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24.01.2023

Südwesttextil: Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

Vor dem Hintergrund, dass bereits seit Mitte November Quarantäne und Absonderung in Baden-Württemberg und vielen anderen Bundesländern an den endemischen Charakter des Virus angepasst worden sind, begrüßt der Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie das Vorhaben, die Corona-ArbSchV aufzuheben. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Wir haben als Wirtschaft das Hochlaufen des pandemischen Schutzes mitgetragen und selbstverständlich Verantwortung übernommen. Mit dem Auslaufen vieler Corona-Beschränkungen muss die Arbeitsschutzverordnung aber analog angepasst werden. Die Ankündigung von Bundesminister Heil ist daher überfällig – der Virus ist leider längst Bestandteil unseres Alltags. Nach der Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind die angekündigten unverbindlichen und praxisgerechten Empfehlungen des BMAS für zukünftige Infektionsausbrüche ausreichend und angemessen.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

(c) stfi
22.02.2021

vti: FFP2-Sicherheit „made in Saxony“ contra Billigpreise aus China

Sächsische Mittelständler kämpfen mit Innovation und Know-how im Bereich der FFP2-Masken gegen minderwertige Qualität aus Asien.

„Den Mittelständlern wurden von der Bundesregierung viele Millionen für die Entwicklung von textiler Schutzausrüstung in der Pandemie versprochen. Doch angekommen ist bei den Textilern in Sachsen bis jetzt nichts“, stellt Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti), enttäuscht fest. Während die deutschen Bürger in den Apotheken nach wie vor Masken aus China mit teilweise fragwürdigen Kennzeichnungen auf die Gutscheine der Bundesregierung erhielten, würden für die Qualitätsmasken „made in Germany“ internationale Vertriebswege aufgebaut.

Sächsische Textilunternehmen aus dem vti-Verbandsgebiet, die den Aufrufen der Regierung zur Produktion von Schutzausrüstung im Frühjahr 2020 mit Euphorie, viel Enthusiasmus, hohen Investitions- und Entwicklungskosten gefolgt sind und den Versprechungen vertraut haben, seien bei der Förderung leer ausgegangen.

Sächsische Mittelständler kämpfen mit Innovation und Know-how im Bereich der FFP2-Masken gegen minderwertige Qualität aus Asien.

„Den Mittelständlern wurden von der Bundesregierung viele Millionen für die Entwicklung von textiler Schutzausrüstung in der Pandemie versprochen. Doch angekommen ist bei den Textilern in Sachsen bis jetzt nichts“, stellt Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti), enttäuscht fest. Während die deutschen Bürger in den Apotheken nach wie vor Masken aus China mit teilweise fragwürdigen Kennzeichnungen auf die Gutscheine der Bundesregierung erhielten, würden für die Qualitätsmasken „made in Germany“ internationale Vertriebswege aufgebaut.

Sächsische Textilunternehmen aus dem vti-Verbandsgebiet, die den Aufrufen der Regierung zur Produktion von Schutzausrüstung im Frühjahr 2020 mit Euphorie, viel Enthusiasmus, hohen Investitions- und Entwicklungskosten gefolgt sind und den Versprechungen vertraut haben, seien bei der Förderung leer ausgegangen.

Das weltweit agierende Unternehmen Norafin Industries (Germany) GmbH (Norafin) führt die Tradition der Textil- und Vliesstoffindustrie fort.
Als die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 in Deutschland ankam, entstand ein neuer Produktionszweig bei Norafin.

Der Vliesstoffspezialist Norafin fand sich mit dem Anlagenbauer XENON Automatisierungstechnik GmbH aus Dresden zusammen. Beide Unternehmen entwickelten eine High-Tech-Maskenproduktionsanlage, die zertifizierte FFP2-Masken vollautomatisiert, ohne manuelle Arbeitsschritte produziert. Ab Juni waren 20.000 Alltagsmasken „Nora LIGHT“ pro Woche mit der ersten Pilot-Anlage möglich. Mittlerweile ist bereits der Nachfolgetyp mit einer Kapazität von 250.000 Masken pro Woche in Betrieb.

Die zertifizierte FFP2 Maske „Nora F“ filtert mindestens 94 Prozent der Partikel und Aerosole größer als 0,6 μm. Damit minimiert sie für den Träger und sein Gegenüber das Corona-Infektionsrisiko im geforderten Standard.Die Maske besteht aus vier Schichten Spezialvliesstoff. Die Außenlage (100 Prozent PET) sorgt für Stabilität und eine erste Filterung von Staub, die doppelte Mittellage (100 Prozent Polypropylen) sichert die Filtration der Aerosole ab und die Innenlage (ebenfalls 100 Prozent PET) transportiert die Feuchtigkeit der Atemluft nach außen.

Diese Masken können auch in der industriellen Anwendung in rauen Arbeitsumgebungen für den sicheren Arbeitsschutz im Umgang mit Glasfasern, Metall, diversen Kunststoffen und Ölnebel sorgen.

Die nächste Innovationsstufe der „Nora F“ ist mit drei Schwerpunkten bereits fest geplant. Dabei stehen die Nachhaltigkeit mit recyclingfähigen und kompostierbaren Materialien, die antivirale und bakterielle Funktionalität sowie der Tragekomfort im Blickpunkt des Entwicklungsteams um Marc Jolly, Head of R&D und Johannes Loos, Business Unit Manager bei Norafin.

André Lang, Geschäftsführer von Norafin, und sein Team sind hochmotiviert an die Entwicklung und Herstellung der Masken gegangen, haben viele Zusatzschichten mit den XENON-Ingenieuren für die Maske „made in Saxony“ aufgebracht und jeweils hohe sechsstellige Summen investiert. Umso enttäuschter war das Team als der Ablehnungsbescheid für die Förderung der sächsischen Maskenproduktion vom Bundeswirtschaftsministerium einen Tag vor Weihnachten ankam.
Norafin geht daher jetzt auch eigene internationale Vertriebswege.

Dr.-Ing. Jenz Otto vom vti plant für die Unterstützung der Vertriebsaktivitäten der Unternehmen aus dem Verband auch in diesem Jahr wieder eine Präsentationsveranstaltung mit Anwendern textiler Gesundheits- und Schutzausrüstung am 28. September 2021 in Chemnitz.

 

Mit der PFAFF 4520 haben Ingenieure und Techniker von PFAFF eine vollautomatische, CE-konforme Maskenanlage für die Herstellung von mehrlagigen Einweg-Mund-und-Nasenmasken (MNS-Masken) konzipiert (c) PFAFF
PFAFF 4520: Vollautomatische Maskenanlage
05.10.2020

PFAFF 4520: Vollautomatische Maskenanlage

Mit der PFAFF 4520 haben Ingenieure und Techniker von PFAFF eine vollautomatische, CE-konforme Maskenanlage für die Herstellung von mehrlagigen Einweg-Mund-und-Nasenmasken (MNS-Masken) konzipiert, welche die Anforderungen an ein "deutsches Engineering" in einmaliger Weise erfüllt. In dem Produkt stecken nicht  nur 150 Jahre Kompetenz beim Verbinden von textilen Materialien, sondern auch geballtes Know-how der Marken PFAFF INDUSTRIAL und KSL in den Bereichen Prozesssteuerung, Automatisierung und Robotik.

Die PFAFF 4520 ist eine eine solide und ausgereifte Produktionslinie (MADE IN GERMANY), welche eine extrem prozesssichere Arbeitsweise garantiert. In Zeiten von Covid-19 ist es wichtig auf das richtige Betriebsmittel für die Maskenfertigung zu setzen, um kostenintensive Nachjustierungen bzw. eine unnötige Zweit-Investition zu vermeiden.

Fakten der PFAFF 4520:

Mit der PFAFF 4520 haben Ingenieure und Techniker von PFAFF eine vollautomatische, CE-konforme Maskenanlage für die Herstellung von mehrlagigen Einweg-Mund-und-Nasenmasken (MNS-Masken) konzipiert, welche die Anforderungen an ein "deutsches Engineering" in einmaliger Weise erfüllt. In dem Produkt stecken nicht  nur 150 Jahre Kompetenz beim Verbinden von textilen Materialien, sondern auch geballtes Know-how der Marken PFAFF INDUSTRIAL und KSL in den Bereichen Prozesssteuerung, Automatisierung und Robotik.

Die PFAFF 4520 ist eine eine solide und ausgereifte Produktionslinie (MADE IN GERMANY), welche eine extrem prozesssichere Arbeitsweise garantiert. In Zeiten von Covid-19 ist es wichtig auf das richtige Betriebsmittel für die Maskenfertigung zu setzen, um kostenintensive Nachjustierungen bzw. eine unnötige Zweit-Investition zu vermeiden.

Fakten der PFAFF 4520:

-    Maskengröße: 175 x 95 mm
-    Produktionsleistung: 3.500 - 4.000 Masken pro Stunde
-    1-, 2- oder 3- lagige Verarbeitung (Filter-/Vliesstoffe)
-    SPS-Steuerung der gesamten Maskenanlage
-    Ultraschall-Schweißkomponenten von deutschen Herstellern
-    Schutzumhausung zum Arbeitsschutz der Bedienperson
-    Verpackungsstation (auf Anfrage)
-    Druckstation für personalisierte Masken (auf Anfrage)

Starkes Maschinenkonzept, starker Pre- und After-Sales:

Das Kundenmaterial (Vlies- oder ähnliches Filtermaterial) und die gewünschte Anzahl der Lagen (1-, 2-, 3-lagig) werden von PFAFF-Ingenieuren auf die jeweilige Maschine abgestimmt. Nach Fertigstellung wird die Maschine im Kundenbetrieb "Ready to production" aufgebaut bzw. installiert.  Um eine schnelle Service-Reaktionszeit im After-Sales und dadurch eine max. Ausbringung zu gewährleisten, werden die PFAFF-Vertriebspartner (weltweit) in den Service & Support eingebunden.

08.07.2020

Messe Düsseldorf setzt Hygiene- und Infektionsschutzkonzept auf

  • Wiederaufnahme des Messebetriebs startet im September
  • Messechef Diener: „Wir bieten alle Voraussetzungen für sichere und erfolgreiche Messen in Zeiten von Corona“

Der CARAVAN SALON Düsseldorf, die Weltleitmesse für Reisemobile und Caravans, wird vom 4. bis 13. September 2020 die Wiederaufnahme des Messebetriebs am Standort Düsseldorf markieren. Nach dem Lockdown im Frühjahr können Fachmessen und Fachkongresse in NRW seit dem 31. Mai 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden.

Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für das Düsseldorfer Messegelände ermöglicht, dass relevante Branchenplattformen unter größtmöglichem Schutz von Ausstellern, Besuchern, Partnern und Mitarbeitern stattfinden können. Es stellt die erforderlichen Gesundheitsvorkehrungen, Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln sicher und beinhaltet sowohl Maßnahmen zum Personenzahl- und Flächenmanagement als auch hygienische, technische und organisatorische Maßnahmen, die die Landesregierung für den Betrieb von Kongressen und Messen aufgestellt hat. Grundlage bildet die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

  • Wiederaufnahme des Messebetriebs startet im September
  • Messechef Diener: „Wir bieten alle Voraussetzungen für sichere und erfolgreiche Messen in Zeiten von Corona“

Der CARAVAN SALON Düsseldorf, die Weltleitmesse für Reisemobile und Caravans, wird vom 4. bis 13. September 2020 die Wiederaufnahme des Messebetriebs am Standort Düsseldorf markieren. Nach dem Lockdown im Frühjahr können Fachmessen und Fachkongresse in NRW seit dem 31. Mai 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden.

Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für das Düsseldorfer Messegelände ermöglicht, dass relevante Branchenplattformen unter größtmöglichem Schutz von Ausstellern, Besuchern, Partnern und Mitarbeitern stattfinden können. Es stellt die erforderlichen Gesundheitsvorkehrungen, Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln sicher und beinhaltet sowohl Maßnahmen zum Personenzahl- und Flächenmanagement als auch hygienische, technische und organisatorische Maßnahmen, die die Landesregierung für den Betrieb von Kongressen und Messen aufgestellt hat. Grundlage bildet die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Detailliertes Konzept auf Basis bewährter Maßnahmen
Grundsätzlich gelten auf den Veranstaltungen auf dem Düsseldorfer Messegelände die offiziellen Abstands- und Hygienegebote so wie im öffentlichen Bereich und im Einzelhandel. Dazu gehört, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu halten, für die eigene Handhygiene zu sorgen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, die Niesetikette einzuhalten und auf Begrüßungsrituale wie Handschlag zu verzichten. Bei Bedarf erfolgt eine Ausgabe von Mund-Nase-Bedeckungen in den Eingängen und auf dem Gelände durch das Servicepersonal.

Alle kommenden Veranstaltungen am Standort Düsseldorf werden eine Personenbegrenzung aufweisen, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann: Tickets sind daher limitiert und grundsätzlich ausschließlich online verfügbar, Besucher müssen sich beim Erwerb registrieren. Beim Betreten der Veranstaltungsflächen werden sie dadurch zahlenmäßig erfasst. Gleichzeitig werden die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW über die Rückverfolgbarkeit aller anwesenden Personen eingehalten und umgesetzt.

Konkrete Maßnahmen im laufenden Messebetrieb
Überall dort, wo sich Warteschlangen bilden, machen Bodenmarkierungen auf die Einhaltung des Mindestabstands aufmerksam. Hier und auf allen Allgemeinflächen achten Mitarbeiter der Messe Düsseldorf und des Ordnungsdienstes darauf, dass dieser eingehalten wird. Dies geschieht vor Ort und über vorhandene Videosysteme. Auf den Ständen der Aussteller erfolgt dies durch deren Mitarbeiter. Um Wegkreuzungen möglichst zu vermeiden, sollen alle Wege analog zum Straßenverkehr in Laufrichtung rechts genutzt werden. Alle Türen – außer Brandschutztüren – stehen weit offen und sind berührungslos passierbar.

Auf dem gesamten Gelände wird Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt; an den Ständen sind hierfür die Aussteller verantwortlich. Alle Bezahlvorgänge erfolgen nach Möglichkeit bargeldlos. Daher bleiben auch alle Kassen geschlossen. Serviceschalter, Theken etc. erhalten transparente Abtrennungen als Hygieneschutz. Mindestens zweimal täglich – je nach Besucherfrequenz auch häufiger – werden Drehkreuzsperren und Eintrittskartenscanner, Oberflächen von Serviceschaltern und Theken sowie Kontaktflächen wie Türklinken etc. gereinigt.

In den Sanitäranlagen richtet sich die maximale Personenzahl nach der Anzahl der geöffneten WCs und Urinale. Dabei erfolgt die Sperrung jedes zweiten Urinals und jedes zweiten Handwaschbeckens; WC-Kabinen bleiben ohne Einschränkung geöffnet. Um die Anzahl der Nutzer zu kontrollieren und die verstärkte Reinigung und Desinfektion von WCs, Griffen, Handwaschbecken und Wasserkränen in kurzen Intervallen zu gewährleisten, werden alle Sanitäranlagen permanent mit Reinigungspersonal besetzt.

Für eine regelmäßige und ausreichende Belüftung ist gesorgt – durch die Lüftungsanlagen und die Vorgaben an Standbau sowie Präsentation der Exponate: Die Menge der stetig neu eingebrachten Luft in den Hallen ist um ein Vielfaches größer als der tatsächliche Bedarf und entspricht der Qualität der Außenluft. Besprechungsräume oder Untergeschosse in mehrgeschossigen Ständen sind außerdem nur in geöffneter Ausführung zulässig, um sie in die Belüftung miteinzubeziehen. Gleiches gilt für begehbare Exponate, deren Türen, Fenster und Dachluken dauerhaft geöffnet sein müssen.

Auf den Veranstaltungen wird es nach wie vor Gastronomie- und Cateringangebote geben. Die Betreiber müssen hierfür ein eigenes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept auf der Basis der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und ihren Anlagen erstellen. Für die Dauer der Corona-Pandemie gilt ein generelles Verbot von Standpartys bzw. Ausstellerpartys auf dem Gelände. Beim Standbau gilt der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-standard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Sicherheit für die Belegschaft der Messe Düsseldorf
Auch für den Schutz der Belegschaft ist gesorgt: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten textile Mund-Nase-Bedeckungen; für Tätigkeiten im Freigelände gibt es zusätzlich ein Visier. Arbeitsmittel werden möglichst einzelnen Mitarbeitern persönlich zugeordnet – sofern diese an Dritte übergeben werden müssen, werden sie zuvor gereinigt. Schutzhandschuhe müssen eingesetzt werden, falls Tätigkeiten nicht allein mit persönlich zugeordneten Arbeitsmitteln ausgeübt werden oder ein unmittelbarer Austausch von Materialien und Gegenständen nötig ist.

Bei den Hygiene- und Infektionsschutzstandards handelt es sich um einen aktuellen Stand, der stetig je nach Entwicklung und geänderten gesetzlichen Vorgaben angepasst wird. Die Messe Düsseldorf wird rechtzeitig über etwaige Änderungen informieren.

Weitere Informationen:
Messe Düsseldorf
Quelle:

Messe Düsseldorf GmbH

08.07.2020

Messe Düsseldorf stellt Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vor

  • Wiederaufnahme des Messebetriebs im September
  • Messechef Diener: „Wir bieten alle Voraussetzungen für sichere und erfolgreiche Messen in Zeiten von Corona“

Grundsätzlich gelten auf den Veranstaltungen auf dem Düsseldorfer Messegelände die offiziellen Abstands- und Hygienegebote wie im öffentlichen Bereich und im Einzelhandel. Dazu gehören, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu halten, für die eigene Handhygiene zu sorgen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, die Niesetikette einzuhalten und auf Begrüßungsrituale wie Handschlag zu verzichten. Bei Bedarf erfolgt eine Ausgabe von Mund-Nase-Bedeckungen in den Eingängen und auf dem Gelände durch das Servicepersonal.

  • Wiederaufnahme des Messebetriebs im September
  • Messechef Diener: „Wir bieten alle Voraussetzungen für sichere und erfolgreiche Messen in Zeiten von Corona“

Grundsätzlich gelten auf den Veranstaltungen auf dem Düsseldorfer Messegelände die offiziellen Abstands- und Hygienegebote wie im öffentlichen Bereich und im Einzelhandel. Dazu gehören, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu halten, für die eigene Handhygiene zu sorgen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, die Niesetikette einzuhalten und auf Begrüßungsrituale wie Handschlag zu verzichten. Bei Bedarf erfolgt eine Ausgabe von Mund-Nase-Bedeckungen in den Eingängen und auf dem Gelände durch das Servicepersonal.

Alle kommenden Veranstaltungen am Standort Düsseldorf werden eine Personenbegrenzung aufweisen, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann. Tickets sind deshalb limitiert und grundsätzlich ausschließlich online verfügbar, Besucher müssen sich beim Erwerb registrieren. Beim Betreten der Veranstaltungsflächen werden sie dadurch zahlenmäßig erfasst. Gleichzeitig werden die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW über die Rückverfolgbarkeit aller anwesenden Personen eingehalten und umgesetzt.

Wolfram N. Diener, seit 1. Juli 2020 Vorsitzender der Geschäftsführung der Messe Düsseldorf, hebt insbesondere die Bedeutung für die ausstellenden Industrien hervor: „Alle Zeichen stehen auf Aufbruch. Unternehmen benötigen jetzt Plattformen, um sich und ihre Innovationen zu präsentieren, zu netzwerken und gemeinsam die Weichen für die Zukunft zu stellen. Mit unseren Weltleitmessen schaffen wir hierfür beste Voraussetzungen. Unsere Hygiene- und Infektionsschutzstandards sorgen dafür, dass die Sicherheit und Gesundheit unserer Aussteller, Besucher, Partner und Mitarbeiter bestmöglich geschützt werden. Wir sind bereit.“


Konkrete Maßnahmen im laufenden Messebetrieb
Überall, wo sich Warteschlangen bilden, machen Bodenmarkierungen auf die Einhaltung des Mindestabstands aufmerksam. Dort und auf allen Allgemeinflächen achten Mitarbeiter der Messe Düsseldorf und des Ordnungsdienstes darauf, dass dieser eingehalten wird. Dies geschieht vor Ort und über vorhandene Videosysteme. Auf den Ständen der Aussteller erfolgt dies durch deren Mitarbeiter. Um Wegkreuzungen möglichst zu vermeiden, sollen alle Wege analog zum Straßenverkehr in Laufrichtung rechts genutzt werden. Alle Türen – außer Brandschutztüren – stehen weit offen und sind berührungslos passierbar.

Auf dem gesamten Gelände wird Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt; an den Ständen sind hierfür die Aussteller verantwortlich. Alle Bezahlvorgänge erfolgen nach Möglichkeit bargeldlos. Daher bleiben auch alle Kassen geschlossen. Serviceschalter, Theken etc. erhalten transparente Abtrennungen als Hygieneschutz. Mindestens zweimal täglich – je nach Besucherfrequenz auch häufiger – werden Drehkreuzsperren und Eintrittskartenscanner, Oberflächen von Serviceschaltern und Theken sowie Kontaktflächen wie Türklinken etc. gereinigt.

In den Sanitäranlagen richtet sich die maximale Personenzahl nach der Anzahl der geöffneten WCs und Urinale. Dabei erfolgt die Sperrung jedes zweiten Urinals und jedes zweiten Handwaschbeckens; WC-Kabinen bleiben ohne Einschränkung geöffnet. Um die Anzahl der Nutzer zu kontrollieren und die verstärkte Reinigung und Desinfektion von WCs, Griffen, Handwaschbecken und Wasserkränen in kurzen Intervallen zu gewährleisten, werden alle Sanitäranlagen permanent mit Reinigungspersonal besetzt.

Für eine regelmäßige und ausreichende Belüftung ist gesorgt – durch die Lüftungsanlagen und die Vorgaben an Standbau sowie Präsentation der Exponate: Die Menge der stetig neu eingebrachten Luft in den Hallen ist um ein Vielfaches größer als der tatsächliche Bedarf und entspricht der Qualität der Außenluft. Besprechungsräume oder Untergeschosse in mehrgeschossigen Ständen sind nur in geöffneter Ausführung zulässig, um sie in die Belüftung miteinzubeziehen. Gleiches gilt für begehbare Exponate, deren Türen, Fenster und Dachluken dauerhaft geöffnet sein müssen.

Auf den Veranstaltungen wird es nach wie vor Gastronomie- und Cateringangebote geben. Die Betreiber müssen hierfür ein eigenes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept auf der Basis der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und ihren Anlagen erstellen. Für die Dauer der Corona-Pandemie gilt ein generelles Verbot von Standpartys bzw. Ausstellerpartys auf dem Gelände. Beim Standbau gilt der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-standard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Sicherheit für die Belegschaft der Messe Düsseldorf
Auch für den Schutz der Belegschaft ist gesorgt: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten textile Mund-Nase-Bedeckungen; für Tätigkeiten im Freigelände gibt es zusätzlich ein Visier. Arbeitsmittel werden möglichst einzelnen Mitarbeitern persönlich zugeordnet – sofern diese an Dritte übergeben werden müssen, werden sie zuvor gereinigt. Schutzhandschuhe müssen eingesetzt werden, falls Tätigkeiten nicht allein mit persönlich zugeordneten Arbeitsmitteln ausgeübt werden oder ein unmittelbarer Austausch von Materialien und Gegenständen nötig ist.

Bei den Hygiene- und Infektionsschutzstandards handelt es sich um einen aktuellen Stand, der stetig je nach Entwicklung und geänderten gesetzlichen Vorgaben angepasst wird. Die Messe Düsseldorf wird rechtzeitig über etwaige Änderungen informieren.

 

Weitere Informationen:
Messe Düsseldorf
Quelle:

Messe Düsseldorf GmbH

(c) Deutscher Textilreinigungs-Verband
24.04.2020

DTV: Hygienische Arbeitsbekleidung eine der wichtigsten Corona-Schutzmaßnahmen

Für die langsam wieder hochfahrende Wirtschaft hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Arbeitsschutzstandards speziell für die Zeiten des Coronavirus veröffentlicht. Um Infektionsrisiken zu reduzieren, fordert das BMAS die regelmäßige Reinigung von Arbeitsbekleidung. Die heimische Waschmaschine garantiere jedoch keine ausreichend hygienischen Waschergebnisse, dazu bedürfe es einer professionellen Textilpflege, so der DTV.
 

Für die langsam wieder hochfahrende Wirtschaft hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Arbeitsschutzstandards speziell für die Zeiten des Coronavirus veröffentlicht. Um Infektionsrisiken zu reduzieren, fordert das BMAS die regelmäßige Reinigung von Arbeitsbekleidung. Die heimische Waschmaschine garantiere jedoch keine ausreichend hygienischen Waschergebnisse, dazu bedürfe es einer professionellen Textilpflege, so der DTV.
 
Um zu verhindern, dass es beim Wiederanlaufen der Wirtschaft zu einem exponentiellen Anstieg der Covid-19-Infektionen kommt, hat das BMAS am 16. April den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Er beinhaltet konkrete Maßnahmen, die den Schutz des Personals am Arbeitsplatz während der Pandemie verbessern sollen. So ist neben einem angemessenen Schutzabstand auch die Verwendung hygienisch einwandfreier Arbeitskleidung vorgeschrieben. Konkret heißt es in dem Dokument: „Besonders strikt ist auf die ausschließlich personenbezogene Benutzung jeglicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung zu achten. Die personenbezogene Aufbewahrung von Arbeitsbekleidung und PSA getrennt von der Alltagskleidung ist zu ermöglichen. Es ist sicherzustellen, dass Arbeitsbekleidung regelmäßig gereinigt wird.“
 
Die Verantwortung liegt auf Seiten der Arbeitgeber – selbst dann, wenn Mitarbeitende private Kleidung tragen. Die professionelle Pflege von Kleidung und Berufskleidung gehört damit zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen von Mitarbeiter/innen, folgert der DTV. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband empfiehlt daher, sich bei der Pflege der Arbeitskleidung nicht auf die heimische Waschmaschine zu verlassen.

Quelle:

Deutscher Textilreinigungs-Verband

Durch die Markierungslösungen von Tailorlux lässt sich die Echtheit von Atemschutzmasken, die den Mindeststandard erfüllen, nachweisen.
Tailorlux macht Bewertung von PPF2 und PPF3 Atemschutzmasken sicherer
10.04.2020

Tailorlux macht Bewertung von PPF2 und PPF3 Atemschutzmasken sicherer

Durch die Markierungslösungen von Tailorlux lässt sich die Echtheit von PPF2 und PPF3 Atemschutzmasken nachweisen.
Die aktuelle SARS Covid-19-Pandemie hat den Markt für Persönliche Schutzausrüstung unter Druck gesetzt, die Hersteller können dem aktuellen Bedarf an zertifizierten Schutzmasken und Anzügen nicht gerecht werden. Die Preise steigen und die Aussicht auf hohe Gewinne bringt immer mehr Fälschungen hervor.

Durch die Markierungslösungen von Tailorlux lässt sich die Echtheit von PPF2 und PPF3 Atemschutzmasken nachweisen.
Die aktuelle SARS Covid-19-Pandemie hat den Markt für Persönliche Schutzausrüstung unter Druck gesetzt, die Hersteller können dem aktuellen Bedarf an zertifizierten Schutzmasken und Anzügen nicht gerecht werden. Die Preise steigen und die Aussicht auf hohe Gewinne bringt immer mehr Fälschungen hervor.

Zum Nachweis der Echtheit von Persönlicher Schutzausrüstung hat Tailorlux eine dauerhafte und nicht sichtbare Produktmarkierungslösung entwickelt, die auch nach Jahren detektiert werden kann. Sie gibt den Beschaffungsabteilungen und dem medizinischen Personal die Gewissheit, dass die Schutzausrüstung die zugesicherten Eigenschaften erfüllt.

In Deutschland garantiert ein Open-House-Modell die Abnahme von Atemschutzmasken zu festgelegten Preisen. Voraussetzung ist, dass der Hersteller einen Mindeststandard garantieren kann. Dieser ist in der DIN EN 149 festgelegt und unterliegt nach der PSA-Verordnung einer Konformitätsbewertung, die eine Einhaltung der Anforderungen garantiert.
Angesichts der akuten Lage gilt derzeit jedoch ein Schnelltest für die Maskenzertifizierung; er wurde vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und die DEKRA Testing and Certification umgesetzt.

„Durch das Aussetzen des Kontrollinstruments der Konformitätsbewertung besteht das Risiko, dass der Standard angesichts des enormen Bedarfs nicht gehalten werden kann. Gleichzeitig wird es Produktfälschern leichter gemacht, eine ungeprüfte Ware unbekannter Herkunft einzuführen und aus der Pandemie Profit zu schlagen“, gibt Tobias Herzog, Geschäftsführer von Tailorlux zu bedenken. „Durch eine unauslöschliche, nicht sichtbare, detektierbare Produktmarkierung lässt sich der Ursprung jeder Maske schnell und sicher nachvollziehen. Der Prozess funktioniert ohne zeitliche Einschränkung, so dass auch eine Nachweismöglichkeit für im Hinblick auf künftige Pandemien bevorratete Atemschutzmasken besteht."

Produktintegrierte Herkunftsgarantie
Für die Markierung und Rückverfolgung von Produkten hat Tailorlux Sicherheitspigmente (Tailor-Safe®) entwickelt, deren Echtheit mittels Lichtspektroskopie überprüft werden kann: Die Kristall-Pigmente reflektieren ein individuelles, detektierbares Lichtspektrum. „Aufgrund ihrer enormen Partikelfeinheit lassen sich die Marker in nahezu jedes Trägermaterial einarbeiten und werden dadurch zum untrennbaren Bestandteil des Produkts. Die für die Atemschutzmasken benötigten Spinnvliese können wir auf Faserebene markieren, die fertigen Masken mit einer Spezialdruckfarbe eindeutig kennzeichnen. So stellen Anbieter mit geringem Aufwand den Sicherheitsstandard ihrer Produkte sicher, während die Beschaffungsabteilungen die Gewissheit haben, dass sie die Persönliche Schutzausrüstung des medizinischen Personals nicht teuer zu stehen kommt.“, so Herzog.
 

 

Quelle:

(c) Tailorlux