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13.12.2023

Südwesttextil zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Regelungen mit Augenmaß gefordert

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Daneben sieht Südwesttextil vor allem bei der Einführung von Sanktionen und Haftungstatbeständen Bedarf für Rechtssicherheit und Angemessenheit. Bußgelder seien auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und es müsse sichergestellt werden, dass keine „Durchgriffshaftung“ auf die Geschäftsführung erfolge. Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Zulieferern sei diese ausufernde Haftung nicht sachgerecht und gehe auch weit über den tatsächlich kontrollierbaren Rahmen hinaus. Für die umstrittene zivilrechtliche Haftung seien Voraussetzungen im Sinne der Rechtssicherheit zu definieren und branchenspezifische Standards als Safe-Harbour-Lösungen zu berücksichtigen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Die Regelungen der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen mit Augenmaß erfolgen und den bürokratischen Aufwand auf das Minimum reduzieren, damit ein nachhaltiges Wirtschaften in Baden-Württemberg weiter möglich ist und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen verhindert wird.“ Die ausführliche Position des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands wird in einem Ende Oktober veröffentlichten Positionspapier dargestellt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Südwesttextil-Führung Foto Südwesttextil
18.08.2023

Südwesttextil-Führung trifft Wirtschaftsministerin

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut tauschte sich nach dem Präsidentenwechsel mit Südwesttextil zu aktuellen politischen Themen der Branche aus.

Am Dienstag trafen sich der neue Südwesttextil-Präsident Arved H. Westerkamp, Ehrenpräsident Bodo Th. Bölzle und Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner mit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg. Neben dem Kennenlernen des neuen Präsidenten standen vor allem die Themen im Fokus, die die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie aktuell beschäftigen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut tauschte sich nach dem Präsidentenwechsel mit Südwesttextil zu aktuellen politischen Themen der Branche aus.

Am Dienstag trafen sich der neue Südwesttextil-Präsident Arved H. Westerkamp, Ehrenpräsident Bodo Th. Bölzle und Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner mit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg. Neben dem Kennenlernen des neuen Präsidenten standen vor allem die Themen im Fokus, die die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie aktuell beschäftigen.

Dazu zählt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dessen Anwendungsbereich schon heute Mitgliedsunternehmen direkt oder auch mittelbar als Zulieferer betrifft. Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg bekennt sich zu den Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes; die unternehmerische Sorgfaltspflicht darf sich aber nur auf diejenigen Bereiche erstrecken, die auch tatsächlich kontrolliert werden können; Praktikabilität inkludiert. Besonders mit Blick auf die angedachten Verschärfungen der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive betont der Verband den Bedarf, Sanktionen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und bürokratische Belastungen sehr deutlich zu reduzieren.

Die Betroffenheit vieler technischer Textilien durch die europäische Chemikalienverordnung REACH stand ebenfalls auf der Agenda. Durch die PFAS-Regulierungen sind beispielsweise Rettungs- oder schusssichere Westen, Spezialtextilien für Brennstoffzellen, Wundpflaster oder Heißgasabluftfilter betroffen. Der Verband ruft einerseits dazu auf, textile Entwicklungen der Branche voranzutreiben, setzt sich aber auch für ein differenzierteres politisches Vorgehen ein. Sukzessive Grenzwertabsenkungen statt Totalverbote, Ausnahmen für existenzielle Textilien bei verstärkter Wahrnehmung der Innovationen der Branche im Bereich Recycling und Kreislaufwirtschaft.

Abgerundet wurde das Gespräch durch das vielfältige Engagement des Verbands für den Nachwuchs- und Fachkräftemangel der Industrie.  Dokumentiert durch den Neubau des Texoversums auf dem Campus der Hochschule Reutlingen und den neuen Aktivitäten der TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH für die textile Aus- und Weiterbildung. Politisch sieht Südwesttextil das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Chance, den bestehenden, großen Bedarf an Fachkräften abzumildern, allerdings müssen dabei auch die Prozesse der Verwaltung beschleunigt und digitalisiert werden.

Arved H. Westerkamp zog ein positives Resümee des Termins:
„Wir setzen uns für die Zukunft der Textil- und Bekleidungsindustrie hier in Baden-Württemberg ein und stellen uns aktiv den Herausforderungen im Bereich der sozialen Standards, Umwelt und Klima etc. Dabei setzen wir auf die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Wir freuen uns, dass die politischen Themen der Branche Gehör finden!“

(c) Perstorp
15.02.2023

Perstorp: Reduction targets for water and waste

Sustainable solutions provider Perstorp has added new corporate sustainability targets, for water and waste, to its sustainability strategy. Its long-term sustainability ambition is to become Finite Material Neutral, which involves water and waste, along with raw materials, energy and catalysts. In 2021 the company set its first 2030 targets, for greenhouse gas emissions (using approved science-based targets) and (eco) toxic impact. Now Perstorp has added new sustainability targets that will address its long-term ambition.

These new 2030 corporate targets (all measured using 2019 as the base year) are:

Sustainable solutions provider Perstorp has added new corporate sustainability targets, for water and waste, to its sustainability strategy. Its long-term sustainability ambition is to become Finite Material Neutral, which involves water and waste, along with raw materials, energy and catalysts. In 2021 the company set its first 2030 targets, for greenhouse gas emissions (using approved science-based targets) and (eco) toxic impact. Now Perstorp has added new sustainability targets that will address its long-term ambition.

These new 2030 corporate targets (all measured using 2019 as the base year) are:

  • 30% absolute reduction of freshwater consumption
  • 30% absolute reduction of hazardous waste directed to disposal
  • 30% absolute reduction of non-hazardous waste directed to disposal

"Fresh water consumption and waste are two areas of big importance in reducing our environmental impact and working toward increased circularity," says Anna Berggren, Vice President Sustainability at Perstorp Group. "Fresh water scarcity is already a fact around the world, and we have a responsibility to reduce our consumption and utilize alternative water sources. We must also minimize waste generation and find new circular solutions of reusing and recycling the waste streams into new products, either ourselves or so that a third party can use them as raw material. We have set ambitious and absolute sustainability targets, that are to be achieved regardless of production growth. To be able to reach these targets we have several large projects planned that will contribute significantly."

All Perstorp production plants use water for multiple purposes, including, for example: for cooling, as a solvent for chemical reactions, as a carrier for products, and as a heat-transfer medium. One way to reduce fresh water consumption is to purify and recycle wastewater. Perstorp sees this as an important core technology and is planning to invest in wastewater recycling projects at several of its production sites.

A key to reducing waste directed to disposal is to develop circular solutions that use waste streams as raw materials for new products. One example is Project Air, in which captured carbon dioxide together with residue streams from Perstorp's production plant in Stenungsund, Sweden, will serve as raw material for production of sustainable methanol that will replace all the virgin fossil methanol used by Perstorp in Europe.

22.06.2022

Autoneum veröffentlicht Corporate Responsibility Report 2021

  • Beitritt zur «Science Based Targets»-Initiative

Mit der 2018 lancierten «Advance Sustainability»-Strategie 2025 hat Autoneum ambitionierte Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance definiert. Im vergangenen Jahr wurden wesentliche quantitative wie qualitative Verbesserungen erreicht, wie der heute veröffentliche Corporate Responsibility Report 2021 zeigt. So konnten die CO2-Emissionen 2021 reduziert und der Anteil von wiederverwertetem Produktionsausschuss (Recycling) deutlich erhöht werden.

  • Beitritt zur «Science Based Targets»-Initiative

Mit der 2018 lancierten «Advance Sustainability»-Strategie 2025 hat Autoneum ambitionierte Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance definiert. Im vergangenen Jahr wurden wesentliche quantitative wie qualitative Verbesserungen erreicht, wie der heute veröffentliche Corporate Responsibility Report 2021 zeigt. So konnten die CO2-Emissionen 2021 reduziert und der Anteil von wiederverwertetem Produktionsausschuss (Recycling) deutlich erhöht werden.

Nach Autoneums letztjähriger Entscheidung, seine Umweltziele mit einem Zeithorizont bis 2027 und mit quantifizierbaren Zielen für alle direkten und indirekten Treibhausgasemissionen zu erweitern, hat das Unternehmen kürzlich die Erklärung zum Beitritt zur «Science Based Targets»-Initiative unterzeichnet. Autoneum anerkennt den dringenden Handlungsbedarf und wird der SBTi seine wissenschaftlich fundierten Ziele zur kurzfristigen Reduktion der CO2-Emissionen vorlegen. Ausserdem berichtet Autoneum zum ersten Mal vollständig über seine Scope-3-Emissionen. Im Einklang mit dem strategischen Ziel, den Strombezug aus fossilen Energieträgern kontinuierlich abzubauen und durch erneuerbare Energien zu ersetzen, wurden 2021 weltweit zehn  Werke auf erneuerbare Energien umgestellt.

Autoneum hat im vergangenen Jahr wiederum eine Vielzahl an Projekten in den Bereichen «nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse», «fairer und attraktiver Arbeitsplatz», «Good Corporate Citizenship» und «verantwortungsvolle Beschaffung» umgesetzt: 29 Ökoeffizienz-projekte mit Schwerpunkt auf Materialeffizienz und Recycling haben weltweit zu einer umwelt-freundlicheren Produktion und entsprechend nachhaltigeren Komponenten beigetragen. Das Ergebnis war eine deutliche Abfallreduktion und Prozessoptimierung bei einer Reihe von Produkten. Darüber hinaus wurden neue ökoeffiziente Produkte erfolgreich im Markt lanciert.

Eine vollständige Übersicht über alle Ziele und Aktivitäten des vergangenen Jahres ist im Corporate Responsibility Report 2021 aufgeführt.

Quelle:

Autoneum Management AG

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge Fotos: Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.05.2022

Europäische Lieferketten-Richtlinie: BVMed fordert Begrenzung auf direkte Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Deutschland habe mit dem Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) bereits eine umfassende nationale gesetzliche Regelung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschaffen. „Viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland und andere wirtschaftliche Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise die Krankenhäuser bereiten sich intensiv auf die Umsetzung des LkSG vor. Eine Abänderung des LkSG als Folge einer stark abweichenden EU-Richtlinie würde erheblichen Mehraufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeuten“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Der BVMed spricht sich daher für eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz kompatible und praxistaugliche europäische Regelung aus. Dies sei im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission durch die deutliche Erweiterung des Anwendungsbereiches, beispielswiese durch die Einbeziehung von negativen Umweltfolgen, sowie die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung nicht gegeben. „Als Lösung könnte hier eine Begrenzung auf die direkten Zulieferer greifen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed konzentriert sich in seiner Stellungnahme zum CSDDD auf vier Punkte:

  1. Als Anforderungen an eine praxistaugliche Lieferkettenregulierung müsse der Anwendungsbereich eindeutig auf die direkten Zulieferer begrenzt werden. Während Unternehmen in direkten Geschäftsbeziehungen in der Lage sind, Sorgfaltspflichten effektiv zu adressieren und Verantwortung zu übernehmen, so ist dies in der weiteren und immer komplexer werdenden Lieferkette nicht der Fall.
     
  2. Es sei nicht sinnvoll, grundlegende Bewertungen über die menschenrechtliche Situation in die Hände einzelner Unternehmen zu legen, während sich der Staat an dieser Stelle aus der Verantwortung zieht. Daher sollten die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste von Ländern erstellen, bei denen Unternehmen annehmen können, dass die Zulieferer aus diesen Ländern alle Kriterien erfüllen. Eine solche Safe Harbour-Regelung würde einen klaren und erfüllbaren Rahmen bieten in dem die Unternehmen unter stabilen Bedingungen operieren können. Dies verringerte den Verwaltungsaufwand und die Rechtsrisiken für die Unternehmen erheblich.
     
  3. Es ergeben sich bei den Umweltfolgen erhebliche Unklarheiten, was die konkrete Auslegung angehe. Einerseits wäre es wünschenswert, wenn die jeweiligen Rechtsnormen des Heimatlandes des Zulieferers für die Bewertung herangezogen würden, andererseits bringe die Bewertung einer Vielzahl von lokalen Umweltgesetzen viele Unternehmen an den Rand der Leistbarkeit. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte sich auf die Achtung der Menschenrechte konzentrieren. Eine Erweiterung um den Bereich „Umwelt“ würde aufgrund uneinheitlicher Standards zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Das gelte auch für das Vorhaben, in dieser Richtlinie Klimaschutzziele festzuschreiben.
     
  4. Nach Einschätzung des BVMed umfasst der Begriff der „Wertschöpfungskette“, wie im Richtlinienvorschlag angeführt, auch die Kund:innen der Branche (beispielsweise Krankenhäuser). Wenn dem so sei, könnte der Fall eintreten, dass Medizintechnik-Unternehmen einzelne Kunden, falls diese gegen die Kriterien der Richtlinie verstoßen, nicht mehr beliefern dürften und die Versorgung von Patientinnen und Patienten eventuell nicht sichergestellt werden könne. Dies wäre aus humanitären Gesichtspunkten eine nicht akzeptable Einschränkung der Versorgung und träfe insbesondere Patientinnen und Patienten in Drittländern und Ländern mit bereits heute eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Der Verband schlägt daher vor, dass für den sogenannten Downstream-Teil der Wertschöpfungskette eine humanitäre Ausnahme etabliert wird. Dies könne analog zur Regelung bei Sanktionen (beispielweise bei den Russland-Sanktionen) vollzogen werden.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.