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11.12.2023

BTE: Vernichtung neuer Textilien und Schuhe absolute Ausnahme

Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Union, die Vernichtung nicht verkaufter Textilien und Schuhe zu verbieten. Unterhändler von Europäischem Parlament und Ministerrat haben sich nach einer Mitteilung des Europäischen Rats darauf geeinigt, dass die Regelungen für Großbetriebe zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln gelten, für mittelgroße Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren, kleine Unternehmen sollen ausgenommen werden. Details werden noch festgelegt.
 
Angesichts wiederholter Berichte mit schockierenden Bildern von Textil- und Bekleidungsbergen in der chilenischen Acatama-Wüste oder auf afrikanischen Deponien sei dieses Verbot zu erwarten gewesen, so der Verband. Allerdings sei von den Medien nicht thematisiert worden, woher die gezeigten Waren im Detail kommen und ob es sich (auch) um Neuware handelt. Unterschwellig hätte aber immer der Vorwurf mitgeschwungen, dass sich auch große Mengen ungebrauchter Textilien in den Müllbergen fänden.
 

Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Union, die Vernichtung nicht verkaufter Textilien und Schuhe zu verbieten. Unterhändler von Europäischem Parlament und Ministerrat haben sich nach einer Mitteilung des Europäischen Rats darauf geeinigt, dass die Regelungen für Großbetriebe zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln gelten, für mittelgroße Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren, kleine Unternehmen sollen ausgenommen werden. Details werden noch festgelegt.
 
Angesichts wiederholter Berichte mit schockierenden Bildern von Textil- und Bekleidungsbergen in der chilenischen Acatama-Wüste oder auf afrikanischen Deponien sei dieses Verbot zu erwarten gewesen, so der Verband. Allerdings sei von den Medien nicht thematisiert worden, woher die gezeigten Waren im Detail kommen und ob es sich (auch) um Neuware handelt. Unterschwellig hätte aber immer der Vorwurf mitgeschwungen, dass sich auch große Mengen ungebrauchter Textilien in den Müllbergen fänden.
 
Es ist also nachvollziehbar, dass die Politik die Modebranche für die tatsächlich immer schwierigere Entsorgungssituation bei Textilien und Schuhen in die Verantwortung nimmt. Dabei werde allerdings gerne unterschlagen, dass speziell die Neuware nach BTE-Schätzungen nur einen kleinen Bruchteil der entsorgten Ware ausmache.
 
Belegt werde dies durch eine BTE-Umfrage bei mehr als 200 Mode- und Schuhhändlern aus dem Jahr 2020. Danach sei die Vernichtung von unverkaufter Ware im Textil- und Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Artikeln würden lediglich zwei bis drei entsorgt oder recycelt. Und dabei handele es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln, die mitunter gar nicht verkauft werden könne oder sogar dürfe. Nicht berücksichtigt seine dabei Plagiate, die in der Regel von den Lieferanten vernichtet würden.
 
Logistisch dürfte die Entsorgung dieser Artikel keine Probleme bereiten. Bei einer Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) von 4,42 Mrd. Bekleidungsteilen in 2022 liege die Zahl entsorgter Neu-Textilien aus dem Handel lediglich bei rund 4,4 Mio. Teilen pro Jahr. Die Zahl entsorgter Alttextilien dürfte dagegen um ein Vielfaches höher sein, moniert der BTE und sieht darin die Quelle für die Müllberge.
 
In 2020 verstarben in Deutschland mehr als eine Million Menschen. Nach BTE-Schätzungen besitzt jeder Verstorbene im Durchschnitt mindestens 100 Bekleidungsteile (inkl. Socken, Wäsche, Sport- und Berufsbekleidung, ohne Schuhe). Auf die Sterbefälle dürften damit nach BTE-Schätzungen mindestens 100 Mio. entsorgte Textilien entfallen. Hinzu kämen hunderte Millionen Bekleidungsstücke, die jährlich wegen Beschädigung, Verschleiß oder Passformproblemen aussortiert werden müssten und mangels weiterer Verwendungsoptionen beim Entsorger landeten.
 
Der Verband zieht das Fazit, dass der Anteil von neuen Textilien und Schuhen an der gesamten Entsorgungsmenge äußerst gering und deren Verwertung vielfach sogar geboten bzw. notwendig sei. Er werde sich in den anstehenden Verhandlungen vor diesem Hintergrund dafür einsetzen, dass dies auch künftig ohne unnötigen bürokratischen Aufwand möglich bleibe.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

26.11.2019

BTE: Kaum Warenvernichtung im Modefachhandel

Missverständliche Aussagen in den Medien
 
Aktuell haben Medienberichte, wonach angeblich rund zehn Prozent der im Handel angebotenen Kleidungsstücke mangels Kundennachfrage vernichtet werden, die Modebranche in die Kritik gebracht. Nach BTE-Recherchen ist diese Behauptung jedoch so nicht nachvollziehbar. Denn es gibt nach Kenntnis des BTE keine umfassende Erhebung zu Warenvernichtung, an der sich alle großen Marktplayer im Textilsektor beteiligt haben!
 
Speziell für den Modefachhandel und den Online-Handel sind die kolportierten Vernichtungs-Zahlen zu hoch. Das belegen folgende Untersuchungen:
 

Missverständliche Aussagen in den Medien
 
Aktuell haben Medienberichte, wonach angeblich rund zehn Prozent der im Handel angebotenen Kleidungsstücke mangels Kundennachfrage vernichtet werden, die Modebranche in die Kritik gebracht. Nach BTE-Recherchen ist diese Behauptung jedoch so nicht nachvollziehbar. Denn es gibt nach Kenntnis des BTE keine umfassende Erhebung zu Warenvernichtung, an der sich alle großen Marktplayer im Textilsektor beteiligt haben!
 
Speziell für den Modefachhandel und den Online-Handel sind die kolportierten Vernichtungs-Zahlen zu hoch. Das belegen folgende Untersuchungen:
 

  • Gemäß dem Umfragepanel des BTE-Kompetenzpartners hachmeister+partner (h+p), an der mehr als 900 Modehändler mit einem Gesamtumsatz von rund 11 Mrd. Euro teilnehmen, werden lediglich 5 bis 10 Prozent aller im Handel angebotenen Bekleidungsteile letztendlich an einen Weiter-Verwerter abgegeben. Diese Ware landet zum Großteil im Ausland oder wird als Sonderposten angeboten, so dass in diesem Fall auch weniger begüterte Zielgruppen in den Genuss von guter Bekleidung kommen können. Tatsächlich vernichtet wird davon nach h+p-Schätzungen nur ein kleiner Bruchteil.
  • Speziell im Online-Handel wurde nach einer Studie der Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg in 2018 lediglich 3,1 Prozent der zurückgeschickten Bekleidung entsorgt, weitere 1,6 Prozent wird gespendet. Hier muss zudem berücksichtigt werden, dass die Online-Retouren – im Vergleich zur nicht verkauften Neuware im stationären Modehandel – nicht selten stark verschmutzt oder beschädigt sind, so dass die Vernichtungsquote überdurchschnittlich sein dürfte.

Interessant in diesem Zusammenhang: Andere Branchen haben bei Online-Retouren deutlich höhere Entsorgungsquoten als die derzeit gescholtene Modebranche. Im Einrichtungsbereich liegt diese z.B. bei 7,2 Prozent.
 
Das bedeutet: Die Vernichtung neuwertiger Bekleidungsteile dürfte in der Modebranche die Ausnahme darstellen. Ganz zu vermeiden ist die Entsorgung ohnehin nicht, da es auch bei Neuware immer wieder einmal zu Beschädigungen oder Produktionsfehlern kommen kann, so dass die Ware unverkäuflich ist bzw. wird. Ansonsten hat kein Modehändler schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen ein Interesse daran, verkaufsfähige Neuware ohne Not zu vernichten!
 
Trotzdem sollte der Modehandel sensibel mit diesem Thema umgehen und weiter versuchen, bedarfsorientierter einzukaufen, so dass am Ende der Saison möglichst wenig Ware übrigbleibt. In diesem Zusammenhang appelliert der BTE noch einmal an die Industriepartner, die Mindestordervolumina nicht weiter zu erhöhen, besser noch zu reduzieren!

Weitere Informationen:
Warenvernichtung Mindestorder
Quelle:

BTE/BLE/VDB