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17.01.2024

BVMed: Neuer Newsletter „MedTech ambulant“

In ärztlichen Praxen gibt es unterschiedliche Gefährdungen und hygienische Anforderungen abhängig von Fachrichtung, Behandlungsspektrum und Patient:innenklientel. Das Hygienemanagement hat das Ziel, Infektionen bei Patient:innen und die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden sowie den Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dies erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben, darunter Infektionsschutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen, medizinprodukterechtliche Vorgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Der BVMed-Newsletter informiert über die Mustervorlage zur Aufstellung eines Hygieneplans in der ärztlichen Praxis und die verschiedenen Maßnahmen zur Basishygiene, zur baulich-funktionellen Gestaltung sowie zur Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten.

In ärztlichen Praxen gibt es unterschiedliche Gefährdungen und hygienische Anforderungen abhängig von Fachrichtung, Behandlungsspektrum und Patient:innenklientel. Das Hygienemanagement hat das Ziel, Infektionen bei Patient:innen und die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden sowie den Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dies erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben, darunter Infektionsschutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen, medizinprodukterechtliche Vorgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Der BVMed-Newsletter informiert über die Mustervorlage zur Aufstellung eines Hygieneplans in der ärztlichen Praxis und die verschiedenen Maßnahmen zur Basishygiene, zur baulich-funktionellen Gestaltung sowie zur Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten.

Um Hygienemaßnahmen bzw. präventiv Infektionsschutz durchführen und gewährleisten zu können, sind bestimmte Produkte erforderlich. Dazu gehören neben verschiedenen Desinfektionsmitteln persönliche Schutzausrüstungen (PSA) – Kleidung, die die eigene (Berufs-)Kleidung sowie den Körper vor Verunreinigungen jeglicher Art schützt. Wiederum schützt diese Kleidung immungeschwächte Patient:innen vor Übertragungen von Krankheitserregern durch das ärztliche oder nicht-ärztliche Personal.

Darüber hinaus enthält der MedTech ambulant-Newsletter Informationen zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.

Mit dem Newsletter „MedTech ambulant“ informiert der BVMed über Themen rund um Medizinprodukte im ambulanten Bereich. Dabei geht es unter anderem um Detailinformationen zu Studien, Abrechnungsfragen, Produktinnovationen, Strukturverträgen, gesundheitspolitische Entwicklungen oder Tendenzen.

17.08.2023

BVMed-Hygieneforum am 7. Dezember 2023

Welche sind die aktuellen Hygiene-Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zum Umgang in der Versorgung? Wie wirken sie sich aus – praktisch, rechtlich und legislativ? Diesen Fragen widmet sich das 12. Hygieneforum des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) am 7. Dezember 2023. Weitere Themen aus dem Bereich Hygiene und Infektionsschutz werden die Nutzung von medizinischen Daten, die Bedeutung von Multiresistenten Erregern (MRE) und die Aufbereitung von Medizinprodukten sein.

Bis zu einem Drittel der nosokomialen Infektionen gilt als vermeidbar. Um dies zu erreichen, sind neben einem Bündel an Hygienemaßnahmen die Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich. Die Empfehlungen der KRINKO sind maßgeblich bei der Prävention nosokomialer Infektionen sowie Maßnahmen der Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Daher legt das BVMed-Hygieneforum 2023 einen besonderen Fokus auf die KRINKO-Empfehlungen und geht der Frage nach, welche Auswirkungen diese haben. Denn: Jeder Mensch hat das Recht, vor nosokomialen Infektionen geschützt zu werden.

Welche sind die aktuellen Hygiene-Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zum Umgang in der Versorgung? Wie wirken sie sich aus – praktisch, rechtlich und legislativ? Diesen Fragen widmet sich das 12. Hygieneforum des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) am 7. Dezember 2023. Weitere Themen aus dem Bereich Hygiene und Infektionsschutz werden die Nutzung von medizinischen Daten, die Bedeutung von Multiresistenten Erregern (MRE) und die Aufbereitung von Medizinprodukten sein.

Bis zu einem Drittel der nosokomialen Infektionen gilt als vermeidbar. Um dies zu erreichen, sind neben einem Bündel an Hygienemaßnahmen die Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich. Die Empfehlungen der KRINKO sind maßgeblich bei der Prävention nosokomialer Infektionen sowie Maßnahmen der Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Daher legt das BVMed-Hygieneforum 2023 einen besonderen Fokus auf die KRINKO-Empfehlungen und geht der Frage nach, welche Auswirkungen diese haben. Denn: Jeder Mensch hat das Recht, vor nosokomialen Infektionen geschützt zu werden.

Referent:innen sind Prof. Dr. Mardjan Arvand vom Robert Koch-Institut, Michael Borg von der VAMED Gesundheit Holding, Prof. Dr. Christine Geffers vom Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Charité Universitätsmedizin, Dr. Manuel Heurich von BinDoc, Dr. Tobias Weimer von Bork, Kanzlei für Medizin- Arbeits- und Strafrecht sowie Patrick Ziech vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt. Moderiert wird das Forum von Daniela Piossek von Paul Hartmann.

Das Forum findet vor Ort in Berlin und als Online-Konferenz statt. Die Teilnahme am Forum ist für alle am Thema Infektionsschutz Interessierten offen und kostenfrei. Die Veranstaltung ist als Fortbildung für beruflich Pflegende und Ärzt:innen anerkannt.

Weitere Informationen:
Hygiene
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Bild Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.
10.01.2023

Doppeltes Jubiläum für Sachgemäße Wäschepflege

2023 ist ein besonderes Jubiläumsjahr für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.: Sie blickt auf 70 Jahre ihres Bestehens als Trägerin der RAL Gütezeichen zurück. Diese feiern parallel ihren 85sten Geburtstag. Beide Jubilare zusammen waren von Beginn an im Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung in der gewerblichen Wäschepflege.

2023 ist ein besonderes Jubiläumsjahr für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.: Sie blickt auf 70 Jahre ihres Bestehens als Trägerin der RAL Gütezeichen zurück. Diese feiern parallel ihren 85sten Geburtstag. Beide Jubilare zusammen waren von Beginn an im Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung in der gewerblichen Wäschepflege.

„Der Gedanke, eine besondere Qualität auszuzeichnen, ist nichts Neues und war schon 1938 aktuell“, betont Dr. Timo Hammer, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. Damals wurde das Gütezeichen für sachgemäßes Waschen offiziell ins Leben gerufen. Hintergrund war eine Initiative für ein Gütezeichen „für sachgemäßes Waschen“, die drei Jahre zuvor von dem Wäschereibetreiber Willy Löcher aus Köln ausging. Doch anfangs gefiel nicht jedem die neue Idee, ein Gütezeichen für eine Dienstleistung zu schaffen. Bis dahin gab es nur Gütezeichen für Waren. Willy Löcher kämpfte für seine Ideale und warb auf Vorträgen und bei Tagungen für das neue Gütezeichen, schließlich stellten sich die Wäschereibetreiber mehrheitlich hinter seine Idee. „Von da an stand das RAL Gütezeichen für Sachgemäße Wäschepflege für besondere Qualität, Gütesicherung und Verbraucherschutz“, resümiert Timo Hammer, „und das tut es bis heute.“

„Nach den Vorkriegs- und Kriegswirren erreichten die gewerblichen Wäschereien in Deutschland relativ rasch wieder einen hohen technischen Stand“, erläutert Timo Hammer, „auch die Zulieferindustrie konnte dann wieder innovative Produkte in gleichbleibender Qualität liefern.“ So war im Jahr 1953 der Weg geebnet für die Gründung einer neuen Gütezeichengemeinschaft für sachgemäßes Waschen, für die wiederum Willy Löcher die Initiative ergriffen hat. Am 24. Februar 1953 ist das „Gütezeichen für sachgemäßes Waschen“ vom „RAL -Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuss“ offiziell anerkannt worden.

Die Idee eines eigenen Gütezeichens stieß bei den Wäschereibesitzern auf großes Interesse, so dass Ende 1953 40 Wäschereien das Gütezeichen führen durfte. Timo Hammer: „Heute sind es über 400 Mitgliedsbetriebe, die ihren Kunden eine gleichbleibend hohe Wäschequalität, ein Hygienemanagement auf höchstem Niveau, einen textilen Werterhalt sowie einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gewährleisten. Dabei unterstützen wir sie als Gemeinschaft im heutigen herausfordernden Marktumfeld bestmöglich. In diesem Zusammenhang möchten wir aber keinesfalls für eine Art „Hygiene-Polizei“ gehalten werden, sondern wir setzen die Erfordernisse an Qualität und Hygiene konsequent um. Auch deshalb entwickeln wir das Gütezeichen stetig weiter und passen es den jeweils neuen Marktbedürfnissen an. In den kommenden Jahren dürfen wir auf einige neue Entwicklungen gespannt sein.“

Im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. ist der Prüfdienstleister Hohenstein für die Qualitätssicherung der Mitgliedsbetriebe weltweit zuständig. Die Hohenstein Experten beurteilen auch direkt vor Ort sowohl technische als auch hygienische Prozesse. Die Hohenstein Academy bietet speziell für Textilpflegebetriebe ein breites Spektrum an modernen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, damit Mitarbeiter von Wäschereien den täglichen Anforderungen ihrer Arbeit noch besser gewachsen sind.

Obwohl die Gütezeichen für sachgemäße Wäschepflege zunächst nur für deutsche Wäschereibetriebe gedacht waren, haben sie sich in der Zwischenzeit auch in anderen Ländern etabliert. So dürfen heute zahlreiche gewerbliche Wäschereien in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Kasachstan, Japan, China und Griechenland Gütezeichen führen. Die externen Kontrollen werden in den genannten Ländern dabei nach den gleichen Kriterien durchgeführt wie in Deutschland.

Quelle:

Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.

07.10.2022

BVMed unterstützt GKV-Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Die BVMed-Expert:innen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur „für Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sowie absorbierende Hygieneprodukte“, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

„Die EU ermöglicht einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag ist sinnvoll, denn er entlastet die Krankenkassen und Krankenhäuser und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Herstellern. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz muss endlich umgesetzt werden!“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

15.08.2022

BVMed: „Hygienemaßnahmen konsequenter umsetzen und adäquat finanzieren“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem neuen Positionspapier, Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen konsequenter umzusetzen und adäquat zu finanzieren. „Das strikte Einhalten von grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen schützt vor der Verbreitung von Infektionen und dient damit der Wahrung von Gesundheit und Leben. Mit der jetzigen Sommer-Corona-Welle 2022 nehmen Bewusstsein und Hygiene-Compliance in der Bevölkerung jedoch leider wieder spürbar ab“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed fordert unter anderem ausreichende Ressourcen, eine adäquate Erstattung sowie eine zügige Umsetzung von hygienerelevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem neuen Positionspapier, Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen konsequenter umzusetzen und adäquat zu finanzieren. „Das strikte Einhalten von grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen schützt vor der Verbreitung von Infektionen und dient damit der Wahrung von Gesundheit und Leben. Mit der jetzigen Sommer-Corona-Welle 2022 nehmen Bewusstsein und Hygiene-Compliance in der Bevölkerung jedoch leider wieder spürbar ab“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed fordert unter anderem ausreichende Ressourcen, eine adäquate Erstattung sowie eine zügige Umsetzung von hygienerelevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag.

Das BVMed-Positionspapier wurde vom BVMed-Fachbereich „Nosokomiale Infektionen“ (FBNI) erarbeitet. Nosokomiale Infektionen stehen im zeitlichen Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder in ambulanten Praxen. Nach aktuellen Schätzungen sind außerhalb von Pandemien jährlich etwa 8,9 Millionen Menschen in der EU von solchen behandlungsassoziierten Infektionen betroffen. Die häufigsten Formen sind Lungenentzündung, Harnwegs- und Wundinfektionen bis hin zur Sepsis (Blutvergiftung). Allein in Deutschland sterben jedes Jahr bis zu 20.000 Menschen an diesen Infektionen – das sind schätzungsweise sechsmal so viele Tote wie bei Straßenverkehrsunfällen. Zudem ist bereits etwa ein Drittel der Bakterien, die diese Infektionen verursachen, gegen Antibiotika resistent.

Bis zu einem Drittel der nosokomialen Infektionen gelten als vermeidbar. Die konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen und der Einsatz risikominimierender Medizinprodukte und -technologien sind nach Ansicht des BVMed „effektive Mittel zur Vermeidung von behandlungsassoziierten Infektionen. Dies führt zu erheblichen Kosten- und Ressourceneinsparungen im Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität.“

Das BVMed-Positionspapier schlägt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung vor, wie:

  • Jährliche Daten von hoher Qualität:
    Daten zu nosokomialen Infektionen müssen in ihrem Umfang jährlich veröffentlicht werden, um durch Transparenz Aufmerksamkeit auf die Dimension des Problems zu lenken.
  • Umsetzung in Verordnungen:
    Empfehlungen von Experten, wie die der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO), sollten in den Landeshygieneverordnungen der Bundesländer explizit Berücksichtigung finden. Sie müssen in den medizinischen Einrichtungen vollständig umgesetzt werden.
  • Ausreichende Ressourcen:
    Um hohe Hygienestandards und effektiven Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen aufrecht zu erhalten und dauerhaft zu gewährleisten, ist eine ausreichende Versorgung mit entsprechenden Ressourcen unabdingbar. Neben vermehrtem Einsatz gut aus- und regelmäßig weitergebildeten Personals gehören dazu auch spezifische Medizinprodukte und -technologien.
  • Adäquate Erstattung:
    Angesichts des steigenden Kostendrucks auf die Sachkosten im Krankenhaus und vieler im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht berücksichtigter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im ambulanten Sektor stehen wir für eine auskömmliche Erstattung dieser Maßnahmen in allen medizinischen Einrichtungen. Die notwendigen Aufwände für Hygienemaßnahmen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen von medizinischen sowie pflegerischen Behandlungen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen konsequent evaluiert und vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Bundesländer und die Pflegeversicherung erstattet werden.
  • Umsetzung von relevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag:
    Der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung stellt vielversprechende Maßnahmen in Aussicht, die einen Einfluss auf den Infektionsschutz haben. Hierzu gehören: der Nationale Präventionsplan, Umwelt und Nachhaltigkeit, Verbesserung der Situation in der Pflege, Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Pandemievorsorge, sowie die Stärkung des RKI. Diese wichtigen Themen müssen nun mit Nachdruck angegangen werden.

„Patient:innen und Mitarbeiter:innen in medizinischen Einrichtungen haben ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden“, so der Appell des BVMed.

Quelle:

BVMed

19.07.2022

INDA: Nominations are open for Hygienix Innovation Award™

INDA, the Association of the Nonwoven Fabrics Industry, announces online nominations are now open for the prestigious Hygienix Innovation Award™. The Award recognizes a new product or technology innovation in the absorbent hygiene and personal care sector that uses nonwoven fabrics in novel, technically sophisticated, uniquely creative and expansive ways. The Award will be presented at Hygienix™ 2022, Nov. 14-17 at The Roosevelt New Orleans Hotel, in New Orleans, LA.

INDA, the Association of the Nonwoven Fabrics Industry, announces online nominations are now open for the prestigious Hygienix Innovation Award™. The Award recognizes a new product or technology innovation in the absorbent hygiene and personal care sector that uses nonwoven fabrics in novel, technically sophisticated, uniquely creative and expansive ways. The Award will be presented at Hygienix™ 2022, Nov. 14-17 at The Roosevelt New Orleans Hotel, in New Orleans, LA.

Nominees will be selected from a broad range of new products or technologies that have been commercially available at most two years prior to Hygienix™ 2022. Nominees can include end product components, fabrication techniques, or products that use a nonwoven technology in manufacturing. Award categories include feminine care products, diapers, incontinence products, raw materials, equipment technology, reusable products or technologies, and composites or laminates that use nonwovens. Three finalists will present their innovations to over 450 participants at the eighth edition of Hygienix™, the premier event for the absorbent hygiene and personal care markets. The winner will be announced Thursday, Nov. 17.

Last year’s Hygienix Innovation Award™ was presented to Kudos for their Kudos Diaper Subscription Box, a disposable diaper featuring 100 percent breathable cotton touching baby’s skin.

Weitere Informationen:
INDA nonwovens Hygienix Hygiene
Quelle:

INDA

(c) BVMed
10.12.2021

BVMed-Hygieneforum 2021: Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz

Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz müssen im stationären wie ambulanten Bereich adäquater vergütet werden. Das forderten Expert:innen aus Pflege, ärztlichen Praxen, Kliniken und Medizinprodukte-Unternehmen auf dem 10. BVMed-Hygieneforum am 8. Dezember 2021 mit rund 200 Online-Teilnehmer:innen. „Wir brauchen eine frühzeitigere Infektionsprävention, um Infektionen besser zu vermeiden“, so Daniela Piossek, Sprecherin des BVMed-Fachbereichs Nosokomiale Infektionen und Moderatorin des Hygieneforums. Sie sprach sich dafür aus, in einem „Hygienedialog“ alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten. Ines Perea vom Bundesgesundheitsministerium könnte sich das aus fachlicher Sicht sehr gut vorstellen: „Wir wollen das Thema Hygiene und Infektionsvermeidung in der neuen Legislaturperiode voranbringen.“ Für Andreas Wedeking vom Verband katholischer Altenhilfe sind Investitionen in den Infektionsschutz gut angelegt, „denn jede vermiedene Infektion muss nicht mehr langwierig behandelt werden.“ „Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz sind ethisch und sparen Kosten“, unterstützte Krankenhaushygieniker Prof. Dr.

Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz müssen im stationären wie ambulanten Bereich adäquater vergütet werden. Das forderten Expert:innen aus Pflege, ärztlichen Praxen, Kliniken und Medizinprodukte-Unternehmen auf dem 10. BVMed-Hygieneforum am 8. Dezember 2021 mit rund 200 Online-Teilnehmer:innen. „Wir brauchen eine frühzeitigere Infektionsprävention, um Infektionen besser zu vermeiden“, so Daniela Piossek, Sprecherin des BVMed-Fachbereichs Nosokomiale Infektionen und Moderatorin des Hygieneforums. Sie sprach sich dafür aus, in einem „Hygienedialog“ alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten. Ines Perea vom Bundesgesundheitsministerium könnte sich das aus fachlicher Sicht sehr gut vorstellen: „Wir wollen das Thema Hygiene und Infektionsvermeidung in der neuen Legislaturperiode voranbringen.“ Für Andreas Wedeking vom Verband katholischer Altenhilfe sind Investitionen in den Infektionsschutz gut angelegt, „denn jede vermiedene Infektion muss nicht mehr langwierig behandelt werden.“ „Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz sind ethisch und sparen Kosten“, unterstützte Krankenhaushygieniker Prof. Dr. Lutz Jatzwauk vom Universitätsklinikum Dresden. „Hygiene ist nicht verhandelbar“, so der klare Appell von Ulrich Freitag vom Berufsverband der Frauenärzte und Mitglied der Hygiene-Expertengruppe beim Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).

Weitere Informationen finden Sie hier.

BVMed: Moderne Medizintechnologien in Wahlprogrammen sichern (c) BVMed | Darius Ramazani
Dr. Marc-Pierre Möll, BVMed-Geschäftsführer
01.09.2021

BVMed: Moderne Medizintechnologien in Wahlprogrammen sichern

Für 68 Prozent der Bevölkerung spielen Gesundheits- und Pflegepolitik eine große bis sehr große Bedeutung bei der Wahlentscheidung zur Bundestagswahl am 26. September 2021, das zeigt der „Wahlradar Gesundheit“. Für den Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gehören die Förderung moderner Medizintechnologien und die nachhaltige Einbindung des technologischen Fortschritts zu einer Grundvoraussetzung für ein zukunftssicheres Gesundheitssystem und eine verbesserte Versorgung der Patient:innen. „Eine Analyse der Wahlprogramme zeigt: Die Bedeutung der Medizintechnik wird besser wahrgenommen. Das muss sich auch im neuen Koalitionsvertrag entsprechend wiederfinden“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Für 68 Prozent der Bevölkerung spielen Gesundheits- und Pflegepolitik eine große bis sehr große Bedeutung bei der Wahlentscheidung zur Bundestagswahl am 26. September 2021, das zeigt der „Wahlradar Gesundheit“. Für den Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gehören die Förderung moderner Medizintechnologien und die nachhaltige Einbindung des technologischen Fortschritts zu einer Grundvoraussetzung für ein zukunftssicheres Gesundheitssystem und eine verbesserte Versorgung der Patient:innen. „Eine Analyse der Wahlprogramme zeigt: Die Bedeutung der Medizintechnik wird besser wahrgenommen. Das muss sich auch im neuen Koalitionsvertrag entsprechend wiederfinden“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Mit der Corona-Pandemie sind Medizinprodukte stärker ins Bewusstsein von Öffentlichkeit und Politik gerückt: „Keine Intensivmedizin ohne Beatmungsgeräte oder Medikamentenpumpen. Keine Hygiene ohne medizinische Schutzausrüstung und Desinfektiuonsprodukte. Kein Impfen ohne Spritzen und anderes medizinisches Zubehör. Das hat mittlerweile jeder verstanden. Entsprechend finden sich die Themen unserer MedTech-Branche auch in allen relevanten Wahlprogrammen“, so Möll.

Der BVMed erwartet deshalb, dass sich seine medizintechnischen Kernforderungen auch im Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode wiederfinden werden. BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll nennt dazu folgende Beispiele:

  • Die Coronakrise hat gezeigt, dass Medizinprodukte systemrelevant sind. Um künftige Engpässe auszuschließen, brauchen wir auch digitale Lösungen, beispielsweise eine digitale Bestandsplattform versorgungskritischer Medizinprodukte und Arzneimittel.
  • Die Gesundheitswirtschaft ist ein Schlüsselmarkt. Forschung und Innovationen müssen besser gefördert werden, um die Chancen für Produktion und Arbeitsplätze in Deutschland zu nutzen und die Patient:innenversorgung weiter verbessern zu können.
  • Zu einem innovationsfreundlichen Klima gehören ein besserer Zugang der Unternehmen zu Forschungsdaten und ein Fast-Track-Verfahren für Medizinprodukte auch der höheren Klassen als Bestandteile einer umfassenden Digitalisierungs- und Datenstrategie.
  • Der Mittelstand als Kernstück der MedTech-Branche muss von bürokratischen Hemmnissen entlastet und besser gefördert werden. Dazu gehören pragmatische Lösungen für Bestands- und Nischenprodukte im Rahmen der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung.
  • Neue Vergütungsmodelle müssen die Ergebnisqualität besser berücksichtigen und pflegeentlastende Technologien unterstützen.
  • Sektorengrenzen müssen besser überwunden und ambulante Therapien gefördert werden.
DTV: Coronaviren noch bis zu drei Tage auf Textilien infektiös © DTV
MyClean
09.03.2021

DTV: Coronaviren noch bis zu drei Tage auf Textilien infektiös

Britische Universität untersuchte Coronaviren auf Textilien

Im Rahmen einer Studie zur Wirksamkeit von Waschverfahren untersuchte die De Montfort University (DMU) aus Leicester, England die Überlebensfähigkeit von Coronaviren auf Textilien. Der getestete Modell-Coronavirus-Stamm blieb mindestens 72 Stunden lang auf Polyestergewebe und 24 Stunden auf 100% Baumwolle infektiös. Auch wenn die Viren sich durch gängige Waschmittel und entsprechende Temperaturen inaktivieren ließen, warnt der Deutsche Textileinigungs-Verband (DTV) davor, potenziell infektiöse Textilien im häuslichen Umfeld zu waschen. Denn kritische Punkte wie Wäschesortierung, Maschinenbeladung und Kontaminationsmöglichkeiten lassen sich im professionellen Textilservice in einer kontrollierten Umgebung handhaben.

Britische Universität untersuchte Coronaviren auf Textilien

Im Rahmen einer Studie zur Wirksamkeit von Waschverfahren untersuchte die De Montfort University (DMU) aus Leicester, England die Überlebensfähigkeit von Coronaviren auf Textilien. Der getestete Modell-Coronavirus-Stamm blieb mindestens 72 Stunden lang auf Polyestergewebe und 24 Stunden auf 100% Baumwolle infektiös. Auch wenn die Viren sich durch gängige Waschmittel und entsprechende Temperaturen inaktivieren ließen, warnt der Deutsche Textileinigungs-Verband (DTV) davor, potenziell infektiöse Textilien im häuslichen Umfeld zu waschen. Denn kritische Punkte wie Wäschesortierung, Maschinenbeladung und Kontaminationsmöglichkeiten lassen sich im professionellen Textilservice in einer kontrollierten Umgebung handhaben.

Der anhaltende Ausbruch von SARS-CoV-2 hat die Textilhygiene in vielen Bereichen – vom Gesundheits- und Pflegewesen, über die Gastronomie und Hotellerie bis hin zum Privatkundenbereich – in den Fokus rücken lassen. Die De Montfort University aus Leicester, England hat vor diesem Hintergrund die Überlebensfähigkeit des humanen Coronavirus OC43 (HCoV-OC43), das eine ähnliche Gesamtstruktur wie SARS-CoV-2 aufweist, auf Textilien untersucht und auch Waschverfahren für eine zuverlässige Inaktivierung des Virus geprüft.

Die Leiterin der DMU-Studie, Dr. Katie Laird, fasste die Ergebnisse der Studie zusammen: „Der getestete Coronavirus-Stamm (HCoV-OC43) blieb mindestens 72 Stunden lang auf Polyestergewebe und 24 Stunden auf 100% Baumwolle infektiös.“ Laird ergänzt zudem, dass sich das Virus bis zu 72 Stunden lang von Polyestergewebe auf andere Oberflächen übertragen lässt, was darauf hindeutet, dass Textilien ein gewisses Übertragungsrisiko darstellen können.

Gängige Waschverfahren sind effektiv – Ein Risiko besteht jedoch bei begleitenden Prozessen

Das Forscherteam fand heraus, dass nahezu alle Haushaltswaschvorgänge, möglicherweise mit Ausnahme der Niedrigtemperatur-Haushaltswäsche, das durch Coronavirus verursachte Infektionsrisiko effektiv beseitigen. Wichtig ist jedoch die richtige Kombination von Bewegung, Temperatur und Waschmittel. In diesen Fällen wurde bei Waschverfahren von 40 °C und darüber keine Spur des Virus mehr gefunden.

Andreas Schumacher, Geschäftsführer des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV), mahnt jedoch: „Kleidung, die möglicherweise noch für drei Tage kontaminiert ist, sollte im besten Falle das häusliche Umfeld gar nicht erst erreichen. Mit Coronaviren belastete Textilien sollten in einer kontrollierten Umgebung wie dem Textilservice behandelt werden. Dort wird verschmutzte Wäsche sicher gehandhabt.“ Denn im häuslichen Umfeld wird die verschmutzte Wäsche zwangsweise mehrfach vor dem eigentlichen Waschprozess in die Hand genommen, für schmutzige und saubere Wäsche oft der gleiche Wäschekorb verwendet oder die Waschmaschine selbst steht möglicherweise in der Küche neben dem Herd oder der Spülmaschine, woraus sich noch gänzlich andere Möglichkeiten zur Kreuzkontamination ergeben, so Schumacher.

„Insbesondere Textilien aus dem Gesundheits- und Pflegewesen sowie Berufskleidung im Allgemeinen sollte nicht zuhause gewaschen werden, um eine Übertragung von Krankheitserregern auf Familie und Patienten zu vermeiden“, erläutert Schumacher. „Ergänzend zu den Ergebnissen der britischen Studie sollte darauf hingewiesen werden, dass handelsübliche Haushalts-Waschmaschinen im Gegensatz zu Profimaschinen an neuralgischen Punkten, wie Pumpe, Schublade oder zwischen Gummi und Waschmaschinenfenster die Temperaturen für eine sichere Virusinaktivierung häufig nicht erreichen. Dies kann bei Be- und Entladen der heimischen Waschmaschine zu einer Rekontamination führen“, so Schumacher weiter.

Für den Hotellerie und Gastronomiebereich sieht der DTV keinen Grund, Tischdecken und Servietten aus Stoff durch Papierlösungen zu ersetzen. Tatsächlich bietet hygienisch aufbereitete Tischwäsche bei regelmäßigem Wechsel einen deutlichen Hygienevorteil. Darüber hinaus sprechen auch Gründe des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung für die Textillösung.

Hintergrund: Die Forschung wird derzeit einem Peer-Review unterzogen und wird voraussichtlich in den nächsten Monaten in einem Open-Access-Journal veröffentlicht, damit jeder vollständig auf die Forschung zugreifen kann. Auftraggeber der Studie waren Textilpflegeverbände aus England, den Vereinigten Staaten, Schweiz, Belgien, Finnland, Norwegen und Deutschland.

Quelle:

Deutschen Textilreinigungs-Verband

Einweg statt mehrweg - von der Coronakrise zur Müllkrise? (c) DTV
Andreas Schumacher, Geschäftsführer des DTV
22.06.2020

Einweg statt mehrweg - von der Coronakrise zur Müllkrise?

Es scheint, dass Einweg in Corona-Zeiten eine Renaissance erlebt. Wegwerfen hat Hochkonjunktur. Einwegmasken finden sich inzwischen schon in den Weltmeeren. Viele textile Mehrwegprodukte erfüllen die gleichen Hygieneanforderungen. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband e.V. (DTV) weist darauf hin, dass aus falsch verstandenen Hygiene-Anforderungen die Wegwerf-Mentalität wieder in Mode kommen könnte. Mehrwegprodukte – speziell aus wiederverwendbaren Textilien – bieten viele Umweltvorteile gegenüber Wegwerf- beziehungsweise Einwegprodukten und sind dabei mindestens genauso hygienisch, so der DTV.

Egal ob Wegwerf-Umhänge beim Frisör, Einweg-Servietten im Restaurant, Papierhandtücher in Waschräumen oder Einweg-OP-Textilien – die Corona-Krise führt zum Vormarsch längst als umweltfeindlich anerkannter Einwegprodukten. Ein Ergebnis der Corona-Krise sind also wachsende Müllberge und mehr Umweltverschmutzung. Der nachhaltige Umgang mit knappen Ressourcen und die Umsetzung der umweltpolitischen Ziele darf nicht vernachlässigt werden, fordert der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) in einem Positionspapier.

Es scheint, dass Einweg in Corona-Zeiten eine Renaissance erlebt. Wegwerfen hat Hochkonjunktur. Einwegmasken finden sich inzwischen schon in den Weltmeeren. Viele textile Mehrwegprodukte erfüllen die gleichen Hygieneanforderungen. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband e.V. (DTV) weist darauf hin, dass aus falsch verstandenen Hygiene-Anforderungen die Wegwerf-Mentalität wieder in Mode kommen könnte. Mehrwegprodukte – speziell aus wiederverwendbaren Textilien – bieten viele Umweltvorteile gegenüber Wegwerf- beziehungsweise Einwegprodukten und sind dabei mindestens genauso hygienisch, so der DTV.

Egal ob Wegwerf-Umhänge beim Frisör, Einweg-Servietten im Restaurant, Papierhandtücher in Waschräumen oder Einweg-OP-Textilien – die Corona-Krise führt zum Vormarsch längst als umweltfeindlich anerkannter Einwegprodukten. Ein Ergebnis der Corona-Krise sind also wachsende Müllberge und mehr Umweltverschmutzung. Der nachhaltige Umgang mit knappen Ressourcen und die Umsetzung der umweltpolitischen Ziele darf nicht vernachlässigt werden, fordert der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) in einem Positionspapier.

„Einwegprodukte sind in Zeiten von Plastikmüllinseln im Meer, Klimakrise und steigendem Ressourcenverbrauch der falsche Ansatz“, sagt Andreas Schumacher, Geschäftsführer des Branchenverbandes. „Mehrweg und Kreislaufprodukte sind auch in Corona-Zeiten das Gebot der Stunde. Professionell gepflegte, hygienisch aufbereitete und wiederverwendbare Textilien belasten die Umwelt weit weniger als Einwegprodukte und erfüllen die gleichen Hygieneanforderungen“.

Mehrweg ist aktiver Umweltschutz

„Ein wichtiger Schlüsselfaktor für den Schutz von Umwelt und Ressourcen ist die Lebens-dauer von Produkten. Wiederverwenden, reparieren, recyceln und wieder zurück in den Kreislauf – das ist das Ziel“, so Schumacher. Wiederverwendbare Textilprodukte können statt nur einmal bis zu 100 mal eingesetzt und aufbereitet werden. „Mehrweglösungen sind zudem nicht nur nachhaltig, sondern stärken auch die regionale Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze vor Ort. Anstatt Wegwerf-Produkte aus der Ferne zu importieren, sollten Texti-lien über regionale Dienstleister beschafft und aufbereitet werden“, fordert Schumacher. Weit gereiste und unnötig verpackte Einwegprodukte mit Lieferketten quer durch die ganze Welt sind anfällig für Lieferunterbrechungen in Pandemiesituationen – wie zuletzt die Versorgungsengpässe bei Einweg-Masken und Schutzausrüstungen gezeigt haben. Regional aufgestellte Textildienstleister gewährleisten kurze Transportwege, sorgen für weniger Verpackungsmaterial und sichern die kontinuierliche Versorgung auch im Pandemiefall.

Grüner Neuanfang nach Corona

Aktuell schnüren Regierungen in ganz Europa Hilfspakete für die Unterstützung der Wirtschaft. Zugleich wird darüber diskutiert, wie das geschehen soll. Während der Corona-Pandemie rückt die Klimakrise in den Hintergrund, der geplante "Green Deal" und der Aktions-plan Kreislaufwirtschaft der EU liegen quasi auf Eis. Doch gerade jetzt biete sich die Chance, die Wirtschaft klimafreundlich wiederaufzubauen, so der DTV. Textildienstleister tragen mit wiederverwendbaren und reparierbaren Textilprodukten einen wesentlichen Beitrag zur Ressourcenschonung und Umweltschutz bei. In einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Europäischen Dachverband für Textil-Leasing, der European Textile Services Association (ETSA), fordert der DTV den wirtschaftlichen Neuanfang nach Corona zu nutzen, um das Kreislaufwirtschaftsmodell des Textilservice zu stärken und zum Standard bei der Beschaffung von Textilien zu machen.

Hygienedienstleister für viele Branchen

„Die textilen Dienstleister waren schon vor Corona zuverlässige Experten für Hygiene. Durch die Aufbereitung durch professionelle Textilreiniger ist die Hygiene in gleichem Maße sichergestellt, wie bei Einwegprodukten. Wenn wir also die Wahl haben zwischen hygienischen Kreislaufprodukten und hygienischen Wegwerfprodukten: Wie sollte dann die Wahl ausse-hen?”, so Schumacher.

Professionelle Textildienstleister beliefern täglich Kunden aus den unterschiedlichsten Berei-chen – von Krankenhäusern über Pflegeheime bis hin zu Hotellerie, Industrie, Handel, Handwerk und Privatkunden – mit sauberer und hygienisch aufbereiteter Berufskleidung und vie-len anderen Textilen. Millionen von Berufstätigen, Krankenhäusern, Hotels und Pflegeeinrichtungen sind auf die textilen Dienstleister angewiesen. Zu den Produkten gehören Mehrweg-Schutztextilien, wie z.B. OP-Textilien und -Masken oder Schutzausrüstung, Tisch-, Bett- und Frottierwäsche und nicht zuletzt die Stoffhandtuchspender oder auch Mund-Nase-Masken.

(c) Waschbär GmbH
03.04.2020

Hygienische Wäsche für Krankenhäuser

DTV: "Für die Politik nicht systemrelevant"

Die COVID-19-Pandemie rückt die Versorgung von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen mit einwandfrei sauberer und hygienischer Wäsche in den Fokus. In Deutschland werden rund 95 % der Krankenhäuser von textilen Dienstleistern und Wäschereien versorgt. Für diese wird zunehmend schwierig, ausreichend Infektionsschutz-Ausrüstungen zu bekommen.

Die Politik reagiere schleppend und sehe diese Versorgung nicht als system-relevant an, moniert DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher: „Private Wäschereien und textile Dienstleistungsunternehmen versorgen täglich 500.000 Krankenhausbetten, 1,3 Millionen Pflegende und 1 Millionen Alten- und Pflegeheimbewohner in Deutschland mit sauberer Wäsche und Bekleidung. Und das soll während einer Pandemie nicht systemrelevant sein? Eine solche Einschätzung der Bundesregierung ist mir unbegreiflich und gefährdet die Arbeit von Ärzten, Pflegern und vielen anderen wichtigen Berufsgruppen.“

DTV: "Für die Politik nicht systemrelevant"

Die COVID-19-Pandemie rückt die Versorgung von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen mit einwandfrei sauberer und hygienischer Wäsche in den Fokus. In Deutschland werden rund 95 % der Krankenhäuser von textilen Dienstleistern und Wäschereien versorgt. Für diese wird zunehmend schwierig, ausreichend Infektionsschutz-Ausrüstungen zu bekommen.

Die Politik reagiere schleppend und sehe diese Versorgung nicht als system-relevant an, moniert DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher: „Private Wäschereien und textile Dienstleistungsunternehmen versorgen täglich 500.000 Krankenhausbetten, 1,3 Millionen Pflegende und 1 Millionen Alten- und Pflegeheimbewohner in Deutschland mit sauberer Wäsche und Bekleidung. Und das soll während einer Pandemie nicht systemrelevant sein? Eine solche Einschätzung der Bundesregierung ist mir unbegreiflich und gefährdet die Arbeit von Ärzten, Pflegern und vielen anderen wichtigen Berufsgruppen.“

Desinfektionsmittel, Atemschutzmasken und Schutzbekleidung sind aktuell überall knapp. Momentan sind Wäschereien aber nicht als systemrelevante Einrichtungen und somit nicht als Bedarfsstellen definiert. Somit könne es schon in den nächsten Tagen passieren, dass Wäscherei-Mitarbeiter möglichen Ansteckungen schutzlos ausgeliefert sind. Für diejenigen, die mit potenziell kontaminierten Textilien – etwa aus Krankenhäusern – umgehen müssen, fordert der Branchenverband DTV einen schnellen Zugriff auf angemessene Schutzausrüstung.

Um dies zu gewährleiten, bemüht sich der DTV seit Wochen um eine Einstufung als „system-relevant“ und eine Aufnahme in die Liste der kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Dies würde einen erleichterten Zugang zu Desinfektionsmitteln und Atemschutzmasken gewährleisten. Und nur so können Wäscherei-Mitarbeiter ihre Kinder in der Notfallbetreuung unterbringen. Schon jetzt fällt in den Betrieben durch Kita- und Schulschließungen das Personal (Frauenquote in den Betrieben bei 2/3) massiv aus.

Seit rund drei Wochen liege der Bundesregierung ein Positionspapier des Verbandes vor. Doch das Bundesministerium für Gesundheit nimmt Wäschereien und textilen Dienstleister nicht in die Liste auf, sondern verweist auf die Länder- bzw. kommunale Ebene.

Der DTV und seine Betriebe versuchen, gemeinsam mit Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rettungsdiensten, Feuerwehren und anderen, den kommunalen Verwaltungen die Systemrelevanz der Branche nahe zu bringen. Derzeit sei die Handhabung in den verschiedenen Ländern und Kommunen vollkommen unterschiedlich.

„Jede Wäscherei muss vor Ort um die Systemrelevanz betteln. Ob die Versorgung in den nächsten Wochen damit gewährleistet wird, hängt nun stark von den einzelnen Entscheidungsträgern in den Kommunen ab“, so Schumacher.
„Das macht die Sache weder einfacher noch schneller“, so Schumacher. Der DTV kann nicht nachvollziehen, dass eine schnelle Reaktion selbst in der Krise nicht möglich ist. Die Wäschereibetriebe, die mit Hochdruck die Versorgung der Krankenhäuser und Pflegeheime sicherstellen, würden im Stich gelassen. Und das obwohl die Einrichtungen schon innerhalb weniger Tage ohne Bekleidung und Wäsche dastehen könnten.

Weitere Informationen:
Wäscherei Hygiene
Quelle:

DTV Deutscher Textilreinigungsverband

26.06.2018

Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege feiert 80 Jahre

80 Jahre und kein bisschen greise
Rundes Jubiläum für die Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege

80 Jahre und kein bisschen greise
Rundes Jubiläum für die Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege
Menschen im Alter von 80 Jahren wird mitunter das Greisenalter nachgesagt. Das gilt wahrlich nicht für die Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege: Sie dürfen mittlerweile auf erfolgreiche 80 Jahre ihres  Bestandes zurückblicken und haben im Laufe der Zeit nichts von ihrem Biss eingebüßt. Die – bedingt durch Vorkriegs- und Kriegswirren - später gegründete RAL Gütegemeinschaft als Träger der Gütezeichen  befindet sich inzwischen seit 65 Jahren im unermüdlichen Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung im Bereich Wäschepflege. „Kennzeichnend für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege ist die  stetige Hinwendung zum Fortschritt, ohne ihre traditionellen Wurzeln zu vergessen,“ stellt Prof. Dr. Josef Kurz, stellvertretender Leiter bei Hohenstein, dem wissenschaftlichen Partner der Gütegemeinschaft, fest. Josef Kurz widmete sich als Direktor und wissenschaftlicher Leiter des Arbeitsbereichs Textilreinigung und gewerbliche Wäscherei am Standort Bönnigheim viele Jahre lang den Herausforderungen der Textilservice-Branche. Darüber hinaus war er von 1989 bis 2006 als Geschäftsführer der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. eingesetzt.

Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – die Anfänge
Die Initiative für ein Gütezeichen „für sachgemäßes Waschen“ ging bereits im Jahr 1935 von dem Wäschereibetreiber Willy Löcher aus Köln aus. Doch anfangs gefiel nicht jedem die gänzlich neue Idee, ein  Gütezeichen für eine Dienstleistung zu schaffen. Bis dahin gab es nämlich nur Gütezeichen für Waren. „Willy Löcher kämpfte für seine Ideale und warb auf Vorträgen und bei Tagungen für das neue Gütezeichen,“ beschreibt Kurz die turbulente Anfangszeit, „schließlich stellten sich die Wäschereibetreiber mehrheitlich hinter seine Idee: 1938 wurde das Gütezeichen für sachgemäßes Waschen offiziell ins Leben gerufen.“ Im Zuge des Wirtschaftswunders erreichten die gewerblichen Wäschereien in Deutschland bereits zu Beginn der 1950er Jahre relativ rasch wieder einen hohen technischen Stand. Auch die Zulieferindustrie konnte dann wieder innovative Produkte in gleichbleibender Qualität liefern. „So war im Jahr 1953 der Weg geebnet für die Gründung einer neuen Gütezeichengemeinschaft für sachgemäßes Waschen, für die wiederum Willy Löcher die Initiative ergriffen hat.“, führt Kurz aus. Am 24. Februar 1953 ist das „Gütezeichen für sachgemäßes Waschen“ vom „RAL -Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuss“ offiziell anerkannt worden. „Die Idee eines eigenen Gütezeichens stieß bei den Wäschereibesitzern auf großes Interesse, so dass bereits zum Ende des Jahres  1953 die stattliche Zahl von 40 Wäschereien das Gütezeichen führen durfte. “Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – eine Erfolgsgeschichte Es blieb nicht bei einem Gütezeichen – im Laufe der Zeit stellte  sich die Gütegemeinschaft den jeweiligen Erfordernissen und setzte in der Branche Standards für Qualität und Hygiene.

RAL-GZ 992/1 Objekt- und Haushaltswäsche – seit 1953.Als 1953 das Gütezeichen für sachgemäße Wäschepflege eingeführt wurde, haben die gewerblichen Wäschereien fast nur Haushaltswäsche bearbeitet. Erst als ab Mitte der 1960er Jahre die  Haushaltswaschmaschine ihren Siegeszug antrat, ging das Geschäft mit der Feuchtwäsche allmählich zurück. Dafür eröffnete sich den Gütezeichenbetrieben ein neuer Markt nach amerikanischem Vorbild: die Mietwäsche im Objektbereich.

RAL-GZ 992/2 Krankenhauswäsche – seit 1986.
Ab Mitte der 1970er Jahre haben die Krankenhäuser ihre bisherigen eigenen Wäschereien allmählich aufgelöst und die Wäsche den gewerblichen Wäschereien zum Waschen und Desinfizieren übergeben. Aber auch im gewerblichen Bereich mussten nun höhere Hygienestandards eingeführt werden, um die Wäsche in einen hygienisch einwandfreien Zustand zu versetzen, aber auch das Personal in den Wäschereien vor einer möglichen Infektion durch die Wäsche zu schützen.

RAL-GZ 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben – seit 1999
Höhere hygienische Anforderungen an die gewaschene Wäsche machte bei der Wäsche aus dem Gesundheitswesen nicht Halt. Auch in der Lebensmittelbranche sind neue hygienische Standards entstanden, nicht zuletzt durch die Einführung des HACCP-Konzepts (Hazard Analysis and Critical Control Points). Daraus entwickelten sich konkrete hygienische Anforderungen an die Kleidung der Mitarbeiter aus Lebensmittelbetrieben.

RAL-GZ 992/4 Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen – seit 2011
Ein weiterer Bereich für mehr Hygiene entwickelte sich aus der demografischen Entwicklung der Bevölkerung: immer mehr Menschen verbringen ihren Lebensabend in Pflegeeinrichtungen. Dabei ist es notwendig, dass auch ihre persönliche Wäsche und Kleidung nach hygienischen Richtlinien gepflegt wird.

Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – internationales Ansehen
Obwohl die Gütezeichen 992 für sachgemäße Wäschepflege zunächst nur für deutsche Wäschereibetriebe gedacht waren, haben sie sich in der Zwischenzeit auch in anderen Ländern etabliert. So dürfen heute zahlreiche gewerbliche Wäschereien in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Polen, Russland, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Türkei, Japan und Dubai Gütezeichen führen. Die externen Kontrollen durch Hohenstein werden in den genannten Ländern dabei nach den gleichen Kriterien durchgeführt wie in Deutschland. Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – neue Impulse Mit dem jüngsten Geschäftsführerwechsel wurden die Weichen für eine zeitgemäße strategische Weiterentwicklung der Gütegemeinschaft gestellt. Die neue Führungsspitze mit Dr. Timo Hammer als Geschäftsführer und Andreas Janning als stellvertretendem Geschäftsführer hat sich zum Ziel gesetzt, mit neuen Impulsen gleichermaßen Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit der Gütezeichenbetriebe zu fördern. Diesem und weiteren wichtigen Themen aus der Branche widmet sich auch die Jahrestagung der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V., die vom 25. bis zum 27. Oktober 2018 in Kassel stattfindet.

Weitere Informationen:
Wäscherei Jubiläum Gütezeichen
Quelle:

Im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.

(c) Wolfgang Schmidt
13.06.2018

Textilbranche Ost wächst moderat – mit Problemen

  • Branchenverband vti zog in Aue Bilanz
  • Hohe Innovationskraft betont
  • Thomas Lindner neuer vti-Vorstandsvorsitzender

Der Umsatz der 16.000 Beschäftigte und 350 Unternehmen zählenden ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie ist in den ersten Monaten dieses Jahres moderat gewachsen. „Nach vorläufigen Berechnungen gehen wir per Ende Mai von einem Plus von knapp 1,5 Prozent aus“, berichtete Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer des in Chemnitz ansässigen Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti), anlässlich der vti-Jahresmitgliederversammlung am 12. Juni 2018 in Aue: „Gegenwärtig scheint sich die Konjunktur – ähnlich wie in anderen Branchen – abzuschwächen. So konnten wir im Jahr 2017 mit einem Umsatz-Plus von über drei Prozent im dritten Jahr in Folge einen deutlichen Anstieg verbuchen. Treibende Kraft waren wiederum die Technischen Textilien mit über der Hälfte des Gesamtumsatzes, gefolgt von den Heimtextilien mit rund 30 Prozent und dem Bekleidungssektor mit deutlich weniger als 20 Prozent.

  • Branchenverband vti zog in Aue Bilanz
  • Hohe Innovationskraft betont
  • Thomas Lindner neuer vti-Vorstandsvorsitzender

Der Umsatz der 16.000 Beschäftigte und 350 Unternehmen zählenden ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie ist in den ersten Monaten dieses Jahres moderat gewachsen. „Nach vorläufigen Berechnungen gehen wir per Ende Mai von einem Plus von knapp 1,5 Prozent aus“, berichtete Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer des in Chemnitz ansässigen Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti), anlässlich der vti-Jahresmitgliederversammlung am 12. Juni 2018 in Aue: „Gegenwärtig scheint sich die Konjunktur – ähnlich wie in anderen Branchen – abzuschwächen. So konnten wir im Jahr 2017 mit einem Umsatz-Plus von über drei Prozent im dritten Jahr in Folge einen deutlichen Anstieg verbuchen. Treibende Kraft waren wiederum die Technischen Textilien mit über der Hälfte des Gesamtumsatzes, gefolgt von den Heimtextilien mit rund 30 Prozent und dem Bekleidungssektor mit deutlich weniger als 20 Prozent. Allerdings ist es noch immer nicht gelungen, die starken Umsatzrückgänge der Jahre 2012 bis 2014 vollständig auszugleichen. 2017 haben wir insgesamt 1,87 Milliarden Euro erwirtschaftet und damit um rund 50 Millionen Euro gegenüber 2016 zugelegt. Zwei Drittel davon resultierten aus dem Export. Leider führten die Embargo-Maßnahmen der EU gegenüber Russland in den vergangenen Jahren zu einem Rückgang der Ausfuhren dorthin um über 50 Prozent; unsere Gesamtbilanz hätte also weit besser ausfallen können. Die nun von den USA veranlassten Handelsbarrieren wirken sich noch nicht direkt auf unsere Branche aus; doch wir betrachten diese gefährliche Entwicklung mit Sorge.“  
 
Dr.- Ing. Jenz Otto ging auf weitere wirtschaftspolitische Aspekte ein: „Umsatzwachstum ist etwas sehr Erfreuliches. Doch die Finanzierungsgrundlage für Innovationen und Investitionen ist bekanntlich der nach Abzug aller Kosten verbleibende Ertrag. Dieser wird in den Firmen geschmälert durch exorbitante Belastungen, die insbesondere aus der staatlichen Umlage für Erneuerbare Energien und aus erhöhten Netzentgelten in Ostdeutschland resultieren. Hinzu kommen ausufernde Bürokratie und ständig steigender Regulierungsaufwand für alle möglichen Dinge. Weitere gravierende Probleme sind der demografische Wandel und die Rente mit 63 sowie die dadurch negativ beeinflusste Fachkräftesituation. Darum ist es unbedingt erforderlich, alle politischen und wirtschaftlichen Anstrengungen auf weiteres und schnelles Wachstum der Unternehmen zu richten, und alle diesem Prozess entgegenwirkenden Einflussfaktoren möglichst zu vermeiden.
 
vti-Geschäftsführer Dr. Peter Werkstätter verwies auf die hohe Innovationsfähigkeit der ostdeutschen Textilindustrie, die auf der jüngsten Internationalen Messe für Technische Textilien mtex+ am 29./30. Mai 2018 in Chemnitz eindrucksvoll demonstriert worden sei: „Dank der engen Kooperation mit den im Textilforschungsverbund vereinten Instituten in Chemnitz, Dresden, Freiberg, Greiz und Rudolstadt bestimmen unsere mittelständischen Produzenten das Tempo bei der Entwicklung von Hightech-Textilien international mit. Ein signifikantes Beispiel sind neuartige Gesundheitstextilien. Im Rahmen des gegenwärtig vom vti betriebenen Cluster-Projekts ,health.textil 4.0‘ unterstützen wir deren Hersteller, Anwender und Geschäftspartner in Klinik, Pflege, Reha und Wellness zu finden.“
 
Kompetenzzentrum für textilen Berufsnachwuchs in Plauen geplant
 

In der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie haben im Vorjahr 245 junge Menschen eine gewerbliche Berufsausbildung begonnen. „Damit verzeichnen wir ein leichtes Plus gegenüber 2016. Dies ist ein erfreuliches Ergebnis, wenngleich nicht alle Lehrstellen besetzt werden konnten“, konstatierte vti-Geschäftsführer Dr. Peter Werkstätter. Insgesamt befinden sich im Verbandsgebiet derzeit mehr als 1.000 Jugendliche in einer textilen Berufsausbildung, der überwiegende Teil in Sachsen. „In Zukunft werden Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung auch in unserer Branche neue Dimensionen annehmen“, betonte der vti-Geschäftsführer:  „Dafür müssen wir den Berufsnachwuchs fit machen und zugleich beste Weiterbildungsmöglichkeiten für unsere Fachkräfte schaffen. Das geht jedoch nur mit modernster technischer Ausstattung und einem modernen Lernumfeld, wozu auch zeitgemäß ausgestattete Wohnunterkünfte gehören. Es gilt also, alle verfügbaren Kräfte und Mittel zu bündeln.“  
 
Dr. Peter Werkstätter verwies auf die den zuständigen Ministerien und Behörden bekannte Empfehlung des vti, die textile Aus- und Weiterbildung der neuen Bundesländer in Plauen zu konzentrieren. Ähnliche Wege gehe man in den Textilregionen Bayern-Franken und Nordrhein-Westfalen, wo in diesem Sinne bereits Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe auf den Weg gebracht worden seien:  „Mit dem Beruflichen Schulzentrum e. o. plauen, der Fördergesellschaft für Berufliche Bildung, der Staatlichen Berufsakademie und dem in Westsachsen stark vertretenen Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft verfügen wir in der Vogtlandmetropole über optimale Voraussetzungen. Begünstigend wirkt zudem die Nähe zum Institut für Textil- und Ledertechnik der Westsächsischen Hochschule in Zwickau.“  
 
Thomas Lindner neuer Vorstandsvorsitzender des vti
 
Die Mitglieder des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) wählten auf ihrer Jahresversammlung am 12. Juni 2018 in Aue für die kommenden drei Jahre einen 13 Mitglieder zählenden neuen Vorstand. Im Anschluss kürte das Gremium Thomas Lindner (47), Geschäftsführer der Strumpfwerk Lindner GmbH, Hohenstein-Ernstthal, zum neuen Vorstandsvorsitzenden. Er löst Friedmar Götz (67) ab, der auf eigenen Wunsch aus dieser Funktion ausschied. Die Mitgliederversammlung dankte ihm für die in der vergangenen dreijährigen Wahlperiode geleistete ehrenamtliche Tätigkeit an der Verbandsspitze, die er künftig als einer der beiden Vize-Vorsitzenden fortsetzen wird. Die Verbandsmitglieder wählten zudem den Tarif- und Sozialausschuss des vti sowie die Rechnungsprüfer neu.
 
Die Stellvertretenden vti-Vorstandsvorsitzenden sind Michael Bauer, Curt Bauer GmbH, Aue; Friedmar Götz, Vowalon Beschichtung GmbH, Treuen, und Ralf Lechner, Getzner Textil Weberei GmbH, Gera. Weiter wirken im Vorstand mit: Jörg Brändl, Brändl Textil GmbH, Geyer; Eckhard Bräuninger, Spengler & Fürst GmbH & Co. KG, Crimmitschau; Franziska Hennersdorf, F.J. Rammer GmbH, Ohorn; André Lang, Norafin Industries (Germany) GmbH, Mildenau;  Andreas Ludwig, Thorey Gera Textilveredelung GmbH, Gera;
Jürgen Preusche, Ontex Hygieneartikel Deutschland GmbH, Großpostwitz; Tino Vordank, Peppermint Holding GmbH, Berlin; Axel Wicht, Wicht GmbH, Lutherstadt Eisleben, und Peter-Alfred Wippermann, Pulsnitzer Hygiene Berufsbekleidung GmbH, Ohorn/Berlin.  
 
Der vti-Vorstandsvorsitzende im Kurzporträt: Thomas Lindner (47) stammt aus einer Textilunternehmerfamilie. Sein Urgroßvater hatte 1890 in Hohenstein-Ernstthal/Sachsen eine Strumpffabrik gegründet. Er gehörte seinerzeit zu den Pionieren einer weithin berühmten Tradition: In den 1920er Jahren kamen nahezu drei Viertel der Weltstrumpfproduktion aus der westsächsischen Textilregion. Heute ist die Strumpfwerk Lindner GmbH, Hohenstein-Ernstthal, die älteste noch in Familienbesitz befindliche Strumpffabrik Deutschlands.
Anfang der 1990er Jahre studierte Thomas Lindner an der Universität Augsburg BWL; anschließend an der De Montfort University Leicester (England) Textiltechnik. 1996 trat er in das Unternehmen seiner Eltern Andreas und Regina Lindner ein und fungierte bis 1999 als Vertriebsleiter. Seit dem Jahr 2000 lenkt er die Geschicke der Firma als Geschäftsführer und seit 2008 als geschäftsführender Alleingesellschafter in vierter Generation. Zudem ist er Geschäftsführer der gleichfalls in Hohenstein-Ernstthal ansässigen Firmen LINDNER® Intertrade GmbH und der auf Medizintextilien spezialisierten VENOCARE® GmbH.  
Schon seit vielen Jahren engagiert er sich ehrenamtlich als Präsidiumsmitglied des Gesamtverbandes textil+mode e. V. (t+m), Berlin, sowie als Vorstandsmitglied des vti. Thomas Lindner lebt mit seiner Partnerin und seiner vierjährigen Tochter in Hohenstein-Ernstthal. Als „Steckenpferde“ in der Freizeit nennt er: Familie, Garten, Reisen, Lesen, Architektur und (Motor-)Sport.

Weitere Informationen:
vti
Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti)