Aus der Branche

Zurücksetzen
2 Ergebnisse
Dibella in Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (c) Dibella b.v.
Durch den Einsatz zertifizierter GOTS/OCS-Fairtrade-Baumwolle hat Dibella (im Bild Geschäftsführer Ralf Hellmann) potenzielle Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette schon vor Jahren adressiert
07.10.2021

Dibella in Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im September 2021 eine Filmreihe über unternehmerische Sorgfaltspflichten ins Netz gestellt. Dibella spielt dabei eine führende Rolle. Geschäftsführer Ralf Hellmann berichtet in einem knapp fünfminütigen Video über die erfolgreiche Erfassung und Beseitigung von Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette.

„Ende 2016 wurde der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) von der Bundesregierung beschlossen. Er fordert von allen hierzulande ansässigen Unternehmen, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dafür müssen sie nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln, verhüten und mindern. Genau das haben wir gemacht: Wir haben wir uns intensiv mit den Risiken für Mensch und Umwelt in unseren Lieferketten beschäftigt und Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren“, erklärt Ralf Hellmann, Geschäftsführer von Dibella.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im September 2021 eine Filmreihe über unternehmerische Sorgfaltspflichten ins Netz gestellt. Dibella spielt dabei eine führende Rolle. Geschäftsführer Ralf Hellmann berichtet in einem knapp fünfminütigen Video über die erfolgreiche Erfassung und Beseitigung von Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette.

„Ende 2016 wurde der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) von der Bundesregierung beschlossen. Er fordert von allen hierzulande ansässigen Unternehmen, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dafür müssen sie nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln, verhüten und mindern. Genau das haben wir gemacht: Wir haben wir uns intensiv mit den Risiken für Mensch und Umwelt in unseren Lieferketten beschäftigt und Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren“, erklärt Ralf Hellmann, Geschäftsführer von Dibella.

Mit gutem Beispiel voran
Dibella ist daher auf das ab dem Jahr 2023 geltende Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorbereitet. Die Arbeit hat dem Unternehmen nun eine Hauptrolle in einer Praxis-Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingetragen. In einem Kurzfilm über das Lieferkettengesetz zeigt Ralf Hellmann, dass sein Unternehmen potenzielle Menschenrechtsrisiken bereits am Anfang der textilen Lieferkette durch den Einsatz von GOTS zertifizierter und OCS-Fairtrade Baumwolle minimiert.

(c) Dibella GmbH. Dibella Geschäftsführer Ralf Hellmann.
22.12.2020

BMAS wählt Dibella als Positiv-Beispiel für CSR aus

Dibella ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als vorbildliches Praxisbeispiel für die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausgewählt worden. Das Vorzeigemodell für verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement wird auf der Homepage des Ministeriums präsentiert.

Dibella engagiert sich seit vielen Jahren für eine sozial faire und ökologisch verantwortungsvolle Textil-Lieferkette und wurde im Jahr 2020 daher als eines von 25 Unternehmen für den renommierten CSR-Preis der Bundesregierung nominiert. Nun hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die von Dibella umgesetzten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten als positives Praxisbeispiel ausgewählt. Ein schriftliches Porträt der umfassenden Aktivitäten des Unternehmens für nachhaltiges Handeln ist auf der BMAS-Webseite veröffentlicht.

Dibella ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als vorbildliches Praxisbeispiel für die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausgewählt worden. Das Vorzeigemodell für verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement wird auf der Homepage des Ministeriums präsentiert.

Dibella engagiert sich seit vielen Jahren für eine sozial faire und ökologisch verantwortungsvolle Textil-Lieferkette und wurde im Jahr 2020 daher als eines von 25 Unternehmen für den renommierten CSR-Preis der Bundesregierung nominiert. Nun hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die von Dibella umgesetzten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten als positives Praxisbeispiel ausgewählt. Ein schriftliches Porträt der umfassenden Aktivitäten des Unternehmens für nachhaltiges Handeln ist auf der BMAS-Webseite veröffentlicht.

Ermutigendes Positiv-Beispiel
„Corporate Social Responsibility bedeutet, die Auswirkungen des eigenen unternehmerischen Handelns auf allen Ebenen zu beleuchten und verantwortungsvolles Handeln in die Geschäftstätigkeit zu integrieren. Diese Philosophie setzen wir seit vielen Jahren konsequent um. Wir machen uns für eine nachhaltige Produktion unserer Textilien und gute Arbeitsbedingungen in unserer gesamten Wertschöpfung stark. Es macht uns daher stolz, dass unser Ansatz vom BMAS als gutes Beispiel für einen positiven gesellschaftlichen Beitrag vorgestellt wird und branchenübergreifend zu nachhaltigem Engagement motivieren kann“, so Dibella Geschäftsführer Ralf Hellmann.

Weitere Informationen:
Dibella CSR
Quelle:

Dibella GmbH