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Zufriedene Gesichter beim bvse-Neujahrsempfang. Bild (v.l.n.r.): bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, bvse-Landesvorsitzende Christiane Neuhaus und Neujahrsredner Albert Duin (FDP) Foto: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
Zufriedene Gesichter beim bvse-Neujahrsempfang. Bild (v.l.n.r.): bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, bvse-Landesvorsitzende Christiane Neuhaus und Neujahrsredner Albert Duin (FDP)
16.01.2024

bvse-Neujahrsempfang: "Die Wirtschaft kann nicht besser werden, wenn man den Mittelstand nicht lässt!"

In ihrer Begrüßungsrede beim Neujahrsempfang des bvse-Bayern warf die Landesvorsitzende von Bayern und 1. Vizepräsidentin des bvse Christiane Neuhaus einen Blick zurück auf das Jahr 2023.

"Wir haben alle hart gearbeitet, hart arbeiten müssen, denn die Herausforderungen, mit denen sich die Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche auseinanderzusetzen hatten, waren enorm."

"Der russische Gaslieferstopp, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten begleiten unser Leben und machen uns deutlich, dass Frieden das höchste Gut des menschlichen Zusammenleben ist", so Neuhaus. Auch die Landtags- und Kommunalwahlen, die in 2023 stattfanden, thematisierte die bvse-Landesvorsitzende. "Bedenklich finde ich die fast flächendeckende Bestätigung einer nationalistischen, verstärkt nach rechts tendierenden Ausrichtung", führte Christiane Neuhaus aus.

Der Bundesregierung schrieb Neuhaus ihre Kritik an der 70%igen Erhöhung der Maut ins Stammbuch. "Das ist eine Kostensteigerung, die ihresgleichen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sucht und deshalb ist es richtig, dass dagegen protestiert wird."

In ihrer Begrüßungsrede beim Neujahrsempfang des bvse-Bayern warf die Landesvorsitzende von Bayern und 1. Vizepräsidentin des bvse Christiane Neuhaus einen Blick zurück auf das Jahr 2023.

"Wir haben alle hart gearbeitet, hart arbeiten müssen, denn die Herausforderungen, mit denen sich die Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche auseinanderzusetzen hatten, waren enorm."

"Der russische Gaslieferstopp, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten begleiten unser Leben und machen uns deutlich, dass Frieden das höchste Gut des menschlichen Zusammenleben ist", so Neuhaus. Auch die Landtags- und Kommunalwahlen, die in 2023 stattfanden, thematisierte die bvse-Landesvorsitzende. "Bedenklich finde ich die fast flächendeckende Bestätigung einer nationalistischen, verstärkt nach rechts tendierenden Ausrichtung", führte Christiane Neuhaus aus.

Der Bundesregierung schrieb Neuhaus ihre Kritik an der 70%igen Erhöhung der Maut ins Stammbuch. "Das ist eine Kostensteigerung, die ihresgleichen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sucht und deshalb ist es richtig, dass dagegen protestiert wird."

Weiter führte sie in ihrer Begrüßungsrede aus, dass die umwelttechnischen Berufe unter jungen Menschen immer beliebter werden. Laut einer Studie für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung entscheiden sich immer mehr Berufseinsteiger für Berufe im Bereich Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Die bvse-Landesvorsitzende und 1. Vizepräsidentin sieht darin "ein positives Zeichen für unsere Branche"!

Aus der bvse-Verbandsarbeit hob Christiane Neuhaus das Engagement für die Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung heraus. Aber auch der erfolgreiche Internationale Altpapiertag und die bvse-Jahrestagung nannte sie beispielhaft. Nicht ohne Stolz nannte sie hier die Gründung des bvse-Frauennetzwerkes. "Das war ein besonderer Moment, der eine große positive Resonanz auslöste", führte sie aus.

Das Jahr 2023 war jedoch geprägt von schwierigen Sekundärrohstoff-Märkten. Die Unternehmen mussten Mengen- und Margenrückgänge hinnehmen. Gleichzeitig stiegen die Kosten bei den Betriebsmitteln und auch die Personalkosten. Die Kreditzinsen stiegen und machten notwendige Investitionen teurer. Immer neue Auflagen und Bestimmungen und ein kontinuierlicher Kampf um Genehmigungen gehören zum Alltag der Unternehmen. Trotzdem bleibt Christiane Neuhaus optimistisch: "Wir haben alles, was wir brauchen: Leidenschaft, Engagement, Neugierde, Tatendrang, Know-how und ein super Netzwerk im bvse."

Wirtschaft wird durch Politik überfordert
Das sei auch der Grund, warum die jüngsten Demonstrationen nicht nur von den Bauern getragen werden, sondern auch von Speditionen, der Gastronomie und vielen anderen Selbstständigen. "Wir stellen nicht nur eine Überforderung der Landwirte durch die Politik fest, sondern der Wirtschaft in ihrer gesamten Breite", so Duin. "Die knallen uns in einer Tour und in einer unheimlichen Geschwindigkeit neue Gesetze auf den Tisch. Dann wird festgestellt, es funktioniert nicht, und sie fangen teilweise an zurück zu rudern. Da blickt langsam keiner mehr durch." Albert Duin forderte in seiner Neujahrsrede deshalb eine konstante und vernünftige Politik ein.

Der FDP-Politiker beklagte zudem, dass die Effizienzsteigerungen der Wirtschaft inzwischen durch immer mehr Bürokratie wieder aufgehoben werden. Albert Duin abschließend: "Die Wirtschaft kann nicht besser werden, wenn man den Mittelstand nicht lässt!"

Dass durchaus nicht alles schlecht ist, machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in seinem Schlusswort deutlich. So konnte er berichten, dass das Bundesumweltministerium das Eckpunktepapier zur Abfallendeverordnung für Mineralische Ersatzbaustoffe veröffentlicht hat. Rehbock: "Das ist eine gute Nachricht, auch wenn das Papier momentan noch nicht so aussieht, wie wir uns das vorstellen. Wir sind jedoch jetzt auf einem guten Weg. Das ist eine wichtige Botschaft, auch wenn noch viel Arbeit auf uns wartet."

Zufrieden zeigte sich Eric Rehbock auch vom Ergebnis einer kürzlich veröffentlichten aktualisierten Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes über die Erfassung von Siedlungsabfällen und die Aufbereitung von Glasverpackungen. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Rethmann-Gruppe nach wie vor eine sehr starke Marktstellung hat. Rehbock: "Es ist gut, dass das Bundeskartellamt nun prüft, Rethmann zu verpflichten, auch kleinere Übernahmen von Unternehmen anzumelden. Die fortschreitende Marktkonzentration muss unter Kontrolle gebracht werden, damit ein fairer Wettbewerb mit einem starken Mittelstand wieder möglich ist."

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt
bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt
06.07.2023

EU-Entwurf zum Umgang mit Textilabfällen bleibt hinter Erwartungen zurück

Deutschland verfügt bereits heute über ein gut funktionierendes flächendeckendes Sammelsystem für Alttextilien. Gewerbliche Sammler nehmen in diesem etablierten System eine Schlüsselposition ein. Im Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bleibt dies jedoch völlig außen vor, zeigt sich der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt, enttäuscht.

Die EU-Kommission hat am 05. Juli 2023 den Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, durch die Herstellern die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen dadurch in der gesamten EU gefördert wird. Die EU-Kommission verspricht sich daraus, dass diese Initiative den Ausbau des Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien in der EU vorantreiben wird.

Deutschland verfügt bereits heute über ein gut funktionierendes flächendeckendes Sammelsystem für Alttextilien. Gewerbliche Sammler nehmen in diesem etablierten System eine Schlüsselposition ein. Im Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bleibt dies jedoch völlig außen vor, zeigt sich der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt, enttäuscht.

Die EU-Kommission hat am 05. Juli 2023 den Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, durch die Herstellern die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen dadurch in der gesamten EU gefördert wird. Die EU-Kommission verspricht sich daraus, dass diese Initiative den Ausbau des Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien in der EU vorantreiben wird.

„Allerdings bleibt der vorgelegte Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie deutlich hinter den Erwartungen zurück und trägt nicht den seit vielen Jahren etablierten Systemen in der EU und vor allem in Deutschland Rechnung. Mit Sorge betrachten wir das Nichtvorhandensein der gewerblichen Sammler von Alttextilien in dem vorgelegten Entwurf. Denn die gewerblichen Sammler in Deutschland sorgen bereits jetzt gemeinsam mit den Kommunen und den karitativen Organisationen für ein flächendeckendes, gut funktionierendes und für die Bürgerinnen und Bürgern kostenloses Sammelnetz. Dass sie ebenfalls eine Schlüsselrolle haben, sollte nicht außer Acht gelassen werden“, äußerte Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling seine Enttäuschung.

Der Vorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

„Für den bvse werfen die geplanten Vorgaben zur Einführung von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung viele offene Fragen auf. Wir hoffen, dass das Bundesumweltministerium sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzt, den Erhalt der gut funktionierenden Sammel- und Sortierstrukturen in Deutschland zu sichern“, so Voigt weiter.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

13.06.2022

EU-Textilstrategie: BTE kämpft für praktikable Lösungen

Ende März 2022 hat die EU-Kommission ihre „Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ veröffentlicht. Damit hat die EU einen Rahmen und eine „Vision“ für einen nachhaltigen und zirkulär wirtschaftenden Textilsektor vorgegeben. Textilien werden darüber hinaus zu den ersten Produktgruppen der EU Sustainable Products Initiative gehören, die für den gesamten Binnenmarkt eine verbindliche Regulierung vorsieht: Ökodesign-Anforderungen sollen bis 2030 eine bessere Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Faser-zu-Faser-Recyclingfähigkeit und einen höheren vorgeschriebenen Rezyklatfaseranteil sicherstellen sowie das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe begrenzen und negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt verringern.
 

Ende März 2022 hat die EU-Kommission ihre „Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ veröffentlicht. Damit hat die EU einen Rahmen und eine „Vision“ für einen nachhaltigen und zirkulär wirtschaftenden Textilsektor vorgegeben. Textilien werden darüber hinaus zu den ersten Produktgruppen der EU Sustainable Products Initiative gehören, die für den gesamten Binnenmarkt eine verbindliche Regulierung vorsieht: Ökodesign-Anforderungen sollen bis 2030 eine bessere Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Faser-zu-Faser-Recyclingfähigkeit und einen höheren vorgeschriebenen Rezyklatfaseranteil sicherstellen sowie das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe begrenzen und negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt verringern.
 
Zur Umsetzung der EU-Textilstrategie hatte das für Deutschland federführende Bundesumweltministerium am 31. Mai zu einer ersten Fachveranstaltung in Berlin eingeladen. Neben zahlreichen NGO und Vertretern der Vorstufen hat daran auch der BTE teilgenommen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke machte in ihrem Eingangsstatement ergänzend zu den vorgezeichneten Ökodesign-Anforderungen deutlich, dass es einen Produktpass für Textilien geben wird und eine gestaffelte Gebühr für die Entsorgung von Textilien eingeführt werden soll.  Erfüllen Textilien die künftigen Anforderungen nicht, sollen „schlechte Produkte“ sukzessiv in der EU nicht mehr vertrieben werden dürfen.
 
Konkret wurde anschließend im Rahmen von Workshops u.a. über Möglichkeiten einer einheitlichen Kennzeichnung für kreislauffähige und langlebige Textilien diskutiert. Dabei wurde dem Bundesumweltministerium durch den BTE und den anwesenden Praktikern aus Handel und Industrie vor Augen geführt, wie komplex die gesamte Thematik ist und manche - vermeintlich einfache - Lösungen kaum praktikabel sind. Gerade seitens der NGO kommen immer wieder Vorstöße, so der Verband, die primär ideologisch geprägt seien und großen wirtschaftlichen Schaden für die Textil- und Modebranche nach sich ziehen würden.
 
Der BTE begrüßt daher ausdrücklich den Ansatz des Bundesumweltministerium, in Workshops nach praktikablen Lösungen für die Branche zu suchen und wird sich in den nachfolgenden Veranstaltungen vehement für angemessene Maßnahmen einsetzten. Ziel muss es nach Ansicht des BTE sein, ökonomische und ökologische Belange zu versöhnen und damit auch die Versorgung der Menschen mit bezahlbarer sowie fair und umweltgerecht produzierter Bekleidung sicherzustellen.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

13.02.2020

Warenvernichtung im Modehandel: absolute Ausnahme!

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 
Die BTE-Daten aus dem Textilhandel liefern eine seriöse Basis für die politische Diskussionen rund um das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Mitte 2020 in Kraft treten soll. Denn darin sind Obhutspflichten vorgesehen, die u.a. die Rücknahme, die Wiederverwendung und die Verwertung von Waren sowie Kostenbeteiligungen bei Umweltmaßnahmen regeln. Besonders im Fokus stehen dabei Textilien und Elektronikartikel. Details zu den Anforderungen und Pflichten werden dann in einer nachgelagerten Verordnung geregelt.
 
Im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse der BTE-Befragung:
 

  • Die Hälfte aller Umfrageteilnehmer aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel konnte die gesamte eingekaufte Ware an ihre Kunden verkaufen oder zumindest an die Lieferanten zurückgeben. Bei der anderen Hälfte lagen die Restbestände bei rund drei Prozent, so dass im gesamten Umfragepanel im Durchschnitt der beiden letzten Jahre lediglich 1,5 Prozent der angebotenen Ware nicht verkauft wurde.
  • Die übrig gebliebene Ware wurde zu zwei Dritteln (= 1 Prozent) an gemeinnützige Organisationen gespendet. 0,2 Prozent landeten bei einem Aufkäufer bzw. Sonderpostenhändler und nur 0,2 Prozent bei einem Entsorger/Recycler. Davon wurde nach Angaben der Umfrageteilnehmer die Hälfte tatsächlich verbrannt oder deponiert, die andere Hälfte der Ware wurde recycelt und z.B. zu Füllstoff verarbeitet. Die Warenvernichtung ist mit 0,1 Prozent der im Modehandel angebotenen Ware also eine Ausnahme.
  • Hauptgrund für Entsorgung bzw. Recycling von Ware ist die Beschädigung oder Verschmutzung durch den Kunden (63 Prozent). Weitere wichtige Gründe sind Mängel an der Ware (17 Prozent), lediglich bei 14 Prozent der Teilnehmer ist der weitere Verkauf wirtschaftlich unrentabel.
  • Bei der Frage nach geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung von Warenvernichtung regte eine Mehrheit der Umfrageteilnehmer an, die Spendenfähigkeit zu erleichtern sowie das Überangebot an Ware im Markt zu verringern. Vor allem mittelständische Händler (bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz) plädierten zudem dafür, kostenfreie Online-Retouren gesetzlich zu verbieten.

Fazit: Die Vernichtung von unverkaufter Ware ist im Textil- und Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Artikeln - z.B. Hosen oder Shirts - können gemäß der Umfrage statistisch lediglich 15 nicht an Kunden verkauft oder an den Lieferanten zurückgegeben werden. Von diesen 15 werden 10 vom Handel an gemeinnützige Organisationen gespendet und zwei bis drei landen bei einem Aufkäufer oder Sonderpostenhändler. Lediglich die restlichen zwei bis drei Hosen oder Shirts werden entsorgt oder recycelt, wobei es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln handeln dürfte, die tatsächlich nicht verkauft werden kann oder darf.
 
Der BTE wird den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und im Gespräch mit dem Bundesumweltministerium die Interessen der Branche vertreten.

Weitere Informationen:
Warenvernichtung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

06.01.2020

Warenvernichtung: Umweltministerium will Daten

  • Bis 15. Januar an der BTE-Umfrage beteiligen

Ende September 2019 fand im Berliner Bundesumweltministerium eine erste Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“ statt, an der auch der BTE teilgenommen hat. Auslöser waren diverse Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte und hier speziell auch von Bekleidung und Mode.
 
Für Ende Januar hat das Bundesumweltministerium nun zur zweiten Dialogveranstaltung eingeladen. Nachdem beim ersten Termin vor allem grundsätzliche Fragen geklärt wurden, soll dann schwerpunktmäßig Transparenz hinsichtlich der vernichteten Ware geschaffen und Konzepte für die Vermeidung von Warenvernichtung erörtert werden.
 

  • Bis 15. Januar an der BTE-Umfrage beteiligen

Ende September 2019 fand im Berliner Bundesumweltministerium eine erste Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“ statt, an der auch der BTE teilgenommen hat. Auslöser waren diverse Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte und hier speziell auch von Bekleidung und Mode.
 
Für Ende Januar hat das Bundesumweltministerium nun zur zweiten Dialogveranstaltung eingeladen. Nachdem beim ersten Termin vor allem grundsätzliche Fragen geklärt wurden, soll dann schwerpunktmäßig Transparenz hinsichtlich der vernichteten Ware geschaffen und Konzepte für die Vermeidung von Warenvernichtung erörtert werden.
 
Vor diesem Hintergrund gewinnt die aktuelle Handels-Umfrage zum Umgang mit unverkaufter Ware, die der BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) durchführt, noch einmal besondere Bedeutung. Alle Unternehmen, die Bekleidung, Schuhe und Accessoires an Endverbraucher verkaufen, sind herzlich eingeladen und aufgerufen, vier kurze Fragen (plus zwei Strukturfragen) zu dem Thema zu beantworten. Unbedingt beteiligen sollten sich auch Unternehmen, die üblicherweise ihre Ware komplett verkaufen bzw. keinerlei Ware vernichten (lassen)!
 
Wichtig: Die Umfrage läuft noch bis zum 15. Januar 2020. Teilnehmen kann man über einen Link auf der BTE-Website www.bte.de (Hinweis auf der Startseite). Auf Wunsch wird der Umfragebogen auch als pdf.-Datei zugeschickt. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt!
 
BTE-Appell: Beteiligen Sie sich an der Umfrage zum Umgang mit unverkaufter Ware! Nur wenn eine hohe Zahl von Unternehmen und darunter auch möglichst viele Großbetriebe teilnehmen, entsteht ein realistisches Bild über die Restanten-Situation in der Branche. Auf dieser Basis kann der BTE dann gegenüber den politischen Entscheidungsträgern ggf. gegen problematische Restriktionen und Reglementierungen argumentieren.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Warenvernichtung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

13.06.2019

BTE/BDSE/BLE: Stationäre Einzelhändler nicht benachteiligen!

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

Diese Forderung ist auch schon deshalb sachlich geboten, da im Zuge des Multi-Channeling Online- und Offline-Vertriebskanäle immer stärker zusammenwachsen. Schließlich betreiben viele – auch mittelständische - Händler zusätzlich einen Online-Shop und führen dafür oftmals keine getrennten Warenbestände. Überdies existieren auch im stationären Handel Warenrücknahmen, weil etliche Händler ihren Kunden nach dem Kauf zum Teil großzügige Rückgabemöglichkeiten einräumen. Als Folge werden auch stationäre Geschäfte immer wieder mit Artikeln konfrontiert, die nicht mehr verkauft werden können.

Ein generelles Entsorgungs-Verbot von Kunden-Rückgaben – stationär und online – lehnen BTE, BDSE und BLE ab. Denn in Ausnahmefällen kommt es vor, dass zurückgegebene Ware so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass Warenspenden für den Empfänger (hygienisch) unzumutbar oder unbrauchbar sind.

Weitere Informationen:
Stationärer Einzelhandel Umsatzsteuer
Quelle:

BTE/BDSE/BLE