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25.10.2022

BVMed gründet eigenes wissenschaftliches Institut

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat ein wissenschaftliches Institut gegründet, das sich unter anderem der Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung sowie methodischen Fragen der Nutzenbewertung und des Health Technology Assessments (HTA) von Medizinprodukten widmen wird. „Zielsetzung des Institutes ist die Aufbereitung und methodische Diskussion von Evidenz zur Stärkung und Sicherung der Patientenversorgung mit Medizinprodukten“, so die Leiterin des BVMed-Instituts, Anne Spranger, auf der Jahrespressekonferenz des deutschen Medizintechnik-Verbandes.

Das BVMed-Institut wird dazu mit den relevanten Institutionen, beispielsweise den wissenschaftlichen Instituten der Krankenkassen, anderen Forschungseinrichtungen und auch Fachgesellschaften in Dialog treten sowie eine Übersicht zu Datenquellen und -methoden erarbeiten. Dazu sind eigene Auswertungen und Publikationen geplant. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Organisation von Informations- und Fortbildungsformaten und die Erstellung von Leitfäden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat ein wissenschaftliches Institut gegründet, das sich unter anderem der Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung sowie methodischen Fragen der Nutzenbewertung und des Health Technology Assessments (HTA) von Medizinprodukten widmen wird. „Zielsetzung des Institutes ist die Aufbereitung und methodische Diskussion von Evidenz zur Stärkung und Sicherung der Patientenversorgung mit Medizinprodukten“, so die Leiterin des BVMed-Instituts, Anne Spranger, auf der Jahrespressekonferenz des deutschen Medizintechnik-Verbandes.

Das BVMed-Institut wird dazu mit den relevanten Institutionen, beispielsweise den wissenschaftlichen Instituten der Krankenkassen, anderen Forschungseinrichtungen und auch Fachgesellschaften in Dialog treten sowie eine Übersicht zu Datenquellen und -methoden erarbeiten. Dazu sind eigene Auswertungen und Publikationen geplant. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Organisation von Informations- und Fortbildungsformaten und die Erstellung von Leitfäden.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) BVMed
19.05.2022

Neuer BVMed-Leitfaden zur Vereinzelung von Medizinprodukten nach der MDR

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen neuen Leitfaden zum für Händler relevanten Thema „Vereinzelung von Medizinprodukten“ nach Artikel 16 der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) veröffentlicht. Die Vereinzelung hatte in den vergangenen Monaten unter Fachhändlern und Hilfsmittel-Leistungserbringern, die nach der MDR als Händler gelten, viele Fragen aufgeworfen und für Unsicherheit gesorgt. „Die kostenfreie BVMed-Publikation zeigt auf, welche Tätigkeiten durch den Händler konformitätsrelevant sind und als Vereinzelung verstanden werden können und hilft bei der Feststellung einer potenziellen Betroffenheit nach der MDR. Sie enthält Handlungsempfehlungen und veranschaulicht in einem Fließschema, welche Vorgaben von Händlern einzuhalten sind und wann welche Pflichten zu erfüllen sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Leitfaden wurde auf der MDR-Konferenz der BVMed-Akademie erstmals vorgestellt und kann hier heruntergeladen werden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen neuen Leitfaden zum für Händler relevanten Thema „Vereinzelung von Medizinprodukten“ nach Artikel 16 der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) veröffentlicht. Die Vereinzelung hatte in den vergangenen Monaten unter Fachhändlern und Hilfsmittel-Leistungserbringern, die nach der MDR als Händler gelten, viele Fragen aufgeworfen und für Unsicherheit gesorgt. „Die kostenfreie BVMed-Publikation zeigt auf, welche Tätigkeiten durch den Händler konformitätsrelevant sind und als Vereinzelung verstanden werden können und hilft bei der Feststellung einer potenziellen Betroffenheit nach der MDR. Sie enthält Handlungsempfehlungen und veranschaulicht in einem Fließschema, welche Vorgaben von Händlern einzuhalten sind und wann welche Pflichten zu erfüllen sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Leitfaden wurde auf der MDR-Konferenz der BVMed-Akademie erstmals vorgestellt und kann hier heruntergeladen werden.

28.10.2021

BVMed veröffentlicht ersten europäischen „Compliance-Standard“ für MedTech-Branche

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen „Compliance-Standard“ verabschiedet, der insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen praktikable Vorschläge und Hinweise für den Aufbau einer geeigneten Compliance-Organisation gibt. „Dieser praktische Leitfaden ist der erste Compliance-Standard eines europäischen Medizinprodukteverbands. Neben dem geltenden Recht und dem Kodex Medizinprodukte ist er die wesentliche dritte Säule, auf deren Grundlage ein Medizinprodukte-Unternehmen die Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen rechtssicher ausgestalten kann“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed-Compliance-Standard wurde in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Anwaltskanzlei Clifford Chance und dem Healthcare-Compliance-Committee des BVMed erarbeitet und vom BVMed-Vorstand beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen „Compliance-Standard“ verabschiedet, der insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen praktikable Vorschläge und Hinweise für den Aufbau einer geeigneten Compliance-Organisation gibt. „Dieser praktische Leitfaden ist der erste Compliance-Standard eines europäischen Medizinprodukteverbands. Neben dem geltenden Recht und dem Kodex Medizinprodukte ist er die wesentliche dritte Säule, auf deren Grundlage ein Medizinprodukte-Unternehmen die Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen rechtssicher ausgestalten kann“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed-Compliance-Standard wurde in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Anwaltskanzlei Clifford Chance und dem Healthcare-Compliance-Committee des BVMed erarbeitet und vom BVMed-Vorstand beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

20.09.2021

Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfithandel

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

Das Konfliktpotenzial zwischen Einzelhändlern und Finanzämtern beruht bekanntermaßen darauf, dass eine niedrige Bewertung des aktuellen Warenbestandes zu einer vorübergehenden Schmälerung des Gewinns und somit auch der Steuerlast bzw. aktuell auch zu höheren erstattbaren Fixkosten bei der ÜBH III führt. Da es – im Gegensatz zum Anlagevermögen – keine klar fixierten Richtwerte für die Abschriftenhöhe bei Kleidung, Schuhen und Accessoires/Lederwaren gibt, reagieren Finanzbehörden bei hohen Abschriften seitens des Modehandels häufig misstrauisch. Andererseits schreibt das HGB allen Kaufleuten eine generell vorsichtige Bewertung ihrer Situation vor. Hinzu kommt auf beiden Seiten oftmals strukturelles Unwissen, z. B. über die modische Aktualität von Artikeln bei den Finanzbehörden oder die tatsächlichen Auswirkungen von Bewertungs-Entscheidungen auf Handelsseite. So führt ein generell überhöhter Ansatz bei den Teilwertabschreibungen z. B. nur einmalig zu Steuervorteilen.

Um Unternehmen des Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandels, aber auch Steuerberatern und Finanzbehörden verständliche Anhaltspunkte für eine objektive und nachvollziehbare Warenbewertung zu geben, hat der BTE die aktuell erschienene Publikation „Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfit-Handel – gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungsverfahren, Auswirkungen, Praxisbeispiele“ erstellt. Auf 84 Seiten werden, ausgehend von den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen sowie geltenden Bewertungsprinzipien, die folgenden Punkte praxisnah und anhand vieler Beispiele ausführlich dargestellt:

  • mögliche Inventur- und Bewertungsverfahren
  • Besonderheiten und Kriterien der Warenbewertung im Outfithandel
  • Teilwertabschläge in der Praxis nach Teilbranchen (DOB, HAKA, KIKO, Wäsche/Strümpfe, Heim- und Haustextilien, Sport, Schuhe)
  • Auswirkungen von Teilwertabschriften und Inventurdifferenzen auf GuV und Bilanz
  • Maßnahmen zur Durchsetzung von Teilwertabschlägen gegenüber dem Finanzamt

Ein Musterbrief von einem der beiden Autoren an das Finanzamt mit konkreten Empfehlungen zur realistischen Höhe von Teilwertabschlägen für einzelne Artikel der Outfitbranche – mit und ohne Berücksichtigung eines Corona-Effektes – rundet die Publikation ab. Autoren dieses Leitfadens sind die Unternehmensberater und Fach-Dozenten der LDT Nagold, Peter Anklam und Ulf Heitmann.

Hinweis: Der Titel aus der Fachreihe BTE-Praxiswissen Textil | Schuhe | Lederwaren kann bestellt werden im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen), wo auch das Inhaltsverzeichnis und Leseproben einsehbar sind. Oder per E-Mail an itebestellungen@bte.de. Preis: 45,79 Euro zzgl. Versand für die Print-Version bzw. 42,06 Euro für die PDF-Variante; jeweils zzgl. 7% MwSt. EHV-Mitglieder erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent!

Weitere Informationen:
Warenbewertung Teilwert-Abschreibung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

10.02.2021

BTE unterstützt Innenstadt-Kampagne „StadtHerzLeben“

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Neben der eigenen Verbands-Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“, die primär die Ängste der Einzelkaufleute und Arbeitnehmer*innen vor Verlust der Existenz bzw. der Beschäftigung thematisiert, unterstützt der BTE auch aktiv die Innenstadt-Kampagne #StadtHerzLeben. Initiatoren sind namhafte große Modehäuser aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter Braun (Moers), Engelhorn (Mannheim), Garhammer (Waldkirchen), Klingenthal (Paderborn), Leffers (Oldenburg), L&T (Osnabrück), Reischmann (Ravensburg) und CJ Schmidt (Husum). Auch BTE-Präsident und Modehändler Steffen Jost setzt sich aktiv für diese Kampagne ein.

Ziel der Kampagne ist die Rettung des inhabergeführten Fashionhandels in den Innenstädten, der durch den Lockdown unter weit überdurchschnittlichen Umsatz- und Ertragseinbrüchen leidet. Denn der innerstädtische Fachhandel erhielt und erhält bis heute entweder gar keine oder nur sehr geringe staatlichen Hilfen. Dies gilt insbesondere für größere Modehäuser. Diese stellen aber ganz wichtige Besucher- und Einkaufsmagneten in zahlreichen Städten dar und sorgen vielerorts für wertvolle Frequenz und eine vitale Innenstadt.

Die Bedeutung unserer Branche für die Attraktivität unserer Innenstädte, aber auch für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen wird noch immer von der Politik unterschätzt. Schließlich zählt der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel in Deutschland über 30.000 Unternehmen mit etwa 80.000 Verkaufshäusern und 420.000 Beschäftigten. Sie stehen für 60 Milliarden Euro Jahresbruttoumsatz mit unzähligen Kundenkontakten und persönlichen Begegnungen.

Als Folge der Pandemie besteht nun die Gefahr, dass viele familiengeführte Einzelhändler dauerhaft schließen müssen. Viele mittelständische Unternehmen, die vor Corona noch kerngesund waren, sind aktuell gefährdet.

Die Kampagne #StadtHerzLeben verlangt daher von der Politik eine angemessene und existenzsichernde Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden der staatlich verordneten Geschäftsschließungen - als Unterstützung für die Bewältigung der Corona-Krise. Die einzelnen Forderungen decken sich mit jenen des HDE und des BTE sowie der regionalen Handelsverbände.

Herzstück von #StadtHerzLeben ist eine Online-Petition, die möglichst alle Geschäfte in den Innenstädten, deren Mitarbeiter und vor allem auch deren Kunden unterzeichnen sollten. Ziel ist es, bis zum 23. Februar mindestens 50.000 Unterschriften zu erhalten. Im Anschluss soll die Petition durch die Initiatoren sowie BTE-Präsident Steffen Jost in Berlin an die Bundesminister Altmaier und Scholz überreicht werden.

Ein weiteres Tool von #StadtHerzLeben ist ein Content-Baukasten, der von Mode- und Schuhhäusern beim BTE über grass@bte.de kostenfrei angefordert werden kann. Dieser Baukasten enthält hilfreiche Unterlagen für eigene PR-Maßnahmen von Fachhändlern zur Verdeutlichung der dramatischen Situation, in der sich der Innenstadthandel befindet. Konkret sind dies ein Gesprächsleitfaden für Presseanfragen, Textempfehlungen für Newsletter und Social-Media Beiträge, Bildmaterial und Logos etc. sowie ein Erklär-PDF. Die aufgeführten Textbausteine sind lediglich als Vorschlag und Hilfestellung zu sehen. Die Unternehmen können gerne die Texte anpassen oder Umformulierungen vornehmen.

BTE-Empfehlung: Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle innerstädtische Fashionhändler, sich an beiden Petitionen zu beteiligen und auch die Mitarbeiter*innen und Kunden*innen entsprechend zu motivieren, ihre Unterschrift zu leisten. Bei #StadtHerzLeben kann man an der Petition teilnehmen über den Link www.openpetition.de/stadtherzleben; bei der Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“ über www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.

Hinweis: Modehäuser können den Link zur Petition für ihre Kunden auch auf ihre Website stellen, so wie bspw. bei L&T in Osnabrück: https://www.l-t.de/artikel/aktion-lebenswerte-innenstaedte.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

22.01.2021

Blauer Engel stärkt nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesregierung

Das staatliche Umweltzeichen Blauer Engel für Textilien (DE-UZ 154) trägt zum Ziel der Bundesregierung bei, den Anteil nachhaltig produzierter Textilien in der öffentlichen Beschaffung deutlich zu erhöhen. Der 2023 aktualisierte „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definiert klare soziale und ökologische Kriterien entlang der gesamten Textil-Lieferkette. Als vergaberechtskonformes Gütezeichen erleichtert der Blaue Engel Beschaffungsstellen des Bundes, die Vorgaben zu erfüllen. Unternehmen bietet der Blaue Engel für Textilien damit klare Wettbewerbsvorteile bei öffentlichen Ausschreibungen.

Für Unternehmen und Brands ist die Zertifizierung ihrer Produkte mit dem Blauen Engel ein Wettbewerbsvorteil, wenn sie sich auf öffentliche Ausschreibungen im Textilbereich bewerben. Dies ergibt sich aus dem neuen Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung.

Das staatliche Umweltzeichen Blauer Engel für Textilien (DE-UZ 154) trägt zum Ziel der Bundesregierung bei, den Anteil nachhaltig produzierter Textilien in der öffentlichen Beschaffung deutlich zu erhöhen. Der 2023 aktualisierte „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definiert klare soziale und ökologische Kriterien entlang der gesamten Textil-Lieferkette. Als vergaberechtskonformes Gütezeichen erleichtert der Blaue Engel Beschaffungsstellen des Bundes, die Vorgaben zu erfüllen. Unternehmen bietet der Blaue Engel für Textilien damit klare Wettbewerbsvorteile bei öffentlichen Ausschreibungen.

Für Unternehmen und Brands ist die Zertifizierung ihrer Produkte mit dem Blauen Engel ein Wettbewerbsvorteil, wenn sie sich auf öffentliche Ausschreibungen im Textilbereich bewerben. Dies ergibt sich aus dem neuen Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung.

Der Leitfaden ist ein Ergebnis des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung. Er adressiert alle Ebenen des Vergabeverfahrens: Eignungskriterien, Ausschluss- und Zuschlagskriterien sowie Ausführungsbedingungen. Indem er neben ökologischen auch soziale Kriterien aufstellt, ist er ein Novum. Adressiert werden drei Produktgruppen: Bekleidungstextilien, Bettwaren und Bettwäsche sowie Matratzen. Für die Bundesverwaltung gelten somit klar definierte und verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für die Textilbeschaffung.  

Die Blauer Engel-Kriterien bilden die Grundlage bei der Herleitung der Umweltverträglichkeit von Textilien, die die Bundesverwaltung bestellt. Öffentliche Beschafferinnen und Beschaffer können pauschal auf den Blauen Engel verweisen, da der Blaue Engel für Textilen ein vergaberechtskonformes Gütezeichen ist. Alternativ können die einzelnen Kriterien einschließlich Nachweise als Ausschluss- oder Zuschlagskriterien genutzt werden.

Der Blaue Engel ist zudem auch als Voraussetzung für die Zertifizierung mit dem Grünen Knopf, dem Textilsiegel des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) anerkannt – seit 2021 sowohl im ökologischen als auch im sozialen Bereich.

Der Leitfaden wird den Beschaffungsstellen des Bundes Anfang 2021 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt.

 

Quelle:

Blauer Engel / Kohl PR & Partner

Fashion Net: Düsseldorf Fashion Days 2021 können stattfinden (c) Fashion Net Düsseldorf e.V.
13.01.2021

Fashion Net: Düsseldorf Fashion Days 2021 können stattfinden

Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW steht jetzt fest: Düsseldorf Fashion Days (DFD) können wie bisher geplant im Zeitraum vom 27. Januar bis zum 3. Februar stattfinden. Das Fachpublikum kann in der Orderwoche zum Monatswechsel nach Terminvergabe-System und unter strenger Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Order in den über 600 Showrooms durchführen. Die Gallery FASHION & Shoes findet ausschließlich als digitales Format statt – mit verlängerter Laufzeit vom 28. Januar bis zum 15. Februar. The Supreme Group geht mit temporären Showrooms in der gewohnten Location B1 für Hersteller und Agenturen sowie für den Handel an den Start.

Zum Hintergrund: Laut der aktuellen Verordnung bleibt der Betrieb von Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden zulässig. Das Ordergeschäft, insbesondere im Rahmen der DFD, kann in den Showrooms stattfinden. Wie bereits im vergangenen Jahr ist die Beachtung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Order. Showrooms sind verpflichtet, die Verordnung in Eigenverantwortung umzusetzen.

Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW steht jetzt fest: Düsseldorf Fashion Days (DFD) können wie bisher geplant im Zeitraum vom 27. Januar bis zum 3. Februar stattfinden. Das Fachpublikum kann in der Orderwoche zum Monatswechsel nach Terminvergabe-System und unter strenger Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Order in den über 600 Showrooms durchführen. Die Gallery FASHION & Shoes findet ausschließlich als digitales Format statt – mit verlängerter Laufzeit vom 28. Januar bis zum 15. Februar. The Supreme Group geht mit temporären Showrooms in der gewohnten Location B1 für Hersteller und Agenturen sowie für den Handel an den Start.

Zum Hintergrund: Laut der aktuellen Verordnung bleibt der Betrieb von Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden zulässig. Das Ordergeschäft, insbesondere im Rahmen der DFD, kann in den Showrooms stattfinden. Wie bereits im vergangenen Jahr ist die Beachtung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Order. Showrooms sind verpflichtet, die Verordnung in Eigenverantwortung umzusetzen.

Aufgrund des harten Lockdowns bis Ende Januar entfallen die Fashion Net Shuttles in Rotation, welche Einkäufer sonst im Rahmen der DFD zur innerstädtischen Fortbewe-gung zu den Orderzentren und Messen nutzen konnten. Stattdessen findet das Fachpublikum auf der Fashion Net Website sowie in der kürzlich neu gelaunchten Fashion Net App alle Informationen zur DFD inklusive dem aktuellen Leitfaden für Hygiene- und Schutzmaßnahmen, Showrooms, Marken sowie eine Reihe von digitalen Informations- und Service-Angeboten.

Quelle:

PR + Presseagentur textschwester

Mit RFID-basierter Spulen-Erkennung wird die Maschine erst zur Produktion freigegeben, wenn alle Spulen am richtigen Platz aufgesteckt sind. (c) STFI
Mit RFID-basierter Spulen-Erkennung wird die Maschine erst zur Produktion freigegeben, wenn alle Spulen am richtigen Platz aufgesteckt sind.
30.04.2019

Einfach und schnell zur digitalen Vernetzung ohne IT-Kenntnisse – Das grafische Baukastenprinzip

Intelligente vernetzte Geräte besitzen besonders für Textilproduzenten mit diversen Maschinenparks große Chancen und Potenzial. Idealerweise stehen mit deren Unterstützung Maschinenzustands-, Auftrags- und Produktdaten oder auch Ortungsdaten von Betriebsmitteln auf einer zentralen Plattform zur Verfügung. Um die Funktionsweisen der Technologien und Schnittstellen und damit einhergehende Anforderungen zu verstehen, gibt das Schaufenster des Mittelstand 4.0- Kompetenzzentrums Textil vernetzt am Sächsischen Textilforschungsinstitut e. V. (STFI) Antworten auf diese und weitere Fragen.

Die Labtour am 9. Mai 2019 im Chemnitz beleuchtet Themen wie Vernetzung, Cloud Computing, IoT, IoS und Assistenzsysteme für die Textilbranche. Welche Softwarelogik und Funktionsweise stehen dahinter, wie kommen die Daten aus der Steuerung und was geschieht, wenn die Maschine eine Blackbox ist? Der Schlüssel liegt in vernetzten Sensoren, die zum Beispiel bei der Garnherstellung die Walzendrehzahl oder den Spulendurchmesser bzw. bei der textilen Flächenbildung die Fadenzugkraft messen.

Intelligente vernetzte Geräte besitzen besonders für Textilproduzenten mit diversen Maschinenparks große Chancen und Potenzial. Idealerweise stehen mit deren Unterstützung Maschinenzustands-, Auftrags- und Produktdaten oder auch Ortungsdaten von Betriebsmitteln auf einer zentralen Plattform zur Verfügung. Um die Funktionsweisen der Technologien und Schnittstellen und damit einhergehende Anforderungen zu verstehen, gibt das Schaufenster des Mittelstand 4.0- Kompetenzzentrums Textil vernetzt am Sächsischen Textilforschungsinstitut e. V. (STFI) Antworten auf diese und weitere Fragen.

Die Labtour am 9. Mai 2019 im Chemnitz beleuchtet Themen wie Vernetzung, Cloud Computing, IoT, IoS und Assistenzsysteme für die Textilbranche. Welche Softwarelogik und Funktionsweise stehen dahinter, wie kommen die Daten aus der Steuerung und was geschieht, wenn die Maschine eine Blackbox ist? Der Schlüssel liegt in vernetzten Sensoren, die zum Beispiel bei der Garnherstellung die Walzendrehzahl oder den Spulendurchmesser bzw. bei der textilen Flächenbildung die Fadenzugkraft messen.

Um die einzelnen Komponenten der Assistenzsysteme logisch miteinander zu verknüpfen, zeigt das Textil vernetzt-Team mit dem grafischen Programmieren eine open-source-Lösung, die als sinnvolle Ergänzung zu bereits bestehen ERP- und PPS-Systemen zum Einsatz kommt. Für die Entwicklung der notwendigen Logikfolgen sind keine IT-Kenntnisse erforderlich, sodass bereits nach einer kurzen Einführung erste Aufgaben selbst programmiert werden können.

Möglich wird das unter anderem mit dem kostenlosen grafischen Entwicklungswerkzeug Node-RED von IBM. Damit werden Dashboards zur visuellen Abbildung von Daten und Informationen erzeugt. Mitarbeiter in der Produktion erhalten damit wichtige Produktionsdaten auf einem Tablet oder über eine Datenbrille.

Weitere Informationen:
Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum digital
Quelle:

Marketmedia24

Hochschule Luzern Hochschule Luzern
Hochschule Luzern
03.07.2017

Hochschule Luzern – Design & Kunst: 212 Absolventinnen und Absolventen haben ihr Diplom erhalten

Die Design- und Kunst-Absolventinnen und -Absolventen der Hochschule Luzern konnten ihre Diplome im Rahmen der Werkschau 2017 in der Messe Luzern entgegennehmen. In diesem Jahr schlossen 165 Frauen und Männer ein Bachelor-Studium ab in den Bereichen Animation, Video, Camera Arts, Graphic Design, Illustration (fiction und nonfiction), Objektdesign, Textildesign, Kunst & Vermittlung sowie Design Management, International. 47 Studierende erhielten ein Master-Diplom, davon 17 im Master Kunst mit den beiden Vertiefungsrichtungen Art in Public Spheres und Art Teaching. Insgesamt schlossen 212 Personen ab. Anlässlich der Diplomfeier in der Messe Luzern wurden zudem sieben Förderpreise für besonders herausragende Abschlussarbeiten sowie ein Sonderpreis vergeben. Die zeugindesign-Stiftung verlieh vier mit je 4’000 Franken dotierte Förderpreise und einen Sonderpreis in Höhe von 2’000 Franken.
Die Förderpreise gingen an:

Die Design- und Kunst-Absolventinnen und -Absolventen der Hochschule Luzern konnten ihre Diplome im Rahmen der Werkschau 2017 in der Messe Luzern entgegennehmen. In diesem Jahr schlossen 165 Frauen und Männer ein Bachelor-Studium ab in den Bereichen Animation, Video, Camera Arts, Graphic Design, Illustration (fiction und nonfiction), Objektdesign, Textildesign, Kunst & Vermittlung sowie Design Management, International. 47 Studierende erhielten ein Master-Diplom, davon 17 im Master Kunst mit den beiden Vertiefungsrichtungen Art in Public Spheres und Art Teaching. Insgesamt schlossen 212 Personen ab. Anlässlich der Diplomfeier in der Messe Luzern wurden zudem sieben Förderpreise für besonders herausragende Abschlussarbeiten sowie ein Sonderpreis vergeben. Die zeugindesign-Stiftung verlieh vier mit je 4’000 Franken dotierte Förderpreise und einen Sonderpreis in Höhe von 2’000 Franken.
Die Förderpreise gingen an:
- Nando Wespi aus Bern (Bachelor Objektdesign) für seinen Sessel «Wipp», der ohne Polsterung auskommt, aber trotzdem bequem ist. - Samuel Schuhmacher aus Hettlingen ZH (Bachelor Illustration fiction) für seinen Web-Comic «Sackgass»; eine Geschichte über die Liebe, familiäre Wurzeln und das Erwachsenwerden.
- Marie Schumann aus Deutschland (Master Design, Vertiefung Textiles) für ihre Arbeit «Softspace». Dabei handelt es sich um textile Raumobjekte, die sich durch filigrane Fäden aufspannen.
- Laura Bertelli aus Olten SO (Bachelor Video) für den Kurzfilm «ParaVisum». Darin begegnet eine junge Frau in ihren Tagträumen der eigenen Erotik, Eitelkeit und Vergänglichkeit.

Weitere Informationen:
Design, Kunst, Hochschule Luzern
Quelle:

Hochschule Luzern