Lenzing AG: Umtauschangebot der Hybridanleihe 2020
Die Lenzing Aktiengesellschaft beabsichtigt berechtigte Inhaber der am 7. Dezember 2020 begebenen EUR 500 Mio. nachrangigen, rückzahlbaren, festverzinslichen Schuldverschreibungen ohne feste Laufzeit mit der ISIN XS2250987356 („Existing Notes“) zu einem exklusiven Angebot zum Umtausch der Existing Notes im Verhältnis von 90 Prozent des Gesamtnennbetrags der Existing Notes in neue Euro-denominierte nachrangige, rückzahlbare, festverzinsliche Schuldverschreibungen ohne feste Laufzeit („Exchange Notes“) und einer Barabfindung in Höhe von 10 Prozent des Gesamtnennbetrags der Existing Notes („Cash Consideration“), vorbehaltlich der Erfüllung oder des Verzichts auf bestimmte Mindestbedingungen („Exchange Offer“) einzuladen. Die Cash Consideration ist auf EUR 50 Mio. begrenzt. Die Umtauschfrist läuft voraussichtlich vom, am oder um den 16. Juni 2025 bis am oder um den 2. Juli 2025.
Das Exchange Offer stellt keine Rückzahlung gemäß § 6(3)(a) oder (b) der Anleihebedingungen der Hybridanleihe 2020 dar. Mit dieser Transaktion beabsichtigt die Lenzing AG, ihr Verschuldungsprofil zu optimieren und ihre Finanzierungskosten zu verbessern.
Gleichzeitig mit dem beabsichtigten Exchange Offer, beabsichtigt die Lenzing AG, Euro-denominierte, nachrangige, rückzahlbare, festverzinsliche Schuldverschreibungen ohne feste Laufzeit (die „New Money Notes“ und zusammen mit den Exchange Notes die „New Notes“) in einem separaten Angebot gegen Barzahlung zu begeben.
Die Bedingungen der Hybridanleihe 2025 orientieren sich an den Bedingungen der Hybridanleihe 2020: Es handelt sich um nachrangiges Kapital mit fixer Verzinsung, einseitigem Kündigungsrecht der Lenzing AG und unbegrenzter Laufzeit. Die Hybridanleihe 2025 wird daher nach IFRS als Eigenkapital klassifiziert. Die Hybridanleihe 2025 wird der Hybridanleihe 2020 im Rang vorrangig sein.
Lenzing AG