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Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
Steffen Jost, Rolf Pangels
18.04.2024

ZFO-Sonntagsöffnung: OLG Zweibrücken fordert weiteres Gutachten

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 
Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den Einzelhandel im Einzugsgebiet.
 
In den beiden Vorinstanzen vor dem Verwaltungsgericht und dem OLG Zweibrücken war Jost unterlegen. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hatte im Juli 2023 jedoch ein Urteil des OLG Zweibrücken von August 2022 aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im ZFO entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
Obwohl bereits zwei Gutachten zur räumlichen Wettbewerbssituation und Spürbarkeit bzw. Beeinträchtigung des ZFO auf andere Einzelhändler im Einzugsbereich vorliegen, verlangt das OLG Zweibrücken nunmehr abermals ein Gutachten zu diesen beiden Themenkomplexen. Hierdurch entstehen erneut Kosten, die vom Kläger (Jost) zu tragen sind. Zusätzliche, weitere Ausgaben z.B. für Anwälte und ggf. sogar eine weitere Verhandlung beim BGH sind zu erwarten.
 
In Anbetracht der bereits entstandenen Kosten im sechsstelligen Bereich bittet der BTE um finanzielle Unterstützung durch den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel und gerne auch anderen betroffenen Branchen. Schließlich hätten sowohl Steffen Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft. Der Ausgang des Verfahrens könnte auch grundsätzlich weitreichende Bedeutung für die Bewertung von Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von erweiterten Ladenöffnungszeiten anderer FOCs in Deutschland haben.
 
Alle Unternehmen, die den BTE bzw. Steffen Jost bei seinem Kampf gegen die nicht mehr sachgerechte Sonntagsöffnung im ZFO unterstützen möchten, können einen selbst festgelegten Betrag auf das Konto des BTE e.V. bei der Kreissparkasse Köln, IBAN DE73 3705 0299 0000 0253 86, Kennwort „Sonntagsöffnung ZFO“ überweisen. Der Einzahlungsbeleg sollte als Nachweis beim Finanzamt ausreichen, der BTE bestätigt zusätzlich aber gerne die finanzielle Unterstützung.
 
Der BTE versichert, dass die Gelder ausschließlich zur Finanzierung des Gutachtens bzw. des weiteren Prozesse verwendet werden. Sollten wider Erwarten die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, werden die überschüssigen Gelder für die Branchenarbeit des BTE verwendet. Für Rückfragen steht BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels gerne zur Verfügung unter Tel. 0171 1537337, E-Mail pangels@bte.de.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE
Steffen Jost, Rolf Pangels vor dem BGH
27.07.2023

BGH hebt OLG-Urteils zu Sonntagsöffnungen des Zweibrücken Fashion Outlets aufgrund Flugplatznähe auf

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
BTE-Präsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), der mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz betreibt, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des ZFO geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug, primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen, obwohl der Linienflugverkehr am Flugplatz - der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt - schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug allein durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den dort ansässigen Einzelhandel. Wird das ZFO überdies - wie geplant - um rund 8.500 qm Verkaufsfläche vergrößert, werden sich auch dessen Sonntagsumsätze weiter erhöhen.

In den beiden Vorinstanzen war Jost jeweils unterlegen. Das OLG Zweibrücken hatte zuletzt angenommen, dem beklagten Store innerhalb des ZFO sei keine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorzuwerfen, weil die Landesverordnung zur Durchführung von § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz ihr Verhalten legitimiere. Die nachträgliche Veränderung der für den Erlass der Verordnung bestimmenden Umstände, also die Einstellung des Verkehrsflugbetriebs, habe nicht dazu geführt, dass die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetzes automatisch unwirksam geworden sei.

Diese Argumentation hat der BGH nunmehr zurückgewiesen. Das OLG Zweibrücken muss die Rechtswidrigkeit der Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz überprüfen. Ebenso ist das OLG in der Pflicht, zu weiteren Tatbestandsvoraussetzungen (z.B. regionale Wirtschaftsförderung) Aussagen zu treffen.

BTE-Präsident Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatieren: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“

BTE-Hauptgeschäftsführer Pangels betont, dass man den weiteren Prozess sehr aufmerksam verfolgen und der Landesregierung genau auf die Finger schauen werde.

Pangels unterstreicht nochmals, dass sowohl Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft haben. „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen“, so Pangels abschließend.

Weitere Informationen:
Outlet Outlet- Center Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

28.10.2022

Ankorstore: Umfrage bestätigt angespannte wirtschaftliche Lage europäischer Einzelhändler

  • 80 % der unabhängigen Einzelhändler in Europa leiden besonders unter der gesunkenen Kaufkraft der Verbraucher, der starken Konkurrenz durch große Kaufhausketten und Online-Händler (54 %) sowie dem Anstieg der Energiepreise (43 %).
  • 73 % der unabhängigen Einzelhändler in Europa befürchten, dass ihre Geschäfte aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage gefährdet sind.
  • Die Mehrheit der Unabhängigen (60 %) wird sich nicht am Black Friday beteiligen. Allerdings würde rund ein Drittel (34 %) von ihnen teilnehmen, wenn sie die Möglichkeit hätten, ihre Gewinnspanne zu bewahren.
  • Ankorstore führt den ersten "Independent Black Friday" (17. - 26. Oktober) ein, um unabhängigen Händlern die Möglichkeit zu geben, den Black Friday in ihren Geschäften zu nutzen oder sich mit den bestmöglichen Margen einzudecken.

Die französische Großhandelsplattform Ankorstore hat den ersten Bericht über den unabhängigen europäischen Einzelhandel vorgestellt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftslage gewähren die Ergebnisse Einblicke in den unabhängigen europäischen Einzelhandel.

  • 80 % der unabhängigen Einzelhändler in Europa leiden besonders unter der gesunkenen Kaufkraft der Verbraucher, der starken Konkurrenz durch große Kaufhausketten und Online-Händler (54 %) sowie dem Anstieg der Energiepreise (43 %).
  • 73 % der unabhängigen Einzelhändler in Europa befürchten, dass ihre Geschäfte aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage gefährdet sind.
  • Die Mehrheit der Unabhängigen (60 %) wird sich nicht am Black Friday beteiligen. Allerdings würde rund ein Drittel (34 %) von ihnen teilnehmen, wenn sie die Möglichkeit hätten, ihre Gewinnspanne zu bewahren.
  • Ankorstore führt den ersten "Independent Black Friday" (17. - 26. Oktober) ein, um unabhängigen Händlern die Möglichkeit zu geben, den Black Friday in ihren Geschäften zu nutzen oder sich mit den bestmöglichen Margen einzudecken.

Die französische Großhandelsplattform Ankorstore hat den ersten Bericht über den unabhängigen europäischen Einzelhandel vorgestellt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftslage gewähren die Ergebnisse Einblicke in den unabhängigen europäischen Einzelhandel. Die Daten basieren auf Antworten von mehr als 570 unabhängigen Einzelhändlern im Vereinigten Königreich, Frankreich, Deutschland, Spanien und Italien.

Das Hauptziel der Umfrage: die Probleme der Einzelhändler mit dem Black Friday und dem Weihnachtsgeschäft in der aktuellen Wirtschaftslage zu verstehen und ihre Bedürfnisse zu ermitteln. Als Reaktion darauf führte Ankorstore den ersten "Independent Black Friday" in ganz Europa ein und bot unabhängigen Einzelhändlern vom 17. bis 26. Oktober –damit einen Monat vor dem kommerziellen Black Friday – 10 % Rabatt auf über 30.000 Marken. Zudem konnten Marken, die ihre Produkte bei Ankorstore anboten, einen zusätzlichen Rabatt gewähren. So konnten unabhängige Einzelhändler von Einsparungen von bis zu 50 % profitieren.

Nachdem Covid die unabhängigen Einzelhändler in den letzten beiden Jahren hart getroffen hat und nun die Inflation und der Kaufkraftverlust noch größere wirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringen, wird das Endjahresgeschäft für die unabhängigen Einzelhändler wichtiger denn je sein. Für 87 % der unabhängigen Einzelhändler in ganz Europa ist der Jahresendverkauf das wichtigste Geschäftsereignis des Jahres, gefolgt vom Sommer (40 %) und dem Muttertag (32 %).

80 % der befragten Einzelhändler sehen sich mit einer geringeren Kaufkraft der Verbraucher, dem Wettbewerb durch große Ketten und Online-Händler (43 %) und einem Anstieg der Energiepreise (46 %) konfrontiert. Interessanterweise zeigt die Umfrage, dass die Mehrheit der Befragten in Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien oder Italien dieselben Strategien zur Bekämpfung dieser Herausforderungen verfolgt. 63 % der Händler werden demnach ihren Energieverbrauch reduzieren, z. B. durch das nächtliche Ausschalten von Heizung und Beleuchtung der Geschäfte, mehr als die Hälfte (54 %) wird ihre Kommunikation über soziale Medien und Flyer verstärken, und 47 % entscheiden sich dafür, die Lagerbestände zu begrenzen und erst in letzter Minute wieder aufzustocken.

Vor der Weihnachtszeit gehen Konsumenten verstärkt in Geschäfte, um die Produkte, die sie kaufen wollen, anzufassen und zu testen. Aus der Umfrage geht hervor, dass regionale (49 %) und umweltfreundliche Produkten (47 %), die beliebtesten Produkte bei den befragten Händlern sind. Diese Ergebnisse bestätigen, dass Kunden auf der Suche nach einzigartigen Produkten sind, die nicht in den großen Geschäften zu finden sind, die nachhaltig sind oder lokale Marken unterstützen.

Quelle:

BETTERTRUST GmbH für Ankorstore

08.08.2022

BTE: Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 
Der Vorsitzende Richter Ulf Petry betonte bei der Urteilsverkündung, dass seine Kammer gar nicht über die „allgemeine Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnungen im Outlet“ zu befinden hatte. Vielmehr sei es um die Frage gegangen, ob die von Jost beklagte Modefirma Betty Barclay sich als Mieterin im Outlet einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Josts Modegeschäften in anderen Städten verschafft haben könnte. Dies wurde vom Gericht so nicht gesehen. Weil eine Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung dem Zweibrücker Outlet viele Sonntagsöffnungen zugesteht, habe Betty Barclay darauf vertrauen dürfen, dass das Unternehmen sein Geschäft auch dementsprechend so betreiben darf.
 
Die Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel, so der Verband, sei damit überhaupt nicht thematisiert worden. Allerdings wurde die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde BTE-Präsident Steffen Jost in enger Abstimmung mit dem BTE das weitere Vorgehen entscheiden.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

05.08.2022

PwC: Inflation und Lieferengpässe trüben die Kauflaune

PwC-Konsumentenbefragung: Jede:r Vierte spürt Lieferengpässe beim Shoppen / Jede:r Zweite weicht vom Einzelhandel ins Internet aus / „Made in Germany“ und Secondhand-Produkte im Aufwind / Umwelt- und soziale Aspekte gewinnen an Bedeutung

In Folge der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine haben viele Unternehmen mit Lieferkettenproblemen zu kämpfen. Daraus resultierende Lieferengpässe für bestimmte Produkte bekommen auch der Handel und die Verbraucher:innen zu spüren: Rund jede:r Vierte berichtet, dass bestimmte Produkte online wie offline nicht verfügbar sind. Lange Lieferzeiten beim Onlinekauf und Warteschlangen im stationären Handel trüben die Kauflaune der Kunden zusätzlich. Das Interesse an Umwelt- und Sozialthemen befeuern das Interesse an Secondhand-Artikeln und in Deutschland produzierten Waren. Zu diesen Ergebnissen kommt der Global Consumer Insights Pulse Survey von PwC, für den die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft halbjährlich Konsument:innen in 25 Ländern zu ihrem Konsumverhalten befragt, darunter 500 Menschen in Deutschland.

PwC-Konsumentenbefragung: Jede:r Vierte spürt Lieferengpässe beim Shoppen / Jede:r Zweite weicht vom Einzelhandel ins Internet aus / „Made in Germany“ und Secondhand-Produkte im Aufwind / Umwelt- und soziale Aspekte gewinnen an Bedeutung

In Folge der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine haben viele Unternehmen mit Lieferkettenproblemen zu kämpfen. Daraus resultierende Lieferengpässe für bestimmte Produkte bekommen auch der Handel und die Verbraucher:innen zu spüren: Rund jede:r Vierte berichtet, dass bestimmte Produkte online wie offline nicht verfügbar sind. Lange Lieferzeiten beim Onlinekauf und Warteschlangen im stationären Handel trüben die Kauflaune der Kunden zusätzlich. Das Interesse an Umwelt- und Sozialthemen befeuern das Interesse an Secondhand-Artikeln und in Deutschland produzierten Waren. Zu diesen Ergebnissen kommt der Global Consumer Insights Pulse Survey von PwC, für den die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft halbjährlich Konsument:innen in 25 Ländern zu ihrem Konsumverhalten befragt, darunter 500 Menschen in Deutschland.

Lange Schlangen und Lieferzeiten verderben den Kaufspaß
„Von E-Bikes über Spielkonsolen bis hin zu Smartphones: Insbesondere Artikel aus dem Elektroniksegment sind im Handel aktuell rar. Das bleibt auch den Verbraucher:innen nicht verborgen – und beeinträchtigt ihre Freude am Konsum“, kommentiert Dr. Christian Wulff, Leiter des Geschäftsbereichs Handel und Konsumgüter bei PwC Deutschland und EMEA. Dazu kommt die hohe Inflation:
„Viele Menschen müssen aktuell stärker auf ihre Ausgaben achten. Für Händler und Hersteller bedeutet dies: Es droht der Verlust von Kund:innen, sofern sie nicht aktiv gegensteuern“, so Dr. Christian Wulff, Leiter des Geschäftsbereichs Handel und Konsumgüter bei PwC Deutschland und EMEA.

Den Ernst der Lage illustriert auch der Consumer Index des Marktforschungsunternehmens GfK: Das gemessene Konsumklima in Deutschland ist für Juli auf ein Rekordtief gesunken. Mit 27,4 Punkten (1,2 Punkte weniger als im Juni) ist dies der niedrigste Wert seit Beginn der Messung 1991, die Kauflaune entsprechend gering.

Kund:innen weichen auf alternative Angebote und Anbieter aus
In der aktuellen PwC-Umfrage berichten 27 Prozent der Befragten, dass bestimmte Produkte im stationären Einzelhandel regelmäßig ausverkauft oder nicht verfügbar sind. Knapp jede:r Dritte beobachtet längere Warteschlangen. Das hat Konsequenzen: Jede:r Zweite wandert aufgrund der aktuellen Situation mindestens gelegentlich ins Internet ab – mehr als die Hälfte davon sogar regelmäßig.

Doch auch online stehen die Händler unter Druck. Im E-Commerce beklagt sich ein Fünftel der Konsument:innen über lange Lieferzeiten. Die Verbraucher:innen reagieren auf diese Situation, indem sie sich bei der Konkurrenz umschauen: 63 Prozent nutzen digitale Vergleichsportale, um Produktverfügbarkeiten zu prüfen.

Immerhin 60 Prozent geben an, dass sie bei Nichtverfügbarkeit eines Produkts den Kauf von Alternativen in Betracht ziehen – auch wenn diese teurer sind.

„Unter bestimmten Bedingungen sind die deutschen Verbraucher:innen durchaus bereit, mehr als üblich für ein Produkt zu zahlen. Das gilt insbesondere, wenn dieses maßgeschneidert oder individualisiert ist, regional produziert wurde oder aus nachhaltigen Materialien besteht“, sagt Dr. Christian Wulff.

„Made in Germany“ gewinnt wieder an Bedeutung
In Deutschland hergestellte Produkte liegen im Trend. Die Gründe dafür sind vielfältig: Jede:r Zweite gibt an, so die eigene Wirtschaft zu unterstützen. 42 Prozent kaufen in Deutschland hergestellte Produkte, weil sie wissen möchten, wo und unter welchen Bedingungen die Produkte hergestellt wurden. Denn: Die Aspekte Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung spielen bei der Kaufentscheidung jedenfalls eine gewichtige Rolle. So geben zwei Drittel der Befragten an, dass es sich auf ihre Kaufentscheidung auswirkt, wie ein Unternehmen beim Thema Umwelt aufgestellt ist – also, ob es etwa seinen CO2-Ausstoß reduziert oder auf Plastikverpackungen verzichtet.

Soziale Aspekte – wie die Frage, ob ein Hersteller oder Händler die Menschenrechte in der Wertschöpfungskette einhält – sind sogar 71 Prozent der Befragten wichtig. Für 72 Prozent spielt die Unternehmensführung eine Rolle bei der Kaufentscheidung, also etwa der Umgang des Herstellers mit Datenschutz oder dessen Bekenntnis zu transparenten Geschäftspraktiken. Dabei schätzen Kund:innen es besonders, wenn der Einzelhandel auf Transparenz bei den Geschäftspraktiken setzt und Fehler eingesteht.

Dr. Christian Wulff: „Verbraucher:innen belohnen diejenigen Unternehmen mit einem Vertrauensvorschuss, die glaubhaft vermitteln können, dass sie sich um einen verminderten CO2-Ausstoß, die Einhaltung von Menschenrechten oder hohe Datenschutzstandards bemühen. Neben der Kaufwahrscheinlichkeit steigt dann auch die Weiterempfehlungsrate.“

Besonders die Gen Z öffnet sich für Secondhand
Dass die Herstellung eines neuen Produkts Ressourcen benötigt und damit Umwelt und Klima belastet, ist immer mehr Menschen bewusst. Entsprechend öffnen sie sich dem Secondhand-Markt: Die Mehrheit der Verbraucher:innen hat bereits gebrauchte Artikel gekauft oder könnte sich dies vorstellen. Bei Bekleidung haben 56 Prozent der Befragten schon Stücke aus zweiter Hand geshoppt; bei der Generation Z, also den 18- bis 27-Jährigen, sind es sogar 64 Prozent.

Was der Handel jetzt tun kann
„Für Händler bedeuten diese Entwicklungen, dass sie zum einen ihre ESG-Positionierung stärken müssen. Zudem können sie das Vertrauen der Kund:innen gewinnen, wenn sie für eine gelungene Customer Experience sorgen. Das kann zum Beispiel ein außergewöhnlicher Kundenservice sein. Aber auch attraktive Rabatte oder das Angebot zu vereinfachten Wiederkäufen stärken die Loyalität der Käufer:innen“, so Dr. Christian Wulff.

Und nicht zuletzt können sich Hersteller und Händler profilieren, indem sie auf innovative Technologien setzen und beispielsweise Virtual Reality (VR) als zusätzlichen Shopping-Kanal etablieren. Fast ein Viertel der Deutschen (23 Prozent) nutzt bereits aktiv virtuelle Welten und Produkte: Sie sehen sich etwa Filme mit VR-Headsets an, kaufen digitale Produkte, testen Produkte in einer virtuellen Welt oder nehmen an virtuellen Veranstaltungen teil. „Zielgruppe virtueller Angebote ist in erster Linie die Gen Z, die bereits am aktivsten Erfahrungen in der virtuellen Welt sammelt“, resümiert Dr. Christian Wulff.

Weitere Informationen:
PwC Covid-19 Einzelhandel
Quelle:

PwC

12.01.2022

BTE begrüßt BGH-Urteil zur Mietminderung

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

18.11.2021

Black Friday: BTE warnt vor rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Risiken

Eine unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke „Black Friday" generell gelöscht worden sei. Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen.

Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren, weiterhin wirksam. Wer sich am diesjährigen „Black Friday" beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter www.blackfridaysale.de schließen.

Eine unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke „Black Friday" generell gelöscht worden sei. Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen.

Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren, weiterhin wirksam. Wer sich am diesjährigen „Black Friday" beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter www.blackfridaysale.de schließen.

Ob es angesichts der aktuellen Lieferschwierigkeiten und ggf. teilweisen Warenknappheit betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, bereits Ende November erste und womöglich umfangreiche Preissignale zu setzen, sollte jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler überdies kritisch hinterfragen. Angesichts der nach wie vor schlechten Ertragssituation als Folge des langen Lockdowns und gleichzeitig prognostizierter Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite dürften frühe und breite Reduzierungen in diesem Jahr besonders problematisch sein. Allenfalls gezielte Angebote und Rabatte auf echte Altware oder schlecht laufende Artikel könnten nach Meinung des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren Ende November betriebswirtschaftlich angeraten sein.

Weitere Informationen:
Black Friday
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

27.09.2021

European Fashion Group hilft Kosten sparen

  • Kreditkarte: Oft zu hohe Disagios

Wenn der Umsatz stagniert, müssen die Kosten besonders unter die Lupe genommen werden. So zahlen immer noch viele Mode- und Textileinzelhändler zu hohe Kreditkarten-Disagios. Gemäß einer aktuellen EHI-Umfrage werden kleinen und mittleren Fachgeschäften (mit Kreditkarten-Volumina bis 100.000 Euro je Karte und Jahr) aktuell durchschnittliche Sätze bei VISA und Mastercard von 1,4 bis 1,8 Prozent in Rechnung gestellt. Selbst Disagios bis zu 2,8 Prozent kommen in Einzelfällen noch vor.
 

  • Kreditkarte: Oft zu hohe Disagios

Wenn der Umsatz stagniert, müssen die Kosten besonders unter die Lupe genommen werden. So zahlen immer noch viele Mode- und Textileinzelhändler zu hohe Kreditkarten-Disagios. Gemäß einer aktuellen EHI-Umfrage werden kleinen und mittleren Fachgeschäften (mit Kreditkarten-Volumina bis 100.000 Euro je Karte und Jahr) aktuell durchschnittliche Sätze bei VISA und Mastercard von 1,4 bis 1,8 Prozent in Rechnung gestellt. Selbst Disagios bis zu 2,8 Prozent kommen in Einzelfällen noch vor.
 
Über die beim BTE angesiedelte European Fashion Group (EFG) lassen sich in diesem Bereich Kosten sparen. Über deren Kooperationspartner können Kreditkarten-Disagiosätze von 0,68 bis 1,25 Prozent für private Kreditkarten von VISA und Mastercard realisiert werden. Reduzierte Transaktionsgebühren und Terminalmieten sowie Informationen, wie solche Vereinbarungen am vorteilhaftesten zu gestalten sind, sind weitere geldwerte Vorteile. Gegenüber den o. g. „Normalwerten“ können ein halber Prozentpunkt und mehr gespart werden, was bei einem Kreditkartenumsatz von z. B. 80.000 EUR einer Summe von rund 400 EUR entspricht. Die günstige EFG-Jahresgebühr liegt weit darunter.
 
Aktuelle Informationen über das gesamte EFG-Angebots-Spektrum, das zahlreiche Sonderkonditionen von EDV-Warenwirtschaft über Visual Merchandising bis hin zum Warenbezug (günstiger, gewichtsunabhängiger Paketbezug und –versand sowie Hängeversand) enthält, sind bei der EFG-Geschäftsstelle erhältlich. Alle Sonderkonditionen können gegen eine geringe Jahresgebühr genutzt werden. Weitere Informationen bei der EFG, Maria Bausch, Tel. 0221/921509-43, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

Weitere Informationen:
European Fashion Group Kreditkarten
Quelle:

BTE e.V.

01.03.2021

BTE, BDSE und BLE: Modebranche droht dritte Katastrophen-Saison in Folge

  • Handelsverbände fordern verantwortungsvolle Ladenöffnung

Wenn Mode- und Warenhäuser sowie Schuh- und Lederwarengeschäfte nicht zeitnah noch im März wieder öffnen dürften, würden tausende Läden für immer geschlossen bleiben, so die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. Es wäre nach Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/Winter 2020/21 die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen horrende Verluste einfahren würden. „Das werden viele Mode- und Schuhhäuser, und zwar aller Umsatzgrößen, nicht überleben“, prognostiziert Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer der Handelsverbände BTE und BDSE.
 
Tatsächlich ist insbesondere der Start in die Saison für die drei Modebranchen extrem wichtig. „Gerade der März ist wegen der steigenden Temperaturen und des Frühlingsbeginns traditionell umsatzstark“, berichtet Jacobs. „Zudem kann die neue Mode in dieser Zeit zum regulären Preis verkauft werden. Nach einer ruinösen Rabattschlacht in der Wintersaison ist das für den stationären Einzelhandel überlebenswichtig!“

  • Handelsverbände fordern verantwortungsvolle Ladenöffnung

Wenn Mode- und Warenhäuser sowie Schuh- und Lederwarengeschäfte nicht zeitnah noch im März wieder öffnen dürften, würden tausende Läden für immer geschlossen bleiben, so die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. Es wäre nach Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/Winter 2020/21 die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen horrende Verluste einfahren würden. „Das werden viele Mode- und Schuhhäuser, und zwar aller Umsatzgrößen, nicht überleben“, prognostiziert Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer der Handelsverbände BTE und BDSE.
 
Tatsächlich ist insbesondere der Start in die Saison für die drei Modebranchen extrem wichtig. „Gerade der März ist wegen der steigenden Temperaturen und des Frühlingsbeginns traditionell umsatzstark“, berichtet Jacobs. „Zudem kann die neue Mode in dieser Zeit zum regulären Preis verkauft werden. Nach einer ruinösen Rabattschlacht in der Wintersaison ist das für den stationären Einzelhandel überlebenswichtig!“

Bei einer erneuten Verlängerung des Lockdowns würde sich das aktuelle Warenproblem noch einmal dramatisch verschärfen. Schon jetzt säße der Handel auf Hunderten Millionen unverkaufter Hosen, Kleider, Schuhe und Accessoires aus der abgelaufenen Wintersaison. Jacobs: „Wir schätzen, dass rund 40 Prozent der Winterware noch nicht verkauft werden konnte“. Hinzu kommen weitere hunderte Millionen Teile neuer Frühjahrsware, die bereits im Sommer 2020 bestellt wurden. „Nachdem Bundesgesundheitsminister Spahn im September noch angekündigt hatte, dass es zu keiner weiteren Schließung von Läden kommen wird, hat sich der Handel darauf bei seinem Wareneinkauf eingestellt.“

Die Folgen dieser Zusicherung müsse jetzt der Modehandel ausbaden. „Jeden Tag gehen den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mehr als 200 Mio. Euro Umsatz verloren“, rechnet Dr. Jacobs vor. „Das vernichtet täglich Existenzen und wird in den Innenstädten zu massivem Leerstand und Tristesse führen!“

Denn die angekündigten Wirtschaftshilfen kommen aus unterschiedlichen Gründen im Einzelhandel entweder gar nicht oder nicht in der benötigten Höhe an. Rettung für Zehntausende Unternehmen und Hunderttausende Arbeitsplätze könne jetzt nur eine schnelle Öffnung der Geschäfte bringen. Der aktuell diskutierte und in einigen Bundesländern bereits erlaubte Verkauf ausschließlich auf Termin und auf einen Haushalt begrenzt hilft nur einigen kleineren Geschäften. „Die Kosten für das Hochfahren der Häuser mit größeren Flächen liegen in der Regel über den Umsätzen aus den Terminberatungen“, weiß der BTE/BDSE-Geschäftsführer. „Das wird sich niemals rechnen, auch wenn einige Unternehmen diese Möglichkeit aus Gründen des Kundenservice und der Kundenbindung jetzt nutzen.“

Die Verbände BTE, BDSE und BLE fordern daher, dass der Fashionhandel am 8. März wieder öffnen darf – selbstverständlich unter Beachtung von strengen Abstands- und Hygieneregeln. Jacobs: „Schließlich gibt es zahlreiche Belege dafür, dass der Einkauf im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ohne Gefahr für die Gesundheit möglich ist!“

Weitere Informationen:
Coronakrise Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE, BDSE und BLE

10.02.2021

BTE unterstützt Innenstadt-Kampagne „StadtHerzLeben“

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Die Bedeutung unserer Branche für die Attraktivität unserer Innenstädte, aber auch für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen wird noch immer von der Politik unterschätzt. Schließlich zählt der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel in Deutschland über 30.000 Unternehmen mit etwa 80.000 Verkaufshäusern und 420.000 Beschäftigten. Sie stehen für 60 Milliarden Euro Jahresbruttoumsatz mit unzähligen Kundenkontakten und persönlichen Begegnungen.

Als Folge der Pandemie besteht nun die Gefahr, dass viele familiengeführte Einzelhändler dauerhaft schließen müssen. Viele mittelständische Unternehmen, die vor Corona noch kerngesund waren, sind aktuell gefährdet.

Die Kampagne #StadtHerzLeben verlangt daher von der Politik eine angemessene und existenzsichernde Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden der staatlich verordneten Geschäftsschließungen - als Unterstützung für die Bewältigung der Corona-Krise. Die einzelnen Forderungen decken sich mit jenen des HDE und des BTE sowie der regionalen Handelsverbände.

Herzstück von #StadtHerzLeben ist eine Online-Petition, die möglichst alle Geschäfte in den Innenstädten, deren Mitarbeiter und vor allem auch deren Kunden unterzeichnen sollten. Ziel ist es, bis zum 23. Februar mindestens 50.000 Unterschriften zu erhalten. Im Anschluss soll die Petition durch die Initiatoren sowie BTE-Präsident Steffen Jost in Berlin an die Bundesminister Altmaier und Scholz überreicht werden.

Ein weiteres Tool von #StadtHerzLeben ist ein Content-Baukasten, der von Mode- und Schuhhäusern beim BTE über grass@bte.de kostenfrei angefordert werden kann. Dieser Baukasten enthält hilfreiche Unterlagen für eigene PR-Maßnahmen von Fachhändlern zur Verdeutlichung der dramatischen Situation, in der sich der Innenstadthandel befindet. Konkret sind dies ein Gesprächsleitfaden für Presseanfragen, Textempfehlungen für Newsletter und Social-Media Beiträge, Bildmaterial und Logos etc. sowie ein Erklär-PDF. Die aufgeführten Textbausteine sind lediglich als Vorschlag und Hilfestellung zu sehen. Die Unternehmen können gerne die Texte anpassen oder Umformulierungen vornehmen.

BTE-Empfehlung: Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle innerstädtische Fashionhändler, sich an beiden Petitionen zu beteiligen und auch die Mitarbeiter*innen und Kunden*innen entsprechend zu motivieren, ihre Unterschrift zu leisten. Bei #StadtHerzLeben kann man an der Petition teilnehmen über den Link www.openpetition.de/stadtherzleben; bei der Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“ über www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Hinweis: Modehäuser können den Link zur Petition für ihre Kunden auch auf ihre Website stellen, so wie bspw. bei L&T in Osnabrück: https://www.l-t.de/artikel/aktion-lebenswerte-innenstaedte.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

Die Absolventen des ersten Lehrgangs zum „Zertifizierten GS1 Online Category Manager” (c) GS1 Germany
Die Absolventen des ersten Lehrgangs zum „Zertifizierten GS1 Online Category Manager”
12.02.2019

GS1 Germany zertifiziert erstmals Online Category Manager

  • Auch für Onlineshops kommt es auf das optimale Zusammenspiel von Sortimentsgestaltung, Produktpräsentation, Preisgestaltung und Promotions an.
  • Online Category Management als strategisches Handlungsfeld, in dessen Mittelpunkt der Shopper steht.
  • GS1 Germany hat seinen ECR D-A-CH-8-Schritte Prozessstandard auf die Anforderungen im Online-Business adaptiert.

 

  • Auch für Onlineshops kommt es auf das optimale Zusammenspiel von Sortimentsgestaltung, Produktpräsentation, Preisgestaltung und Promotions an.
  • Online Category Management als strategisches Handlungsfeld, in dessen Mittelpunkt der Shopper steht.
  • GS1 Germany hat seinen ECR D-A-CH-8-Schritte Prozessstandard auf die Anforderungen im Online-Business adaptiert.

 
Premiere bei GS1 Germany in Köln: Im Januar wurden zum ersten Mal zertifizierte Online Category Manager ausgebildet. 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekamen zum Abschluss des siebentägigen Intensivlehrgangs ihre Zertifikate überreicht. Jetzt sind sie mit dem notwendigen Know-how ausgestattet, um Sortimente, Produktdarstellung und Vermarktungsmaßnahmen für Onlineshops zu optimieren. „Die nach wie vor zweistelligen Zuwachsraten des E-Commerce zeigen, dass immer mehr Konsumenten die Bequemlichkeit des Onlineshoppings schätzen. Hinzukommt, dass Offline-Umsätze immer häufiger online vorbereitet werden. Wer seine Präsenz im Netz nicht auf diese veränderte Shopper Journey ausrichtet, läuft Gefahr an Marktrelevanz zu verlieren“, weiß Burkhard Elberg, Senior Manager Training Category Management bei GS1 Germany.

Mit dem neuen Weiterbildungsangebot zum „Zertifizierten GS1 Online Category Manager“ stellt GS1 Germany den Handels- und Industrieunternehmen Tools und Methoden zur Verfügung, mit denen es gelingt, die Erwartungen der Shopper in den Mittelpunkt zu stellen und sie über sämtliche Touchpoints konsistent anzusprechen. Für Monique Stephan, Head of E-Commerce bei Jacobs Douwe Egberts (JDE), die zu den Teilnehmern gehörte, ist diese konsequent shopperzentrierte Sichtweise ein wichtiger Optimierungsansatz für das Onlinegeschäft des internationalen Kaffeerösters. „Innerhalb der Online-Kategoriearbeit den Fokus stärker auf die Bedürfnisse der Shopper im digitalen Zeitalter zu lenken, wird uns dabei helfen, den E-Commerce insgesamt voranzubringen.“ Ähnlich beurteilte auch Marko Narberhaus, den Erkenntnisgewinn für seine Arbeit als Key Account Head E-Commerce bei Ferrero: „Mit dem Blick aus der Perspektive der Onlineshopper haben die Lerninhalte einen sehr hohen Praxisbezug und lassen sich direkt im Tagesgeschäft anwenden.“

Quelle:

GS1 Germany GmbH

25.06.2018

Kreditkarte: Sonderkonditionen über EFG

Immer noch zahlen viele Textileinzelhändler Kreditkarten-Disagios von mehr als zwei Prozent. Gemäß einer aktuellen EHI-Umfrage werden kleinen und mittleren Fachgeschäften aktuell durchschnittliche Sätze bei VISA und Mastercard von rund 2,1 Prozent in Rechnung gestellt, selbst Disagios bis zu drei Prozent kommen noch vor.

Dabei lassen sich über die beim BTE angesiedelte European Fashion Group (EFG) in diesem Bereich leicht Kosten sparen. Über deren Kooperationspartner können Kreditkarten-Disagiosätze ab ca. 0,82 Prozent für private Kreditkarten von Mastercard und VISA realisiert werden. Reduzierte Transaktionsgebühren und Terminalmieten sowie Informationen, wie solche Vereinbarungen am vorteilhaftesten zu gestalten sind, sind weitere geldwerte Vorteile. Gegenüber den o. g. „Normalwerten“ ist da schnell ein Prozentpunkt gespart, was bei einem Kreditkartenumsatz von z. B. 80.000 EUR einer Summe von 800 EUR entspricht.

Immer noch zahlen viele Textileinzelhändler Kreditkarten-Disagios von mehr als zwei Prozent. Gemäß einer aktuellen EHI-Umfrage werden kleinen und mittleren Fachgeschäften aktuell durchschnittliche Sätze bei VISA und Mastercard von rund 2,1 Prozent in Rechnung gestellt, selbst Disagios bis zu drei Prozent kommen noch vor.

Dabei lassen sich über die beim BTE angesiedelte European Fashion Group (EFG) in diesem Bereich leicht Kosten sparen. Über deren Kooperationspartner können Kreditkarten-Disagiosätze ab ca. 0,82 Prozent für private Kreditkarten von Mastercard und VISA realisiert werden. Reduzierte Transaktionsgebühren und Terminalmieten sowie Informationen, wie solche Vereinbarungen am vorteilhaftesten zu gestalten sind, sind weitere geldwerte Vorteile. Gegenüber den o. g. „Normalwerten“ ist da schnell ein Prozentpunkt gespart, was bei einem Kreditkartenumsatz von z. B. 80.000 EUR einer Summe von 800 EUR entspricht.

Aktuelle Informationen über das gesamte EFG-Angebots-Spektrum, das zahlreiche Sonderkonditionen von EDV-Warenwirtschaft über Visual Merchandising bis hin zum Warenbezug (günstiger, gewichtsunabhängiger Paketbezug und –versand sowie Hängeversand) enthält, sind bei der EFG-Geschäftsstelle erhältlich. Alle Sonderkonditionen können gegen eine geringe Jahresgebühr genutzt werden. Weitere Informationen bei der EFG, Frau Fonrobert/Frau Bausch, Tel. 0221/921509-12, Fax –10, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

Weitere Informationen:
Kreditkarten European Fashion Group
Quelle:

BTE/BLE/VDB