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Bei der Ausstellung im Rahmen der MG Open Spaces zeigen Masterstudierende auch textile Objekte, welche die Sustainable Development Goals der UN veranschaulichten.
13.04.2018

Hochschule Niederrhein: Textilbranche trifft sich auf dem Campus Mönchengladbach

Der Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein war heute Branchentreff für die regionale Textilindustrie. Zu den MG Open Spaces, organisiert vom Forschungsinstitut für Textil und Bekleidung (FTB), waren rund 110 Vertreter aus der Textilbranche nach Mönchengladbach gekommen, um sich über die neuesten Entwicklungen zu den Themen Grüne Logistik, Produktentwicklung to go, Nachhaltigkeit und Digitaldruck zu informieren.
 
Tagungsleiterin Prof. Dr. Maike Rabe, die zugleich Leiterin des FTB ist, begrüßte am Morgen die Gäste, unter ihnen auch zahlreiche Studierende: „Wir sind sicher, mit unserem Programm die nationale und internationale Bedeutung unseres Fachbereichs und der Textile City Mönchengladbach in Bezug auf Nachhaltigkeit in der Textil- und Bekleidungsindustrie unterstreichen können.“
 

Der Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein war heute Branchentreff für die regionale Textilindustrie. Zu den MG Open Spaces, organisiert vom Forschungsinstitut für Textil und Bekleidung (FTB), waren rund 110 Vertreter aus der Textilbranche nach Mönchengladbach gekommen, um sich über die neuesten Entwicklungen zu den Themen Grüne Logistik, Produktentwicklung to go, Nachhaltigkeit und Digitaldruck zu informieren.
 
Tagungsleiterin Prof. Dr. Maike Rabe, die zugleich Leiterin des FTB ist, begrüßte am Morgen die Gäste, unter ihnen auch zahlreiche Studierende: „Wir sind sicher, mit unserem Programm die nationale und internationale Bedeutung unseres Fachbereichs und der Textile City Mönchengladbach in Bezug auf Nachhaltigkeit in der Textil- und Bekleidungsindustrie unterstreichen können.“
 
Prof. Dr. Berthold Stegemerten, Vizepräsident für Studium und Lehre, betonte die Relevanz der Veranstaltung auch für die Studierenden: „Hier können Sie zum einen sehen, welche Themen für die Industrie relevant sind. Zum anderen können die Studierenden ihre Projekte Vertretern der Industrie selbst vorstellen. Das macht die Qualität einer anwendungsorientierten Hochschule aus.“ Auch Fachbereichsdekan Prof. Dr. Lutz Vossebein freute sich über die gelungene Integration studentischer Arbeiten auf den Branchentreff.
 
Die 4. MG Open Spaces standen in diesem Jahr unter der Überschrift „Textile Visionen“. Erstmals gab es einen internationalen Master Congress. Dort stellten Studierende ihre Forschungs- und Masterarbeiten vor. Ein Teil der Arbeiten thematisierte die 17 „Sustainable Development Goals“. Zu sehen gab es einen textilen Globus, Textilien mit dem gut erkennbaren Hinweis einer nachhaltigen Herstellung und vieles mehr. Das Thema Nachhaltigkeit war kaum zu übersehen.
 
Am Donnerstagabend war der Auftakt der MG Open Spaces mit einem Food-for-thought-Dinner im Foyer der Firma van Laack GmbH. Joachim Hensch von der Hugo Boss AG sprach zum Thema „Industrie 4.0 in der Bekleidungsindustrie“. Und Bernd Werner von dem Beratungsunternehmen Gruppe Nymphenburg Consult AG referierte über das Thema Neuromarketing „Dem Kunden in den Kopf geschaut? Modeeinkauf stationär oder online aus neurophysiologischer Sicht“.

 

Quelle:

Hochschule Niederrhein
University of Applied Sciences

07.02.2018

Neu im BTE-Warengruppenschlüssel: Parfum/Kosmetik

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, den Bereich Parfümerie in den BTE-Warengruppen aufzunehmen. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass vor allem größere Modehäuser zunehmend Parfum- bzw. Kosmetikartikel in ihr Sortiment aufnehmen.

Die Erweiterung des BTE-Warengruppenschlüssels um die Hauptabteilung 75 „Parfümerie“ erfolgt zum 1. Februar 2018 mit folgenden fünf Hauptwarengruppen: pflegende Kosmetik, dekorative Kosmetik, Damen-Düfte, Herren-Kosmetik und Gebrauchs/Verbrauchs-Artikel. Insgesamt umfasst die Erweiterung auf Warengruppenebene 48 Positionen. Da in diesem Bereich kein branchenweit einheitlicher Warengruppenschlüssel existiert, hat sich der Arbeitskreis an der Systematik der Einkaufsorganisation Beauty Alliance orientiert.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, den Bereich Parfümerie in den BTE-Warengruppen aufzunehmen. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass vor allem größere Modehäuser zunehmend Parfum- bzw. Kosmetikartikel in ihr Sortiment aufnehmen.

Die Erweiterung des BTE-Warengruppenschlüssels um die Hauptabteilung 75 „Parfümerie“ erfolgt zum 1. Februar 2018 mit folgenden fünf Hauptwarengruppen: pflegende Kosmetik, dekorative Kosmetik, Damen-Düfte, Herren-Kosmetik und Gebrauchs/Verbrauchs-Artikel. Insgesamt umfasst die Erweiterung auf Warengruppenebene 48 Positionen. Da in diesem Bereich kein branchenweit einheitlicher Warengruppenschlüssel existiert, hat sich der Arbeitskreis an der Systematik der Einkaufsorganisation Beauty Alliance orientiert.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

  • Der BTE-Warengruppenschlüssel (ohne Attribute) steht im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Die oben aufgeführte Ergänzung Parfum/Kosmetik ist bereits eingepflegt.
     
  • Kostenpflichtig bestellt werden kann auch eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann sowohl das Attributsystem als auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert. Der Preis für dieses Service-Paket beträgt einmalig 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Weitere Informationen und Bestellungen beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.
Weitere Informationen:
Warengruppenschlüssel
Quelle:

BTE e.V.

29.01.2018

Neue EU-Norm „Größenbezeichnung von Bekleidung“

Nach jahrelangen Vorarbeiten und Gesprächen auf europäischer Ebene ist Anfang Dezember 2017 die Norm DIN EN 13402-3 (Deutsche Fassung EN 13402-3:2017) „Größenbezeichnung von Bekleidung – Teil 3: Größenbezeichnung auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten“ in Kraft getreten. Diese Norm, die allerdings lediglich empfehlenden Charakter hat, gibt an, wie zur Größendefinition konfektionierter Bekleidung die Körpermaße des möglichen Trägers festzulegen und anzugeben sind. Um die Größe eines Bekleidungsstücks klar und sichtbar zu kommunizieren, sollte zusätzlich zu den landesüblichen und bekannten Größenbezeichnungen ein Piktogramm verwendet werden, das die entscheidenden Körpermaße des vorgesehenen Trägers wiedergibt.

Ursprünglich sollte die Norm zu europäisch einheitlichen Größenbezeichnungen führen. Damit sollte dem Verbraucher der grenzüberschreitende Mode-Einkauf erleichtert werden. In diesem Punkt konnte aber keine Einigung erzielt werden. Es gibt zur Orientierung zwar ein Anhang zu Körpermaßen und Sprungwerten mit Beispielen,  der allerdings lediglich eine nicht bindende Empfehlung darstellt.

Nach jahrelangen Vorarbeiten und Gesprächen auf europäischer Ebene ist Anfang Dezember 2017 die Norm DIN EN 13402-3 (Deutsche Fassung EN 13402-3:2017) „Größenbezeichnung von Bekleidung – Teil 3: Größenbezeichnung auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten“ in Kraft getreten. Diese Norm, die allerdings lediglich empfehlenden Charakter hat, gibt an, wie zur Größendefinition konfektionierter Bekleidung die Körpermaße des möglichen Trägers festzulegen und anzugeben sind. Um die Größe eines Bekleidungsstücks klar und sichtbar zu kommunizieren, sollte zusätzlich zu den landesüblichen und bekannten Größenbezeichnungen ein Piktogramm verwendet werden, das die entscheidenden Körpermaße des vorgesehenen Trägers wiedergibt.

Ursprünglich sollte die Norm zu europäisch einheitlichen Größenbezeichnungen führen. Damit sollte dem Verbraucher der grenzüberschreitende Mode-Einkauf erleichtert werden. In diesem Punkt konnte aber keine Einigung erzielt werden. Es gibt zur Orientierung zwar ein Anhang zu Körpermaßen und Sprungwerten mit Beispielen,  der allerdings lediglich eine nicht bindende Empfehlung darstellt.

Der BTE hat in den entsprechenden Normungs-Gremien aktiv mitgearbeitet. Dabei hat er grundsätzlich die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Größensysteme in Europa befürwortet. Der BTE hat dabei aber besonders großen Wert darauf gelegt und auch durchgesetzt, dass ein solches System speziell für den Handel praktikabel ist und keine unnötigen Kosten verursacht – z.B. durch eine Ausweitung des Größenspektrums.

Mit der jetzt veröffentlichten Fassung ändert sich für den Textil- und Modehandel nur wenig: Das bestehende Größensystem bleibt federführend erhalten. Sollten Lieferanten zukünftig an der Ware ein Piktogramm anbringen, kann dies unterstützend zur Beratung der Kunden genutzt werden.

Die EN 13402 „Größenbezeichnung von Bekleidung“ besteht aus folgenden Teilen:
Teil 1: Begriffe und Verfahren für die Messung am Körper
Teil 2: Primär- und Sekundärmaße
Teil 3: Größenbezeichnung auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten

Hinweis: Die Norm ist im Beuth Verlag erschienen und kann unter www.beuth.de  bezogen werden.

Weitere Informationen:
Größenbezeichnung EN 13402
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo
BTE Logo
15.01.2018

BTE-Hilfen für die Order

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

  • „Saisonplanung – Saisonverlauf: Aktion versus Reaktion“: Behandelt werden u. a. das aktuelle Käuferverhalten, der zielgruppengerechte Sortimentsaufbau, der Modegrad im Saisonverlauf, Limitverteilung und Liefertaktung, das Führen von Lieferantengesprächen sowie die Umsetzung am POS. 68 Seiten, Preis: 45 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Limit im Griff – Ertrag in der Kasse": Aufgezeigt werden praxisgerecht die Struktur und Vorgehensweise einer modernen Limitplanung, u.a. auch das Thema „Flächenlimite“. 140 Seiten, Preis: 48,15 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Handels-Kalkulator“: Mit der BTE-Kalkulations-App lässt sich der Verkaufspreis (brutto und netto mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen), der Netto-Einkaufspreis sowie die Handelsspanne als Aufschlag bzw. Abschlag errechnen. So können beim Einkauf schnell und komfortabel Kalkulationen überprüft oder neu berechnet werden. Erhältlich zum Preis von 5,99 EUR im App- bzw. Play-Store.

Hinweis: Die Publikationen können bestellt werden beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop www.shop.bte.de, wo auch Downloads möglich sind. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten – bei vorheriger Registrierung – einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent.

Weitere Informationen:
Saisonplanung Orderhilfen
Quelle:

BTE/BLE/VDB

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo (c) BTE e.V.
20.11.2017

BTE: Heimtextil 2018 - Vorteilsaktion für Betten- und Textilfachhandel

Der BTE fördert und unterstützt erneut das Vorteilspaket „Bed’n Excellence“, das die Frankfurter Fachmesse „Heimtextil“ für den Bettenfachhandel und Einkäufer bzw. Mitarbeiter von Bettenfachabteilungen in Textilhäusern aufgelegt hat. Es umfasst eine Reihe lukrativer Zusatzleistungen rund um die nächste „Heimtextil“. Im Einzelnen sind dies:

  • Freier Eintritt zur „Heimtextil“ vom 9. bis 12. Januar 2018 inklusive Garderobenservice und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.
  • Persönliche Betreuung vor Ort am Begrüßungscounter bzw. in der Bed’n Excellence-Lounge in der Galleria 1 neben Halle 8, Stand P 05.
  • Willkommenspaket, u.a. mit Messekatalog sowie den Guides „Green Directory“ (für nachhaltige Produkte) und für „Anbieter für den Fachhandel“.
  • Einladung zur Party „After Work@Heimtextil“ in Halle 8, Café Dialog, am 11. Januar 2018 ab 18 Uhr.

Wichtig: Die Messe startet damit am Dienstag, den 9. Januar, ab 9 Uhr und endet am Freitag, dem 12. Januar, um 17 Uhr.

Der BTE fördert und unterstützt erneut das Vorteilspaket „Bed’n Excellence“, das die Frankfurter Fachmesse „Heimtextil“ für den Bettenfachhandel und Einkäufer bzw. Mitarbeiter von Bettenfachabteilungen in Textilhäusern aufgelegt hat. Es umfasst eine Reihe lukrativer Zusatzleistungen rund um die nächste „Heimtextil“. Im Einzelnen sind dies:

  • Freier Eintritt zur „Heimtextil“ vom 9. bis 12. Januar 2018 inklusive Garderobenservice und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.
  • Persönliche Betreuung vor Ort am Begrüßungscounter bzw. in der Bed’n Excellence-Lounge in der Galleria 1 neben Halle 8, Stand P 05.
  • Willkommenspaket, u.a. mit Messekatalog sowie den Guides „Green Directory“ (für nachhaltige Produkte) und für „Anbieter für den Fachhandel“.
  • Einladung zur Party „After Work@Heimtextil“ in Halle 8, Café Dialog, am 11. Januar 2018 ab 18 Uhr.

Wichtig: Die Messe startet damit am Dienstag, den 9. Januar, ab 9 Uhr und endet am Freitag, dem 12. Januar, um 17 Uhr.

Hinweis: Wer sich bereits bei der letzten Heimtextil für „Bed’n Excellence“ registriert hat, bekommt ab Mitte Dezember 2017 automatisch das Starterpaket zugeschickt. Alle anderen Interessenten können sich auf der Homepage www.heimtextil.de/bednexcellence für die Vorteilsaktion anmelden. Anmeldeschluss für „Bed’n Excellence“ ist der 10. Dezember 2017.

 

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE Handelsverband Textil
21.08.2017

Chrom VI weiter ein Problem

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

Weitere Informationen:
Chrom VI Schuh- und Lederindustrie
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

OC&C OC& C Strategy Consultants
OC&C
05.07.2017

Internationale OC&C-Studie zu den Herausforderungen auf der letzten Meile für den Online-Handel

Während der stationäre Handel mit Blick auf das Wachstum stagniert, weitet das Online-Segment seinen Marktanteil kontinuierlich aus. Mit der Umverteilung von Umsätzen und Marktanteilen, ändert sich auch das Kundenverhalten. Dabei steht der Service bei den letzten Schritten der Warenausliefe-rung immer stärker im Fokus. Während in Deutschland die Hauslieferung dominiert, finden in ande-ren Märkten auch Pick-up- und Drive-in-Modelle guten Zuspruch. Die aktuelle Studie „Endspurt“ der Strategieberatung OC&C Strategy Consultants analysiert die Verbrauchererwartungen an die Waren-lieferung und zeichnet ein klares Bild: Kunden wünschen vor allem eine schnelle, planbare und kos-tengünstige Lieferung.

Während der stationäre Handel mit Blick auf das Wachstum stagniert, weitet das Online-Segment seinen Marktanteil kontinuierlich aus. Mit der Umverteilung von Umsätzen und Marktanteilen, ändert sich auch das Kundenverhalten. Dabei steht der Service bei den letzten Schritten der Warenausliefe-rung immer stärker im Fokus. Während in Deutschland die Hauslieferung dominiert, finden in ande-ren Märkten auch Pick-up- und Drive-in-Modelle guten Zuspruch. Die aktuelle Studie „Endspurt“ der Strategieberatung OC&C Strategy Consultants analysiert die Verbrauchererwartungen an die Waren-lieferung und zeichnet ein klares Bild: Kunden wünschen vor allem eine schnelle, planbare und kos-tengünstige Lieferung.


In der deutschen Handelsbranche manifestiert sich ein Trend: Die Kundenzufriedenheit hängt immer weniger vom Preis, sondern vielmehr von Faktoren wie dem Einkaufserlebnis und dem Service ab. Im boomenden Online-Handel gewinnt daher der gesamte Bereich Fulfillment – und insbeson-dere die letzten Schritte der Warenlieferung an den Kunden – zunehmend an Bedeutung. Die Strategiebe-ratung OC&C Strategy Consultants analysiert in einer aktuellen Studie die Kundenerwartungen an die Leis-tungen auf der sogenannten „letzten Meile“ und definiert die Herausforderungen für Online-Händler. Für die Studie hat OC&C insgesamt über 3.000 Konsumenten in China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan und den USA befragt.

Weitere Informationen:
Online Handel, Kundenverhalten, OC&C
Quelle:

Hill+Knowlton Strategies GmbH