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(c) Gesamtmasche
03.05.2023

Gesamtmasche: Deutsch-äthiopische Verbändekooperation zieht Bilanz

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Gute Baumwolle für gute Produkte
„Partner Africa Ethiopia konnte im Rahmen von Pilotmaßnahmen entscheidende Qualitäts- und Produktivitätssteigerungen zu erreichen. Ein wichtiger Ansatz war dabei die Anhebung der Faserqualität. Das war die Vorbedingung für Qualitätsverbesserungen sämtlicher weiterverarbeitender Stufen“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von GESAMTMASCHE. Dazu hat das Projekt mit über 40 Farmen und Kleinbauern-Kooperativen in Äthiopien zusammengearbeitet und mehrere Erntezyklen mit Schulungen begleitet. Neben der Faserqualität ging es vor allem um nachhaltige Anbaumethoden.

Vollstufige Kette in schwierigem Rahmen
Technische Mitarbeiter aus Firmen sämtlicher Wertschöpfungsstufen erhielten Gelegenheit zu bedarfsorientierter Weiterbildung in der Spinnerei, Strickerei und Weberei. Zur Erreichung besserer Qualitäten setzte Partner Africa Ethiopia auch auf bessere Vernetzung der Betriebe. Das ebnete gleichzeitig den Weg für transparente Wertschöpfungsketten, bei denen sich die Akteure über die Stufen hinweg zurückverfolgen lassen. „Äthiopische Textilhersteller und Modemarken identifizieren sich nicht mit Billigwaren, sondern wollen mit Qualität und einer nachhaltigen Fertigung punkten“, betont Simone Louis, Projektmanager Partner Africa Ethiopia bei GESAMTMASCHE. „Zum Projektende liegen erste Garne und Stoffe und sogar schon fertige Teile wie T-Shirts oder Polos aus rückverfolgbaren Ketten vor.“

Herausforderung Lieferkettengesetzgebung
Steigende gesetzliche Anforderungen in Europa wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und demnächst die EU-Lieferkettenrichtlinie machen es für äthiopische Firmen unumgänglich, sich mit Compliance-Themen und Zertifizierung zu befassen. Gesamtmasche arbeitet daher bereits an einem Folgekonzept, das den Schwerpunkt auf Zertifizierung und Lieferkettentransparenz legt. „Die Hürden in diesem Bereich sind hoch“, gibt Silvia Jungbauer zu bedenken. „Wir hoffen, dass unser Projekterfolg nicht durch Bürokratie und starre Auflagen konterkariert wird.“

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.

25.04.2023

BTE-Lieferketten-Webinar: Charts verfügbar

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

  • Betroffene Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem installieren. Dazu zählt u.a. die Festlegung von Zuständigkeiten, die Benennung von Ansprechpartnern auf der Website, die Erstellung einer Risikoanalyse, die Installation eines Beschwerdeverfahrens und die Erstellung bzw. Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung. Zudem gibt es Dokumentations- und Berichtspflichten für die Aktivitäten.
  • Maßnahmen müssen angemessen und wirksam sein. Es gibt allerdings keine Garantiepflicht, dass die Maßnahmen tatsächlich erfolgreich sind, sondern nur eine Bemühenspflicht.
  • Als Hilfestellung für Unternehmen wurden bereits einige Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/lieferketten erstellt. Demnächst erscheint eine weitere Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette.
  • Weitere Hilfen wie den „KMU-Kompass“ oder den „CSR Risiko-Check“ bietet die Agentur für Wirtschaft & Entwicklung unter www.wirtschaft-entwicklung.de.

 
Hinweis: Die gezeigten Charts können auf der BTE-Website www.bte.de, Rubrik: News, eingesehen werden.

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) Digital Capability Center
15.03.2023

ITA unterstützt KMU bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Das Institut für Textiltechnik (ITA) der RWTH Aachen University begleitete als Teil des Mittelstandzentrum 4.0 Kompetenzzentrums Textil vernetzt zahlreiche klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) in den letzten fünf Jahren auf dem Weg in die Digitalisierung. Im Digital Capability Center (DCC) in Aachen konnten KMU beispielsweise eine digitalisierte Produktion vom Garn bis hin zum smarten Armband erfahren und so die Umsetzbarkeit von Industrie 4.0-Lösungen in ihrem Arbeitsumfeld testen.

Neue Lieferkettengesetze und soziale Nachhaltigkeit stellen nun aktuelle Herausforderungen für die KMU. ITA unterstützt im Nachfolgeprojekt Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe KMU ab dem 1. März dabei, Ideen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit konkret umzusetzen.

Das Institut für Textiltechnik (ITA) der RWTH Aachen University begleitete als Teil des Mittelstandzentrum 4.0 Kompetenzzentrums Textil vernetzt zahlreiche klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) in den letzten fünf Jahren auf dem Weg in die Digitalisierung. Im Digital Capability Center (DCC) in Aachen konnten KMU beispielsweise eine digitalisierte Produktion vom Garn bis hin zum smarten Armband erfahren und so die Umsetzbarkeit von Industrie 4.0-Lösungen in ihrem Arbeitsumfeld testen.

Neue Lieferkettengesetze und soziale Nachhaltigkeit stellen nun aktuelle Herausforderungen für die KMU. ITA unterstützt im Nachfolgeprojekt Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe KMU ab dem 1. März dabei, Ideen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit konkret umzusetzen.

Dies bedeutet, gemeinsam mit Unternehmen nachhaltige Lösungen und Prozesse für die Kreislaufwirtschaft zu finden und neue digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die Lösungen des ITA umfassen dabei die Bereiche Sensibilisieren, Qualifizieren, Umsetzen und Vernetzen. Diese Angebote sind für KMU kostenlos – Folgeprojekte münden oft in das Förderprogramm „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand – ZIM“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder in Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Fragen zu den Förderbedingungen können an folgende Mailadresse gesendet werden: rosario.othen@ita.rwth-aachen.de.

Quelle:

Institut für Textiltechnik der RWTH Aachen University

Grafik BVMed
03.01.2023

Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz: BVMed gibt MedTech-Unternehmen Orientierungshilfe

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Die Unternehmen werden damit verpflichtet, Menschenrechte und Umweltbelange entlang ihrer globalen Lieferkette zu wahren. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen LkSG-Pflichten mit einer kostenlosen Handreichung. Die Orientierungshilfe besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen nun auch Modul 3 „Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus“ und Modul 5 „Jährliche Berichterstattung“ online gegangen sind. Zuvor waren bereits Module zum Anwendungsbereich, zur Compliance-Dokumentation und zur Ausgestaltung der Governance vom BVMed veröffentlicht worden. Die Module können unter www.bvmed.de/lksg heruntergeladen werden.

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Die Unternehmen werden damit verpflichtet, Menschenrechte und Umweltbelange entlang ihrer globalen Lieferkette zu wahren. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen LkSG-Pflichten mit einer kostenlosen Handreichung. Die Orientierungshilfe besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen nun auch Modul 3 „Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus“ und Modul 5 „Jährliche Berichterstattung“ online gegangen sind. Zuvor waren bereits Module zum Anwendungsbereich, zur Compliance-Dokumentation und zur Ausgestaltung der Governance vom BVMed veröffentlicht worden. Die Module können unter www.bvmed.de/lksg heruntergeladen werden.

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es ab 1.000 Beschäftigte. Auch kleine und mittelständische Medizinprodukte-Hersteller und -Zulieferer können mittelbar betroffen sein. Dabei gilt das LkSG für sämtliche Wirtschaftsbereiche, also auch für das Gesundheitswesen einschließlich des Medizintechnik-Sektors.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beizutragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz. Moderne Medizintechnologien dienen den Menschen und ihrer Gesundheitsversorgung. Hierbei müssen die Lebensgrundlagen der Menschen im Blick behalten werden. Menschenrechte müssen umfassend geachtet und sichergestellt werden. Dies muss ein zentrales Anliegen in einer globalisierten Welt mit komplexen Liefer- und Warenströmen sein“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt.

Beschwerdemechanismus und jährliche Berichtserstattung
Die neu veröffentlichten Module 3 und 5 beleuchten die Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus und die jährliche Berichtserstattung.

  • Nach § 8 LkSG sind die Unternehmen verpflichtet, ein angemessenes und unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten, welches es Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Das dritte Modul enthält Vorschläge für die Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus.
  • Das fünfte Modul gibt eine Übersicht über die Mindestangaben, welche die Unternehmen im Rahmen ihrer jährlichen öffentlichen Berichterstattung nach § 10 Abs. 2 LkSG sowohl gegenüber der zuständigen Behörde, d. h. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“), als auch gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen müssen.
  • Modul 4 zur Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe folgt bis Ende Januar 2023.

„Das LkSG begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette“, erläutern BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge sowie BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx. Die Pflichten umfassen unter anderem die Risikoermittlung, -vermeidung und -beseitigung, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion – in der Regel durch eine:n Menschenrechtsbeauftragte:n – und eines Beschwerdemechanismus, das Erstellen oder Ergänzen von Compliance-Dokumenten sowie die regelmäßige Berichterstattung. Die BVMed-Handreichung enthält zur Unterstützung der MedTech-Unternehmen praktische Umsetzungshilfen in Form von Beispielen, Musterformulierungen und Checklisten.

In Workshops des BVMed und der BVMed-Akademie werden die Pflichten vertieft erläutert und die Möglichkeit für Rückfragen gegeben.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht insgesamt aus den folgenden sechs Modulen:

  • Modul 0: Anwendungsbereich
  • Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
  • Modul 2: Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) BVMed
03.11.2022

BVMed veröffentlicht Handreichungen zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

  • Modul 0: Anwendungsbereich
  • Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
  • Modul 2: Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Illustration Linnea Teljas Puranen
24.06.2022

Transparente Mode: I:CO beteiligt sich am Traceability Playbook

SOEX Tochtergesellschaft I:CO wirkte an der Erstellung eines Handbuchs mit, das dabei helfen soll, die Rückverfolgung von Produkten und Materialien innerhalb der Modebranche zu vereinfachen. Unter dem Namen „Traceability Playbook“ veröffentlichte das Team von TrusTrace in Zusammenarbeit mit Fashion for Good und Fashion Revolution eine Anleitung, wie Unternehmen einen Überblick über die Herkunft, Bewegung und Entwicklung von Produkten und Materialien bekommen und kommunizieren können. I:CO legte dafür Informationen über seine Zusammenarbeit mit den großen Marken Mango und H&M offen.

Damit Transparenz Realität wird – sowohl intern als auch extern – streben immer mehr Marken eine Rückverfolgung ihrer gesamten Lieferketten an. Umso mehr Bestandteile und Materialien Teil der Wertschöpfungskette sind, desto komplexer wird die Umsetzung. Das gilt insbesondere für die Modebranche, in der Marken, Hersteller und Lieferanten oft über mehrere Kontinente verteilt sind. Um eine Rückverfolgung möglich zu machen, braucht es eine engere Zusammenarbeit innerhalb der Branche, Automatisierung und datengesteuerte Systeme, das liefert das Traceability Playbook.

SOEX Tochtergesellschaft I:CO wirkte an der Erstellung eines Handbuchs mit, das dabei helfen soll, die Rückverfolgung von Produkten und Materialien innerhalb der Modebranche zu vereinfachen. Unter dem Namen „Traceability Playbook“ veröffentlichte das Team von TrusTrace in Zusammenarbeit mit Fashion for Good und Fashion Revolution eine Anleitung, wie Unternehmen einen Überblick über die Herkunft, Bewegung und Entwicklung von Produkten und Materialien bekommen und kommunizieren können. I:CO legte dafür Informationen über seine Zusammenarbeit mit den großen Marken Mango und H&M offen.

Damit Transparenz Realität wird – sowohl intern als auch extern – streben immer mehr Marken eine Rückverfolgung ihrer gesamten Lieferketten an. Umso mehr Bestandteile und Materialien Teil der Wertschöpfungskette sind, desto komplexer wird die Umsetzung. Das gilt insbesondere für die Modebranche, in der Marken, Hersteller und Lieferanten oft über mehrere Kontinente verteilt sind. Um eine Rückverfolgung möglich zu machen, braucht es eine engere Zusammenarbeit innerhalb der Branche, Automatisierung und datengesteuerte Systeme, das liefert das Traceability Playbook.

Der Leitfaden bietet daher sowohl aktuelle Einblicke als auch Beispiele für bewährte Verfahren und Fachwissen von Vordenkern der Branche. Um aufzuschlüsseln, wie die Sortierung von getragener Kleidung zur Wiederverwendung und Wiederverwertung optimal gestaltet werden kann, gewährte I:CO Einblick in die Zusammenarbeit mit Marken wie H&M und Mango und in die Geschäftspraktiken als Dienstleister im Bereich Sortierung und Recycling.

Das Traceability Playbook wurde erstellt, um den nachhaltigen Wandel in der Modeindustrie voranzutreiben und ist ein vollständiger Leitfaden für die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette. Es wurde von TrusTrace in Zusammenarbeit mit Fashion Revolution und Fashion for Good verfasst und stützt sich auf die Expertise von Vordenkern der Branche. Als offene Ressource ist das Handbuch kostenlos und für jeden zugänglich, der mehr über die Rückverfolgbarkeit erfahren möchte und darüber, wie sie genutzt werden kann.

Das Handbuch ist ein Plädoyer für Transparenz und Rückverfolgung auf Produkt- und Materialebene. Denn der Druck auf die Unternehmen wächst, allein durch die politischen Vorstöße für ein europäisches Lieferkettengesetz hat die Rückverfolgung von der Herstellung bis zur Entsorgung deutlich an Wichtigkeit gewonnen. Das Lieferkettengesetz soll EU-Firmen dazu verpflichten, ihre Zulieferer entlang der gesamten globalen Lieferkette zu überprüfen, inklusive aller direkter und indirekter Geschäftsbeziehungen.

Quelle:

SOEX

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge Fotos: Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.05.2022

Europäische Lieferketten-Richtlinie: BVMed fordert Begrenzung auf direkte Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Deutschland habe mit dem Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) bereits eine umfassende nationale gesetzliche Regelung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschaffen. „Viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland und andere wirtschaftliche Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise die Krankenhäuser bereiten sich intensiv auf die Umsetzung des LkSG vor. Eine Abänderung des LkSG als Folge einer stark abweichenden EU-Richtlinie würde erheblichen Mehraufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeuten“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Der BVMed spricht sich daher für eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz kompatible und praxistaugliche europäische Regelung aus. Dies sei im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission durch die deutliche Erweiterung des Anwendungsbereiches, beispielswiese durch die Einbeziehung von negativen Umweltfolgen, sowie die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung nicht gegeben. „Als Lösung könnte hier eine Begrenzung auf die direkten Zulieferer greifen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed konzentriert sich in seiner Stellungnahme zum CSDDD auf vier Punkte:

  1. Als Anforderungen an eine praxistaugliche Lieferkettenregulierung müsse der Anwendungsbereich eindeutig auf die direkten Zulieferer begrenzt werden. Während Unternehmen in direkten Geschäftsbeziehungen in der Lage sind, Sorgfaltspflichten effektiv zu adressieren und Verantwortung zu übernehmen, so ist dies in der weiteren und immer komplexer werdenden Lieferkette nicht der Fall.
     
  2. Es sei nicht sinnvoll, grundlegende Bewertungen über die menschenrechtliche Situation in die Hände einzelner Unternehmen zu legen, während sich der Staat an dieser Stelle aus der Verantwortung zieht. Daher sollten die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste von Ländern erstellen, bei denen Unternehmen annehmen können, dass die Zulieferer aus diesen Ländern alle Kriterien erfüllen. Eine solche Safe Harbour-Regelung würde einen klaren und erfüllbaren Rahmen bieten in dem die Unternehmen unter stabilen Bedingungen operieren können. Dies verringerte den Verwaltungsaufwand und die Rechtsrisiken für die Unternehmen erheblich.
     
  3. Es ergeben sich bei den Umweltfolgen erhebliche Unklarheiten, was die konkrete Auslegung angehe. Einerseits wäre es wünschenswert, wenn die jeweiligen Rechtsnormen des Heimatlandes des Zulieferers für die Bewertung herangezogen würden, andererseits bringe die Bewertung einer Vielzahl von lokalen Umweltgesetzen viele Unternehmen an den Rand der Leistbarkeit. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte sich auf die Achtung der Menschenrechte konzentrieren. Eine Erweiterung um den Bereich „Umwelt“ würde aufgrund uneinheitlicher Standards zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Das gelte auch für das Vorhaben, in dieser Richtlinie Klimaschutzziele festzuschreiben.
     
  4. Nach Einschätzung des BVMed umfasst der Begriff der „Wertschöpfungskette“, wie im Richtlinienvorschlag angeführt, auch die Kund:innen der Branche (beispielsweise Krankenhäuser). Wenn dem so sei, könnte der Fall eintreten, dass Medizintechnik-Unternehmen einzelne Kunden, falls diese gegen die Kriterien der Richtlinie verstoßen, nicht mehr beliefern dürften und die Versorgung von Patientinnen und Patienten eventuell nicht sichergestellt werden könne. Dies wäre aus humanitären Gesichtspunkten eine nicht akzeptable Einschränkung der Versorgung und träfe insbesondere Patientinnen und Patienten in Drittländern und Ländern mit bereits heute eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Der Verband schlägt daher vor, dass für den sogenannten Downstream-Teil der Wertschöpfungskette eine humanitäre Ausnahme etabliert wird. Dies könne analog zur Regelung bei Sanktionen (beispielweise bei den Russland-Sanktionen) vollzogen werden.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) Neonyt/Dita Vollmond
20.01.2022

Neonyt: Fashionsustain setzt Transformationsimpulse in Frankfurt

Mit ihrer Frankfurt City Edition 2022 präsentierte sich die Neonyt-Konferenz Fashionsustain am 19. Januar 2022 in hybrider Form: Limitiert und unter strengen Hygienebedingungen live vor Ort oder im Livestream gab es Impuls-Insights, Panel Discussions und Fashion Deep-Dives zum Status Quo der Textil- und Modebranche. Mit dabei waren unter anderem der Grüne Knopf, Fond of, der German Design Council und Tchibo.

Unter dem Motto Change the set-up beleuchtete die Fashionsustain, das internationale und multidisziplinäre Konferenzformat der Neonyt, am 19. Januar 2022 im Rahmen der Frankfurt Fashion Week, wie die Textil- und Modebranche den laufenden Transformationsprozess bewältigen und sich für zuküftige Herausforderungen wappnen kann. Die Themen Konsumentenverhalten, unternehmerische Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeit am Point-of-Sale standen dabei im Fokus.

Mit ihrer Frankfurt City Edition 2022 präsentierte sich die Neonyt-Konferenz Fashionsustain am 19. Januar 2022 in hybrider Form: Limitiert und unter strengen Hygienebedingungen live vor Ort oder im Livestream gab es Impuls-Insights, Panel Discussions und Fashion Deep-Dives zum Status Quo der Textil- und Modebranche. Mit dabei waren unter anderem der Grüne Knopf, Fond of, der German Design Council und Tchibo.

Unter dem Motto Change the set-up beleuchtete die Fashionsustain, das internationale und multidisziplinäre Konferenzformat der Neonyt, am 19. Januar 2022 im Rahmen der Frankfurt Fashion Week, wie die Textil- und Modebranche den laufenden Transformationsprozess bewältigen und sich für zuküftige Herausforderungen wappnen kann. Die Themen Konsumentenverhalten, unternehmerische Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeit am Point-of-Sale standen dabei im Fokus.

Change the Mindset – Änderung des Konsumverhaltens
Den Auftakt zur hybriden City Edition im Frankfurter Danzig am Platz machte Neurowissenschaftlerin Prof. Dr. Maren Urner mit einem Impulsvortrag zum Thema Change the Mindset. Im Zentrum stand dabei die sogenannte Attitude-Behaviour-Gap und wie wir diese überwinden können. Prof. Dr. Urner riet zu einem positiven Mindset und zitierte dabei den US-amerikanischen Psychotherapeuten Steve de Shazer: „Über Porbleme zu reden, kreiert Probleme, über Lösungen zu reden, kreiert Lösungen.“

Im anschließenden Deepdive reflektierte sie in einer Runde mit Karin Ziegler von Blutsgeschwister und Lutz Dietzold vom German Design Council, warum Menschen anders handeln als sie beabsichtigen und wie sich unsere eigene Haltung, und damit die Haltung der ganzen Branche, in Zukunft noch stärker in unserem Verhalten widerspiegeln kann. Zu der Frage, ob echte Veränderung vom Individuum oder dem System ausgehen sollte, sagte Prof. Dr. Urner: „Es braucht beides: Eine individuelle und eine systemische Veränderung. Aber die systemische Veränderung kann nur gelingen, wenn wir individuell anfangen. Denn das System sind wir Menschen.“

Change Responsibilities – Lieferketten der Zukunft
„Viele Unternehmen berichten, dass Maßnahmen wie die UN-Leitprinzipien ihnen helfen, sich nachhaltig zu positionieren, zum Beispiel in den Bereichen Risikoanalyse und Monitoring.“ sagte Christine Moser-Priewich vom Grünen Knopf in dessen Panel Discussion zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten mit Axel Schröder der Tchibo GmbH und Hannes Weber von Fond of. Axel Schröder ergänzte: „Der Grüne Knopf war für uns eine gute Lernreise in Vorbereitung auf die anstehenden Lieferkettengesetze.“

Change the System – Revolution des Handels
„Konsumentinnen und Konsumenten mit nachhaltigen Absichten haben eine schwere Zeit“, sagte Christian Salewski vom Research-Start-up Flip. „Sie können oft nicht zwischen grünen Marketing-Kampagnen und ehrlichen Absichten unterscheiden.“ In seinem Insight-Talk illustrierte er, wie Flip Konsument*innen im undurchsichtigen Nachhaltigkeitsmarkt unterstützen und für mehr Transparenz sorgen möchte. Als Beispiel gab er Einblicke hinter die Kulissen der Sneakerjagd, eines der in der Branche meistdiskutierten Videos des vergangenen Jahres, in dem Flip gemeinsam mit NDR, Die Zeit und prominenten Persönlichkeiten aufdeckte, dass Sneaker nicht immer so recycelt werden wie von den dahinter stehenden Brands angegeben. „Aus der Politik und von Verbaucherschützerinnen und -schützern haben wir das Feedback erhalten, dass unsere Recherche ein wichtiger Impuls war, um wieder Schwung in das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu bringen.“

Abgerundet wurde die Fashionsustain City Edition mit einer Panel Discussion zum Thema Nachhaltigkeit am Point-of-Sale. Tanja Kliewe-Meyer von Like a Bird, Marco Schütte der EK Service Group und Frederik Gottschling vom Hessischen Handelsverband diskutierten, wie der Handel als Wissensvermittler dazu beitragen kann, Verbraucher*innen zu sensibilisieren und was das für die Belebung von Innenstädten bedeuten kann. „Wichtig ist es,“ so Tanja Kliewe-Meyer, „Erfahrungswelten zu schaffen, um Nachhaltigkeit in die Städte zu bringen. Die Zeiten der Monoläden durch die jedes Stadtzentrum gleich aussieht, sind vorbei.“

Change the perspective – on- und offline
Teilnehmer*innen konnten das internationale Konferenzformat der Neonyt im Rahmen der Frankfurt Fashion Week live vor Ort und digital verfolgen. In Frankfurt dabei waren unter anderem Vertreter*innen von Condé Nast Germany, Deutscher Fachverlag und FAZ, Hohenstein und Rat für Formgebung. Den Livestream verfolgten neben internationalen Modeinstituten wie dem German Design Council auch Unternehmensvertreter*innen von Breuniger, C&A, Closed, Gerry Weber, Givenchy/LVMH, Hallhuber, Hessnatur und Kastener & Öhler sowie die Redaktionen von Fashion United, Luxiders, RTL, Spiegel Online und TextilWirtschaft.

Quelle:

Messe Frankfurt / KERN

17.11.2021

Techtextil und Texprocess 2022: Innovationen wieder live erleben

Neustart nach coronabedingter Pause: Vom 21. bis 24. Juni 2022 bringen die Techtextil und die Texprocess die Branche der technischen Textilien und der textilen Verarbeitungsindustrie wieder physisch in Frankfurt am Main zusammen.

Rund acht Monate vor der ersten Frankfurter Ausgabe der Techtextil, internationale Leitmesse für technische Textilien und Vliesstoffe und der Texprocess, internationale Leitmesse für die Verarbeitung textiler und flexibler Materialien, haben sich für beide Veranstaltungen rund 900 Aussteller*innen, darunter viele Organisator*innen von Gemeinschaftsständen, angemeldet.

Die Zahl der Anmeldungen für die Techtextil liegt aktuell bei etwa 85 Prozent der Vorveranstaltung zum gleichen Zeitpunkt. Die Texprocess verzeichnet bislang rund 70 Prozent des Anmeldestands der Vorveranstaltung.

Beide Messen finden als hybride Veranstaltungen statt und umfassen neben dem physischen Messeangebot mit Rahmenprogramm zahlreiche digitale Zusatz-Angebote für Aussteller*innen und Besucher*innen. Anmeldungen für die Techtextil und Texprocess sind weiterhin möglich.

Neustart nach coronabedingter Pause: Vom 21. bis 24. Juni 2022 bringen die Techtextil und die Texprocess die Branche der technischen Textilien und der textilen Verarbeitungsindustrie wieder physisch in Frankfurt am Main zusammen.

Rund acht Monate vor der ersten Frankfurter Ausgabe der Techtextil, internationale Leitmesse für technische Textilien und Vliesstoffe und der Texprocess, internationale Leitmesse für die Verarbeitung textiler und flexibler Materialien, haben sich für beide Veranstaltungen rund 900 Aussteller*innen, darunter viele Organisator*innen von Gemeinschaftsständen, angemeldet.

Die Zahl der Anmeldungen für die Techtextil liegt aktuell bei etwa 85 Prozent der Vorveranstaltung zum gleichen Zeitpunkt. Die Texprocess verzeichnet bislang rund 70 Prozent des Anmeldestands der Vorveranstaltung.

Beide Messen finden als hybride Veranstaltungen statt und umfassen neben dem physischen Messeangebot mit Rahmenprogramm zahlreiche digitale Zusatz-Angebote für Aussteller*innen und Besucher*innen. Anmeldungen für die Techtextil und Texprocess sind weiterhin möglich.


Nachhaltigkeit als Schlüsselthema
Ob die UN Decade of Action, die bis 2030 die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele weltweit vorsieht, der Green Deal der Europäischen Kommission, der Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen soll, oder das kürzlich von der deutschen Bundesregierung verabschiedete Sorgfaltspflichtengesetz („Lieferkettengesetz“), das Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten haftbar macht: Nachhaltigkeit ist ein zentrales Thema, das auch die Textil- und Modeindustrie bewegt und zu dem die Branche aufgrund ihrer Größe und ihrer Auswirkungen auf Mensch und Natur viel beitragen kann.

Mit Sustainability@Techtextil und Sustainability@Texprocess stellen beide Leitmessen im Juni 2022 Nachhaltigkeitsansätze der ausstellenden Unternehmen und Institutionen in den Fokus. Fachdiskussionen ergänzen das Thema. Erneut zeichnen die Techtextil und Texprocess Innovation Awards in einer eigenen Kategorie zudem herausragende Leistungen in Sachen Nachhaltigkeit in der Branche aus.

Neu: Areal für internationale textile Startups
Dynamisch und divers: Die Textilbranche ist in Bewegung und textile Startups sind in zahlreichen Zukunftsbereichen wie 3D-Design, Blockchain, E-Commerce oder Nachhaltigkeit aktiv. Die Techtextil und Texprocess stellen erstmals auf einem eigenen Areal internationale Startups für technische Textilien und die textile Verarbeitung vor. Das Areal ergänzt das bewährte und vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützte Areal „Junge innovative Unternehmen aus Deutschland“, in dem sich junge Unternehmen mit Sitz in Deutschland vorstellen, die maximal zehn Jahre am Markt sind.

Der textile Nachwuchs steht zudem im Mittelpunkt des Texprocess-Campus, auf dem sich Hochschulen und Universitäten präsentieren.

Denimindustrie im Fokus der Texprocess
Vom Baumwollanbau, über wasserschonende Färbeverfahren bis zum Finishing: So zeitlos Denim-Mode ist, so zahlreich die Mythen und Fakten rund um deren Nachhaltigkeit, aber auch so vielfältig die Innovationen der Branche. Mit der Denim Future Factory (DFF) widmet die Texprocess 2022 der Denimindustrie einen thematischen Schwerpunkt.

Rahmenprogramm mit Foren und Innovation Awards
Mit den Techtextil und Texprocess Foren erhalten Besucher*innen beider Messen an allen Messetagen hochaktuelle und facettenreiche Einblicke in eine Vielzahl an Branchenthemen.

Hervorragende Neu- und Weiterentwicklungen bei technischen Textilien, Vliesstoffen und funktionalen Bekleidungstextilien sowie Technologien und Prozesse für die Verarbeitung von Textilien und flexiblen Materialien werden auch in 2022 mit den Techtextil und Texprocess Innovation Awards ausgezeichnet.

Neues Geländebelegung und Hygieneauflagen
Mit der Ausgabe 2022 nutzen die Techtextil und die Texprocess mit den Hallen 8, 9, 11 und 12 erstmals das Westgelände der Messe Frankfurt.  Hinsichtlich der jeweils geltenden Hygienebestimmungen steht die Messe Frankfurt in engem Austausch mit den zuständigen Behörden, um den Schutz von Aussteller*innen und Besucher*innen zu jedem Zeitpunkt bestmöglich zu gewährleisten.

Techtextil und Texprocess ab sofort immer in den geraden Jahren
Mit der Verschiebung in das Jahr 2022 ändern beide Messen zur kommenden Ausgabe zudem ihren Messerhythmus und wechseln dauerhaft in die geraden Jahre. Auch für 2024 steht mit dem 23. bis 26. April bereits ein neuer Messetermin fest.

Quelle:

Messe Frankfurt Exhibition GmbH

Dibella in Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (c) Dibella b.v.
Durch den Einsatz zertifizierter GOTS/OCS-Fairtrade-Baumwolle hat Dibella (im Bild Geschäftsführer Ralf Hellmann) potenzielle Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette schon vor Jahren adressiert
07.10.2021

Dibella in Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im September 2021 eine Filmreihe über unternehmerische Sorgfaltspflichten ins Netz gestellt. Dibella spielt dabei eine führende Rolle. Geschäftsführer Ralf Hellmann berichtet in einem knapp fünfminütigen Video über die erfolgreiche Erfassung und Beseitigung von Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette.

„Ende 2016 wurde der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) von der Bundesregierung beschlossen. Er fordert von allen hierzulande ansässigen Unternehmen, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dafür müssen sie nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln, verhüten und mindern. Genau das haben wir gemacht: Wir haben wir uns intensiv mit den Risiken für Mensch und Umwelt in unseren Lieferketten beschäftigt und Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren“, erklärt Ralf Hellmann, Geschäftsführer von Dibella.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im September 2021 eine Filmreihe über unternehmerische Sorgfaltspflichten ins Netz gestellt. Dibella spielt dabei eine führende Rolle. Geschäftsführer Ralf Hellmann berichtet in einem knapp fünfminütigen Video über die erfolgreiche Erfassung und Beseitigung von Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette.

„Ende 2016 wurde der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) von der Bundesregierung beschlossen. Er fordert von allen hierzulande ansässigen Unternehmen, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dafür müssen sie nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln, verhüten und mindern. Genau das haben wir gemacht: Wir haben wir uns intensiv mit den Risiken für Mensch und Umwelt in unseren Lieferketten beschäftigt und Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren“, erklärt Ralf Hellmann, Geschäftsführer von Dibella.

Mit gutem Beispiel voran
Dibella ist daher auf das ab dem Jahr 2023 geltende Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorbereitet. Die Arbeit hat dem Unternehmen nun eine Hauptrolle in einer Praxis-Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingetragen. In einem Kurzfilm über das Lieferkettengesetz zeigt Ralf Hellmann, dass sein Unternehmen potenzielle Menschenrechtsrisiken bereits am Anfang der textilen Lieferkette durch den Einsatz von GOTS zertifizierter und OCS-Fairtrade Baumwolle minimiert.

Cotonea: Baumwolltextilien haben eine positive CO2-Bilanz (c) Cotonea/Klaus Mellenthin
08.07.2021

Cotonea: Baumwolltextilien haben eine positive CO2-Bilanz

Das jüngst verabschiedete Lieferkettengesetz steht in der Kritik, es ignoriere die großen Umweltkrisen wie den Klimawandel (BUND, 6/2021). Und das, obwohl unter anderem die Modeindustrie laut Studien auf dramatische Weise zum Wandel des Klimas beiträgt (McKinsey/Global Fashion Agenda, 8/2020). Passiere hier keine Besserung, steigen die die CO2-Emissionen der Branche vermutlich derart, dass sie bis 2030 das Doppelte der im Pariser Abkommen festgelegten Menge verursachen haben wird. Jetzt legt eine neue Erkenntnis nahe: Baumwolle könnte der Weg zu einer klimafreundlichen Textilindustrie sein.

Das jüngst verabschiedete Lieferkettengesetz steht in der Kritik, es ignoriere die großen Umweltkrisen wie den Klimawandel (BUND, 6/2021). Und das, obwohl unter anderem die Modeindustrie laut Studien auf dramatische Weise zum Wandel des Klimas beiträgt (McKinsey/Global Fashion Agenda, 8/2020). Passiere hier keine Besserung, steigen die die CO2-Emissionen der Branche vermutlich derart, dass sie bis 2030 das Doppelte der im Pariser Abkommen festgelegten Menge verursachen haben wird. Jetzt legt eine neue Erkenntnis nahe: Baumwolle könnte der Weg zu einer klimafreundlichen Textilindustrie sein.

Baumwolle bindet CO2 effektiver als andere Nutzpflanzen
„Dass der ökologische Anbau weniger CO2 verursacht als der konventionelle, ist weithin bekannt. Das liegt unter anderem am Einsatz des Kunstdüngers, der Treibhausgase emittiert und beim Bioanbau wegfällt“, weiß Roland Stelzer, der als Geschäftsführer der Biobaumwoll-Marke Cotonea seit über 30 Jahren die Wissenschaft verfolgt.
„Von der Baumwollpflanze, die sich klimapositiv auswirkt und effektiver CO2 absorbiert als andere Pflanzen, wusste selbst ich bis vor kurzem nicht. Das hat erst kürzlich eine wissenschaftliche Arbeit von Kai Hughes (3/2021), Leiter des International Cotton Advisory Committee (ICAC), herausgestellt.“

Die Ursache für dieses Phänomen liegt demnach darin, dass die Baumwollpflanze zu fast 100 Prozent aus Zellulose besteht. Der Bildungsprozess von Zellulose ist maßgeblich für die Aufnahme von CO2. Laut der Untersuchung des ICAC verursacht die Produktion von Nylon im Vergleich zu sieben anderen Fasertypen am meisten Treibhausgase. Die Herstellung von Baumwolle verantwortet am zweitwenigsten. Nur die Flachsfaser soll noch klimaschonender sein.

Der Baumwollanbau für Cotonea hat im Jahr 2020 1,26 Millionen kg CO2 gebunden
Es mag absurd scheinen: Die Baumwolle, die für eine Fasermenge von 1.000g benötigt wird, absorbiert dafür über 2.500g CO2. Für Cotonea bedeutet das, dass die Marke bei der Baumwollherstellung im vergangenen Jahr 1.260 Tonnen CO2 gebunden hat. Roland Stelzer gibt zu bedenken, dass der Klimawandel zu den Umweltproblemen gehört, die die klimapositiven Baumwollpflanzen gefährden.

Mediale Aufklärung bezüglich der Umweltfreundlichkeit von Baumwolle ist wichtig
Stelzer sieht eine mediale Aufklärung über die Umweltfreundlichkeit der Baumwolle als essentiell, um für Modedesigner die Verwendung und für Produzenten den Anbau von Baumwolle attraktiver zu machen.

„Den desaströsen ökologischen Fußabdruck der Modeindustrie verursacht größtenteils Fast Fashion aus synthetischen Materialien und Mischgeweben und der damit verbundene Wegwerfkonsum“, so Stelzer. Für die derzeitigen Mengen würden die vorhandenen Anbauflächen nicht ausreichen, würden sie aus Baumwolle hergestellt. Die Lösung seien haltbare Textilien aus Baumwolle: Sie vereinten positiven Umwelteinfluss, weniger Produktion und besseren Nutzen durch höhere Qualität und Haltbarkeit.

Zu der Frage, ob er mit einer Erweiterung des Lieferkettengesetzes auf den ökologischen Bereich rechnet, antwortet Stelzer: „Das ist mir nicht bekannt. Aber sollte so etwas passieren, schockt uns das überhaupt nicht. Wir schonen bei unseren Prozessen nicht nur das Klima, sondern nachweislich auch die der Artenvielfalt, die Bodenfruchtbarkeit, das Grundwasser, verzichten auf Pestizide sowie gentechnisch veränderte Organismen – und erfüllen viele weitere grundlegende Aspekte des Umweltschutzes und fairen Handels entlang der kompletten Lieferkette.“

Quelle:

Gebr. Elmer & Zweifel GmbH & Co. KG / UBERMUT Studio für Kommunikation GbR

(c) HypoVereinsbank
05.07.2021

HypoVereinsbank-Studie: „Wettbewerbsnachteile durch Lieferkettengesetz“

  • Ein Viertel (25%) der von F.A.Z.
  • Ein Viertel (25%) der von F.A.Z. Business Media | research im Auftrag von HypoVereinsbank und F.A.Z.-Institut befragten Unternehmen erwartet, dass sich die eigene Wettbewerbsfähigkeit durch das Lieferkettengesetz verschlechtert
  • Besonders große Herausforderungen sehen die Unternehmen in der Sorgfaltspflicht für Einhaltung der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette (52%), der Berichterstattungspflicht (46%) sowie der Vertragsgestaltung mit Lieferanten (46%)
  • Fast drei Viertel der Befragten (70%) befürchtet, dass die Überwachung der gesamten Lieferkette den Mittelstand – insbesondere kleine Unternehmen – überfordern könnte
  • Gleichzeitig befassen sich fast alle Unternehmen bereits mit Nachhaltigkeitsthemen (90%) und ein Großteil investiert bereits in nachhaltige Projekte oder plant dies (69%)
  • Mit Blick auf nachhaltige Finanzierungen erwartet jedes zweite Unternehmen (54%), dass soziale Faktoren künftig eine größere Rolle spielen

Das Mitte Juni vom Bundestag verabschiedete Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, entlang der gesamten Lieferkette für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu sorgen – und stellt damit viele Firmen vor Herausforderungen. Ein Viertel der Unternehmen rechnet damit, dass das Lieferkettengesetz negative Auswirkungen auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit haben wird. Vor allem kleinere Betriebe mit einem Jahresumsatz von 5 bis 50 Millionen Euro (32%) und Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe (30%) befürchten, dass ihre Konkurrenzfähigkeit unter dem Gesetz leiden wird.

Andererseits erwarten aber auch 17 Prozent der Unternehmen eine Verbesserung ihrer Wettbewerbssituation. Dabei ist das Lieferkettengesetz in den Führungsetagen deutscher Unternehmen aktuell sehr präsent. Insgesamt drei Viertel der Unternehmen in allen Umsatzklassen haben sich bereits mit den Auswirkungen beschäftigt. Dies zeigt die gemeinsam mit dem F.A.Z.-Institut durchgeführte Studie der HypoVereinsbank mit dem Titel „Lieferkettengesetz und soziale Nachhaltigkeit“.

Überwachung und Dokumentation zentrale Herausforderungen
Um die Anforderungen des Gesetzes in allen Punkten zu erfüllen, müssen die meisten Unternehmen ihre Geschäftsprozesse anpassen oder sogar zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
Jedes zweite Unternehmen bewertet der Studie zufolge die unternehmerische Sorgfaltspflicht, die Menschenrechte in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten, als besonders schwierig. Das gilt insbesondere für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 250 Millionen Euro (64%). Als logische Folge rücken die auf Lieferketten bezogene Administration und Dokumentation stärker in den Fokus der Unternehmen: Jeweils 46 Prozent bewerten die Berichterstattungspflicht und die Vertragsgestaltung mit Lieferanten als weitere zentrale Herausforderungen. Dabei befürchten 70 Prozent der befragten Entscheider, dass die Überwachung der gesamten Lieferkette den Mittelstand – insbesondere kleine Unternehmen – überfordern würde.

Potenzial nachhaltigen Wirtschaftens erkannt
Trotz der mit neuen Vorschriften einhergehenden Herausforderungen hat ein Großteil der Unternehmen die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit und des Potenzials nachhaltigen Wirtschaftens bereits erkannt: Neun von zehn Firmen haben sich laut Studie schon mit den Auswirkungen der eigenen Unternehmenstätigkeit auf Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitnehmerbedingungen und Verbraucherschutz auseinandergesetzt – über die Hälfte bereits intensiv. Dabei entwickeln sich nachhaltige Lieferketten auch für mehr und mehr Unternehmen zu einem Wettbewerbsvorteil und einer Wachstumschance.

Aufwind für nachhaltige Finanzierungen
Zuletzt hat auch die Covid-19-Pandemie gezeigt, wie anfällig globale Lieferketten sein können. Eine Erkenntnis war, dass sich das Engagement eines Unternehmens für bessere soziale und ökologische Bedingungen positiv auf die Stabilität der Lieferkette und die Qualität der eigenen Produkte auswirkt. Viele Firmen haben deshalb bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Präventionsmaßnahmen definiert, wie beispielsweise einzuhaltende Codes of Conduct (45%) oder Lieferantenaudits (43%). Dass gerade mit Blick auf die Lieferketten trotzdem noch Luft nach oben ist, zeigt ein Blick auf die Nachhaltigkeitsstrategien deutscher Unternehmen. Hier stehen der Studie zufolge die Bemühungen zum Klima- und Umweltschutz (61%), die sozialen Belange der eigenen Arbeitnehmer (51%), und ressourcenschonendes Wirtschaften (38%) ganz oben auf der Liste. Die Achtung der Menschenrechte, die das geplante Lieferkettengesetz vorrangig adressiert, spielt nur in der Nachhaltigkeitsstrategie von einem Drittel der Unternehmen eine Rolle. Lediglich 14 Prozent der Unternehmen geben an, dass Nachhaltigkeit in der Lieferkette für ihr Unternehmen strategisch relevant ist. Um Engagement gerade in diesem Bereich zu zeigen und zu incentivieren, könnten soziale Faktoren bei nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten künftig relevanter werden. Bei ESG-gebundenen Krediten verpflichten sich Unternehmen, bestimmte ökologische (Environmental), sozialverträgliche (Social) und compliance-relevante (Governance) Ziele zu erreichen. Mehr als jedes zweite Unternehmen erwartet, dass sich der Stellenwert sozialer Faktoren bei nachhaltigen Finanzierungen bis 2023 stark erhöhen wird. So können sich Unternehmen zum Beispiel verpflichten, bestimmte Ziele zu erreichen, die an Faktoren sozialer Nachhaltigkeit wie die Durchsetzung eines Supplier Code of Conduct oder auch die Durchführung von Sozialaudits bei Lieferanten geknüpft sein können.

Online-Umfrage unter Top-Entscheidern
Für die Studie „Lieferkettengesetz und soziale Nachhaltigkeit“ hat F.A.Z. Business Media | research im Auftrag von HypoVereinsbank und F.A.Z.-Institut im Frühjahr 2021 mittels einer Online-Befragung 125 Top-Entscheider von deutschen Unternehmen nach ihren Erwartungen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes und dessen Auswirkungen auf das eigene Unternehmen befragt. Dabei entstand auch ein aussagekräftiges Stimmungsbild darüber, welche Bedeutung soziale Verantwortung und nachhaltige Finanzierung in der deutschen Unternehmenslandschaft überhaupt hat. In die Erhebung flossen die Einschätzungen von Vertretern unterschiedlicher Unternehmensgrößen ein. Dabei stammt die Mehrheit aus Betrieben mit weniger als 1.000 Beschäftigten. Außerdem wurde auf eine gewisse Branchenbandbreite geachtet. Untersucht wurden unter anderem Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, aus der Chemie- und Pharmaindustrie sowie aus dem Handelssektor. Rund zwei Drittel der Befragten sind Geschäftsführer oder Vorstände, jeweils ein Zehntel bekleiden das Amt eines CFOs oder sind im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement tätig.

Die gesamte Studie kann hier als PDF heruntergeladen werden:
Studie Lieferkettengesetz | HypoVereinsbank (HVB)

 

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

HypoVereinsbank