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28.08.2023

Stationärer Schuhhandel trotz Umsatzplus in schwierigem Fahrwasser

Die Situation im Schuhfachhandel ist aktuell von großen Unterschieden geprägt. Auf der einen Seite stehen Insolvenzen bekannter Schuhhandelsfilialisten wie RENO oder Görtz, auf der anderen Seite haben andere Unternehmen - wie z.B. Deichmann sowie auch größere lokale Schuhplatzhirsche - im letzten Geschäftsjahr gute Umsätze erzielt und liegen teilweise wieder über dem Vor-Corona-Niveau.

Per Saldo geht der BTE nach ersten Hochrechnungen davon aus, dass der stationäre Schuhhandel das erste Halbjahr 2023 im Durchschnitt mit einem höheren einstelligen Umsatzplus gegenüber 2022 abgeschlossen hat. Das Statistische Bundesamt hat aufgrund anderer Rechnungsmethoden für die ersten sechs Monate sogar einen Umsatzanstieg in Höhe von 17 Prozent errechnet.

Die Situation im Schuhfachhandel ist aktuell von großen Unterschieden geprägt. Auf der einen Seite stehen Insolvenzen bekannter Schuhhandelsfilialisten wie RENO oder Görtz, auf der anderen Seite haben andere Unternehmen - wie z.B. Deichmann sowie auch größere lokale Schuhplatzhirsche - im letzten Geschäftsjahr gute Umsätze erzielt und liegen teilweise wieder über dem Vor-Corona-Niveau.

Per Saldo geht der BTE nach ersten Hochrechnungen davon aus, dass der stationäre Schuhhandel das erste Halbjahr 2023 im Durchschnitt mit einem höheren einstelligen Umsatzplus gegenüber 2022 abgeschlossen hat. Das Statistische Bundesamt hat aufgrund anderer Rechnungsmethoden für die ersten sechs Monate sogar einen Umsatzanstieg in Höhe von 17 Prozent errechnet.

Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in den ersten vier Monaten des Vergleichsjahres 2022 noch letzte Corona-Beschränkungen wie 2G- oder 3G-Regelungen in Kraft waren, die das Geschäft stark behinderten. Am 24. Februar kam zudem der Ukraine-Krieg hinzu, der die Kauflaune der Kunden zumindest in den ersten Wochen beeinträchtigte. Die Zuwachsraten der ersten vier Monate 2023 basieren somit auf vergleichsweise niedrigen Werten und waren daher „vorprogrammiert“.

Danach führte das wechselhafte Wetter zu einem Auf und Ab der Umsätze. Aufgrund der kühlen Witterung gab es im Mai 2023 ein Umsatzminus im Vergleich zu 2022. Im Juni wurde dagegen bei besserem Wetter wieder ein Plus erzielt.

Im Juli verkauften sich bei wechselhafter Witterung geschlossene Modelle sehr gut. Auch die neuen Herbst-/Wintermodelle liefen schon gut an. Mit Beginn der Hitzewelle verzichteten dann im August viele Kunden auf den Schuhkauf, so dass die letzten Wochen für die meisten Schuhgeschäfte eher ruhig verliefen.

Im Trend lagen im ersten Halbjahr vor allem sportive Modelle - sowohl im Halbschuhbereich als auch im Bereich der offenen Ware. Im Halbschuhsegment liefen insbesondere Sneakers sehr gut. Aber auch die neuen Loafer-Typen in Standardfarben, wie auch in den saisonal modischen Farben grün und pink waren gefragt. Im offenen Segment waren Pantoletten die Favoriten.
Trotz des nominalen Umsatzzuwachses befindet sich der stationäre Schuhfachhandel weiterhin in schwierigem Fahrwasser. Denn aufgrund der seit Frühjahr 2022 hohen Inflation liegen die allermeisten Geschäfte preisbereinigt nur knapp im Plus oder sogar im Minus. Zudem kämpfen viele Unternehmen mit hohen Kostensteigerungen z.B. im Bereich der Personalkosten oder der Mieten. Die in 2022 stark gestiegenen Energiekosten sind zuletzt zwar merklich gefallen, liegen aber meist immer noch über den Werten von 2021.

Freuen kann sich der stationäre Schuhhandel darüber, dass er im ersten Halbjahr erneut Marktanteile zurückgewinnen konnte. So entfiel nach ersten BTE-Hochrechnungen knapp zwei Drittel der getätigten Umsätze in Deutschland auf die stationären Schuhspezialisten. Der Onlinehandel, der in den Hochzeiten der Pandemie weit über die Hälfte der Umsätze eroberte, kommt aktuell auf einen Anteil von 18 Prozent. Auf andere Betriebsformen, wie Waren- und Modehäuser, entfällt ein Anteil von 17 Prozent am Gesamtumsatz mit Schuhen.

Trotz der aktuellen Herausforderungen und Belastungen, zu denen auch branchenübergreifende Probleme wie überbordende Bürokratie, Fachkräftemangel oder die Innenstadtentwicklung zählen, geht der Schuhhandel verhalten optimistisch in die Orderrunde für Frühjahr/Sommer 2024. Die Unternehmen sind sich dabei bewusst, dass die Geschäftspartner aus Handel und Industrie künftig noch stärker an einem Strang ziehen müssen. Der BTE als die Interessenvertretung des Schuhhandels begleitet diesen Prozess konstruktiv.

Weitere Informationen:
Schuhhandel Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Rolf Pangels
Rolf Pangels
25.02.2022

BTE: Überbrückungshilfe deckt nur 16 Prozent der Umsatzausfälle im Outfithandel

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 
Ganz im Gegenteil würden die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel bei weitem nicht ausreichend sein. Die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen habe dazu geführt, dass viele Kosten nicht angesetzt werden konnten. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, weiß Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“
 
Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten könnten von der Politik auch keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden. Schließlich gebe es auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass es im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben hat. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften sei also epidemiologisch sinnlos und im Vergleich z.B. zu den - trotz immer wieder bekannt gewordenen Corona-Ausbrüchen - weiterhin geöffneten Industriebetrieben absolut willkürlich gewesen. „Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen“, fordert Pangels. So müsse z.B. unbedingt die 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen gesenkt werden. „Wie würden wohl die verantwortlichen Politiker reagieren, wenn sie mit einer haltlosen Begründung zwei Jahre unbezahlt blieben und von ihrem Ersparten leben müssten?“, fragt Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

06.01.2022

BTE: Textilien/Bekleidung sind „notwendiger Bedarf“

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 
Zur Unterstützung klagewilliger Unternehmen hat der BTE daher ein Argumentationspapier erstellt, das die Notwendigkeit regelmäßiger Käufe von Textilien und Bekleidung (inkl. Schuhen) verdeutlicht. Es zeigt auf, dass die Mehrzahl der jährlich fast 60 Mode- und Textilkäufe der Bundesbürger bedarfsgetrieben ist, weil die Artikel z.B. verschleißen oder nicht mehr passen. Es eignet sich ggf. auch zur Vorbereitung von Gesprächen mit dem eigenen Landtagsabgeordneten über die unakzeptable Ungleichbehandlung von Einzelhandelsbranchen.
 
Hinweis: Das Argumentationspapier ist auf www.bte.de (Startseite: Informationen für die Branche) abrufbar. Der BTE ist als Verband selbst nicht klageberechtigt.

Weitere Informationen:
2G Klage Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

21.12.2021

BTE fordert 2G-Abschaffung und Erstattung der Kosten

  • Sorge um verängstigte Mitarbeiter

Der stationäre Bekleidungs-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel befindet sich aktuell in einer dramatischen und vielfach existenzbedrohenden Situation. Mit dem Anstieg der Inzidenzen im Herbst sind die Frequenzen in den Innenstädten und den Modegeschäften stark eingebrochen. „Speziell in Standorten mit 2G-Beschränkung kommen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit nicht einmal mehr die Hälfte der Kunden“ berichtete BTE-Präsident Steffen Jost (Modehäuser Jost, Grünstadt) anlässlich einer digitalen BTE-Pressekonferenz am 14. Dezember.
 
Der Frequenzverlust wirkt sich auch auf die Umsätze aus. Die Einbußen lagen hier zuletzt bei rund einem Drittel gegenüber 2019. Tatsächlich haben die allermeisten stationären Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte aktuell noch nicht einmal die Umsätze des bereits katastrophalen ersten Corona-Jahres 2020 erreicht. Jost: „Derzeit geht der BTE davon aus, dass die Umsätze zum Jahresende rund fünf Prozent unter 2020 landen werden. Und 2020 gab es branchenweit bereits einen Umsatzeinbruch in Höhe von 25 Prozent.“
 

  • Sorge um verängstigte Mitarbeiter

Der stationäre Bekleidungs-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel befindet sich aktuell in einer dramatischen und vielfach existenzbedrohenden Situation. Mit dem Anstieg der Inzidenzen im Herbst sind die Frequenzen in den Innenstädten und den Modegeschäften stark eingebrochen. „Speziell in Standorten mit 2G-Beschränkung kommen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit nicht einmal mehr die Hälfte der Kunden“ berichtete BTE-Präsident Steffen Jost (Modehäuser Jost, Grünstadt) anlässlich einer digitalen BTE-Pressekonferenz am 14. Dezember.
 
Der Frequenzverlust wirkt sich auch auf die Umsätze aus. Die Einbußen lagen hier zuletzt bei rund einem Drittel gegenüber 2019. Tatsächlich haben die allermeisten stationären Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte aktuell noch nicht einmal die Umsätze des bereits katastrophalen ersten Corona-Jahres 2020 erreicht. Jost: „Derzeit geht der BTE davon aus, dass die Umsätze zum Jahresende rund fünf Prozent unter 2020 landen werden. Und 2020 gab es branchenweit bereits einen Umsatzeinbruch in Höhe von 25 Prozent.“
 
Der BTE fordert daher als Hilfe für die stark geschädigten Unternehmen der Branche, dass die Schäden der Lockdowns und der aktuellen Einschränkungen endlich erstattet werden. „Hier müssen die aktuellen Hilfsprogramme unbedingt angepasst werden,“ verlangt Jost. „Vor allem die derzeitige Eintrittsschwelle von 30 Prozent Umsatzverlust liegt viel zu hoch“.
 
In der Mode-, Schuh- und Lederwarenbranche herrscht zudem weitgehend Unverständnis und Entsetzen über die erneuten Einschränkungen durch die 2G-Regelung. „Wir haben den Eindruck, dass unsere Geschäfte erneut das Bauernopfer sind, damit die Politik Aktivität und Handlungsstärke demonstrieren kann,“ kritisiert BTE-Präsident Jost.
 
Als Leidtragende der aktuellen Regelungen sieht BTE-Vizepräsident Andreas Bartmann (Fa. Globetrotter, Hamburg) vor allem die Verkaufskräfte. „Diese werden aktuell vielfach Opfer wüster Beschimpfungen und Pöbeleien, vor allem unsere Mitarbeiterinnen haben daher regelrecht Angst“, berichtet Bartmann. Schließlich sind nach BTE-Schätzungen deutlich mehr als die Hälfte der rund 60.000 Mode-, Schuh- und Lederwarenläden üblicherweise nur mit maximal zwei oder drei Personen besetzt, nicht selten sogar nur mit einer Person. „Der Staat lässt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier buchstäblich im Stich. Hier benötigen wir zeitnah Lösungen!“, verlangt Bartmann.
 
Der BTE fordert daher von der Politik die Abschaffung der unsinnigen 2G-Beschränkungen und die Erstattung der angefallenen Kosten bzw. Verluste. Sollte dies kurzfristig nicht zu realisieren sein, müssen zumindest die Kontrollen – z.B. mit 2G-Bändchen und in Form von Stichproben – erheblich erleichtert werden. BTE-Präsident Jost: „Unsere Mitarbeiter sind keine Hilfspolizisten und können solche hoheitlichen Aufgaben nicht übernehmen!“
 
Harsche Kritik äußert der BTE auch an der willkürlich erscheinenden Festlegung, welche Sortimente von den einzelnen Bundesländern als lebensnotwendig erachtet werden. Während z.B. in Bayern die Schuhgeschäfte ohne Beschränkungen öffnen dürfen, fallen diese in allen anderen Bundesländern unter die 2G-Regelungen. „Wir halten die bundesweite Freistellung von 2G für Schuhgeschäfte für absolut notwendig. Insbesondere Kinder brauchen wegen schnell wachsender Füße zum Teil sehr oft und kurzfristig neue Schuhe“, konstatiert BTE-Präsidiumsmitglied Carsten Obermeier (Schuh-Neumann, Hannover). „Es darf nicht sein, dass Kinder mit deformierten Füßen dafür bezahlen, dass ihre Eltern sich nicht impfen lassen wollen oder können!“

Weitere Informationen:
BTE Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

03.12.2021

BTE plädiert für zentrale 2G-Prüfungen durch Kommunen und City-Marketing

In Anbetracht der Herausforderungen, die sich infolge der beschlossenen 2G-Prüfungen im Einzelhandel für die Unternehmen ergeben, fordert der BTE die Unterstützung der City-Organisationen sowie der Kommunen. BTE-Hauptgeschäfts-führer Rolf Pangels: „Vor allem die Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler in Innenstädten stehen vor großen Herausforderungen, weil sie vielfach z.B. zusätzliches Personal für die Prüfungen und die Dokumentation benötigen. Hinzu kommen aktuell noch unklare Vorschriften bzw. Vorgaben, die eine Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben erschweren.“
 
Der BTE fordert daher, den ohnehin durch die Pandemie stark geschädigten City-Handel mit pragmatischen Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entlasten. „Denkbar sind zentrale, gemeinschaftliche Prüfungen mit z.B. Zugangsbändchen, wie sie bereits auf Weihnachtsmärkten oder in Einkaufszentren praktiziert werden,“ regt Pangels an. Denn damit entfallen für den Handel teure und für den Kunden lästige Mehrfachprüfungen. „Das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Kommunen und das City-Marketing“.  
 

In Anbetracht der Herausforderungen, die sich infolge der beschlossenen 2G-Prüfungen im Einzelhandel für die Unternehmen ergeben, fordert der BTE die Unterstützung der City-Organisationen sowie der Kommunen. BTE-Hauptgeschäfts-führer Rolf Pangels: „Vor allem die Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler in Innenstädten stehen vor großen Herausforderungen, weil sie vielfach z.B. zusätzliches Personal für die Prüfungen und die Dokumentation benötigen. Hinzu kommen aktuell noch unklare Vorschriften bzw. Vorgaben, die eine Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben erschweren.“
 
Der BTE fordert daher, den ohnehin durch die Pandemie stark geschädigten City-Handel mit pragmatischen Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entlasten. „Denkbar sind zentrale, gemeinschaftliche Prüfungen mit z.B. Zugangsbändchen, wie sie bereits auf Weihnachtsmärkten oder in Einkaufszentren praktiziert werden,“ regt Pangels an. Denn damit entfallen für den Handel teure und für den Kunden lästige Mehrfachprüfungen. „Das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Kommunen und das City-Marketing“.  
 
Üblicherweise besuchen die meisten Verbraucher in den Innenstädten mehr als ein Geschäft. Nach BTE-Erkenntnissen gehen die Kunden allein beim Modeshopping im Durchschnitt bereits in mehr als drei Textilgeschäfte. „Im Weihnachtsgeschäft dürfte die Zahl der besuchten Läden noch höher liegen“, meint Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

02.12.2021

BTE kritisiert 2G-Regelung scharf und fordert Schadenersatz

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 
Zur Eindämmung der Pandemie sei die Zugangsbeschränkung im Handel für Ungeimpfte ohnehin untauglich. Diverse wissenschaftliche Untersuchungen hätten mehrfach belegt, dass der Handel kein Infektionstreiber ist. „Speziell in Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel waren die Kundenfrequenzen in den letzten Wochen zudem extrem gering, während sich z.B. in Bussen und Bahnen oder auch in anderen Geschäften weiterhin die Kunden drängeln dürfen“, bemerkt Jost. „Anscheinend will die Politik mit diesem sinnlosen Aktionismus vom eigenen Versagen ablenken, zu der ich ausdrücklich auch die unterbliebene flächendeckende Ausstattung der Schulen mit geeigneten Lüftungsanlagen zähle.“   
 
Für den betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist der nun zu erwartende Kundenschwund um weitere 30 Prozent als Folge der 2G-Einschränkung dramatisch und existenzbedrohend. Schließlich ist es seit dem Frühjahr 2020 nunmehr die vierte Saison in Folge, die durch fragwürdige und jetzt womöglich verfassungswidrige politische Maßnahmen ruiniert werde, so der Verband. Textil- und Schuhhäuser aus 2G-Gebieten vermelden aktuell hohe Umsatzeinbußen von 30 bis 50 Prozent. Da die Kosten unverändert bleiben, landet der betroffene Handel damit zwangsläufig tief in den roten Zahlen. „Weil der Umsatz des gesamten stationären Modehandels nach unseren Schätzungen jetzt schon aufgelaufen rund 30 Prozent unter Vor-Corona-Niveau liegt, werden viele Unternehmen die erneute Beschränkung ohne massive staatliche Hilfen nicht überleben“, prognostiziert Steffen Jost.
 
Der BTE-Präsident fordert die Politik daher auf, den Modehandel nicht weiter zum Opfer der verfehlten Impf-Kampagne zu machen. „Die Unternehmer haben gerne Überzeugungsarbeit für die Impfung geleistet und werden als Dank dafür jetzt mit unsinnigen Beschränkungen bestraft. Ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens ist vor diesem Hintergrund das Mindeste, was wir von der Politik verlangen!“, fordert Jost

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren