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06.10.2023

Droht Mode- und Schuhhandel Insolvenz- und Schließungswelle wegen Rückforderung von Coronahilfen?

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 
Für die nähere Zukunft befürchtet der BTE weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Verantwortlich dafür sind vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die hohen Umsatzverluste wegen der erzwungenen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 im stationären Outfithandel ausgeglichen werden sollten. Vor allem die Überbrückungshilfe III konnte zumindest einen Teil der Einbußen kompensieren und somit die Existenz vieler Unternehmen retten.
 
Allerdings mehren sich derzeit die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Händler. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
 
Der BTE fordert daher von den politischen Entscheidern klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe. Schließlich waren gerade die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand die größten Leidtragenden der staatlichen Corona-Beschränkungen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen zwingend erforderlich!
 
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt. Dieses benennt die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf und steht allen Interessenten kostenfrei zum Download bereit unter www.bte.de (Rubrik: Presse).

Weitere Informationen:
Coronakrise Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

12.05.2023

Insolvenzwelle: BTE befürchtet Imageschäden für Mode- und Schuhhandel

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 
Die aktuellen Insolvenzen – so der BTE - schädigen massiv die Reputation und das Image der gesamten Textil- und Schuhbranche. Das habe merkliche Auswirkungen auf alle Unternehmen - vom Banken-Rating bis zum Recruiting guter Mitarbeiter und Auszubildender im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen. Problematisch sei vor allem das Risiko, dass für die Branche wichtige Lieferanten durch die Forderungsausfälle selbst in die Insolvenz getrieben werden.
 
Trotz nachvollziehbarer Kritikpunkte weist der Verband bei der Bewertung von Unternehmensinsolvenzen auf folgende Tatbestände hin:

  • Gesetzlich ist klar geregelt, wann eine Insolvenz angemeldet werden muss. Es gibt hier klare Vorgaben und Fristen und vergleichsweise wenig Bewertungsspielraum. Gleichzeitig machen sich die Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen strafbar, wenn sie einen Insolvenzantrag auch nur verschleppen.
  • Umgekehrt ist es kaum möglich, willkürlich eine Insolvenz kurzfristig herbeizuführen. Denn der Insolvenzverwalter prüft alle Vorgänge der letzten drei Jahre und kann für das Unternehmen nachteilige Verträge oder Vorgänge anfechten.

Nicht vergessen dürfe man überdies, dass gerade Großbetriebe in teuren Frequenzlagen überdurchschnittlich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten hätten und etliche nach BTE-Einschätzung aktuell noch nicht das Umsatzniveau von 2019 erreichen. Zudem durften die Branchenriesen zu Beginn keine Überbrückungshilfe beantragen und mussten auf KfW-Kredite ausweichen, die nun zur Rückzahlung anstehen. Zum Ende der Pandemie waren die umsatzstarken Ketten zwar ebenfalls antragsberechtigt, wegen der Deckelung der Hilfszahlungen wurde aber oft nur ein Bruchteil der angefallenen Verluste (z.B. hohe City-Mieten) ausgeglichen. Viele Mittelständler erhielten dagegen Überbrückungshilfen im zweistelligen Prozentbereich vom Umsatz.
 
Angesichts dieser – sachlich nicht nachvollziehbaren – politischen Benachteiligung der Großbetriebe war eine Schieflage mancher Filialisten bereits im Vorfeld zu befürchten. Denn drei Krisen-Jahre in Folge gefährden auch die Existenz gesunder Unternehmen. Einen Gutteil der Schuld für die aktuelle Insolvenzwelle von großen Mode- und Schuhfilialisten müsse sich daher die Politik anrechnen lassen, deren – erwiesenermaßen ungerechtfertigten – Verkaufsbeschränkungen nicht ausreichend kompensiert wurden und jetzt mit einem Timelag die gesamte Branche schädigten.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware (c) BTE. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware
27.03.2023

Modehandel mit dem Rücken zur Wand - Langzeitfolgen staatlicher Coronapolitik

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 
„In unseren Branchen zeigen sich die Langzeitfolgen der staatlichen Coronapolitik auf drastische Weise“, berichtet Pangels. „Die Politik hat den Modehandel eine lange Zeit mit Geschäftsschließungen belegt, obwohl er nachweislich nie ein Pandemietreiber war. Hierfür muss sie jetzt die Verantwortung übernehmen.“ Vorstellbar wäre aus Sicht des BTE, dass etwa für die KfW-Kredite nachträglich ein Zinsverzicht gewährt wird oder längere Rückzahlungszeiträume eingeräumt werden. Darüber hinaus sollte über neue und zielgerichtete Förderungen für den innerstädtischen Einzelhandel nachgedacht werden.
 
„Zudem sehen sich viele Unternehmen des Modehandels zusätzlich immer neuen Herausforderungen und Kosten ausgesetzt, die sich etwa aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben“, ergänzt Pangels. „Hier müssen beispielsweise neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet werden, was zu erheblichem betrieblichen Aufwand und zusätzlichen Kosten führt.“ Nach Ansicht des BTE darf es in den jetzigen, schwierigen Zeiten daher keine weiteren Auflagen für die Branche geben. Vielmehr braucht die Branche einen Aufschub der Umsetzung des LkSG z.B. für die nächsten zwei Jahre und keine Überregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Darüber hinaus gefährden oftmals steigende Indexmieten und nicht zuletzt die drohenden exorbitanten Tarifsteigerungen die Existenz vieler Unternehmen im Mode- und Schuhhandel. Als Folge befürchtet der BTE weitere Geschäftsaufgaben sowie den Verlust vieler Arbeitsplätze.
 
Von den Kommunen verlangt der BTE sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels. Langfristige Pläne und Visionen zum umfangreichen Innenstadt- bzw. Stadtumbau sind dabei zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung zwar richtig und wichtig, brauchen jedoch längere Zeit zur Umsetzung. Während dieser langwierigen „Umbauphase“ der Innenstädte/Städte müssen einfache und schnell realisierbare Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Menschen den Aufenthalt in den Innenstädten wieder angenehmer zu machen.
 
„Die Kommunen müssen auch unbedingt an den Basics arbeiten, hier liegt unserer Auffassung nach doch vielfach Einiges im Argen. Manchmal reicht z.B. das regelmäßige Leeren von Mülleimern sowie die Beseitigung von Müll und Dreck oder das Bereitstellen öffentlicher Bänke und sauberer öffentlicher Toiletten, um eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre zu schaffen“, konstatiert Pangels.
 
Unbedingt notwendig ist zudem eine Einzelhandelsansiedlungspolitik, welche die Innenstädte nicht noch weiter schwächt. Die aktuelle Misere der Innenstädte ist nach Ansicht des BTE auch Ergebnis einer über Jahrzehnte extensiv betriebenen Einzelhandelsflächenausweitung außerhalb der Städte in Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese. „Wenn die Planungspolitik nicht endlich klar und deutlich gegensteuert, wird der weitere Niedergang der Innenstädte nicht mehr aufzuhalten sein“, befürchtet Pangels. In diesem Zusammenhang kritisiert der BTE insbesondere die großen Erweiterungspläne von Factory Outlet Centern (FOC) wie z.B. in Montabaur und Zweibrücken. Pangels: „Nahezu jede gewünschte FOC-Erweiterung außerhalb der Innenstädte wird im Rahmen von Raumordnungsverfahren genehmigt. Das ist angesichts der äußerst prekären Lage des innerstädtischen Fachhandels nicht nachvollziehbar und tolerierbar. Vollkommen absurd werden die Erweiterungspläne der FOC auch vor dem Hintergrund, dass Kunden von weit her mit dem Pkw in die Center angezogen werden sollen, aber gleichzeitig Autofahrverbote in benachbarten Innenstädten verhängt werden. Das erklären sie einmal einem innerstädtischen Einzelhändler.“

Quelle:

BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware

22.07.2022

EKDP-Förderprogramm für energieintensive Industrie gestartet

Die Europäische Kommission hat die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt, die besonders von den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, und startet damit das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien. Laut Anlage A des Merkblatts gehören zu den Wirtschaftszweigen mit einem erheblichen Risiko verschiedene Bereiche der Textilindustrie, wie Spinnerei, Weberei, Veredlung, Herstellung von Vliesstoffen, Technische Textilien und Chemiefasern.

Die Europäische Kommission hat die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt, die besonders von den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, und startet damit das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien. Laut Anlage A des Merkblatts gehören zu den Wirtschaftszweigen mit einem erheblichen Risiko verschiedene Bereiche der Textilindustrie, wie Spinnerei, Weberei, Veredlung, Herstellung von Vliesstoffen, Technische Textilien und Chemiefasern.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat spürbare Auswirkungen auch auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesfinanzministerium haben daher am 8. April 2022 ein Maßnahmenpaket für die von Kriegsfolgen besonders betroffenen Unternehmen vorgelegt. Dieses Maßnahmenpaket umfasst mehrere Komponenten, die Schritt für Schritt umgesetzt werden. Nachdem Ende April bzw. Anfang Mai bereits das KfW-Kreditprogramm eingeführt und die Bund-Länder- Bürgschaftsprogramme erweitert worden sind und seit dem 17. Juni 2022 auch das Margining-Absicherungsinstrument bereitsteht, startet nun die vierte Säule des Pakets, das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien.

Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten, der in drei Stufen im Zeitraum Februar bis September 2022 gezahlt wird. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.

Das Programm dient der Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen.

Quelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

25.03.2022

vti: Situation für Textilfirmen „paradox, prekär und bedrohlich“

„Die Situation ist für viele mittelständische Textilproduzenten paradox, prekär und bedrohlich. Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, doch die Erträge decken kaum noch den Aufwand – betriebswirtschaftlich stehen die Uhren auf Fünf vor Zwölf.“ Darauf weist der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) in einer am 24. März 2022 in Chemnitz veröffentlichten Medieninformation hin. „Unsere Firmen kämpfen nicht nur mit exorbitant gestiegenen Energiekosten, sondern auch mit deutlich höherem Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport. Das alles lässt sich nicht auf die Verkaufspreise umlegen“, erklärte vti-Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Jenz Otto. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. (textil + mode), Berlin, kosten Strom und Gas mittlerweile fast fünfmal mehr als 2021. Beim Ankauf von Chemiefasern betragen die Preissteigerungen rund 70 Prozent; bei den für die Textilveredlung wichtigen Farbstoffen 40 Prozent.

„Die Situation ist für viele mittelständische Textilproduzenten paradox, prekär und bedrohlich. Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, doch die Erträge decken kaum noch den Aufwand – betriebswirtschaftlich stehen die Uhren auf Fünf vor Zwölf.“ Darauf weist der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) in einer am 24. März 2022 in Chemnitz veröffentlichten Medieninformation hin. „Unsere Firmen kämpfen nicht nur mit exorbitant gestiegenen Energiekosten, sondern auch mit deutlich höherem Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport. Das alles lässt sich nicht auf die Verkaufspreise umlegen“, erklärte vti-Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Jenz Otto. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. (textil + mode), Berlin, kosten Strom und Gas mittlerweile fast fünfmal mehr als 2021. Beim Ankauf von Chemiefasern betragen die Preissteigerungen rund 70 Prozent; bei den für die Textilveredlung wichtigen Farbstoffen 40 Prozent.

„Sicher kann die Politik nicht alles regeln. Fakt ist jedoch, dass die Energiekosten in Deutschland weit über denen in anderen europäischen Ländern liegen. Deshalb setzen wir uns gemeinsam mit dem Gesamtverband vehement für die spürbare Senkung der Energiepreise ein“, so Jenz Otto. In diesem Zusammenhang verweist er darauf, dass den in zwei Pandemie-Jahren finanziell überstrapazierten Unternehmen KfW-Kredite nicht helfen: „Wir brauchen schnell und ohne Umschweife eine direkte Entlastung des produzierenden Mittelstands, der ja gemeinhin als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft gilt.“ vti-Vorstandsvorsitzender Thomas Lindner, Chef der Strumpfwerk Lindner GmbH, Hohenstein-Ernstthal, erinnert daran, dass die heimischen Textilfirmen in den vergangenen Jahren alle technischen Möglichkeiten zur Senkung des Energieaufwandes genutzt haben: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht; doch das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Eile tut not, damit wir unsere Waren weiterhin zu weltmarktfähigen Preisen anbieten können.“

Andreas Ludwig, Geschäftsführer der Thorey Gera Textilveredlung GmbH, Gera, verweist auf den hohen Strom- und Gasbedarf von Textilveredelungsunternehmen: „Wir rüsten beispielsweise Gesundheits- und Medizintextilien mit den gewünschten Funktionen aus – ein wichtiger Teil der Wertschöpfungskette. Kurzfristig können wir jedoch nicht auf alternative Energieträger umstellen.“ Wie Henry Schuck, Chef der Textil-Gruppe Finzel & Schuck, Limbach-Oberfrohna, hervorhebt, geht es momentan um Sein oder Nichtsein mittelständischer Betriebe: „Infolge der andauernden Corona-Krise wurden und werden in der Branche bereits die Reserven angegriffen. Die neuerlichen Belastungen gehen an die Substanz.“

Quelle:

vti / P3N MARKETING GMBH

07.03.2022

BTE: Schuhhandel hatte 2021 erneut schwieriges Jahr

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels anlässlich der SHOES Düsseldorf 6. bis 8. März 2022

Das vergangene Jahr war bereits das zweite Jahr, in dem der stationäre Schuhhandel unter der Pandemie und den Corona-Maßnahmen kräftig gelitten hat. Seit dem Ausbruch der Pandemie waren die meisten Schuhgeschäfte bis heute an rund der Hälfte aller möglichen Verkaufstage zwangsgeschlossen oder Einschränkungen wie der 2G-Regel unterworfen. Dies hat kräftige Spuren bei Umsatz und Ertrag hinterlassen.

Nach ersten Schätzungen des BTE, der Ende 2021 mit dem Handelsverband Schuhe (BDSE) fusionierte, endete das vergangene Jahr im Schuhfachhandel mit einem Umsatzminus von etwa 3 Prozent. Damit liegen nun die Schuhgeschäfte im Durchschnitt rund 25 Prozent unter den Umsätzen, die sie in Vor-Corona-Zeiten erzielt hatten.

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels anlässlich der SHOES Düsseldorf 6. bis 8. März 2022

Das vergangene Jahr war bereits das zweite Jahr, in dem der stationäre Schuhhandel unter der Pandemie und den Corona-Maßnahmen kräftig gelitten hat. Seit dem Ausbruch der Pandemie waren die meisten Schuhgeschäfte bis heute an rund der Hälfte aller möglichen Verkaufstage zwangsgeschlossen oder Einschränkungen wie der 2G-Regel unterworfen. Dies hat kräftige Spuren bei Umsatz und Ertrag hinterlassen.

Nach ersten Schätzungen des BTE, der Ende 2021 mit dem Handelsverband Schuhe (BDSE) fusionierte, endete das vergangene Jahr im Schuhfachhandel mit einem Umsatzminus von etwa 3 Prozent. Damit liegen nun die Schuhgeschäfte im Durchschnitt rund 25 Prozent unter den Umsätzen, die sie in Vor-Corona-Zeiten erzielt hatten.

Zwar wachsen die Online-Umsätze jener Schuhhäuser, die neben dem POS-Umsatz auch einen digitalen Vertriebsweg unterhalten, doch konnten die Online-Umsatzanteile den Rückgang im stationären Business nicht kompensieren. Zwei Drittel der Schuhhändler verzeichnen einen Online-Umsatzanteil von unter 10 Prozent vom Gesamtumsatz. Dabei handelt es sich um Verkäufe über Plattformen, den eigenen Webshop oder über Social Media-Verkaufsaktivitäten.

Die Online-Umsätze mit Schuhen insgesamt, inkl. jener der Online-Pure Player, stiegen in 2021 nach ersten BTE-Berechnungen um 12 bis 15 Prozent. Vor diesem Hintergrund haben sich die Marktanteile auch im vergangenen Jahr weiter zugunsten des Online-Handels verschoben. Der BTE geht davon aus, dass nach knapp 35 Prozent in 2020 der Onlineanteil mit Schuhen auf aktuell 40 Prozent gewachsen ist. Während die Corona-Maßnahmen das stationäre Business hart trafen und es förmlich ausbremsten, wirkten sie für den Online-Handel wie ein Konjunkturpaket.

Der stationäre Schuhhandel durchlief im vergangenen Jahr eine Berg- und Talfahrt. Bis einschließlich Mai mussten die Schuhgeschäfte in den meisten Bundesländern geschlossen bleiben und konnten sich nur über Click&Collect oder Click&Meet über Wasser halten. Nach dem Re-Opening zog dann in den Sommermonaten das Geschäft kräftig an, so dass über eine ausgesprochen starke Verbrauchernachfrage ein Gutteil der im Lockdown verlorenen Umsätze wieder aufgeholt werden konnte. Allerdings brach mit Einführung von 2G im November die Umsatzkurve erneut und heftig nach unten hin ab. Selbst im normalerweise stark frequentierten Weihnachtsgeschäft fehlten vielerorts 30 bis 40 Prozent der Kunden, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Verkaufserlöse.

Insgesamt verlief das letzte Jahr je nach Betriebsform und Standort sehr unterschiedlich. Entsprechend ist die Spreizung der Umsatzentwicklung sehr groß. Kleine inhabergeführte Fachgeschäfte mit traditionell starker Kundenbindung kamen meist besser durch das Jahr als so mancher größerer Filialist, der in Shopping-Zentren oder in Normalzeiten hoch frequentierten Haupteinkaufslagen der Metropolen vertreten ist. Denn die Einkaufszentren mit ihrem hohen gastronomischen Mieterbesatz waren schwach besucht und in den Highstreets fehlten oftmals die Kunden aus dem weiteren Umland sowie Touristen und Messebesucher aus dem Ausland. Kleine Standorte konnte dagegen davon profitieren, dass viele Menschen im Homeoffice arbeiteten und sie ihren Einkaufsradius deutlich einschränkten.

Bei rückläufigen stationären Umsätzen und steigenden Online-Verkäufe dürfte das Marktvolumen mit Schuhen in 2021 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2020 geblieben sein. Damals betrug das Marktvolumen nach den Berechnungen des BTE 10,2 Milliarden Euro und lag um 1,6 Milliarden Euro bzw. 13 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019. Eindeutiger Corona-Verlierer ist der stationäre Schuhhandel, dem – wie bereits erwähnt – noch immer 25 Prozent seiner früheren Umsätze fehlen.

Dank staatlicher Hilfsprogramme schlugen sich diese Umsatzverluste nicht in vollem Umfang in den Bilanzen des Schuhfachhandels nieder. Über rückzahlbare KfW-Kredite und neue Bankkredite konnten sie ihre Liquidität sichern und mittels Kurzarbeit und Überbrückungshilfen die Kostenseite entlasten. Anders hätte ein größerer Teil der Unternehmen das abgelaufene Jahr auch wohl kaum überstanden.

Mit den vor einigen Tagen beschlossenen Lockerungen ist nun die Zuversicht in den Schuhgeschäften zurückgekehrt. Zwar herrscht noch immer ein gewisses Maß an Verunsicherung in der Bevölkerung, aber es ist abzusehen, dass sich diesbezüglich bald wieder Normalität im Einkaufsverhalten einstellt und bei den Menschen – wie bereits nach dem Ende des letzten Lockdowns – die Freude am Shoppen in den Schuhgeschäften zurückkehrt. Ein unbeschwerter Einkauf wird sich allerdings erst einstellen, wenn die Ukraine-Krise überwunden ist. Darauf hoffen alle.

 

Weitere Informationen:
Schuhe Schuhhandel SHOES
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) IFAD / Daniele Bianchi
19.11.2021

IFAD erhält Darlehen der KfW zur Unterstützung gegen Auswirkungen des Klimawandels

Durch die Unterzeichnung des Darlehensvertrags mit dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) der Vereinten Nationen hat Deutschland den Willen signalisiert, hunderte Millionen von Menschen in ländlichen Gegenden einiger der ärmsten Länder der Welt zu unterstützen. Die so finanzierten Maßnahmen tragen dazu bei, dass sich diese Menschen an die Auswirkungen des Klimawandels anpassen, ein angemessenes Einkommen erzielen und Zugang zu ausreichend gesunder Nahrung erhalten können. Dazu werden über die staatliche Entwicklungsbank KfW bis zu 400 Millionen Euro bereitgestellt.
 
Auf dem UN-Klimagipfel (COP26), der in der vergangenen Woche endete, wurde der Ruf nach mehr finanziellen Mitteln laut, um die ärmsten Länder der Welt bei der Anpassung an die verheerenden Auswirkungen von Naturkatastrophen und extremen Wetterereignissen zu unterstützen. Auf dem Land lebende Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sind besonders anfällig für klimabedingte Schocks, und die IFAD-Investitionen tragen dazu bei, ihre Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit zu stärken.

Durch die Unterzeichnung des Darlehensvertrags mit dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) der Vereinten Nationen hat Deutschland den Willen signalisiert, hunderte Millionen von Menschen in ländlichen Gegenden einiger der ärmsten Länder der Welt zu unterstützen. Die so finanzierten Maßnahmen tragen dazu bei, dass sich diese Menschen an die Auswirkungen des Klimawandels anpassen, ein angemessenes Einkommen erzielen und Zugang zu ausreichend gesunder Nahrung erhalten können. Dazu werden über die staatliche Entwicklungsbank KfW bis zu 400 Millionen Euro bereitgestellt.
 
Auf dem UN-Klimagipfel (COP26), der in der vergangenen Woche endete, wurde der Ruf nach mehr finanziellen Mitteln laut, um die ärmsten Länder der Welt bei der Anpassung an die verheerenden Auswirkungen von Naturkatastrophen und extremen Wetterereignissen zu unterstützen. Auf dem Land lebende Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sind besonders anfällig für klimabedingte Schocks, und die IFAD-Investitionen tragen dazu bei, ihre Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit zu stärken.

Das Darlehen der KfW im Namen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird durch IFAD zur Finanzierung seines Darlehens- und Zuschussprogramms verwendet, das sich im Zeitraum von 2022 bis 2024 auf bis zu 3,5 Mrd. USD belaufen dürfte.
 
Diese Mittel werden rund 140 Millionen Menschen im ländlichen Raum dabei helfen, ihre Produktion zu steigern und ihre finanzielle Situation zu verbessern, indem der Marktzugang erleichtert und maßgeschneiderte Finanzdienstleistungen erhöht werden. Außerdem wird es ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber der Klimakrise erhöhen, Arbeitsplätze schaffen und zur Ernährung der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen der Welt beitragen.

Weitere Informationen:
IFAD Landwirtschaft Klimawandel
Quelle:

IFAD

Zuse-Gemeinschaft fordert mehr Innovationen im Mittelstand (c) Zuse-Gemeinschaft
03.09.2021

Zuse-Gemeinschaft fordert mehr Innovationen im Mittelstand

Um aktuelle und künftige Herausforderungen zu meistern, benötigt Deutschland vermehrt Innovationen in der Industrie. Das gilt insbesondere für den Mittelstand. Die maßgeblichen Parteien haben einen zentralen Hebel dafür erkannt: Die verstärkte Förderung des Forschungstransfers. Diese muss effizient dort ausgebaut werden, wo die Wirkung für zukunftsweisende Innovationen am stärksten ist, fordert die Zuse-Gemeinschaft.

Während sich deutsche Großunternehmen, u.a. im Automobilbereich, mit zum Teil hohen Gewinnen im ersten Halbjahr 2021, in sehr gutem Zustand befinden, hat die Corona-Krise bei anderen Firmen, gerade bei zahlreichen Mittelständlern, zu finanziellen Einschnitten geführt, begleitet von einer Minderung der Eigenkapitalbasis. Laut einem aktuellen Bericht von KfW Research gilt es sicherzustellen, dass Umsatzeinbußen aus der Corona-Krise die Innovationsaktivitäten nicht nachhaltig ausbremsen.

Um aktuelle und künftige Herausforderungen zu meistern, benötigt Deutschland vermehrt Innovationen in der Industrie. Das gilt insbesondere für den Mittelstand. Die maßgeblichen Parteien haben einen zentralen Hebel dafür erkannt: Die verstärkte Förderung des Forschungstransfers. Diese muss effizient dort ausgebaut werden, wo die Wirkung für zukunftsweisende Innovationen am stärksten ist, fordert die Zuse-Gemeinschaft.

Während sich deutsche Großunternehmen, u.a. im Automobilbereich, mit zum Teil hohen Gewinnen im ersten Halbjahr 2021, in sehr gutem Zustand befinden, hat die Corona-Krise bei anderen Firmen, gerade bei zahlreichen Mittelständlern, zu finanziellen Einschnitten geführt, begleitet von einer Minderung der Eigenkapitalbasis. Laut einem aktuellen Bericht von KfW Research gilt es sicherzustellen, dass Umsatzeinbußen aus der Corona-Krise die Innovationsaktivitäten nicht nachhaltig ausbremsen.

Für die gemeinnützigen Institute der Zuse-Gemeinschaft ist die Projektförderung, neben der Auftragsforschung, anderen Kooperationen und Dienstleistungen, die zentrale Finanzierungsquelle. Daraus gehen Jahr für Jahr erfolgreiche Transferprojekte hervor, ohne dass die Institute institutionelle Bund-Länder-Förderung erhalten. „Die erfolgreiche, unabhängige Forschungsarbeit unserer Mitglieder auf Zukunftsfeldern wie Digitalisierung, Materialwissenschaften, Bioökonomie und Energiewende zeigt, wie durch gemeinnützige Industrieforschung der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die unternehmerische Praxis effizient gelingt“, unterstreicht der Präsident der Zuse-Gemeinschaft, Prof. Martin Bastian.

Projektförderung ausweiten
Unter dem Eindruck der Corona-Krise drohen solche Erfolge künftig in Gefahr zu geraten, wenn es mittelständischen Unternehmen an Mitteln für Forschung und Innovation fehlt. „Dazu darf es nicht kommen. Die Projektförderung muss deshalb ausgeweitet und verbessert werden“, fordert Bastian. Bestätigt sieht sich die Zuse-Gemeinschaft durch die Ankündigung mehrerer Parteien im Bundestagswahlkampf, quer durch das politische Spektrum, erfolgreiche Programme wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und das Förderprogramm Innovationskompetenz INNO-KOM auszuweiten.

„Nach der Wahl gilt es, diese Ankündigungen in die konkrete Umsetzung zu bringen“, mahnt Bastian. Die Zuse-Gemeinschaft schlägt dafür u.a. einen eigenen Haushaltstitel für die gemeinnützige Industrieforschung vor.  „Als ersten Schritt dazu fordern wir die Richtlinie des Bundeswirtschaftsmini-steriums für das Programm INNO-KOM künftig in allen Bundesländern unabhängig von Kriterien der Strukturförderung für sämtliche Gebieten zu öffnen. Gemeinnützige Forschung für den Mittelstand gehört bundesweit gefördert“, betont Bastian.

Eine weitere zentrale Forderung der Zuse-Gemeinschaft: Fairness in der Forschungsförderung. Bei zahlreichen Vor-Ort Terminen machen Institute der Zuse-Gemeinschaft in diesen Tagen gegenüber Bundestagsabgeordneten auf ihre Anliegen ebenso wie auf ihre Forschungserfolge aufmerksam.

(c) Zuse-Gemeinschaft. Während Deutschlands Forschungsausgaben immer stärker gestiegen sind, liegt der Anteil der Innovationen hervorbringenden Mittelständler auf relativ niedrigem Niveau.
25.06.2021

Zuse-Gemeinschaft: Innovationslage im Mittelstand macht Sorgen

Die verhaltene Innovationstätigkeit im deutschen Mittelstand vor und während der Corona-Krise macht zunehmend Sorge. Laut dem jüngsten von der KfW veröffentlichten Innovationsbericht Mittelstand ist nur rund jeder fünfte deutsche Mittelständler mit Innovationen aktiv.
 

Die verhaltene Innovationstätigkeit im deutschen Mittelstand vor und während der Corona-Krise macht zunehmend Sorge. Laut dem jüngsten von der KfW veröffentlichten Innovationsbericht Mittelstand ist nur rund jeder fünfte deutsche Mittelständler mit Innovationen aktiv.
 
Die Innovatorenquote im Mittelstand als Gradmesser für Neuerungen, die Unternehmen umsetzen, lag laut dem am 24.06.2021 von der KfW veröffentlichten Innovationsbericht Mittelstand für die Jahre 2017/19 bei 22 Prozent und stieg damit gegenüber der Vorjahreserhebung leicht an. Eine Anpassung der Datengrundlage - erstmals wurde aufgrund internationaler methodischer Veränderungen auch nach organisatorischen und Marketing-Innovationen gefragt - hätte einen deutlichen Anstieg der Innovatorenquote erwarten lassen. Nach den nun vorliegenden Ergebnissen war aber weiterhin nur eine relativ schmale Basis an Mittelständlern zu Beginn der Pandemie mit Innovationen aktiv. Danach sorgte die Corona-Krise für zusätzliche Belastungen im Mittelstand, nicht zuletzt auch bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Gerade KMU aber können durch Kooperationen mit den gemeinnützigen Einrichtungen der Industrieforschung stark profitieren.

Gemeinnützige Forschung für den Mittelstand bundesweit fördern
Eine Aktivierung kleiner und mittlerer Unternehmen für mehr Innovationen kann nach Auffassung der Zuse-Gemeinschaft daher am besten über zielgenaue Projektförderung gelingen. Viele Maßnahmen wie das transferorientierte Förderprogramm INNO-KOM des Bundeswirtschaftsministeriums, das sich an gemeinnützige Forschungsinstitute richtet, sind bisher allerdings an die Strukturförderung gebunden. „Gemeinnützige Forschung für den Mittelstand braucht bundesweite Förderung unabhängig von Strukturförderung. Denn kreative Ideen entfalten sich in Kooperation von Forschung und Unternehmen über Regionsgrenzen hinweg. Dafür braucht es eine passgenaue Förderung von Innovationen im Mittelstand, bundesweit“, mahnt der Geschäftsführer der Zuse-Gemeinschaft, Dr. Klaus Jansen.

Zu konstatieren sei, dass die starke Steigerung der Forschungsausgaben in Deutschland bisher viel zu wenig im Mittelstand ankomme. „Während staatliche Forschungsausgaben wie zugunsten des „Pakts für Forschung und Innovation“ sowie die Aufwendungen von Großunternehmen für FuE weiter steigen, fehlt es bei der Entwicklung der Innovatorenquote im Mittelstand bislang an Dynamik“, erklärt Jansen. Für ihn ist eine wichtige Lehre aus der Corona-Krise: „Eine weitere Ausweitung staatlicher Forschungsausgaben darf nicht Selbstzweck sein, sondern muss sich klar an Innovationen im Mittelstand sowie am gelingenden Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft ausrichten.“

Quelle:

Zuse-Gemeinschaft

29.05.2020

Drohende Pleitewelle im Fashionhandel - BTE / BDSE / BLE fordern Politik zum Handeln auf

  • Historischer Umsatzeinbruch im Textil-, Schuh und Lederwarenhandel

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel kämpft als Folge der Coronakrise ums Überleben. Im April sind deren Umsätze als Folge des Lockdowns nach aktuell veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes um 71 Prozent eingebrochen. Bereits im März fielen die Umsätze in den drei Branchen um mehr als 50 Prozent. „Dieser Rückgang ist historisch in der Bundesrepublik Deutschland einmalig“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte sind damit im gesamten Einzelhandel mit Abstand am stärksten von der Coronakrise betroffen. Kurzarbeit, Homeoffice, ausgefallene Feiern und abgesagte Urlaube haben dazu geführt, dass die Nachfrage nach neuen Outfits, Schuhen oder Reisegepäck zusammengebrochen ist. Und selbst nach Wiedereröffnung der Geschäfte lagen die Umsätze branchenweit deutlich unter dem Vorjahresniveau. Pangels: „Statt erhoffter Aufholeffekte nehmen die Umsatzverluste also weiter zu!“

  • Historischer Umsatzeinbruch im Textil-, Schuh und Lederwarenhandel

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel kämpft als Folge der Coronakrise ums Überleben. Im April sind deren Umsätze als Folge des Lockdowns nach aktuell veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes um 71 Prozent eingebrochen. Bereits im März fielen die Umsätze in den drei Branchen um mehr als 50 Prozent. „Dieser Rückgang ist historisch in der Bundesrepublik Deutschland einmalig“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte sind damit im gesamten Einzelhandel mit Abstand am stärksten von der Coronakrise betroffen. Kurzarbeit, Homeoffice, ausgefallene Feiern und abgesagte Urlaube haben dazu geführt, dass die Nachfrage nach neuen Outfits, Schuhen oder Reisegepäck zusammengebrochen ist. Und selbst nach Wiedereröffnung der Geschäfte lagen die Umsätze branchenweit deutlich unter dem Vorjahresniveau. Pangels: „Statt erhoffter Aufholeffekte nehmen die Umsatzverluste also weiter zu!“

Diese Situation ist für die rund 80.000 Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarengeschäfte existenzbedrohend und hat auch schon zu ersten Insolvenzen und Schließungen geführt. Denn die gesamte Fashionbranche kämpft mit einer besonderen Problematik: Zum einen wurde während der Schließungsphase weiterhin Ware angeliefert, die aufgrund der langen internationalen Produktionskette nicht storniert werden kann. Zum anderen verliert diese Ware im Laufe der Saison ständig an Wert. „Diese Konstellation gibt es so in keiner anderen Branche!“, betont Pangels.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) fordern daher staatliche Finanzhilfen. „Die bisherigen Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld und KfW-Kredite reichen zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels bei weitem nicht aus“, analysiert Pangels. „Der unverschuldete Ruin tausender Unternehmen - von der kleinen Boutique bis zum großen Schuh- oder Modehaus - kann nur durch nicht rückzahlbare Zuschüsse verhindert werden!“

Ohne eine entsprechende Unterstützung rechnen BTE, BDSE und BLE ab der zweiten Jahreshälfte mit einer gigantischen Insolvenz- und Schließungswelle im Fashionhandel mit der Folge von zehntausenden Leerständen in den Shoppingzonen. „Da die Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche zusammen mit den Warenhäusern die städtischen Einkaufslagen prägen, könnten dadurch viel Standorte zu Geisterstädten werden!“, fürchtet der BTE-Hauptgeschäftsführer. „Dies hätte epochale Folgen für die Einkaufs- und Lebensqualität der Städte!“

Weitere Informationen:
Umsatzeinbruch Fashionhandel
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

Südwesttextil und HBW fordern Hilfsfonds
Logo Südwesttextil
04.05.2020

Handels- und Textilverbände fordern Hilfsfonds

Der Handelsverband Baden-Württemberg und der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil fordern einen branchenoffenen Entschädigungsfonds für die Wirtschaft im Land. Sie wenden sich damit gegen die Pläne der Landesregierung, einzelnen Branchen millionenschwere Zuschüsse zu gewähren.
Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbandes, Sabine Hagmann, betont, dass die Händler und mit ihnen die Hersteller der angebotenen Waren unverschuldet in Not geraten sind. Vereinzelte Branchenförderungen würden Mittelständler vieler anderer Wirtschaftszweige an der gemeinwohlorientierten Politik der Landesregierung zweifeln lassen.

Der Handelsverband Baden-Württemberg und der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil fordern einen branchenoffenen Entschädigungsfonds für die Wirtschaft im Land. Sie wenden sich damit gegen die Pläne der Landesregierung, einzelnen Branchen millionenschwere Zuschüsse zu gewähren.
Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbandes, Sabine Hagmann, betont, dass die Händler und mit ihnen die Hersteller der angebotenen Waren unverschuldet in Not geraten sind. Vereinzelte Branchenförderungen würden Mittelständler vieler anderer Wirtschaftszweige an der gemeinwohlorientierten Politik der Landesregierung zweifeln lassen.

Eine Besser- oder Schlechterstellung bestimmter Branchen sei auch rechtlich problematisch, so Hagmann. Auch die Teilöffnung des Handels habe bislang nicht dazu ge-führt, dass sich die Situation im Handel merklich verbessert hätte. Das wirkt sich spiegelgleich auch auf die Situation in der Textil- und Bekleidungsindustrie aus. Besonders der Modebereich sei stark betroffen.
Schon bei den Soforthilfen, die nur für Betriebe bis 50 Mitarbeiter gelten, seien viele Betriebe vergessen worden, so Südwesttextil-Chef Haas. Der Verweis auf die KfW-Kredite sei verfehlt gewesen, weil die dortigen Kreditprüfungen und Bedingungen nichts mit einer unkomplizierten Liquiditätsbrücke zu tun hätten.
„Wir erwarten, dass unsere Firmen in Textilindustrie und Handel, also über 40.000 Betriebe mit 520.000 Arbeitsplätzen und 18.000 Ausbildungsplätzen nicht abermals links liegen gelassen werden.(...)“, so Hagmann vom Handelsverband.

01.04.2020

Coronakrise: BTE, BDSE und BLE fordern Hilfen von der Politik

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

  • Die saisonalen Warenangebote, die ein Aufholen der Umsätze fast unmöglich machen und zu einer schnellen Entwertung der Warenbestände führen.
  • Der zunehmende Waren- und Liquiditätsdruck durch anhaltende Lieferungen.
  • Die lange, globale Lieferkette, die schnelle Reaktionen unmöglich macht.
  • Die marktwirtschaftlich nicht tolerierbare Schlechterstellung des stationären Fachhandels gegenüber dem Onlinehandel und anderer Vertriebswege, die weiterhin Textilien, Schuhe und Lederwaren verkaufen dürfen.

Aufgrund dieser besonderen Gemengelage – so die drei Verbände - stünden tausende Unternehmen – von der kleinen Boutique bis zum großen Warenhaus – und mit ihnen Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Einzelhandel und in der mittelbar betroffenen Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende April würden zu zahlreichen Insolvenzen führen. Dauere die Schließung auch im Mai noch an, würde es zu einem dramatischen Anstieg der Leerstände in den Cities kommen. Damit verändere sich das Gesicht der Städte grundlegend und für immer, was auch dramatische Folgen für die Attraktivität und Finanzausstattung der Städte und Gemeinden hätte!

BTE, BDSE und BLE haben daher die Übernahme der laufenden Betriebskosten sowie den Wertverlust des aktuellen Warenbestandes über einen Hilfsfonds gefordert. Alternativ wurden ein Schutzpaket für Mietverbindlichkeiten und Verbesserungen bei KfW-Darlehen und Kurzarbeitergeld angeregt. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern und Kommunen bereits jetzt einen verlässlichen Fahrplan „für die Zeit danach“ entwerfen. Konkret:

  • Unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen nach Ende der erzwungenen Ladenschließung: Damit könnten die verlorenen Umsätze unter Umständen zumindest teilweise aufgeholt werden. Denkbar wäre z.B. monatlich ein verkaufsoffener Sonntag, der über Sondererlasse der Bundesländer genehmigt werden könnte.
  • Schrittweise Öffnung der Geschäfte: Hierbei könnte man sich an Auflagen, wie sie derzeit für den Lebensmitteleinzelhandel bestehen, orientieren. Hier sollten unbedingt bundesweit einheitliche Regelungen umgesetzt werden, die auch für den Handel praktikabel und zu überwachen sind.
  • Perspektivische Maßnahmen zur zeitnahen Belebung der Innenstädte: Freier Zugang der Innenstädte für den Verkehr ermöglichen durch z.B. zeitlich begrenzte Lockerung oder gänzliche Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Pkw-Verkehr (z.B. Umweltspuren, Umweltzonen); neues oder angepasstes Investitionszulagengesetz für Innenstädte; Änderung/Anpassung der Städtebaufördermittel; Änderung des Planungsrechts zugunsten des innerstädtischen Einzelhandels.
Weitere Informationen:
Coronavirus Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

(c) Deutscher Textilreinigungsverband e.V.
20.03.2020

Mittelständische Wäschereien beklagen bis zu 100 Prozent Umsatzeinbußen

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Hotels, Caterer, Restaurants und Gastronomiebetriebe generieren bereits jetzt weit weniger Umsatz und können ihre Dienstleister teils nur verzögert bezahlen.
Da laut einer Angabe des DEHOGA-Verbands der Umsatzrückgang dort schon vor dem Verbot der touristischen Übernachtungen und den Versammlungsverboten bei bis zu 80 % lag, wird sich die Situation auch für die Wäschereien, die diese Betriebe mit sauberer Wäsche versorgen, deutlich verschärfen.

Die Kosten der Wäschereien - die Personalkosten von Hotelwäschereien betragen etwa 50% - sowie Darlehen für Textilien und Maschineninvestitionen – treiben die Unternehmen bei dem wegbrechenden Umsatz in größte Liquiditätsprobleme.

Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ein "Maßnahmepaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus" vorgestellt. Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst u.a. folgende Maßnahmen:

  • Flexibles Kurzarbeitergeld und Arbeitszeitenregelung
  • Liquiditätshilfen durch Stundung von Steuerzahlungen
  • Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite

Der DTV fordert von der Politik insbesondere schnelles Handeln auch für die kleineren und mittelständischen Unternehmen wie Wäschereien und textile Dienstleister:

  • Die Kreditvergabe über Bürgschaftsbanken ist kompliziert und langwierig und hilf in der aktuellen Situation nicht. Hier bedarf es schneller Soforthilfen in Form von Finanzspritzen und Zuschüssen, um akuten Liquiditätsproblemen begegnen zu können
  • Die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist für viele kleinere Betriebe neu und kompliziert. Es bedarf eines praxisgerechten Handelns der Arbeitsagenturen. Anzeigen und Anträge müssen schnellstens bearbeitet und beantwortet werden.

· Gleiches gilt bei der Stundung von Steuerzahlungen. Auch hier ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe durch die Finanzämter notwendig.

 

Quelle:

Deutscher Textilreinigungsverband e.V.

Foto: Zuse-Gemeinschaft
20.11.2019

Zuse Gemeinschaft: Finanzierung von Innovationen im Mittelstand - Bessere Bedingungen notwendig

Damit Innovationen im deutschen Mittelstand zu wettbewerbsfähigen Produkten werden, leisten industrienah arbeitende Forschungseinrichtungen einen zentralen Beitrag. Gleichzeitig treffen die gemeinnützigen Forschungsinstitute auf ein Förderumfeld, in dem sie ihre Innovationskraft bisher nur unvollkommen entfalten können. Das ist beim heutigen Berliner Werkstattgespräch der Zuse-Gemeinschaft „Die Finanzierung von Innovationen im Mittelstand“ deutlich geworden.

Damit Innovationen im deutschen Mittelstand zu wettbewerbsfähigen Produkten werden, leisten industrienah arbeitende Forschungseinrichtungen einen zentralen Beitrag. Gleichzeitig treffen die gemeinnützigen Forschungsinstitute auf ein Förderumfeld, in dem sie ihre Innovationskraft bisher nur unvollkommen entfalten können. Das ist beim heutigen Berliner Werkstattgespräch der Zuse-Gemeinschaft „Die Finanzierung von Innovationen im Mittelstand“ deutlich geworden.

Zwar steht Deutschland in internationalen Innovations-Ranking häufig auf vorderen Plätzen und der deutsche Forschungshaushalt erreicht Rekordhöhen. Die Zahl der Innovationen, also Neuerungen, hervorbringenden Unternehmen, ist allerdings seit Jahren rückläufig. Der Vizepräsident der Zuse-Gemeinschaft, Dr. Ralf-Uwe Bauer, forderte daher eine Stärkung des Forschungstransfers von der Wissenschaft in die Wirtschaft, so durch eine bessere Förderung der gemeinnützigen Industrieforschung. „Damit der Mittelstand bei der Entwicklung von Innovationen nicht weiter ins Hintertreffen gerät, muss die Finanzierung von anwendungsorientierter Forschung im Bundeshaushalt dringend verbessert werden“, mahnte Dr. Bauer. Anhand einer Innovationskette von der Vorlauf- über die marktvorbereitende Forschung bis zur Entwicklung von Prototypen zeigte er auf, wie Forschung und Unternehmen im Mittelstand kooperieren.

Bankkredite und Fördermittel bei Innovationen mit sehr geringen Anteilen
Dr. Volker Zimmermann von der staatlichen Förderbank KfW ging beim Werkstattgespräch auf die besonderen Herausforderungen von Unternehmen für die Finanzierung von Innovationen ein. So entfallen auf Bankkredite und Fördermittel bei klassischen Investitionen laut KfW-Erhebungen Finanzierungsanteile von 34 Prozent beziehungsweise 12 Prozent. Bei Innovationen erreichen Bankkredite und Fördermittel hingegen nur Finanzierungsanteile von neun Prozent beziehungsweise sechs Prozent. Die internen Mittel haben bei Innovationen hingegen einen Finanzierungsanteil von 82 Prozent. „Die Abhängigkeit von internen Mitteln bremst die Innovationsleistung von Mittelständlern“, resümierte Zimmermann. Staatliches Eingreifen mit Fördermaßnahmen für Innovationen sei daher notwendig, insbesondere bei Ausgaben für Forschung und Entwicklung.

Aus der Sicht eines Firmengründers stellte Hanno Zwicker von der Berliner Bowerbird GmbH Herausforderungen für das Wachstum eines innovativen IT-Start Ups dar. Bowerbird, eine Ausgründung der Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik (GFaI) aus Berlin-Adlershof hat einen fälschungs-sicheren und patentierten Scan-Code entwickelt. „Bowerbird kombiniert Design und Codierung. Mit dem für den deutschen ebenso wie für interna-tionale Märkte attraktiven Produkt sehen wir uns allerdings noch bürokra-tischen Hemmnissen und Herausforderungen bei Finanzierungsthemen gegenüber“, so Zwicker.

Dr. Rainer Kambeck vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte beim Werkstattgespräch regulatorische Lockerungen und Steueranreize, um Innovationen im Mittelstand zu stärken. „Der deutsche Wagniskapitalmarkt ist im internationalen Vergleich zu schwach entwickelt. Großvolumige Anlagemöglichkeiten für institutionelle Anleger fehlen ebenso wie Anreize für kleine und mittlere Unternehmen, mit Startups zu kooperieren“, monierte Kambeck.

Weitere Informationen:
Zuse-Gemeinschaft Förderung
Quelle:

Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V.

GTIN im Zehnerpaket
GTIN im Zehnerpaket
05.02.2019

GS1 Standards für Gründer: GTIN im Zehnerpaket

  • Anzahl der Gründer mit innovativen Ideen in 2018 um 31 Prozent angestiegen
  • GS1 Germany unterstützt kleine Unternehmen beim Markteinstieg
  • SmartStarter10 ab sofort unbefristet: Globale Artikelnummer GTIN (früher EAN) im Zehnerpaket

 Deutschland steht bei der Innovationsfähigkeit laut einer Analyse des Weltwirtschaftsforums (WEF) weltweit auf Platz eins - und landet im jährlichen Ranking in der Gesamtwertung auf dem dritten Rang der wettbewerbsfähigsten Wirtschaften der Welt. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten Existenzgründer, denn sie verbessern durch ihre Arbeit die Leistungsfähigkeit der Gesamtwirtschaft. Den deutschen Innovationstrend bestätigt auch der KfW-Gründungsmonitor 2018: So stieg die Anzahl der innovativen und digitalen Gründer gegenüber dem Vorjahr um 31 Prozent an – und das, obwohl die Anzahl der Existenzgründer insgesamt um 115.000 auf das Rekordtief 557.000 gesunken ist.

  • Anzahl der Gründer mit innovativen Ideen in 2018 um 31 Prozent angestiegen
  • GS1 Germany unterstützt kleine Unternehmen beim Markteinstieg
  • SmartStarter10 ab sofort unbefristet: Globale Artikelnummer GTIN (früher EAN) im Zehnerpaket

 Deutschland steht bei der Innovationsfähigkeit laut einer Analyse des Weltwirtschaftsforums (WEF) weltweit auf Platz eins - und landet im jährlichen Ranking in der Gesamtwertung auf dem dritten Rang der wettbewerbsfähigsten Wirtschaften der Welt. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten Existenzgründer, denn sie verbessern durch ihre Arbeit die Leistungsfähigkeit der Gesamtwirtschaft. Den deutschen Innovationstrend bestätigt auch der KfW-Gründungsmonitor 2018: So stieg die Anzahl der innovativen und digitalen Gründer gegenüber dem Vorjahr um 31 Prozent an – und das, obwohl die Anzahl der Existenzgründer insgesamt um 115.000 auf das Rekordtief 557.000 gesunken ist.

„Doch auch für innovative Köpfe birgt der Einstieg auf den Markt noch immer Herausforderungen“, sagt Diana Peceva, Product Manager bei GS1 Germany. Oft starten sie mit nur einem kleinen Produktspektrum und besitzen wenige liquide Mittel. Gleichzeitig müssen sie schnell und einfach mit dem Verkauf ihrer Produkte beginnen. „Um sie zu unterstützen, haben wir unser Produktspektrum dauerhaft erweitert: SmartStarter10 – ein Paket mit nur zehn GTINs für den einfachen Markteinstieg.“

Eine wesentliche Voraussetzung für den Verkauf im stationären und Online-Handel ist die eindeutige Kennzeichnung von Produkten mit dieser Globalen Artikelnummer von GS1, die wie ein Fingerabdruck im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr funktioniert. Im Rahmen einer Sonderaktion über einen Zeitraum von vier Monaten verzeichnete GS1 Germany unerwartet viel Zulauf und positives Feedback auf das ursprünglich befristete Angebot. „Als Partner für die deutsche Wirtschaft ist es unser Selbstverständnis, alle Marktteilnehmer bestmöglich bei ihrem Start ins Business zu unterstützen“, so Peceva. „SmartStarter10 ist die logische Konsequenz.“

Weitere Informationen zu SmartStarter10 finden sich auf www.gs1-germany.de/smart-starter-10.

Weitere Informationen:
GS1 Germany
Quelle:

GS1 Germany GmbH