Aus der Branche

Zurücksetzen
751 Ergebnisse
12.05.2023

Insolvenzwelle: BTE befürchtet Imageschäden für Mode- und Schuhhandel

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 
Die aktuellen Insolvenzen – so der BTE - schädigen massiv die Reputation und das Image der gesamten Textil- und Schuhbranche. Das habe merkliche Auswirkungen auf alle Unternehmen - vom Banken-Rating bis zum Recruiting guter Mitarbeiter und Auszubildender im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen. Problematisch sei vor allem das Risiko, dass für die Branche wichtige Lieferanten durch die Forderungsausfälle selbst in die Insolvenz getrieben werden.
 
Trotz nachvollziehbarer Kritikpunkte weist der Verband bei der Bewertung von Unternehmensinsolvenzen auf folgende Tatbestände hin:

  • Gesetzlich ist klar geregelt, wann eine Insolvenz angemeldet werden muss. Es gibt hier klare Vorgaben und Fristen und vergleichsweise wenig Bewertungsspielraum. Gleichzeitig machen sich die Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen strafbar, wenn sie einen Insolvenzantrag auch nur verschleppen.
  • Umgekehrt ist es kaum möglich, willkürlich eine Insolvenz kurzfristig herbeizuführen. Denn der Insolvenzverwalter prüft alle Vorgänge der letzten drei Jahre und kann für das Unternehmen nachteilige Verträge oder Vorgänge anfechten.

Nicht vergessen dürfe man überdies, dass gerade Großbetriebe in teuren Frequenzlagen überdurchschnittlich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten hätten und etliche nach BTE-Einschätzung aktuell noch nicht das Umsatzniveau von 2019 erreichen. Zudem durften die Branchenriesen zu Beginn keine Überbrückungshilfe beantragen und mussten auf KfW-Kredite ausweichen, die nun zur Rückzahlung anstehen. Zum Ende der Pandemie waren die umsatzstarken Ketten zwar ebenfalls antragsberechtigt, wegen der Deckelung der Hilfszahlungen wurde aber oft nur ein Bruchteil der angefallenen Verluste (z.B. hohe City-Mieten) ausgeglichen. Viele Mittelständler erhielten dagegen Überbrückungshilfen im zweistelligen Prozentbereich vom Umsatz.
 
Angesichts dieser – sachlich nicht nachvollziehbaren – politischen Benachteiligung der Großbetriebe war eine Schieflage mancher Filialisten bereits im Vorfeld zu befürchten. Denn drei Krisen-Jahre in Folge gefährden auch die Existenz gesunder Unternehmen. Einen Gutteil der Schuld für die aktuelle Insolvenzwelle von großen Mode- und Schuhfilialisten müsse sich daher die Politik anrechnen lassen, deren – erwiesenermaßen ungerechtfertigten – Verkaufsbeschränkungen nicht ausreichend kompensiert wurden und jetzt mit einem Timelag die gesamte Branche schädigten.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) STFI
10.05.2023

STFI: 16. Bautextilien-Symposium BAUTEX im Januar 2024

Unter dem Motto „Geobaustoffe – Nachhaltig und effizient“ veranstaltet das Sächsische Textilforschungsinstitut e.V. (STFI) zusammen mit seinen Mitveranstaltern am 24. und 25. Januar 2024 das 16. Bautextilien-Symposium BAUTEX „Bauen mit Textilien“ in Chemnitz.

Unter dem Motto „Geobaustoffe – Nachhaltig und effizient“ veranstaltet das Sächsische Textilforschungsinstitut e.V. (STFI) zusammen mit seinen Mitveranstaltern am 24. und 25. Januar 2024 das 16. Bautextilien-Symposium BAUTEX „Bauen mit Textilien“ in Chemnitz.

Geobaustoffe, die Multitalente in Sachen Funktionalität, sind ein Paradebeispiel für Nachhaltigkeit und Effizienz. Vor allem ihr günstiges Masse-Leistung-Verhältnis kommt hier zum Tragen. So kann bei der Anwendung der Aufwand für Erdarbeiten, Bodenaustausch, Transportwege und Transportlasten erheblich reduziert werden. Dies entlastet die Straßen, wirkt sich positiv auf die CO2-Bilanz aus, kann die Bauzeit und damit die Kosten der gesamten Baumaßnahme reduzieren. In der Anwendung punkten Geobaustoffe mit der Übernahme mehrerer Funktionen und dem Verweis auf nunmehr jahrzehntelange positive Praxiserfahrungen. Nicht zu vergessen ist dabei deren kontrollierte, industrielle Fertigung, was für eine hohe Qualität sorgt. Dies wird zusätzlich gestützt durch die Verfügbarkeit eines weiten Spektrums an normativen Dokumenten und Regelwerken bezüglich Prüfung und Qualität. Nachweise zur Dauerhaftigkeit und der damit verbundenen Nutzungsdauer runden die Performance der Geobaustoffe ab.

Ziel der BAUTEX 2024 ist es, Akteure aus Industrie, Ingenieurbüros, Forschung und Bildung, aber auch Entscheidungsträger aus Verwaltung und regelsetzenden Bereichen zusammenzuführen.

Vortragsvorschläge können bis zum 15. Juni 2023 eingereicht werden.

Quelle:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V. (STFI)

Foto: vti
10.05.2023

vti: Forum health.textil cross border – Smart Textiles in der Medizin

Zu seiner Dialogveranstaltung "Forum health.textil cross border – Smart Textiles in der Medizin" begrüßte der vti am 4. Mai 2023 Textil- und Bekleidungsunternehmen, Vertretern der Gesundheitswirtschaft und Textillogistik sowie Forschungsinstituten in Liberec/Tschechien.

Im Netzwerk health.textil cross border unterstützt der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) – wie der Name schon sagt – die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch zwischen tschechischen und deutschen Partnern.

Zu seiner Dialogveranstaltung "Forum health.textil cross border – Smart Textiles in der Medizin" begrüßte der vti am 4. Mai 2023 Textil- und Bekleidungsunternehmen, Vertretern der Gesundheitswirtschaft und Textillogistik sowie Forschungsinstituten in Liberec/Tschechien.

Im Netzwerk health.textil cross border unterstützt der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) – wie der Name schon sagt – die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch zwischen tschechischen und deutschen Partnern.

Die Fakultät für Textilingenieurwesen an der TU Liberec ist eine der größten Fakultäten in der EU, die sich mit dem gesamten Bereich der textilen Werkstofftechnik beschäftigt. In der Internationalen Forschungstätigkeit arbeiten die Kollegen der tschechischen und deutschen Universitäten und Institute bereits seit vielen Jahren zusammen. Unterstützung gab es vom SmartTex Netzwerk und von CLUTEX-Cluster für Technische Textilien. CLUTEX unterstützt die Zusammenarbeit von Textil- und Bekleidungsunternehmen, Forschungs- und Entwicklungsorganisationen, Universitäten und anderen Einrichtungen sowohl in Tschechien als auch auf internationaler Ebene.

Das Nanoprogress Cluster, RESPILON, das Textile Testing Institute Brno, SINTEX und das SmartTex Netzwerk gaben mit ihren Vorträgen Einblicke in aktuelle Entwicklungen. Die Veranstaltung wurde auch genutzt, um die weitere Zusammenarbeit mit den tschechischen Partnern zu forcieren. Großes Anliegen des vti ist es, die Kontakte zu Unternehmen zu vertiefen und Ideen für zukünftige Projekte zu entwickeln.

Die Veranstaltung gehört zu den Aktivitäten des vom Verband geführten Cluster-Projekts „health.textil“, das vom sächsischen Wirtschaftsministerium unterstützt wird. „Unsere Verbandsmitglieder und gerade auch die Partner in Tschechien verfügen über ein weitreichendes Entwicklungs- und Produkt-Know-how. Wir möchten ihnen eine Plattform für den direkten fachlichen Austausch in individuellen Gesprächen geben“, so vti-Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Jenz Otto.

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti)

(c) BVMed
10.05.2023

BVMed startet neue Medizintechnik-Branchenkampagne

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine neue Imagekampagne gestartet, um die Faszination und die Bedeutung der Medizintechnik-Branche insbesondere gegenüber der Wirtschafts- und Forschungspolitik zu verdeutlichen. „Wir sind Wirtschaftsmotor und Lösungsanbieter für die Herausforderungen der Zukunft – und möchten das auch weiterhin bleiben. Die Medizintechnik verdient und benötigt mehr Aufmerksamkeit in der Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland. Als Branchenverband sind wir ihre starke Stimme“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Neben einer deutlichen wirtschafts- und forschungspolitischen Ausrichtung will der BVMed mit der Branchenkampagne auch den technologie-affinen Nachwuchs für die Medizintechnik begeistern. „Die Kampagne wirbt mit inspirierenden Geschichten von Forscherinnen und Forschern für ausgezeichnete berufliche Perspektiven in einer spannenden Branche“, so die BVMed- Kommunikationsexperten Manfred Beeres und Michelle Klee. All das fasst der Claim der Kampagne zusammen: „Gesundheit hat Zukunft. Die Medizintechnik.“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine neue Imagekampagne gestartet, um die Faszination und die Bedeutung der Medizintechnik-Branche insbesondere gegenüber der Wirtschafts- und Forschungspolitik zu verdeutlichen. „Wir sind Wirtschaftsmotor und Lösungsanbieter für die Herausforderungen der Zukunft – und möchten das auch weiterhin bleiben. Die Medizintechnik verdient und benötigt mehr Aufmerksamkeit in der Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland. Als Branchenverband sind wir ihre starke Stimme“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Neben einer deutlichen wirtschafts- und forschungspolitischen Ausrichtung will der BVMed mit der Branchenkampagne auch den technologie-affinen Nachwuchs für die Medizintechnik begeistern. „Die Kampagne wirbt mit inspirierenden Geschichten von Forscherinnen und Forschern für ausgezeichnete berufliche Perspektiven in einer spannenden Branche“, so die BVMed- Kommunikationsexperten Manfred Beeres und Michelle Klee. All das fasst der Claim der Kampagne zusammen: „Gesundheit hat Zukunft. Die Medizintechnik.“

Die Branchenkampagne enthält unter anderem folgende Elemente:

  • Ein Branchenfilm, der die Bedeutung und die Faszination von MedTech aufzeigt.
  • Fünf Motive, die Beispiele für Medizintechnik als Innovationstreiber, Lösungsanbieter und hohe Ingenieurskunst aufzeigen.
  • Zentrale „Facts & Figures“, die die Bedeutung der Branche hervorheben.
  • Forscher:innen-Geschichten, die zeigen, was und wer hinter einer Innovation steckt.
  • Verschiedene Online-Anzeigenformate in relevanten Medien.
  • Eine begleitende Social Media-Kampagne mit Mitmachaktionen für die MedTech-Branche unter dem Hashtag #MedTechGermany.

Der Film sowie alle Motive und Geschichten können auf der Kampagnen-Webseite abgerufen werden.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

05.05.2023

BVMed drängt auf Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz

er Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drängt das Bundesgesundheitsministerium und die beteiligten Ressorts, die guten Ansätze zu einer besseren Nutzung von Gesundheitsdaten aus der Digitalstrategie zügig in ein Gesetz zu gießen. „Bevor Monate für die Diskussion um den künftigen Umgang mit ChatGPT ins Land gehen, sollten die Regelungen aus der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) rasch umgesetzt werden, die unumstritten sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed hatte die im März 2023 vorgelegte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege insgesamt positiv bewertet. „Darin lassen sich gute Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien erkennen, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig stärken und fördern könnten“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

er Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drängt das Bundesgesundheitsministerium und die beteiligten Ressorts, die guten Ansätze zu einer besseren Nutzung von Gesundheitsdaten aus der Digitalstrategie zügig in ein Gesetz zu gießen. „Bevor Monate für die Diskussion um den künftigen Umgang mit ChatGPT ins Land gehen, sollten die Regelungen aus der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) rasch umgesetzt werden, die unumstritten sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed hatte die im März 2023 vorgelegte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege insgesamt positiv bewertet. „Darin lassen sich gute Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien erkennen, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig stärken und fördern könnten“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

Besonders wichtig sind nach Ansicht des Medizintechnik-Branchenverbandes der verbesserte Zugang zu Versorgungsdaten für forschende Unternehmen, die einheitliche Auslegung des nationalen und europäischen Datenschutzrechts sowie die Ausweitung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Medizinprodukte der Klasse IIb.

„Gleichzeitig vermissen wir einen strukturierten Prozess zur adäquaten Einbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger in die digitale Infrastruktur“, so Gladkov. Bei der Ausweitung des „Fast Track“- Verfahrens für DiGA sollte zudem ein schnellerer Zugang von digitalen Medizinprodukten aller Risikoklassen – also auch Klasse III-Medizinprodukte – in die Gesundheitsversorgung ermöglicht werden.

Insgesamt berührt die Digitalisierungsstrategie sehr viele verschiedene Punkte, „kratzt jedoch häufig nur an der Oberfläche“, so der BVMed. In den meisten Fällen fehle es an ausführlichen Erläuterungen, wie die Vorhaben konkret umgesetzt werden sollen. Dazu zählt der BVMed beispielsweise den Einsatz von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, der im Strategiepapier nur kurz erwähnt wird. Außerdem sollten telemedizinische Anwendungen generell gestärkt und gefördert werden, da nur damit eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden kann.

„Wichtig ist es deshalb, dass die Maßnahmen nun rasch in Gesetzgebungsverfahren münden und umgesetzt werden“, so die BVMed Digitalexpertin. Zudem sollte die Expertise der MedTech-Unternehmen bei spezifischen Themen stärker hinzugezogen werden, beispielsweise bei den Projektvorhaben der Digitalen Gesundheitsagentur.

Das Fazit von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wir dürfen nicht länger Zeit bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege sowie bei der Eröffnung der Möglichkeiten bei der Datennutzung verlieren.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) Gesamtmasche
03.05.2023

Gesamtmasche: Deutsch-äthiopische Verbändekooperation zieht Bilanz

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Gute Baumwolle für gute Produkte
„Partner Africa Ethiopia konnte im Rahmen von Pilotmaßnahmen entscheidende Qualitäts- und Produktivitätssteigerungen zu erreichen. Ein wichtiger Ansatz war dabei die Anhebung der Faserqualität. Das war die Vorbedingung für Qualitätsverbesserungen sämtlicher weiterverarbeitender Stufen“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von GESAMTMASCHE. Dazu hat das Projekt mit über 40 Farmen und Kleinbauern-Kooperativen in Äthiopien zusammengearbeitet und mehrere Erntezyklen mit Schulungen begleitet. Neben der Faserqualität ging es vor allem um nachhaltige Anbaumethoden.

Vollstufige Kette in schwierigem Rahmen
Technische Mitarbeiter aus Firmen sämtlicher Wertschöpfungsstufen erhielten Gelegenheit zu bedarfsorientierter Weiterbildung in der Spinnerei, Strickerei und Weberei. Zur Erreichung besserer Qualitäten setzte Partner Africa Ethiopia auch auf bessere Vernetzung der Betriebe. Das ebnete gleichzeitig den Weg für transparente Wertschöpfungsketten, bei denen sich die Akteure über die Stufen hinweg zurückverfolgen lassen. „Äthiopische Textilhersteller und Modemarken identifizieren sich nicht mit Billigwaren, sondern wollen mit Qualität und einer nachhaltigen Fertigung punkten“, betont Simone Louis, Projektmanager Partner Africa Ethiopia bei GESAMTMASCHE. „Zum Projektende liegen erste Garne und Stoffe und sogar schon fertige Teile wie T-Shirts oder Polos aus rückverfolgbaren Ketten vor.“

Herausforderung Lieferkettengesetzgebung
Steigende gesetzliche Anforderungen in Europa wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und demnächst die EU-Lieferkettenrichtlinie machen es für äthiopische Firmen unumgänglich, sich mit Compliance-Themen und Zertifizierung zu befassen. Gesamtmasche arbeitet daher bereits an einem Folgekonzept, das den Schwerpunkt auf Zertifizierung und Lieferkettentransparenz legt. „Die Hürden in diesem Bereich sind hoch“, gibt Silvia Jungbauer zu bedenken. „Wir hoffen, dass unser Projekterfolg nicht durch Bürokratie und starre Auflagen konterkariert wird.“

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.

(c) IVAM
26.04.2023

IVAM und BVMed fordern:„Bessere Vernetzung von MedTech und Mikrotechnik“

Medizinisch-technischer Fortschritt beruht auf einer engen technologischen Partnerschaft zwischen Komponentenherstellern, Medizinprodukte-Unternehmen und Anwendern. „Wir brauchen eine enge Zusammenarbeit und bessere Vernetzung der Technologiepartner und Expert:innen“, sagten der Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed), Dr. Marc-Pierre Möll, und der Geschäftsführer des Fachverbands für Mikrotechnik (IVAM), Dr. Thomas Dietrich auf der ersten gemeinsamen Konferenz „MedTech Business Connect – A Matchmaking Event“ in Berlin.

Medizinisch-technischer Fortschritt beruht auf einer engen technologischen Partnerschaft zwischen Komponentenherstellern, Medizinprodukte-Unternehmen und Anwendern. „Wir brauchen eine enge Zusammenarbeit und bessere Vernetzung der Technologiepartner und Expert:innen“, sagten der Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed), Dr. Marc-Pierre Möll, und der Geschäftsführer des Fachverbands für Mikrotechnik (IVAM), Dr. Thomas Dietrich auf der ersten gemeinsamen Konferenz „MedTech Business Connect – A Matchmaking Event“ in Berlin.

Der Fokus der Veranstaltung lag auf der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Komponentenherstellern und Medizinprodukte-Unternehmen sowie auf persönlichem „Matchmaking“ zu Themen wie Supply Chain Management, Fördermöglichkeiten, aber auch zu technologischen Themen wie Robotik in der Gesundheitsversorgung oder medizinische Wearables. Fachvorträge kamen unter anderem vom BVMed-Vorsitzenden Dr. Meinrad Lugan, VDI-Technologieberaterin Dr. Monika Weinhold, Robotik-Experte Prof. Dr. Ralf-Joachim Schulz vom St. Marien-Hospital Köln sowie Wearables-Experte Erik Jung vom Fraunhofer IZM. Im "Matchmaking" hatten die Teilnehmenden der beiden Verbände die Möglichkeit, sich in Einzelgesprächen zu spezifischen Themen auszutauschen.

Der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan betonte in seinem Einführungsvortrag, dass neben einer besseren Vernetzung der Expert:innen und Technologiepartner auch eine bessere Vernetzung der vorhandenen Daten und Versorgungsprozesse ermöglicht werden muss, um die Versorgungssicherheit im Gesundheitssystem zu verbessern: „Für bessere Resilienz und Versorgungssicherheit brauchen wir mehr Transparenz im System – mit Hilfe von Daten auf der Basis internationaler Standards“, so Lugan.

Er berichtete aus einer wertvollen Erkenntnis aus dem Beginn der Corona-Pandemie: Für über 80 Prozent aller versorgungskritischen Medizinprodukte gab es keinen Mangel, sondern ein Verteilungsproblem. Nur für weniger als 20 Prozent relevanter Produkte wäre ein Krisenlager oder eine Krisen-Produktionskapazität erforderlich gewesen. „Den Großteil hätten wir durch smarte digitale Lösungen in den Griff bekommen. Deshalb hat der BVMed als Lösungsangebot an die Politik das Konzept einer Digitalen Bestandsplattform versorgungskritischer Medizinprodukte erarbeitet. Damit hätte die Politik im Krisenfall Transparenz in Echtzeit“, so Lugan. Das Konzept beruhe auf einheitlichen Standards in der elektronischen Kommunikation.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

25.04.2023

IVC und ZVO üben scharfe Kritik an Brüssel und Berlin

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Dr. Malte M. Zimmer sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Situation und haben mit der Aussage „Deutschland verabschiedet sich aus der 1. Liga“ einen wirtschaftspolitischen Weckruf gestartet. Deutschland sei im Abstiegskampf – allerdings finde sich anscheinend weder auf der Trainerbank noch im Management irgendjemand, der ein Interesse hätte, das aufzuhalten. Wenn das Durchreichen in die „Vierte Welt-Liga“ nicht generell durch eine sofortige politische Richtungsänderung aufgehalten werde, verliere Deutschland nicht nur weiter im Klima- und Umweltschutz oder bei den Fachkräften, sondern die Gesellschaft als Ganzes die Grundlagen ihrer Existenz und damit auch ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der – noch – viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt werde es künftig ein Hauptexportgut geben: neben dem bereits erfolgten technologischen Aderlass drehten zunehmend Unternehmen, Forschende und Fachkräfte Deutschland den Rücken und wanderten in Länder ab, die die dringend notwendigen Bedingungen für Innovationen und wettbewerbsorientiertes Wirtschaften böten. Während global agierende Konzerne diese Schritte öffentlich meist unbemerkt längst eingeleitet haben, bliebe vor allem inhabergeführten Familienunternehmen nur noch wenig Zeit. In der Chemiefaserindustrie produzieren seit 2021 mehr als ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nicht mehr oder haben ihre Produktion für immer geschlossen.

Nach der Energiekrise im vergangenen Jahr und den Erfahrungen aus der Coronazeit, die drastisch die unmittelbare Gefahr von Abhängigkeiten illustriert haben, sollte zu erwarten gewesen sein, dass seitens der Politik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das künftig zu verhindern. Weit gefehlt: eine verbotsorientierte Chemikalienpolitik, die die Substitution chemischer Stoffe zum Dogma der europäischen Politik gemacht hat, erreicht mit dem Green Deal und der Revision von REACH neue und immer größere planwirtschaftliche Höhenflüge.

Großtechnische Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien wie grünem Wasserstoff und Biogas oder Windkraftflügel aus Carbonfasern würden zukünftig sicher irgendwo hergestellt - in Europa nicht. Die dafür benötigten Textilmembranen und Carbonfasergewirke stehen bald auf der REACH-Verbotsliste. Der deutsche Weg zur CO2-Neutralität werde ein steiniger sein, wenn die ältesten Kohlekraftwerke wieder angeschaltet würden und alsbald jede noch verbliebene CO2-freie Technologie, von Windkraft, Solar über Wärmepumpen zu Biogas, in der Herstellung und im Betrieb über das EU-Chemikalien- und Stoffrecht in Deutschland verboten sein wird. Alsbald werde Deutschland nicht mehr im Stande sein, die Veredlungssubstanzen für Fasern bzw. textile Abluftfilter für den Umweltschutz herstellen zu dürfen, geschweige denn ein langzeithaltbares Kugellager für eine Windkraftturbine oberflächenzuveredeln.

Was mit der Photovoltaik (PV)-Technologie bereits hervorragend funktioniert habe, so Rauch und Zimmer, klappe jetzt auch bei anderen Technologien: Abhängigkeiten von Dritten. 2010/11 war Deutschland der Innovationstreiber in der PV-Technologie. Schon in den folgenden drei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze von 150.000 auf rund 30.000. Im Jahr 2023 werden 80 % der Solarzellen und 98 % der weltweit verwendeten Wafer aus dem Weltmarktführer China kommen. Den von der EU geplanten “European Chips-Act“ zur Reduzierung der Abhängigkeit von Asien werde es allein deshalb nicht geben können, weil die dazu notwendigen Prozesse und Rohstoffe in Summe aller avisierten Verbote in der EU nicht mehr erlaubt sind.

Berücksichtigt man zusätzlich, dass China die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, Exportweltmeister vor den USA und Deutschland sowie einer der wichtigsten Akteure auf den globalen Finanzmärkten ist, verwundert es doch, dass Deutschland an das offiziell weiter als Entwicklungsland eingestufte Land 2020 473,4 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlte.

Die drei Kernforderungen beider Verbände lauten:

  • Wir brauchen umgehend eine Wirtschaftspolitik für und nicht gegen die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen, für die darin beschäftigten Menschen und für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Wir brauchen wieder eine intensive technologie- und ergebnisoffene Diskussion zwischen Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Behörden zum Erreichen wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und klimatischer Ziele - und damit die Abkehr von einem Ideologie-dominierten planwirtschaftlichen Gesellschaftsentwurf.
  • Innovationsprozesse, die den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie mittels technischer Lösungen verbessern können, müssen wieder gangbar gemacht und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches internationales Wirtschaften geschaffen werden.

„Es ist Zeit für weniger Ideologie und mehr Wissen in Deutschland und in Europa“, schließen die Verbandsvertreter ihr Statement.

25.04.2023

BTE-Lieferketten-Webinar: Charts verfügbar

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

  • Betroffene Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem installieren. Dazu zählt u.a. die Festlegung von Zuständigkeiten, die Benennung von Ansprechpartnern auf der Website, die Erstellung einer Risikoanalyse, die Installation eines Beschwerdeverfahrens und die Erstellung bzw. Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung. Zudem gibt es Dokumentations- und Berichtspflichten für die Aktivitäten.
  • Maßnahmen müssen angemessen und wirksam sein. Es gibt allerdings keine Garantiepflicht, dass die Maßnahmen tatsächlich erfolgreich sind, sondern nur eine Bemühenspflicht.
  • Als Hilfestellung für Unternehmen wurden bereits einige Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/lieferketten erstellt. Demnächst erscheint eine weitere Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette.
  • Weitere Hilfen wie den „KMU-Kompass“ oder den „CSR Risiko-Check“ bietet die Agentur für Wirtschaft & Entwicklung unter www.wirtschaft-entwicklung.de.

 
Hinweis: Die gezeigten Charts können auf der BTE-Website www.bte.de, Rubrik: News, eingesehen werden.

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.04.2023

Südwesttextil kritisiert Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz als rückschrittlich

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Verband erwartet von der Bundesregierung eine moderne und zeitgemäße Arbeitszeitpolitik. Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, kommentiert: „Statt neuer Bürokratieauflagen, sollte die Bundesregierung lieber ein Zeichen setzen und die starren Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit und der ununterbrochenen Ruhezeit flexibilisieren. Eine pauschale Verpflichtung zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit widerspricht den Modernisierungsgedanken und geht unnötig weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen sind gesetzliche Spielräume, um bestehende und funktionierende Arbeitszeitmodelle weiterzuentwickeln.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

(c) BVMed | Manfred Beeres
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
21.04.2023

BVMed-Mitgliederversammlung: Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Hintergrund ist, dass für jedes einzelne sogenannte „sonstige Produkt zur Wundbehandlung“ künftig der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den Hersteller beim G-BA durchgeführt werden muss, bevor das jeweilige Produkt durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Der G-BA hat bislang jedoch keine Klarheit geschaffen, welche Evidenzkriterien in der Wundversorgung für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise Anwendung finden. Im Gesetz fehlt ein entsprechender Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA, der Klarheit in diesen komplexen Fragestellungen schaffen könnte. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die – bis Dezember 2023 - ein erfolgreiches Nutzenbewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Hecken machte bei der BVMed-Mitgliederversammlung deutlich, dass der Gesetzgeber kurzfristig ein Beratungsverfahren für Verbandmittel wie bei den Arzneimitteln einführen müsse – zumal der Komplexitätsgrad bei Studien für Wundversorgungsprodukte höher und die Studien-Endpunkte komplexer seien als bei Arzneimitteln. Beispielsweise sei die Frage, wie die Verringerung der Wundgröße dargestellt werden könne, methodisch noch nicht geklärt. „Es ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse des G-BA, wenn möglich schon vor dem Beginn von Studien ein Austausch über das Setting und die Endpunkte solcher Studien stattfindet, damit diese am Ende auch tatsächlich verwertbare Evidenz liefern können“, so Hecken. Auch müsste dann noch die Übergangsfrist entsprechend verlängert werden, damit die Hersteller eine Studie auf Basis des mit dem G-BA besprochenen Studiendesigns durchführen können, um schließlich auf dieser Basis den Antrag zur Aufnahme des Produkts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie zu stellen. Nach Hecken müssten Verfahren und Regelungsrahmen zudem geeignet sein, um Innovationen den Zugang in die Versorgung zu ermöglichen.

Der BVMed hatte Anfang April 2023 in einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.
Weitere Informationen:
BVMed Bundesverband Medizintechnologie
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Foto: STFI
19.04.2023

STFI: Rückblick zum 16. Symposium TEXTILE FILTER

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Während der Coronakrise kam es auch in der Textilindustrie zu einem Zusammenbruch der Lieferketten. Die Lieferketten erholen sich, dafür wird die Wirtschaft gegenwärtig durch eine Energiekrise gebeutelt. Alternative Energiequellen wie Wasserstoff sind leider noch nicht ausgereift und stehen für eine umfassende Nutzung nicht bereit. Ansätze, um Energie einzusparen, sind Minimalauftragsverfahren in der Ausrüstung, die Wärmerückgewinnung, das Recycling oder die Einsparung von Verpackungen für den Transport.

Ein weiter Themenkomplex des Symposiums widmete sich der Normung und Standardisierung der Filterprüfungen. Zu erwähnen sind hier die Prüfung von Luftfiltern in Kombination mit Brandschutz für Züge, die Prüfung von Luftfiltern für Haushalt, öffentliche Räume und Industrieanlagen oder die Entwicklung von Labortestverfahren zur beschleunigten Alterungsprüfung von mobilen Entstaubungsanlagen.

Mehrere Vorträge hatten die Modellierung und Simulation von Prozessen der Vliesstoffherstellung (z. B. die virtuelle Produktion, Beeinflussung der Wolkigkeit von Extrusionsvliesstoffen oder die Verteilung von Spinnfasern und -filamenten), den Aufbau und die Charakteristik von Filtervliesstoffen (z. B. Flächenstruktur, Druckverlustkurve, Partikeltransport und -adsorption) sowie die Aerosolverteilung bzw. die Filtereffektivität in Abhängigkeit der Platzierung der Luftfilter im Raum zum Inhalt.

Auf dem Symposium wurden zudem auch verschiedene neue Materialien und Produkte vorgestellt. Dabei sind besonders hervorzuheben:

  • Flüssigkeitsgefüllte Hohlfasern für die Abwasserreinigung
  • Neue Spezialpapiere für Luftwärmeüberträger, bei dem ein kräuselfähiges Mikro-/Nanofasermu-
  • ltifilamentgarn mit Einzelfaserdurchmessern von < 1,0 μm Fasern nach dem Island-in-the-Sea Schmelzspinnverfahren hergestellt werden
  • 3D-Absorbervliesstoffe mit integrierter Gassensorik (PAKs) für die Schutzbekleidung von Einsatzkräften im Bereich Feuerwehr
  • Getuftete Filterstrukturen kombiniert mit leitfähigen Interdigitalstrukturen für die Luftfiltration
  • Kompakte Luftfilterelemente und deren Optimierung
  • Einsatz von Ionisatoren für die Aerosolabscheidung im Filter

Abschließend stellte das STFI in eigener Sache geplante bzw. bereits realisierte Investitionen vor, die die technisch/technologische Basis und die Prüfkompetenz des Institutes erweitern. In Kurzvorträgen wurde die Errichtung einer Nassvliesanlage mit 600 mm Arbeitsbreite vorgestellt, die besonders für den Filterbereich und das Forschungsfeld Textilrecycling neue Entwicklungen ermöglichen wird. Für den Bereich Nähwirktechnik wurde eine neue Maliwatt- Maschine mit optimierter Arbeitsstelle investiert. Die Errichtung eines Prüfstandes für FFP2-Masken, der auch für die Prüfung von Filtern eingesetzt werden kann, erweitert die Prüfkompetenz des Hauses erheblich. Sein variabler Aufbau ermöglicht auch die Prüfung von neuentwickelten Vliesstoffen, deren Konstruktion durch Simulation optimiert wurde.

Quelle:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V.

14.04.2023

Mindestlohnerhöhung wäre Eingriff in Tarifautonomie und Inflationstreiber

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die geäußerten Erwartungen kritisch und wertet sie als Eingriff in die Tarifautonomie. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner skizziert die Auswirkungen der Debatte: „Die Erhöhung des Mindestlohns befeuert die Diskussion nach hohen Tarifabschlüssen, die wiederum jetzt argumentativ als Begründung für eine weitere Erhöhung des Mindestlohns herangezogen werden. So wird eine ohnehin schon stattfindende Kettenreaktion auf die inflationäre Entwicklung verschärft. In der Konsequenz verteuern sehr deutliche Lohnsteigerungen zwangsläufig die Produktpreise unserer Textilwirtschaft, die auch die Beschäftigten als Konsument*innen mitbezahlen. Diese Spirale gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand und forciert eine inflationäre Entwicklung.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

14.04.2023

BVMed: Drohende Engpässe in der Wundversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Hintergrund ist, das für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der G-BA hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Ebenso fehlt im Gesetz ein verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen

Der BVMed fordert folgende Schritte, um das zu erwartende Defizit in der Wundversorgung zu vermeiden:

  1. Konkrete und für den Versorgungsbereich adäquate Vorgaben an den G-BA hinsichtlich der Verfahrens- und Evidenzanforderungen, um die großen Unsicherheiten aller Betroffenen über die Erstattungsfähigkeit einer Vielzahl von Produkten zu klären.
  2. Verlängerung der Übergangsfrist und Stichtagsregelung für Bestandsprodukte, damit der G-BA innerhalb dieser Zeitspanne die ausstehenden Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen definieren sowie ein verlässliches, praxistaugliches System etablieren kann.
  3. Politische Umsetzung im Versorgungsgesetz I, um Maßnahmen kurzfristig und rasch einbringen zu können.
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) BVMed | Michelle Klee
14.04.2023

BVMed: Neue Infoblätter zum Umweltrecht

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat weitere Infoblätter zu umweltrechtlichen Vorgaben veröffentlicht. Mit den Blättern zu beispielsweise dem Batteriegesetz oder dem Elektrogeräte-Recht unterstützt der Verband Medizintechnik-Unternehmen bei der Umsetzung des Umweltrechts. Der kostenfreie BVMed-Service gibt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus aktuell 14 unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen.

Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent werden. Hierfür sind von der EU-Kommission rund 80 Initiativen geplant. Viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Reihe an Infoblättern an. Neu hinzugekommen sind folgende Themen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat weitere Infoblätter zu umweltrechtlichen Vorgaben veröffentlicht. Mit den Blättern zu beispielsweise dem Batteriegesetz oder dem Elektrogeräte-Recht unterstützt der Verband Medizintechnik-Unternehmen bei der Umsetzung des Umweltrechts. Der kostenfreie BVMed-Service gibt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus aktuell 14 unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen.

Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent werden. Hierfür sind von der EU-Kommission rund 80 Initiativen geplant. Viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Reihe an Infoblättern an. Neu hinzugekommen sind folgende Themen:

  • Batteriegesetz (BattG)
  • Einwegkunststoff-Kennzeichnungs-Verordnung & -Verbotsverordnung (EWKKennzV & EWKVerbotsV)
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  • Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
  • Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
  • F-Gas-Verordnung
  • Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-VO)
  • Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-VO)

Die Infoblätter decken folgende Inhalte ab:

  • Name und Verkündungsstand des Rechtsaktes
  • Hintergrundinformationen (beispielsweise die Umsetzung des europäischen Rechts durch nationale Rechtsakte)
  • Beschreibung von Anwendungsbereich und Ausnahmen
  • Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
  • Stichpunkte zu den Pflichten
  • Aktuelle Entwicklungen (beispielsweise laufende Gesetzgebungsverfahren oder Ankündigungen in Arbeitsprogrammen)
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

05.04.2023

Südwesttextil begrüßt Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels entgegenzuwirken. Die erfolgreiche Umsetzung sollte sicherstellen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte konkurrenzfähig bleibt und gleichzeitig die Textilindustrie leichter auf qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zugreifen kann, die für die Weiterentwicklung der Branche von großer Bedeutung sind. Dieser Fortschritt darf jedoch nicht an langwierigen, komplizierten Verfahren scheitern, sondern sollte möglichst schnell und digital vorangetrieben werden.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

02.04.2023

Tarifeinigung in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

Deutliche Einkommenserhöhungen für dieses und nächstes Jahr vor allem für untere Lohngruppen und auch für Auszubildende, steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen und eine Fortsetzung der Altersteilzeit sind die Kernelemente der Tarifvereinbarung. Der Abschluss sieht Einkommenssteigerungen von insgesamt 8,1 Prozent vor, für untere Lohngruppen mindestens 230 Euro mehr, zusätzlich steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen von 1500 Euro sowie eine Fortsetzung der Altersteilzeit zu verbesserten Konditionen bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Die diesjährige Tarifrunde war nach Einschätzung der Arbeitgeber eine der schwierigsten der vergangenen Jahrzehnte. Markus Simon: „Trotz der sehr weit auseinander liegenden Vorstellungen ist es nach zähem Ringen am Ende gelungen, einen Kompromiss zu finden. Angesichts der angespannten Lage der Branche mit Rekordkosten für Energie und der höchsten Inflation seit Jahrzehnten war dies eine besondere Herausforderung.“

Jetzt haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Planungssicherheit resümieren die Arbeitgeber und werten den Tarifabschluss als ein klares Zeichen für die Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten.

Weitere Informationen:
Tarifverhandlungen Tarifvertrag
Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

29.03.2023

Textilindustrie fordert Technologieoffenheit – und setzt aktuell Fuel Switch um

Südwesttextil begrüßt die jüngste Entscheidung der europäischen Kommission in der aktuellen E-Fuels-Debatte als wegweisend für die europäische Industriepolitik.

Die EU-Kommission und das Verkehrsministerium haben einen Kompromiss erreicht: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren können auch nach 2035 weiterhin neu zugelassen werden, aber nur unter der Bedingung, dass sie ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, verwenden. Diese werden mithilfe von Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen und haben ein vielversprechendes Potenzial, CO2 zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten z.B. im Einsatz für Schiff-, Flugzeug- oder Straßenverkehr.

Südwesttextil begrüßt die jüngste Entscheidung der europäischen Kommission in der aktuellen E-Fuels-Debatte als wegweisend für die europäische Industriepolitik.

Die EU-Kommission und das Verkehrsministerium haben einen Kompromiss erreicht: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren können auch nach 2035 weiterhin neu zugelassen werden, aber nur unter der Bedingung, dass sie ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, verwenden. Diese werden mithilfe von Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen und haben ein vielversprechendes Potenzial, CO2 zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten z.B. im Einsatz für Schiff-, Flugzeug- oder Straßenverkehr.

Südwesttextil stimmt dieser Kompromisslösung zu und plädiert allgemein für die Notwendigkeit gegenüber einer Vielfalt an Alternativen und Ansätzen offen zu bleiben, die in unterschiedlichen Kontexten und Regionen zum Einsatz kommen und sich auch sogar gegenseitig ergänzen können. Mit der Einigung setzt Europa, wie Verkehrsminister Volker Wissing bereits unterstrichen hat, ein Zeichen für Technologieneutralität – diese offene Haltung wird auch in anderen Debatten benötigt.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont: „Auch die Textilindustrie setzt aktuell den "Fuel Switch" um und hat bereits erneuerbare Energien in vielen Stufen der textilen Kette eingesetzt. Allerdings gibt es immer noch energieintensive Schritte wie die Textilveredlung, für die wir auf innovative Lösungen angewiesen sind, um Öl und Gas zu ersetzen. Wir müssen uns bewusst sein, dass es keine alleinige Lösung für die Zukunft der Energieversorgung gibt. Stattdessen ist es wichtig, alle Optionen in Betracht zu ziehen und die beste Kombination von Lösungen gemeinsam zu finden. Dies erfordert Investitionen in Forschung und Entwicklung, Anreize für erneuerbare Energien und nachhaltige Technologien sowie Offenheit, Kooperation und Flexibilität der beteiligten Akteure.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware (c) BTE. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware
27.03.2023

Modehandel mit dem Rücken zur Wand - Langzeitfolgen staatlicher Coronapolitik

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 
„In unseren Branchen zeigen sich die Langzeitfolgen der staatlichen Coronapolitik auf drastische Weise“, berichtet Pangels. „Die Politik hat den Modehandel eine lange Zeit mit Geschäftsschließungen belegt, obwohl er nachweislich nie ein Pandemietreiber war. Hierfür muss sie jetzt die Verantwortung übernehmen.“ Vorstellbar wäre aus Sicht des BTE, dass etwa für die KfW-Kredite nachträglich ein Zinsverzicht gewährt wird oder längere Rückzahlungszeiträume eingeräumt werden. Darüber hinaus sollte über neue und zielgerichtete Förderungen für den innerstädtischen Einzelhandel nachgedacht werden.
 
„Zudem sehen sich viele Unternehmen des Modehandels zusätzlich immer neuen Herausforderungen und Kosten ausgesetzt, die sich etwa aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben“, ergänzt Pangels. „Hier müssen beispielsweise neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet werden, was zu erheblichem betrieblichen Aufwand und zusätzlichen Kosten führt.“ Nach Ansicht des BTE darf es in den jetzigen, schwierigen Zeiten daher keine weiteren Auflagen für die Branche geben. Vielmehr braucht die Branche einen Aufschub der Umsetzung des LkSG z.B. für die nächsten zwei Jahre und keine Überregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Darüber hinaus gefährden oftmals steigende Indexmieten und nicht zuletzt die drohenden exorbitanten Tarifsteigerungen die Existenz vieler Unternehmen im Mode- und Schuhhandel. Als Folge befürchtet der BTE weitere Geschäftsaufgaben sowie den Verlust vieler Arbeitsplätze.
 
Von den Kommunen verlangt der BTE sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels. Langfristige Pläne und Visionen zum umfangreichen Innenstadt- bzw. Stadtumbau sind dabei zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung zwar richtig und wichtig, brauchen jedoch längere Zeit zur Umsetzung. Während dieser langwierigen „Umbauphase“ der Innenstädte/Städte müssen einfache und schnell realisierbare Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Menschen den Aufenthalt in den Innenstädten wieder angenehmer zu machen.
 
„Die Kommunen müssen auch unbedingt an den Basics arbeiten, hier liegt unserer Auffassung nach doch vielfach Einiges im Argen. Manchmal reicht z.B. das regelmäßige Leeren von Mülleimern sowie die Beseitigung von Müll und Dreck oder das Bereitstellen öffentlicher Bänke und sauberer öffentlicher Toiletten, um eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre zu schaffen“, konstatiert Pangels.
 
Unbedingt notwendig ist zudem eine Einzelhandelsansiedlungspolitik, welche die Innenstädte nicht noch weiter schwächt. Die aktuelle Misere der Innenstädte ist nach Ansicht des BTE auch Ergebnis einer über Jahrzehnte extensiv betriebenen Einzelhandelsflächenausweitung außerhalb der Städte in Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese. „Wenn die Planungspolitik nicht endlich klar und deutlich gegensteuert, wird der weitere Niedergang der Innenstädte nicht mehr aufzuhalten sein“, befürchtet Pangels. In diesem Zusammenhang kritisiert der BTE insbesondere die großen Erweiterungspläne von Factory Outlet Centern (FOC) wie z.B. in Montabaur und Zweibrücken. Pangels: „Nahezu jede gewünschte FOC-Erweiterung außerhalb der Innenstädte wird im Rahmen von Raumordnungsverfahren genehmigt. Das ist angesichts der äußerst prekären Lage des innerstädtischen Fachhandels nicht nachvollziehbar und tolerierbar. Vollkommen absurd werden die Erweiterungspläne der FOC auch vor dem Hintergrund, dass Kunden von weit her mit dem Pkw in die Center angezogen werden sollen, aber gleichzeitig Autofahrverbote in benachbarten Innenstädten verhängt werden. Das erklären sie einmal einem innerstädtischen Einzelhändler.“

Quelle:

BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware

17.03.2023

Alttextilmarkt: Preiskampf um Sammelmengen und wirtschaftliche Sortierung zunehmend schwierig

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Preiskampf um verfügbare Sammelmengen und Kostensteigerungen
„Aufgrund der in 2022 wieder freien Kapazitäten in den Sortierwerken führt die geringer verfügbare Menge an Sammelware zu einem Preiskampf. In der Folge konnten Sammelunternehmen Umsatzeinbußen aus 2020 teilweise wieder ausgleichen“, beschreibt der stellvertretende Fachverbandsvorsitzende Stephan Kowoll die Situation der Alttextilsammler.

Unternehmen, die Sortieranlagen betrieben, sahen sich hingegen trotz der an sich guten Verkaufserlöse durch drastisch erhöhte Kosten im Bereich des Wareneinkaufs und der Sortierkosten belastet. „Die massiv gestiegenen Löhne sorgen zusammen mit großen Steigerungen im Bereich der Energie- und Treibstoffkosten für eine Situation, die eine wirtschaftliche Sortierung in Deutschland immer mehr erschwert“, verdeutlicht der Fachverbandsvorsitzende Voigt die Lage der Sortierbetriebe.

Exportmärkte: Stop and Go mit hohen Frachtraten
In Afrika stieg die Nachfrage nach tragbaren Textilien in 2022 weiter an. Zeitgleich wurden infolge des Kriegs in der Ukraine EU-weit Exportverbote nach Russland – auch für Alttextilien – verhängt. „Der für die Branche existenziell wichtige Export der sortierten Alttextilprodukte in die Auslandsmärkte wurde durch die mittlerweile fast verdoppelten Frachtraten in die Destinationen Afrika und Südamerika stark belastet“, macht Vorsitzender Voigt auf weitere Kostensteigerungen für die Branche aufmerksam.

Erarbeitung und Einführung eines nationalen EPR-Systems im Fokus
Der Alttextilmarkt ist im Umbruch, darin ist sich die Fachverbandsspitze einigt. Politische und legislative Neuerungen auf EU- und Bundesebene werden die Dynamik des Alttextilmarkts sowohl in der EU als auch in Deutschland verändern. Im besonderen Fokus steht für den Fachverband dabei die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die auf den zukünftigen Alttextilmarkt entscheidenden Einfluss nehmen wird.  

„Durch die verpflichtende Getrenntsammlung ab 2025 wird es erwartungsgemäß zu einem weiteren Abfall der Rohwarenqualitäten bei steigenden Mengen kommen. Im Hinblick darauf ist die Einbeziehung der deutschen Sammler und Sortierer bezüglich einer Querfinanzierung der zu erbringenden abfalltechnischen Leistungen unabdingbar. Das in Deutschland bewährte und funktionierende Sammelsystem im Zusammenspiel mit den kommunalen, gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern muss weiterhin aufrechterhalten und gestärkt werden“, betonten die Fachverbandschefs Stefan Voigt und Stephan Kowoll übereinstimmend.

Weitere Informationen:
Alttextilien
Quelle:

bvse-Fachverband Textilrecycling