Aus der Branche

Zurücksetzen
53 Ergebnisse
Foto BTE
Professor Dr. Siegrfied Jacobs
21.12.2022

BTE verabschiedet Prof. Dr. Jacobs in den Ruhestand

Nach mehr als 31 Jahren Tätigkeit geht Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BTE und Geschäftsführer des Instituts des Deutschen Textileinzelhandel (ITE GmbH), zum Jahresende in den Ruhestand. Der BTE verliert damit einen profunden Kenner der Modebranche, der sich immer für die Belange des Handels eingesetzt hat und dabei stets Lösungen entwickelte und vorantrieb, um die Unternehmen bei ihren vielfältigen Geschäftsprozessen zu unterstützen und zu helfen, ihre Performance zu verbessern.
 

Nach mehr als 31 Jahren Tätigkeit geht Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BTE und Geschäftsführer des Instituts des Deutschen Textileinzelhandel (ITE GmbH), zum Jahresende in den Ruhestand. Der BTE verliert damit einen profunden Kenner der Modebranche, der sich immer für die Belange des Handels eingesetzt hat und dabei stets Lösungen entwickelte und vorantrieb, um die Unternehmen bei ihren vielfältigen Geschäftsprozessen zu unterstützen und zu helfen, ihre Performance zu verbessern.
 
Nach Abitur, Wehrdienst und Ausbildung zum Abteilungsleiter DOB in der damaligen Kaufhof AG startete der gebürtige Bad Camberger im Jahr 1980 ein Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Mannheim, das er im Dezember 1985 als Diplom Kaufmann abschloss. Schon in seiner Diplomarbeit beschäftigte er sich gezielt mit aktuellen Fragen der Modebranche: „Das Konsumentenverhalten im Markt für Oberbekleidung – Eine empirische Analyse und ihre Konsequenzen für das Marketing des Bekleidungseinzelhandels“. Es folgte bis 1991 eine Tätigkeit als Assistent am Lehrstuhl für allgemeine BWL und Marketing und Mitglied des Instituts für Marketing der Universität Mannheim, die mit der Promotion endete.
 
Am 1. Oktober 1991 begann Dr. Jacobs als Mitglied der Geschäftsführung beim BTE. Schwerpunktmäßig kümmerte er sich um die Bereiche Betriebswirtschaft, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Dienstleistungen des ITE. Am 1. Januar 1993 erfolgte die Berufung zum Geschäftsführer der ITE GmbH mit seinem umfangreichen Dienstleistungsangebot für die Fashionbranche.
 
In den nachfolgenden Jahren kamen weitere Positionen bzw. Aufgaben in verschiedenen Institutionen der Branche hinzu. So z.B. als Mitglied des LDT-Beirats (1995 bis 2012), als Vorstand der LDT Nagold (1996-2003), später Mitglied des LDT-Aufsichtsrats (2003 bis 2010). Ab 2009 betreute er geschäftsführend den BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels, bis zur Fusion mit dem BTE im Jahr 2021. In dieser Zeit engagierte er sich zudem im europäischen Schuhhandelsverband CEDDEC.
 
Parallel verlor Dr. Jacobs auch die akademische Seite nicht aus den Augen. So übernahm er im Jahr 1995 einen Lehrauftrag an der Universität Marburg, wo er im Jahr 2010 dann zum Honorar-Professor berufen wurde. Zudem ist er Autor einer Reihe von Fachpublikationen für die Modebranche.
 
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag in allen Jahren beim BTE bzw. der ITE GmbH, wo er zahlreiche Projekte aus der Taufe hob. So gründete er nach der Wiedervereinigung in Kooperation mit der TextilWirtschaft das Bildungsinstitut des Deutschen Textileinzelhandels (BIDT), das über lange Jahre zahlreiche Seminare, Kongresse und Bildungsangebote für Kaufleute in den damals neuen Bundesländern durchführte. Ab 2009 zeichnete er auch als Chefredakteur und Verlagsleiter für das BTE-Magazin marketing berater verantwortlich.
 
Sein für den Modehandel vielleicht wichtigstes und innovativstes Projekt war die Entwicklung und der Aufbau des BTE Clearing Centers, das der Textil- und Modebranche ab dem Jahr 2001 den standardisierten elektronischen Datenaustausch und damit eine effiziente und professionelle Kommunikation zwischen Handel und Industrie ermöglichte. Über 1.200 Handelsunternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel mit fast 4.000 Geschäftsstandorten nutzen aktuell diesen EDI-Service des BTE und tauschen jeden Monat weit über eine Million Datensätze mit 670 Lieferanten und 1.100 Marken-Kollektionen aus.
 
Bei aller Affinität zu technischen Prozessen war Professor Dr. Jacobs der persönliche und direkte Kontakt zu den Unternehmen immer sehr wichtig. Er war in der Modebranche gut vernetzt, sein Rat oft gefragt. So leitete er im Laufe seiner Tätigkeit beim BTE insgesamt vier Erfa-Gruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten – von mittelständischen Modegeschäften in den neuen Ländern bis zu einer Gruppe von bundesweit bekannten, großen Platzhirschen.
 
Auch im Ruhestand wird Siegfried Jacobs die Entwicklung des Modehandels weiter aufmerksam verfolgen. Schließlich wird er seine Professur an der Uni Marburg vorerst weiter ausüben und den Studierenden die Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis in der Textil- und Modebranche näherbringen.

Weitere Informationen:
BTE Siegfried Jacobs
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

22.11.2021

Steffen Jost als BTE-Präsident wiedergewählt

  • Neue Mitglieder im erweiterten BTE-Präsidium

Wenige Tage nach der rechtskräftigen Verschmelzung der Handelsverbände Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) auf den BTE fand am 19. November 2021 die diesjährige Delegiertenversammlung des neuen BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren in digitaler Form statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2022 verabschiedet.
 
Zudem stand eine turnusmäßige Wahl des BTE-Präsidiums an, das im Zuge der Verschmelzung gemäß der neuen BTE-Satzung vergrößert wurde. Dabei wurde Steffen Jost in seinem Amt bestätigt, ebenso Andreas Bartmann (Globetrotter Ausrüstung, Hamburg) als Vizepräsident.
 

  • Neue Mitglieder im erweiterten BTE-Präsidium

Wenige Tage nach der rechtskräftigen Verschmelzung der Handelsverbände Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) auf den BTE fand am 19. November 2021 die diesjährige Delegiertenversammlung des neuen BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren in digitaler Form statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2022 verabschiedet.
 
Zudem stand eine turnusmäßige Wahl des BTE-Präsidiums an, das im Zuge der Verschmelzung gemäß der neuen BTE-Satzung vergrößert wurde. Dabei wurde Steffen Jost in seinem Amt bestätigt, ebenso Andreas Bartmann (Globetrotter Ausrüstung, Hamburg) als Vizepräsident.
 
Neu ins Präsidium gewählt wurden von der BTE-Delegiertenversammlung Jürgen Ahrens (Fa. Hagemeyer, Minden), Carlo Focke (Fa. Bruns, Neuruppin) und Mark Rauschen (Fa. L&T Lengermann & Trieschmann, Osnabrück), aus dem BLE-Vorstand die bisherige Präsidentin Nina Kiesow (Kiesow seit 1851, Kleve) und Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) sowie aus dem Schuhfachhandel Carsten Obermeier (Schuh-Neumann, Hannover). Wiedergewählt wurden Karin Busnel-Knappertsbusch (Galeria, Essen), Adrian Cüppers (Ernsting‘s family, Coesfeld), Martin Knauff (Wohnen&Sparen, Bad Hersfeld), Lars Messerich (Modehaus Messerich, Bitburg), Jens Ristedt (Ristedt City Modehaus, Bremen) und Volker Warth (Fa. Keller-Warth, Biberach).
 
Aus dem BTE-Präsidium ausgeschieden sind Andrea Benker-Ritter (Kurtenbach, Limburg) und Andreas Kleine (Fa. Bruno Kleine, Harsewinkel), die nicht mehr kandidierten. Steffen Jost bedankte sich bei beiden für ihre langjährige engagierte Mitarbeit zum Wohle der Branche. Außerdem würdigte er die Verdienste der langjährigen BDSE-Präsidentin Brigitte Wischnewski (Schuhhaus Meyer, Lübbecke), die nicht für das BTE-Präsidium kandidierte.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BTE. Bereits am 20. August unterschrieben (v.l.) Nina Kiesow (BLE-Präsidentin), Brigitte Wischnewski (BDSE-Präsidentin) und Steffen Jost (BTE-Präsident), den Verschmelzungsvertrag.
16.11.2021

BTE fusioniert mit BDSE und BLE zum BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Am 15. November hat das Vereinsregister Köln die Verschmelzung des Bundesverbands des Deutschen Schuheinzelhandels e.V. (BDSE) und des Bundesverbands des Deutschen Lederwaren-Einzelhandels e.V. (BLE) auf den BTE rechtswirksam in das Vereinsregister eingetragen. Neuer Name des fusionierten Verbandes ist „Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE), die meist verwendete Kurzform lautet „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“. Die Verschmelzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgt.
 
Vorausgegangen waren am 20. August drei außerordentliche digitale Delegiertenversammlungen von BTE, BDSE und BLE, die ohne Gegenstimmen die Verschmelzung auf den BTE beschlossen. Zudem hat die digitale BTE-Delegiertenversammlung eine Satzungsänderung mit der entsprechenden Namensänderung beschlossen.
 
Ziel der Verschmelzung ist es, die bereits seit Jahren enge Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Büro und Geschäftsführungen in Personalunion weiter zu intensivieren, zu vereinfachen und vor allem zum Wohle der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche effizienter zu gestalten. Die zentralen Gründe:
 

Am 15. November hat das Vereinsregister Köln die Verschmelzung des Bundesverbands des Deutschen Schuheinzelhandels e.V. (BDSE) und des Bundesverbands des Deutschen Lederwaren-Einzelhandels e.V. (BLE) auf den BTE rechtswirksam in das Vereinsregister eingetragen. Neuer Name des fusionierten Verbandes ist „Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE), die meist verwendete Kurzform lautet „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“. Die Verschmelzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgt.
 
Vorausgegangen waren am 20. August drei außerordentliche digitale Delegiertenversammlungen von BTE, BDSE und BLE, die ohne Gegenstimmen die Verschmelzung auf den BTE beschlossen. Zudem hat die digitale BTE-Delegiertenversammlung eine Satzungsänderung mit der entsprechenden Namensänderung beschlossen.
 
Ziel der Verschmelzung ist es, die bereits seit Jahren enge Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Büro und Geschäftsführungen in Personalunion weiter zu intensivieren, zu vereinfachen und vor allem zum Wohle der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche effizienter zu gestalten. Die zentralen Gründe:
 

  • Verbandsstrategisch: Die Landesverbände der Einzelhandelsorganisation, die gleichzeitig auch die Mitgliedsverbände von BTE, BDSE und BLE sowie des Handelsverband Deutschland HDE sind, wünschen zur Optimierung eine Fusion der Bundesfachverbände.
  • Sortimentspolitisch: In allem drei Branchen haben sich die Sortimente in den letzten Jahren weiter vermischt. Immer mehr Handelsunternehmen führen mittlerweile Textilien, Schuhe und Lederwaren.
  • Kosten: Durch die Zentralisierung interner (Verwaltungs-)Dienste wird der bürokratische Aufwand gesenkt  
  • Effizienz: Durch die größere Einheit werden Doppelarbeiten vermieden und die Interessenvertretung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels vor dem Hintergrund immer größer werdender politischer und wirtschaftlicher Verbundräume gestärkt.

 
Auch nach der Verschmelzung wird es eine eigene Facharbeit für die Sortimentsbereiche Schuhe und Lederwaren geben. Dazu werden eigene Arbeitskreise für Schuhe und für Lederwaren gegründet sowie das BTE-Präsidium um Vertreter aus dem spezialisierten Schuh- und Lederwarenhandel erweitert.

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

29.09.2021

BTE-Umfrage zur Liefersituation und Preisentwicklung

Der BTE führt aktuell zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) eine Umfrage zur aktuellen Liefersituation und der Preisentwicklung durch. Die sechs Fragen drehen sich um die derzeitigen Ausfälle bzw. Verzögerungen, um die Kommunikation der Lieferanten, um Maßnahmen zur Schließung von Sortimentslücken und um das Ausmaß der Preiserhöhungen.
 
Die Fragen sind in wenigen Minuten zu beantworten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Oktober veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.
 
Jedes Unternehmen aus dem gesamten Textil- und Modefachhandel ist zur Teilnahme eingeladen Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden, der entsprechende Link ist auf der Startseite der BTE-Homepage www.bte.de zu finden. Auf Wunsch wird der Fragebogen aber auch als pdf-Datei zugeschickt. Kontakt: BTE, E-Mail: info@bte.de. Der BTE bittet um eine Beantwortung bis 15. Oktober 2021.

Der BTE führt aktuell zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) eine Umfrage zur aktuellen Liefersituation und der Preisentwicklung durch. Die sechs Fragen drehen sich um die derzeitigen Ausfälle bzw. Verzögerungen, um die Kommunikation der Lieferanten, um Maßnahmen zur Schließung von Sortimentslücken und um das Ausmaß der Preiserhöhungen.
 
Die Fragen sind in wenigen Minuten zu beantworten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Oktober veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.
 
Jedes Unternehmen aus dem gesamten Textil- und Modefachhandel ist zur Teilnahme eingeladen Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden, der entsprechende Link ist auf der Startseite der BTE-Homepage www.bte.de zu finden. Auf Wunsch wird der Fragebogen aber auch als pdf-Datei zugeschickt. Kontakt: BTE, E-Mail: info@bte.de. Der BTE bittet um eine Beantwortung bis 15. Oktober 2021.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

20.09.2021

Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfithandel

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

Das Konfliktpotenzial zwischen Einzelhändlern und Finanzämtern beruht bekanntermaßen darauf, dass eine niedrige Bewertung des aktuellen Warenbestandes zu einer vorübergehenden Schmälerung des Gewinns und somit auch der Steuerlast bzw. aktuell auch zu höheren erstattbaren Fixkosten bei der ÜBH III führt. Da es – im Gegensatz zum Anlagevermögen – keine klar fixierten Richtwerte für die Abschriftenhöhe bei Kleidung, Schuhen und Accessoires/Lederwaren gibt, reagieren Finanzbehörden bei hohen Abschriften seitens des Modehandels häufig misstrauisch. Andererseits schreibt das HGB allen Kaufleuten eine generell vorsichtige Bewertung ihrer Situation vor. Hinzu kommt auf beiden Seiten oftmals strukturelles Unwissen, z. B. über die modische Aktualität von Artikeln bei den Finanzbehörden oder die tatsächlichen Auswirkungen von Bewertungs-Entscheidungen auf Handelsseite. So führt ein generell überhöhter Ansatz bei den Teilwertabschreibungen z. B. nur einmalig zu Steuervorteilen.

Um Unternehmen des Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandels, aber auch Steuerberatern und Finanzbehörden verständliche Anhaltspunkte für eine objektive und nachvollziehbare Warenbewertung zu geben, hat der BTE die aktuell erschienene Publikation „Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfit-Handel – gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungsverfahren, Auswirkungen, Praxisbeispiele“ erstellt. Auf 84 Seiten werden, ausgehend von den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen sowie geltenden Bewertungsprinzipien, die folgenden Punkte praxisnah und anhand vieler Beispiele ausführlich dargestellt:

  • mögliche Inventur- und Bewertungsverfahren
  • Besonderheiten und Kriterien der Warenbewertung im Outfithandel
  • Teilwertabschläge in der Praxis nach Teilbranchen (DOB, HAKA, KIKO, Wäsche/Strümpfe, Heim- und Haustextilien, Sport, Schuhe)
  • Auswirkungen von Teilwertabschriften und Inventurdifferenzen auf GuV und Bilanz
  • Maßnahmen zur Durchsetzung von Teilwertabschlägen gegenüber dem Finanzamt

Ein Musterbrief von einem der beiden Autoren an das Finanzamt mit konkreten Empfehlungen zur realistischen Höhe von Teilwertabschlägen für einzelne Artikel der Outfitbranche – mit und ohne Berücksichtigung eines Corona-Effektes – rundet die Publikation ab. Autoren dieses Leitfadens sind die Unternehmensberater und Fach-Dozenten der LDT Nagold, Peter Anklam und Ulf Heitmann.

Hinweis: Der Titel aus der Fachreihe BTE-Praxiswissen Textil | Schuhe | Lederwaren kann bestellt werden im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen), wo auch das Inhaltsverzeichnis und Leseproben einsehbar sind. Oder per E-Mail an itebestellungen@bte.de. Preis: 45,79 Euro zzgl. Versand für die Print-Version bzw. 42,06 Euro für die PDF-Variante; jeweils zzgl. 7% MwSt. EHV-Mitglieder erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent!

Weitere Informationen:
Warenbewertung Teilwert-Abschreibung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

30.08.2021

Lagebericht zum Deutschen Schuheinzelhandel

Anlässlich der Gallery SHOES&Fashion vom 29. bis 31. August 2021 legte Brigitte Wischnewski, Präsidentin BDSE Handelsverband Schuhe mit Sitz in Köln, den aktuellen Lagebericht zum deutschen Schuheinzelhandel vor. Nach ihren Aussagen gehört der stationäre Schuheinzelhandel zu den größten Corona-Verlierern:

Restart nach gravierenden Umsatzverlusten
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Schuhgeschäfte laut Statistischem Bundesamt Umsatzeinbußen von rund 21 Prozent verkraften müssen. Damit verloren die Fachgeschäfte nach BDSE-Berechnungen im vergangenen Jahr ein Umsatzvolumen von 1,7 Mrd. Euro und fielen von 8 Mrd. Euro Jahresumsatz in 2019 auf 6,3 Mrd. Euro Ende 2020 zurück (jeweils zu Endverbraucherpreisen).

Anlässlich der Gallery SHOES&Fashion vom 29. bis 31. August 2021 legte Brigitte Wischnewski, Präsidentin BDSE Handelsverband Schuhe mit Sitz in Köln, den aktuellen Lagebericht zum deutschen Schuheinzelhandel vor. Nach ihren Aussagen gehört der stationäre Schuheinzelhandel zu den größten Corona-Verlierern:

Restart nach gravierenden Umsatzverlusten
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Schuhgeschäfte laut Statistischem Bundesamt Umsatzeinbußen von rund 21 Prozent verkraften müssen. Damit verloren die Fachgeschäfte nach BDSE-Berechnungen im vergangenen Jahr ein Umsatzvolumen von 1,7 Mrd. Euro und fielen von 8 Mrd. Euro Jahresumsatz in 2019 auf 6,3 Mrd. Euro Ende 2020 zurück (jeweils zu Endverbraucherpreisen).

Auch im laufenden Jahr litten die Schuhhäuser massiv unter der Pandemie und den staatlich verordneten Geschäftsschließungen. Bis einschließlich Mai mussten sie geschlossen bleiben oder konnten nur unter erschwerten Bedingungen wie Click&Meet oder Click&Collect verkaufen. Wie ein Befreiungsschlag wirkte es, als die Corona-Maßnahmen dann endlich wieder gelockert wurden und ab Juni die Schuhgeschäfte in Deutschland wieder weitgehend normal öffnen durften. Der Nachholbedarf bei den Kunden war groß, so dass im Juni ein zweistelliges Umsatzplus erzielt werden konnte, was dem Schuhhandel - insbesondere mit Blick auf Liquidität und die Höhe der Warenbestände – die erhoffte Erleichterung verschaffte.
 
Umsätze noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau
Die Vorkrisenumsätze sind jedoch noch lange nicht wieder erreicht. Auch die Kundenfrequenzen lassen noch zu wünschen übrig, insbesondere in den Einkaufsstraßen der großen Metropolen und in den Shopping-Zentren. Vor allem in den Großstädten fehlen nach wie vor internationale Touristen und Messebesucher, die dort üblicherweise für gewichtige Umsatzanteile gerade im hochgenrigen Schuhfachhandel sorgen. So melden die Schuhhäuser, je nach Standort, Lage und Geschäftsmodell, eine sehr unterschiedliche Entwicklung.

Durchschnittszahlen spiegeln daher in diesem Jahr zwar die grobe Linie wider, geben aber nur ein unzureichendes Bild der aktuellen Situation der einzelnen Unternehmen des Schuhhandels ab.
Per Ende Juni, und dies entspricht ja dem Halbjahresergebnis 2021, lag der stationäre Schuheinzelhandel 21,5 Prozent unter der entsprechenden Umsatzmarke von 2020. Laut amtlicher Umsatzstatistik erzielte der Schuhhandel damit nach dem Bekleidungshandel das zweitschlechteste Umsatzergebnis aller beim Statistischen Bundesamt ausgewerteten Einzelhandelsbranchen. Und im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019, als die Schuhbranche noch nicht von Corona betroffen war, betrug der Umsatzrückgang nach BDSE-Berechnungen sogar fast 44 Prozent.
 
Lage beginnt sich langsam zu entspannen
Nach der Wiedereröffnung der Geschäfte im Juni brachten auch der Juli und die erste Hälfte des Augusts dem stationären Schuhhandel ein Umsatzplus. Zwar fielen die Wachstumsraten in diesen Wochen deutlich moderater aus als noch unmittelbar nach dem Ende des Lockdowns, aber zumindest sehen die Handelsunternehmen nun wieder Licht am Horizont. Zudem haben sie nach dem Wegfall der meisten Corona-Beschränkungen wieder Planungssicherheit und schöpfen, den Ankündigungen der Politik vertrauend, dass es keinen erneuten Lockdown des Handels mehr geben wird, neuen Mut.
 
Online mit kräftigem Wachstum
Abgesehen von kurzen und regional unterschiedlichen Öffnungsphasen – meist nur mit vorheriger Terminvereinbarung – lag das stationäre Geschäft in der Lockdown-Phase weitgehend darnieder. Kräftig wuchs dagegen in diesen Monaten der Onlinehandel. Nicht nur im Schuh-Versandhandel und bei den Online-Pure Playern, sondern auch im Multichannel-Schuhhandel mit stationärer DNA.  

Insgesamt hat die Pandemie der Marktanteilsverschiebung von Offline zu Online einen starken Schub verliehen. Mittlerweile wird bei einem Marktanteil von 35 Prozent etwa jeder dritte Schuh über irgendeinen der Online-Kanäle verkauft, die Online-Verkäufe des Multichannel-Handels eingeschlossen. Dass nach der Wiedereröffnung der Geschäfte die Verbraucher ihre Schuhe nun wieder stärker stationär einkaufen und in diesem Zuge die Online-Wachstumsraten abflachen, war zu erwarten. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass sich der Online-Marktanteil auch bei Schuhen auf einem deutlichen höheren Niveau einpendeln wird als in der Vor-Corona-Ära.
 
Mit vorsichtigem Optimismus in die nahe Zukunft
Der Schuhhandel blickt mit vorsichtigem Optimismus auf die kommenden Monate. Der BDSE erwartet einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf in diesem Jahr, zumal die Konsumstimmung gut, Kaufkraft vorhanden und die Lust auf neue Mode und auf den Einkauf in den stationären Geschäften groß ist. Aktuell schwächeln die Besucherfrequenzen vielerorts zwar noch, da viele Menschen nach wie vor verunsichert sind und das Einkaufen mit Maske das Shopping-Erlebnis doch einschränkt. Aber sowohl die Kaufrate als auch die Einkaufbeträge der Kunden sind seit der Lockerung der Corona-Maßnahmen erfreulich gestiegen, was für eine nach wie vor hohe Attraktivität des stationären Schuhhandels spricht.

Der BDSE geht davon aus, dass es den Schuhgeschäften gelingt, einen größeren Teil der in den ersten fünf Monaten erzielten Umsatzverluste bis zum Jahresende wieder auszugleichen und die noch vorhanden Überläger deutlich abzubauen. Dies verlangt von den Unternehmen und deren Mitarbeitern größte Anstrengung. Auch darf es zu keiner gravierenden Verschlechterung der pandemischen Lage kommen, insbesondere wenn dies mit nochmaligen behördlichen Geschäftsschließungen verbunden wäre. Einen erneuten Lockdown, so Brigitte Wischnewski, würden die meisten Unternehmen des Schuheinzelhandels wohl nicht überleben.

 

Weitere Informationen:
Schuheinzelhandel BDSE
Quelle:

BDSE e.V.

19.07.2021

Unterschiedliche Schlussverkaufs-Praktiken im Handel

Üblicherweise geht der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel Ende Juli in die finale Reduzierungsphase. Den Höhepunkt markiert dann der inoffizielle Sommer-Schluss-Verkauf, der in der Regel am letzten Juli-Montag startet. „Corona hat diese Praxis jedoch zum dritten Mal in Folge massiv gestört“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.
 
Grundsätzlich hat die gesamte Modebranche massiv unter der Pandemie gelitten, die Folgen sind jedoch je nach Standort und Unternehmensgröße zum Teil sehr unterschiedlich. Nach Erkenntnissen von BTE und BDSE besonders hart getroffen hat es die großen Unternehmen in den Toplagen der Großstädte. Fehlende Touristen und Messegäste sowie Millionen Arbeitnehmer im Homeoffice haben die Kundenfrequenzen und damit die Umsätze dort extrem einbrechen lassen. „Zudem gab es für die Großbetriebe deutlich weniger staatliche Hilfen“, weiß Augustin.
 

Üblicherweise geht der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel Ende Juli in die finale Reduzierungsphase. Den Höhepunkt markiert dann der inoffizielle Sommer-Schluss-Verkauf, der in der Regel am letzten Juli-Montag startet. „Corona hat diese Praxis jedoch zum dritten Mal in Folge massiv gestört“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.
 
Grundsätzlich hat die gesamte Modebranche massiv unter der Pandemie gelitten, die Folgen sind jedoch je nach Standort und Unternehmensgröße zum Teil sehr unterschiedlich. Nach Erkenntnissen von BTE und BDSE besonders hart getroffen hat es die großen Unternehmen in den Toplagen der Großstädte. Fehlende Touristen und Messegäste sowie Millionen Arbeitnehmer im Homeoffice haben die Kundenfrequenzen und damit die Umsätze dort extrem einbrechen lassen. „Zudem gab es für die Großbetriebe deutlich weniger staatliche Hilfen“, weiß Augustin.
 
Die Lagerbestände in diesen Unternehmen dürften daher nach Einschätzung von BTE und BDSE besonders hoch sein. So werben manche Großunternehmen bereits seit einiger Zeit mit Rabatten bis zu 50 Prozent und mehr – stationär und online. Andere, darunter viele kleine und mittlere Mode- und Schuhgeschäfte, versuchen dagegen, sich aktuell mit größeren Sale-Aktionen noch zurückzuhalten. „Die Unternehmen stecken in dem Dilemma, dass einerseits die Läger aktuell noch (zu) voll sind, man sich andererseits nach drei katastrophalen Saisons in Folge hohe Preisreduzierungen aus wirtschaftlichen Gründen aber kaum leisten kann“, analysiert Augustin.
 
Als Folge rechnen BTE und BDSE per Ende Juli mit differenzierten Sale-Strategien im Mode- und Schuhhandel. Weil im Frühjahr die meisten Geschäfte nicht oder nur kurz geöffnet waren, dürfte die Auswahl an reduzierter Frühjahrsmode, wie Jacken oder leichte Pullover, besonders groß sein. „Da der letzte Winter-Schluss-Verkauf aufgrund des Lockdowns weitgehend ausfiel, kann man sich wohl vereinzelt auch auf Schnäppchen aus dem letzten Herbst/Winter freuen“, prognostiziert Augustin.

Weitere Informationen:
Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

05.07.2021

BTE, BDSE und BLE: Gemeinsame Unternehmerumfrage gestartet

Wie war Ihr Geschäftsergebnis in 2020? Was mach(t)en Sie mit unverkaufter Winter- und Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Frühjahr/Sommer 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 
Dies sind einige Fragen aus der aktuellen gemeinsamen Unternehmerumfrage von BTE, BDSE und BLE. Jedes Unternehmen aus dem gesamten Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel ist eingeladen, insgesamt 12 Fragen über das Jahr 2020, das erste Halbjahr 2021 sowie das zweite Halbjahr 2021 zu beantworten. Alle Antworten werden vertraulich behandelt.
 
Die Fragen sind in wenigen Minuten zu beantworten. BTE, BDSE und BLE bitten um eine rege Beteiligung, um ein möglichst repräsentatives Bild der drei Branchen zu erhalten und die Forderungen der Unternehmen noch besser vertreten zu können. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im August veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.
 

Wie war Ihr Geschäftsergebnis in 2020? Was mach(t)en Sie mit unverkaufter Winter- und Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Frühjahr/Sommer 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 
Dies sind einige Fragen aus der aktuellen gemeinsamen Unternehmerumfrage von BTE, BDSE und BLE. Jedes Unternehmen aus dem gesamten Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel ist eingeladen, insgesamt 12 Fragen über das Jahr 2020, das erste Halbjahr 2021 sowie das zweite Halbjahr 2021 zu beantworten. Alle Antworten werden vertraulich behandelt.
 
Die Fragen sind in wenigen Minuten zu beantworten. BTE, BDSE und BLE bitten um eine rege Beteiligung, um ein möglichst repräsentatives Bild der drei Branchen zu erhalten und die Forderungen der Unternehmen noch besser vertreten zu können. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im August veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.
 
Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden, der entsprechende Link ist auf der Startseite der drei Homepages www.bte.de, www.bdse.org und www.lederwareneinzelhandel.de zu finden. Auf Wunsch wird der Fragebogen aber auch als pdf-Datei zugeschickt. Kontakt: E-Mail: info@bte.de. BTE, BDSE und BLE bitten um eine Beantwortung bis 20. Juli 2021.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Umfrage
Quelle:

BTE, BDSE und BLE

12.05.2021

BTE: für Warenspenden Steuerbegünstigung prüfen lassen

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 
Fazit: Jeder Textil- und Modehändler sollte vor der Spendenentscheidung unbedingt prüfen und sich ggf. bestätigen lassen, ob der Empfänger die entsprechenden Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III und der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt. Wichtig ist, auf eine Empfangsbestätigung zu bestehen, aus der ersichtlich ist, dass der unmittelbare Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist. Denn sonst verschenkt der Spender unnötig Geld bzw. muss mit Kosten rechnen. Schließlich könnten in einem solchen Fall bei der Überbrückungshilfe nur 90 Prozent des Einkaufspreises angesetzt werden und bei der Umsatzsteuer müsste der „fiktive Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende“ versteuert werden.

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

23.04.2021

BTE, BDSE und BLE kritisieren Bundesnotbremse

Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Denn das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken, so die Handelsverbände. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 

Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Denn das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken, so die Handelsverbände. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vollkommen unverständlich ist der Shutdown für BTE, BDSE und BLE angesichts der Erkenntnis, dass das Einkaufen im Einzelhandel weitgehend risikolos ist.  Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Technischen Universität (TU) Berlin belegen, dass das Shopping mit Maske und einer Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche kaum Ansteckungsgefahren birgt. Pangels: „Die Schließung des betroffenen Non-Food-Fachhandels leistet also keinen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie!“
 
Überdies seien die realen Ansteckungsrisiken speziell im Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel noch geringer als in den Studien errechnet. So gingen nach Recherchen von BTE, BDSE und BLE die Forscher von RKI und TU bei ihren Modellen zum situationsbedingten R-Wert im Nonfood-Fachhandel von einer Einkaufdauer von zwei Stunden aus. Gemäß einer aktuellen Umfrage der drei Fachverbände lag die Besuchsdauer der Kunden zuletzt aber in der Regel nur zwischen 30 und 60 Minuten, und zwar sowohl in kleinen Fachgeschäften als auch in großen Modehäusern. Außerdem werde nur extrem selten die bei der Studie angesetzte Grenze von einem Kunden pro 10 qm erreicht. „Nach unseren Schätzungen dürfte der R-Wert in der Realität beim Modeshopping derzeit also bei maximal 0,5 liegen“, rechnet Pangels.
 
BTE, BDSE und BLE fordern daher die Politik auf, nunmehr sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu ergreifen. Pangels: „Der stationäre Fachhandel darf nicht weiterhin als Bauernopfer dienen, weil die Politik die wahren Treiber der Pandemie nicht fassen kann oder will!“

Weitere Informationen:
Infektionsschutzgesetz Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

18.04.2021

BDSE Handelsverband Schuhe: Lockdown bringt den Schuhhandel an den Rand der Existenz

Abgesehen von kurzen und regional unterschiedlichen Öffnungsphasen, meist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, durfte der stationäre Fachhandel seine Ladentüren in diesem Jahr noch nicht öffnen. Jeden Monat, in dem der stationäre Schuhhandel geschlossen bleiben muss, gehen rund 700 Millionen Euro Umsatz verloren.  Nach den Verkaufssaisons Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/ Winter 2020/21 ist dies nun die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen auf einem großen Teil ihrer eingekauften Ware sitzen bleiben und hohe Verluste einfahren werden. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres hat der stationäre Schuhfachhandel pandemiebedingt und im Vergleich zur Vorcorona-Zeit schätzungsweise 1,5 Milliarden Umsatz eingebüßt.

Abgesehen von kurzen und regional unterschiedlichen Öffnungsphasen, meist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, durfte der stationäre Fachhandel seine Ladentüren in diesem Jahr noch nicht öffnen. Jeden Monat, in dem der stationäre Schuhhandel geschlossen bleiben muss, gehen rund 700 Millionen Euro Umsatz verloren.  Nach den Verkaufssaisons Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/ Winter 2020/21 ist dies nun die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen auf einem großen Teil ihrer eingekauften Ware sitzen bleiben und hohe Verluste einfahren werden. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres hat der stationäre Schuhfachhandel pandemiebedingt und im Vergleich zur Vorcorona-Zeit schätzungsweise 1,5 Milliarden Umsatz eingebüßt.

Da die staatlichen Hilfen bei weitem nicht reichen, zahlreiche Schuhhäuser sogar gänzlich leer ausgehen, werden viele Schuhhäuser den langanhaltenden Lockdown kaum überleben können. Nach einer aktuellen Handelsbefragung des HDE gehen 58 Prozent der Schuhfach-händler davon aus, dass sie ohne weitere staatliche Hilfen ihr Geschäft noch in diesem Jahr aufgeben müssen! Bei gut 3.000 Unternehmen mit rund 10.000 Stores sind empfindliche Lücken in unseren Innenstädten zu befürchten, zumal die wirtschaftliche Situation im Beklei-dungshandel ähnlich dramatisch ist.

Deutliche Verschiebung der Absatzkanäle
Die Pandemie führte im Schuhmarkt zu einer deutlichen Verschiebung der Marktanteile der Absatzkanäle. Eindeutiger Krisengewinner ist der Onlinehandel, der im vergangenen Jahr seinen Marktanteil nach BDSE-Berechnungen von 26 Prozent auf 34 Prozent ausbauen konnte. Gewachsen sind nicht nur die Online Pure Player wie bspw. Zalando, sondern auch die Online-Umsätze der Multichannel-Schuhhändler mit stationären Wurzeln, die ihren digitalen Vertriebsweg in den vergangenen 12 Monaten mangels Alternativen zum Teil kräftig ausbauten. Wie überhaupt viele kleine und mittelgroße Schuhgeschäfte in der Zeit des Shutdowns neue digitale Kommunikationskanäle zu ihren Kunden sich erschlossen oder ihre digitalen Tools aus Servicegründen weiter optimiert haben. Deren Online-Verkäufe, oftmals über Online-Marktplätze und -Plattformen getätigt, vermochten aber bei weitem nicht die Umsatz- und Renditeverluste des stationären Geschäfts auszugleichen. Aber sie konnten darüber zumindest den Kundenkontakt halten und versuchen, überschaubare Teile ihrer Warenüberhänge trotz Öffnungsverbot abzusetzen.

Rückläufiges Marktvolumen
Die Kanalverschiebungen finden in einem insgesamt rückläufigen Markt statt. Denn die Verbraucher halten sich mit ihren Konsumausgaben Corona-bedingt auch bei Schuhen aktuell zurück. Nach vorläufigen BDSE-Berechnungen schrumpfte das Marktvolumen bei Schuhen in 2020 um 13,5 Prozent auf 10,2 Mrd. Euro. Zwar konnte der Online- und Katalogversandhandel bei Schuhen um 15 Prozent zulegen, doch gingen in dieser Zeit dem stationären Schuhhandel rund 23 Prozent seiner Umsätze verloren. Neben den Schuhfachgeschäften mussten auch andere Vertriebsformen des Einzelhandels, die dem Lockdown unterlagen, bei ihren Schuhumsätzen zweistellige Einbußen verkraften, so beispielsweise die Schuhsortimente der Kauf- und Warenhäuser und jene der Bekleidungsgeschäfte.

"Schuhhandel muss wieder öffnen dürfen"
Die Schuhbranche hofft auf eine Nachbesserung der Corona-Hilfen. Dies insbesondere auch im Zuge der anstehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das mit einer Verlängerung der Lockdownphase und verschärften regionalen Öffnungsszenarien verbunden sein wird. Wenn schon der Nonfood-Handel diesen Kraftakt zur Eindämmung der Pandemie leisten soll, dann müsse der Staat auch für einen fairen Schadensausgleich sorgen. Wobei aus Sicht des BDSE und durch wissenschaftliche Studien des RKI, der TU Berlin und der Berufsgenossenschaft belegt sei, dass die Ansteckungsgefahr im Einzelhandel – insbesondere bei Beachtung der gängigen Abstands- und Hygienevorschriften – ausgesprochen gering sei.

Vor diesem Hintergrund fordern die Handelsverbände, dass bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes und den weiteren Corona-Maßnahmen das Problem bei der Wurzel gepackt wird. Gesetzgeber und Behörden sollten sich auf die wirklich wirksamen Lösungen zur Eindämmung der Pandemie konzentrieren und nicht auf Wirtschaftsbereiche, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum Effekte auf das Infektionsgeschehen haben. Hinzu komme beim Verkauf von Schuhen der Gesundheitsaspekt einer fachkundigen Beratung. Denn nicht nur bei Babys und Kindern, deren Füße in bestimmten Altersklassen rasch und innerhalb nur eines Jahres über mehrere Schuhgrößen hinweg wachsen, ist mit Blick auf die Passform eine qualifizierte und zeitnahe Beratung beim Schuhkauf sehr wichtig. Sondern auch bei Erwachsenen sei gut passendes Schuhwerk gesundheitlich geboten, nicht zuletzt um Fußdeformationen, Nervenschmerzen und Fehlhaltungen mit entsprechenden orthopädischen Folgeschäden vorzubeugen. Auch aus diesem Grund, und sich auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31. März dieses Jahres stützend, hat der BDSE unlängst nicht nur die Öffnung der Kinderschuhgeschäfte, sondern die Öffnung aller Schuhfachgeschäfte gegenüber Bund und Ländern gefordert.

Unabhängig davon kämpft der BDSE seit Monaten gemeinsam mit den Landesverbänden und dem HDE für eine Verbesserung der staatlichen Überbrückungshilfen. Noch immer erhalten viele kleine inhabergeführte Geschäfte, aber auch die großen Schuhfilialisten, überhaupt keine Überbrückungshilfen, um die aktuelle Krise zu überstehen. Und für die allermeisten jener Schuhgeschäfte, für die Hilfsgelder in den Fördermaßnahmen vorgesehen sind, reichen diese nicht aus, um die schließungsbedingten Verluste auch nur annähernd zu decken und die Unternehmen finanziell ausreichend zu entlasten.

Weitere Informationen:
BDSE Schuhmode
Quelle:

BDSE Handelsverband Schuhe anlässlich der Gallery SHOES & FASHION April 2021

19.03.2021

„Zum Sterben zu viel, zum Überleben zu wenig“

  • Handelsverbände zu bisherigen Öffnungsmöglichkeiten

Die seit dem 8. März erlaubten Möglichkeiten zum Öffnen der Geschäfte beseitigen die Sorgen und Nöte des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels nicht. In den allermeisten Geschäften reichen die Verkaufserlöse nach Erkenntnissen von BTE, BDSE und BLE nicht einmal aus, um die anfallenden Kosten für Personal, Miete und Strom zu decken. „Die aktuellen Umsätze sind für Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte zum Sterben zu viel, aber zum Überleben zu wenig!“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vor diesem Hintergrund lösen Forderungen aus der Politik, die ohnehin begrenzten Öffnungsmöglichkeiten wieder zurückzunehmen, große Ängste und Befürchtungen im Modehandel aus. Schließlich ist der Start in die Frühjahrssaison für die drei Branchen enorm wichtig. Pangels: „März und April sind als Start in die Saison für die Fashionbranche ganz wichtige Umsatzphasen und die verlorenen Umsätze lassen sich in der saisonal orientierten Modebranche kaum noch aufholen.“
 

  • Handelsverbände zu bisherigen Öffnungsmöglichkeiten

Die seit dem 8. März erlaubten Möglichkeiten zum Öffnen der Geschäfte beseitigen die Sorgen und Nöte des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels nicht. In den allermeisten Geschäften reichen die Verkaufserlöse nach Erkenntnissen von BTE, BDSE und BLE nicht einmal aus, um die anfallenden Kosten für Personal, Miete und Strom zu decken. „Die aktuellen Umsätze sind für Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte zum Sterben zu viel, aber zum Überleben zu wenig!“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vor diesem Hintergrund lösen Forderungen aus der Politik, die ohnehin begrenzten Öffnungsmöglichkeiten wieder zurückzunehmen, große Ängste und Befürchtungen im Modehandel aus. Schließlich ist der Start in die Frühjahrssaison für die drei Branchen enorm wichtig. Pangels: „März und April sind als Start in die Saison für die Fashionbranche ganz wichtige Umsatzphasen und die verlorenen Umsätze lassen sich in der saisonal orientierten Modebranche kaum noch aufholen.“
 
Bereits jetzt nimmt der Warendruck in der gesamten Modebranche merklich zu. „Wir haben neben großen Mengen unverkaufter Winterware jetzt die Läden voll mit neuer Frühjahrsmode, die aufgrund der aktuellen Beschränkungen nicht oder nur sehr schwer an den Mann oder die Frau gebracht werden kann“, klagt Pangels. „Gleichzeitig verliert die modische Ware mit jeder Woche an Begehrlichkeit und Wert!“
 
Das Weiterbestehen der Verkaufsbeschränkungen hat für die gesamte Fashionbranche dramatische Folgen. Sie wird tausende Existenzen und damit zehntausende Arbeitsplätze zerstören – nicht nur im Handel, sondern auch bei den Lieferanten. Denn der Handel braucht die Umsätze nicht nur für die eigenen Löhne und Mieten, sondern auch zum Bezahlen seiner Vorstufen. „Jede Woche Lockdown kostet den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund eine Milliarde Euro Umsatz“, rechnet Pangels. „Dieser enorme Fehlbetrag reißt auch unsere Lieferanten mit in den Abgrund und am Ende wohl ebenfalls hunderttausende Näherinnen in den Produktionsländern!“
 
Angesichts dieser - auch globalen - Auswirkungen fordern BTE, BDSE und BLE die politischen Entscheidungsträger auf, ihre restriktive Verbots-Politik endlich grundlegend zu überdenken. Pangels: „Der überängstliche und ausschließliche Blick auf Inzidenzwerte darf nicht zu einer gesellschaftlichen Schockstarre führen. Viele Wissenschaftlicher und selbst das RKI empfehlen mittlerweile die Berücksichtigung weiterer Parameter. Zudem ist mehrfach belegt, dass das Ansteckungsrisiko im Handel gering ist. Einschränkungen für den stationären Handel sind untaugliche Instrumente in der Pandemie-Bekämpfung und führen vor allem zu gewaltigen volkswirtschaftlichen Schäden, die letztendlich jeder Bundesbürger mitfinanzieren muss!“ Pangels weiter: „Es ist illusorisch zu glauben, ein ständig mutierendes Virus mit Geschäftsschließungen ausrotten zu können. Wir fordern von den Entscheidungsträgern, endlich eine flächendeckende Öffnung des Einzelhandels bei Einhaltung strikter Hygiene- und Abstandskonzepte anzugehen, wie sie die Händlerinitiative „Das Leben gehört ins Zentrum“ bereits vorgeschlagen hat!“

 

Weitere Informationen:
Coronavirus Umsatz Fachhandel Modehandel
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

18.03.2021

Warenspenden jetzt ohne Umsatzsteuer

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 
Diese Regelung ist ein Erfolg für BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE tatkräftig unterstützt wurden. Die Verbände werden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird. 

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

11.03.2021

Neuer „Statistik-Report 2021 Textil | Schuhe | Lederwaren“ erschienen

Soeben ist der „Statistik-Report 2021 Textil | Schuhe | Lederwaren“ mit zahlreichen Informationen über den deutschen Bekleidungs-, Wohntextil-, Schuh- und Lederwarenmarkt erschienen. Nach einem ausführlichen Vorwort, das die wichtigsten Entwicklungen in 2019 und 2020 noch einmal beleuchtet, sind in einer Excel-Datenbank rund 230, thematisch sortierte Tabellen aufgeführt. Die Daten können in der Datenbank direkt weiterverarbeitet oder exportiert werden. Auf Wunsch gibt es die Datenbank-Version zusätzlich auch als Print-Ausgabe.

Soeben ist der „Statistik-Report 2021 Textil | Schuhe | Lederwaren“ mit zahlreichen Informationen über den deutschen Bekleidungs-, Wohntextil-, Schuh- und Lederwarenmarkt erschienen. Nach einem ausführlichen Vorwort, das die wichtigsten Entwicklungen in 2019 und 2020 noch einmal beleuchtet, sind in einer Excel-Datenbank rund 230, thematisch sortierte Tabellen aufgeführt. Die Daten können in der Datenbank direkt weiterverarbeitet oder exportiert werden. Auf Wunsch gibt es die Datenbank-Version zusätzlich auch als Print-Ausgabe.

Erstmalig wurden diesmal die bisher getrennten Statistik-Reporte für den Textil- bzw. den Schuh- und Lederwareneinzelhandel von den Handelsverbänden BTE, BDSE und BLE in einer Ausgabe zusammengeführt. Die Tabellen behandeln u.a. die Entwicklung dieser drei Einzelhandelsbranchen (Umsatz, Kosten, Leistungskennziffern etc.), die Marktvolumina inkl. des nach Warengruppen aufgefächerten Imports und Exports, die Entwicklung nach Umsatzgrößenklassen sowie das Verbraucherverhalten speziell bei Bekleidung und Schuhen. Zur Abrundung sind außerdem Eckdaten über die deutsche Volkswirtschaft, über den Gesamteinzelhandel, über die Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenindustrie sowie den Großhandel aufgeführt.

Der Statistik-Report 2021 ist zum Preis von 204,67 EUR für die Excel-Datei bzw. 242,06 EUR zzgl. Versand für die Excel-Datei + Print-Ausgabe (jeweils zzgl. 7 % MwSt.) erhältlich. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Bestellungen beim ITE-Verlag, Fax +49 221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Onlineshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen). Dort sind auch das Inhalts- und Tabellenverzeichnis sowie eine Leseprobe eingestellt.

Weitere Informationen:
Analytica, Statistik, Fashion Markt
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

01.03.2021

BTE, BDSE und BLE: Modebranche droht dritte Katastrophen-Saison in Folge

  • Handelsverbände fordern verantwortungsvolle Ladenöffnung

Wenn Mode- und Warenhäuser sowie Schuh- und Lederwarengeschäfte nicht zeitnah noch im März wieder öffnen dürften, würden tausende Läden für immer geschlossen bleiben, so die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. Es wäre nach Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/Winter 2020/21 die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen horrende Verluste einfahren würden. „Das werden viele Mode- und Schuhhäuser, und zwar aller Umsatzgrößen, nicht überleben“, prognostiziert Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer der Handelsverbände BTE und BDSE.
 
Tatsächlich ist insbesondere der Start in die Saison für die drei Modebranchen extrem wichtig. „Gerade der März ist wegen der steigenden Temperaturen und des Frühlingsbeginns traditionell umsatzstark“, berichtet Jacobs. „Zudem kann die neue Mode in dieser Zeit zum regulären Preis verkauft werden. Nach einer ruinösen Rabattschlacht in der Wintersaison ist das für den stationären Einzelhandel überlebenswichtig!“

  • Handelsverbände fordern verantwortungsvolle Ladenöffnung

Wenn Mode- und Warenhäuser sowie Schuh- und Lederwarengeschäfte nicht zeitnah noch im März wieder öffnen dürften, würden tausende Läden für immer geschlossen bleiben, so die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. Es wäre nach Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/Winter 2020/21 die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen horrende Verluste einfahren würden. „Das werden viele Mode- und Schuhhäuser, und zwar aller Umsatzgrößen, nicht überleben“, prognostiziert Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer der Handelsverbände BTE und BDSE.
 
Tatsächlich ist insbesondere der Start in die Saison für die drei Modebranchen extrem wichtig. „Gerade der März ist wegen der steigenden Temperaturen und des Frühlingsbeginns traditionell umsatzstark“, berichtet Jacobs. „Zudem kann die neue Mode in dieser Zeit zum regulären Preis verkauft werden. Nach einer ruinösen Rabattschlacht in der Wintersaison ist das für den stationären Einzelhandel überlebenswichtig!“

Bei einer erneuten Verlängerung des Lockdowns würde sich das aktuelle Warenproblem noch einmal dramatisch verschärfen. Schon jetzt säße der Handel auf Hunderten Millionen unverkaufter Hosen, Kleider, Schuhe und Accessoires aus der abgelaufenen Wintersaison. Jacobs: „Wir schätzen, dass rund 40 Prozent der Winterware noch nicht verkauft werden konnte“. Hinzu kommen weitere hunderte Millionen Teile neuer Frühjahrsware, die bereits im Sommer 2020 bestellt wurden. „Nachdem Bundesgesundheitsminister Spahn im September noch angekündigt hatte, dass es zu keiner weiteren Schließung von Läden kommen wird, hat sich der Handel darauf bei seinem Wareneinkauf eingestellt.“

Die Folgen dieser Zusicherung müsse jetzt der Modehandel ausbaden. „Jeden Tag gehen den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mehr als 200 Mio. Euro Umsatz verloren“, rechnet Dr. Jacobs vor. „Das vernichtet täglich Existenzen und wird in den Innenstädten zu massivem Leerstand und Tristesse führen!“

Denn die angekündigten Wirtschaftshilfen kommen aus unterschiedlichen Gründen im Einzelhandel entweder gar nicht oder nicht in der benötigten Höhe an. Rettung für Zehntausende Unternehmen und Hunderttausende Arbeitsplätze könne jetzt nur eine schnelle Öffnung der Geschäfte bringen. Der aktuell diskutierte und in einigen Bundesländern bereits erlaubte Verkauf ausschließlich auf Termin und auf einen Haushalt begrenzt hilft nur einigen kleineren Geschäften. „Die Kosten für das Hochfahren der Häuser mit größeren Flächen liegen in der Regel über den Umsätzen aus den Terminberatungen“, weiß der BTE/BDSE-Geschäftsführer. „Das wird sich niemals rechnen, auch wenn einige Unternehmen diese Möglichkeit aus Gründen des Kundenservice und der Kundenbindung jetzt nutzen.“

Die Verbände BTE, BDSE und BLE fordern daher, dass der Fashionhandel am 8. März wieder öffnen darf – selbstverständlich unter Beachtung von strengen Abstands- und Hygieneregeln. Jacobs: „Schließlich gibt es zahlreiche Belege dafür, dass der Einkauf im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ohne Gefahr für die Gesundheit möglich ist!“

Weitere Informationen:
Coronakrise Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE, BDSE und BLE

22.02.2021

BTE, BDSE und BLE fusionieren

2020 haben die Delegiertentagungen von BTE, BDSE und BLE entschieden, im Jahr 2021 zum „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“ zu fusionieren. Hintergrund ist, die meist identischen Ziele und Aufgaben der drei sortimentspolitisch verwandten Branchen zu bündeln und effizienter zu bearbeiten. Neben der weiterhin wichtigen Facharbeit für die drei Sortimente solle so die Schlagkraft des gesamten Fashionhandels gestärkt werden.

Zudem zeige die Corona-Pandemie, wie wichtig in Krisenzeiten der direkte Zugang zu den Entscheidungsträgern in der Bundesregierung sei. Deshalb wolle der fusionierte Verband künftig einen stärkeren direkten Kontakt zur Bundespolitik aufbauen, um auch vor Ort – falls sachlich erforderlich - neben und im Einklang mit dem HDE auch selbst die Interessen der Textil- und Modebranche vertreten zu können. Dazu werde der Verband voraussichtlich 2022 in Berlin ein eigenes Büro eröffnen.

BTE, BDSE und BLE laden alle Unternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel ein, Teil der Einzelhandelsorganisation zu werden und damit der Branche eine starke Stimme zu geben.

2020 haben die Delegiertentagungen von BTE, BDSE und BLE entschieden, im Jahr 2021 zum „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“ zu fusionieren. Hintergrund ist, die meist identischen Ziele und Aufgaben der drei sortimentspolitisch verwandten Branchen zu bündeln und effizienter zu bearbeiten. Neben der weiterhin wichtigen Facharbeit für die drei Sortimente solle so die Schlagkraft des gesamten Fashionhandels gestärkt werden.

Zudem zeige die Corona-Pandemie, wie wichtig in Krisenzeiten der direkte Zugang zu den Entscheidungsträgern in der Bundesregierung sei. Deshalb wolle der fusionierte Verband künftig einen stärkeren direkten Kontakt zur Bundespolitik aufbauen, um auch vor Ort – falls sachlich erforderlich - neben und im Einklang mit dem HDE auch selbst die Interessen der Textil- und Modebranche vertreten zu können. Dazu werde der Verband voraussichtlich 2022 in Berlin ein eigenes Büro eröffnen.

BTE, BDSE und BLE laden alle Unternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel ein, Teil der Einzelhandelsorganisation zu werden und damit der Branche eine starke Stimme zu geben.

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

19.02.2021

Kostenloses BTE/BDSE-Webinar zu Gewerbe-Mietverträgen

  • Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln
  • Webinar am 22.02.2021

Seit zwei Monaten sind alle stationären Textil-, Mode- und Schuhgeschäfte geschlossen, die Miete läuft als großer Kostenblock aber oft unverändert weiter. Dabei wurde mit der Ende Dezember in Kraft getretenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im neuen § 7 in Art. 240 klargestellt, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vorliegt, wenn vermietete Gewerberäume infolge einer staatlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nur noch mit Einschränkungen verwendbar sind.
 

  • Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln
  • Webinar am 22.02.2021

Seit zwei Monaten sind alle stationären Textil-, Mode- und Schuhgeschäfte geschlossen, die Miete läuft als großer Kostenblock aber oft unverändert weiter. Dabei wurde mit der Ende Dezember in Kraft getretenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im neuen § 7 in Art. 240 klargestellt, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vorliegt, wenn vermietete Gewerberäume infolge einer staatlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nur noch mit Einschränkungen verwendbar sind.
 
Das bedeutet: Mieter sollten ggf. erneut über eine Anpassung des Mietvertrages verhandeln. Wie man konkret vorgehen sollte, vermittelt das kostenfreie BTE/BDSE-Webinar „Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln“ am 22. Februar, von 11.30 bis 13.30 Uhr. Referent ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, u.a. Autor von sechs Büchern zu Rechtsfragen rund um COVID-19 und der demnächst erscheinenden umfangreichen Kommentierung des Art. 240 § 7 EGBGB. Behandelt werden darin u.a. die bisherige Rechtsprechung, der Inhalt des neuen Gesetzes (Art. 240 § 7 EGBGB), die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) sowie konkrete Handlungsempfehlungen.
 
Das Seminar ist interaktiv, so dass die Teilnehmer Fragen stellen können. Anmeldung beim BTE/BDSE unter www.bte.de bzw. www.bdse.org.

Weitere Informationen:
BTE-Webinar
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

11.02.2021

Lockdown-Verlängerung: Nächster Supergau für den stationären Fashionhandel

Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beurteilen die Fachverbände als weiteren herben Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche werde sich trotz der von Verbänden und einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE entgehen dem stationären Fashionhandel selbst im umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
 
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
 

Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beurteilen die Fachverbände als weiteren herben Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche werde sich trotz der von Verbänden und einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE entgehen dem stationären Fashionhandel selbst im umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
 
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
 
Im März werde sich diese Situation noch einmal dramatisch verschärfen. Der Start in die Frühjahrsaison und speziell die Wochen vor Ostern sind für die Fashionbranche eine der wichtigsten Verkaufszeiträume. „Wenn die Geschäfte dann noch geschlossen sind, wird das vielen Fashionhändlern endgültig das Genick brechen und zusätzliche Leerstände in den Innenstädten hinterlassen!“, prognostiziert Pangels.
 
Unverständlich sei die weitere Schließung der Geschäfte auch deshalb, weil zahlreiche und unabhängig voneinander erstellte Studien und Gutachten belegten, dass der stationäre Einzelhandel kein Hotspot für Corona-Infektionen ist. Pangels: „Der Fashionhandel leistet also ein sinnloses Sonderopfer zur Pandemiebekämpfung, während so manch dubiose Online-Verkaufsplattform von der Politik mit zusätzlichem Umsatz und Gewinn beglückt wird. Die Politik opfert derzeit die Fashionbranche auf dem Altar einer scheinbar einzig möglichen Strategie zur Covid-Bekämpfung: der Schließung von Geschäften“.
 
Die Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III seien für den Fashionhandel zwar durchaus erfreulich, könnten aber bei weitem nicht die horrenden Umsatzausfälle und Verluste, die sich durch die Geschäftsschließungen ergeben, ausgleichen.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

10.02.2021

BTE unterstützt Innenstadt-Kampagne „StadtHerzLeben“

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Die Bedeutung unserer Branche für die Attraktivität unserer Innenstädte, aber auch für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen wird noch immer von der Politik unterschätzt. Schließlich zählt der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel in Deutschland über 30.000 Unternehmen mit etwa 80.000 Verkaufshäusern und 420.000 Beschäftigten. Sie stehen für 60 Milliarden Euro Jahresbruttoumsatz mit unzähligen Kundenkontakten und persönlichen Begegnungen.

Als Folge der Pandemie besteht nun die Gefahr, dass viele familiengeführte Einzelhändler dauerhaft schließen müssen. Viele mittelständische Unternehmen, die vor Corona noch kerngesund waren, sind aktuell gefährdet.

Die Kampagne #StadtHerzLeben verlangt daher von der Politik eine angemessene und existenzsichernde Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden der staatlich verordneten Geschäftsschließungen - als Unterstützung für die Bewältigung der Corona-Krise. Die einzelnen Forderungen decken sich mit jenen des HDE und des BTE sowie der regionalen Handelsverbände.

Herzstück von #StadtHerzLeben ist eine Online-Petition, die möglichst alle Geschäfte in den Innenstädten, deren Mitarbeiter und vor allem auch deren Kunden unterzeichnen sollten. Ziel ist es, bis zum 23. Februar mindestens 50.000 Unterschriften zu erhalten. Im Anschluss soll die Petition durch die Initiatoren sowie BTE-Präsident Steffen Jost in Berlin an die Bundesminister Altmaier und Scholz überreicht werden.

Ein weiteres Tool von #StadtHerzLeben ist ein Content-Baukasten, der von Mode- und Schuhhäusern beim BTE über grass@bte.de kostenfrei angefordert werden kann. Dieser Baukasten enthält hilfreiche Unterlagen für eigene PR-Maßnahmen von Fachhändlern zur Verdeutlichung der dramatischen Situation, in der sich der Innenstadthandel befindet. Konkret sind dies ein Gesprächsleitfaden für Presseanfragen, Textempfehlungen für Newsletter und Social-Media Beiträge, Bildmaterial und Logos etc. sowie ein Erklär-PDF. Die aufgeführten Textbausteine sind lediglich als Vorschlag und Hilfestellung zu sehen. Die Unternehmen können gerne die Texte anpassen oder Umformulierungen vornehmen.

BTE-Empfehlung: Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle innerstädtische Fashionhändler, sich an beiden Petitionen zu beteiligen und auch die Mitarbeiter*innen und Kunden*innen entsprechend zu motivieren, ihre Unterschrift zu leisten. Bei #StadtHerzLeben kann man an der Petition teilnehmen über den Link www.openpetition.de/stadtherzleben; bei der Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“ über www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Hinweis: Modehäuser können den Link zur Petition für ihre Kunden auch auf ihre Website stellen, so wie bspw. bei L&T in Osnabrück: https://www.l-t.de/artikel/aktion-lebenswerte-innenstaedte.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

28.01.2021

Handelsverbände fordern Nachbesserung bei Überbrückungshilfe III

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

In der letzten Woche veröffentlichten Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ein sog. Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, werfe jedoch viele Fragen auf und helfe in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum, so die Verbände. Beispiele:

  • Laut Term Sheet berechnet sich die Warenabschreibung aus der „Differenz der kumulierten Einkaufspreise und der kumulierten Abgabepreise für die gesamte betrachtete Ware“, und zwar ohne Einkaufs- und Verkaufsaufwand. Dies ist unklar (z.B. Stichtag der Bewertung) und führt ggf. zu einem unnötig hohen Aufwand und zu Verzögerungen. Im schlechtesten Fall gibt es nur eine Erstattung, wenn der erzielte Preis unter dem Einkaufspreis liegt.
     
  • Die Warenabschreibung ist zudem nur Unternehmen erlaubt, die in 2020 einen Verlust ausweisen. Die allermeisten Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind damit außen vor. Großunternehmen über 750 Mio. Euro Jahresumsatz sind von der Überbrückungshilfe III sogar komplett ausgeschlossen.

Der HDE Handelsverband Deutschland setzt sich daher in enger Abstimmung mit den Landesverbänden des Einzelhandels sowie mit BTE, BDSE und BLE mit großem Engagement für Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe ein. Unbedingt notwendig sind u.a. eine Klarstellung der Warenbewertung - z.B. vollständiger Ansatz der branchenüblichen Berechnung der Teilwertabschläge - und der Wegfall der Diskriminierung von Einzelkaufleuten, Personengesellschaften sowie Großbetrieben und verbundenen Unternehmen. Zwingend ist auch das Anheben bzw. Streichen des maximalen monatlichen Zuschussbetrages; außerdem eine taggenaue Betrachtung von Schließungs- und Entschädigungszeitraum. Unsinnig ist zudem die Umsatz-Staffelung bei der Fixkostenentschädigung und der Ausschluss von Unternehmen, die 2019 – aus welchen Gründen auch immer – einen Verlust ausgewiesen haben. Zudem sollte hierbei der Anteil der nicht über KUG abgedeckten Personalkosten nicht auf 20 Prozent begrenzt werden.

Hinweis: BTE, BDSE und BLE appellieren noch einmal an alle Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler und vor allem deren Mitarbeiter*innen, sich an der in der letzten Woche gestarteten Aktion „Rettet meinen Arbeitsplatz“ zu beteiligen und dort vor allem die Petition zu unterzeichnen. Die Namen der Unterzeichner werden bewusst nicht auf der Website genannt, sondern ausschließlich an die zuständigen Ministerien übermittelt. Weitere Informationen unter www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Weitere Informationen:
Coronavirus
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB