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(c) Messe Düsseldorf GmbH
19.06.2023

A+A Expert Talk: Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft im Fokus

  • Die A+A Expert Talks gehen in die dritte Runde

In Kooperation mit dem German Fashion Verband präsentieren und diskutieren am 20. Juni 2023 Experten aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz sowie Corporate Fashion und Produktmanagement von 10:00 bis 11:30 Uhr über Nachhaltigkeit in Lieferketten, Normierungen und Siegel sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Lösungen. Sie bieten damit eine Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und innovativen Ansätzen.

Der Fokus auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft spiegelt die wachsende Bedeutung dieser Themen in der Arbeitswelt wider. Immer mehr Unternehmen erkennen die Notwendigkeit, ihre Geschäftspraktiken nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Ressourcen zu optimieren.

Moderiert wird dieser Expert Talk von Irina Olm, Syndikus Rechtsanwältin, Beraterin des GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. und Spezialistin für Kreislaufwirtschaft und CSR, die ihr Know-how auch auf europäischer Ebene einbringt.

  • Die A+A Expert Talks gehen in die dritte Runde

In Kooperation mit dem German Fashion Verband präsentieren und diskutieren am 20. Juni 2023 Experten aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz sowie Corporate Fashion und Produktmanagement von 10:00 bis 11:30 Uhr über Nachhaltigkeit in Lieferketten, Normierungen und Siegel sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Lösungen. Sie bieten damit eine Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und innovativen Ansätzen.

Der Fokus auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft spiegelt die wachsende Bedeutung dieser Themen in der Arbeitswelt wider. Immer mehr Unternehmen erkennen die Notwendigkeit, ihre Geschäftspraktiken nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Ressourcen zu optimieren.

Moderiert wird dieser Expert Talk von Irina Olm, Syndikus Rechtsanwältin, Beraterin des GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. und Spezialistin für Kreislaufwirtschaft und CSR, die ihr Know-how auch auf europäischer Ebene einbringt.

Benjamin Helfritz, Head of Quality in Digital and Green Transformation, DIN - Deutsches Institut für Normung klärt über die neuen Normierungen zur Grünen Transformation auf.
Der DPP wird nicht nur für den grünen, sondern vielmehr für den digitalen Fortschritt benötigt. Seinen vollen Mehrwert wird er aber nur erlangen, wenn bestehende und entstehende Systeme interoperabel funktionieren. Der Einsatz eines Digitalen Produktpasses zur Normierung schafft mehr Nachhaltigkeit und digitalen Fortschritt.

Henk Vanhoutte, Secretary General, European Safety Federation (ESF) und Lucia Mendori, Regulatory Affairs Associate / Chair ESF working group sustainability präsentieren Praxisbeispiele und konkrete Anwendungsfaktoren zur nachhaltigen PSA sowie Lösungen für nachhaltige Berufskleidung. Sie geben einen Überblick über Ergebnisse von Umfragen mit Mitgliedern zu verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten als Hinweis darauf, wie die Branche dieses wichtige Thema behandelt; weisen aber auch auf Grenzen der Nachhaltigkeit für PSA hin.

Lena Bay Høyland, Produktdirektorin des schwedischen Workwear Herstellers Fristads Kansas präsentiert die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens, das sich verpflichtet hat, die Auswirkungen durch Ziele und wirksame Maßnahmen auf die Umwelt zu minimieren. Der Fortschritt wurde bei Fristads Kansas anhand konkreter Zahlen und Überprüfungen Dritter gemessen. Es handelt sich dabei um einen Use Case, der die Innovationen und Herausforderungen bezüglich nachhaltiger Berufskleidung aufzeigt.

Mit den Expert-Talks bietet die Weltleitmesse A+A gemeinsam mit ihren strategischen Partnern der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi), Fraunhofer IPA, German Fashion (Modeverband Deutschland e.V.), DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung), BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), IVPS (Interessenverbund Persönliche Schutzausrüstung e.V.) sowie IFA (Institut für Arbeitsschutz ihrer Community eine Netzwerk- und Informationsplattform.

24.04.2023

Südwesttextil kritisiert Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz als rückschrittlich

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Verband erwartet von der Bundesregierung eine moderne und zeitgemäße Arbeitszeitpolitik. Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, kommentiert: „Statt neuer Bürokratieauflagen, sollte die Bundesregierung lieber ein Zeichen setzen und die starren Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit und der ununterbrochenen Ruhezeit flexibilisieren. Eine pauschale Verpflichtung zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit widerspricht den Modernisierungsgedanken und geht unnötig weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen sind gesetzliche Spielräume, um bestehende und funktionierende Arbeitszeitmodelle weiterzuentwickeln.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

31.01.2023

A+A launcht Webinar Reihe „Expert Talks“

Im Vorlauf zur A+A starten die Organisatoren als inhaltliche Vorbereitung der Messe am 8. Februar die Webinar Reihe „A+A Expert Talks“ zu wichtigen Themen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Die innovative Webinar-Reihe richtet sich gleichermaßen an Ausstellende sowie Besucherinnen und Besucher der A+A.

Gemeinsam mit ihren strategischen Partnern der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BASI), Fraunhofer IPA, German Fashion (Modeverband Deutschland e.V.), DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung), BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), IVPS (Interessenverbund Persönliche Schutzausrüstung e.V.) sowie IFA (Institut für Arbeitsschutz) bietet die Weltleitmesse für persönlichen Schutz, betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit besondere Netzwerk- und Informationsformate.

Im Vorlauf zur A+A starten die Organisatoren als inhaltliche Vorbereitung der Messe am 8. Februar die Webinar Reihe „A+A Expert Talks“ zu wichtigen Themen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Die innovative Webinar-Reihe richtet sich gleichermaßen an Ausstellende sowie Besucherinnen und Besucher der A+A.

Gemeinsam mit ihren strategischen Partnern der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BASI), Fraunhofer IPA, German Fashion (Modeverband Deutschland e.V.), DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung), BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), IVPS (Interessenverbund Persönliche Schutzausrüstung e.V.) sowie IFA (Institut für Arbeitsschutz) bietet die Weltleitmesse für persönlichen Schutz, betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit besondere Netzwerk- und Informationsformate.

Die Webinare sind in Englisch und richten sich an Entscheiderinnen und Entscheider aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsplanung und Produktionsplanung sowie an Versicherer, Sicherheitsingenieurinnen und -Ingenieure, Betriebsmedizinerinnen und -Mediziner aus ganz Europa.

In Kooperation mit dem Fraunhofer IPA gibt die erste Websession am 8.2.2023 einen spannenden Einblick in die aktuellen Entwicklungen und Innovationen der Exoskelett-Technologie. Exoskelette und Wearables sind branchenübergreifend eines der zukunftsweisenden Themen in der Arbeitswelt und werden in Industrie, Logistik, Handwerk und Pflege bereits erfolgreich eingesetzt. Aktiv angetriebene Exoskelette werden den Menschen in Zukunft nicht ersetzen, sondern mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) effektiver unterstützen und zunehmend körperliche Einschränkungen kompensieren − und damit auch dazu beitragen, dass Arbeitskräfte länger leistungsfähig und gesund bleiben. Sie werden zunehmend in der Prävention und Therapie von Muskel- und Skelett-Erkrankungen eingesetzt.

Weitere Informationen:
A + A Arbeitsschutz Arbeitssicherheit
Quelle:

Messe Düsseldorf GmbH

24.01.2023

Südwesttextil: Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

Vor dem Hintergrund, dass bereits seit Mitte November Quarantäne und Absonderung in Baden-Württemberg und vielen anderen Bundesländern an den endemischen Charakter des Virus angepasst worden sind, begrüßt der Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie das Vorhaben, die Corona-ArbSchV aufzuheben. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Wir haben als Wirtschaft das Hochlaufen des pandemischen Schutzes mitgetragen und selbstverständlich Verantwortung übernommen. Mit dem Auslaufen vieler Corona-Beschränkungen muss die Arbeitsschutzverordnung aber analog angepasst werden. Die Ankündigung von Bundesminister Heil ist daher überfällig – der Virus ist leider längst Bestandteil unseres Alltags. Nach der Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind die angekündigten unverbindlichen und praxisgerechten Empfehlungen des BMAS für zukünftige Infektionsausbrüche ausreichend und angemessen.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Dibella in Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (c) Dibella b.v.
Durch den Einsatz zertifizierter GOTS/OCS-Fairtrade-Baumwolle hat Dibella (im Bild Geschäftsführer Ralf Hellmann) potenzielle Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette schon vor Jahren adressiert
07.10.2021

Dibella in Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im September 2021 eine Filmreihe über unternehmerische Sorgfaltspflichten ins Netz gestellt. Dibella spielt dabei eine führende Rolle. Geschäftsführer Ralf Hellmann berichtet in einem knapp fünfminütigen Video über die erfolgreiche Erfassung und Beseitigung von Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette.

„Ende 2016 wurde der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) von der Bundesregierung beschlossen. Er fordert von allen hierzulande ansässigen Unternehmen, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dafür müssen sie nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln, verhüten und mindern. Genau das haben wir gemacht: Wir haben wir uns intensiv mit den Risiken für Mensch und Umwelt in unseren Lieferketten beschäftigt und Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren“, erklärt Ralf Hellmann, Geschäftsführer von Dibella.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im September 2021 eine Filmreihe über unternehmerische Sorgfaltspflichten ins Netz gestellt. Dibella spielt dabei eine führende Rolle. Geschäftsführer Ralf Hellmann berichtet in einem knapp fünfminütigen Video über die erfolgreiche Erfassung und Beseitigung von Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette.

„Ende 2016 wurde der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) von der Bundesregierung beschlossen. Er fordert von allen hierzulande ansässigen Unternehmen, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dafür müssen sie nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln, verhüten und mindern. Genau das haben wir gemacht: Wir haben wir uns intensiv mit den Risiken für Mensch und Umwelt in unseren Lieferketten beschäftigt und Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren“, erklärt Ralf Hellmann, Geschäftsführer von Dibella.

Mit gutem Beispiel voran
Dibella ist daher auf das ab dem Jahr 2023 geltende Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorbereitet. Die Arbeit hat dem Unternehmen nun eine Hauptrolle in einer Praxis-Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingetragen. In einem Kurzfilm über das Lieferkettengesetz zeigt Ralf Hellmann, dass sein Unternehmen potenzielle Menschenrechtsrisiken bereits am Anfang der textilen Lieferkette durch den Einsatz von GOTS zertifizierter und OCS-Fairtrade Baumwolle minimiert.

(c) Dibella GmbH. Dibella Geschäftsführer Ralf Hellmann.
22.12.2020

BMAS wählt Dibella als Positiv-Beispiel für CSR aus

Dibella ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als vorbildliches Praxisbeispiel für die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausgewählt worden. Das Vorzeigemodell für verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement wird auf der Homepage des Ministeriums präsentiert.

Dibella engagiert sich seit vielen Jahren für eine sozial faire und ökologisch verantwortungsvolle Textil-Lieferkette und wurde im Jahr 2020 daher als eines von 25 Unternehmen für den renommierten CSR-Preis der Bundesregierung nominiert. Nun hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die von Dibella umgesetzten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten als positives Praxisbeispiel ausgewählt. Ein schriftliches Porträt der umfassenden Aktivitäten des Unternehmens für nachhaltiges Handeln ist auf der BMAS-Webseite veröffentlicht.

Dibella ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als vorbildliches Praxisbeispiel für die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausgewählt worden. Das Vorzeigemodell für verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement wird auf der Homepage des Ministeriums präsentiert.

Dibella engagiert sich seit vielen Jahren für eine sozial faire und ökologisch verantwortungsvolle Textil-Lieferkette und wurde im Jahr 2020 daher als eines von 25 Unternehmen für den renommierten CSR-Preis der Bundesregierung nominiert. Nun hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die von Dibella umgesetzten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten als positives Praxisbeispiel ausgewählt. Ein schriftliches Porträt der umfassenden Aktivitäten des Unternehmens für nachhaltiges Handeln ist auf der BMAS-Webseite veröffentlicht.

Ermutigendes Positiv-Beispiel
„Corporate Social Responsibility bedeutet, die Auswirkungen des eigenen unternehmerischen Handelns auf allen Ebenen zu beleuchten und verantwortungsvolles Handeln in die Geschäftstätigkeit zu integrieren. Diese Philosophie setzen wir seit vielen Jahren konsequent um. Wir machen uns für eine nachhaltige Produktion unserer Textilien und gute Arbeitsbedingungen in unserer gesamten Wertschöpfung stark. Es macht uns daher stolz, dass unser Ansatz vom BMAS als gutes Beispiel für einen positiven gesellschaftlichen Beitrag vorgestellt wird und branchenübergreifend zu nachhaltigem Engagement motivieren kann“, so Dibella Geschäftsführer Ralf Hellmann.

Weitere Informationen:
Dibella CSR
Quelle:

Dibella GmbH

(c) Deutscher Textilreinigungs-Verband
24.04.2020

DTV: Hygienische Arbeitsbekleidung eine der wichtigsten Corona-Schutzmaßnahmen

Für die langsam wieder hochfahrende Wirtschaft hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Arbeitsschutzstandards speziell für die Zeiten des Coronavirus veröffentlicht. Um Infektionsrisiken zu reduzieren, fordert das BMAS die regelmäßige Reinigung von Arbeitsbekleidung. Die heimische Waschmaschine garantiere jedoch keine ausreichend hygienischen Waschergebnisse, dazu bedürfe es einer professionellen Textilpflege, so der DTV.
 

Für die langsam wieder hochfahrende Wirtschaft hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Arbeitsschutzstandards speziell für die Zeiten des Coronavirus veröffentlicht. Um Infektionsrisiken zu reduzieren, fordert das BMAS die regelmäßige Reinigung von Arbeitsbekleidung. Die heimische Waschmaschine garantiere jedoch keine ausreichend hygienischen Waschergebnisse, dazu bedürfe es einer professionellen Textilpflege, so der DTV.
 
Um zu verhindern, dass es beim Wiederanlaufen der Wirtschaft zu einem exponentiellen Anstieg der Covid-19-Infektionen kommt, hat das BMAS am 16. April den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Er beinhaltet konkrete Maßnahmen, die den Schutz des Personals am Arbeitsplatz während der Pandemie verbessern sollen. So ist neben einem angemessenen Schutzabstand auch die Verwendung hygienisch einwandfreier Arbeitskleidung vorgeschrieben. Konkret heißt es in dem Dokument: „Besonders strikt ist auf die ausschließlich personenbezogene Benutzung jeglicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung zu achten. Die personenbezogene Aufbewahrung von Arbeitsbekleidung und PSA getrennt von der Alltagskleidung ist zu ermöglichen. Es ist sicherzustellen, dass Arbeitsbekleidung regelmäßig gereinigt wird.“
 
Die Verantwortung liegt auf Seiten der Arbeitgeber – selbst dann, wenn Mitarbeitende private Kleidung tragen. Die professionelle Pflege von Kleidung und Berufskleidung gehört damit zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen von Mitarbeiter/innen, folgert der DTV. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband empfiehlt daher, sich bei der Pflege der Arbeitskleidung nicht auf die heimische Waschmaschine zu verlassen.

Quelle:

Deutscher Textilreinigungs-Verband