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Stoffstrombild Kunststoffe 2024: Start der Datenerhebung (c) bvse
05.03.2024

Stoffstrombild Kunststoffe 2024: Start der Datenerhebung

Ein Bündnis von Organisationen entlang der gesamten Kunststoff-Wertschöpfungskette, von den Herstellern, über die Anwender, bis hin zu der Recyclingbranche und den Industriegewerkschaften ruft seit 1997 alle zwei Jahre zur Teilnahme an der Studie "Stoffstrombild Kunststoffe" auf. Das Stoffstrombild Kunststoffe umfasst Daten zu Produktion, Verarbeitung, Verbrauch, Abfallaufkommen, Verwertung und Wiedereinsatz von Kunststoffen bis hin zum Wiedereinsatz der Recyclate in Deutschland. Das Stoffstrombild Kunststoffe genießt bei Politik, Behörden und Fachöffentlichkeit hohes Ansehen und zeigt, dass Kreislaufwirtschaft ein zentrales Thema für die deutsche Kunststoffbranche ist.

Die Ergebnisse des aktuellen Stoffstrombild Kunststoffe werden voraussichtlich im Oktober 2024 veröffentlicht. Teilnehmen können alle Unternehmen, die Kunststoffe herstellen, verarbeiten, für Endprodukte einsetzen sowie deren Abfälle sammeln und verwerten oder die dafür notwendigen Maschinen herstellen. Die Datenerhebung erfolgt anonymisiert durch die Conversio Market & Strategy GmbH.

Ein Bündnis von Organisationen entlang der gesamten Kunststoff-Wertschöpfungskette, von den Herstellern, über die Anwender, bis hin zu der Recyclingbranche und den Industriegewerkschaften ruft seit 1997 alle zwei Jahre zur Teilnahme an der Studie "Stoffstrombild Kunststoffe" auf. Das Stoffstrombild Kunststoffe umfasst Daten zu Produktion, Verarbeitung, Verbrauch, Abfallaufkommen, Verwertung und Wiedereinsatz von Kunststoffen bis hin zum Wiedereinsatz der Recyclate in Deutschland. Das Stoffstrombild Kunststoffe genießt bei Politik, Behörden und Fachöffentlichkeit hohes Ansehen und zeigt, dass Kreislaufwirtschaft ein zentrales Thema für die deutsche Kunststoffbranche ist.

Die Ergebnisse des aktuellen Stoffstrombild Kunststoffe werden voraussichtlich im Oktober 2024 veröffentlicht. Teilnehmen können alle Unternehmen, die Kunststoffe herstellen, verarbeiten, für Endprodukte einsetzen sowie deren Abfälle sammeln und verwerten oder die dafür notwendigen Maschinen herstellen. Die Datenerhebung erfolgt anonymisiert durch die Conversio Market & Strategy GmbH.

Für die Lebenswegbetrachtung wurden zuletzt mehr als 2.000 Unternehmen aus Kunststofferzeugung, -verarbeitung und -verwertung befragt sowie amtliche und weitere Statistiken herangezogen. Um auch in diesem Jahr wieder eine hohe Abdeckung zu erreichen, werden in Kürze wieder Fragebögen versandt, Telefoninterviews geführt sowie Untersuchungen und Recherchen gestartet.

Das Stoffstrombild wird von der Conversio Market & Strategy GmbH erstellt. Auftraggeber der Studie ist die BKV GmbH mit Unterstützung von PlasticsEurope Deutschland e. V., der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V., der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V., VDMA e.V. Kunststoff und Gummimaschinen, die IK – Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V., der KRV – Kunststoffrohrverband e. V., VinylPlus Deutschland e.V., der GKV – Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V., FSK – Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V., TecPart – Verband Technische Kunststoff-Produkte e. V., pro-K Industrieverband langlebige Kunststoffprodukte und Mehrwegsysteme e. V., der IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, sowie dem VCI – Verband der Chemischen Industrie e.V.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V.

22.01.2024

bvse: Ab 2025 Energiebeihilfen für Kunststoffrecyclingunternehmen

Kunststoffrecyclingunternehmen können ab dem 1. Januar 2025 wieder Energiebeihilfen beantragen. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in einem Mitgliederrundschreiben mit.

Nach den Erläuterungen fallen unter den förderungsfähigen Wirtschaftszweig 20.16 (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) nun auch folgende Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche:

Kunststoffrecyclingunternehmen können ab dem 1. Januar 2025 wieder Energiebeihilfen beantragen. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in einem Mitgliederrundschreiben mit.

Nach den Erläuterungen fallen unter den förderungsfähigen Wirtschaftszweig 20.16 (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) nun auch folgende Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche:

  • Herstellung von Zellulose und ihren chemischen Derivaten,
  • Herstellung von Kunstpulvern, -granulaten oder -flocken durch Compoundieren oder Umwandeln von Kunststoffharzen sowie aus wiedergewonnen Kunststoffabfällen,
  • Herstellung von recyceltem Kunststoff in Flakes oder Kunststoffgranulaten auf Basis von vorbehandelten Kunststoffabfällen durch stoffliche Verwertungsverfahren.

Wie die bvse-Justiziarin Annette Reber erläuterte, hat die Klassifikation der Wirtschaftszweige neben statistischen Zwecken auch eine wichtige Bedeutung für die Bewilligung von Energiebeihilfen. Staatliche Energiebeihilfen dürfen, so Reber, nur den Unternehmen bewilligt werden, die zu den in den europäischen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) aufgeführten Wirtschaftszweigen gehören. Der Wirtschaftszweig 20.16. (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) wird als förderungsfähig angesehen, der Wirtschaftszweig 38.31 (Rückgewinnung sortierter Werkstoffe) hingegen nicht.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Zufriedene Gesichter beim bvse-Neujahrsempfang. Bild (v.l.n.r.): bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, bvse-Landesvorsitzende Christiane Neuhaus und Neujahrsredner Albert Duin (FDP) Foto: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
Zufriedene Gesichter beim bvse-Neujahrsempfang. Bild (v.l.n.r.): bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, bvse-Landesvorsitzende Christiane Neuhaus und Neujahrsredner Albert Duin (FDP)
16.01.2024

bvse-Neujahrsempfang: "Die Wirtschaft kann nicht besser werden, wenn man den Mittelstand nicht lässt!"

In ihrer Begrüßungsrede beim Neujahrsempfang des bvse-Bayern warf die Landesvorsitzende von Bayern und 1. Vizepräsidentin des bvse Christiane Neuhaus einen Blick zurück auf das Jahr 2023.

"Wir haben alle hart gearbeitet, hart arbeiten müssen, denn die Herausforderungen, mit denen sich die Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche auseinanderzusetzen hatten, waren enorm."

"Der russische Gaslieferstopp, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten begleiten unser Leben und machen uns deutlich, dass Frieden das höchste Gut des menschlichen Zusammenleben ist", so Neuhaus. Auch die Landtags- und Kommunalwahlen, die in 2023 stattfanden, thematisierte die bvse-Landesvorsitzende. "Bedenklich finde ich die fast flächendeckende Bestätigung einer nationalistischen, verstärkt nach rechts tendierenden Ausrichtung", führte Christiane Neuhaus aus.

Der Bundesregierung schrieb Neuhaus ihre Kritik an der 70%igen Erhöhung der Maut ins Stammbuch. "Das ist eine Kostensteigerung, die ihresgleichen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sucht und deshalb ist es richtig, dass dagegen protestiert wird."

In ihrer Begrüßungsrede beim Neujahrsempfang des bvse-Bayern warf die Landesvorsitzende von Bayern und 1. Vizepräsidentin des bvse Christiane Neuhaus einen Blick zurück auf das Jahr 2023.

"Wir haben alle hart gearbeitet, hart arbeiten müssen, denn die Herausforderungen, mit denen sich die Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche auseinanderzusetzen hatten, waren enorm."

"Der russische Gaslieferstopp, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten begleiten unser Leben und machen uns deutlich, dass Frieden das höchste Gut des menschlichen Zusammenleben ist", so Neuhaus. Auch die Landtags- und Kommunalwahlen, die in 2023 stattfanden, thematisierte die bvse-Landesvorsitzende. "Bedenklich finde ich die fast flächendeckende Bestätigung einer nationalistischen, verstärkt nach rechts tendierenden Ausrichtung", führte Christiane Neuhaus aus.

Der Bundesregierung schrieb Neuhaus ihre Kritik an der 70%igen Erhöhung der Maut ins Stammbuch. "Das ist eine Kostensteigerung, die ihresgleichen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sucht und deshalb ist es richtig, dass dagegen protestiert wird."

Weiter führte sie in ihrer Begrüßungsrede aus, dass die umwelttechnischen Berufe unter jungen Menschen immer beliebter werden. Laut einer Studie für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung entscheiden sich immer mehr Berufseinsteiger für Berufe im Bereich Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Die bvse-Landesvorsitzende und 1. Vizepräsidentin sieht darin "ein positives Zeichen für unsere Branche"!

Aus der bvse-Verbandsarbeit hob Christiane Neuhaus das Engagement für die Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung heraus. Aber auch der erfolgreiche Internationale Altpapiertag und die bvse-Jahrestagung nannte sie beispielhaft. Nicht ohne Stolz nannte sie hier die Gründung des bvse-Frauennetzwerkes. "Das war ein besonderer Moment, der eine große positive Resonanz auslöste", führte sie aus.

Das Jahr 2023 war jedoch geprägt von schwierigen Sekundärrohstoff-Märkten. Die Unternehmen mussten Mengen- und Margenrückgänge hinnehmen. Gleichzeitig stiegen die Kosten bei den Betriebsmitteln und auch die Personalkosten. Die Kreditzinsen stiegen und machten notwendige Investitionen teurer. Immer neue Auflagen und Bestimmungen und ein kontinuierlicher Kampf um Genehmigungen gehören zum Alltag der Unternehmen. Trotzdem bleibt Christiane Neuhaus optimistisch: "Wir haben alles, was wir brauchen: Leidenschaft, Engagement, Neugierde, Tatendrang, Know-how und ein super Netzwerk im bvse."

Wirtschaft wird durch Politik überfordert
Das sei auch der Grund, warum die jüngsten Demonstrationen nicht nur von den Bauern getragen werden, sondern auch von Speditionen, der Gastronomie und vielen anderen Selbstständigen. "Wir stellen nicht nur eine Überforderung der Landwirte durch die Politik fest, sondern der Wirtschaft in ihrer gesamten Breite", so Duin. "Die knallen uns in einer Tour und in einer unheimlichen Geschwindigkeit neue Gesetze auf den Tisch. Dann wird festgestellt, es funktioniert nicht, und sie fangen teilweise an zurück zu rudern. Da blickt langsam keiner mehr durch." Albert Duin forderte in seiner Neujahrsrede deshalb eine konstante und vernünftige Politik ein.

Der FDP-Politiker beklagte zudem, dass die Effizienzsteigerungen der Wirtschaft inzwischen durch immer mehr Bürokratie wieder aufgehoben werden. Albert Duin abschließend: "Die Wirtschaft kann nicht besser werden, wenn man den Mittelstand nicht lässt!"

Dass durchaus nicht alles schlecht ist, machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in seinem Schlusswort deutlich. So konnte er berichten, dass das Bundesumweltministerium das Eckpunktepapier zur Abfallendeverordnung für Mineralische Ersatzbaustoffe veröffentlicht hat. Rehbock: "Das ist eine gute Nachricht, auch wenn das Papier momentan noch nicht so aussieht, wie wir uns das vorstellen. Wir sind jedoch jetzt auf einem guten Weg. Das ist eine wichtige Botschaft, auch wenn noch viel Arbeit auf uns wartet."

Zufrieden zeigte sich Eric Rehbock auch vom Ergebnis einer kürzlich veröffentlichten aktualisierten Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes über die Erfassung von Siedlungsabfällen und die Aufbereitung von Glasverpackungen. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Rethmann-Gruppe nach wie vor eine sehr starke Marktstellung hat. Rehbock: "Es ist gut, dass das Bundeskartellamt nun prüft, Rethmann zu verpflichten, auch kleinere Übernahmen von Unternehmen anzumelden. Die fortschreitende Marktkonzentration muss unter Kontrolle gebracht werden, damit ein fairer Wettbewerb mit einem starken Mittelstand wieder möglich ist."

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

09.01.2024

Neue Plastiksteuer erst 2025

Die von der Bundesregierung für 2024 angekündigte Plastiksteuer wird vorerst nicht erhoben.

Wie die Bundesregierung mitteilte, soll eine entsprechende Regelung erst zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden. Dies sei erforderlich, "um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen", teilte Steffen Hebestreit, Sprecher der Bundesregierung, mit.

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung begrüßt diesen Schritt, damit ein "Schnellschuss aus der Hüfte" vermieden wird, so bvse-Vizepräsident Dr. Herbert Snell.

"Für uns ist wichtig, dass eine zukünftige Regelung die Komponenten "Klimaschutz" und "Kreislaufwirtschaft" sinnvoll miteinander verknüpft", erklärte Snell. Das bedeute einerseits, dass die Materialien, die mit einem hohen CO2-Rucksack produziert werden, bestraft und andererseits, dass der Einsatz von Recyclaten und die Recyclingfähigkeit belohnt werden.

"Für die Erarbeitung einer smarten, zukunftsgerichteten Regelung, stellen wir unsere Expertise gerne zur Verfügung", so das Angebot von bvse-Vizepräsident Herbert Snell.

Die von der Bundesregierung für 2024 angekündigte Plastiksteuer wird vorerst nicht erhoben.

Wie die Bundesregierung mitteilte, soll eine entsprechende Regelung erst zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden. Dies sei erforderlich, "um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen", teilte Steffen Hebestreit, Sprecher der Bundesregierung, mit.

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung begrüßt diesen Schritt, damit ein "Schnellschuss aus der Hüfte" vermieden wird, so bvse-Vizepräsident Dr. Herbert Snell.

"Für uns ist wichtig, dass eine zukünftige Regelung die Komponenten "Klimaschutz" und "Kreislaufwirtschaft" sinnvoll miteinander verknüpft", erklärte Snell. Das bedeute einerseits, dass die Materialien, die mit einem hohen CO2-Rucksack produziert werden, bestraft und andererseits, dass der Einsatz von Recyclaten und die Recyclingfähigkeit belohnt werden.

"Für die Erarbeitung einer smarten, zukunftsgerichteten Regelung, stellen wir unsere Expertise gerne zur Verfügung", so das Angebot von bvse-Vizepräsident Herbert Snell.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

28.12.2023

bvse fordert CO2-Bepreisung für Neukunststoffe

Die Kunststoffrecyclingunternehmen kämpfen mit existenzbedrohenden Herausforderungen, so bvse-Vizepräsident Dr. Herbert Snell auf der 6. Konferenz Verpackungsrecycling, einer Veranstaltung von AGVU, BDE und bvse, am 5. Dezember in Berlin.

In einer Umfrage unter den im bvse organisierten Kunststoffrecyclingunternehmen gaben 30 % an, dass sie ihre wirtschaftliche Situation als mangelhaft oder ungenügend einschätzen. 25 % der Unternehmen erwarten keine Verbesserung ihrer Situation im neuen Jahr.

Die hohen Energiekosten treffen die Recyclingbranche stark. In den letzten beiden Jahren mussten die Unternehmen eine 60%ige Energiekostensteigerung verkraften. Die Rezession und die damit verbundene Konsumzurückhaltung in Deutschland trifft die Branche ebenso.

Die Kunststoffrecyclingunternehmen bewegen sich in einem Markt mit fixen bzw. steigenden Kosten auf der Beschaffungsseite: Sammlung, Sortierung und massiv steigenden Prozesskosten.

Die Kunststoffrecyclingunternehmen kämpfen mit existenzbedrohenden Herausforderungen, so bvse-Vizepräsident Dr. Herbert Snell auf der 6. Konferenz Verpackungsrecycling, einer Veranstaltung von AGVU, BDE und bvse, am 5. Dezember in Berlin.

In einer Umfrage unter den im bvse organisierten Kunststoffrecyclingunternehmen gaben 30 % an, dass sie ihre wirtschaftliche Situation als mangelhaft oder ungenügend einschätzen. 25 % der Unternehmen erwarten keine Verbesserung ihrer Situation im neuen Jahr.

Die hohen Energiekosten treffen die Recyclingbranche stark. In den letzten beiden Jahren mussten die Unternehmen eine 60%ige Energiekostensteigerung verkraften. Die Rezession und die damit verbundene Konsumzurückhaltung in Deutschland trifft die Branche ebenso.

Die Kunststoffrecyclingunternehmen bewegen sich in einem Markt mit fixen bzw. steigenden Kosten auf der Beschaffungsseite: Sammlung, Sortierung und massiv steigenden Prozesskosten.

"Auf der Absatzseite kämpfen wir mit dem Problem, dass die Absatzpreise für Recyclate massiv eingebrochen sind. Zum Beispiel PP Copolymer, schwarz, laut Kunststoff Information von Juni/Juli letzten Jahres um 36 % bis letzten Monat oder klare PET Flakes von August 22 um 42 % zum November 23", führte Snell in Berlin aus.

Die Neuwarepreise richten sich nach Angebot und Nachfrage der kunststoffverarbeitenden Industrie sowie nach Kosten für Energie und Rohstoffe. Fehlende Nachfrage, wie zurzeit weltweit, führt zu einem Verfall der Neuwarepreise.

Momentan tobe ein brutaler Preiskampf zwischen Neuware und Kunststoffrecyclaten. Der Absatz von Mahlgütern, Regranulaten und Compounds stocke. Die Kunststoffrecycler laufen im Input mit Verarbeitungsware voll und finden für ihre Produkte im Warenausgang keine Abnehmer.

Auf die Frage, wann rechnen die Kunststoffrecycler damit, dass sich der Recyclat-Absatz wieder bessert, haben 37 % geantwortet, dass sie im nächsten Jahr keine Besserung erwarten. "Das zeigt: Die Branche steht mit dem Rücken zur Wand. Der dauerhafte wirtschaftliche Betrieb der Recyclinganlagen ist kaum noch möglich. Wir sehen eine bedrohliche Situation, die das gesamte Recycling gefährdet", warnte der bvse-Vizepräsident.

Entscheidend für die prekäre Situation ist laut Herbert Snell ein strukturelles Problem, das angepackt werden müsse. Die Jahre 2021 und 2022 hätten gezeigt, dass es nicht an der Qualität oder Verfügbarkeit von Recyclaten liegen kann, denn in diesen Jahren konnten die Kunststoffverarbeiter alles gebrauchen und einsetzen. Die jahrelangen Beschwerden über die Qualität verstummten.

Das strukturelle Problem liegt offensichtlich darin, das Recyclate nicht eingesetzt werden, wenn Neuware preisgünstiger ist.

Allein im zweiten Quartal dieses Jahres ist die Menge der in die EU eingeführten PETs gegenüber dem Vorjahr um 20 % gestiegen, weil PET-Neuware aus dem Ausland billiger ist. Weil der klimaschädliche CO2-Rucksack, der bei der Produktion von Kunststoffneuware entsteht, bei der Preisbildung völlig außen vor bleibt – erst recht bei der importierten Neuware.

Der CO2-Rucksack von Recyclaten ist im Verhältnis zur Neuware um 1,5 bis 3,2 t leichter pro Tonne Kunststoff. Vereinfacht gesagt, für die Herstellung von Recyclaten wird nur die Hälfte an Energie genutzt wie für Neuware. Würde diese positive Klimabilanz eingerechnet werden, könnte eine Parität zwischen Recyclaten und aus fossilen Rohstoffen gewonnenen Kunststoffen hergestellt werden. "Wir sind uns deshalb mit vielen Akteuren einig, dass eine angemessene CO2-Bepreisung als wirksames marktwirtschaftliches Instrument das dringend benötigte Level-Playing Field schaffen kann", erklärte der bvse-Vizepräsident.

Wenn mehr Recyclate und weniger Kunststoffneuware eingesetzt würden, reduzierten sich die CO2-Emissionen. Wer darauf aus Kostengründen verzichte, dürfe nicht belohnt, sondern müsse mit einem deutlichen Preisaufschlag sanktioniert werden.

Der Gesetzgeber, ob in Berlin oder in Brüssel, sei aufgefordert, das Ziel einer echten Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe beizubehalten, ohne die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Märkte zu gefährden.

Es müssen, so der Verband, die notwendigen Anreize gesetzt werden, die auf die gesamte Wertschöpfungskette abzielen, um Investitionen in Recyclingkapazitäten und technologische Entwicklungen voranzutreiben. Zu diesem Zweck müssen die Stärkung der Recycling- und Recyclateinsatzziele, die Förderung von Design-for-Recycling und die Bewältigung verbleibender Herausforderungen in der Abfallwirtschaft, z. B. die Qualität der dem Recycling zur Verfügung gestellten Rohstoffe, wie z. B. aus den dualen Systemen, ganz oben auf der politischen Agenda stehen.

 

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

19.12.2023

bvse gegen Sonderregeln für chemisches Recycling

Der bvse begrüßt, dass die EU-Kommission beim Chemischen Recycling als Massebilanzverfahren „polymers only“ anstatt „fuel exempt“ festschreiben will. Damit werde verhindert, das Chemische Recycling (CR) deutlich besser zu stellen wird als das Mechanische Recycling (MR).

„Wir sind gegen Sonderregeln für das Chemische Recycling beim Einsatz von Recyclingmaterial. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Mechanischen Recycling und dem Chemischen Recycling zu schaffen, ist es unerlässlich, dass alle Vorgaben zur Berechnung des recycelten Anteils eines Abfallstroms technologieneutral sind und ein Höchstmaß an Rückverfolgbarkeit gewährleisten“, erklärte Dr. Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Vor allem mittelständische Unternehmen hätten seit 30 Jahren ein stabiles, überwiegend mechanisches Recycling aufgebaut, das ökologisch und ökonomisch vorteilhaft Kunststoffe im Kreislauf hält. Nur durch eine faire Berechnungsmethode, die Input und Output bilanziere, könne der Fortbestand des mechanischen Recyclings gesichert werden, so Snell.

Der bvse begrüßt, dass die EU-Kommission beim Chemischen Recycling als Massebilanzverfahren „polymers only“ anstatt „fuel exempt“ festschreiben will. Damit werde verhindert, das Chemische Recycling (CR) deutlich besser zu stellen wird als das Mechanische Recycling (MR).

„Wir sind gegen Sonderregeln für das Chemische Recycling beim Einsatz von Recyclingmaterial. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Mechanischen Recycling und dem Chemischen Recycling zu schaffen, ist es unerlässlich, dass alle Vorgaben zur Berechnung des recycelten Anteils eines Abfallstroms technologieneutral sind und ein Höchstmaß an Rückverfolgbarkeit gewährleisten“, erklärte Dr. Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Vor allem mittelständische Unternehmen hätten seit 30 Jahren ein stabiles, überwiegend mechanisches Recycling aufgebaut, das ökologisch und ökonomisch vorteilhaft Kunststoffe im Kreislauf hält. Nur durch eine faire Berechnungsmethode, die Input und Output bilanziere, könne der Fortbestand des mechanischen Recyclings gesichert werden, so Snell.

Für die Bilanzierung und den Nachweis des mechanischen Recyclings sind in Deutschland die Vorgaben der ZSVR – Zentrale Stelle Verpackungsregister mit den PLL – Prüfleitlinien für den Mengenstrom- und Verwertungsnachweis bestimmend. Gemäß der Vorgaben der PLL testieren akkreditierte Sachverständige den Mengenstrom in die Verwertungsanlagen; hierfür sind spezifische Testate der Vorbehandlungs- und Verwertungsanlagen notwendig.

Die jetzt vorgeschlagene Methode des „polymers only“ führe dazu, dass beim Chemischen Recycling tatsächlich nur diejenigen chemischen Bausteine bilanziert werden, die auch für die Herstellung von Polymeren eingesetzt werden.

bvse-Experte Dr. Thomas Probst: „Durch diese Bilanzierung, dem „polymers only“, wird beim Chemischen Recycling ein Green Washing verhindert.

Bei dem Modell „fuel exempt“ wären hingegen alle chemischen Bausteine, allerdings mit Ausnahme der Anteile der Energiegewinnung, für das Recycling anerkannt worden. Das wäre nach Aussage von Dr. Thomas Probst „grob unfair“, da ein Großteil der erzeugten Zwischenprodukte des Chemischen Recyclings gar nicht für eine Polymersynthese geeignet sind. Auch die Umwelt gewinnt durch das Modell „polymers only“, da hier deutlich mehr Kunststoffabfälle prozessiert werden müssen, um gleiche Mengenanteile an zugeordneten Recyclatanteilen wie beim „fuel exempt“ darzustellen.

Beim Massebilanzverfahren „fuel exempt“, das die Kunststoffindustrie gefordert hat, könnte es dazu kommen, dass Kunststoffprodukte, die vollständig aus Neumaterial bestehen, als Recyclingmaterial anerkannt werden. Damit würde die Glaubwürdigkeit zu Aussagen über den Recyclinggehalt von Verpackungen verloren gehen.“

Unabhängig welches Massebilanzverfahren zur Berechnung der Recyclatanteile in den erzeugten Poymeren beim Chemischen Recycling zur Anwendung komme, sei es wichtig, dass vollständige Transparenz über die Massenströme hergestellt werde. Wie heute auch im Verpackungsrecycling üblich, müsse von der Erfassung bis zum vermarktungsfähigen Rohstoff, also dem Polymer, ein lückenloser Nachweis geführt und von Sachverständigen geprüft und testiert werden, so der bvse.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

bvse: Bewerbungsstart für »DIE GRÜNEN ENGEL 2024« (c) bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
04.12.2023

bvse: Bewerbungsstart für »DIE GRÜNEN ENGEL 2024«

Zur IFAT MUNICH 2024 wird erneut der Mittelstandspreis für das Recycling „DIE GRÜNEN ENGEL“ verliehen. Die Auszeichnung wegweisender Innovationsführer:innen findet traditionell auf dem bvse-Messeabend statt. Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Nominierungsphase.

Bis zum 31. Januar 2024 können sich Unternehmen oder Personen aus dem Umfeld der mittelständischen Recyclingbranche für den Mittelstandspreis „DIE GRÜNEN ENGEL 2024“ bewerben oder für den Preis nominiert werden.

Die Auslobung des Recycling-Awards durch den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und die Unternehmensgruppe „DIE GRÜNEN ENGEL – Aufbereitungszentrum Nürnberg“ geht mittlerweile in die 5. Runde und hat sich seit seiner Premiere im Jahr 2014 über die Branchengrenzen hinaus als anerkannte Auszeichnung für nachhaltiges Handeln und Innovationsführerschaft etabliert.

Der Wettbewerb um den Mittelstandspreis findet in 3 Kategorien statt:

Zur IFAT MUNICH 2024 wird erneut der Mittelstandspreis für das Recycling „DIE GRÜNEN ENGEL“ verliehen. Die Auszeichnung wegweisender Innovationsführer:innen findet traditionell auf dem bvse-Messeabend statt. Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Nominierungsphase.

Bis zum 31. Januar 2024 können sich Unternehmen oder Personen aus dem Umfeld der mittelständischen Recyclingbranche für den Mittelstandspreis „DIE GRÜNEN ENGEL 2024“ bewerben oder für den Preis nominiert werden.

Die Auslobung des Recycling-Awards durch den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und die Unternehmensgruppe „DIE GRÜNEN ENGEL – Aufbereitungszentrum Nürnberg“ geht mittlerweile in die 5. Runde und hat sich seit seiner Premiere im Jahr 2014 über die Branchengrenzen hinaus als anerkannte Auszeichnung für nachhaltiges Handeln und Innovationsführerschaft etabliert.

Der Wettbewerb um den Mittelstandspreis findet in 3 Kategorien statt:

  • Kategorie I „Innovative Recyclinglösungen“
    Bewerbung/Nominierung von Unternehmen, die operativ im Recycling tätig sind und mit neuen wegweisenden Lösungen und Aufbereitungsverfahren dazu beitragen, sowohl die Kreislaufwirtschaft als auch den Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz zu steigern.
  • Kategorie II „Zukunftsweisende Techniklösungen für das Recycling“
    Bewerbung/Nominierung von Dienstleistern/Maschinen- und Anlagenbauern, deren innovative Technologien, automatisierte Verfahren, Digital- oder Logistiklösungen dazu beitragen, Recyclingprozesse auf effektivste Weise auf ein neues Level zu heben.
  • Kategorie III „Lebenswerk“
    Nominierung von Personen (Innovatoren/Pionieren), die sich durch ihr Lebenswerk auszeichnen und sich in besonderer Weise um das Recycling verdient gemacht haben.

Aus dem Bewerber:innen-/Nominierten-Pool ermittelt eine Jury die Preisträger:innen aus den drei vorgenannten Kategorien. Im Wettbewerbspool berücksichtigt werden nicht nur aktive Bewerber:innen. Auch Unternehmen und Personen, die aufgrund ihrer besonderen Leistungen zur Förderung des Recyclings und der Kreislaufwirtschaft nominiert werden, nehmen an der Ausschreibung um den mittelständischen Recyclingpreis teil.

Das sind die maßgeblichen Bewertungskriterien für die Auswahl der Wettbewerbsgewinner:innen:

  • Nutzen: Bietet Problemlösung
  • Weiterentwicklung von bestehenden Lösungen
  • Alleinstellungsmerkmal: Abgrenzung gegenüber bisherigen Ansätzen
  • Skalierbarkeit
  • Wirtschaftliches Potenzial: messbare, bereits anerkannte oder absehbare Markterfolge

Die Enthüllung und Auszeichnung der Preisträger:innen in drei Kategorien findet im Rahmen des bvse-Messeabends am 15. Mai 2024 im Hofbräukeller am Wiener Platz in München statt.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

01.11.2023

bvse und DIHK kritisieren falsche Anreize des WPG

Die einhundertprozentige Gleichsetzung von thermischer Abwärme aus Abfallverbrennungsanlagen mit Erneuerbarer Energie steht nicht nur im Widerspruch zu EEG und BEHG, sie gefährdet zudem die Einhaltung der Abfallhierarchie und dient nicht dem angestrebten Ziel der Klimaneutralität.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich bvse und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an die federführenden Bundestags-Ausschüsse gewandt, in denen das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) im nächsten Schritt beraten wird.

Die einhundertprozentige Gleichsetzung von thermischer Abwärme aus Abfallverbrennungsanlagen mit Erneuerbarer Energie steht nicht nur im Widerspruch zu EEG und BEHG, sie gefährdet zudem die Einhaltung der Abfallhierarchie und dient nicht dem angestrebten Ziel der Klimaneutralität.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich bvse und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an die federführenden Bundestags-Ausschüsse gewandt, in denen das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) im nächsten Schritt beraten wird.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt nun auch der Entwurf des WPG (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) im Ergebnis die Energieerzeugung aus der Abwärme thermischer Abfallbehandlungsanlagen zu 100 Prozent der der sogenannten Erneuerbaren Energien gleich. Ein Umstand, den bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock vehement kritisiert:
"Im deutschen Restmüll befinden sich laut Umweltbundesamt lediglich rund 32 Prozent Anteile, die nicht mehr stofflich wiederverwertet werden können und nur noch für die energetische Verwertung geeignet sind. Durchschnittlich 68 Prozent des Restmülls dagegen besteht aus Wertstoffen, die durch entsprechende Getrenntsammlung und Aufbereitung als neue Ressourcen dem Wirtschaftskreislauf wieder zur Verfügung gestellt werden können. Mit der Anerkennung thermischer Abwärme als Erneuerbarer Energie, wie jetzt auch im WPG vorgesehen, würden falsche Anreize „Pro“ Müllverbrennung gesetzt. Die eigentlich politisch gewollte Lenkungswirkung für mehr Kreislaufwirtschaft geht so verloren, im Ergebnis wird mehr CO2 freigesetzt und der Sicherung unserer Rohstoffversorgung wird eine wichtige Quelle entzogen. Dass der Entwurf des WPG  an dieser Stelle der falschen Logik des GEG folgt, macht den Umstand keinesfalls besser, dass zugunsten kommunaler Interessen sowohl der Kreislaufwirtschaft als auch allen Bemühungen zur EU-Klimaneutralität Steine in den Weg gelegt werden“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Die 100 %-Regelung des WPG steht darüber hinaus im Widerspruch zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dort gilt der bislang nicht förderfähige Strom aus Müllverbrennungsanlagen nur zu etwa 50 Prozent als erneuerbar. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Energie aus der Müllverbrennungsanlage in verschiedenen Gesetzen derart unterschiedlich bewertet werden sollte“, machen der bvse-Hauptgeschäftsführer sowie der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der DIHK, Dr. Achim Dercks, in ihrer gemeinsamen Stellungnahme deutlich.

Da nur rund 32 Prozent des Restmülls, der tatsächlich nicht mehr verwertet werden kann, nach der Abfallhierarchie für eine thermische Behandlung in Frage kommt, müsste entsprechend auch die Anrechnung als Erneuerbare Energie in Höhe dieser realen bzw. realistischen Größenordnungen erfolgen: „Wir plädieren für eine entsprechende Änderung der Bewertungen von Wärme aus thermischer Abfallverwertung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, und das über alle relevanten gesetzlichen Regelwerke, also auch EEG und GEG, hinweg, lautet die Forderung von bvse und DIHK.

„Es ist an der Zeit, Kreislaufwirtschaft und Energiewirtschaft zusammenzuführen und das Abfallrecht mit dem Energierecht ordnungspolitisch konsistent und sachgerecht zu verzahnen“, betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Er zeigt sich zuversichtlich, dass im Parlamentarischen Verfahren doch noch ein Umdenken und entsprechende Regelungen „Pro“ Kreislaufwirtschaft erfolgen.

bvse: Sammelstruktur für Alttextilien gilt zu erhalten (c) NABU
25.10.2023

bvse: Sammelstruktur für Alttextilien gilt zu erhalten

Auf dem Dialogforum Kreislaufwirtschaft des NABU stellte bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard in einer Diskussionsrunde klar, dass in Deutschland bereits gut funktionierende Strukturen einer bürgernahen und getrennten Sammlung von Alttextilien existieren, die es insbesondere bei einem einzuführenden System der erweiterten Herstellerverantwortung zu erhalten gilt.

Als Sprachrohr von rund 100 Mitgliedsunternehmen im Fachverband Textilrecycling nahm bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard am 19.10.2023 an dem von NABU veranstalteten „Dialogforum Kreislaufwirtschaft“ teil.

Das Forum fand unter dem Motto „Von vorne denken: Produktpolitik im Fokus“ in Berlin statt und beleuchtete Aspekte der europäischen Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit und auch die Recyclingfähigkeit von Textilien schon bei Prozessen der Produktion erreicht werden können.

Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie stand auch die Einführung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien zur Diskussion.

Auf dem Dialogforum Kreislaufwirtschaft des NABU stellte bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard in einer Diskussionsrunde klar, dass in Deutschland bereits gut funktionierende Strukturen einer bürgernahen und getrennten Sammlung von Alttextilien existieren, die es insbesondere bei einem einzuführenden System der erweiterten Herstellerverantwortung zu erhalten gilt.

Als Sprachrohr von rund 100 Mitgliedsunternehmen im Fachverband Textilrecycling nahm bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard am 19.10.2023 an dem von NABU veranstalteten „Dialogforum Kreislaufwirtschaft“ teil.

Das Forum fand unter dem Motto „Von vorne denken: Produktpolitik im Fokus“ in Berlin statt und beleuchtete Aspekte der europäischen Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit und auch die Recyclingfähigkeit von Textilien schon bei Prozessen der Produktion erreicht werden können.

Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie stand auch die Einführung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien zur Diskussion.

Hierin hob bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard die besondere Bedeutung der in Deutschland bereits jetzt bestehenden und gut funktionierenden Strukturen der bürgernahen und getrennten Sammlung von Alttextilien hervor. „Diese gilt es insbesondere bei einem einzuführenden System der erweiterten Herstellerverantwortung zu erhalten“, so Bungard.

„Die gewerblichen Unternehmen, die auch im bvse Alttextilien sammeln und sortieren, spielen für dieses System eine wichtige Rolle und sind kompetente Ansprechpartner:innen für Kommunen, Institutionen und Organisationen. Wir appellieren daher an die Politik, diese entsprechend auch als wichtige Akteur:innen der textilen Wertschöpfungskette im Gesetzgebungsprozess anzuerkennen“, forderte die bvse-Rechtsreferentin.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

25.08.2023

Netzwerk Frauen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft startet

Frauenpower ist in den Führungsetagen des Mittelstandes längst angekommen und unverzichtbar. Aber – auch in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft – durchaus noch ausbaubar, betont die erste bvse-Vizepräsidentin Christiane Neuhaus und lädt zur Gründungsveranstaltung des bvse-Frauennetzwerks am 26. September nach Leipzig ein.

„Gleichberechtigung und Frauenpower – davon hören und lesen wir derzeit viel. Aber wir wissen auch, dass die Realität in einigen Berufsfeldern durchaus noch veränderungsfähig ist. Unsere Branche gehört definitiv dazu. In den über 1.000 Mitgliedsunternehmen des bvse sind inzwischen zahlreiche kompetente Frauen vertreten. Aber es dürfen gerne noch mehr werden. Wir vom bvse nehmen gerne Herausforderungen an und gründen daher das Netzwerk Frauen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft“, erklärt Christiane Neuhaus.

Frauenpower ist in den Führungsetagen des Mittelstandes längst angekommen und unverzichtbar. Aber – auch in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft – durchaus noch ausbaubar, betont die erste bvse-Vizepräsidentin Christiane Neuhaus und lädt zur Gründungsveranstaltung des bvse-Frauennetzwerks am 26. September nach Leipzig ein.

„Gleichberechtigung und Frauenpower – davon hören und lesen wir derzeit viel. Aber wir wissen auch, dass die Realität in einigen Berufsfeldern durchaus noch veränderungsfähig ist. Unsere Branche gehört definitiv dazu. In den über 1.000 Mitgliedsunternehmen des bvse sind inzwischen zahlreiche kompetente Frauen vertreten. Aber es dürfen gerne noch mehr werden. Wir vom bvse nehmen gerne Herausforderungen an und gründen daher das Netzwerk Frauen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft“, erklärt Christiane Neuhaus.

Um die Herausforderungen und Hürden für aufstrebende Jungmanagerinnen und Geschäftsführerinnen, aber auch um deren Potenzial und Leistungsfähigkeit, weiß die erfolgreiche Unternehmerin und langjährige bvse-Vizepräsidentin aus eigener Erfahrung sehr genau. Und auch darum, welch wichtige Rolle der gemeinsame Austausch und die öffentliche Wahrnehmung für die Entwicklung neuer Ideen und Chancen spielen.

„Mit dem Netzwerk Frauen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft möchten wir unseren Führungspersönlichkeiten und Expert:innen in der Fachverantwortung eine Plattform schaffen, die den weiblichen Anteil an Führungskräften und Fachwissen in unserer Branche unterstützt. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit zum Kennenlernen, Netzwerken und auch zum Austausch geben“, macht Christiane Neuhaus deutlich.

Die Gründungsveranstaltung findet am Dienstag, 26. September, im Rahmen der bvse-Jahrestagung, von 12:00-13:30 Uhr, im Raum Amsterdam, H4 Hotel Leipzig, statt.

26.07.2023

Design for Recycling: Mindeststandards berücksichtigen Anliegen der Recycler

Der Entwurf „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ findet die Zustimmung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Design4Recycling 500x500pxIn einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister machen bvse-Geschäftsführer Thomas Braun und bvse-Referent Dr. habil. Thomas Probst deutlich, dass der nunmehr zum fünften Male weiter entwickelte Mindeststandard aus Sicht des bvse sorgfältig erstellt wurde und die Anliegen der Recycler berücksichtigt.

Der bvse hebt hervor, dass die Mindeststandards inzwischen so ausgestaltet sind, dass die praktische Recycelbarkeit der Verpackungen immer mehr Berücksichtigung findet. So werden Verpackungen nicht nur daran gemessen, dass die verwendeten Materialien grundsätzlich für das Recycling geeignet sind, sondern es findet auch Berücksichtigung, ob die Verpackung nach bestimmungsgemäßer Entleerung noch einen Füllgutrest enthält, der die Recyclingfähigkeit beeinträchtigt. Außerdem muss beispielsweise die Trennbarkeit der Verpackungskomponenten sichergestellt sein, sofern das für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich ist.

Der Entwurf „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ findet die Zustimmung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Design4Recycling 500x500pxIn einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister machen bvse-Geschäftsführer Thomas Braun und bvse-Referent Dr. habil. Thomas Probst deutlich, dass der nunmehr zum fünften Male weiter entwickelte Mindeststandard aus Sicht des bvse sorgfältig erstellt wurde und die Anliegen der Recycler berücksichtigt.

Der bvse hebt hervor, dass die Mindeststandards inzwischen so ausgestaltet sind, dass die praktische Recycelbarkeit der Verpackungen immer mehr Berücksichtigung findet. So werden Verpackungen nicht nur daran gemessen, dass die verwendeten Materialien grundsätzlich für das Recycling geeignet sind, sondern es findet auch Berücksichtigung, ob die Verpackung nach bestimmungsgemäßer Entleerung noch einen Füllgutrest enthält, der die Recyclingfähigkeit beeinträchtigt. Außerdem muss beispielsweise die Trennbarkeit der Verpackungskomponenten sichergestellt sein, sofern das für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich ist.

"Wir begrüßen die im vorliegenden Entwurf enthaltenen Änderungen und Ergänzungen bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, dies umfasst insbesondere die Fraktionen PPK, Kunststoffe und Glas. Durch diese Vorgaben wird deren Recyclingfähigkeit voran gebracht. Änderungen oder Ergänzungen am Mindeststandard sind in der vorliegenden Entwurfsfassung daher nicht notwendig", betonen Thomas Braun und Thomas Probst.

In der Stellungnahme weist der bvse jedoch darauf hin, dass eine stringente Umsetzung der im Mindeststandard definierten Kriterien durch die Systeme zwingend erforderlich ist, um die anspruchsvollen Quotenvorgaben aus dem VerpackG, die zum 1. Januar 2022 nochmals deutlich erhöht wurden, zu erfüllen.

Abschließend mahnen die bvse-Vertreter jedoch an, dass ein Weg gefunden und umgesetzt werden müsse, wie recyclinggerechte Verpackungen bei der Lizensierung gefördert werden können. Denn das würde die Lenkungswirkung beim Design for Recycling noch weiter verbessern.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt
bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt
06.07.2023

EU-Entwurf zum Umgang mit Textilabfällen bleibt hinter Erwartungen zurück

Deutschland verfügt bereits heute über ein gut funktionierendes flächendeckendes Sammelsystem für Alttextilien. Gewerbliche Sammler nehmen in diesem etablierten System eine Schlüsselposition ein. Im Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bleibt dies jedoch völlig außen vor, zeigt sich der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt, enttäuscht.

Die EU-Kommission hat am 05. Juli 2023 den Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, durch die Herstellern die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen dadurch in der gesamten EU gefördert wird. Die EU-Kommission verspricht sich daraus, dass diese Initiative den Ausbau des Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien in der EU vorantreiben wird.

Deutschland verfügt bereits heute über ein gut funktionierendes flächendeckendes Sammelsystem für Alttextilien. Gewerbliche Sammler nehmen in diesem etablierten System eine Schlüsselposition ein. Im Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bleibt dies jedoch völlig außen vor, zeigt sich der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt, enttäuscht.

Die EU-Kommission hat am 05. Juli 2023 den Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, durch die Herstellern die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen dadurch in der gesamten EU gefördert wird. Die EU-Kommission verspricht sich daraus, dass diese Initiative den Ausbau des Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien in der EU vorantreiben wird.

„Allerdings bleibt der vorgelegte Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie deutlich hinter den Erwartungen zurück und trägt nicht den seit vielen Jahren etablierten Systemen in der EU und vor allem in Deutschland Rechnung. Mit Sorge betrachten wir das Nichtvorhandensein der gewerblichen Sammler von Alttextilien in dem vorgelegten Entwurf. Denn die gewerblichen Sammler in Deutschland sorgen bereits jetzt gemeinsam mit den Kommunen und den karitativen Organisationen für ein flächendeckendes, gut funktionierendes und für die Bürgerinnen und Bürgern kostenloses Sammelnetz. Dass sie ebenfalls eine Schlüsselrolle haben, sollte nicht außer Acht gelassen werden“, äußerte Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling seine Enttäuschung.

Der Vorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

„Für den bvse werfen die geplanten Vorgaben zur Einführung von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung viele offene Fragen auf. Wir hoffen, dass das Bundesumweltministerium sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzt, den Erhalt der gut funktionierenden Sammel- und Sortierstrukturen in Deutschland zu sichern“, so Voigt weiter.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

24.05.2023

bvse: Rahmenbedingungen zur Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien

Falschinformationen zu Vorgaben über die Ausgestaltung der Alttextilsammlung ab Januar 2025 führen immer wieder zu Verunsicherungen bei Kommunen und Entsorgern. Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling, klärt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur öffentlich-rechtlichen Getrenntsammlungspflicht und zu Fragen über eine CE-Kennzeichnungspflicht auf Altkleidercontainern auf.

In Umsetzung europäischer Vorgaben wurde im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits im Jahr 2020 auch in Deutschland eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab Januar 2025 festgelegt.

Falschinformationen zu Vorgaben über die Ausgestaltung der Alttextilsammlung ab Januar 2025 führen immer wieder zu Verunsicherungen bei Kommunen und Entsorgern. Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling, klärt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur öffentlich-rechtlichen Getrenntsammlungspflicht und zu Fragen über eine CE-Kennzeichnungspflicht auf Altkleidercontainern auf.

In Umsetzung europäischer Vorgaben wurde im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits im Jahr 2020 auch in Deutschland eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab Januar 2025 festgelegt.

Keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung der Getrennt-Sammlung
„Für die Ausgestaltung der Sammlung existieren im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch keine Vorgaben, und wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die kommunale Getrenntsammlungspflicht von den in Deutschland etablierten und gut funktionierenden gewerblichen, gemeinnützigen und kommunalen Sammlungen bereits erfüllt wird. Hier wurde durch alle Beteiligten ein bundesweit flächendeckendes, lückenloses Angebot zur Annahme der Alttextil-Fraktionen geschaffen. Gleiches gilt für Drittvergaben nach § 22 KrWG oder Konzessionsvergabeverfahren an gemeinnützige und gewerbliche Sammler“, betont der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt.

CE-Kennzeichnungspflicht gilt nur für bestimmte Altkleidercontainer
Darüber hinaus erreichen den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in letzter Zeit, auch im Rahmen der Ausgestaltung von Vergabeverfahren, vermehrt verunsicherte Anfragen darüber, ob eine CE-Kennzeichnungspflicht auf allen Altkleidercontainern zwingend vorgeschrieben ist.

Die CE-Kennzeichnung sagt aus, dass ein Produkt bzw. eine Maschine mit den maßgeblichen europäischen Richtlinien übereinstimmt. Wichtig ist, dass die CE-Kennzeichnung nicht mit einem Gütesiegel oder Qualitätszeichen verwechselt werden darf. CE-Zeichen geben darüber hinaus einen Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

„Ob eine CE-Kennzeichnungspflicht für einen Altkleidercontainern besteht, richtet sich danach, ob der jeweilige Sammelcontainer der europäischen Maschinenrichtlinie unterfällt oder vom Anwendungsbereich der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit umfasst ist“, stellt Voigt klar.

„Altkleidercontainer, die einen Schub-Feder-Mechanismus zum Einwurf besitzen und über ein Antriebssystem verfügen, unterliegen den Bestimmungen der europäischen Maschinenrichtlinie. Diese Behälter müssen nach erfolgreich erfolgter Prüfung zwingend das CE-Kennzeichen tragen. Vergabeverfahren, die den Nachweis einer CE-Kennzeichnung für solche Altkleidercontainer fordern, sind also rechtskonform“, so Voigt.

„Altkleidercontainer, bei denen sich die Einwurfklappe ausschließlich durch den Einsatz menschlicher Kraft öffnen und schließen lässt, gehören hingegen in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Für diese Altkleidercontainer ist eine CE-Kennzeichnung sogar verboten. Hier kann der Nachweis, dass die einschlägigen Produktsicherheitsanforderungen erfüllt sind, durch eine von den zuständigen Behörden anerkannte entsprechende unabhängige Zertifizierung, wie dem GS (geprüfte Sicherheit)-Zeichen erleichtert werden“, erläutert bvse-Vizepräsident Stefan Voigt.

"Da bei beiden Systemen eine regelmäßige Prüfung der Funktionssicherheit obligatorisch ist, ist die Überwachung der Überprüfung nur verlässlich möglich, wenn alle aufgestellten Container genehmigt und mit funktionstüchtigen Kontaktdaten versehen sind", fügte Voigt noch hinzu.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.