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17.01.2024

BVMed: Neuer Newsletter „MedTech ambulant“

In ärztlichen Praxen gibt es unterschiedliche Gefährdungen und hygienische Anforderungen abhängig von Fachrichtung, Behandlungsspektrum und Patient:innenklientel. Das Hygienemanagement hat das Ziel, Infektionen bei Patient:innen und die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden sowie den Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dies erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben, darunter Infektionsschutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen, medizinprodukterechtliche Vorgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Der BVMed-Newsletter informiert über die Mustervorlage zur Aufstellung eines Hygieneplans in der ärztlichen Praxis und die verschiedenen Maßnahmen zur Basishygiene, zur baulich-funktionellen Gestaltung sowie zur Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten.

In ärztlichen Praxen gibt es unterschiedliche Gefährdungen und hygienische Anforderungen abhängig von Fachrichtung, Behandlungsspektrum und Patient:innenklientel. Das Hygienemanagement hat das Ziel, Infektionen bei Patient:innen und die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden sowie den Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dies erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben, darunter Infektionsschutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen, medizinprodukterechtliche Vorgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Der BVMed-Newsletter informiert über die Mustervorlage zur Aufstellung eines Hygieneplans in der ärztlichen Praxis und die verschiedenen Maßnahmen zur Basishygiene, zur baulich-funktionellen Gestaltung sowie zur Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten.

Um Hygienemaßnahmen bzw. präventiv Infektionsschutz durchführen und gewährleisten zu können, sind bestimmte Produkte erforderlich. Dazu gehören neben verschiedenen Desinfektionsmitteln persönliche Schutzausrüstungen (PSA) – Kleidung, die die eigene (Berufs-)Kleidung sowie den Körper vor Verunreinigungen jeglicher Art schützt. Wiederum schützt diese Kleidung immungeschwächte Patient:innen vor Übertragungen von Krankheitserregern durch das ärztliche oder nicht-ärztliche Personal.

Darüber hinaus enthält der MedTech ambulant-Newsletter Informationen zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.

Mit dem Newsletter „MedTech ambulant“ informiert der BVMed über Themen rund um Medizinprodukte im ambulanten Bereich. Dabei geht es unter anderem um Detailinformationen zu Studien, Abrechnungsfragen, Produktinnovationen, Strukturverträgen, gesundheitspolitische Entwicklungen oder Tendenzen.

17.08.2023

BVMed-Hygieneforum am 7. Dezember 2023

Welche sind die aktuellen Hygiene-Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zum Umgang in der Versorgung? Wie wirken sie sich aus – praktisch, rechtlich und legislativ? Diesen Fragen widmet sich das 12. Hygieneforum des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) am 7. Dezember 2023. Weitere Themen aus dem Bereich Hygiene und Infektionsschutz werden die Nutzung von medizinischen Daten, die Bedeutung von Multiresistenten Erregern (MRE) und die Aufbereitung von Medizinprodukten sein.

Bis zu einem Drittel der nosokomialen Infektionen gilt als vermeidbar. Um dies zu erreichen, sind neben einem Bündel an Hygienemaßnahmen die Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich. Die Empfehlungen der KRINKO sind maßgeblich bei der Prävention nosokomialer Infektionen sowie Maßnahmen der Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Daher legt das BVMed-Hygieneforum 2023 einen besonderen Fokus auf die KRINKO-Empfehlungen und geht der Frage nach, welche Auswirkungen diese haben. Denn: Jeder Mensch hat das Recht, vor nosokomialen Infektionen geschützt zu werden.

Welche sind die aktuellen Hygiene-Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zum Umgang in der Versorgung? Wie wirken sie sich aus – praktisch, rechtlich und legislativ? Diesen Fragen widmet sich das 12. Hygieneforum des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) am 7. Dezember 2023. Weitere Themen aus dem Bereich Hygiene und Infektionsschutz werden die Nutzung von medizinischen Daten, die Bedeutung von Multiresistenten Erregern (MRE) und die Aufbereitung von Medizinprodukten sein.

Bis zu einem Drittel der nosokomialen Infektionen gilt als vermeidbar. Um dies zu erreichen, sind neben einem Bündel an Hygienemaßnahmen die Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich. Die Empfehlungen der KRINKO sind maßgeblich bei der Prävention nosokomialer Infektionen sowie Maßnahmen der Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Daher legt das BVMed-Hygieneforum 2023 einen besonderen Fokus auf die KRINKO-Empfehlungen und geht der Frage nach, welche Auswirkungen diese haben. Denn: Jeder Mensch hat das Recht, vor nosokomialen Infektionen geschützt zu werden.

Referent:innen sind Prof. Dr. Mardjan Arvand vom Robert Koch-Institut, Michael Borg von der VAMED Gesundheit Holding, Prof. Dr. Christine Geffers vom Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Charité Universitätsmedizin, Dr. Manuel Heurich von BinDoc, Dr. Tobias Weimer von Bork, Kanzlei für Medizin- Arbeits- und Strafrecht sowie Patrick Ziech vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt. Moderiert wird das Forum von Daniela Piossek von Paul Hartmann.

Das Forum findet vor Ort in Berlin und als Online-Konferenz statt. Die Teilnahme am Forum ist für alle am Thema Infektionsschutz Interessierten offen und kostenfrei. Die Veranstaltung ist als Fortbildung für beruflich Pflegende und Ärzt:innen anerkannt.

Weitere Informationen:
Hygiene
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

INDA
01.03.2023

INDA: Six New Members to the 2023 Board of Directors

INDA, the Association of the Nonwoven Fabrics Industry, welcomes six new members to its 2023 Board of Directors. The Board of Directors are responsible for contributing to INDA’s strategic focus in support of the industry. They inform INDA’s policies and programs to ensure the association meets the needs of their more than 360 corporate members.

The Board is comprised of elected Board Officers. One-third of the entire Board is elected each year for a three-year term by a majority vote of INDA’s general membership. INDA’s Executive Committee, empowered to act on behalf of the Board between meetings, consists of the Board Officers plus four appointees.

The new board members are:

INDA, the Association of the Nonwoven Fabrics Industry, welcomes six new members to its 2023 Board of Directors. The Board of Directors are responsible for contributing to INDA’s strategic focus in support of the industry. They inform INDA’s policies and programs to ensure the association meets the needs of their more than 360 corporate members.

The Board is comprised of elected Board Officers. One-third of the entire Board is elected each year for a three-year term by a majority vote of INDA’s general membership. INDA’s Executive Committee, empowered to act on behalf of the Board between meetings, consists of the Board Officers plus four appointees.

The new board members are:

Ricardo Fasolo, Managing Vice President, Fitesa Inc.
Ricardo Fasolo is Managing Vice President for Fitesa in North America. He is responsible for all operations, sales, business development and P&L activities for the region. Mr. Fasolo has been with Fitesa since 2005. During this period, he has worked in various roles from leading the supply chain management in Latin America to Sales in the USA. Prior to joining Fitesa, Mr. Fasolo worked for a Tier 1 OEM supplier responsible for producing assisted steering gear systems.

Neil Johnson, President, AstenJohnson
Neil Johnson is President of AJ Nonwovens, a division of AstenJohnson Holdings, a multinational private technical textiles company. AJ Nonwovens is a newly branded entity that includes Foss Performance Materials, Eagle Nonwovens, and a new greenfield site in Waco, Texas. As President, Mr. Johnson has responsibility for all aspects of AstenJohnson’s Nonwovens business. Reporting to the Chief Executive Officer, Mr. Johnson regularly updates the Board of Directors on matters of strategic significance and has a proven track record of leadership and broad business experience.
Mr. Johnson has spent 33 years with AstenJohnson in a variety of roles. These include VP of business development, VPHR, and General Management. A dual US / Canadian citizen, he has lived and worked in both countries and had global leadership responsibility. Outside of work, Mr. Johnson has had experience on several boards.  He has served as treasurer of a $10 million charitable foundation, served as President of the Board for a large non-profit in Charleston, SC and served on the Board of the Charleston youth hockey league. Mr. Johnson graduated from McMaster University in Hamilton, Ontario, Canada with a Bachelor of Commerce and an International MBA from the University of South Carolina.

Chris Roeder, Director – Strategy, Marketing & Innovation, Global Cellulose Fibers, International Paper
Chris Roeder joined International Paper (IP) in 1996 in Kansas City, MO, as an engineer for IP’s Consumer Packaging business. Over the next 20 years, Mr. Roeder held a variety of leadership roles with increasing responsibility in Beverage Packaging, Foodservice and Coated Paperboard, where he focused on business and product development as well as sales management. In 2016, Mr. Roeder was named Marketing Director for IP’s Containerboard business and was responsible for a number of key strategic initiatives.
In 2020, he was named Regional General Manager for IP’s North American Container business, and later that same year, he was named Director – Strategy, Marketing & Innovation for IP’s Global Cellulose Fibers business. In his current role, Mr. Roeder is responsible for collaborating across the business and enterprise to develop IP’s go-to-market strategy. He and his team work closely with the Sales team to drive successful innovations for IP’s customers.

Paul E. Rollin, Jr., Ph.D., Senior Principal – Global Hygiene, ExxonMobil Product Solutions Company
Paul Rollin earned his B.S. in Chemistry from Morehouse College in Atlanta, Georgia and his Ph.D. in Polymer Science from The University of Akron in Akron, Ohio. Dr. Rollin began his career with E.I. DuPont de Nemours & Co. developing “Flashspun” nonwoven products in the Tyvek® Business. He later transferred from Richmond, VA to Old Hickory, TN where he provided technical support to manufacturing, as well as led product development efforts for bi-component spunmelt fibers and fabrics.
For the past 11 years, Dr. Rollin has worked for ExxonMobil in Baytown, TX. During this time, his roles and responsibilities have included developing new products based on polyolefin resins, customer and application development. In 2018, he became the Global Nonwovens Team Lead at ExxonMobil. Dr. Rollin has several patents and has contributed to the nonwovens industry for more than 24 years.

Jodi Russell, Vice President R&D, Cleaning Innovation, Packaging & Sustainability, The Clorox Company
Jodi Russell has spent 25 years leading global innovation across multiple categories in the consumer-packaged goods industry. She began her career at P&G after graduating from the University of California, Berkeley with a B.S. Chemical Engineering, and has continued for 20 years at Clorox creating consumer-winning products in Cleaning, Foods, Litter, Trash, Natural Personal Care and Water Filtration. Ms. Russell is an innovation leader, with a proven track record of driving profitable growth, with current R&D responsibility for >$2B product portfolio including the company’s flagship Clorox Bleach™ and Clorox Disinfecting Wipes™ businesses. Ms. Russell excels in setting vision for R&D that leads to breakthroughs and in collaborating with industry partners to create leading edge technology for the Clorox global portfolio.

Julie Schertell, President and Chief Executive Officer, Mativ
Julie Schertell is Mativ’s President and Chief Executive Officer and serves on its Board of Directors. As the former Neenah Inc. Chief Executive Officer, she held numerous leadership positions within the company over the last 14 years, including Chief Operations Officer, Segment President of Technical Products and Fine Paper & Packaging and Vice President and General Manager of Fine Paper & Packaging.
Ms. Schertell began her career at Georgia-Pacific in 1992 as a Cost Analyst in a plant supporting Consumer Products. She served in several roles over her 16-year career there, all within the Consumer Products Division, including Vice President of Sales and Marketing Strategy, Vice President of Supply Chain, Director of Sales Operations and Director of Financial Planning & Analysis. Ms. Schertell graduated from Florida State University’s College of Business in 1991 with a BA in Accounting and received her MAcc degree from the University of Georgia’s Terry College of Business in 1992.

Weitere Informationen:
INDA
Quelle:

INDA

Bild Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.
10.01.2023

Doppeltes Jubiläum für Sachgemäße Wäschepflege

2023 ist ein besonderes Jubiläumsjahr für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.: Sie blickt auf 70 Jahre ihres Bestehens als Trägerin der RAL Gütezeichen zurück. Diese feiern parallel ihren 85sten Geburtstag. Beide Jubilare zusammen waren von Beginn an im Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung in der gewerblichen Wäschepflege.

2023 ist ein besonderes Jubiläumsjahr für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.: Sie blickt auf 70 Jahre ihres Bestehens als Trägerin der RAL Gütezeichen zurück. Diese feiern parallel ihren 85sten Geburtstag. Beide Jubilare zusammen waren von Beginn an im Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung in der gewerblichen Wäschepflege.

„Der Gedanke, eine besondere Qualität auszuzeichnen, ist nichts Neues und war schon 1938 aktuell“, betont Dr. Timo Hammer, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. Damals wurde das Gütezeichen für sachgemäßes Waschen offiziell ins Leben gerufen. Hintergrund war eine Initiative für ein Gütezeichen „für sachgemäßes Waschen“, die drei Jahre zuvor von dem Wäschereibetreiber Willy Löcher aus Köln ausging. Doch anfangs gefiel nicht jedem die neue Idee, ein Gütezeichen für eine Dienstleistung zu schaffen. Bis dahin gab es nur Gütezeichen für Waren. Willy Löcher kämpfte für seine Ideale und warb auf Vorträgen und bei Tagungen für das neue Gütezeichen, schließlich stellten sich die Wäschereibetreiber mehrheitlich hinter seine Idee. „Von da an stand das RAL Gütezeichen für Sachgemäße Wäschepflege für besondere Qualität, Gütesicherung und Verbraucherschutz“, resümiert Timo Hammer, „und das tut es bis heute.“

„Nach den Vorkriegs- und Kriegswirren erreichten die gewerblichen Wäschereien in Deutschland relativ rasch wieder einen hohen technischen Stand“, erläutert Timo Hammer, „auch die Zulieferindustrie konnte dann wieder innovative Produkte in gleichbleibender Qualität liefern.“ So war im Jahr 1953 der Weg geebnet für die Gründung einer neuen Gütezeichengemeinschaft für sachgemäßes Waschen, für die wiederum Willy Löcher die Initiative ergriffen hat. Am 24. Februar 1953 ist das „Gütezeichen für sachgemäßes Waschen“ vom „RAL -Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuss“ offiziell anerkannt worden.

Die Idee eines eigenen Gütezeichens stieß bei den Wäschereibesitzern auf großes Interesse, so dass Ende 1953 40 Wäschereien das Gütezeichen führen durfte. Timo Hammer: „Heute sind es über 400 Mitgliedsbetriebe, die ihren Kunden eine gleichbleibend hohe Wäschequalität, ein Hygienemanagement auf höchstem Niveau, einen textilen Werterhalt sowie einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gewährleisten. Dabei unterstützen wir sie als Gemeinschaft im heutigen herausfordernden Marktumfeld bestmöglich. In diesem Zusammenhang möchten wir aber keinesfalls für eine Art „Hygiene-Polizei“ gehalten werden, sondern wir setzen die Erfordernisse an Qualität und Hygiene konsequent um. Auch deshalb entwickeln wir das Gütezeichen stetig weiter und passen es den jeweils neuen Marktbedürfnissen an. In den kommenden Jahren dürfen wir auf einige neue Entwicklungen gespannt sein.“

Im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. ist der Prüfdienstleister Hohenstein für die Qualitätssicherung der Mitgliedsbetriebe weltweit zuständig. Die Hohenstein Experten beurteilen auch direkt vor Ort sowohl technische als auch hygienische Prozesse. Die Hohenstein Academy bietet speziell für Textilpflegebetriebe ein breites Spektrum an modernen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, damit Mitarbeiter von Wäschereien den täglichen Anforderungen ihrer Arbeit noch besser gewachsen sind.

Obwohl die Gütezeichen für sachgemäße Wäschepflege zunächst nur für deutsche Wäschereibetriebe gedacht waren, haben sie sich in der Zwischenzeit auch in anderen Ländern etabliert. So dürfen heute zahlreiche gewerbliche Wäschereien in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Kasachstan, Japan, China und Griechenland Gütezeichen führen. Die externen Kontrollen werden in den genannten Ländern dabei nach den gleichen Kriterien durchgeführt wie in Deutschland.

Quelle:

Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.

Grafik BVMed
08.12.2022

Bevölkerungsumfrage: Nur 10 Prozent der Deutschen wechseln Masken nach jedem Gebrauch

BVMed: „Masken müssen korrekt angewendet werden“

Nur 10 Prozent der Deutschen wechseln ihre FFP2-Maske nach jedem Gebrauch. 9 Prozent der Bevölkerung wechseln die Maske so selten wie möglich, über 18 Prozent tragen überhaupt keine Maske. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). 2.500 Personen wurden zwischen dem 28. und 29. November 2022 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Einwohner Deutschlands ab 18 Jahren. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt bei 3,3 Prozent.

„Medizinische Masken schützen bei richtiger Anwendung sehr gut vor Infektionen. Wichtig ist, die Hinweise der Profis zum richtigen Umgang mit Masken und die Hygieneregeln zu beachten“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

BVMed: „Masken müssen korrekt angewendet werden“

Nur 10 Prozent der Deutschen wechseln ihre FFP2-Maske nach jedem Gebrauch. 9 Prozent der Bevölkerung wechseln die Maske so selten wie möglich, über 18 Prozent tragen überhaupt keine Maske. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). 2.500 Personen wurden zwischen dem 28. und 29. November 2022 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Einwohner Deutschlands ab 18 Jahren. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt bei 3,3 Prozent.

„Medizinische Masken schützen bei richtiger Anwendung sehr gut vor Infektionen. Wichtig ist, die Hinweise der Profis zum richtigen Umgang mit Masken und die Hygieneregeln zu beachten“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In Teilen des öffentlichen Raumes gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw. einer FFP2-Maske. Nach der BVMed-Umfrage sind die häufigsten Wechselgründe: Wenn die Maske verschmutzt ist (50,8 Prozent), kaputt gegangen ist (41,3 Prozent), schlecht riecht bzw. unhygienisch ist (37,0 Prozent) oder wenn die Maske durchfeuchtet ist (35,6 Prozent).

Unterschieden werden OP-Masken bzw. medizinische Masken (Mund-Nasen-Schutz) und Atemschutzmasken.

  • OP-Masken dienen vor allem dem Schutz der Umgebung vor Keimen, die Träger:innen beispielsweise durch Atmen oder Niesen verteilen könnte.
  • Atemschutzmasken hingegen dienen dem Schutz der Träger:innen vor Viren. Bei den Atemschutzmasken gibt es wiederum verschiedene Gruppen. Zum Schutz vor Viren und Mikroorganismen sind grundsätzlich Masken mit einem Partikelfilter geeignet. Dazu zählen unter anderem sogenannte Partikelfiltrierende Halbmasken, besser bekannt als FFP-Masken.

Genutzt werden von den Menschen aktuell vor allem FFP2-Masken. Sie sind nur dann wirksam, wenn sie korrekt angelegt werden.

  • Vor dem Aufsetzen der Maske sollten die Hände gründlich mit Wasser und Seife oder einem geeigneten Desinfektionsmittel gereinigt werden.
  • Die Maske muss gemäß der ihr beiliegenden Anleitung aufgesetzt werden. Sie muss Mund und Nase vollständig abdecken.
  • Es muss sichergestellt sein, dass keine Lücken zwischen Gesicht und Maske vorhanden sind.
  • FFP2-Masken sollten grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.
Weitere Informationen:
BVMed FFP-2 Masken Einwegmasken
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

07.10.2022

BVMed unterstützt GKV-Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Die BVMed-Expert:innen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur „für Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sowie absorbierende Hygieneprodukte“, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

„Die EU ermöglicht einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag ist sinnvoll, denn er entlastet die Krankenkassen und Krankenhäuser und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Herstellern. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz muss endlich umgesetzt werden!“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

15.08.2022

BVMed: „Hygienemaßnahmen konsequenter umsetzen und adäquat finanzieren“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem neuen Positionspapier, Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen konsequenter umzusetzen und adäquat zu finanzieren. „Das strikte Einhalten von grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen schützt vor der Verbreitung von Infektionen und dient damit der Wahrung von Gesundheit und Leben. Mit der jetzigen Sommer-Corona-Welle 2022 nehmen Bewusstsein und Hygiene-Compliance in der Bevölkerung jedoch leider wieder spürbar ab“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed fordert unter anderem ausreichende Ressourcen, eine adäquate Erstattung sowie eine zügige Umsetzung von hygienerelevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem neuen Positionspapier, Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen konsequenter umzusetzen und adäquat zu finanzieren. „Das strikte Einhalten von grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen schützt vor der Verbreitung von Infektionen und dient damit der Wahrung von Gesundheit und Leben. Mit der jetzigen Sommer-Corona-Welle 2022 nehmen Bewusstsein und Hygiene-Compliance in der Bevölkerung jedoch leider wieder spürbar ab“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed fordert unter anderem ausreichende Ressourcen, eine adäquate Erstattung sowie eine zügige Umsetzung von hygienerelevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag.

Das BVMed-Positionspapier wurde vom BVMed-Fachbereich „Nosokomiale Infektionen“ (FBNI) erarbeitet. Nosokomiale Infektionen stehen im zeitlichen Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder in ambulanten Praxen. Nach aktuellen Schätzungen sind außerhalb von Pandemien jährlich etwa 8,9 Millionen Menschen in der EU von solchen behandlungsassoziierten Infektionen betroffen. Die häufigsten Formen sind Lungenentzündung, Harnwegs- und Wundinfektionen bis hin zur Sepsis (Blutvergiftung). Allein in Deutschland sterben jedes Jahr bis zu 20.000 Menschen an diesen Infektionen – das sind schätzungsweise sechsmal so viele Tote wie bei Straßenverkehrsunfällen. Zudem ist bereits etwa ein Drittel der Bakterien, die diese Infektionen verursachen, gegen Antibiotika resistent.

Bis zu einem Drittel der nosokomialen Infektionen gelten als vermeidbar. Die konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen und der Einsatz risikominimierender Medizinprodukte und -technologien sind nach Ansicht des BVMed „effektive Mittel zur Vermeidung von behandlungsassoziierten Infektionen. Dies führt zu erheblichen Kosten- und Ressourceneinsparungen im Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität.“

Das BVMed-Positionspapier schlägt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung vor, wie:

  • Jährliche Daten von hoher Qualität:
    Daten zu nosokomialen Infektionen müssen in ihrem Umfang jährlich veröffentlicht werden, um durch Transparenz Aufmerksamkeit auf die Dimension des Problems zu lenken.
  • Umsetzung in Verordnungen:
    Empfehlungen von Experten, wie die der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO), sollten in den Landeshygieneverordnungen der Bundesländer explizit Berücksichtigung finden. Sie müssen in den medizinischen Einrichtungen vollständig umgesetzt werden.
  • Ausreichende Ressourcen:
    Um hohe Hygienestandards und effektiven Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen aufrecht zu erhalten und dauerhaft zu gewährleisten, ist eine ausreichende Versorgung mit entsprechenden Ressourcen unabdingbar. Neben vermehrtem Einsatz gut aus- und regelmäßig weitergebildeten Personals gehören dazu auch spezifische Medizinprodukte und -technologien.
  • Adäquate Erstattung:
    Angesichts des steigenden Kostendrucks auf die Sachkosten im Krankenhaus und vieler im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht berücksichtigter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im ambulanten Sektor stehen wir für eine auskömmliche Erstattung dieser Maßnahmen in allen medizinischen Einrichtungen. Die notwendigen Aufwände für Hygienemaßnahmen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen von medizinischen sowie pflegerischen Behandlungen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen konsequent evaluiert und vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Bundesländer und die Pflegeversicherung erstattet werden.
  • Umsetzung von relevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag:
    Der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung stellt vielversprechende Maßnahmen in Aussicht, die einen Einfluss auf den Infektionsschutz haben. Hierzu gehören: der Nationale Präventionsplan, Umwelt und Nachhaltigkeit, Verbesserung der Situation in der Pflege, Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Pandemievorsorge, sowie die Stärkung des RKI. Diese wichtigen Themen müssen nun mit Nachdruck angegangen werden.

„Patient:innen und Mitarbeiter:innen in medizinischen Einrichtungen haben ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden“, so der Appell des BVMed.

Quelle:

BVMed

01.02.2022

BVMed: Neue KFZ-Verbandkasten-Norm um medizinische Gesichtsmasken ergänzt

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

  • Aufnahme von Gesichtsmasken Typ I nach DIN EN 14683: Auf Initiative des Gesetzgebers sowie Anregung von verschiedenen Verbänden und Organisationen hat das für den Bereich „Erste Hilfe“ zuständige DIN-Gremium die Aufnahme von Gesichtsmasken als zusätzlichen Hygieneschutz vorgenommen.
  • Entfall eines Dreiecktuches DIN 13168 D: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch ein Dreiecktuch im Verbandkasten enthalten sein muss.
  • Entfall des Verbandtuches DIN 13152 BR: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch das größere Verbandtuch DIN 13152 A im Verbandkasten enthalten sein muss.
25.01.2022

BVMed unterstützt GKV-Spitzenverband bei erhöhter Pflegehilfsmittel-Vergütung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In den neuen „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 13. Januar 2022 hebt der GKV-SV die Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel rückwirkend ab dem 1. Januar und zunächst bis 31. März 2022 auf. In einem Schreiben des Spitzenverbandes von Ende 2021 heißt es zudem, dass sich für eine Verlängerung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale „im Interesse der Versicherten“ ausgesprochen wurde. Der BVMed unterstützt dieses Anliegen. Nach Ansicht des deutschen Medizintechnik-Verbands sollte die Regelung gesetzlich angegangen werden – beispielsweise in der bevorstehenden Pflegereform.

Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzausrüstung und weitere Hygieneartikel, die im Rahmen des Schutzes vor Infektionsgefahren benötigt werden – besonders für die vulnerablen Gruppen der Pflegebedürftigen sowie zum Schutz des Pflegepersonals und der pflegenden Angehörigen. Der Bedarf nach solchen Pflegehilfsmitteln sei bei gleichzeitig anhaltenden Preissteigerungen nach wie vor erhöht, argumentiert der BVMed. Es sei zudem davon auszugehen, dass das durch die Pandemie gesteigerte Hygienebewusstsein dauerhaft erhöht bleibe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

(c) BVMed / Darius Ramazani
BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll
21.12.2021

BVMed: „Mittelstand stärken, Bürokratie abbauen, Innovationen fördern“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) erwartet von der Bundesregierung im neuen Jahr entscheidende Weichenstellungen für die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschland und die Entlastung der Unternehmen von starker Bürokratie. „Politik und Gesellschaft können sich in der Corona-Krise auf die versorgungskritische Medizintechnik-Branche verlassen: von der intensivmedizinischen Betreuung, der ambulanten Versorgung durch Homecare-Unternehmen und Hilfsmittel-Leistungserbringer bis hin zur gesteigerten Produktion von Spritzen und Hygieneprodukten für eine erfolgreiche Impfkampagne“, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll zum Jahreswechsel 2021/22. Sein Appell: „Jetzt dürfen wir die mittelständisch geprägte MedTech-Branche bei der Bewältigung der Herausforderungen nicht im Stich lassen."

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) erwartet von der Bundesregierung im neuen Jahr entscheidende Weichenstellungen für die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschland und die Entlastung der Unternehmen von starker Bürokratie. „Politik und Gesellschaft können sich in der Corona-Krise auf die versorgungskritische Medizintechnik-Branche verlassen: von der intensivmedizinischen Betreuung, der ambulanten Versorgung durch Homecare-Unternehmen und Hilfsmittel-Leistungserbringer bis hin zur gesteigerten Produktion von Spritzen und Hygieneprodukten für eine erfolgreiche Impfkampagne“, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll zum Jahreswechsel 2021/22. Sein Appell: „Jetzt dürfen wir die mittelständisch geprägte MedTech-Branche bei der Bewältigung der Herausforderungen nicht im Stich lassen."

Denn die Medizintechnik-Branche stehe zusätzlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen. So würden beispielsweise steigende Rohstoffpreise, Frachtkosten und Energiepreise für erhöhte Kosten sorgen. Die EU-Medizinprodukte-Verordnung binde die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten für die aufwändigen regulatorischen Prozesse zur Rezertifizierung von Bestandsprodukten. Hinzu komme der digitale Wandel und die Transformation der Industrie zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. „Der Koalitionsvertrag bietet gute Ansätze, um den Mittelstand zu stärken, Bürokratie abzubauen und Innovationen zu fördern. Dafür müssen nun die konkreten Schritte angegangen werden, um die Versorgung der Patient:innen in Deutschland mit modernen Medizintechnologien auch in Zukunft zu sichern“, so Möll.

In einem 5-Punkte-Papier spricht sich der BVMed unter anderem für eine „Initiative MedTech 2030“, für eine DRG-Zukunftskommission sowie für eine bessere Nutzung der Gesundheitsdaten für die Forschung und Versorgung aus.

Das Papier kann hier heruntergeladen werden.

(c) BVMed
10.12.2021

BVMed-Hygieneforum 2021: Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz

Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz müssen im stationären wie ambulanten Bereich adäquater vergütet werden. Das forderten Expert:innen aus Pflege, ärztlichen Praxen, Kliniken und Medizinprodukte-Unternehmen auf dem 10. BVMed-Hygieneforum am 8. Dezember 2021 mit rund 200 Online-Teilnehmer:innen. „Wir brauchen eine frühzeitigere Infektionsprävention, um Infektionen besser zu vermeiden“, so Daniela Piossek, Sprecherin des BVMed-Fachbereichs Nosokomiale Infektionen und Moderatorin des Hygieneforums. Sie sprach sich dafür aus, in einem „Hygienedialog“ alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten. Ines Perea vom Bundesgesundheitsministerium könnte sich das aus fachlicher Sicht sehr gut vorstellen: „Wir wollen das Thema Hygiene und Infektionsvermeidung in der neuen Legislaturperiode voranbringen.“ Für Andreas Wedeking vom Verband katholischer Altenhilfe sind Investitionen in den Infektionsschutz gut angelegt, „denn jede vermiedene Infektion muss nicht mehr langwierig behandelt werden.“ „Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz sind ethisch und sparen Kosten“, unterstützte Krankenhaushygieniker Prof. Dr.

Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz müssen im stationären wie ambulanten Bereich adäquater vergütet werden. Das forderten Expert:innen aus Pflege, ärztlichen Praxen, Kliniken und Medizinprodukte-Unternehmen auf dem 10. BVMed-Hygieneforum am 8. Dezember 2021 mit rund 200 Online-Teilnehmer:innen. „Wir brauchen eine frühzeitigere Infektionsprävention, um Infektionen besser zu vermeiden“, so Daniela Piossek, Sprecherin des BVMed-Fachbereichs Nosokomiale Infektionen und Moderatorin des Hygieneforums. Sie sprach sich dafür aus, in einem „Hygienedialog“ alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten. Ines Perea vom Bundesgesundheitsministerium könnte sich das aus fachlicher Sicht sehr gut vorstellen: „Wir wollen das Thema Hygiene und Infektionsvermeidung in der neuen Legislaturperiode voranbringen.“ Für Andreas Wedeking vom Verband katholischer Altenhilfe sind Investitionen in den Infektionsschutz gut angelegt, „denn jede vermiedene Infektion muss nicht mehr langwierig behandelt werden.“ „Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz sind ethisch und sparen Kosten“, unterstützte Krankenhaushygieniker Prof. Dr. Lutz Jatzwauk vom Universitätsklinikum Dresden. „Hygiene ist nicht verhandelbar“, so der klare Appell von Ulrich Freitag vom Berufsverband der Frauenärzte und Mitglied der Hygiene-Expertengruppe beim Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).

Weitere Informationen finden Sie hier.

03.11.2021

BVMed für Beibehaltung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Sie stehen dabei in engem Austausch mit Angehörigen und Pflegefachpersonen. Die Anpassung der Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 60 Euro im Zuge der epidemischen Lage war für diese Unternehmen ein wichtiger Schritt, um den Bedarf der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nach Pflegehilfsmitteln decken zu können. „Doch auch nach dem 31. Dezember 2021 muss dies sichergestellt werden. Aus unserer Sicht ist es daher essenziell, den erhöhten Leistungsanspruch gemäß § 40 Absatz SGB XI auch über dieses Datum hinaus beizubehalten“, schreibt der BVMed an das BMG.

Die weiter steigenden Preise sind nach Ansicht von BVMed-Expertin Juliane Pohl nicht alleine auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. „Auch die allgemeine Preisentwicklung, die stark ansteigenden Energie- und Rohstoffpreise sowie die explosionsartige Entwicklung der Frachtkosten tragen zu den gestiegenen Kosten bei“, so Pohl. Die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wurde seit Einführung der Pflegeversicherung nur einmalig im Jahre 2015 angehoben. „Diese Anhebung liegt somit bereits sechs Jahre zurück und lässt die allgemeinen Preisentwicklungen der letzten Jahre – auch ungeachtet der COVID-bedingten Verschärfungen – unberücksichtigt“, argumentiert der deutsche MedTech-Verband.

Die weiter steigende Nachfrage nach Hygiene- und Schutzprodukten ist nach Ansicht des BVMed zudem Folge eines gestiegenen Bewusstseins für die Bedeutung des Infektionsschutzes. „Infektionsprävention nimmt an Bedeutung zu. Viele der Hygienemaßnahmen waren bereits vor der COVID-Pandemie notwendig, wurden jedoch oftmals vernachlässigt. Mit einem Rückgang der Nachfrage auf das Niveau vor der Corona-Pandemie ist daher nicht zu rechnen“, so Pohl. Ein weiterer Aspekt ist aus Sicht des BVMed, dass immer mehr Produkte unter den Pflegehilfsmitteln erfasst werden. So wurden vom GKV-Spitzenverband unter anderem FFP2-Masken in die Pauschale aufgenommen.

International renommiertes Meeresforschungsinstitut bestätigt biologische Abbaubarkeit von LENZING™ Fasern (c) New York Times/Alexander C. Welsh
Scripps Research Institute
27.10.2021

International renommiertes Meeresforschungsinstitut bestätigt biologische Abbaubarkeit von LENZING™ Fasern

  • Die renommierte Scripps Institution of Oceanography der University of California, San Diego liefert mit ihrer Versuchsreihe einen weiteren wissenschaftlichen Beleg dafür, dass LENZING™ Fasern eine wirksame Alternative zu synthetischen Fasern darstellen, die mit zum drängenden Problem der Plastikverschmutzung in den Weltmeeren beitragen.

Lenzing/San Diego – Die Lenzing Gruppe, weltweit führender Anbieter von holzbasierten Spezialfasern, erhielt einen weiteren wissenschaftlichen Beleg für die biologische Abbaubarkeit ihrer Fasern. Wissenschaftler/innen des renommierten, akademischen Forschungsinstituts Scripps Institution of Oceanography (SIO) der University of California, San Diego bestätigten in einer im Oktober 2021 publizierten Studie , dass sich holzbasierte Cellulosefasern am Ende ihres Lebenszyklus im Ozean in kurzer Zeit biologisch abbauen und damit auch die bessere Alternative zu erdölbasierten Fasern darstellen. Die Untersuchung war das Ergebnis eines unabhängigen Projekts, das sich zum Ziel setzte, die „End-of-Life“-Szenarien für Textilien und Vliesstoffe, die in der Umwelt entsorgt werden, zu verstehen.

  • Die renommierte Scripps Institution of Oceanography der University of California, San Diego liefert mit ihrer Versuchsreihe einen weiteren wissenschaftlichen Beleg dafür, dass LENZING™ Fasern eine wirksame Alternative zu synthetischen Fasern darstellen, die mit zum drängenden Problem der Plastikverschmutzung in den Weltmeeren beitragen.

Lenzing/San Diego – Die Lenzing Gruppe, weltweit führender Anbieter von holzbasierten Spezialfasern, erhielt einen weiteren wissenschaftlichen Beleg für die biologische Abbaubarkeit ihrer Fasern. Wissenschaftler/innen des renommierten, akademischen Forschungsinstituts Scripps Institution of Oceanography (SIO) der University of California, San Diego bestätigten in einer im Oktober 2021 publizierten Studie , dass sich holzbasierte Cellulosefasern am Ende ihres Lebenszyklus im Ozean in kurzer Zeit biologisch abbauen und damit auch die bessere Alternative zu erdölbasierten Fasern darstellen. Die Untersuchung war das Ergebnis eines unabhängigen Projekts, das sich zum Ziel setzte, die „End-of-Life“-Szenarien für Textilien und Vliesstoffe, die in der Umwelt entsorgt werden, zu verstehen.

Das SIO gilt weltweit als eines der ältesten, größten und bedeutendsten Zentren für Meeresforschung. In dieser Studie stellte es die Abbauprozesse von Vliesstoffen aus erdölbasierten, synthetischen Materialien wie Polyester und Materialien auf Cellulosebasis wie die holzbasierten Lyocell-, Modal- und Viscosefasern der Lenzing Gruppe unter bestimmten Szenarien gegenüber: unter verschiedenen realen Bedingungen im Ozean und kontrollierten Bedingungen in Aquarien. Die Ergebnisse dieser Versuchsreihe sind erstaunlich: Während sich die holzbasierten Cellulosefasern bereits innerhalb von 30 Tagen vollständig biologisch zersetzten, verzeichneten die getesteten, erdölbasierten Fasern auch nach über 200 Tagen praktisch keine Veränderung.

Die biologische Abbaubarkeit der LENZING™ Fasern wurde im Labor von Organic Waste Systems (OWS) in Belgien – einem der weltweit führenden Unternehmen für die Prüfung der biologischen Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit – getestet. Die Ergebnisse werden von jenen unter realen Bedingungen im Meer und unter kontrollierten Bedingungen in Aquarien bestätigt. Die OWS-Bewertung wurde gemäß den bestehenden internationalen Standards durchgeführt und spiegelt alle relevanten natürlichen und künstlichen Umgebungen wider, in denen ein biologischer Abbau stattfinden kann. Zertifikate der internationalen Zertifizierungsorganisation TÜV Austria zeigen, dass LENZING™ Fasern in allen getesteten Umgebungen (Erde, industrielle Kompostierung, Heimkompostierung, Süßwasser und Meerwasser) innerhalb der in den Standards festgelegten Fristen schnell biologisch abgebaut werden.

Lenzing begrüßt auch konkrete Maßnahmen der EU im Kampf gegen Plastikmüll im Allgemeinen, beispielsweise jene in Bezug auf die Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/9043. Die EU-Kommission präzisiert in kürzlich erlassenen Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinie, welche Produkte genau in den Anwendungsbereich dieser fallen, und sorgt damit für die nötige Klarheit im gemeinsamen Kampf der EU-Mitgliedsstaaten gegen die Umweltverschmutzung durch Plastikabfälle. Die holzbasierten, biologisch abbaubaren Cellulosefasern von Lenzing können Teil einer nachhaltigen und innovativen Lösung für dieses vom Menschen gemachte Problem sein, das sich künftig nur noch verschlimmern wird. Die Einwegkunststoffrichtlinie sieht seit Juli 2021 auch einheitliche Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Produkte auf der Verpackung oder auf dem Produkt selbst vor. Darunter fallen etwa Damenhygiene-Produkte und Feuchttücher für Körper- und Haushaltspflege, die Kunststoffe enthalten. Ein erster Schritt zur Lösung des Problems: die Aufklärung der Verbraucher/innen und ein Angebot alternativer Materialien mit besserer Kreislauffähigkeit.

BVMed: Moderne Medizintechnologien in Wahlprogrammen sichern (c) BVMed | Darius Ramazani
Dr. Marc-Pierre Möll, BVMed-Geschäftsführer
01.09.2021

BVMed: Moderne Medizintechnologien in Wahlprogrammen sichern

Für 68 Prozent der Bevölkerung spielen Gesundheits- und Pflegepolitik eine große bis sehr große Bedeutung bei der Wahlentscheidung zur Bundestagswahl am 26. September 2021, das zeigt der „Wahlradar Gesundheit“. Für den Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gehören die Förderung moderner Medizintechnologien und die nachhaltige Einbindung des technologischen Fortschritts zu einer Grundvoraussetzung für ein zukunftssicheres Gesundheitssystem und eine verbesserte Versorgung der Patient:innen. „Eine Analyse der Wahlprogramme zeigt: Die Bedeutung der Medizintechnik wird besser wahrgenommen. Das muss sich auch im neuen Koalitionsvertrag entsprechend wiederfinden“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Für 68 Prozent der Bevölkerung spielen Gesundheits- und Pflegepolitik eine große bis sehr große Bedeutung bei der Wahlentscheidung zur Bundestagswahl am 26. September 2021, das zeigt der „Wahlradar Gesundheit“. Für den Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gehören die Förderung moderner Medizintechnologien und die nachhaltige Einbindung des technologischen Fortschritts zu einer Grundvoraussetzung für ein zukunftssicheres Gesundheitssystem und eine verbesserte Versorgung der Patient:innen. „Eine Analyse der Wahlprogramme zeigt: Die Bedeutung der Medizintechnik wird besser wahrgenommen. Das muss sich auch im neuen Koalitionsvertrag entsprechend wiederfinden“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Mit der Corona-Pandemie sind Medizinprodukte stärker ins Bewusstsein von Öffentlichkeit und Politik gerückt: „Keine Intensivmedizin ohne Beatmungsgeräte oder Medikamentenpumpen. Keine Hygiene ohne medizinische Schutzausrüstung und Desinfektiuonsprodukte. Kein Impfen ohne Spritzen und anderes medizinisches Zubehör. Das hat mittlerweile jeder verstanden. Entsprechend finden sich die Themen unserer MedTech-Branche auch in allen relevanten Wahlprogrammen“, so Möll.

Der BVMed erwartet deshalb, dass sich seine medizintechnischen Kernforderungen auch im Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode wiederfinden werden. BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll nennt dazu folgende Beispiele:

  • Die Coronakrise hat gezeigt, dass Medizinprodukte systemrelevant sind. Um künftige Engpässe auszuschließen, brauchen wir auch digitale Lösungen, beispielsweise eine digitale Bestandsplattform versorgungskritischer Medizinprodukte und Arzneimittel.
  • Die Gesundheitswirtschaft ist ein Schlüsselmarkt. Forschung und Innovationen müssen besser gefördert werden, um die Chancen für Produktion und Arbeitsplätze in Deutschland zu nutzen und die Patient:innenversorgung weiter verbessern zu können.
  • Zu einem innovationsfreundlichen Klima gehören ein besserer Zugang der Unternehmen zu Forschungsdaten und ein Fast-Track-Verfahren für Medizinprodukte auch der höheren Klassen als Bestandteile einer umfassenden Digitalisierungs- und Datenstrategie.
  • Der Mittelstand als Kernstück der MedTech-Branche muss von bürokratischen Hemmnissen entlastet und besser gefördert werden. Dazu gehören pragmatische Lösungen für Bestands- und Nischenprodukte im Rahmen der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung.
  • Neue Vergütungsmodelle müssen die Ergebnisqualität besser berücksichtigen und pflegeentlastende Technologien unterstützen.
  • Sektorengrenzen müssen besser überwunden und ambulante Therapien gefördert werden.
05.07.2021

DTV: Massive Kostensteigerungen belasten die Textilservice-Branche

Der Lockdown ist vorbei, die Infektionszahlen sinken. Wie viele Wirtschaftsbereiche hofft auch die Textilservice-Branche für das 2. Halbjahr 2021 auf Erholung. Preissteigerungen bei Energie, Textilien und Löhnen machen der Branche jedoch zu schaffen. So sind die Baumwollpreise seit Jahresbeginn je nach Sorte um bis zu 50 Prozent gestiegen. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband warnt vor gefährlichen Preiskämpfen innerhalb der Branche.

Nachdem die Textilservice-Branche in den vergangenen Monaten durch die Lockdown-Maßnahmen und den damit verbundenen Schließungen von Hotellerie und Gastronomie bereits mit massiven Umsatzeinbrüchen zu kämpfen hatte, wird nun auch das Wiederhochfahren erschwert. Denn in vielen Kostenbereichen steigen die Preise. Hinzu kommen die Kosten durch die Corona-Pandemie, etwa in Form von Coronatests und zusätzlichen Hygienemaßnahmen.

Der Lockdown ist vorbei, die Infektionszahlen sinken. Wie viele Wirtschaftsbereiche hofft auch die Textilservice-Branche für das 2. Halbjahr 2021 auf Erholung. Preissteigerungen bei Energie, Textilien und Löhnen machen der Branche jedoch zu schaffen. So sind die Baumwollpreise seit Jahresbeginn je nach Sorte um bis zu 50 Prozent gestiegen. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband warnt vor gefährlichen Preiskämpfen innerhalb der Branche.

Nachdem die Textilservice-Branche in den vergangenen Monaten durch die Lockdown-Maßnahmen und den damit verbundenen Schließungen von Hotellerie und Gastronomie bereits mit massiven Umsatzeinbrüchen zu kämpfen hatte, wird nun auch das Wiederhochfahren erschwert. Denn in vielen Kostenbereichen steigen die Preise. Hinzu kommen die Kosten durch die Corona-Pandemie, etwa in Form von Coronatests und zusätzlichen Hygienemaßnahmen.

Gleichzeitig ist der Konkurrenzdruck in der Branche enorm. Die Betriebe wollen ihre ebenfalls wirtschaftlich angeschlagenen Kunden nicht verlieren. Die steigenden Kosten lassen sich jedoch nicht wegdiskutieren. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) warnt vor diesem Hintergrund vor einem Preiskampf in der Branche, wie er sich bereits in anderen Ländern abgezeichnet.
Friedrich Eberhard, DTV-Präsident und Inhaber eines Textilservice-Unternehmens: „Jetzt, wo viele unserer Kundenbranchen wieder in Schwung kommen, sollten wir nicht mit Dumpingangeboten unsere hochwertige Dienstleistung auf dem Markt präsentieren, sondern die großen Kostensteigerungen auch realistisch einpreisen.“

Energie, Textilien und Löhne treiben die Kosten in die Höhe
Die Beschaffung von Textilien macht rund 23 Prozent der Kosten im Textilservice aus. Das macht sich vor allem deshalb deutlich bemerkbar, da der durchschnittliche Preisanstieg, für beispielsweise Polyesterfasern, von Mai 2020 bis Mai 2021 über 20 Prozent betrug. Der Preisanstieg bei Baumwolle lag je nach Sorte sogar bei bis zu 50 Prozent.

Auch bei den Personalkosten – sie stellen mit rund 45 Prozent den größten Kostenblock dar – gibt es massive Steigerungen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2021 um insgesamt 2,6 Prozent. Bei den Tarifverträgen der Branche sind ähnliche Lohnsteigerungen beschlossen worden.

Nicht besser sieht es bei weiteren Rohstoffpreisen aus. Allein der Ölpreis hat sich in den vergangenen 12 Monaten nahezu verdoppelt. Für die Textilservice-Branche ist das hart. Energiekosten sind für Textilreinigungen und Wäschereien mit sieben Prozent ein großer Kostenfaktor. Und, die Problematik wird sich weiter verschärfen. So haben sich in den vergangenen Monaten die CO2 Zertifikate massiv verteuert. Lag der Preis im März 2020 noch bei unter 16 Euro je Tonne, notiert er im Mai 2021 bei rund 50 Euro und ist damit teurer denn je. Die Kostensteigerung ist politisch gewollt und eine Reduzierung ist nach den jüngsten Entscheidungen von Politik und Rechtsprechung nicht zu erwarten. Manche Experten rechnen sogar mit einer Verdoppelung der Zertifikatpreise noch in diesem Jahr.

01.06.2021

15. Juni: Kostenfreies BTE-Webinar zur Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III (ÜBH III) ist für den Textil- und Schuhfachhandel ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftlichen Folgen der Geschäftsschließungen zu lindern. Allerdings gibt es in den Förderbestimmungen speziell im Bereich der Warenabschreibung nach wie vor unklare Formulierungen und Interpretationsspielraum. Zudem werden die Regelungen immer wieder geändert und erweitert - zuletzt am 28. Mai mit einem neuen Anhang 4 in Form einer Beispielliste für geförderte Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen.

 
Um dem Textil- und Schuhfachhandel über die neuesten Entwicklungen bei der ÜBH III zu informieren, veranstaltet der BTE am 15. Juni (15 bis 16.30 Uhr) mit den Experten der Unternehmensberatung fashionconsult ein kostenfreies Webinar. Fashionconsult-Gründer Leo Faltmann und sein Team werden dann den Schwerpunkt auf die Steuerung der Warenwertabschreibung und den Korrekturantrag legen.
 
Interessenten melden sich direkt bei fashionconsult, Antje Kaletta-Bahr, E-Mail: kaletta-bahr@fashionconsult.de. Die Teilnehmer erhalten dann einen MS Teams Link zugesendet.

Die Überbrückungshilfe III (ÜBH III) ist für den Textil- und Schuhfachhandel ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftlichen Folgen der Geschäftsschließungen zu lindern. Allerdings gibt es in den Förderbestimmungen speziell im Bereich der Warenabschreibung nach wie vor unklare Formulierungen und Interpretationsspielraum. Zudem werden die Regelungen immer wieder geändert und erweitert - zuletzt am 28. Mai mit einem neuen Anhang 4 in Form einer Beispielliste für geförderte Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen.

 
Um dem Textil- und Schuhfachhandel über die neuesten Entwicklungen bei der ÜBH III zu informieren, veranstaltet der BTE am 15. Juni (15 bis 16.30 Uhr) mit den Experten der Unternehmensberatung fashionconsult ein kostenfreies Webinar. Fashionconsult-Gründer Leo Faltmann und sein Team werden dann den Schwerpunkt auf die Steuerung der Warenwertabschreibung und den Korrekturantrag legen.
 
Interessenten melden sich direkt bei fashionconsult, Antje Kaletta-Bahr, E-Mail: kaletta-bahr@fashionconsult.de. Die Teilnehmer erhalten dann einen MS Teams Link zugesendet.

Weitere Informationen:
Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE e.V.

18.04.2021

BDSE Handelsverband Schuhe: Lockdown bringt den Schuhhandel an den Rand der Existenz

Abgesehen von kurzen und regional unterschiedlichen Öffnungsphasen, meist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, durfte der stationäre Fachhandel seine Ladentüren in diesem Jahr noch nicht öffnen. Jeden Monat, in dem der stationäre Schuhhandel geschlossen bleiben muss, gehen rund 700 Millionen Euro Umsatz verloren.  Nach den Verkaufssaisons Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/ Winter 2020/21 ist dies nun die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen auf einem großen Teil ihrer eingekauften Ware sitzen bleiben und hohe Verluste einfahren werden. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres hat der stationäre Schuhfachhandel pandemiebedingt und im Vergleich zur Vorcorona-Zeit schätzungsweise 1,5 Milliarden Umsatz eingebüßt.

Abgesehen von kurzen und regional unterschiedlichen Öffnungsphasen, meist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, durfte der stationäre Fachhandel seine Ladentüren in diesem Jahr noch nicht öffnen. Jeden Monat, in dem der stationäre Schuhhandel geschlossen bleiben muss, gehen rund 700 Millionen Euro Umsatz verloren.  Nach den Verkaufssaisons Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/ Winter 2020/21 ist dies nun die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen auf einem großen Teil ihrer eingekauften Ware sitzen bleiben und hohe Verluste einfahren werden. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres hat der stationäre Schuhfachhandel pandemiebedingt und im Vergleich zur Vorcorona-Zeit schätzungsweise 1,5 Milliarden Umsatz eingebüßt.

Da die staatlichen Hilfen bei weitem nicht reichen, zahlreiche Schuhhäuser sogar gänzlich leer ausgehen, werden viele Schuhhäuser den langanhaltenden Lockdown kaum überleben können. Nach einer aktuellen Handelsbefragung des HDE gehen 58 Prozent der Schuhfach-händler davon aus, dass sie ohne weitere staatliche Hilfen ihr Geschäft noch in diesem Jahr aufgeben müssen! Bei gut 3.000 Unternehmen mit rund 10.000 Stores sind empfindliche Lücken in unseren Innenstädten zu befürchten, zumal die wirtschaftliche Situation im Beklei-dungshandel ähnlich dramatisch ist.

Deutliche Verschiebung der Absatzkanäle
Die Pandemie führte im Schuhmarkt zu einer deutlichen Verschiebung der Marktanteile der Absatzkanäle. Eindeutiger Krisengewinner ist der Onlinehandel, der im vergangenen Jahr seinen Marktanteil nach BDSE-Berechnungen von 26 Prozent auf 34 Prozent ausbauen konnte. Gewachsen sind nicht nur die Online Pure Player wie bspw. Zalando, sondern auch die Online-Umsätze der Multichannel-Schuhhändler mit stationären Wurzeln, die ihren digitalen Vertriebsweg in den vergangenen 12 Monaten mangels Alternativen zum Teil kräftig ausbauten. Wie überhaupt viele kleine und mittelgroße Schuhgeschäfte in der Zeit des Shutdowns neue digitale Kommunikationskanäle zu ihren Kunden sich erschlossen oder ihre digitalen Tools aus Servicegründen weiter optimiert haben. Deren Online-Verkäufe, oftmals über Online-Marktplätze und -Plattformen getätigt, vermochten aber bei weitem nicht die Umsatz- und Renditeverluste des stationären Geschäfts auszugleichen. Aber sie konnten darüber zumindest den Kundenkontakt halten und versuchen, überschaubare Teile ihrer Warenüberhänge trotz Öffnungsverbot abzusetzen.

Rückläufiges Marktvolumen
Die Kanalverschiebungen finden in einem insgesamt rückläufigen Markt statt. Denn die Verbraucher halten sich mit ihren Konsumausgaben Corona-bedingt auch bei Schuhen aktuell zurück. Nach vorläufigen BDSE-Berechnungen schrumpfte das Marktvolumen bei Schuhen in 2020 um 13,5 Prozent auf 10,2 Mrd. Euro. Zwar konnte der Online- und Katalogversandhandel bei Schuhen um 15 Prozent zulegen, doch gingen in dieser Zeit dem stationären Schuhhandel rund 23 Prozent seiner Umsätze verloren. Neben den Schuhfachgeschäften mussten auch andere Vertriebsformen des Einzelhandels, die dem Lockdown unterlagen, bei ihren Schuhumsätzen zweistellige Einbußen verkraften, so beispielsweise die Schuhsortimente der Kauf- und Warenhäuser und jene der Bekleidungsgeschäfte.

"Schuhhandel muss wieder öffnen dürfen"
Die Schuhbranche hofft auf eine Nachbesserung der Corona-Hilfen. Dies insbesondere auch im Zuge der anstehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das mit einer Verlängerung der Lockdownphase und verschärften regionalen Öffnungsszenarien verbunden sein wird. Wenn schon der Nonfood-Handel diesen Kraftakt zur Eindämmung der Pandemie leisten soll, dann müsse der Staat auch für einen fairen Schadensausgleich sorgen. Wobei aus Sicht des BDSE und durch wissenschaftliche Studien des RKI, der TU Berlin und der Berufsgenossenschaft belegt sei, dass die Ansteckungsgefahr im Einzelhandel – insbesondere bei Beachtung der gängigen Abstands- und Hygienevorschriften – ausgesprochen gering sei.

Vor diesem Hintergrund fordern die Handelsverbände, dass bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes und den weiteren Corona-Maßnahmen das Problem bei der Wurzel gepackt wird. Gesetzgeber und Behörden sollten sich auf die wirklich wirksamen Lösungen zur Eindämmung der Pandemie konzentrieren und nicht auf Wirtschaftsbereiche, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum Effekte auf das Infektionsgeschehen haben. Hinzu komme beim Verkauf von Schuhen der Gesundheitsaspekt einer fachkundigen Beratung. Denn nicht nur bei Babys und Kindern, deren Füße in bestimmten Altersklassen rasch und innerhalb nur eines Jahres über mehrere Schuhgrößen hinweg wachsen, ist mit Blick auf die Passform eine qualifizierte und zeitnahe Beratung beim Schuhkauf sehr wichtig. Sondern auch bei Erwachsenen sei gut passendes Schuhwerk gesundheitlich geboten, nicht zuletzt um Fußdeformationen, Nervenschmerzen und Fehlhaltungen mit entsprechenden orthopädischen Folgeschäden vorzubeugen. Auch aus diesem Grund, und sich auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31. März dieses Jahres stützend, hat der BDSE unlängst nicht nur die Öffnung der Kinderschuhgeschäfte, sondern die Öffnung aller Schuhfachgeschäfte gegenüber Bund und Ländern gefordert.

Unabhängig davon kämpft der BDSE seit Monaten gemeinsam mit den Landesverbänden und dem HDE für eine Verbesserung der staatlichen Überbrückungshilfen. Noch immer erhalten viele kleine inhabergeführte Geschäfte, aber auch die großen Schuhfilialisten, überhaupt keine Überbrückungshilfen, um die aktuelle Krise zu überstehen. Und für die allermeisten jener Schuhgeschäfte, für die Hilfsgelder in den Fördermaßnahmen vorgesehen sind, reichen diese nicht aus, um die schließungsbedingten Verluste auch nur annähernd zu decken und die Unternehmen finanziell ausreichend zu entlasten.

Weitere Informationen:
BDSE Schuhmode
Quelle:

BDSE Handelsverband Schuhe anlässlich der Gallery SHOES & FASHION April 2021

19.03.2021

„Zum Sterben zu viel, zum Überleben zu wenig“

  • Handelsverbände zu bisherigen Öffnungsmöglichkeiten

Die seit dem 8. März erlaubten Möglichkeiten zum Öffnen der Geschäfte beseitigen die Sorgen und Nöte des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels nicht. In den allermeisten Geschäften reichen die Verkaufserlöse nach Erkenntnissen von BTE, BDSE und BLE nicht einmal aus, um die anfallenden Kosten für Personal, Miete und Strom zu decken. „Die aktuellen Umsätze sind für Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte zum Sterben zu viel, aber zum Überleben zu wenig!“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vor diesem Hintergrund lösen Forderungen aus der Politik, die ohnehin begrenzten Öffnungsmöglichkeiten wieder zurückzunehmen, große Ängste und Befürchtungen im Modehandel aus. Schließlich ist der Start in die Frühjahrssaison für die drei Branchen enorm wichtig. Pangels: „März und April sind als Start in die Saison für die Fashionbranche ganz wichtige Umsatzphasen und die verlorenen Umsätze lassen sich in der saisonal orientierten Modebranche kaum noch aufholen.“
 

  • Handelsverbände zu bisherigen Öffnungsmöglichkeiten

Die seit dem 8. März erlaubten Möglichkeiten zum Öffnen der Geschäfte beseitigen die Sorgen und Nöte des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels nicht. In den allermeisten Geschäften reichen die Verkaufserlöse nach Erkenntnissen von BTE, BDSE und BLE nicht einmal aus, um die anfallenden Kosten für Personal, Miete und Strom zu decken. „Die aktuellen Umsätze sind für Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte zum Sterben zu viel, aber zum Überleben zu wenig!“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vor diesem Hintergrund lösen Forderungen aus der Politik, die ohnehin begrenzten Öffnungsmöglichkeiten wieder zurückzunehmen, große Ängste und Befürchtungen im Modehandel aus. Schließlich ist der Start in die Frühjahrssaison für die drei Branchen enorm wichtig. Pangels: „März und April sind als Start in die Saison für die Fashionbranche ganz wichtige Umsatzphasen und die verlorenen Umsätze lassen sich in der saisonal orientierten Modebranche kaum noch aufholen.“
 
Bereits jetzt nimmt der Warendruck in der gesamten Modebranche merklich zu. „Wir haben neben großen Mengen unverkaufter Winterware jetzt die Läden voll mit neuer Frühjahrsmode, die aufgrund der aktuellen Beschränkungen nicht oder nur sehr schwer an den Mann oder die Frau gebracht werden kann“, klagt Pangels. „Gleichzeitig verliert die modische Ware mit jeder Woche an Begehrlichkeit und Wert!“
 
Das Weiterbestehen der Verkaufsbeschränkungen hat für die gesamte Fashionbranche dramatische Folgen. Sie wird tausende Existenzen und damit zehntausende Arbeitsplätze zerstören – nicht nur im Handel, sondern auch bei den Lieferanten. Denn der Handel braucht die Umsätze nicht nur für die eigenen Löhne und Mieten, sondern auch zum Bezahlen seiner Vorstufen. „Jede Woche Lockdown kostet den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund eine Milliarde Euro Umsatz“, rechnet Pangels. „Dieser enorme Fehlbetrag reißt auch unsere Lieferanten mit in den Abgrund und am Ende wohl ebenfalls hunderttausende Näherinnen in den Produktionsländern!“
 
Angesichts dieser - auch globalen - Auswirkungen fordern BTE, BDSE und BLE die politischen Entscheidungsträger auf, ihre restriktive Verbots-Politik endlich grundlegend zu überdenken. Pangels: „Der überängstliche und ausschließliche Blick auf Inzidenzwerte darf nicht zu einer gesellschaftlichen Schockstarre führen. Viele Wissenschaftlicher und selbst das RKI empfehlen mittlerweile die Berücksichtigung weiterer Parameter. Zudem ist mehrfach belegt, dass das Ansteckungsrisiko im Handel gering ist. Einschränkungen für den stationären Handel sind untaugliche Instrumente in der Pandemie-Bekämpfung und führen vor allem zu gewaltigen volkswirtschaftlichen Schäden, die letztendlich jeder Bundesbürger mitfinanzieren muss!“ Pangels weiter: „Es ist illusorisch zu glauben, ein ständig mutierendes Virus mit Geschäftsschließungen ausrotten zu können. Wir fordern von den Entscheidungsträgern, endlich eine flächendeckende Öffnung des Einzelhandels bei Einhaltung strikter Hygiene- und Abstandskonzepte anzugehen, wie sie die Händlerinitiative „Das Leben gehört ins Zentrum“ bereits vorgeschlagen hat!“

 

Weitere Informationen:
Coronavirus Umsatz Fachhandel Modehandel
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

DTV: Coronaviren noch bis zu drei Tage auf Textilien infektiös © DTV
MyClean
09.03.2021

DTV: Coronaviren noch bis zu drei Tage auf Textilien infektiös

Britische Universität untersuchte Coronaviren auf Textilien

Im Rahmen einer Studie zur Wirksamkeit von Waschverfahren untersuchte die De Montfort University (DMU) aus Leicester, England die Überlebensfähigkeit von Coronaviren auf Textilien. Der getestete Modell-Coronavirus-Stamm blieb mindestens 72 Stunden lang auf Polyestergewebe und 24 Stunden auf 100% Baumwolle infektiös. Auch wenn die Viren sich durch gängige Waschmittel und entsprechende Temperaturen inaktivieren ließen, warnt der Deutsche Textileinigungs-Verband (DTV) davor, potenziell infektiöse Textilien im häuslichen Umfeld zu waschen. Denn kritische Punkte wie Wäschesortierung, Maschinenbeladung und Kontaminationsmöglichkeiten lassen sich im professionellen Textilservice in einer kontrollierten Umgebung handhaben.

Britische Universität untersuchte Coronaviren auf Textilien

Im Rahmen einer Studie zur Wirksamkeit von Waschverfahren untersuchte die De Montfort University (DMU) aus Leicester, England die Überlebensfähigkeit von Coronaviren auf Textilien. Der getestete Modell-Coronavirus-Stamm blieb mindestens 72 Stunden lang auf Polyestergewebe und 24 Stunden auf 100% Baumwolle infektiös. Auch wenn die Viren sich durch gängige Waschmittel und entsprechende Temperaturen inaktivieren ließen, warnt der Deutsche Textileinigungs-Verband (DTV) davor, potenziell infektiöse Textilien im häuslichen Umfeld zu waschen. Denn kritische Punkte wie Wäschesortierung, Maschinenbeladung und Kontaminationsmöglichkeiten lassen sich im professionellen Textilservice in einer kontrollierten Umgebung handhaben.

Der anhaltende Ausbruch von SARS-CoV-2 hat die Textilhygiene in vielen Bereichen – vom Gesundheits- und Pflegewesen, über die Gastronomie und Hotellerie bis hin zum Privatkundenbereich – in den Fokus rücken lassen. Die De Montfort University aus Leicester, England hat vor diesem Hintergrund die Überlebensfähigkeit des humanen Coronavirus OC43 (HCoV-OC43), das eine ähnliche Gesamtstruktur wie SARS-CoV-2 aufweist, auf Textilien untersucht und auch Waschverfahren für eine zuverlässige Inaktivierung des Virus geprüft.

Die Leiterin der DMU-Studie, Dr. Katie Laird, fasste die Ergebnisse der Studie zusammen: „Der getestete Coronavirus-Stamm (HCoV-OC43) blieb mindestens 72 Stunden lang auf Polyestergewebe und 24 Stunden auf 100% Baumwolle infektiös.“ Laird ergänzt zudem, dass sich das Virus bis zu 72 Stunden lang von Polyestergewebe auf andere Oberflächen übertragen lässt, was darauf hindeutet, dass Textilien ein gewisses Übertragungsrisiko darstellen können.

Gängige Waschverfahren sind effektiv – Ein Risiko besteht jedoch bei begleitenden Prozessen

Das Forscherteam fand heraus, dass nahezu alle Haushaltswaschvorgänge, möglicherweise mit Ausnahme der Niedrigtemperatur-Haushaltswäsche, das durch Coronavirus verursachte Infektionsrisiko effektiv beseitigen. Wichtig ist jedoch die richtige Kombination von Bewegung, Temperatur und Waschmittel. In diesen Fällen wurde bei Waschverfahren von 40 °C und darüber keine Spur des Virus mehr gefunden.

Andreas Schumacher, Geschäftsführer des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV), mahnt jedoch: „Kleidung, die möglicherweise noch für drei Tage kontaminiert ist, sollte im besten Falle das häusliche Umfeld gar nicht erst erreichen. Mit Coronaviren belastete Textilien sollten in einer kontrollierten Umgebung wie dem Textilservice behandelt werden. Dort wird verschmutzte Wäsche sicher gehandhabt.“ Denn im häuslichen Umfeld wird die verschmutzte Wäsche zwangsweise mehrfach vor dem eigentlichen Waschprozess in die Hand genommen, für schmutzige und saubere Wäsche oft der gleiche Wäschekorb verwendet oder die Waschmaschine selbst steht möglicherweise in der Küche neben dem Herd oder der Spülmaschine, woraus sich noch gänzlich andere Möglichkeiten zur Kreuzkontamination ergeben, so Schumacher.

„Insbesondere Textilien aus dem Gesundheits- und Pflegewesen sowie Berufskleidung im Allgemeinen sollte nicht zuhause gewaschen werden, um eine Übertragung von Krankheitserregern auf Familie und Patienten zu vermeiden“, erläutert Schumacher. „Ergänzend zu den Ergebnissen der britischen Studie sollte darauf hingewiesen werden, dass handelsübliche Haushalts-Waschmaschinen im Gegensatz zu Profimaschinen an neuralgischen Punkten, wie Pumpe, Schublade oder zwischen Gummi und Waschmaschinenfenster die Temperaturen für eine sichere Virusinaktivierung häufig nicht erreichen. Dies kann bei Be- und Entladen der heimischen Waschmaschine zu einer Rekontamination führen“, so Schumacher weiter.

Für den Hotellerie und Gastronomiebereich sieht der DTV keinen Grund, Tischdecken und Servietten aus Stoff durch Papierlösungen zu ersetzen. Tatsächlich bietet hygienisch aufbereitete Tischwäsche bei regelmäßigem Wechsel einen deutlichen Hygienevorteil. Darüber hinaus sprechen auch Gründe des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung für die Textillösung.

Hintergrund: Die Forschung wird derzeit einem Peer-Review unterzogen und wird voraussichtlich in den nächsten Monaten in einem Open-Access-Journal veröffentlicht, damit jeder vollständig auf die Forschung zugreifen kann. Auftraggeber der Studie waren Textilpflegeverbände aus England, den Vereinigten Staaten, Schweiz, Belgien, Finnland, Norwegen und Deutschland.

Quelle:

Deutschen Textilreinigungs-Verband

04.03.2021

BVMed: Verlängerung der Pflegehilfsmittel-Pauschale

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht die vom Bundestag mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz beschlossene Verlängerung der erhöhten monatlichen Pflegehilfsmittel-Pauschale als „ersten Schritt“. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro gilt damit zunächst bis Ende 2021 weiter. Der BVMed setzt sich weiterhin für eine dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale ein, da von einer langfristigen Erhöhung der Kosten beispielsweise für Hygienemaßnahmen ausgegangen werden kann. „Im nächsten Schritt muss die Befristung aufgehoben werden. Wir müssen die gestiegenen Kosten langfristig finanzieren, um die Pflegebedürftigen und die Pflegenden besser zu schützen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht die vom Bundestag mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz beschlossene Verlängerung der erhöhten monatlichen Pflegehilfsmittel-Pauschale als „ersten Schritt“. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro gilt damit zunächst bis Ende 2021 weiter. Der BVMed setzt sich weiterhin für eine dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale ein, da von einer langfristigen Erhöhung der Kosten beispielsweise für Hygienemaßnahmen ausgegangen werden kann. „Im nächsten Schritt muss die Befristung aufgehoben werden. Wir müssen die gestiegenen Kosten langfristig finanzieren, um die Pflegebedürftigen und die Pflegenden besser zu schützen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Nach Ansicht des BVMed gibt es mit dem gestiegenen Hygienebewusstsein bei pflegenden Angehörigen und dem Pflegepersonal sowie gestiegenen Preisen für Desinfektionsmittel oder Schutzausrüstung „gute Gründe für die dauerhafte Anhebung der Pflegehilfsmittel-Pauschale“. Bei den Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzausrüstung und weitere Hygieneartikel, „die im Rahmen des Schutzes vor Infektionsgefahren gerade für die vulnerable Gruppe der Pflegebedürftigen und zum Schutz des Pflegepersonals und der pflegenden Angehörigen besonders benötigt werden“, so der BVMed.

Der Bundestag hatte im letzten Jahr aufgrund des erhöhten Bedarfs nach diesen Produkten bei stark steigenden Kosten die Erhöhung dieser Pauschale von 40 auf 60 Euro im Zuge der epidemischen Lage beschlossen. „Die Verlängerung dieser Regelung trägt angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie auch den Belastungen der zu Pflegenden sowie der Pflegekräfte Rechnung“, so der deutsche Medizintechnik-Verband. Außerdem sind nach wie vor eine stark erhöhte Nachfrage sowie höhere Preise in diesen Produktsegmenten festzustellen. „Wir gehen auch langfristig aufgrund des weltweiten Bedarfes nicht von einer Reduktion aus. Die Politik darf die Pflegebedürftigen und die Pflegenden hier nicht im Stich lassen“, appelliert BVMed-Geschäftsführer Möll.