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15.07.2019

Nina Kiesow ist neue BLE-Präsidentin

Am 12. Juli 2019 hat die Delegiertenversammlung des BLE Handelsverband Lederwaren in Mainhausen Nina Kiesow (Kiesow seit 1850, Kleve) einstimmig zur neuen BLE-Präsidentin gewählt. Die Textilbetriebswirtin BTE (42) löst damit den bisherigen Vorsitzenden Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) ab, der zusammen mit Dr. Joachim Stoll (Leder Stoll/koffer24.de, Frankfurt) als einer von zwei BLE-Vize-Präsidenten weiterhin dem BLE-Vorstand angehört.
 
Erneut ins BLE-Präsidium gewählt wurden Olaf Hrastnig (Koffer Ecke, Ludwigsburg), Jens Koch (Lederwaren Koch, Hildesheim), Ernst Läuger (Fa. Marstaller, München) Katharina Meißner (Leder Meißner, Kiel) und Jörn Schiffler (Galeria Karstadt Kaufhof, Essen/Köln). Kooptiert wurden zudem Dimitrios Ioannidis (Assima Verbund, Neuss) und Hans-Peter Stückler (Goldkrone, Mainhausen). Verabschiedet wurde Bernhard Offermann (Offermann Leder in Mode, Köln), der sich nach 20 Jahren Mitarbeit im BLE-Präsidium nicht mehr zur Wahl stellte.

Am 12. Juli 2019 hat die Delegiertenversammlung des BLE Handelsverband Lederwaren in Mainhausen Nina Kiesow (Kiesow seit 1850, Kleve) einstimmig zur neuen BLE-Präsidentin gewählt. Die Textilbetriebswirtin BTE (42) löst damit den bisherigen Vorsitzenden Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) ab, der zusammen mit Dr. Joachim Stoll (Leder Stoll/koffer24.de, Frankfurt) als einer von zwei BLE-Vize-Präsidenten weiterhin dem BLE-Vorstand angehört.
 
Erneut ins BLE-Präsidium gewählt wurden Olaf Hrastnig (Koffer Ecke, Ludwigsburg), Jens Koch (Lederwaren Koch, Hildesheim), Ernst Läuger (Fa. Marstaller, München) Katharina Meißner (Leder Meißner, Kiel) und Jörn Schiffler (Galeria Karstadt Kaufhof, Essen/Köln). Kooptiert wurden zudem Dimitrios Ioannidis (Assima Verbund, Neuss) und Hans-Peter Stückler (Goldkrone, Mainhausen). Verabschiedet wurde Bernhard Offermann (Offermann Leder in Mode, Köln), der sich nach 20 Jahren Mitarbeit im BLE-Präsidium nicht mehr zur Wahl stellte.

Quelle:

Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.

19.09.2017

Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe starten

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Am 10. Oktober 2017 (Anmeldeschluss: 3. Oktober) starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Am 10. Oktober 2017 (Anmeldeschluss: 3. Oktober) starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

  • Der Lehrgang „Bekleidung verkaufen mit Herz und Verstand“ vermittelt in fünf monatlichen Lehrbriefen mit je rund 50 Seiten umfangreiche Kenntnisse über Damen- und Herrenoberbekleidung sowie über erfolgreiche Verkaufsgespräche.
  • Der Schuh-Lehrgang „Wissen erweitern – Beratung verbessern – Erfolg steigern“ besteht ebenfalls aus fünf leicht verständlichen Lehrbriefen mit je ca. 70 Seiten zu den Themen Bedarfsermittlung, Fußgesundheit, Schuhmaterialien und –pflege sowie Verkaufsgespräch.

Hinweis: Bestellung und weitere Informationen beim BTE, An Lyskirchen 14, 50676 Köln, Fax 0221/92 15 09 10, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de  (Rubrik: Fachliteratur/Schulungsmaterial).

 

Weitere Informationen:
Weiterbildung Modehandel
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
19.09.2017

AGB: Für stationäre Modehändler kaum notwendig

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

Hinweis: Der Handelsverband Deutschland HDE hat aktuell seine Muster-AGB für den Online-Handel aktualisiert. Mitglieder im Einzelhandelsverband (Log in) können diese downloaden unter www.einzelhandel.de (Rubrik: Recht).

 

Weitere Informationen:
Modehandel AGB
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

Logo BTE BTE Handelsverband Textil
BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

Kind + Jugend besuchen! - Kostenfreier Eintritt für EHV-Mitglieder

Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 14. bis 17. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentiert sich dort in diesem Jahr eine Rekordzahl von über 1.200 Ausstellern aus mehr als 50 Ländern. Auf erstmalig 110.000 Quadratmetern werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.
 
Interessant ist auch das umfangreiche Rahmenprogramm mit dem Trendforum in Form von Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops, die wertvolle Profitipps und Best Practices für den Berufsalltag liefern. Internationale Experten informieren und beraten die Besucher u.a. zu typischem Kaufverhalten junger Eltern oder  geben Anregungen für das Ideen- und Innovationsmanagement innerhalb des eigenen Unternehmens. Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 17.
Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 14. bis 17. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentiert sich dort in diesem Jahr eine Rekordzahl von über 1.200 Ausstellern aus mehr als 50 Ländern. Auf erstmalig 110.000 Quadratmetern werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.
 
Interessant ist auch das umfangreiche Rahmenprogramm mit dem Trendforum in Form von Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops, die wertvolle Profitipps und Best Practices für den Berufsalltag liefern. Internationale Experten informieren und beraten die Besucher u.a. zu typischem Kaufverhalten junger Eltern oder  geben Anregungen für das Ideen- und Innovationsmanagement innerhalb des eigenen Unternehmens. Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 17. September Eintrittskarten mit einem Nachlass von bis zu 40 Prozent online gekauft werden.
 
Besonderes Angebot:
Der BTE und die Koelnmesse laden Einzelhandelsverbands- Mitglieder ein, die „Kind + Jugend“ kostenfrei zu besuchen. Interessenten melden sich dazu mit Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer beim BTE, Alexandra Müller, Fax 0221/92150910, E-Mail: mueller@bte.de. Die berechtigten Einzelhändler erhalten dann einen persönlichen Gutscheincode, mit dem im Ticketshop unter www.kindundjugend.de eine kostenfreie Dauerkarte ausgedruckt oder heruntergeladen werden kann.
 
Weitere Informationen:
Kind + Jugend
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

1. Halbjahr: Modefachhandel auf Vorjahresniveau

  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich.
  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich. Während mit Damenbekleidung und der Herrenmode ein kleines Umsatzplus erzielt werden konnte, fielen die Kinderbekleidung und vor allem Haustextilien im mittleren einstelligen Bereich zurück.
 
Hinweis: Für den Handel mit Textilien (Meterwaren, Handarbeiten, Betten und Haustextilien) errechnete das Statistische Bundesamt im ersten Halbjahr ein Umsatzminus in Höhe von 1,5 Prozent. Dagegen kann sich der Handel mit Vorhängen, Gardinen und Teppichen sogar über ein Plus von 0,8 Prozent freuen.
 
Überdurchschnittlich hat sich der Online-/Versandhandel in den ersten sechs Monaten 2017 entwickelt. So veröffentlicht das Statistische Bundesamt für den „Versand- und Internethandel mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren“ per Ende Juni ein Umsatzplus in Höhe von 6,4 Prozent. Dieser Wert liegt etwas unter der Wachstumsrate des allgemeinen Online-/Versandhandels, der danach ein Plus von 7,9 Prozent erzielen konnte.
 
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
21.08.2017

Chrom VI weiter ein Problem

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

Weitere Informationen:
Chrom VI Schuh- und Lederindustrie
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil BTE Handelsverband Textil
BTE Handelsverband Textil
21.08.2017

4Dmagic: Neues Tool zur Vermittlung von (Werbe)Flächen

Die Vermarktung von Online-Werbeflächen oder der eigenen Verkaufsfläche wird für viele Modehändler immer wichtiger. Ein Beispiel sind Pop-up-Flächen, die immer wieder anders bespielt werden, um den Kunden neue Impulse zu geben.

Der BTE-KompetenzPartner 4Dmagic hat in Zusammenarbeit mit dem Mannheimer Modehaus Engelhorn das neue Media-Buchungs-Online-Tool (MBOT) entwickelt. Mithilfe dieses Tools können Werbeflächen mit wenig Aufwand an Lieferanten oder auch an externe Unternehmen und Dienstleister vermittelt werden. Dazu zählen neben Online-Werbeflächen auch Schaufenster sowie Aktionsflächen, die für Pop-up-Installationen genutzt werden.

Bei Engelhorn gibt es jährlich eine Vielzahl solcher Kooperationen, deren Vermarktung derzeit sehr personalintensiv ist. In dem Buchungs-Tool von 4Dmagic sind alle verfügbaren Werbeflächen aufgeführt. Sie können online von Interessenten angefragt und gebucht werden, sofern der Verantwortliche dem zugestimmt hat.

Weitere Informationen zum MBOT-Tool unter www.4dmagic.de/dienstleistungen/mbot/.

Die Vermarktung von Online-Werbeflächen oder der eigenen Verkaufsfläche wird für viele Modehändler immer wichtiger. Ein Beispiel sind Pop-up-Flächen, die immer wieder anders bespielt werden, um den Kunden neue Impulse zu geben.

Der BTE-KompetenzPartner 4Dmagic hat in Zusammenarbeit mit dem Mannheimer Modehaus Engelhorn das neue Media-Buchungs-Online-Tool (MBOT) entwickelt. Mithilfe dieses Tools können Werbeflächen mit wenig Aufwand an Lieferanten oder auch an externe Unternehmen und Dienstleister vermittelt werden. Dazu zählen neben Online-Werbeflächen auch Schaufenster sowie Aktionsflächen, die für Pop-up-Installationen genutzt werden.

Bei Engelhorn gibt es jährlich eine Vielzahl solcher Kooperationen, deren Vermarktung derzeit sehr personalintensiv ist. In dem Buchungs-Tool von 4Dmagic sind alle verfügbaren Werbeflächen aufgeführt. Sie können online von Interessenten angefragt und gebucht werden, sofern der Verantwortliche dem zugestimmt hat.

Weitere Informationen zum MBOT-Tool unter www.4dmagic.de/dienstleistungen/mbot/.

Weitere Informationen:
Werbung
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
BTE Handelsverband Textil
14.08.2017

Ausländische Lieferanten: Deutsches Recht vereinbaren!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Da vergleichbare effiziente Interessenvertretungen im Ausland nicht oder kaum existieren, ist die Rechtsposition des Handels dort schlechter. Besonders im Mittelmeerraum fehlt bei Käufen von Bekleidung und auch Schuhen oder Lederwaren gelegentlich gegenüber Herstellern ein wichtiger Rechtsbehelf.

Der BTE empfiehlt daher: Wer nicht einzelvertraglich mit seinem Lieferanten eine dem deutschen § 479 Abs. 2 BGB entsprechende Regelung vereinbaren will oder kann, sollte versuchen, generell die Geltung deutschen Rechts in Verträgen mit Ausländern festzulegen. Im Zweifel ist dies die Handels-freundlichere und im Streitfalle auch besser durchsetzbare Rechtsordnung!

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil