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Marc Michel Foto BVMed
12.09.2023

BVMed fordert Medizintechnik-Pakt

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Initiative der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, vereint gegen Engpässe bei der Versorgung mit Medizinprodukten und Arzneimitteln vorzugehen und den Produktionsstandort Deutschland zu stärken. An dem Treffen der Gesundheits- und Wirtschaftsministerien der vier Südschienen-Länder am 11. September 2023 in München war auch der BVMed beteiligt, vertreten durch sein Vorstandsmitglied Marc D. Michel. „Es ist gut, dass die Politik im Dialog mit der Wirtschaft bleibt. Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung, einen abgestimmten Medizintechnik-Pakt, um Produktion und Forschung unter schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland zu halten und zu stärken“, so Michel.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Initiative der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, vereint gegen Engpässe bei der Versorgung mit Medizinprodukten und Arzneimitteln vorzugehen und den Produktionsstandort Deutschland zu stärken. An dem Treffen der Gesundheits- und Wirtschaftsministerien der vier Südschienen-Länder am 11. September 2023 in München war auch der BVMed beteiligt, vertreten durch sein Vorstandsmitglied Marc D. Michel. „Es ist gut, dass die Politik im Dialog mit der Wirtschaft bleibt. Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung, einen abgestimmten Medizintechnik-Pakt, um Produktion und Forschung unter schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland zu halten und zu stärken“, so Michel.

Die aktuell großen Herausforderungen des Medizintechnik-Standorts seien „hausgemachte Probleme“, so der BVMed. Gründe seien unter anderem eine handwerklich schlecht gemachte EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), eine überbordende Bürokratisierung und Regulierungswut, die die MedTech-KMU ersticke, eine schleppende Digitalisierung des Gesundheitssystems, eine mangelnde Datennutzung und „die unzureichende Unterstützung des Mittelstandes, dem Herzstück der deutschen Wirtschaft“, so BVMed-Vorstand Marc Michel.

„Inflationsbedingt gestiegene Produktionskosten und die MDR sind eine tödliche Kombination. Wir schwächen den Standort und verlieren Investitionen und Arbeitsplätze“, zog Michel kritisch Bilanz.

Der BVMed fordert „ganzheitliche Ansätze, eine MedTech-Strategie aus einem Guss“:

  • eine wettbewerbsfähige Regulatorik. Zu den Forderungen der Branche gehört allen voran die Abschaffung der Rezertifizierung alle fünf Jahre.
  • eine Entbürokratisierungs-Offensive, die konsequent Überregulierungen abbaut und in Brüssel für standortfreundliche Regulierungen kämpfe, um den Mittelstand als Innovationstreiber zu stützen, nicht zu ersticken
  • ein besserer Datenzugang und ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum für forschende Medizinprodukte-Unternehmen.
  • die Stärkung der Resilienz des deutschen Gesundheitssystems und der Lieferketten. Dazu gehöre eine bessere Einbeziehung der MedTech-Branche in die Erarbeitung von Lösungen, denn Resilienz erfordere eine enge Kooperation von Politik und Industrie.

Für den Standort Deutschland stehe dabei viel auf dem Spiel, denn die Medizintechnik sei Innovationstreiber, Jobmotor und Exportweltmeister.

Deutschland sei vor der MDR der Erstmarkt für neue Medizinprodukte gewesen. Das habe sich nun komplett gedreht. Die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA sei deutlich schneller – und dabei genauso sicher. Neue Produkte würden deshalb künftig, wenn überhaupt, bestenfalls verzögert nach Europa gelangen und den Patient:innen zur Verfügung stehen.

„Die MedTech-Industrie ist ein zentraler Baustein für die technologische Souveränität Deutschlands. Nur mit einer besseren und international wettbewerbsfähigen MDR in Kombination mit einer innovations- und produktionsorientierten Standortpolitik können wir die Versorgung mit Medizinprodukten dauerhaft sicherstellen“, so das Fazit von BVMed-Vorstand Marc Michel.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Nachhaltigkeits-Kodex BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.08.2023

BVMed: Muster-Kodex Nachhaltigkeit für MedTech-Unternehmen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für seine Branche einen Muster-Kodex Nachhaltigkeit veröffentlicht, der die wesentlichen Aspekte für nachhaltiges Handeln von Medizintechnik-Unternehmen zusammenfasst.

Mit diesem Muster-Kodex möchte der BVMed zu einem einheitlichen Branchenstandard beitragen. Er bietet MedTech-Unternehmen Orientierung in Nachhaltigkeitsfragen sowie die Möglichkeit, gegenüber Geschäftspartnern das eigene Nachhaltigkeitsverständnis zu verdeutlichen. Dabei geht der Muster-Kodex auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch, ökonomisch) ein, bildet das dort geltende Recht ab und legt es einheitlich aus.

Übersicht der Inhalte des Muster-Kodex:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für seine Branche einen Muster-Kodex Nachhaltigkeit veröffentlicht, der die wesentlichen Aspekte für nachhaltiges Handeln von Medizintechnik-Unternehmen zusammenfasst.

Mit diesem Muster-Kodex möchte der BVMed zu einem einheitlichen Branchenstandard beitragen. Er bietet MedTech-Unternehmen Orientierung in Nachhaltigkeitsfragen sowie die Möglichkeit, gegenüber Geschäftspartnern das eigene Nachhaltigkeitsverständnis zu verdeutlichen. Dabei geht der Muster-Kodex auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch, ökonomisch) ein, bildet das dort geltende Recht ab und legt es einheitlich aus.

Übersicht der Inhalte des Muster-Kodex:

  • Soziale Nachhaltigkeit: Einhaltung von Arbeitsschutzpflichten, Förderung von Diversität und Inklusion, Diskriminierungsfreiheit, Zahlung eines angemessenen und gleichen Arbeitslohns, Koalitionsfreiheit sowie Verbot der Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit.
  • Ökologische Nachhaltigkeit: Ressourcenschonung, Reduktion der CO2-Emissionen, Abfallreduktion und Recycling sowie Vermeidung von Umweltverschmutzung.
  • Ökonomische Nachhaltigkeit und Governance: Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Strategie sowie nachhaltige und transparente Lieferketten.

Der Muster-Kodex kann freiwillig von allen Unternehmen der Medizintechnologie für sich übernommen und um individuelle Selbsterklärungen erweitert werden.

Zur Umsetzung des Muster-Kodex Nachhaltigkeit gibt der BVMed drei Grundprinzipien vor:

  • Egalitätsprinzip
    Gewährung eines unterschiedslosen Zugangs zu Medizinprodukten und damit verbundenen Gesundheitsleistungen. In Bezug auf Arbeitsbedingungen sollen vergleichbare Sachverhalte nicht ohne triftigen Grund ungleich behandelt werden.
  • Vorrangprinzip
    Vorrang einer schonenden Verwendung von Ressourcen (Reduce – Reuse – Recycle) und der Einrichtung und Befolgung effizienter Prozesse.
  • Vorsorgeprinzip
    Ergreifen von präventiven Maßnahmen, um negative ökologische und soziale Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

„Geschäftspartner:innen, Krankenhäuser und andere Stakeholder verlangen zunehmend von den Medizintechnik-Herstellern weitreichende Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Mit unserem Muster-Kodex Nachhaltigkeit können die Unternehmen ihr soziales, ökologisches und ökonomisches Nachhaltigkeitsverständnis erklären“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der neue Muster-Kodex wurde vom BVMed gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Clifford Chance entwickelt und durch das Bundeskartellamt geprüft. Er kann unter www.bvmed.de/kodex-nachhaltigkeit heruntergeladen werden.

Bereits 2022 gab das BVMed-Institut eine Nachhaltigkeitsstudie zur Bestimmung des sozialen, ökologischen und ökonomischen Fußabdrucks der MedTech-Branche in Auftrag. Die „SEE-Impact-Study der deutschen MedTech-Branche“ des WiFOR-Instituts setzte die Grundlage für eine umfassende Nachhaltigkeitsmessung der Lieferkette und damit einen neuen wissenschaftlichen Standard. Die Studie kann unter bvmed.de/branchenstudien eingesehen werden.

 

Weitere Informationen:
BVMed Kodex Medizintechnik
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

28.04.2023

BVMed kritisiert GKV-Vertragsentwurf zu Pflegehilfsmitteln

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert den neuen Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als rückwärtsgerichtet und überbürokratisch. „Keine Spur von Entbürokratisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Der GKV-Verband hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und macht das Gegenteil von dem, was notwendig wäre“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert den neuen Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als rückwärtsgerichtet und überbürokratisch. „Keine Spur von Entbürokratisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Der GKV-Verband hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und macht das Gegenteil von dem, was notwendig wäre“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Gesetzlich Pflegeversicherte haben bei entsprechender Erfordernis Anspruch auf Pflegehilfsmittel (PHM) in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Einzelheiten werden in Verträgen der Hilfsmittel-Leistungserbringer mit dem GKV-Spitzenverband geregelt. Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Diese Pflegeleistung ist im Gegensatz zu anderen Leistungen unbürokratisch und leicht beantragbar. Die eigentlichen Hürden ergeben sich aus dem Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes zur Versorgung und Abrechnung dieser Produkte.

Der BVMed hatte der Krankenkassenseite im August 2022 daher „umfangreiche Handlungsoptionen für Bürokratieabbau, Digitalisierung und Nachhaltigkeit beim Pflegehilfsmittel-Vertrag vorgeschlagen“, erläutert BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

  • Zur administrativen Verschlankung schlug der BVMed beispielsweise eine allgemeine Genehmigung der individuellen Versorgung mit Pflegehilfsmitteln über alle Produkte hinweg vor. Einzelne Kassen praktizieren dies bereits und reduzieren damit den Abstimmungsaufwand. Gleiches gilt für die Aufhebung zeitlicher Genehmigungsfristen zur Vermeidung von aufwendigen Folgeprozessen Diese Maßnahmen führen zudem zur Senkung der Verwaltungskosten bei den Pflegekassen.
  • Für eine stärkere Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen sprach sich der BVMed für eine verpflichtende Einführung eines elektronischen Kostenvoranschlagsverfahrens und die Einführung der papierlosen Abrechnung aus. Aktuell müssen nach Informationen der BVMed-Mitglieder noch rund 50 Prozent der Genehmigungen gegenüber der Pflegekasse in Papierform erfolgen. Ein großer Anteil der Genehmigungen ist zudem befristet, sodass der Aufwand wiederholt anfällt. Dies ist weder nachhaltig noch passt es in die Digitalstrategie der Bundesregierung

Der am 5. April 2023 vom GKV-Spitzenverband vorgelegte Pflegehilfsmittel-Vertragsentwurf ist aus Sicht der BVMed-Expertin vor dem Hintergrund einer notwendigen Entbürokratisierung und Digitalisierung dagegen eine einzige Enttäuschung. „Er erhöht die teilweise analogen Dokumentationspflichten, hält an analogen Prozessen zum Kostenvoranschlag und zur Abrechnung fest oder fordert sogar neue Dokumente in Papierform, bläht Prozesse damit auf und verursacht damit vermeidbare Aufwände und ökologische Kosten auf Seiten der Leistungserbringer und der Pflegekassen“, so Pohl. „Wir brauchen endlich auch bei den Pflegehilfsmitteln schlankere, digitale und nachhaltige Prozesse, die eine zeitnahe Versorgung der Betroffenen ermöglichen und einen optimierten Ressourceneinsatz gewährleisten“, fordert der BVMed

 

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Grafik BVMed
03.01.2023

Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz: BVMed gibt MedTech-Unternehmen Orientierungshilfe

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Die Unternehmen werden damit verpflichtet, Menschenrechte und Umweltbelange entlang ihrer globalen Lieferkette zu wahren. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen LkSG-Pflichten mit einer kostenlosen Handreichung. Die Orientierungshilfe besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen nun auch Modul 3 „Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus“ und Modul 5 „Jährliche Berichterstattung“ online gegangen sind. Zuvor waren bereits Module zum Anwendungsbereich, zur Compliance-Dokumentation und zur Ausgestaltung der Governance vom BVMed veröffentlicht worden. Die Module können unter www.bvmed.de/lksg heruntergeladen werden.

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Die Unternehmen werden damit verpflichtet, Menschenrechte und Umweltbelange entlang ihrer globalen Lieferkette zu wahren. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen LkSG-Pflichten mit einer kostenlosen Handreichung. Die Orientierungshilfe besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen nun auch Modul 3 „Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus“ und Modul 5 „Jährliche Berichterstattung“ online gegangen sind. Zuvor waren bereits Module zum Anwendungsbereich, zur Compliance-Dokumentation und zur Ausgestaltung der Governance vom BVMed veröffentlicht worden. Die Module können unter www.bvmed.de/lksg heruntergeladen werden.

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es ab 1.000 Beschäftigte. Auch kleine und mittelständische Medizinprodukte-Hersteller und -Zulieferer können mittelbar betroffen sein. Dabei gilt das LkSG für sämtliche Wirtschaftsbereiche, also auch für das Gesundheitswesen einschließlich des Medizintechnik-Sektors.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beizutragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz. Moderne Medizintechnologien dienen den Menschen und ihrer Gesundheitsversorgung. Hierbei müssen die Lebensgrundlagen der Menschen im Blick behalten werden. Menschenrechte müssen umfassend geachtet und sichergestellt werden. Dies muss ein zentrales Anliegen in einer globalisierten Welt mit komplexen Liefer- und Warenströmen sein“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt.

Beschwerdemechanismus und jährliche Berichtserstattung
Die neu veröffentlichten Module 3 und 5 beleuchten die Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus und die jährliche Berichtserstattung.

  • Nach § 8 LkSG sind die Unternehmen verpflichtet, ein angemessenes und unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten, welches es Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Das dritte Modul enthält Vorschläge für die Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus.
  • Das fünfte Modul gibt eine Übersicht über die Mindestangaben, welche die Unternehmen im Rahmen ihrer jährlichen öffentlichen Berichterstattung nach § 10 Abs. 2 LkSG sowohl gegenüber der zuständigen Behörde, d. h. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“), als auch gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen müssen.
  • Modul 4 zur Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe folgt bis Ende Januar 2023.

„Das LkSG begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette“, erläutern BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge sowie BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx. Die Pflichten umfassen unter anderem die Risikoermittlung, -vermeidung und -beseitigung, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion – in der Regel durch eine:n Menschenrechtsbeauftragte:n – und eines Beschwerdemechanismus, das Erstellen oder Ergänzen von Compliance-Dokumenten sowie die regelmäßige Berichterstattung. Die BVMed-Handreichung enthält zur Unterstützung der MedTech-Unternehmen praktische Umsetzungshilfen in Form von Beispielen, Musterformulierungen und Checklisten.

In Workshops des BVMed und der BVMed-Akademie werden die Pflichten vertieft erläutert und die Möglichkeit für Rückfragen gegeben.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht insgesamt aus den folgenden sechs Modulen:

  • Modul 0: Anwendungsbereich
  • Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
  • Modul 2: Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

29.06.2022

VDMA AG Medizintechnik wird Mitglied im BVMed

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) als neues Mitglied aufgenommen.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) als neues Mitglied aufgenommen.

Zur Bewältigung der Herausforderungen der MedTech-Zulieferer hat der BVMed einen neuen „Fachbereich Zulieferer (FBZ)“ gegründet, in dem neben den Zuliefer-Unternehmen des BVMed auch die VDMA AG Medizintechnik aktiv mitarbeiten wird. Gründungsmitglieder des BVMed-Fachbereichs sind neben der VDMA AG Medizintechnik die Unternehmen Ceramtec, Freudenberg und Raumedic. Der BVMed-Fachbereich steht weiteren Zulieferunternehmen offen, die aktiv an gemeinsamen Themen mitarbeiten wollen. Bei der MDR ist die Medizinprodukte-Zulieferindustrie beispielsweise von den Themen Dokumentationspflichten, Marktbeobachtung (Post Market Surveillance | PMS) und Auditierung durch Benannte Stellen betroffen. Weitere Themen sind die Herausforderungen beim Aufrechterhalten globaler Lieferketten und der Versorgungssicherheit in Krisenzeiten sowie der Themenkomplex Umwelt und Nachhaltigkeit, beispielsweise der Kunststoff-Kreislaufwirtschaft und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Gemeinsame Themen mit den Zulieferern ergeben sich auch im Bereich Forschung & Entwicklung, beispielsweise bei Materialrezepturen.

Die VDMA Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik ist das Netzwerk für die Zuliefererindustrie der Medizintechnikbranche. Mit insgesamt über 320 Unternehmen, Forschungsinstituten und Startups bildet der Verband zuliefererseitig die komplette Prozesskette der Medizintechnik ab.

Weitere Informationen:
BVMed Medizintechnik
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge Fotos: Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.05.2022

Europäische Lieferketten-Richtlinie: BVMed fordert Begrenzung auf direkte Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Deutschland habe mit dem Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) bereits eine umfassende nationale gesetzliche Regelung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschaffen. „Viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland und andere wirtschaftliche Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise die Krankenhäuser bereiten sich intensiv auf die Umsetzung des LkSG vor. Eine Abänderung des LkSG als Folge einer stark abweichenden EU-Richtlinie würde erheblichen Mehraufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeuten“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Der BVMed spricht sich daher für eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz kompatible und praxistaugliche europäische Regelung aus. Dies sei im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission durch die deutliche Erweiterung des Anwendungsbereiches, beispielswiese durch die Einbeziehung von negativen Umweltfolgen, sowie die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung nicht gegeben. „Als Lösung könnte hier eine Begrenzung auf die direkten Zulieferer greifen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed konzentriert sich in seiner Stellungnahme zum CSDDD auf vier Punkte:

  1. Als Anforderungen an eine praxistaugliche Lieferkettenregulierung müsse der Anwendungsbereich eindeutig auf die direkten Zulieferer begrenzt werden. Während Unternehmen in direkten Geschäftsbeziehungen in der Lage sind, Sorgfaltspflichten effektiv zu adressieren und Verantwortung zu übernehmen, so ist dies in der weiteren und immer komplexer werdenden Lieferkette nicht der Fall.
     
  2. Es sei nicht sinnvoll, grundlegende Bewertungen über die menschenrechtliche Situation in die Hände einzelner Unternehmen zu legen, während sich der Staat an dieser Stelle aus der Verantwortung zieht. Daher sollten die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste von Ländern erstellen, bei denen Unternehmen annehmen können, dass die Zulieferer aus diesen Ländern alle Kriterien erfüllen. Eine solche Safe Harbour-Regelung würde einen klaren und erfüllbaren Rahmen bieten in dem die Unternehmen unter stabilen Bedingungen operieren können. Dies verringerte den Verwaltungsaufwand und die Rechtsrisiken für die Unternehmen erheblich.
     
  3. Es ergeben sich bei den Umweltfolgen erhebliche Unklarheiten, was die konkrete Auslegung angehe. Einerseits wäre es wünschenswert, wenn die jeweiligen Rechtsnormen des Heimatlandes des Zulieferers für die Bewertung herangezogen würden, andererseits bringe die Bewertung einer Vielzahl von lokalen Umweltgesetzen viele Unternehmen an den Rand der Leistbarkeit. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte sich auf die Achtung der Menschenrechte konzentrieren. Eine Erweiterung um den Bereich „Umwelt“ würde aufgrund uneinheitlicher Standards zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Das gelte auch für das Vorhaben, in dieser Richtlinie Klimaschutzziele festzuschreiben.
     
  4. Nach Einschätzung des BVMed umfasst der Begriff der „Wertschöpfungskette“, wie im Richtlinienvorschlag angeführt, auch die Kund:innen der Branche (beispielsweise Krankenhäuser). Wenn dem so sei, könnte der Fall eintreten, dass Medizintechnik-Unternehmen einzelne Kunden, falls diese gegen die Kriterien der Richtlinie verstoßen, nicht mehr beliefern dürften und die Versorgung von Patientinnen und Patienten eventuell nicht sichergestellt werden könne. Dies wäre aus humanitären Gesichtspunkten eine nicht akzeptable Einschränkung der Versorgung und träfe insbesondere Patientinnen und Patienten in Drittländern und Ländern mit bereits heute eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Der Verband schlägt daher vor, dass für den sogenannten Downstream-Teil der Wertschöpfungskette eine humanitäre Ausnahme etabliert wird. Dies könne analog zur Regelung bei Sanktionen (beispielweise bei den Russland-Sanktionen) vollzogen werden.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

25.03.2022

Krankenhaus-Zukunfts-Konferenz der BVMed-Akademie

Die Krankenhäuser in Deutschland stehen noch am Anfang der Digitalisierung. Das verdeutlichten die Expert:innen der digitalen KrankenhausZukunftsKonferenz (KhZK) der BVMed-Akademie am 24. März 2022. Die Konferenz blickte auf ein Jahr Krankenhaus-Zukunftsfonds zurück. Prof. Dr. Sylvia Thun, Direktorin der Core-Unit „eHealth und Interoperabilität“ am Berliner Institut für Gesundheitsforschung, stellte auf dem BVMed-Event den aktuell erhobenen digitalen Reifegrad in deutschen Krankenhäusern vor: „Durchschnittlich haben die deutschen Krankenhäuser 33,25 Punkte von 100 erreicht, was nicht viel ist.“ Besonders ausbaufähig sei die Interoperabilität und Patient:inneneinbindung. „Wir brauchen die Industrie, um Interoperabilität gemeinsam zu entwickeln“, so Thun. Um mehr Akzeptanz für die Digitalisierung zu ermöglichen, sei es außerdem wichtig, „Patient:innen und Klinikpersonal von den Potenzialen der Digitalisierung zu überzeugen“, so Markus Holzbrecher-Morys, Geschäftsführer IT, Datenaustausch und eHealth der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er plädierte dafür, dass die Betriebskosten auch nach 2025 gefördert werden.

Die Krankenhäuser in Deutschland stehen noch am Anfang der Digitalisierung. Das verdeutlichten die Expert:innen der digitalen KrankenhausZukunftsKonferenz (KhZK) der BVMed-Akademie am 24. März 2022. Die Konferenz blickte auf ein Jahr Krankenhaus-Zukunftsfonds zurück. Prof. Dr. Sylvia Thun, Direktorin der Core-Unit „eHealth und Interoperabilität“ am Berliner Institut für Gesundheitsforschung, stellte auf dem BVMed-Event den aktuell erhobenen digitalen Reifegrad in deutschen Krankenhäusern vor: „Durchschnittlich haben die deutschen Krankenhäuser 33,25 Punkte von 100 erreicht, was nicht viel ist.“ Besonders ausbaufähig sei die Interoperabilität und Patient:inneneinbindung. „Wir brauchen die Industrie, um Interoperabilität gemeinsam zu entwickeln“, so Thun. Um mehr Akzeptanz für die Digitalisierung zu ermöglichen, sei es außerdem wichtig, „Patient:innen und Klinikpersonal von den Potenzialen der Digitalisierung zu überzeugen“, so Markus Holzbrecher-Morys, Geschäftsführer IT, Datenaustausch und eHealth der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er plädierte dafür, dass die Betriebskosten auch nach 2025 gefördert werden. Um Prozesse und Produkte optimieren zu können, müsste die Industrie beim Datenzugang besser einbezogen werden, hob Marcus Wiegmann, BVMed-Vorstandsmitglied und Geschäftsführer von Stryker, hervor.

Weitere Informationen finden Sie hier.

(c) Paul Hartmann AG
17.03.2022

BVMed: Sinkende Erstattungspreisen und steigende Herstellerkosten bei aufsaugenden Inkontinenzprodukte

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung weisen auf den zunehmenden Spagat zwischen sinkenden Erstattungspauschalen und steigenden Produktionspreisen hin. „Durch die Entwicklungen der Rohstoff-, Transport- und Energiepreise steigt der Preisdruck auf die Hersteller enorm. Auf der anderen Seite sinken die Pauschalen in den Hilfsmittel-Verträgen mit den Krankenkassen weiter. Diese Schere muss endlich wieder geschlossen werden, um die Versorgung der Patient:innen mit diesen Hilfsmitteln sicherzustellen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung weisen auf den zunehmenden Spagat zwischen sinkenden Erstattungspauschalen und steigenden Produktionspreisen hin. „Durch die Entwicklungen der Rohstoff-, Transport- und Energiepreise steigt der Preisdruck auf die Hersteller enorm. Auf der anderen Seite sinken die Pauschalen in den Hilfsmittel-Verträgen mit den Krankenkassen weiter. Diese Schere muss endlich wieder geschlossen werden, um die Versorgung der Patient:innen mit diesen Hilfsmitteln sicherzustellen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Die Expert:innen des BVMed-Fachbereichs Inkontinenzversorgung betonen, dass verschiedene globale Entwicklungen zu starken Veränderungen an den Rohstoffmärkten sowie im Transportwesen führen, die sich ebenfalls auf die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung auswirken. Es sei dabei nicht davon auszugehen, dass sich diese Entwicklungen auf ein Vor-COVID-Niveau regulierten. Im Gegenteil: der Ukraine-Krieg sorge für eine Verschlechterung der Gesamtsituation im Energie-, Rohstoff- und Transportbereich.

Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass zur Produktion aufsaugender Inkontinenzprodukte als Rohstoffe hauptsächlich Zellstoff (Fluff), Superabsorbent Polymere (Superabsorber), Polyethylene (Folien) und Polyproylene (Vliesstoffe) verwendet werden. Bei Zellstoffen gab es nach dem Risi-Index im dritten Quartal 2021 eine Kostensteigerung von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Bei Polyproylenen (PP Europe Index) lag die Kostensteigerung bei 60 Prozent, bei Superabsorbern bei 67 Prozent und bei Polyethylenen (LDPE EU Index) sogar bei 80 Prozent. Ursächlich hierfür sind vor allem nicht behebbare Kapazitätsprobleme. Es bestehen kaum Möglichkeiten zusätzlicher Kapazitäten für diese Rohstoffe, was zu einer unmittelbaren Verknappung und zu weiteren Preissteigerungen führt.

Die Energiepreise verzeichneten im Januar 2022 eine Steigerung von durchschnittlich 67 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Besonders prägnant ist dabei die Veränderungsrate von Erdgas: Hier ist gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat eine Kostensteigerung von 119 Prozent zu verzeichnen. Eine maßgebliche Entspannung der Energiekosten ist laut Einschätzung von Expert:innen nicht absehbar.

Die Veränderungen im Rohstoffmarkt beeinträchtigen ebenfalls die Produktion von Primär- und Sekundärverpackungen. So sind enorme Preisanstiege zum Vorjahreszeitraum bei Sekundärrohstoffen aus Papier und Pappe (plus 73 Prozent) sowie bei Verpackungsmitteln aus Holz (plus 66 Prozent) zu verzeichnen. Wellpapier und Wellpappe erfuhren gegenüber dem Vorjahresniveau eine Preissteigerung von 42 Prozent, so die BVMed-Expert:innen.

Bedrohlich bleiben auch die Entwicklungen im Transportwesen. Weltweit besteht ein immenser Mangel an Containertransporten. Die hierdurch erhöhte Nachfrage führt zu steigenden Preisen bei den Container- und Frachtkosten. Die durch die globale Nachfrage forcierte enorme Verzögerung von Lieferungen wirkt sich ebenfalls auf das Preisgefüge aus. Auch die Überlastung zentraler Häfen in China, Nordeuropa, Singapur, Sydney und an der US-Westküste führt zu Verzögerungen und Preissteigerungen. Nach dem FBX-Index sind die weltweiten Frachtkosten im Vergleichszeitraum 2020/2021 insgesamt um 400 Prozent gestiegen. Preiserhöhungen im Transport ergeben sich außerdem aus den Entwicklungen im Bereich Energie, insbesondere Erdgas, sowie Fachpersonal.

Weitere Informationen:
Vliesstoffe Medizinprodukte BVMed
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

BVMed-Herbstumfrage zu Umsätzen (c) BVMed
30.09.2021

BVMed-Herbstumfrage zu Umsätzen

| Die Medizintechnik-Branche zeigt sich von den starken Umsatzeinbrüchen im Corona-Krisenjahr 2020 leicht erholt. Nach einem Umsatzrückgang von 2,1 Prozent im Vorjahr erwartet die Branche in diesem Jahr in Deutschland ein Umsatzwachstum von 3,0 Prozent, weltweit von 3,1 Prozent. Das Vor-Corona-Niveau mit einem Wachstum von 4,2 Prozent im Inland und 5,8 Prozent weltweit ist aber noch lange nicht erreicht. Das ist das Ergebnis der BVMed-Herbstumfrage, die BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auf der digitalen Jahrespressekonferenz des MedTech-Verbandes vorstellte. An der Herbstumfrage nahmen 110 Mitgliedsunternehmen des BVMed teil. Die Gewinnsituation der Unternehmen ist durch gestiegene Rohstoff- und Logistikkosten stark angespannt. „Dennoch bleibt die Branche ein Jobmotor, die Zahl der Arbeitsplätze steigt weiter“, so Möll.

Weitere Informationen finden Sie hier.

| Die Medizintechnik-Branche zeigt sich von den starken Umsatzeinbrüchen im Corona-Krisenjahr 2020 leicht erholt. Nach einem Umsatzrückgang von 2,1 Prozent im Vorjahr erwartet die Branche in diesem Jahr in Deutschland ein Umsatzwachstum von 3,0 Prozent, weltweit von 3,1 Prozent. Das Vor-Corona-Niveau mit einem Wachstum von 4,2 Prozent im Inland und 5,8 Prozent weltweit ist aber noch lange nicht erreicht. Das ist das Ergebnis der BVMed-Herbstumfrage, die BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auf der digitalen Jahrespressekonferenz des MedTech-Verbandes vorstellte. An der Herbstumfrage nahmen 110 Mitgliedsunternehmen des BVMed teil. Die Gewinnsituation der Unternehmen ist durch gestiegene Rohstoff- und Logistikkosten stark angespannt. „Dennoch bleibt die Branche ein Jobmotor, die Zahl der Arbeitsplätze steigt weiter“, so Möll.

Weitere Informationen finden Sie hier.

BVMed mit Akademie als Bildungsanbieter zertifiziert (c) BVMed
Logo der BVMed-Akademie
12.01.2021

BVMed mit Akademie als Bildungsanbieter zertifiziert

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und seine Akademie wurden erfolgreich als Anbieter für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zertifiziert. Die erst im September 2020 gegründete „BVMed-Akademie“ hat seit dem 1. Januar 2021 den Veranstaltungs- und Publikationsbereich von MedInform übernommen. Alle Informationen zur BVMed-Akademie gibt es unter www.bvmed.de/akademie.

„Mit der Zertifizierung des BVMed als Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zeigen wir Verantwortung für die MedTech-Branche und Gesellschaft“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Mit der AZAV soll die Qualität von Maßnahmen der Arbeitsförderung nachhaltig gesichert und eine Vergleichbarkeit und Transparenz unter Bildungsanbietern hergestellt werden. „Die Kriterien und gesetzlichen Vorgaben für eine Zulassung nach AZAV sind umfänglich. Wer sie erfüllt und als Bildungsträger anerkannt wird, verbürgt sich für hohe Qualitätsstandards“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und seine Akademie wurden erfolgreich als Anbieter für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zertifiziert. Die erst im September 2020 gegründete „BVMed-Akademie“ hat seit dem 1. Januar 2021 den Veranstaltungs- und Publikationsbereich von MedInform übernommen. Alle Informationen zur BVMed-Akademie gibt es unter www.bvmed.de/akademie.

„Mit der Zertifizierung des BVMed als Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zeigen wir Verantwortung für die MedTech-Branche und Gesellschaft“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Mit der AZAV soll die Qualität von Maßnahmen der Arbeitsförderung nachhaltig gesichert und eine Vergleichbarkeit und Transparenz unter Bildungsanbietern hergestellt werden. „Die Kriterien und gesetzlichen Vorgaben für eine Zulassung nach AZAV sind umfänglich. Wer sie erfüllt und als Bildungsträger anerkannt wird, verbürgt sich für hohe Qualitätsstandards“, so Möll.

Die BVMed-Akademie stellt ihre MedTech-Expertise allen Beteiligten im Markt für Wissenstransfer in modernen Bildungsformaten zur Verfügung. „Wir haben bei unseren Konferenzen, Seminaren und Schulungen schon heute hohe Qualitätsansprüche in Sachen Inhalt und Performance. Jetzt wollen wir einen Schritt weitergehen und von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Bildungsmaßnahmen anbieten“, betont Akademieleiterin Heike Bullendorf. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten ist das eine gute Chance für Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Die Zulassung konkreter Maßnahmen wurde von der BVMed-Akademie bereits beantragt, sodass Interessierte schon ab 2021 Bildungs- und Aktivierungsgutscheine in Anspruch nehmen könnten.

Die bereits feststehenden Termine 2021 können unter www.bvmed.de/akademie eingesehen werden.

18.06.2020

Befristete USt-Reduzierung: BVMed fordert Klarheit für Hilfsmittelversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat den GKV-Spitzenverband aufgefordert, den bürokratischen Aufwand der zeitlich befristeten Umsatzsteuer-Absenkung für die Hilfsmittel-Leistungserbringer zu reduzieren.

"Die kurzfristige und zeitlich befristete Umsatzsteuerabsenkung ab dem 1. Juli 2020 bedeutet für die MedTech-Unternehmen einen erheblichen Umstellungs- und Mehraufwand", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed spricht sich deshalb für begleitende Maßnahmen aus, um die Umsetzung möglichst unbürokratisch zu vollziehen. "Für den Bereich der Hilfsmittel-Versorgungen und -Abrechnungen sehen wir den GKV-Spitzenverband in der Verantwortung, handhabbare Umsetzungsregelungen zu schaffen", sagt BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat den GKV-Spitzenverband aufgefordert, den bürokratischen Aufwand der zeitlich befristeten Umsatzsteuer-Absenkung für die Hilfsmittel-Leistungserbringer zu reduzieren.

"Die kurzfristige und zeitlich befristete Umsatzsteuerabsenkung ab dem 1. Juli 2020 bedeutet für die MedTech-Unternehmen einen erheblichen Umstellungs- und Mehraufwand", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed spricht sich deshalb für begleitende Maßnahmen aus, um die Umsetzung möglichst unbürokratisch zu vollziehen. "Für den Bereich der Hilfsmittel-Versorgungen und -Abrechnungen sehen wir den GKV-Spitzenverband in der Verantwortung, handhabbare Umsetzungsregelungen zu schaffen", sagt BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer wird von den in der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) zusammengeschlossenen Hersteller- und Leistungserbringerverbänden, wie dem BVMed, grundsätzlich begrüßt. Allerdings sorgt die ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020 geltende Maßnahme im Rahmen der Hilfsmittelversorgung und -abrechnung für immense Aufwände auf Seiten der Leistungserbringer. "Die befristete Umsatzsteuerabsenkung bedeutet für die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen einen enormen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand. Sämtliche Verträge und insbesondere die Abrechnungssysteme müssen vorübergehend angepasst werden", so Pohl. "Vor allem aber braucht es Klarheit, wie sich die Steueranpassungen in den Genehmigungs- und Abrechnungsprozessen abbilden lassen." Die Krankenkassenseite müsse deshalb gemeinsame Regeln schaffen, die die bestehenden Unklarheiten beheben und dabei den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering halten.

Insbesondere sei aus Sicht der Hilfsmittel-Unternehmen sicherzustellen, dass ungeklärte, diffuse oder variierende technische oder administrative Umsetzungs-Anforderungen nicht zu Absetzungen der Versorgung führen – "beispielsweise wenn aufgrund abweichender Steuersätze der genehmigte Kostenvoranschlag von der Abrechnung abweicht. Oder wenn mehrmonatige Abrechnungen aufgrund variierender Steuersätze gesplittet durchgeführt werden müssten, obwohl sie eventuell vertraglich anders vereinbart sind", erklärt Pohl. Für derlei Fälle sind aus Sicht des BVMed einheitliche Umsetzungshinweise durch den GKV-Spitzenverband erforderlich. Regelungsbedarf sieht der BVMed zudem bei der Umsetzung monatsübergreifender Versorgungen, die sich über einen Zeitraum erstrecken, in denen unterschiedliche Steuersätze gelten.

Weitere Informationen:
BVMed Umsatzsteuer
Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.