrecht anwendbar sind, bleiben gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf unberührt.
     
  • In § 7 Abhilfemaßnahmen führt die bloße Tatsache, dass ein Staat eines der in der Anlage zum Gesetz aufgelisteten Abkommen nicht ratifiziert oder nicht in sein nationales Recht umgesetzt hat, nicht zu einer Pflicht zum Abbruch der Geschäftsbeziehung.
     
  • In § 9 Mittelbare Zulieferer wurde der Begriff „substantiierte Kenntnis“ präzisiert: „Liegen einem Unternehmen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die eine menschenrechtliche Verletzung oder einen Verstoß gegen eine umweltbezogene Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen (substantiierte Kenntnis), so hat es anlassbezogen unverzüglich…“

 Um die nach wie vor bestehenden Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen gegenüber ausländischen Marktteilnehmern zumindest innerhalb der EU zu beseitigen, fordern BTE und HDE daher unverändert eine einheitliche europäische Regelung. In einem gemeinsamen europäischen Markt dürfe es keine unterschiedlichen Regelungen geben, die deutsche Unternehmen benachteiligten.

 

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

BTE e.V.

Marketmedia24: Sportschuhe auf Wachstumskurs (c) Marketmedia24 (Köln), von Rothkirch und Partner (Hamburg)
21.06.2021

Marketmedia24: Sportschuhe auf Wachstumskurs

Über den künftigen Umsatz muss sich die deutsche Sportschuhbranche keine großen Sorgen machen. Das ist ein Ergebnis der Marktforscher von Marketmedia24, Köln, die auf der Basis wissenschaftlicher Methoden Zukunftsperspektiven für zahlreiche Konsumgütermärkte errechnen. Demnach geht es für Sportschuhe bis zum Jahr 2028 konsequent aufwärts. Schon im Corona-Jahr 2020 profitierten „Outdoor“ und „Running“ davon, dass Bewegung an der frischen Luft in Lockdown- und Home-Office-Zeiten zu den wenigen erlaubten Ausgleichsaktivitäten zählten. So legte das Running-Segment 2020 gegenüber 2019 um 2,3 Prozent zu, während der Sportartikelmarkt insgesamt um rund 4,5 Prozent nachgab. Und das Running-Wachstum wird sich fortsetzen, das zeigt der neue „Branchen-REPORT Sport 2021“. Demnach wird Running bis zum Jahr 2028 einen Umsatz von 718 Millionen Euro erreichen können. Daran werden Sportschuhe einen maßgeblichen Anteil haben.

Über den künftigen Umsatz muss sich die deutsche Sportschuhbranche keine großen Sorgen machen. Das ist ein Ergebnis der Marktforscher von Marketmedia24, Köln, die auf der Basis wissenschaftlicher Methoden Zukunftsperspektiven für zahlreiche Konsumgütermärkte errechnen. Demnach geht es für Sportschuhe bis zum Jahr 2028 konsequent aufwärts. Schon im Corona-Jahr 2020 profitierten „Outdoor“ und „Running“ davon, dass Bewegung an der frischen Luft in Lockdown- und Home-Office-Zeiten zu den wenigen erlaubten Ausgleichsaktivitäten zählten. So legte das Running-Segment 2020 gegenüber 2019 um 2,3 Prozent zu, während der Sportartikelmarkt insgesamt um rund 4,5 Prozent nachgab. Und das Running-Wachstum wird sich fortsetzen, das zeigt der neue „Branchen-REPORT Sport 2021“. Demnach wird Running bis zum Jahr 2028 einen Umsatz von 718 Millionen Euro erreichen können. Daran werden Sportschuhe einen maßgeblichen Anteil haben.

Weitere Informationen:
Marketmedia24 Sportbekleidung Schuhe Covid-19
Quelle:

Marketmedia24

01.06.2021

15. Juni: Kostenfreies BTE-Webinar zur Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III (ÜBH III) ist für den Textil- und Schuhfachhandel ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftlichen Folgen der Geschäftsschließungen zu lindern. Allerdings gibt es in den Förderbestimmungen speziell im Bereich der Warenabschreibung nach wie vor unklare Formulierungen und Interpretationsspielraum. Zudem werden die Regelungen immer wieder geändert und erweitert - zuletzt am 28. Mai mit einem neuen Anhang 4 in Form einer Beispielliste für geförderte Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen.

 
Um dem Textil- und Schuhfachhandel über die neuesten Entwicklungen bei der ÜBH III zu informieren, veranstaltet der BTE am 15. Juni (15 bis 16.30 Uhr) mit den Experten der Unternehmensberatung fashionconsult ein kostenfreies Webinar. Fashionconsult-Gründer Leo Faltmann und sein Team werden dann den Schwerpunkt auf die Steuerung der Warenwertabschreibung und den Korrekturantrag legen.
 
Interessenten melden sich direkt bei fashionconsult, Antje Kaletta-Bahr, E-Mail: kaletta-bahr@fashionconsult.de. Die Teilnehmer erhalten dann einen MS Teams Link zugesendet.

Die Überbrückungshilfe III (ÜBH III) ist für den Textil- und Schuhfachhandel ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftlichen Folgen der Geschäftsschließungen zu lindern. Allerdings gibt es in den Förderbestimmungen speziell im Bereich der Warenabschreibung nach wie vor unklare Formulierungen und Interpretationsspielraum. Zudem werden die Regelungen immer wieder geändert und erweitert - zuletzt am 28. Mai mit einem neuen Anhang 4 in Form einer Beispielliste für geförderte Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen.

 
Um dem Textil- und Schuhfachhandel über die neuesten Entwicklungen bei der ÜBH III zu informieren, veranstaltet der BTE am 15. Juni (15 bis 16.30 Uhr) mit den Experten der Unternehmensberatung fashionconsult ein kostenfreies Webinar. Fashionconsult-Gründer Leo Faltmann und sein Team werden dann den Schwerpunkt auf die Steuerung der Warenwertabschreibung und den Korrekturantrag legen.
 
Interessenten melden sich direkt bei fashionconsult, Antje Kaletta-Bahr, E-Mail: kaletta-bahr@fashionconsult.de. Die Teilnehmer erhalten dann einen MS Teams Link zugesendet.

Weitere Informationen:
Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE e.V.

Benjamin Burghardt treibt die Operationalisierung des EECC Innovationsportfolios voran (c) EECC
Benjamin Burghardt, Product Development Officer
20.05.2021

Benjamin Burghardt treibt die Operationalisierung des EECC Innovationsportfolios voran

Benjamin Burghardt hat zum 1. Mai die neu geschaffene Position des Product Development Officer übernommen, um EECC Lösungen und Ideen von Lieferkettenmanagement bis hin zum Digitalen Couponing in operative Produkte zu überführen.

Das European EPC Competence Center (EECC) verfügt über ein breites Innovations- und Lösungsportfolio, welches auf GS1 Germany Standards aufsetzt. Seit 2005 kreiert und demonstriert das EECC in seinen Innovation-Labs Prozesslösungen auf Basis serialisierter Daten für Kunden aus Industrie, Logistik und Handel. In vielen Technologien – von Auto-ID, Computer Vision bis hin zu Blockchain und KI – ist das EECC bedeutsam. Viele Kunden drängen nun darauf diese Mehrwerte entlang ihrer Lieferkette operativ zu heben. „Ich freue mich Benjamin Burghardt für das EECC gewonnen zu haben. Er hat langjährige Erfahrung in der Implementierung innovativer Technologien und steht wie wenige für die Sicht unserer Kunden aus Handel und Logistik.“, so Conrad von Bonin, Geschäftsführer des EECC.

Benjamin Burghardt hat zum 1. Mai die neu geschaffene Position des Product Development Officer übernommen, um EECC Lösungen und Ideen von Lieferkettenmanagement bis hin zum Digitalen Couponing in operative Produkte zu überführen.

Das European EPC Competence Center (EECC) verfügt über ein breites Innovations- und Lösungsportfolio, welches auf GS1 Germany Standards aufsetzt. Seit 2005 kreiert und demonstriert das EECC in seinen Innovation-Labs Prozesslösungen auf Basis serialisierter Daten für Kunden aus Industrie, Logistik und Handel. In vielen Technologien – von Auto-ID, Computer Vision bis hin zu Blockchain und KI – ist das EECC bedeutsam. Viele Kunden drängen nun darauf diese Mehrwerte entlang ihrer Lieferkette operativ zu heben. „Ich freue mich Benjamin Burghardt für das EECC gewonnen zu haben. Er hat langjährige Erfahrung in der Implementierung innovativer Technologien und steht wie wenige für die Sicht unserer Kunden aus Handel und Logistik.“, so Conrad von Bonin, Geschäftsführer des EECC.

Benjamin Burghardt hat sich seit 2008 den Handelsinnovationen verschrieben, als er im Innovationsmanagement der Future Store Initiative seine Karriere startete. Als Head of Innovation der Metro AG hat er sich seit 2013 um das Prototyping und die Einführung von neuen Kundenlösungen und Geschäftsfeldern wie IoT gekümmert. Als Abteilungsleiter Strategie Projekte IT der Vertriebslinie real hat er verschiedenste Innovationen in operative Strukturen überführt und verantwortet.

Quelle:

European EPC Competence Center GmbH

12.05.2021

BTE: für Warenspenden Steuerbegünstigung prüfen lassen

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 
Fazit: Jeder Textil- und Modehändler sollte vor der Spendenentscheidung unbedingt prüfen und sich ggf. bestätigen lassen, ob der Empfänger die entsprechenden Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III und der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt. Wichtig ist, auf eine Empfangsbestätigung zu bestehen, aus der ersichtlich ist, dass der unmittelbare Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist. Denn sonst verschenkt der Spender unnötig Geld bzw. muss mit Kosten rechnen. Schließlich könnten in einem solchen Fall bei der Überbrückungshilfe nur 90 Prozent des Einkaufspreises angesetzt werden und bei der Umsatzsteuer müsste der „fiktive Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende“ versteuert werden.

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

07.05.2021

1. Tertial 2021: Historischer Umsatzeinbruch im Modehandel

Der andauernde Lockdown hat dem stationären Modehandel einen historischen Umsatzeinbruch beschert. Nach ersten Hochrechnungen des BTE haben Boutiquen, Modefilialisten und Bekleidungshäuser in den ersten vier Monaten dieses Jahres gegenüber 2020 rund 40 bis 50 Prozent an Umsatz verloren. „Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 gehen wir aktuell von Einbußen um 60 Prozent aus“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin. „Allein im April liegen die Umsatzverluste gegenüber 2019 bei 70 bis 80 Prozent.“
 
In absoluten Zahlen bedeutet dies ein Umsatzverlust von rund vier Milliarden Euro im ersten Tertial gegenüber 2020, als die Geschäfte von Mitte März bis Ende April ebenfalls geschlossen waren. Im Vergleich zum Jahr 2019 liegt der Einbruch sogar bei sechs Milliarden Euro. „Die kurze Öffnungsphase im März, das Shoppen auf Termin oder Click & Collect konnten die Einbußen nicht mal annähernd ausgleichen“, weiß Augustin.
 

Der andauernde Lockdown hat dem stationären Modehandel einen historischen Umsatzeinbruch beschert. Nach ersten Hochrechnungen des BTE haben Boutiquen, Modefilialisten und Bekleidungshäuser in den ersten vier Monaten dieses Jahres gegenüber 2020 rund 40 bis 50 Prozent an Umsatz verloren. „Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 gehen wir aktuell von Einbußen um 60 Prozent aus“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin. „Allein im April liegen die Umsatzverluste gegenüber 2019 bei 70 bis 80 Prozent.“
 
In absoluten Zahlen bedeutet dies ein Umsatzverlust von rund vier Milliarden Euro im ersten Tertial gegenüber 2020, als die Geschäfte von Mitte März bis Ende April ebenfalls geschlossen waren. Im Vergleich zum Jahr 2019 liegt der Einbruch sogar bei sechs Milliarden Euro. „Die kurze Öffnungsphase im März, das Shoppen auf Termin oder Click & Collect konnten die Einbußen nicht mal annähernd ausgleichen“, weiß Augustin.
 
Ein großes Problem für den stationären Modehandel sind die aktuell wachsenden Warenmengen. Denn neben der bislang unverkauften Frühjahrsmode wartet in den Geschäften jetzt auch immer mehr Sommerware auf die Käufer*innen. „Der stationäre Modehandel braucht jetzt schnellstens substanzielle Öffnungsschritte“, fordert Augustin. „Ansonsten werden tausende Modegeschäfte ihre Türen für immer schließen und damit zehntausende Arbeitsplätze vernichtet!“

Weitere Informationen:
Stationärer Einzelhandel Umsatzeinbruch
Quelle:

BTE e.V.

23.04.2021

BTE, BDSE und BLE kritisieren Bundesnotbremse

Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Denn das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken, so die Handelsverbände. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 

Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Denn das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken, so die Handelsverbände. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vollkommen unverständlich ist der Shutdown für BTE, BDSE und BLE angesichts der Erkenntnis, dass das Einkaufen im Einzelhandel weitgehend risikolos ist.  Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Technischen Universität (TU) Berlin belegen, dass das Shopping mit Maske und einer Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche kaum Ansteckungsgefahren birgt. Pangels: „Die Schließung des betroffenen Non-Food-Fachhandels leistet also keinen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie!“
 
Überdies seien die realen Ansteckungsrisiken speziell im Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel noch geringer als in den Studien errechnet. So gingen nach Recherchen von BTE, BDSE und BLE die Forscher von RKI und TU bei ihren Modellen zum situationsbedingten R-Wert im Nonfood-Fachhandel von einer Einkaufdauer von zwei Stunden aus. Gemäß einer aktuellen Umfrage der drei Fachverbände lag die Besuchsdauer der Kunden zuletzt aber in der Regel nur zwischen 30 und 60 Minuten, und zwar sowohl in kleinen Fachgeschäften als auch in großen Modehäusern. Außerdem werde nur extrem selten die bei der Studie angesetzte Grenze von einem Kunden pro 10 qm erreicht. „Nach unseren Schätzungen dürfte der R-Wert in der Realität beim Modeshopping derzeit also bei maximal 0,5 liegen“, rechnet Pangels.
 
BTE, BDSE und BLE fordern daher die Politik auf, nunmehr sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu ergreifen. Pangels: „Der stationäre Fachhandel darf nicht weiterhin als Bauernopfer dienen, weil die Politik die wahren Treiber der Pandemie nicht fassen kann oder will!“

Weitere Informationen:
Infektionsschutzgesetz Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

14.04.2021

BTE: Bekleidungsangebot in Deutschland nicht überdimensioniert

  • Rund vier Milliarden Bekleidungsstücke auf dem deutschen Markt
  • Mehrheitlich Kleinteile mit hoher Kauffrequenz

Die Lockdowns im März/April 2020 und im Winter 2020/21 mit den dadurch resultierenden großen Mengen unverkaufter Saisonware haben den Fokus der Medien auf das vermeintliche Überangebot an Bekleidung und Mode gelenkt, so der BTE Handelsverband Textil.
 
Kürzlich wurden die Produktions-, Import- und Exportstatistiken für 2019 veröffentlicht. Danach ist die sog. Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) bei Bekleidung gegenüber 2018 um 5,7 Prozent auf 4,150 Mrd. Bekleidungsteile gesunken. Bei Wohntextilien (ohne Bettwaren und Matratzen) fiel die in Deutschland angebotene Menge sogar um 16,0 Prozent auf 108 Mio. Teile. Hinzu kamen 442,6 Mio. Paar Schuhe (-1,0 %) in 2019.
 

  • Rund vier Milliarden Bekleidungsstücke auf dem deutschen Markt
  • Mehrheitlich Kleinteile mit hoher Kauffrequenz

Die Lockdowns im März/April 2020 und im Winter 2020/21 mit den dadurch resultierenden großen Mengen unverkaufter Saisonware haben den Fokus der Medien auf das vermeintliche Überangebot an Bekleidung und Mode gelenkt, so der BTE Handelsverband Textil.
 
Kürzlich wurden die Produktions-, Import- und Exportstatistiken für 2019 veröffentlicht. Danach ist die sog. Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) bei Bekleidung gegenüber 2018 um 5,7 Prozent auf 4,150 Mrd. Bekleidungsteile gesunken. Bei Wohntextilien (ohne Bettwaren und Matratzen) fiel die in Deutschland angebotene Menge sogar um 16,0 Prozent auf 108 Mio. Teile. Hinzu kamen 442,6 Mio. Paar Schuhe (-1,0 %) in 2019.
 
Rein statistisch entfällt damit auf jeden der rund 83 Mio. Einwohner Deutschlands ein Angebot von 50 Bekleidungsstücken pro Jahr. Das mutet auf den ersten Blick sehr viel an. Allerdings entfällt ein Großteil auf Kleinteile wie Strumpfwaren/Strumpfhosen, Wäsche/Dessous, Handschuhe, Schals, Mützen sowie T-Shirts/Unterhemden. Das waren in 2019 insgesamt rund 2,5 Mrd. Teile, also rund 30 Teile pro Person. Etliche dieser Waren unterliegen einem schnellen Verschleiß oder sollten aus hygienischen Gründen regelmäßig erneuert werden.
 
Auf Großteile entfällt dagegen mit 20 Artikeln pro Person und Jahr nur ein kleinerer Teil des Bekleidungsangebots. Bei Mänteln, Anoraks und Jacken lag 2019 die Inlandsverfügbarkeit für Damen, Herren und Kindern z.B. bei 136,8 Mio. Teilen, so dass jeder Einwohner 1,65 Teile kaufen konnte. Bei Pullovern/Strickjacken waren es 446 Mio. Teile (5,4 Teile pro Person) und bei Blusen/Hemden 246 Mio. Teile (3 Teile pro Person).
 
Nach Ansicht des BTE ist das Bekleidungsangebot in Deutschland derzeit grundsätzlich nicht überdimensioniert. Zwar dürften 2020 und 2021 etliche Großteile vor allem im Bereich Business- und Anlassmode nicht verkauft werden, dies ist aber primär der Corona-Pandemie geschuldet. Viele der nicht verkauften Bekleidungsteile wurden eingelagert. Im Zuge dessen haben Industrie und Handel für die aktuelle und die nächste Verkaufssaison ihre Produktionsmengen bzw. Einkaufsvolumina entsprechend heruntergefahren und den neuen Marktgegebenheiten angepasst.

Weitere Informationen:
Bekleidungsangebot
Quelle:

BTE e.V.

19.03.2021

„Zum Sterben zu viel, zum Überleben zu wenig“

  • Handelsverbände zu bisherigen Öffnungsmöglichkeiten

Die seit dem 8. März erlaubten Möglichkeiten zum Öffnen der Geschäfte beseitigen die Sorgen und Nöte des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels nicht. In den allermeisten Geschäften reichen die Verkaufserlöse nach Erkenntnissen von BTE, BDSE und BLE nicht einmal aus, um die anfallenden Kosten für Personal, Miete und Strom zu decken. „Die aktuellen Umsätze sind für Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte zum Sterben zu viel, aber zum Überleben zu wenig!“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vor diesem Hintergrund lösen Forderungen aus der Politik, die ohnehin begrenzten Öffnungsmöglichkeiten wieder zurückzunehmen, große Ängste und Befürchtungen im Modehandel aus. Schließlich ist der Start in die Frühjahrssaison für die drei Branchen enorm wichtig. Pangels: „März und April sind als Start in die Saison für die Fashionbranche ganz wichtige Umsatzphasen und die verlorenen Umsätze lassen sich in der saisonal orientierten Modebranche kaum noch aufholen.“
 

  • Handelsverbände zu bisherigen Öffnungsmöglichkeiten

Die seit dem 8. März erlaubten Möglichkeiten zum Öffnen der Geschäfte beseitigen die Sorgen und Nöte des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels nicht. In den allermeisten Geschäften reichen die Verkaufserlöse nach Erkenntnissen von BTE, BDSE und BLE nicht einmal aus, um die anfallenden Kosten für Personal, Miete und Strom zu decken. „Die aktuellen Umsätze sind für Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte zum Sterben zu viel, aber zum Überleben zu wenig!“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vor diesem Hintergrund lösen Forderungen aus der Politik, die ohnehin begrenzten Öffnungsmöglichkeiten wieder zurückzunehmen, große Ängste und Befürchtungen im Modehandel aus. Schließlich ist der Start in die Frühjahrssaison für die drei Branchen enorm wichtig. Pangels: „März und April sind als Start in die Saison für die Fashionbranche ganz wichtige Umsatzphasen und die verlorenen Umsätze lassen sich in der saisonal orientierten Modebranche kaum noch aufholen.“
 
Bereits jetzt nimmt der Warendruck in der gesamten Modebranche merklich zu. „Wir haben neben großen Mengen unverkaufter Winterware jetzt die Läden voll mit neuer Frühjahrsmode, die aufgrund der aktuellen Beschränkungen nicht oder nur sehr schwer an den Mann oder die Frau gebracht werden kann“, klagt Pangels. „Gleichzeitig verliert die modische Ware mit jeder Woche an Begehrlichkeit und Wert!“
 
Das Weiterbestehen der Verkaufsbeschränkungen hat für die gesamte Fashionbranche dramatische Folgen. Sie wird tausende Existenzen und damit zehntausende Arbeitsplätze zerstören – nicht nur im Handel, sondern auch bei den Lieferanten. Denn der Handel braucht die Umsätze nicht nur für die eigenen Löhne und Mieten, sondern auch zum Bezahlen seiner Vorstufen. „Jede Woche Lockdown kostet den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund eine Milliarde Euro Umsatz“, rechnet Pangels. „Dieser enorme Fehlbetrag reißt auch unsere Lieferanten mit in den Abgrund und am Ende wohl ebenfalls hunderttausende Näherinnen in den Produktionsländern!“
 
Angesichts dieser - auch globalen - Auswirkungen fordern BTE, BDSE und BLE die politischen Entscheidungsträger auf, ihre restriktive Verbots-Politik endlich grundlegend zu überdenken. Pangels: „Der überängstliche und ausschließliche Blick auf Inzidenzwerte darf nicht zu einer gesellschaftlichen Schockstarre führen. Viele Wissenschaftlicher und selbst das RKI empfehlen mittlerweile die Berücksichtigung weiterer Parameter. Zudem ist mehrfach belegt, dass das Ansteckungsrisiko im Handel gering ist. Einschränkungen für den stationären Handel sind untaugliche Instrumente in der Pandemie-Bekämpfung und führen vor allem zu gewaltigen volkswirtschaftlichen Schäden, die letztendlich jeder Bundesbürger mitfinanzieren muss!“ Pangels weiter: „Es ist illusorisch zu glauben, ein ständig mutierendes Virus mit Geschäftsschließungen ausrotten zu können. Wir fordern von den Entscheidungsträgern, endlich eine flächendeckende Öffnung des Einzelhandels bei Einhaltung strikter Hygiene- und Abstandskonzepte anzugehen, wie sie die Händlerinitiative „Das Leben gehört ins Zentrum“ bereits vorgeschlagen hat!“

 

Weitere Informationen:
Coronavirus Umsatz Fachhandel Modehandel
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

18.03.2021

Warenspenden jetzt ohne Umsatzsteuer

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 
Diese Regelung ist ein Erfolg für BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE tatkräftig unterstützt wurden. Die Verbände werden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird. 

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

Retail-Technologielösungen von Checkpoint Systems (c) Checkpoint Systems
Checkpoint Systems: Store Design
17.03.2021

Retail-Technologielösungen von Checkpoint Systems

  • Nach der Wiedereröffnung positive Einkaufserlebnisse schaffen und den Verkauf fördern

Ware anfassen, begutachten, daran riechen – viele Kunden sehnen sich nach einer Rückkehr zum unbeschwerten Stöbern in den Geschäften, statt zügig nur das Notwendigste einzukaufen oder online zu bestellen. Retail-Technologielösungen von Checkpoint Systems unterstützen den stationären Einzelhandel dabei, ein gelungenes Einkaufserlebnis zu schaffen, ohne Diebstähle zu begünstigen.

Indem der stationäre Einzelhandel gezielt sensorische Reize anbietet, die über das Sehen hinausgehen, schafft er einen Mehrwert gegenüber dem Online-Shopping – und bedient den Wunsch nach sorgenfreiem Stöbern statt dem schnellen Abarbeiten einer Einkaufsliste. Wichtig für ein positives Einkaufserlebnis ist, dass Waren selbstständig aus dem Regal entnommen und nicht nur angeschaut werden können. Technologielösungen wie die Alpha-Produkte von Checkpoint Systems ermöglichen eine solche offene Warenpräsentation und fördern Impulskäufe, ohne gleichzeitig das Diebstahlrisiko zu erhöhen.

  • Nach der Wiedereröffnung positive Einkaufserlebnisse schaffen und den Verkauf fördern

Ware anfassen, begutachten, daran riechen – viele Kunden sehnen sich nach einer Rückkehr zum unbeschwerten Stöbern in den Geschäften, statt zügig nur das Notwendigste einzukaufen oder online zu bestellen. Retail-Technologielösungen von Checkpoint Systems unterstützen den stationären Einzelhandel dabei, ein gelungenes Einkaufserlebnis zu schaffen, ohne Diebstähle zu begünstigen.

Indem der stationäre Einzelhandel gezielt sensorische Reize anbietet, die über das Sehen hinausgehen, schafft er einen Mehrwert gegenüber dem Online-Shopping – und bedient den Wunsch nach sorgenfreiem Stöbern statt dem schnellen Abarbeiten einer Einkaufsliste. Wichtig für ein positives Einkaufserlebnis ist, dass Waren selbstständig aus dem Regal entnommen und nicht nur angeschaut werden können. Technologielösungen wie die Alpha-Produkte von Checkpoint Systems ermöglichen eine solche offene Warenpräsentation und fördern Impulskäufe, ohne gleichzeitig das Diebstahlrisiko zu erhöhen.

Mit Technologie das Einkaufserlebnis verbessern
Auch im Eingangsbereich der Geschäfte muss Diebstahlschutz längst nicht mehr mit dem klassischen „Gate-Look“ früherer Warensicherung einhergehen. Moderne elektronische Artikelsicherungssysteme halten die Balance zwischen Ästhetik und Verlustprävention und schmiegen sich in das Gesamtdesign des Stores ein, ohne aufzufallen. Effektives Einzelhandelsdesign kann zu einer potenziellen Umsatzsteigerung von bis zu 40 Prozent führen. Eine Umfrage ergab, dass 86 Prozent der Erwachsenen für ein besseres Kundenerlebnis auch mehr bezahlen würden. Gerade in der aktuelle Situation ist ein positiv in Erinnerung bleibendes Kundenerlebnis umso wichtiger. Laut McKinsey zeigt eine Analyse im Rahmen der Finanzkrise von 2008, dass Unternehmen, die im Bereich „Kundenerlebnis“ führten, einen geringeren Abschwung erlebten, sich schneller erholten und langfristig dreimal so hohe Gesamtrenditen erzielten wie der Marktdurchschnitt.

Hygienevorschriften zuverlässig umsetzen
Entscheidend, um die Ängste von Kunden zu reduzieren und eine Rückkehr zum Einkaufen in den Geschäften zu fördern, ist die zuverlässige Implementierung und Umsetzung von Hygienemaßnahmen. Einzelhändler sollten Richtlinien und Prozesse einführen, um sicheres Einkaufen auf Distanz zu ermöglichen, Produkte und Oberflächen zu desinfizieren und die Regeln proaktiv, offen und einfühlsam zu kommunizieren. Unterstützung bieten hier verschiedene SmartSolutions von Checkpoint Systems. SmartOccupancy beispielsweise zählt in Echtzeit die Anzahl der ein- und austretenden Personen und ermöglicht es so, die Anzahl an Kunden in einem Geschäft im Blick zu haben. Eine Live-Anzeige mit farbkodierten visuellen Warnungen gibt den Verbrauchern Gewissheit, dass sich das Geschäft an die behördlichen Vorgaben zur sozialen Distanzierung hält.

Retouren sind ein weiterer Punkt, der vielen Kunden und Einzelhändlern in Sachen Sicherheit Sorgen bereitet. Die Lösung Inventory Quarantine von Checkpoint Systems bietet Einzelhändlern einen automatisierten Quarantäneprozess für alle zurückgegebenen Waren, der die Bestände sicher und zeitnah behandelt, bevor sie wieder zum Verkauf freigegeben werden.

Miguel Garcia-Manso, Business Unit Director Deutschland, kommentiert: „Die Verlustprävention kann mithilfe moderner Retail-Technologielösungen subtil in das Gesamtdesign eines Geschäfts integriert werden. In Kombination mit smarten Lösungen zum Schutz der Gesundheit von Kunden und Angestellten können stationäre Läden damit nach der Wiedereröffnung für ein positives Kundenerlebnis und gesteigerte Umsätze sorgen.“

11.03.2021

Neuer „Statistik-Report 2021 Textil | Schuhe | Lederwaren“ erschienen

Soeben ist der „Statistik-Report 2021 Textil | Schuhe | Lederwaren“ mit zahlreichen Informationen über den deutschen Bekleidungs-, Wohntextil-, Schuh- und Lederwarenmarkt erschienen. Nach einem ausführlichen Vorwort, das die wichtigsten Entwicklungen in 2019 und 2020 noch einmal beleuchtet, sind in einer Excel-Datenbank rund 230, thematisch sortierte Tabellen aufgeführt. Die Daten können in der Datenbank direkt weiterverarbeitet oder exportiert werden. Auf Wunsch gibt es die Datenbank-Version zusätzlich auch als Print-Ausgabe.

Soeben ist der „Statistik-Report 2021 Textil | Schuhe | Lederwaren“ mit zahlreichen Informationen über den deutschen Bekleidungs-, Wohntextil-, Schuh- und Lederwarenmarkt erschienen. Nach einem ausführlichen Vorwort, das die wichtigsten Entwicklungen in 2019 und 2020 noch einmal beleuchtet, sind in einer Excel-Datenbank rund 230, thematisch sortierte Tabellen aufgeführt. Die Daten können in der Datenbank direkt weiterverarbeitet oder exportiert werden. Auf Wunsch gibt es die Datenbank-Version zusätzlich auch als Print-Ausgabe.

Erstmalig wurden diesmal die bisher getrennten Statistik-Reporte für den Textil- bzw. den Schuh- und Lederwareneinzelhandel von den Handelsverbänden BTE, BDSE und BLE in einer Ausgabe zusammengeführt. Die Tabellen behandeln u.a. die Entwicklung dieser drei Einzelhandelsbranchen (Umsatz, Kosten, Leistungskennziffern etc.), die Marktvolumina inkl. des nach Warengruppen aufgefächerten Imports und Exports, die Entwicklung nach Umsatzgrößenklassen sowie das Verbraucherverhalten speziell bei Bekleidung und Schuhen. Zur Abrundung sind außerdem Eckdaten über die deutsche Volkswirtschaft, über den Gesamteinzelhandel, über die Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenindustrie sowie den Großhandel aufgeführt.

Der Statistik-Report 2021 ist zum Preis von 204,67 EUR für die Excel-Datei bzw. 242,06 EUR zzgl. Versand für die Excel-Datei + Print-Ausgabe (jeweils zzgl. 7 % MwSt.) erhältlich. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Bestellungen beim ITE-Verlag, Fax +49 221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Onlineshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen). Dort sind auch das Inhalts- und Tabellenverzeichnis sowie eine Leseprobe eingestellt.

Weitere Informationen:
Analytica, Statistik, Fashion Markt
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

11.03.2021

2020: Umsatz mit Bekleidung und Textilien sinkt auf 61 Mrd. Euro

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund neun Prozent gesunken. Hauptursache für diese negative Entwicklung ist die Corona-Pandemie, die zum einen zu einer wochenlangen Schließung des stationären Textil- und Bekleidungshandels geführt hat und zum anderen die Nachfrage nach bestimmten Sortimenten wie Business- und Anlassbekleidung stark beeinträchtigte. Insgesamt fiel das Marktvolumen von Textilien und Bekleidung im Einzelhandel in Deutschland in 2020 damit auf rund 61 Milliarden Euro.

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund neun Prozent gesunken. Hauptursache für diese negative Entwicklung ist die Corona-Pandemie, die zum einen zu einer wochenlangen Schließung des stationären Textil- und Bekleidungshandels geführt hat und zum anderen die Nachfrage nach bestimmten Sortimenten wie Business- und Anlassbekleidung stark beeinträchtigte. Insgesamt fiel das Marktvolumen von Textilien und Bekleidung im Einzelhandel in Deutschland in 2020 damit auf rund 61 Milliarden Euro.

Die Entwicklung der einzelnen Vertriebsformen und Sortimente verlief allerdings unterschiedlich. So sanken die Umsätze des stationären Bekleidungshandels im letzten Jahr um rund 25 Prozent. Sie umfassen die Umsätze von Boutiquen, Modehäusern und (vertikal organisierte) Bekleidungsfilialisten. Enthalten ist dort neben den Umsätzen in den Ladengeschäften auch deren Bekleidungsabsatz über Online-Kanäle, die bei den Multichannel-Anbietern im Corona-Jahr meist gestiegen sind. Der stationäre Fachhandel mit Haustextilien kam auf ein Umsatzpari, Heimtextilien-Fachgeschäfte konnten 2020 sogar ein Umsatzplus von fast 10 Prozent erzielen.

Auf den stationären Bekleidungsfachhandel entfiel nach BTE-Hochrechnungen im letzten Jahr ein Umsatz von knapp 24 Milliarden Euro. Weitere rund 6 Milliarden Euro Umsatz erzielte der Fachhandel mit Heim- und Haustextilien. Zusammen kommen die auf Bekleidung und Textilien spezialisierten Handelsunternehmen damit auf einen Marktanteil von ca. 49 Prozent.

Die auf den Versand- bzw. Onlinehandel spezialisierten Unternehmen haben 2020 rund 16 Prozent mehr Umsatz mit Bekleidung und Textilien erzielt. Der Distanzhandel kam damit nach BTE-Hochrechnungen im letzten Jahr mit textilen Sortimenten auf einen Umsatz von ca. 17 Milliarden Euro. Dessen Marktanteil stieg auf über 27 Prozent.

Die übrigen 24 Prozent des Textil- und Bekleidungsmarktes teilen sich Warenhäuser, Lebensmitteldiscounter und alle anderen Handelsbranchen, die Bekleidung und Textilien verkaufen, aber nicht als Schwerpunktsortiment führen. Der auf diese Betriebsformen entfallende Textil- und Bekleidungsumsatz lag nach ersten BTE-Schätzungen in 2020 bei 15 Milliarden Euro.

Quelle:

BTE e.V.

01.03.2021

BTE, BDSE und BLE: Modebranche droht dritte Katastrophen-Saison in Folge

  • Handelsverbände fordern verantwortungsvolle Ladenöffnung

Wenn Mode- und Warenhäuser sowie Schuh- und Lederwarengeschäfte nicht zeitnah noch im März wieder öffnen dürften, würden tausende Läden für immer geschlossen bleiben, so die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. Es wäre nach Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/Winter 2020/21 die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen horrende Verluste einfahren würden. „Das werden viele Mode- und Schuhhäuser, und zwar aller Umsatzgrößen, nicht überleben“, prognostiziert Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer der Handelsverbände BTE und BDSE.
 
Tatsächlich ist insbesondere der Start in die Saison für die drei Modebranchen extrem wichtig. „Gerade der März ist wegen der steigenden Temperaturen und des Frühlingsbeginns traditionell umsatzstark“, berichtet Jacobs. „Zudem kann die neue Mode in dieser Zeit zum regulären Preis verkauft werden. Nach einer ruinösen Rabattschlacht in der Wintersaison ist das für den stationären Einzelhandel überlebenswichtig!“

  • Handelsverbände fordern verantwortungsvolle Ladenöffnung

Wenn Mode- und Warenhäuser sowie Schuh- und Lederwarengeschäfte nicht zeitnah noch im März wieder öffnen dürften, würden tausende Läden für immer geschlossen bleiben, so die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. Es wäre nach Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/Winter 2020/21 die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen horrende Verluste einfahren würden. „Das werden viele Mode- und Schuhhäuser, und zwar aller Umsatzgrößen, nicht überleben“, prognostiziert Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer der Handelsverbände BTE und BDSE.
 
Tatsächlich ist insbesondere der Start in die Saison für die drei Modebranchen extrem wichtig. „Gerade der März ist wegen der steigenden Temperaturen und des Frühlingsbeginns traditionell umsatzstark“, berichtet Jacobs. „Zudem kann die neue Mode in dieser Zeit zum regulären Preis verkauft werden. Nach einer ruinösen Rabattschlacht in der Wintersaison ist das für den stationären Einzelhandel überlebenswichtig!“

Bei einer erneuten Verlängerung des Lockdowns würde sich das aktuelle Warenproblem noch einmal dramatisch verschärfen. Schon jetzt säße der Handel auf Hunderten Millionen unverkaufter Hosen, Kleider, Schuhe und Accessoires aus der abgelaufenen Wintersaison. Jacobs: „Wir schätzen, dass rund 40 Prozent der Winterware noch nicht verkauft werden konnte“. Hinzu kommen weitere hunderte Millionen Teile neuer Frühjahrsware, die bereits im Sommer 2020 bestellt wurden. „Nachdem Bundesgesundheitsminister Spahn im September noch angekündigt hatte, dass es zu keiner weiteren Schließung von Läden kommen wird, hat sich der Handel darauf bei seinem Wareneinkauf eingestellt.“

Die Folgen dieser Zusicherung müsse jetzt der Modehandel ausbaden. „Jeden Tag gehen den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mehr als 200 Mio. Euro Umsatz verloren“, rechnet Dr. Jacobs vor. „Das vernichtet täglich Existenzen und wird in den Innenstädten zu massivem Leerstand und Tristesse führen!“

Denn die angekündigten Wirtschaftshilfen kommen aus unterschiedlichen Gründen im Einzelhandel entweder gar nicht oder nicht in der benötigten Höhe an. Rettung für Zehntausende Unternehmen und Hunderttausende Arbeitsplätze könne jetzt nur eine schnelle Öffnung der Geschäfte bringen. Der aktuell diskutierte und in einigen Bundesländern bereits erlaubte Verkauf ausschließlich auf Termin und auf einen Haushalt begrenzt hilft nur einigen kleineren Geschäften. „Die Kosten für das Hochfahren der Häuser mit größeren Flächen liegen in der Regel über den Umsätzen aus den Terminberatungen“, weiß der BTE/BDSE-Geschäftsführer. „Das wird sich niemals rechnen, auch wenn einige Unternehmen diese Möglichkeit aus Gründen des Kundenservice und der Kundenbindung jetzt nutzen.“

Die Verbände BTE, BDSE und BLE fordern daher, dass der Fashionhandel am 8. März wieder öffnen darf – selbstverständlich unter Beachtung von strengen Abstands- und Hygieneregeln. Jacobs: „Schließlich gibt es zahlreiche Belege dafür, dass der Einkauf im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ohne Gefahr für die Gesundheit möglich ist!“

Weitere Informationen:
Coronakrise Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE, BDSE und BLE

22.02.2021

BTE, BDSE und BLE fusionieren

2020 haben die Delegiertentagungen von BTE, BDSE und BLE entschieden, im Jahr 2021 zum „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“ zu fusionieren. Hintergrund ist, die meist identischen Ziele und Aufgaben der drei sortimentspolitisch verwandten Branchen zu bündeln und effizienter zu bearbeiten. Neben der weiterhin wichtigen Facharbeit für die drei Sortimente solle so die Schlagkraft des gesamten Fashionhandels gestärkt werden.

Zudem zeige die Corona-Pandemie, wie wichtig in Krisenzeiten der direkte Zugang zu den Entscheidungsträgern in der Bundesregierung sei. Deshalb wolle der fusionierte Verband künftig einen stärkeren direkten Kontakt zur Bundespolitik aufbauen, um auch vor Ort – falls sachlich erforderlich - neben und im Einklang mit dem HDE auch selbst die Interessen der Textil- und Modebranche vertreten zu können. Dazu werde der Verband voraussichtlich 2022 in Berlin ein eigenes Büro eröffnen.

BTE, BDSE und BLE laden alle Unternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel ein, Teil der Einzelhandelsorganisation zu werden und damit der Branche eine starke Stimme zu geben.

2020 haben die Delegiertentagungen von BTE, BDSE und BLE entschieden, im Jahr 2021 zum „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“ zu fusionieren. Hintergrund ist, die meist identischen Ziele und Aufgaben der drei sortimentspolitisch verwandten Branchen zu bündeln und effizienter zu bearbeiten. Neben der weiterhin wichtigen Facharbeit für die drei Sortimente solle so die Schlagkraft des gesamten Fashionhandels gestärkt werden.

Zudem zeige die Corona-Pandemie, wie wichtig in Krisenzeiten der direkte Zugang zu den Entscheidungsträgern in der Bundesregierung sei. Deshalb wolle der fusionierte Verband künftig einen stärkeren direkten Kontakt zur Bundespolitik aufbauen, um auch vor Ort – falls sachlich erforderlich - neben und im Einklang mit dem HDE auch selbst die Interessen der Textil- und Modebranche vertreten zu können. Dazu werde der Verband voraussichtlich 2022 in Berlin ein eigenes Büro eröffnen.

BTE, BDSE und BLE laden alle Unternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel ein, Teil der Einzelhandelsorganisation zu werden und damit der Branche eine starke Stimme zu geben.

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

19.02.2021

Kostenloses BTE/BDSE-Webinar zu Gewerbe-Mietverträgen

  • Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln
  • Webinar am 22.02.2021

Seit zwei Monaten sind alle stationären Textil-, Mode- und Schuhgeschäfte geschlossen, die Miete läuft als großer Kostenblock aber oft unverändert weiter. Dabei wurde mit der Ende Dezember in Kraft getretenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im neuen § 7 in Art. 240 klargestellt, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vorliegt, wenn vermietete Gewerberäume infolge einer staatlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nur noch mit Einschränkungen verwendbar sind.
 

  • Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln
  • Webinar am 22.02.2021

Seit zwei Monaten sind alle stationären Textil-, Mode- und Schuhgeschäfte geschlossen, die Miete läuft als großer Kostenblock aber oft unverändert weiter. Dabei wurde mit der Ende Dezember in Kraft getretenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im neuen § 7 in Art. 240 klargestellt, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vorliegt, wenn vermietete Gewerberäume infolge einer staatlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nur noch mit Einschränkungen verwendbar sind.
 
Das bedeutet: Mieter sollten ggf. erneut über eine Anpassung des Mietvertrages verhandeln. Wie man konkret vorgehen sollte, vermittelt das kostenfreie BTE/BDSE-Webinar „Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln“ am 22. Februar, von 11.30 bis 13.30 Uhr. Referent ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, u.a. Autor von sechs Büchern zu Rechtsfragen rund um COVID-19 und der demnächst erscheinenden umfangreichen Kommentierung des Art. 240 § 7 EGBGB. Behandelt werden darin u.a. die bisherige Rechtsprechung, der Inhalt des neuen Gesetzes (Art. 240 § 7 EGBGB), die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) sowie konkrete Handlungsempfehlungen.
 
Das Seminar ist interaktiv, so dass die Teilnehmer Fragen stellen können. Anmeldung beim BTE/BDSE unter www.bte.de bzw. www.bdse.org.

Weitere Informationen:
BTE-Webinar
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

11.02.2021

Lockdown-Verlängerung: Nächster Supergau für den stationären Fashionhandel

Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beurteilen die Fachverbände als weiteren herben Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche werde sich trotz der von Verbänden und einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE entgehen dem stationären Fashionhandel selbst im umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
 
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
 

Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beurteilen die Fachverbände als weiteren herben Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche werde sich trotz der von Verbänden und einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE entgehen dem stationären Fashionhandel selbst im umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
 
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
 
Im März werde sich diese Situation noch einmal dramatisch verschärfen. Der Start in die Frühjahrsaison und speziell die Wochen vor Ostern sind für die Fashionbranche eine der wichtigsten Verkaufszeiträume. „Wenn die Geschäfte dann noch geschlossen sind, wird das vielen Fashionhändlern endgültig das Genick brechen und zusätzliche Leerstände in den Innenstädten hinterlassen!“, prognostiziert Pangels.
 
Unverständlich sei die weitere Schließung der Geschäfte auch deshalb, weil zahlreiche und unabhängig voneinander erstellte Studien und Gutachten belegten, dass der stationäre Einzelhandel kein Hotspot für Corona-Infektionen ist. Pangels: „Der Fashionhandel leistet also ein sinnloses Sonderopfer zur Pandemiebekämpfung, während so manch dubiose Online-Verkaufsplattform von der Politik mit zusätzlichem Umsatz und Gewinn beglückt wird. Die Politik opfert derzeit die Fashionbranche auf dem Altar einer scheinbar einzig möglichen Strategie zur Covid-Bekämpfung: der Schließung von Geschäften“.
 
Die Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III seien für den Fashionhandel zwar durchaus erfreulich, könnten aber bei weitem nicht die horrenden Umsatzausfälle und Verluste, die sich durch die Geschäftsschließungen ergeben, ausgleichen.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

10.02.2021

BTE unterstützt Innenstadt-Kampagne „StadtHerzLeben“

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Die Bedeutung unserer Branche für die Attraktivität unserer Innenstädte, aber auch für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen wird noch immer von der Politik unterschätzt. Schließlich zählt der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel in Deutschland über 30.000 Unternehmen mit etwa 80.000 Verkaufshäusern und 420.000 Beschäftigten. Sie stehen für 60 Milliarden Euro Jahresbruttoumsatz mit unzähligen Kundenkontakten und persönlichen Begegnungen.

Als Folge der Pandemie besteht nun die Gefahr, dass viele familiengeführte Einzelhändler dauerhaft schließen müssen. Viele mittelständische Unternehmen, die vor Corona noch kerngesund waren, sind aktuell gefährdet.

Die Kampagne #StadtHerzLeben verlangt daher von der Politik eine angemessene und existenzsichernde Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden der staatlich verordneten Geschäftsschließungen - als Unterstützung für die Bewältigung der Corona-Krise. Die einzelnen Forderungen decken sich mit jenen des HDE und des BTE sowie der regionalen Handelsverbände.

Herzstück von #StadtHerzLeben ist eine Online-Petition, die möglichst alle Geschäfte in den Innenstädten, deren Mitarbeiter und vor allem auch deren Kunden unterzeichnen sollten. Ziel ist es, bis zum 23. Februar mindestens 50.000 Unterschriften zu erhalten. Im Anschluss soll die Petition durch die Initiatoren sowie BTE-Präsident Steffen Jost in Berlin an die Bundesminister Altmaier und Scholz überreicht werden.

Ein weiteres Tool von #StadtHerzLeben ist ein Content-Baukasten, der von Mode- und Schuhhäusern beim BTE über grass@bte.de kostenfrei angefordert werden kann. Dieser Baukasten enthält hilfreiche Unterlagen für eigene PR-Maßnahmen von Fachhändlern zur Verdeutlichung der dramatischen Situation, in der sich der Innenstadthandel befindet. Konkret sind dies ein Gesprächsleitfaden für Presseanfragen, Textempfehlungen für Newsletter und Social-Media Beiträge, Bildmaterial und Logos etc. sowie ein Erklär-PDF. Die aufgeführten Textbausteine sind lediglich als Vorschlag und Hilfestellung zu sehen. Die Unternehmen können gerne die Texte anpassen oder Umformulierungen vornehmen.

BTE-Empfehlung: Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle innerstädtische Fashionhändler, sich an beiden Petitionen zu beteiligen und auch die Mitarbeiter*innen und Kunden*innen entsprechend zu motivieren, ihre Unterschrift zu leisten. Bei #StadtHerzLeben kann man an der Petition teilnehmen über den Link www.openpetition.de/stadtherzleben; bei der Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“ über www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Hinweis: Modehäuser können den Link zur Petition für ihre Kunden auch auf ihre Website stellen, so wie bspw. bei L&T in Osnabrück: https://www.l-t.de/artikel/aktion-lebenswerte-innenstaedte.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

28.01.2021

Handelsverbände fordern Nachbesserung bei Überbrückungshilfe III

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

  • Laut Term Sheet berechnet sich die Warenabschreibung aus der „Differenz der kumulierten Einkaufspreise und der kumulierten Abgabepreise für die gesamte betrachtete Ware“, und zwar ohne Einkaufs- und Verkaufsaufwand. Dies ist unklar (z.B. Stichtag der Bewertung) und führt ggf. zu einem unnötig hohen Aufwand und zu Verzögerungen. Im schlechtesten Fall gibt es nur eine Erstattung, wenn der erzielte Preis unter dem Einkaufspreis liegt.
     
  • Die Warenabschreibung ist zudem nur Unternehmen erlaubt, die in 2020 einen Verlust ausweisen. Die allermeisten Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind damit außen vor. Großunternehmen über 750 Mio. Euro Jahresumsatz sind von der Überbrückungshilfe III sogar komplett ausgeschlossen.

Der HDE Handelsverband Deutschland setzt sich daher in enger Abstimmung mit den Landesverbänden des Einzelhandels sowie mit BTE, BDSE und BLE mit großem Engagement für Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe ein. Unbedingt notwendig sind u.a. eine Klarstellung der Warenbewertung - z.B. vollständiger Ansatz der branchenüblichen Berechnung der Teilwertabschläge - und der Wegfall der Diskriminierung von Einzelkaufleuten, Personengesellschaften sowie Großbetrieben und verbundenen Unternehmen. Zwingend ist auch das Anheben bzw. Streichen des maximalen monatlichen Zuschussbetrages; außerdem eine taggenaue Betrachtung von Schließungs- und Entschädigungszeitraum. Unsinnig ist zudem die Umsatz-Staffelung bei der Fixkostenentschädigung und der Ausschluss von Unternehmen, die 2019 – aus welchen Gründen auch immer – einen Verlust ausgewiesen haben. Zudem sollte hierbei der Anteil der nicht über KUG abgedeckten Personalkosten nicht auf 20 Prozent begrenzt werden.

Hinweis: BTE, BDSE und BLE appellieren noch einmal an alle Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler und vor allem deren Mitarbeiter*innen, sich an der in der letzten Woche gestarteten Aktion „Rettet meinen Arbeitsplatz“ zu beteiligen und dort vor allem die Petition zu unterzeichnen. Die Namen der Unterzeichner werden bewusst nicht auf der Website genannt, sondern ausschließlich an die zuständigen Ministerien übermittelt. Weitere Informationen unter www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Weitere Informationen:
Coronavirus
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

20.01.2021

BTE, BDSE und BLE starten Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) starten zusammen mit dem BTE-KompetenzPartner Hutter+Unger die Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“. Ziel sei es, die politischen Entscheidungsträger in der Bundesregierung davon zu überzeugen, schnellstens wirksame Hilfen für den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel zu verabschieden und damit Hunderttausende Arbeitsplätze zu retten. Schließlich stünden in den drei Branchen aktuell 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Läden und fast einer halben Million Beschäftigten mit dem Rücken zur Wand, so die Verbände.

Im Fokus der am 20. Januar gestarteten Kampagne ist der drohende Verlust von Arbeitsplätzen. Zehntausende Geschäftsinhaber*innen und vor allem Hunderttausende Mitarbeiter*innen hätten aktuell Angst, ihre unternehmerische Existenz oder ihren Arbeitsplatz ohne eigenes Verschulden zu verlieren. BTE, BDSE und BLE rufen alle betroffenen Geschäftsinhaber*innen und Mitarbeiter*innen auf, ihre berechtigten Forderungen auf folgenden Wegen zu kommunizieren:

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) starten zusammen mit dem BTE-KompetenzPartner Hutter+Unger die Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“. Ziel sei es, die politischen Entscheidungsträger in der Bundesregierung davon zu überzeugen, schnellstens wirksame Hilfen für den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel zu verabschieden und damit Hunderttausende Arbeitsplätze zu retten. Schließlich stünden in den drei Branchen aktuell 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Läden und fast einer halben Million Beschäftigten mit dem Rücken zur Wand, so die Verbände.

Im Fokus der am 20. Januar gestarteten Kampagne ist der drohende Verlust von Arbeitsplätzen. Zehntausende Geschäftsinhaber*innen und vor allem Hunderttausende Mitarbeiter*innen hätten aktuell Angst, ihre unternehmerische Existenz oder ihren Arbeitsplatz ohne eigenes Verschulden zu verlieren. BTE, BDSE und BLE rufen alle betroffenen Geschäftsinhaber*innen und Mitarbeiter*innen auf, ihre berechtigten Forderungen auf folgenden Wegen zu kommunizieren:

  • in Form von persönlichen Briefen der Inhaber und vor allem der Mitarbeiter an die Bundesregierung, speziell an das Bundesfinanz-, Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium,
  • über eine Online-Petition, an der sich alle Chefs und Mitarbeiter*innen im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel beteiligen sollen und
  • mit Hilfe von zwei emotionalen Plakatmotiven, die im Schaufenster oder auch für Posts in den Social-Media-Kanälen genutzt werden können.

BTE, BDSE und BLE haben dazu die Kampagnen-Website www.rettet-meinen-Arbeitsplatz.de mit Plakatvorlagen, Musterbriefe und der Online-Petition erstellt. Die Website enthält zudem eine Auflistung von 44 persönlichen, ökonomischen und wettbewerbsrechtlichen Gründen, warum die Politik jetzt schnellstens wirksame Hilfen für den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel freigeben muss.

BTE, BDSE und BLE appellieren an alle Unternehmer aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel, sich an der Kampagne zu beteiligen und ihre Mitarbeiter*innen zum Mitmachen zu ermutigen und entsprechend zu unterstützen. Die drei Handelsverbände werden vor allem die Petition dazu nutzen, speziell die Verantwortlichen in der Bundesregierung zur Rettung der Unternehmen und Arbeitsplätze aufzufordern. Motto: Zusammen sind wir viele!

Quelle:

BTE, BDSE und BLE