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Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer im Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Quelle: Wolfgang Schmidt
Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer im Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.
12.04.2024

Nord-Ostdeutscher Textil- und Bekleidungsverband fordert mittelständische Wirtschaftspolitik

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Statistische Zahlen in einschlägigen Internetportalen beschreiben das. In Deutschland gab es im Jahr 2021 rund 3,15 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Damit machen die KMU über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland aus. Sie tragen mit rund 61 Prozent zur gesamten Netto-Wertschöpfung bei, stellen 55 Prozent der Arbeitsplätze und beschäftigen 80 Prozent der Auszubildenden.  

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Statistische Zahlen in einschlägigen Internetportalen beschreiben das. In Deutschland gab es im Jahr 2021 rund 3,15 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Damit machen die KMU über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland aus. Sie tragen mit rund 61 Prozent zur gesamten Netto-Wertschöpfung bei, stellen 55 Prozent der Arbeitsplätze und beschäftigen 80 Prozent der Auszubildenden.  

Insbesondere die Textil- und Bekleidungsindustrie ist klein und mittelständisch strukturiert. Über 70 Prozent der produzierenden Unternehmen des Verbandes haben weniger als 50, nur 18 Prozent mehr als 100 Mitarbeiter. Neue bzw. erweiterte Regulierungen mit umfangreichen Nachweispflichten, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die Lieferkettenrichtlinie der EU, die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie oder die in Arbeit befindliche EU-Regelung zu entwaldungsfreien Lieferketten, überfordern die Unternehmen oder können aufgrund fehlender Ressourcen schlichtweg nicht geleistet werden, so der Verband. Beteuerungen der Politik, dass ja nur große Unternehmen davon betroffen seien, wären, wie die Praxis zeige, falsch.     

Ohne eine auf den Mittelstand ausgerichtete Wirtschaftspolitik bestehe die Gefahr des Rückgangs und des Verlusts der industriellen Leistungsfähigkeit des Landes. Auch die Arbeitsplätze würden verloren gehen. Der zunehmende Bürokratieaufwand und Nachweispflichten müssten auf ein absolut notwendiges und für den Mittelstand ertragbares Maß reduziert werden.   

Umsätze / Konjunktur
Die meisten der Verbandsmitglieder klagen über sinkende Umsätze und rückläufige Auftragseingänge.  

Die puren Umsatzzahlen bildeten die reale Situation in den Unternehmen nicht mehr ab. Durch den Einfluss der Inflation in Form gestiegener Kosten in allen Bereichen, wüchsen zwar die Umsätze, jedoch die Erträge schmelzen. Zu den Kostentreibern zählen Energie (sowohl Strom als auch Gas), Rohstoffe, Aufwendungen für Logistik und Transport und die Arbeitskosten.

Zwar sind nach teils massiven Kostensteigerungen der Rohstoffe in 2022/2023 diese wieder auf niedrigere Niveaus gesunken, die Energiepreise bleiben jedoch auf einem historisch hohen und nicht wettbewerbsfähigen Niveau. Damit ist insbesondere die Textilindustrie im Nordosten mit einem Exportanteil von 48 Prozent zunehmend gefährdet.

Die Umsätze der ostdeutschen Textilindustrie (> 50 MA) sind nach einem relativ stabilen Jahr 2023 zum Jahresende deutlich weggebrochen. Der Dezember-Umsatz verlor zum Dezember 2022 ca. 9 Prozent. Besonders die Bekleidungsindustrie geriet 2023 unter extremen Druck. Geradezu dramatisch präsentierte sich für beide Sparten der Januar 2024: Textil verlor 10 Prozent, die Bekleidung 10,9 Prozent.  

Im Jahresvergleich 2023 zu 2022 stieg der Umsatz im Textilbereich um 5 Prozent, er sank bei der Bekleidung um 16,7 Prozent. In der Gesamtbetrachtung wuchsen Textil und Bekleidung um 4,2 Prozent.
Insbesondere die Entwicklung zum Jahresende und im Januar lassen die Hoffnungen auf eine Erholung der Branche im neuen Jahr sinken.  

Wirtschaftliche Lage
In der Auswertung einer von der IG Metall durchgeführten Befragung von bundesweit über 2.500 Arbeitnehmervertretern im Februar/März 2024 warnt auch die Gewerkschaft vor verstärkter Abwanderung der Produktion ins Ausland. Über 30 Prozent der befragten Betriebe berichten von einem hohen bis sehr hohen Verlagerungsrisiko insbesondere der Produktionsbereiche. 63 Prozent der Betriebe haben noch im Herbst 2022 von einer guten bis sehr guten Lage berichtet. Im Frühjahr 2024 waren das nur noch 51 Prozent.  
 
Auch Textilunternehmen des nord-ostdeutschen Verbandsgebietes haben bereits in Produktionsstätten im Ausland investiert. Viele Betriebe lassen Produktionsschritte im osteuropäischen Ausland durchführen oder importieren Vorprodukte, die in Europa nicht mehr produziert werden. Solche Entscheidungen werden stets durch die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Wettbewerbsfähige Kostenstrukturen für Energie und Rohstoffe, Rücknahme des politischen Einflusses auf die Entwicklung der Arbeitskosten und die Beachtung der regionalen Produktion insbesondere bei der öffentlichen Beschaffung können dazu beitragen, auch weiterhin Wertschöpfung durch Industrieproduktion in Deutschland möglich zu machen. 

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V.

06.10.2023

Droht Mode- und Schuhhandel Insolvenz- und Schließungswelle wegen Rückforderung von Coronahilfen?

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 
Für die nähere Zukunft befürchtet der BTE weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Verantwortlich dafür sind vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die hohen Umsatzverluste wegen der erzwungenen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 im stationären Outfithandel ausgeglichen werden sollten. Vor allem die Überbrückungshilfe III konnte zumindest einen Teil der Einbußen kompensieren und somit die Existenz vieler Unternehmen retten.
 
Allerdings mehren sich derzeit die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Händler. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
 
Der BTE fordert daher von den politischen Entscheidern klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe. Schließlich waren gerade die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand die größten Leidtragenden der staatlichen Corona-Beschränkungen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen zwingend erforderlich!
 
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt. Dieses benennt die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf und steht allen Interessenten kostenfrei zum Download bereit unter www.bte.de (Rubrik: Presse).

Weitere Informationen:
Coronakrise Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

04.10.2023

BTE-Umfrage: Kunden beklagen Leerstände und schlechte Erreichbarkeit

Den Kunden des innerstädtischen Mode- und Schuhhandels missfallen aktuell vor allem leerstehende und unattraktive Gebäude bzw. Plätze sowie die schlechte Erreichbarkeit der Innenstädte. Dies hat eine aktuelle Kundenbefragung im Auftrag des BTE ergeben. Von Ende August bis Mitte September wurden dazu an sechs Wochentagen – darunter zwei Samstage – in 14 Städten (4 Groß-, 4 Mittel- und 6 Kleinstädte) insgesamt rund 3.600 Mode- und Schuheinkäufer befragt. Parallel gab es eine bundesweite Online-Befragung bei 570 weiteren Personen.

Bei den offen gestellten Fragen (keine vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zeigten sich vor allem zwei Problembereiche:

Den Kunden des innerstädtischen Mode- und Schuhhandels missfallen aktuell vor allem leerstehende und unattraktive Gebäude bzw. Plätze sowie die schlechte Erreichbarkeit der Innenstädte. Dies hat eine aktuelle Kundenbefragung im Auftrag des BTE ergeben. Von Ende August bis Mitte September wurden dazu an sechs Wochentagen – darunter zwei Samstage – in 14 Städten (4 Groß-, 4 Mittel- und 6 Kleinstädte) insgesamt rund 3.600 Mode- und Schuheinkäufer befragt. Parallel gab es eine bundesweite Online-Befragung bei 570 weiteren Personen.

Bei den offen gestellten Fragen (keine vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zeigten sich vor allem zwei Problembereiche:

  1. Mehr als die Hälfte der Modekunden stört sich am unattraktiven Erscheinungsbild (Leerstände, schlechter baulicher Zustand, Ramschläden, wenig Grün, zu viel Müll und Dreck).
  2. Fast die Hälfte kritisiert die schlechte Erreichbarkeit der Innenstädte. Das betrifft zuerst die Pkw-Kunden, aber auch der ÖPNV wird als zu unpünktlich und zu wenig verlässlich bewertet. Dabei reisten 45 Prozent der Befragten mit dem Auto an, 36 Prozent mit Bus und Bahn, 10 Prozent per Fahrrad und 7 Prozent kamen zu Fuß.

Problematisch ist der zweite Problempunkt, weil laut der Befragung im Durchschnitt die Käuferquote bei den Pkw-Kunden mit 43 Prozent besonders hoch ist. Wer mit dem ÖPNV anreist, kauft noch zu 34 Prozent Bekleidung, Schuhe und Accessoires. Fahrradfahrer und Fußgänger rangieren mit Kaufquoten von 27 und 22 Prozent am Ende.
 
Zudem kaufen die Pkw-Kunden überdurchschnittlich viele Teile ein: 45 Prozent zwei bis drei Teile, 12 Prozent vier bis fünf Teile und 10 Prozent mehr als fünf Teile. Bei Nutzern von Bus und Bahn sind dies noch 53 Prozent (2 bis 3 Teile), acht Prozent (4 bis 5 Teile) bzw. vier Prozent (über 5 Teile). Wer dagegen zu Fuß oder per Fahrrad in die City kommt, kauft so gut wie nie mehr als drei Teile.
 
Auch im Mode- und Schuhhandel sehen die Kunden zum Teil noch Defizite. Bei der Frage nach den Wünschen der Modekunden an den Handel landete „mehr Events“ mit einer Quote von 40 Prozent vorne. Auf den weiteren Plätzen folgen der Wunsch nach schöneren Geschäften (39 Prozent), mehr individuelle Stilberatung (36 Prozent), bessere Verknüpfung von online und offline-Angeboten (35 Prozent), inspirierendere Sortimente (33 Prozent) und mehr Sitzgelegenheiten/Chill-Bereiche in den Geschäften (31 Prozent).
 
Bestätigt hat die BTE-Kundenbefragung, dass der Modeeinkauf mit einer Quote von fast zwei Drittel nach wie vor den wichtigsten Grund zum Besuch der Innenstädte darstellt. Jeder zweite Modeeinkauf wird dabei mit anderen Aktivitäten gekoppelt wie Arbeit, Behördengänge oder – vor allem am Samstag – Besuche der Gastronomie oder kulturelle Aktivitäten.
 
Als wichtigste Innenstadt-Branche müsse der Textil- und Schuhhandel damit ein hohes Interesse an der Attraktivität des eigenen Standorts haben. Der BTE appelliert daher an alle Mode- und Schuhhändler, sich vor Ort in den entsprechenden Verbänden und Werbegemeinschaften zu engagieren.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE
Steffen Jost, Rolf Pangels vor dem BGH
27.07.2023

BGH hebt OLG-Urteils zu Sonntagsöffnungen des Zweibrücken Fashion Outlets aufgrund Flugplatznähe auf

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
BTE-Präsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), der mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz betreibt, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des ZFO geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug, primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen, obwohl der Linienflugverkehr am Flugplatz - der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt - schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug allein durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den dort ansässigen Einzelhandel. Wird das ZFO überdies - wie geplant - um rund 8.500 qm Verkaufsfläche vergrößert, werden sich auch dessen Sonntagsumsätze weiter erhöhen.

In den beiden Vorinstanzen war Jost jeweils unterlegen. Das OLG Zweibrücken hatte zuletzt angenommen, dem beklagten Store innerhalb des ZFO sei keine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorzuwerfen, weil die Landesverordnung zur Durchführung von § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz ihr Verhalten legitimiere. Die nachträgliche Veränderung der für den Erlass der Verordnung bestimmenden Umstände, also die Einstellung des Verkehrsflugbetriebs, habe nicht dazu geführt, dass die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetzes automatisch unwirksam geworden sei.

Diese Argumentation hat der BGH nunmehr zurückgewiesen. Das OLG Zweibrücken muss die Rechtswidrigkeit der Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz überprüfen. Ebenso ist das OLG in der Pflicht, zu weiteren Tatbestandsvoraussetzungen (z.B. regionale Wirtschaftsförderung) Aussagen zu treffen.

BTE-Präsident Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatieren: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“

BTE-Hauptgeschäftsführer Pangels betont, dass man den weiteren Prozess sehr aufmerksam verfolgen und der Landesregierung genau auf die Finger schauen werde.

Pangels unterstreicht nochmals, dass sowohl Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft haben. „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen“, so Pangels abschließend.

Weitere Informationen:
Outlet Outlet- Center Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

BDI-Praesident-Siegfried-Russwurm Foto: Christian Kruppa
BDI-Praesident-Siegfried-Russwurm
05.06.2023

BDI-Blitzumfrage: Für Industriestandort Deutschland keine Entwarnung

Zu einer neuen BDI-Blitzumfrage im industriellen Mittelstand sagt BDI-Präsident Siegfried Russwurm: „Für die Situation am Industriestandort Deutschland gibt es keine Entwarnung.“

„16 Prozent der befragten Unternehmen sind bereits aktiv dabei, Teile der Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. Weitere 30 Prozent denken konkret darüber nach. Die Industriebenötigt für mehr Investitionen einen spürbaren Bürokratieabbau sowie gezielte Steuersenkungen. Die Politik ist in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen am Standort zu verbessern.

Die Situation bei Preisen für Energie und Rohstoffe hat sich im Vergleich zum vorigen Jahr zwar etwas entspannt, bleibt aber für fast zwei Drittel der befragten Unternehmen eine der drängenden Herausforderungen. Der Industriestrompreis muss dringend verlässlich und dauerhaft auf ein wettbewerbsfähiges Niveau sinken, sonst droht die Transformation in der Industrie zu scheitern. Der BDI erwartet von der Bundesregierung zügig ein konkret umsetzbares Konzept, das dauerhaft eine sichere Versorgung mit Energie zu international wettbewerbsfähigen Kosten gewährleistet.

Zu einer neuen BDI-Blitzumfrage im industriellen Mittelstand sagt BDI-Präsident Siegfried Russwurm: „Für die Situation am Industriestandort Deutschland gibt es keine Entwarnung.“

„16 Prozent der befragten Unternehmen sind bereits aktiv dabei, Teile der Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. Weitere 30 Prozent denken konkret darüber nach. Die Industriebenötigt für mehr Investitionen einen spürbaren Bürokratieabbau sowie gezielte Steuersenkungen. Die Politik ist in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen am Standort zu verbessern.

Die Situation bei Preisen für Energie und Rohstoffe hat sich im Vergleich zum vorigen Jahr zwar etwas entspannt, bleibt aber für fast zwei Drittel der befragten Unternehmen eine der drängenden Herausforderungen. Der Industriestrompreis muss dringend verlässlich und dauerhaft auf ein wettbewerbsfähiges Niveau sinken, sonst droht die Transformation in der Industrie zu scheitern. Der BDI erwartet von der Bundesregierung zügig ein konkret umsetzbares Konzept, das dauerhaft eine sichere Versorgung mit Energie zu international wettbewerbsfähigen Kosten gewährleistet.

Rund drei Viertel der Unternehmen beklagen zu hohe Arbeitskosten nicht zuletzt aufgrund des gravierenden Fachkräftemangels. Wesentliche Hemmnisse für die gezielte Erwerbsmigration sind trotz der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nach wie vor komplizierte und langwierige Verwaltungsverfahren.“

Weitere zentrale Ergebnisse lauten:

  • 45 Prozent der befragten Unternehmen sind gezwungen, Investitionen in die ökologische Transformation zurückzustellen.
  • 37 Prozent der befragten Betriebe beklagen sich akut über zu viel Bürokratie und langsame Genehmigungsverfahren.
  • 25 Prozent der befragten Unternehmen kämpfen mit Infrastrukturschwächen am Standort Deutschland (Verkehr, Energie, Digitales).
  • 15 Prozent der befragten Mittelständler geben Preise für Vorprodukte sowie auch geopolitische Spannungen als unternehmerische Herausforderung an.
Weitere Informationen:
Deutschland Industriestandort Umfrage
Quelle:

BDI

01.02.2023

HDE-Prognose: Preisbereinigt sinken 2023 Umsätze im Einzelhandel um drei Prozent

Knapp die Hälfte des Einzelhandels in Deutschland erwartet Umsätze auf Vorjahresniveau oder knapp darüber, etwa ein Drittel eine Umsatzentwicklung leicht unter Vorjahr, 18 Prozent gehen von deutlichen Umsatzrückgängen aus. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 900 Handelsunternehmen. Der HDE geht für das laufende Jahr von einem preisbereinigten Umsatzminus von drei Prozent aus.

„Der Einzelhandel behauptet sich 2023 unter nach wie vor schwierigen Bedingungen gut, verliert jedoch leicht an Boden. Die Zahl der Betriebe im Handel wird weiter sinken. Das Umfeld bleibt von Unsicherheit geprägt, jedoch bietet die Digitalisierung nach wie vor große Chancen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die HDE-Prognose von real minus drei Prozent, entspricht einem nominalen Plus von zwei Prozent. Dabei bleibt der Online-Handel Wachstumstreiber. So geht der HDE für diesen Teilbereich von einem nominalen Plus von acht Prozent im Vorjahresvergleich aus, was einem preisbereinigten Wachstum von vier Prozent entspricht.

Knapp die Hälfte des Einzelhandels in Deutschland erwartet Umsätze auf Vorjahresniveau oder knapp darüber, etwa ein Drittel eine Umsatzentwicklung leicht unter Vorjahr, 18 Prozent gehen von deutlichen Umsatzrückgängen aus. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 900 Handelsunternehmen. Der HDE geht für das laufende Jahr von einem preisbereinigten Umsatzminus von drei Prozent aus.

„Der Einzelhandel behauptet sich 2023 unter nach wie vor schwierigen Bedingungen gut, verliert jedoch leicht an Boden. Die Zahl der Betriebe im Handel wird weiter sinken. Das Umfeld bleibt von Unsicherheit geprägt, jedoch bietet die Digitalisierung nach wie vor große Chancen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die HDE-Prognose von real minus drei Prozent, entspricht einem nominalen Plus von zwei Prozent. Dabei bleibt der Online-Handel Wachstumstreiber. So geht der HDE für diesen Teilbereich von einem nominalen Plus von acht Prozent im Vorjahresvergleich aus, was einem preisbereinigten Wachstum von vier Prozent entspricht.

Zwar geben in der HDE-Umfrage 36 Prozent der Befragten an, einen eigenen Online-Shop zu betreiben, 19 Prozent verkaufen Waren über Online-Marktplätze – manche nutzen auch beide Modelle parallel. 56 Prozent aber verkaufen keine Waren im Internet. „Die Digitalisierung ist im Einzelhandel längst angekommen. Sie bietet auch für die mehr als 50 Prozent unserer Händlerinnen und Händler, die aktuell noch keine Waren im Internet anbieten, große Chancen“, so von Preen. Nach den coronabedingten Geschäftsschließungen müsse künftig vor allem der Mittelstand mit Coachings und Abschreibungsmöglichkeiten unterstützt werden, denn finanzielle Rücklagen seien krisenbedingt meist aufgebraucht.

Entscheidend für den Erfolg des Handels wird es sein, dem sich verschärfenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Zwar hat die Branche über die Krisen der vergangenen Jahre hinweg ihr Stellenangebot weiter ausgebaut, kann aber nicht alle Arbeitsplätze besetzen. Aktuell sind nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni 2022 mehr als 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt, das ist ein Plus von 1,6 Prozent im Vergleich zum Juni 2021. Doch die HDE-Umfrage zeigt, dass 63 Prozent der Händlerinnen und Händler unter Arbeitskräftemangel leiden. Von Preen: „Wir müssen künftig noch besser die Attraktivität des Einzelhandels und seiner Arbeitsplätze mit einer Vielfalt an Entwicklungsmöglichkeiten darstellen. Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit machen deutlich, dass zuletzt mehr als 50.000 Stellen in der Branche offen waren. Daraus erwachsen große Herausforderungen – gerade für eine Branche im Umbruch.“ Der HDE startete deshalb vor kurzem die Ausbildungskampagne Karriere Handel (www.karriere-handel.de). Zudem fordert der Verband eine Investitions- und Innovationsoffensive für die Berufsschulen und mehr Anerkennung für die Chancen und Vorteile einer dualen Berufsausbildung.

Weitere Informationen:
HDE Umsatzprognose
Quelle:

HDE

07.07.2022

BTE fordert Politik auf, Ladenöffnung sicherzustellen

Angesichts des kürzlich vorgelegten Berichts des Sachverständigenausschusses und der laufenden Beratungen um das neue Infektionsschutzgesetz fordert der BTE die Politik auf, künftig auf unangemessene und wissenschaftlich kaum noch begründbare Corona-Maßnahmen zu verzichten. Schließlich gebe es auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Kunden existiert. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften in 2020 und 2021 sei also epidemiologisch sinnlos und willkürlich gewesen, so der Verband. „Zudem bestehen heute ernsthafte Zweifel, ob die Zugangsbeschränkungen für den stationären Handel angesichts der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage überhaupt verfassungsgemäß sind“, konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 

Angesichts des kürzlich vorgelegten Berichts des Sachverständigenausschusses und der laufenden Beratungen um das neue Infektionsschutzgesetz fordert der BTE die Politik auf, künftig auf unangemessene und wissenschaftlich kaum noch begründbare Corona-Maßnahmen zu verzichten. Schließlich gebe es auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Kunden existiert. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften in 2020 und 2021 sei also epidemiologisch sinnlos und willkürlich gewesen, so der Verband. „Zudem bestehen heute ernsthafte Zweifel, ob die Zugangsbeschränkungen für den stationären Handel angesichts der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage überhaupt verfassungsgemäß sind“, konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Für die gesamte Outfitbranche sei die Öffnungsfrage überlebenswichtig. Schließlich litten stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand am stärksten unter den Zwangsmaßnahmen, da saisonale Modekäufe in der Regel nicht von den Kunden nachgeholt werden. „Und aufgrund der aktuell schlechten Konsumstimmung liegen die Umsätze im ersten Halbjahr vielfach immer noch deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau“, berichtet der BTE-Hauptgeschäftsführer.
 
Nach über zwei Jahren Pandemie, die laut BTE-Berechnungen zu Umsatzausfällen von insgesamt rund 15 Milliarden geführt haben, sind die Rücklagen vieler Unternehmer aufgebraucht und die staatlichen Hilfen waren vielfach unzureichend. „Tausende stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte werden daher erneute gravierende Corona-Zugangsbeschränkungen oder sogar Lockdowns wirtschaftlich nicht verkraften können“, prognostiziert Pangels.
 
Pangels appelliert an die Politik: “Wir wollen unsere Geschäfte offenlassen und unsere motivierten und qualifizierten Mitarbeiter nicht für fragwürdige Zugangskontrollen einsetzen. Lassen Sie uns unseren Job machen! Dieses Land steht vor der härtesten wirtschafts- und sozialpolitischen Krise seit der Wiedervereinigung. In dieser Situation können Milliarden-teure und damit volkswirtschaftlich nicht mehr finanzierbare Verkaufseinschränkungen oder Geschäftsschließungen keine adäquaten Mittel sein!“

Weitere Informationen:
Lockdown Coronakrise
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Rolf Pangels
Rolf Pangels
25.02.2022

BTE: Überbrückungshilfe deckt nur 16 Prozent der Umsatzausfälle im Outfithandel

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 
Ganz im Gegenteil würden die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel bei weitem nicht ausreichend sein. Die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen habe dazu geführt, dass viele Kosten nicht angesetzt werden konnten. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, weiß Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“
 
Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten könnten von der Politik auch keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden. Schließlich gebe es auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass es im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben hat. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften sei also epidemiologisch sinnlos und im Vergleich z.B. zu den - trotz immer wieder bekannt gewordenen Corona-Ausbrüchen - weiterhin geöffneten Industriebetrieben absolut willkürlich gewesen. „Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen“, fordert Pangels. So müsse z.B. unbedingt die 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen gesenkt werden. „Wie würden wohl die verantwortlichen Politiker reagieren, wenn sie mit einer haltlosen Begründung zwei Jahre unbezahlt blieben und von ihrem Ersparten leben müssten?“, fragt Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Martina Bandte © Gesamtmasche
19.01.2022

Gesamtmasche: „Mittelstand im Wettbewerb künstlich schlechter gestellt“

  • Skepsis trotz guter Auftragslage
  • Hersteller kämpfen mit Überregulierung und anhaltend hohen Beschaffungspreisen

Zum Jahresauftakt sorgt eine gute Auftragslage bei den deutschen Maschenherstellern für stabile Geschäfte. Doch die Ruhe trügt: „Optimistisch ist die Branche nicht“, betont Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Die Lage im stationären Modeeinzelhandel ist katastrophal, und praktisch alle Hersteller haben mit einem immensen Kostenschub zu kämpfen.“ Die Folgen der Corona-Krise, überschießende Beschaffungspreise, Rohstoffknappheit und Chaos bei der Fracht belasten die Branche enorm. „Doch statt uns in dieser angespannten Lage zu entlasten, bürdet uns die Politik ständig weitere Regulierungen auf“, kritisiert die Familienunternehmerin.

  • Skepsis trotz guter Auftragslage
  • Hersteller kämpfen mit Überregulierung und anhaltend hohen Beschaffungspreisen

Zum Jahresauftakt sorgt eine gute Auftragslage bei den deutschen Maschenherstellern für stabile Geschäfte. Doch die Ruhe trügt: „Optimistisch ist die Branche nicht“, betont Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Die Lage im stationären Modeeinzelhandel ist katastrophal, und praktisch alle Hersteller haben mit einem immensen Kostenschub zu kämpfen.“ Die Folgen der Corona-Krise, überschießende Beschaffungspreise, Rohstoffknappheit und Chaos bei der Fracht belasten die Branche enorm. „Doch statt uns in dieser angespannten Lage zu entlasten, bürdet uns die Politik ständig weitere Regulierungen auf“, kritisiert die Familienunternehmerin.

Angesichts der positiven Umsatzentwicklung im Inland und steigender Auftragseingänge bewegt sich der Geschäftsklimaindex der Maschenindustrie zum 1. Quartal 2022 mit 17,96 im deutlich positiven Bereich (Indexwert zum 4. Quartal 2021: 14,54). Allerdings klagen viele Hersteller über rückläufige Erträge. Über ein Viertel beklagt, dass die zu erzielenden Preise nicht mehr auskömmlich sind. Verbandspräsidentin Martina Bandte: „Im Handel und bei großen industriellen Abnehmern lassen sich die Kostensteigerungen nur schwer weitergeben. Die Endverbraucher sind bei Textilwaren eher noch sparsamer geworden als vor der Corona-Pandemie.“

Auch die Verschiebungen der internationalen Kräfteverhältnisse machten der Branche Sorgen. Die abnehmende Bedeutung Europas im globalen Wirtschaftskontext erschwere und verteuere vor allem für kleine und mittlere Unternehmen die Beschaffung. „Statt Unternehmen mit geeigneten Strategien zu unterstützen, stellt die Politik vor allem den Mittelstand im Wettbewerb künstlich schlechter. Paradebeispiele sind das neue Lieferkettengesetz und eine ideologisierte Energiepolitik. Teuer, wirkungslos, wohlstandsmindernd – das ist das Etikett, das man getrost auf verschiedene aktuelle Politiken kleben kann.“

06.01.2022

BTE: Textilien/Bekleidung sind „notwendiger Bedarf“

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 
Zur Unterstützung klagewilliger Unternehmen hat der BTE daher ein Argumentationspapier erstellt, das die Notwendigkeit regelmäßiger Käufe von Textilien und Bekleidung (inkl. Schuhen) verdeutlicht. Es zeigt auf, dass die Mehrzahl der jährlich fast 60 Mode- und Textilkäufe der Bundesbürger bedarfsgetrieben ist, weil die Artikel z.B. verschleißen oder nicht mehr passen. Es eignet sich ggf. auch zur Vorbereitung von Gesprächen mit dem eigenen Landtagsabgeordneten über die unakzeptable Ungleichbehandlung von Einzelhandelsbranchen.
 
Hinweis: Das Argumentationspapier ist auf www.bte.de (Startseite: Informationen für die Branche) abrufbar. Der BTE ist als Verband selbst nicht klageberechtigt.

Weitere Informationen:
2G Klage Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.
29.10.2021

Gesamtmasche: Erholung mit Hindernissen

  • Gestörte Lieferketten und sinkende Margen bremsen das Wachstum  

Nach zaghafter Erholung im Sommer befindet sich die deutsche Maschenindustrie weiter im Aufwärtstrend.  Doch Probleme in der internationalen Logistik und stark gestiegene Rohstoffpreise behindern das Wachstum. „Lieferengpässe und hohe Beschaffungskosten gefährden den Aufschwung. Dazu kommt eine regelrechte Kostenlawine bei den Energiepreisen“, sagt Martina Bandte, Präsidentin von Gesamtmasche. „Dabei haben wir die Belastungen durch den Lockdown noch längst nicht aufgeholt.“

  • Gestörte Lieferketten und sinkende Margen bremsen das Wachstum  

Nach zaghafter Erholung im Sommer befindet sich die deutsche Maschenindustrie weiter im Aufwärtstrend.  Doch Probleme in der internationalen Logistik und stark gestiegene Rohstoffpreise behindern das Wachstum. „Lieferengpässe und hohe Beschaffungskosten gefährden den Aufschwung. Dazu kommt eine regelrechte Kostenlawine bei den Energiepreisen“, sagt Martina Bandte, Präsidentin von Gesamtmasche. „Dabei haben wir die Belastungen durch den Lockdown noch längst nicht aufgeholt.“

Angesichts der Erholung von Umsätzen und Auftragseingängen bleibt der Geschäftsklimaindex der Maschenindustrie zum 4. Quartal mit 14,54 Indexpunkten weiter im positiven Bereich (Indexwert zum 3. Quartal: 16,93). Vor allem aus dem Ausland erwartet die Branche in den kommenden Monaten Impulse. Allerdings klagen die meisten Hersteller über schrumpfende Margen. Über 13 Prozent der Befragten wollen daher, trotz guter Auftragslage, Personal abbauen.
 
Verbandspräsidentin Martina Bandte warnte vor einem Abwürgen der Wirtschaft durch weitere Kostenbelastungen: „Das Wachstum flacht bereits wieder ab, denn die Produktionskosten am Standort und verteuerte Auslandsbeschaffung erodieren die Margen. Nicht nur die international verschobenen Kräfteverhältnisse stellen uns vor immense Herausforderungen. Die neue Regierungskoalition steht vor einem riesigen Reformstau. Der lässt sich nur mit einer wachstumsfreundlichen Politik anpacken. Dazu muss Deutschland aufhören, mit nationalen Maßnahmen globale Fragen lösen zu wollen.“

 

Weitere Informationen:
Gesamtmasche GESAMTMASCHE e. V Konjunktur
Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.

30.03.2021

IVC: Gewollter Exodus der Chemiefaserindustrie?

Folgt man der REACH-Verordnung, kann man die Welt ganz einfach in Gut und Böse aufteilen: Substanzen, die der Natur entstammen, werden unabhängig von ihrem Gefahrenpotential von der Chemikaliengesetzgebung ausgeschlossen, exakt identische Substanzen, die technisch mit exzellentem Reinheitsgrad hergestellt werden, sind hochverdächtig und somit zahlreichen Regulierungen und teuren Prüfungen zu unterwerfen.

Wälder werden zu Plastik
Die Krönung dieser grundsätzlichen Weltanschauung finde sich in den aktuellen Vorstellungen der EU-Kommission zum Thema Cellulose, so die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. (IVC): Cellulose - aus Bäumen und Pflanzen gewonnen - würde künftig nicht mehr zu den Naturstoffen zählen, nachdem sie in einem Verarbeitungsschritt chemisch gelöst und von Verunreinigungen befreit wurde. So bearbeitete Cellulose und die daraus produzierten Fasern würden dann definitionsgemäß zu Plastik, obwohl es sich um exakt dieselbe Cellulose handele, die zuvor der Natur entnommen wurde.

Folgt man der REACH-Verordnung, kann man die Welt ganz einfach in Gut und Böse aufteilen: Substanzen, die der Natur entstammen, werden unabhängig von ihrem Gefahrenpotential von der Chemikaliengesetzgebung ausgeschlossen, exakt identische Substanzen, die technisch mit exzellentem Reinheitsgrad hergestellt werden, sind hochverdächtig und somit zahlreichen Regulierungen und teuren Prüfungen zu unterwerfen.

Wälder werden zu Plastik
Die Krönung dieser grundsätzlichen Weltanschauung finde sich in den aktuellen Vorstellungen der EU-Kommission zum Thema Cellulose, so die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. (IVC): Cellulose - aus Bäumen und Pflanzen gewonnen - würde künftig nicht mehr zu den Naturstoffen zählen, nachdem sie in einem Verarbeitungsschritt chemisch gelöst und von Verunreinigungen befreit wurde. So bearbeitete Cellulose und die daraus produzierten Fasern würden dann definitionsgemäß zu Plastik, obwohl es sich um exakt dieselbe Cellulose handele, die zuvor der Natur entnommen wurde.

Folgerichtig wären alle Wälder und Pflanzen dann auch als Plastik zu bezeichnen, denn sie bestehen aus derselben Cellulose. Dass in diesem speziellen Fall die EU-Kommission sogar gegen die eigene REACH-Verordnung verstößt, scheine kaum jemanden zu interessieren. Anwälte positionieren sich bereits, um die EU-Kommission zu verklagen - und das mit guter Aussicht auf Erfolg. Das scheint nur auf den ersten Blick ein Lösungsweg zu sein – berücksichtige man aber die erwartete Verfahrensdauer von mehreren Jahren, so werde sich der Markt zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung längst neu formiert und Cellulosefasern Made in Europe aus bestimmten Anwendungsbereichen verdrängt haben.

Grenzwerte als K.O.-Kriterium
Vordergründig schieße man in Europa auch auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes deutlich über das Ziel hinaus, so die IVC. So wird der luftbezogene Arbeitsplatzgrenzwert für N,N-Dimethylformamid (DMF) REACH-konform grundsätzlich für alle Beschäftigte neu auf ein gemeinsames Niveau von 6 mg/m³ festgelegt werden. Zuvor lag der Grenzwert für Schwangere bei 3 mg/m³ und für Nicht-Schwangere bei 15 mg/m³. Da 3 mg/m³ in der Faserindustrie aus produktionstechnischen Gründen nicht eingehalten werden können, arbeiteten beispielsweise in bestimmten abgegrenzten Produktionsbereichen der Acrylfaserindustrie nur männliche Beschäftigte. Gleiches gilt produktionstechnisch auch für den neuen Grenzwert von 6 mg/m³. Gesundheitliche Probleme bei 15 mg/m³ gab es bislang in keinem Fall, was durch die internationale wissenschaftliche Literatur bestätigt wird.

Die ursprünglich vorgesehenen knappen Übergangsfristen zur Einhaltung des neuen Grenzwertes von 6 mg/m³ wurden zwar deutlich verlängert, aber es bieten sich auch noch schnellere pragmatische Lösungen: Diskriminierungsfrei würden dann in Zukunft an bestimmten europäischen Arbeitsplätzen in der Acrylfaserproduktion weder Männer noch Frauen arbeiten, und zwar unabhängig davon, ob letztere schwanger sind oder nicht. Produktionen schließen bereits zum Jahresende 2021. Und so werde es nicht um die Verbesserung des Arbeitsschutzes in Europa oder vereinfachte Kontrollen von Grenzwerten gehen, sondern im Endergebnis darum, ohne Notwendigkeit Fasersparten ihre Fertigungsgrundlage zu entziehen.

 

Weitere Informationen:
REACH IVC Cellulosefaserhersteller
Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V. IVC

11.02.2021

Lockdown-Verlängerung: Nächster Supergau für den stationären Fashionhandel

Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beurteilen die Fachverbände als weiteren herben Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche werde sich trotz der von Verbänden und einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE entgehen dem stationären Fashionhandel selbst im umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
 
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
 

Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beurteilen die Fachverbände als weiteren herben Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche werde sich trotz der von Verbänden und einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE entgehen dem stationären Fashionhandel selbst im umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
 
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
 
Im März werde sich diese Situation noch einmal dramatisch verschärfen. Der Start in die Frühjahrsaison und speziell die Wochen vor Ostern sind für die Fashionbranche eine der wichtigsten Verkaufszeiträume. „Wenn die Geschäfte dann noch geschlossen sind, wird das vielen Fashionhändlern endgültig das Genick brechen und zusätzliche Leerstände in den Innenstädten hinterlassen!“, prognostiziert Pangels.
 
Unverständlich sei die weitere Schließung der Geschäfte auch deshalb, weil zahlreiche und unabhängig voneinander erstellte Studien und Gutachten belegten, dass der stationäre Einzelhandel kein Hotspot für Corona-Infektionen ist. Pangels: „Der Fashionhandel leistet also ein sinnloses Sonderopfer zur Pandemiebekämpfung, während so manch dubiose Online-Verkaufsplattform von der Politik mit zusätzlichem Umsatz und Gewinn beglückt wird. Die Politik opfert derzeit die Fashionbranche auf dem Altar einer scheinbar einzig möglichen Strategie zur Covid-Bekämpfung: der Schließung von Geschäften“.
 
Die Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III seien für den Fashionhandel zwar durchaus erfreulich, könnten aber bei weitem nicht die horrenden Umsatzausfälle und Verluste, die sich durch die Geschäftsschließungen ergeben, ausgleichen.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

09.09.2020

Stationärer Modehandel verliert fünf Milliarden Euro Umsatz

  • BTE kritisiert Gewerkschaft ver.di

Die Corona-Pandemie hat dem stationären Modefachhandel in der Saison Frühjahr/Sommer 2020 einen historisch einmaligen Umsatzeinbruch beschert. Nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil fielen die Umsätze von März bis August gegenüber 2019 um rund ein Drittel. „Boutiquen und Modehäuser haben damit im Vergleich zum Vorjahr etwa fünf Milliarden Euro Umsatz verloren“, rechnet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels vor.

Gleichzeitig hat es eine massive Verschiebung in Richtung Online-Shopping gegeben. Seit April hat der Online-Handel in jedem Monat im zweistelligen Prozentbereich zulegen können. Pangels: „Die Schere zwischen stationärem Modehandel und Online-Handel ist damit weiter auseinander gegangen.“

Damit sich diese Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten nicht verfestigt, benötigt speziell der innerstädtische (Mode)Fachhandel bessere Rahmen- bzw. Verkaufsbedingungen. Absolut unverständlich ist für Pangels in diesem Zusammenhang die Haltung der Gewerkschaft ver.di, die zuletzt mit Klagen etliche verkaufsoffene Sonntage verhindert hat.

  • BTE kritisiert Gewerkschaft ver.di

Die Corona-Pandemie hat dem stationären Modefachhandel in der Saison Frühjahr/Sommer 2020 einen historisch einmaligen Umsatzeinbruch beschert. Nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil fielen die Umsätze von März bis August gegenüber 2019 um rund ein Drittel. „Boutiquen und Modehäuser haben damit im Vergleich zum Vorjahr etwa fünf Milliarden Euro Umsatz verloren“, rechnet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels vor.

Gleichzeitig hat es eine massive Verschiebung in Richtung Online-Shopping gegeben. Seit April hat der Online-Handel in jedem Monat im zweistelligen Prozentbereich zulegen können. Pangels: „Die Schere zwischen stationärem Modehandel und Online-Handel ist damit weiter auseinander gegangen.“

Damit sich diese Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten nicht verfestigt, benötigt speziell der innerstädtische (Mode)Fachhandel bessere Rahmen- bzw. Verkaufsbedingungen. Absolut unverständlich ist für Pangels in diesem Zusammenhang die Haltung der Gewerkschaft ver.di, die zuletzt mit Klagen etliche verkaufsoffene Sonntage verhindert hat.

Juristisch sind die Urteile zwar kaum angreifbar, die Gewerkschaft gefährdet mit ihrer starren und Umsatz verhindernden Haltung jedoch zahlreiche Arbeitsplätze speziell im beratungsorientierten Modefachhandel. Denn aktuelle Daten aus dem Online-Handel belegen, dass der Sonntag der mit Abstand beliebteste Tag für den Modeeinkauf im Internet ist. „Es gibt also viele Kunden, die am Sonntag Zeit und Lust zum Modeeinkauf haben“, folgert Pangels. Der BTE fordert ver.di daher auf, ihre derzeitige Blockadehaltung bei den noch anstehenden verkaufsoffenen Sonntagen aufzugeben, um die Verluste der Unternehmen nicht noch weiter zu erhöhen.

Dabei befürwortet der BTE-Hauptgeschäftsführer keinesfalls eine vollständige Freigabe der Sonntage als Einkauftage. Vorstellen kann er sich bis zu 12 verkaufsoffene Sonntage, die auch ohne Anlassbezug zulässig sein sollten. Pangels: „So könnte die Sonntags-Privilegierung des Onlinehandel zumindest abgemildert werden“.

Dass auch die Mitarbeiter im Modehandel dabei mitziehen, ist sich Pangels sicher. Nach einer aktuellen Umfrage der FDP-Fraktion im NRW-Landtag befürworten immerhin 54 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel häufigere Sonntagsöffnungen wegen der Corona-Pandemie. „Vor einer Klage gegen einen verkaufsoffenen Sonntag sollte ver.di besser einmal die Mehrheitsmeinung der Mitarbeiter im betroffenen City-Handel abfragen“, fordert Pangels.

Weitere Informationen:
Coronavirus ver.di
Quelle:

BTE Handelsverband Textil

11.05.2020

Textilhersteller klagen über Werbeverbot bei Facebook und Google

In der Textil- und Bekleidungsindustrie gibt es großen Unmut über das Geschäftsgebaren von Facebook und Google. Immer mehr Unternehmen seien von den Anzeigensperren für Maskenwerbung betroffen, so der Verband Südwesttextil. Er beklagt ein geschäftsschädigendes Vorgehen der Internetkonzerne: „Corona und Lockdown sind für einige Mitglieder schon existenzgefährdend. Mit Masken haben sie kurzfristig einen neuen Markt bedient. Doch Facebook und Google schotten den wichtigen Absatzkanal Internet gerade massiv ab“, kritisiert Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.

In der Textil- und Bekleidungsindustrie gibt es großen Unmut über das Geschäftsgebaren von Facebook und Google. Immer mehr Unternehmen seien von den Anzeigensperren für Maskenwerbung betroffen, so der Verband Südwesttextil. Er beklagt ein geschäftsschädigendes Vorgehen der Internetkonzerne: „Corona und Lockdown sind für einige Mitglieder schon existenzgefährdend. Mit Masken haben sie kurzfristig einen neuen Markt bedient. Doch Facebook und Google schotten den wichtigen Absatzkanal Internet gerade massiv ab“, kritisiert Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.

Wenn Facebook und Google gegen Fake-Produkte, Wucherer und die Verknappung von Medizinprodukten vorgehen wollten, dann setze der Algorithmus dies gerade fehlerhaft um. Faktisch werde ein Werbeverbot für Medizinprodukte zum Anzeigenstopp für alle Maskenanbieter. „Bei zusammen 150.000 Mitarbeitern bei Facebook und Google wird sich ja wohl jemand finden, der seriöse von unseriösen Anbietern trennen kann“, so Haas. Es zeige sich: Nicht jede künstliche Intelligenz führe ohne gesunden Menschenverstand zu schlauen Ergebnissen. Statt einer computerisierten Anzeigenprüfung erwarte Südwesttextil eher eine Anbieterprüfung. Andere Plattformen wie Ebay würden dies bereits sehr viel differenzierter gestalten. Südwesttextil werde das Werbeverbot juristisch prüfen lassen, und auch Politik sowie Wettbewerbshüter seien aufgerufen, die Rettungsinsel „Internet“ für viele Mittelständler wieder zugängig zu machen.

Insbesondere in den USA war Druck auf die Netzwerke ausgeübt worden, Werbung für Masken und Desinfektionsmittel mit dem Hintergrund zu unterbinden, dass keiner mit der Corona-Angst unlautere Profite machen und die Waren zu weit überhöhten Preisen verkaufen sollte. Zum anderen sollte die bereits bestehende Knappheit an Schutzausrüstung nicht dadurch verschärft werden, dass Kunden außerhalb des medizinischen Sektors diesem die dringend benötigten Ausrüstungsgegenstände entziehen.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. (6489)

(c) Deutscher Textilreinigungsverband e.V.
30.04.2020

Textile Dienstleistungsbranche durch Corona-Krise unter Druck

Die Stimmung in der textilen Dienstleistungsbranche schlecht. Das zeigt die Blitz-Geschäftsklimaumfrage des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV). Wäschereien und Reinigungen sehen sich mit massiven Umsatz- und Auftragseinbrüchen konfrontiert. Besonders hart trifft es das Privatkundengeschäft und Betriebe mit dem Schwerpunkt auf Hotellerie- und Gastronomiewäsche. So bewerten 80% der Befragten die Umsatzentwicklung als „schlecht“ und weitere 18% als „leicht negativ“. Ähnlich die Gewinnerwartungen: 84% beurteilen die Gewinnentwicklung als „schlecht“ und 13% als „leicht negativ“.  

Keine Betriebsform bleibt verschont
Neben dem Privatkundengeschäft sind Betriebe, die Ihre Umsätze vorwiegend in der Hotellerie und Gastronomie erzielen, besonders massiv von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Viele Betriebe verzeichnen einen Totalausfall, weil ihre Kunden aus Hotellerie und Gastronomie entweder geschlossen oder zahlungsunfähig sind. Hinzu kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen.

Die Stimmung in der textilen Dienstleistungsbranche schlecht. Das zeigt die Blitz-Geschäftsklimaumfrage des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV). Wäschereien und Reinigungen sehen sich mit massiven Umsatz- und Auftragseinbrüchen konfrontiert. Besonders hart trifft es das Privatkundengeschäft und Betriebe mit dem Schwerpunkt auf Hotellerie- und Gastronomiewäsche. So bewerten 80% der Befragten die Umsatzentwicklung als „schlecht“ und weitere 18% als „leicht negativ“. Ähnlich die Gewinnerwartungen: 84% beurteilen die Gewinnentwicklung als „schlecht“ und 13% als „leicht negativ“.  

Keine Betriebsform bleibt verschont
Neben dem Privatkundengeschäft sind Betriebe, die Ihre Umsätze vorwiegend in der Hotellerie und Gastronomie erzielen, besonders massiv von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Viele Betriebe verzeichnen einen Totalausfall, weil ihre Kunden aus Hotellerie und Gastronomie entweder geschlossen oder zahlungsunfähig sind. Hinzu kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen.

Auch Betriebe, die Mietberufskleidung anbieten, sind aufgrund von Kurzarbeit und möglichem Stellenabbau bei den Kunden stark betroffen. Die Anbieter von Mietberufskleidung verzeichnen derzeit Umsatzeinbrüche da weniger Mitarbeiter und damit Nutzer von Berufskleidung in den Kundenunternehmen arbeiten.  

85 Prozent der Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet
Die gesunkene Nachfrage bei 92% der befragten Wäschereien und Reinigungen hat weitreichende Folgen auch für deren Belegschaft. So haben 85% der befragten Betriebe Kurzarbeit eingeführt. 68% der Betriebe haben als Folge der Corona-Krise ihre Investitionen zurückgefahren. Fast die Hälfte der Befragten beklagen Liquidationsengpässe (49%). 16% berichten von einer drohenden Insolvenz.  

Über die Hälfte der Betriebe kann maximal noch 3 Monate durchhalten
Viele Wäscherei- und Reinigungsbetriebe sehen sich bereits jetzt in ihrer Existenz bedroht. 8% der Befragten geht davon aus, die aktuelle Situation noch maximal 4 Wochen lang durchhalten zu können. Weitere 18% glauben, die Krise noch 5 bis 8 Wochen durchzustehen. Und 28% hoffen, noch 9 bis 12 Wochen durchhalten zu können.

Weitere Informationen:
Textlserviceunternehmen
Quelle:

Deutscher Textilreinigungsverband e.V.

(c) Deutscher Textilreinigungsverband e.V.
20.03.2020

Mittelständische Wäschereien beklagen bis zu 100 Prozent Umsatzeinbußen

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Hotels, Caterer, Restaurants und Gastronomiebetriebe generieren bereits jetzt weit weniger Umsatz und können ihre Dienstleister teils nur verzögert bezahlen.
Da laut einer Angabe des DEHOGA-Verbands der Umsatzrückgang dort schon vor dem Verbot der touristischen Übernachtungen und den Versammlungsverboten bei bis zu 80 % lag, wird sich die Situation auch für die Wäschereien, die diese Betriebe mit sauberer Wäsche versorgen, deutlich verschärfen.

Die Kosten der Wäschereien - die Personalkosten von Hotelwäschereien betragen etwa 50% - sowie Darlehen für Textilien und Maschineninvestitionen – treiben die Unternehmen bei dem wegbrechenden Umsatz in größte Liquiditätsprobleme.

Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ein "Maßnahmepaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus" vorgestellt. Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst u.a. folgende Maßnahmen:

  • Flexibles Kurzarbeitergeld und Arbeitszeitenregelung
  • Liquiditätshilfen durch Stundung von Steuerzahlungen
  • Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite

Der DTV fordert von der Politik insbesondere schnelles Handeln auch für die kleineren und mittelständischen Unternehmen wie Wäschereien und textile Dienstleister:

  • Die Kreditvergabe über Bürgschaftsbanken ist kompliziert und langwierig und hilf in der aktuellen Situation nicht. Hier bedarf es schneller Soforthilfen in Form von Finanzspritzen und Zuschüssen, um akuten Liquiditätsproblemen begegnen zu können
  • Die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist für viele kleinere Betriebe neu und kompliziert. Es bedarf eines praxisgerechten Handelns der Arbeitsagenturen. Anzeigen und Anträge müssen schnellstens bearbeitet und beantwortet werden.

· Gleiches gilt bei der Stundung von Steuerzahlungen. Auch hier ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe durch die Finanzämter notwendig.

 

Quelle:

Deutscher Textilreinigungsverband e.V.

Gesamtmasche Grafik: Gesamtmasche e.V.
05.08.2019

Gesamtmasche e.V.: Maschenindustrie mit Zwischenhoch

Die Unternehmen der deutschen Maschenbranche vermelden zum dritten Quartal ein zufriedenstellendes Geschäft. In die Zukunft blicken sie jedoch mit Sorge. „Unsere Umsätze im Inland und international haben sich stabil entwickelt. Unsere Erträge stehen aber weiter unter großem Druck, und das verschlechterte Klima in der Gesamtwirtschaft wirkt sich auf unsere Auftragslage aus“, kommentiert Präsidentin Martina Bandte das Ergebnis der Geschäftsklima-Umfrage von Gesamtmasche im Juli.

Der Geschäftsklima-Index stieg im Juli auf ein sommerliches Zwischenhoch von 13,56 Punkten - von 5,09 Indexpunkten im April. Mit ihren Umsätzen im Inland wie im Ausland zeigen sich alle Umfrageteilnehmer zufrieden. Allerdings klagen die Firmen über eine fortgesetzt schwache Ertragslage. Für die kommenden Monate rechnet die Branche mit Konsumzurückhaltung und erwartet rückläufige Umsätze insbesondere im Inland. An eine Verbesserung der Margen glauben angesichts gestiegener Produktionskosten nur knapp 7 Prozent der befragten Unternehmen.

Die Unternehmen der deutschen Maschenbranche vermelden zum dritten Quartal ein zufriedenstellendes Geschäft. In die Zukunft blicken sie jedoch mit Sorge. „Unsere Umsätze im Inland und international haben sich stabil entwickelt. Unsere Erträge stehen aber weiter unter großem Druck, und das verschlechterte Klima in der Gesamtwirtschaft wirkt sich auf unsere Auftragslage aus“, kommentiert Präsidentin Martina Bandte das Ergebnis der Geschäftsklima-Umfrage von Gesamtmasche im Juli.

Der Geschäftsklima-Index stieg im Juli auf ein sommerliches Zwischenhoch von 13,56 Punkten - von 5,09 Indexpunkten im April. Mit ihren Umsätzen im Inland wie im Ausland zeigen sich alle Umfrageteilnehmer zufrieden. Allerdings klagen die Firmen über eine fortgesetzt schwache Ertragslage. Für die kommenden Monate rechnet die Branche mit Konsumzurückhaltung und erwartet rückläufige Umsätze insbesondere im Inland. An eine Verbesserung der Margen glauben angesichts gestiegener Produktionskosten nur knapp 7 Prozent der befragten Unternehmen.

Quelle:

Gesamtmasche e.V.

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

BTE e.V.
BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
24.07.2017

Verärgerung über „Outlet-Lüge“: Minderwertige Markenware und Fake-Reduzierungen in FOC

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Das Problem: Bei einer entsprechenden Klage muss nachgewiesen werden, dass der beanstandete Artikel vorher tatsächlich nicht zu dem höheren Preis angeboten wurde. Dies ist extrem schwierig, da es keine rechtlichen Vorgaben gibt, in welchem Umfang oder wie lange der durchgestrichene Preis offiziell gegolten haben muss.

Ungeachtet der rechtlichen Durchsetzbarkeit: Minderwertige Ware als vermeintliches Marken-Schnäppchen an unkritische bzw. unwissende Kunden zu verkaufen, ist kein nachhaltiges Geschäftsmodell und läuft einer kompetenten Markenführung zuwider. Es ist vielmehr Betrug am Kunden – und am Handel, da es die Preisgestaltung des seriösen Modehändlers diskreditiert und die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum führt. Offenkundige Qualitätsunterschiede müssen im Sinne einer kompetenten Markenführung gegenüber dem Endkunden - und auch dem Handelskunden - offen kommuniziert werden. Schließlich ist damit zu rechnen, dass weitere entsprechende Medien-Berichte folgen werden!

Abschließend liefert der WDR-Bericht brisante Hintergründe für die Beurteilung geplanter Outlet-Center: Danach ist in den Mietverträgen der FOC in der Regel vorgeschrieben, dass dort überwiegend Ware aus den Vorsaisons oder mit Fehlern verkauft werden soll. Ein Marktkenner berichtete allerdings, dass dies kaum kontrolliert werde, weil Mieter und Vermieter daran kein Interesse haben. Dabei ist eine solche Beschränkung ein wichtiges Argument bei der Genehmigung eines FOC, um den betroffenen Handel zu beruhigen. Erlöschen dadurch eventuell sogar die Betriebsgenehmigungen? Hier müsste man die örtlichen Aufsichtsbehörden stärker in die Pflicht nehmen!

Weitere Informationen:
Outlet Schnäppchen
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln